Mitteilungen und Bekanntmachungen
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- Theodor Schneider
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1 Amtsblatt der Europäischen Union C 256 A Ausgabe in deutscher Sprache Mitteilungen und Bekanntmachungen 58. Jahrgang 5. August 2015 Inhalt V Bekanntmachungen VERWALTUNGSVERFAHREN Ausschuss der Regionen 2015/C 256 A/01 Stellenausschreibung Nr. CDR/AD14/10BIS/2015 betreffend den Dienstposten eines Direktors (m/w) in der Direktion Kommunikation Veröffentlichung nach Artikel 29 Absatz 2 des Statuts Die Stellenausschreibung wird gleichzeitig nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts veröffentlicht DE
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3 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 256 A/1 V (Bekanntmachungen) VERWALTUNGSVERFAHREN AUSSCHUSS DER REGIONEN STELLENAUSSCHREIBUNG NR. CDR/AD14/10BIS/2015 betreffend den Dienstposten eines DIREKTORS (M/W) in der Direktion Kommunikation Veröffentlichung nach Artikel 29 Absatz 2 des Statuts Die Stellenausschreibung wird gleichzeitig nach Artikel 29 Absatz 1 des Statuts veröffentlicht (2015/C 256 A/01) 1. Aufgabenbezeichnung: Direktor Besoldungsgruppe: AD Arbeitsplatz Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine politische Versammlung, die den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzipierung der Politik und der Rechtsetzung der Europäischen Union Gehör verschafft. Der AdR ist eine beratende Einrichtung, die 1994 gegründet wurde. Dank seiner beratenden Funktion können die 350 Ausschussmitglieder und durch sie wiederum die von ihnen vertretenen regionalen und lokalen Gebietskörperschaften am Entscheidungsprozess der Europäischen Union mitwirken. Die Direktion Kommunikation setzt sich aus drei Referaten mit insgesamt circa 45 Beamten und weiteren Bediensteten zusammen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen die Entwicklung von Konzepten und Strategien, um die Ergebnisse der legislativen und politischen Tätigkeiten des AdR über verschiedene Kommunikationsmittel herauszustellen (Pressearbeit, digitale Kommunikation einschließlich webbasierter Kommunikation und sozialer Medien, Konferenzen, Events und Veröffentlichungen). Die Direktion gliedert sich auf wie folgt: Referat D.1 Pressesprecher und Medienbeziehungen : Dieses Referat arbeitet eng mit den beiden Direktionen zu legislativen Arbeiten zusammen und konzentriert sich auf die Verbesserung der Wahrnehmung von Mitgliedern des AdR durch das Verfassen und Veröffentlichen von Pressemitteilungen, Artikeln, Leitartikeln und Kolumnen sowie durch den Aufbau starker Beziehungen zur Presse und zu den Medien. Referat D.2 Veranstaltungen : Dieses Referat organisiert sowohl in Brüssel wie auch auf lokaler Ebene eine große Bandbreite an Veranstaltungen und Konferenzen in Bezug auf die Tätigkeiten des AdR mit besonderem Fokus auf dessen politische Prioritäten und seine laufende Beratungstätigkeit. Das Referat hat bereits eine starke Partnerschaft mit lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgebaut und arbeitet zunehmend mit den anderen EU-Institutionen für gemeinsame Veranstaltungen auf lokaler Ebene zusammen; Referat D.3 Soziale und digitale Medien, Veröffentlichungen : Dieses Referat ist für die digitale Kommunikation zuständig. Ein Redaktionsteam bereitet die von den anderen Referaten in dieser Direktion und von den Mitgliedern und den für die Politikbereiche zuständigen Direktionen gelieferten Inhalte auf und adaptiert sie für webbasierte Kommunikation und soziale Medien. Dieses Referat erarbeitet und erstellt auch Veröffentlichungen über die wesentlichen Tätigkeiten des AdR.
4 C 256 A/2 DE Amtsblatt der Europäischen Union Kurze Beschreibung der wesentlichen Zuständigkeitsbereiche Der Direktor (*) organisiert, beaufsichtigt und überwacht die Arbeit der Direktion Kommunikation und ist dabei direkt dem Generalsekretär unterstellt. 4. Aufgaben Der Direktor nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie für die Institution, welche darauf abzielt, den AdR in seiner Aufgabe zu unterstützen, die Politik und die Gesetzgebung der EU zu beeinflussen und dabei die Bedürfnisse und Prioritäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darzulegen sowie die Arbeit der Versammlung des AdR und der beratenden Kommissionen herauszustellen; Unterstützung des Präsidenten und weiterer politischer Führungskräfte des AdR sowie des Generalsekretärs bei der Vorwegnahme und der Reaktion auf die sich von Woche zu Woche ändernde politische Agenda der EU sowie Entwicklung von Kommunikationsmaßnahmen in Bezug auf die politischen Bereiche des AdR und deren interinstitutionellen Zyklus; Unterstützung der unmittelbar von den Sekretariaten der politischen Fraktionen innerhalb des AdR geleiteten Kommunikationsmaßnahmen; Stärkung der Beziehungen zu den Medien und Ausweitung der webbasierten Kommunikation und der Social-Media- Aktivitäten; Erarbeitung von Kommunikationsmaßnahmen gemeinsam mit sozialen und wirtschaftlichen Akteuren, die für die wesentlichen politischen Bereiche des AdR von Bedeutung sind; Organisation, Koordinierung, Verwaltung und Beaufsichtigung der Arbeit der Direktionsreferate; Mitwirkung an der Beschlussfassung der oberen Führungsebene unter der Leitung des Generalsekretärs; Verwaltung und Entwicklung der Humanressourcen der Direktion; Planung, Verwaltung sowie Berichterstattung über die der Direktion zugewiesenen Finanzressourcen einschließlich einer zuverlässigen Projektbudgetierung und Risikoanalyse; Wahrnehmung der Aufgaben eines nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten innerhalb des festgelegten Rahmens; Pflege und Ausbau der Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen und Vertretung des AdR in interinstitutionellen Gremien. 5. Zulassungsbedingungen Zu dem Auswahlverfahren sind Bewerber zugelassen, die zum Bewerbungsschluss folgende Bedingungen erfüllen: die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen; die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen und die sittlichen Anforderungen für die Ausübung des Amtes erfüllen; ihren Verpflichtungen aus den geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sind; nicht das Alter der Versetzung in den Ruhestand erreicht haben, das für EU-Beamte und -Bedienstete auf das Ende des Monats festgesetzt ist, in dem das 66. Lebensjahr vollendet wird; die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche körperliche Eignung besitzen; der ausgewählte Bewerber muss sich im Zuge des Einstellungsverfahrens einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung durch den Amtsarzt des AdR unterziehen; ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von vier Jahren oder mehr oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren in Verbindung mit einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung nachweisen; (*) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt grundsätzlich ebenso für Frauen.
5 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 256 A/3 über mindestens 15 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Anschluss an das Hochschulstudium verfügen, davon mindestens fünf Jahre im Kommunikationsbereich. Von den oben genannten 15 Jahren Berufserfahrung müssen mindestens fünf Jahre in einer Führungsposition erworben worden sein; die Fähigkeit zur Ausübung der Aufgaben entsprechend den Arbeitsmethoden haben, die für ein Beratungsgremium der Europäischen Union im europäischen öffentlichen Dienst angemessen sind; über gründliche Kenntnisse einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnisse einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union verfügen; aus Gründen des dienstlichen Interesses sind gute Englisch- und Französischkenntnisse erforderlich. Aufgrund der Art der zu erfüllenden Aufgaben und nach Abwägung zwischen der Notwendigkeit, einen Beamten einzustellen, der in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügt, und dem dienstlichen Interesse, das zwingend einen Bewerber erfordert, der unmittelbar einsatzfähig und in der Lage ist, innerhalb der Institution im Rahmen seiner alltäglichen Arbeit in einer der am meisten von den Beamten und Bediensteten der Union als interne Verkehrssprache benutzten Sprache wirksam zu kommunizieren, ist diese Anforderung notwendig. Das Testen der Sprachkenntnisse der Bewerber während des Einstellungsverfahrens ist somit ein angemessenes Mittel, um diesen Aspekt der Fähigkeiten der Bewerber zur Ausübung der Funktionen des Direktors der Direktion Kommunikation im Arbeitsumfeld des AdR und der gemeinsamen Dienste des AdR und des EWSA zu überprüfen. Bewerber mit einer der beiden vorstehend genannten Sprachen als Hauptsprache werden sich ebenfalls während der mündlichen Prüfung in ausreichender Weise in einer weiteren Amtssprache äußern müssen, bei der es sich um eine andere Sprache als die Hauptsprache handeln muss. Zudem ist die Fähigkeit von Vorteil, wirksam in weiteren Amtssprachen der Europäischen Union zu kommunizieren; die Erfüllung der Anforderungen hinsichtlich der Sprachkenntnisse ist in der eidesstattlichen Erklärung (siehe Ziffer 8.1) zu bestätigen und wird im Rahmen des Bewerbungsgesprächs bewertet. 6. Vorauswahlkriterien Die Vorauswahl umfasst zwei Auswahlrunden durch ein Verwaltungsgremium: Auswahl anhand der Unterlagen und anschließend anhand eines Bewerbungsgesprächs Vorauswahl anhand der Unterlagen Die Vorauswahlphase der Bewerber erfolgt durch vergleichende Bewertung ihrer Berufserfahrung anhand der in den Bewerbungsunterlagen gemachten Angaben. Vorrang wird Bewerbern mit folgenden Eigenschaften eingeräumt: Führungsqualitäten Fähigkeit zum effizienten Management einer internationalen, mehrsprachigen und multikulturellen Organisationseinheit, Beherrschung von Managementmethoden und Fähigkeit zur Leitung von Teams; Nachweis einer Tätigkeit als Manager im Veränderungsmanagement, insbesondere im Bereich Modernisierung der Kommunikationsstrategie und -organisation; Fähigkeit zur kosteneffizienten Verwaltung der Tätigkeiten einer großen Abteilung Fähigkeiten im Bereich Verhandlung und Kommunikation Verhandlungsgeschick; hervorragende Kommunikationsfähigkeiten und ein gründliches Verständnis von Öffentlichkeitsarbeit Kenntnisse entsprechend der Art der Tätigkeit Nachweis der Fähigkeit, aktuelle Kommunikationsherausforderungen anzugehen, innovative Strategien anzuwenden, effektive Instrumente zu verwalten und neue kreative Lösungen zu erproben; Kenntnisse der strategischen Angelegenheiten in Verbindung mit der EU-Kommunikationsstrategie; Kenntnisse des Haushaltsverfahrens sowie des Rechtsrahmens für die Tätigkeiten der EU-Institutionen;
6 C 256 A/4 DE Amtsblatt der Europäischen Union Kenntnisse der Politik der Europäischen Union, insbesondere in Gebieten mit Bezug zu lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Die Vorauswahl der Bewerber anhand der Unterlagen erfolgt auch auf der Grundlage ihrer Motivation für die Wahrnehmung der Funktionen eines Direktors der Direktion Kommunikation sowie ihrer Sicht bezüglich der künftigen Herausforderungen für diese Direktion; dazu werden die Ausführungen in den Bewerbungsschreiben herangezogen Der AdR fördert die interne Mobilität; daher ist die Fähigkeit wünschenswert, andere Funktionen auf höherer Führungsebene auszuüben, z. B. in den Bereichen satzungsgemäße Gremien, Beratungstätigkeit und Verwaltung von bedeutenden Haushalts- und Humanressourcen Vorauswahlgespräch In der zweiten Phase der Vorauswahl der Bewerbungen findet ein Gespräch statt, in dem das Verwaltungsgremium jedem Bewerber eine Reihe gleicher Fragen stellt, um eine vergleichende Bewertung der in dieser Phase in die engere Wahl gezogenen Bewerbungen vorzunehmen. Diese Fragen beziehen sich insbesondere auf: ihre Kenntnisse der Herausforderungen bei der Leitung einer für die Kommunikation zuständigen Verwaltungseinheit innerhalb des europäischen öffentlichen Dienstes; ihre Fähigkeit zur Teamarbeit mit anderen Direktoren als Sekretariat im Dienste einer politischen Versammlung; ihre mündliche Kommunikationsfähigkeit. Dabei erfolgt auch die Bewertung der für das Management einer Verwaltungseinheit im europäischen öffentlichen Dienst erforderlichen Sprachkenntnisse, insbesondere der erforderlichen guten Englisch- und Französischkenntnisse. 7. Auswahlkriterien Die Auswahl erfolgt durch ein Bewerbungsgespräch, bei dem ein politisches Gremium (siehe Ziffer 8.3.5) jedem Bewerber eine Reihe gleicher Fragen stellt, um eine vergleichende Bewertung der in dieser Phase in die engere Wahl gezogenen Bewerbungen vorzunehmen. Diese Fragen beziehen sich insbesondere auf: die Fähigkeit der Bewerber, neue Strategien zu konzipieren und umzusetzen sowie künftige politische Ziele für die Direktion Kommunikation zu entwickeln und die erwarteten Ergebnisse vorzustellen und zu erläutern; die Fähigkeit der Bewerber, die Interessen des AdR auf interinstitutioneller Ebene zu vertreten; die soziale Kompetenz der Bewerber. Während dieses Gesprächs wird das Gremium besonderen Wert auf die Beurteilung folgender Fähigkeiten legen: Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Zugänglichkeit und Offenheit, Verhandlungsgeschick und allgemeine Aufgeschlossenheit der Bewerber. 8. Ablauf des Verfahrens 8.1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Weg im PDF-Format mit höchstens 10 MB an folgende Adresse zu senden: Bewerber, die sich aufgrund einer Behinderung nicht elektronisch bewerben können, können ihre Bewerbung per Einschreiben mit Rückschein an folgende Anschrift richten: Ausschuss der Regionen, zu Händen des Referatsleiters Einstellung und Laufbahnentwicklung (à l attention du chef de l unité Recrutement et carrière), 101 rue Belliard/Belliardstraat, 1040 Bruxelles/ Brussel, BELGIQUE/BELGIË, mit dem Zusatz Confidentiel avis de vacance à ne pas ouvrir par le service courrier, bis spätestens zu dem unter Ziffer 8.2 genannten Schlusstermin (es gilt das Datum des Poststempels). In diesem Fall müssen die Bewerber ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht. Sie sind zudem aufgefordert, auf einem gesonderten Blatt anzugeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme am Einstellungsverfahren zu erleichtern. Der weitere Schriftverkehr zwischen dem AdR und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg.
7 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 256 A/5 In der Betreffzeile der Bewerbung muss die Referenz der Stellenausschreibung angegeben werden (CdR/AD14/10BIS/ 2015), und die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: Bewerbungsschreiben in englischer oder französischer Sprache (höchstens fünf Seiten) mit Datum und Unterschrift, in dem der Bewerber seine Motivation dargelegt, Nachweise über die erforderliche Berufserfahrung gemäß Ziffer 6.1 erbringt und seine Vision von der Gestaltung der Kommunikationsstrategie im AdR und der Ausübung der Funktion als Direktor darlegt; aktualisierter Lebenslauf (im Europass-Format) in englischer oder französischer Sprache; eidesstattliche Erklärung mit Datum und Unterschrift (siehe Vordruck in Anhang I), mit der die Erfüllung der unter Ziffer 5 genannten Zulassungskriterien bestätigt wird; Kontrollzettel (Anhang II) mit Datum und Unterschrift; eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Bewerbers; eine Kopie des Hochschulabschlusses, der Zugang zur Besoldungsgruppe gibt (siehe Ziffer 5); Kopien der Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit zum Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung des Bewerbers gemäß den in Ziffer 5 genannten Bedingungen. Aus den Bescheinigungen muss eindeutig die Dauer der Beschäftigung und möglichst die jeweilige Verantwortungsebene hervorgehen. Für die Bewerbung sind keine beglaubigten Kopien erforderlich. Bewerbungen, die unvollständig sind oder nach Bewerbungsschluss eingereicht wurden oder nicht den vorliegenden Bestimmungen über die Einreichung der Bewerbungen entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen mit falschen Angaben sind automatisch nichtig. Die Bewerber werden darüber informiert, dass es ihnen nicht gestattet ist, die Mitglieder des Auswahlgremiums persönlich zu kontaktieren, ansonsten werden sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen Bewerbungsschluss: 21. September 2015, Uhr mittags (Ortszeit Brüssel) Die Bewerber erhalten eine zur Bestätigung des Eingangs ihrer Bewerbung. Bei Bewerbungen, die gemäß Ziffer 8.1 per Einschreiben eingehen, erfolgt die Bestätigung des Eingangs per Post Prüfung der Bewerbungen, Vorauswahl und Auswahl Die Anstellungsbehörde prüft die Möglichkeiten einer Besetzung der freien Planstelle in der in Artikel 29 des Statuts festgelegten Reihenfolge: Prüfung der im Rahmen von Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a eingereichten Bewerbungen (Versetzung, Ernennung, Beförderung), anschließend Prüfung der Bewerbungen im Rahmen von Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b (Übernahme aus anderen Organen) und danach Prüfung der Bewerbungen gemäß Artikel 29 Absatz 2. Diese Reihenfolge wird bei jedem der nachfolgend aufgeführten Schritte eingehalten Das Verwaltungsgremium, das aus dem Generalsekretär des AdR und einem oder mehreren Direktoren des AdR besteht, prüft die Zulässigkeit der Bewerbungen anhand der eidesstattlichen Erklärung, des Anschreibens, des Lebenslaufs und der Kopien der unter Ziffer 8.1 dieser Stellenausschreibung genannten Unterlagen. Die in dieser Phase des Verfahrens geprüften Zulassungskriterien sind unter Ziffer 5 aufgeführt Anschließend nimmt das Verwaltungsgremium eine Vorauswahl unter den Bewerbungen vor, die in der unter der vorstehenden Ziffer beschriebenen Phase zugelassen wurden. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen. Diejenigen Bewerber, die die unter den Ziffern 6.1 bis 6.3 dieser Stellenausschreibung aufgeführten Kriterien am besten erfüllen, werden in ein erstes Verzeichnis der in die engere Wahl gezogenen Bewerber aufgenommen, das höchstens sieben Bewerber umfasst. Im Hinblick auf diese Vorauswahl anhand der Unterlagen sind die Bewerber daher aufgefordert, im Bewerbungsschreiben die für die Stelle relevanten Aspekte ihres Lebenslaufs herauszustellen und ihre Motivation sowie ihre Vision der künftigen Herausforderungen der Direktion Kommunikation darzulegen Die Bewerber, die in dem ersten Verzeichnis der in die engere Wahl gezogenen Bewerber aufgeführt sind, werden zu einem Vorauswahlgespräch mit dem Verwaltungsgremium eingeladen. Diejenigen Bewerber, die die unter Ziffer 6.4 dieser Stellenausschreibung aufgeführten Kriterien am besten erfüllen, werden in ein zweites Verzeichnis der in die engere Wahl gezogenen Bewerber aufgenommen, das höchstens fünf Bewerber umfasst.
8 C 256 A/6 DE Amtsblatt der Europäischen Union Die Bewerber, die im zweiten Verzeichnis der in die engere Wahl gezogenen Bewerber aufgeführt sind, werden anschließend zu einer Bewertung in ein Assessment-Center eingeladen; Programm und Methode dieser Bewertung werden rechtzeitig mitgeteilt. Dabei soll die Führungskompetenz der Bewerber (Informationsmanagement, Aufgabenbewältigung, Menschenführung, zwischenmenschliche Beziehungen und die Fähigkeit, Ziele zu erreichen) bewertet werden. Diese Bewertung gilt als unverbindliche Empfehlung an das politische Auswahlgremium (siehe Ziffer 8.3.5) und den Generalsekretär und soll diesem als zusätzlicher Anhaltspunkt im Rahmen der Auswahlgespräche dienen Anschließend fordert der Generalsekretär des AdR ein politisches Auswahlgremium dazu auf, an der Beurteilung der im zweiten Verzeichnis aufgeführten Bewerber mitzuwirken und sie zu diesem Zweck gemäß den unter Ziffer 7 aufgeführten Bestimmungen zu einem weiteren Gespräch einzuladen. Diesem Gremium gehören der Präsident, der erste Vizepräsident und die fünf Fraktionsvorsitzenden des AdR (bzw. deren Vertreter) an Nach Abschluss der Auswahlgespräche schlägt der Generalsekretär des AdR dem Präsidium den Bewerber vor, der als geeignetster Kandidat für die Stelle des Direktors der Direktion Kommunikation erscheint. Das Präsidium behält sich das Recht vor, mit dem vom Generalsekretär vorgeschlagenen Bewerber ein Gespräch zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Geschäftsordnung des AdR für die Ernennung von Beamten einer höheren Besoldungsgruppe als Besoldungsgruppe AD 12 die Zustimmung des Präsidiums erforderlich ist. Das Präsidium ermächtigt im Falle eines positiven Abstimmungsergebnisses den Präsidenten, den Beschluss über die Einstellung des ausgewählten Bewerbers zu unterzeichnen. 9. Einstellungsbedingungen Sofern seine Bewerbung im Rahmen dieser Stellenausschreibung eingereicht wurde, wird der ausgewählte Bewerber zum Direktor der Direktion Kommunikation (Besoldungsgruppe AD 14) ernannt. 10. Anmerkungen Die Einstellung erfolgt in Abhängigkeit von ausreichenden Haushaltsmitteln. Der AdR trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr ( 1 ) verarbeitet werden. Der ausgewählte Bewerber muss sich zur Einhaltung der berufsethischen Normen verpflichten. Die Bewerber werden auf die im Statut der Beamten der Europäischen Union vorgesehenen Beschränkungen in Bezug auf Nebentätigkeiten, die Übernahme von Ämtern und Interessenkonflikte hingewiesen (Artikel 11, 11a, 12b, 13 und 15 des Statuts). Gemäß Artikel 34 des Status muss der ausgewählte Bewerber, sofern er nicht bereits EU-Beamter ist, eine neunmonatige Probezeit absolvieren. Als Arbeitgeber verfolgt der AdR eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeglicher Form der Diskriminierung und verpflichtet sich außerdem zum Schutz der Umwelt. ( 1 ) ABl. L 8 vom , S. 1.
9 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 256 A/7 ANHANG I
10 C 256 A/8 DE Amtsblatt der Europäischen Union ANHANG II
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12 ISSN X (elektronische Ausgabe) ISSN (Papierausgabe) DE
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