Herzlich willkommen. zur Informationsveranstaltung Ganztagsschule Nettelnburg
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- Dieter Pfeiffer
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1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung Ganztagsschule Nettelnburg
2 Was bieten wir an? Betreuungsangebot: von Montag bis Freitag o Frühbetreuung von 6.00 / Uhr, o Kernzeit von bis Uhr, o Spätbetreuung von bis Uhr Betreuung in den Ferien optionale Schließzeiten von bis zu 4 Wochen
3 Aktueller Rahmenstundenplan GBS Nettelnburg Turn- und Sportgemeinschaft Bergedorf von 1860 e.v. Uhrzeit Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 06:00-08:00 Situatives Angebot / Freies Spiel 08:00-13:00 Kernunterricht 12:30-14:15 Mittagessen in den Gruppen 13:00-15:00 Schulaufgaben in den Gruppen / Freies Spiel 14:00-15:00 15:00-16:00 Schwimmen ( Uhr) nur VSK Lesestunde nur VSK Schach I (offenes Angebot) ( Uhr) Speedstacking ( Uhr) Klasse Kreativwerkstatt ( Uhr) Klasse Basketball ( Uhr) 3./ Nähen ( Uhr) 3.- Schach Leichtathletik Bewegungslandschaft ( Uhr) nur VSK Kreativwerkstatt nur VSK Orchester (offenes Angebot) ( ) 1.- Tischtennis I ( Uhr) 1./2. Klasse Hip-Hop-Dance Tischtennis II ( Uhr) 3./4. Klasse Brettspiele Mädchenfußball Hausaufgabenclub Bewegungslandschaft ( Uhr) nur VSK Traumreise nur VSK Schach II (offenes Angebot) ( Uhr) Turnen Naturdetektive ( Uhr) 3./ Basteln ( Uhr) 1./2.Klasse Outdoorspiele Musical ( Uhr) :00-18:00 Situatives Angebot / Freies Spiel Ballspiele ( Uhr) nur VSK Kreativwerkstatt nur VSK Fußball I ( Uhr) 1./2. Klasse Unihockey Fußball II ( Uhr) 3./4. Klasse Yoga ( Uhr) 1.- Kreativwerkstatt Tanzen Hausaufgabenclub Talentförderung Sport Hamburger Sportbund ( Uhr) Aktions-/Projekttag/ Situatives Angebot (Ausflüge werden jeweils zeitnah bekannt gegeben)
4 AG-Plan GBS Nettelnburg ab Februar 2013 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Schwimmen ( Uhr) Bewegungslandschaft ( Uhr) Bewegungslandschaft ( Uhr) Ballspiele ( Uhr) TSG-Sport-Forum Team GBS / Turnhalle Team GBS / Turnhalle Anett Andersson (SVNA) / Turnhalle Lesestunde Kreativwerkstatt Traumreise Kreativwerkstatt Team GBS / VSK-Pavillon Team GBS / VSK-Pavillon Team GBS / VSK - Pavillon Team GBS / VSK-Pavillon Speedstacking ( Uhr) Hip-Hop-Dance Turnen ( Uhr) Kreativwerkstatt ( Uhr) Hr.Stobel (Lehrer) Anna Kistanova Marina Gross (SVNA) Dagmar Behn / Irene Falke Werkraum / [offenes Angebot] Aula / [1.-4. Klasse] Turnhalle / [1.-4. Klasse] Werkraum / [1.-4. Klasse] Kreativwerkstatt ( Uhr) Tischtennis I ( Uhr) Naturdetektive ( Uhr) Tanzen ( Uhr) Danuta Hein / Irene Falke TSG Danuta Hein Katharina Glomski Werkraum / [1.-4. Klasse] Turnhalle / [1./2. Klasse] [3.-4. Klasse] Aula / [1.-4. Klasse] Basketball ( Uhr) Tischtennis II ( Uhr) Basteln ( Uhr) Fußball I ( Uhr) Armin Bansleben / Marco Lewitz TSG Victoria Rusch Wolfgang Brandt (SVNA) Turnhalle / [3./4. Klasse] Turnhalle / [3./4. Klasse] Werkraum / [1./2. Klasse] Sportplatz / [1./2. Klasse] Nähen ( Uhr) Brettspiele ( Uhr) Schach ( Uhr) Fußball II ( Uhr) Marita Mühlfried Birgit Block Hr. Lüdemann (ARGE) Wolfgang Brandt (SVNA) Nähstube / [2.-4. Klasse] Spielothek / [1.-4. Klasse] Essenspavillon / [offenes Angebot] Sportplatz /[3./4. Klasse] Schach ( Uhr) Mädchenfußball ( Uhr) Musical ( Uhr) Unihockey ( Uhr) Hr.Stobel (Lehrer) Wolfgang Brandt (SVNA) (CMS) Alexa Traun Essenspavillon / [offenes Angebot] Sportplatz / [1.-4. Klasse] Aula / [1.-4. Klasse] Turnhalle / [1.-4. Klasse] Leichtathletik ( Uhr) Orchester ( Uhr) Outdoorspiele ( Uhr) Yoga ( Uhr) Tobias Nilson (SVNA) Schule Armin Bansleben Graetz-Hoffmann-Berghahn (SVNA) Sportplatz / [1.-4. Klasse] Aula / [offenes Angebot] Schulhof / Sportplatz / [1.-4. Klasse] Spielothek / [1.-4. Klasse] Hausaufgabenclub ( ) Hausaufgabenclub ( ) Team GBS Team GBS Pavillon / (1.-4 Klasse) Pavillon / [1.-4. Klasse]
5 Dienstleistungen im Schulbüro Anmeldung und Buchung Annahme der Anmeldung Erfassung der gewünschten Betreuungsleistung Erfassung von Einkommen und Personen im Haushalt, wenn Zuschüsse gewährt werden sollen Erfassung von Gebührenbefreiung nach Bildungs- und Teilhabepaket Aushändigung der Buchungsbestätigungen
6 Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis Uhr und bis Uhr
7 Formulare Betreuungsvertrag TSG in zweifacher Ausfertigung Anlage zum Betreuungsvertrag TSG Vertrag Caterer in zweifacher Ausfertigung
8 Definition Ferienwoche 7 Wochentage in den Ferien Kann an jedem beliebigen Wochentag beginnen und endet am 7. folgenden Tag Wochenende oder Feiertage innerhalb der 7 Tage zählen zur Ferienwoche (Am Wochenende und an Feiertagen findet keine Betreuung statt.) Ferienwochen können einzeln oder zusammenhängend genommen werden Max. 11 Ferienwochen (plus 1 Sockelwoche) buchbar
9 Definition Sockelwoche 6 einzelne Betreuungstage (nur als ganze Sockelwoche buchbar) Betreuungstage können z.b. für Brückentage oder einzelne Ferientage genommen werden (z.b. 27. und ) Sockelwochentage können einzeln oder am Stück genommen werden. Sockelwochentag können vor oder nach einer Ferienwoche genommen werden. Beispiel: Die Sommerferien beginnen an einem Donnerstag (1. Ferientag). Familie Mustermann fliegt am Dienstag der übernächsten Woche in den Urlaub. (Betreuungsbedarf: eine Ferienwoche und 3 Sockeltage).
10 Die Gebühren (inkl. VSK) *Abhängig vom Familiennettoeinkommen Zuschläge für Betreuung in VSK; Ausnahme nur Ferien
11 Die Einkommensstaffel Familiennettoeinkommen in Anzahl der Familienmitglieder von bis % von bis % von bis % von bis % von bis % < % < % < % < % < % % % % % % % % % % % % % % % % über % über % über % über % über % Bei Familien mit mehr als 6 Mitgliedern reduziert sich die Gebühr einkommensunabhängig auf 20 Prozent.
12 Die Einkommensstaffel mit VSK Die gestaffelten Zuschläge von finden keine Anwendung bei ausschließlicher Buchung von Ferienwochen.
13 Die Geschwisterkindregelung Das jüngste betreute Kind zahlt die auf der Grundlage des Familiennettoeinkommens ermittelte Gebühr voll. Für das zweite Kind reduziert sich diese Gebühr auf ein Drittel. Für das dritte und jedes weitere Kind verringert sie sich auf ein Fünftel.
14 Zuschüsse für Mittagessen Für das Mittagessen in der VSK und den Klassen 1-4 gelten die gleichen Ermäßigungen. Für Leistungsempfänger nach BuT ist das Mittagessen kostenlos. Eltern buchen und bezahlen Mittagessen direkt beim Caterer. Caterer setzt gestaffelte Elternanteile technisch um. Träger versorgt auch Kinder, die nur essen. Caterer ist time out - TSG. Das Mittagessen kostet 3,50.
15 Fristen für Änderungen im Schuljahr Buchungen gelten für ein Schuljahr Grundsätzlich keine Kündigung der Kernzeit Änderungen für Rand- und Ferienzeiten im Ausnahmefall während des laufenden Schuljahres zum Ende eines Kalenderquartals mit Wirkung auf das übernächste Quartal Kurzfristigere Änderung bedarf Zustimmung des Kooperationspartners oder der Schule Frühestmögliche Änderung zum Beginn des nächsten Monats Änderungen der Ermäßigungstatbestände werden zum Ersten des Folgemonats berücksichtigt
16 Nach der Datenerfassung Ausdrucke: Buchungsinformation für Eltern (Prüfung der Leistung und Gebühren) Buchungsinformation für Kooperationspartner Buchungsinformation für Caterer Buchungsinformation für Schule (separate GBS Akte) (derzeit noch) Buchungsinformation für BSB Eine Jahresgebühr von weniger als 50 Euro wird im April des Schuljahres von den Eltern als Einmalbetrag eingezogen. Gebührenordnung
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18 Während der Ferien Sockelwoche (sechs einzelne Betreuungstage) Die Sockelwoche umfasst sechs einzelne Betreuungstage. Diese können beliebig gewählt werden. D.h., sie können an einzelnen Ferientagen, z.b. Brückentagen, genommen werden. Diese Betreuungstage können auch vor oder nach einer Ferienwoche einzeln oder in beliebiger Stückelung genommen werden. Bitte hier ankreuzen: Buchung der Sockelwoche von 8 bis 16 Uhr Buchung der Sockelwoche von frühestens 6 bis spätestens 18 Uhr Ferienwochen (für das gesamte kommende Schuljahr) Die Betreuung in der Ferienwoche umfasst jeweils einen Zeitraum von sieben Wochentagen in den Ferien. Ein Wochenende oder eventuelle Feiertage, die in diesen sieben Tagen liegen, zählen zu dieser Betreuungswoche. Die Ferienwoche kann beliebig innerhalb einer Kalenderwoche beginnen; sie endet dann immer am Ende des siebten Tages. Ferienwochen können einzeln oder zusammenhängend genommen werden. Es können bis zu elf Ferienwochen gebucht werden. Bitte hier Anzahl der Wochen eintragen (ohne Sockelwoche) Wochen Ferien von 8 bis 16 Uhr Wochen Ferien von frühestens 6 bis spätestens 18 Uhr
19 Angaben zur Berechnung der Teilnahmegebühr Die Höhe der zu entrichtenden Teilnahmegebühr und der Eigenanteil an den Kosten des Mittagessens sind von der Familiengröße, den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der jüngeren Geschwister in kostenpflichtiger Betreuung abhängig. Ich/ Wir sind bereit, den fälligen Höchstsatz bzw. den VSK Höchstsatz (bei Geschwistern den entsprechenden Anteil) zu zahlen (somit entfallen weitere Nachweise und Angaben zum Einkommen). Ich/ Wir sind leistungsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (somit entfallen weitere Angaben zum Einkommen). Leistungsbescheide sind jeweils zum 1.3. und zum 1.9. im Schulbüro vorzulegen. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage des Familieneinkommens. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage des Familieneinkommens. Ich bin/ Wir sind bereit, im Rahmen der Mitwirkungspflicht nach 13 Gebührengesetz Angaben zu meinen/unseren wirtschaftlichen Verhältnissen zu machen. Mein/ Unser gemäß Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens berechnetes monatliches Einkommen beträgt: Euro Entsprechende Belege sind in Kopie beigefügt (Bogen zur Ermittlung des durchschnittlichen Familieneinkommens, Jahres-Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen, Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen).
20 Wer ist leistungsberechtigt nach Bildungs- und Teilhabepaket? Leistungsberechtigt für Leistungen der Bildung und Teilhabe aufgrund gesetzlicher Ansprüche sind: 1. Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955) in der jeweils geltenden Fassung, 2. Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 3. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung, 3. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch 4. Kapitel vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023) in der jeweils geltenden Fassung, 4. Leistungsberechtigte nach 2 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2023) in der jeweils geltenden Fassung, 5. Kinderzuschlagberechtigte nach 6a Bundeskindergeldgesetz in der Fassung vom 28.Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177) in der jeweils geltenden Fassung, 6. Schülerinnen und Schüler, die Haushaltsmitglieder einer Person sind, die nach 3 des Wohngeldgesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856) in der jeweils geltenden Fassung Leistungen bezieht.
21 Wer ist leistungsberechtigt nach Bildungs- und Teilhabepaket? Leistungsberechtigt für Leistungen der Bildung und Teilhabe aufgrund freiwilliger Leistungen des Landes Hamburgs sind: 7. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungs-gesetz in der Fassung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 646,1680) in der jeweils geltenden Fassung, 8. Empfängerinnen und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594, 595) in der jeweils geltenden Fassung, 9. Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen von Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch außerhalb der Herkunftsfamilie betreut werden und Hilfe in Ausgestaltung einer Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstigen betreuten Wohnform erhalten, 10. Leistungsberechtigte nach 3 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden Fassung.
22 Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zu den in Anspruch genommenen gebührenpflichtigen Betreuungsangeboten auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Ich/ Wir beantragen einen Zuschuss zum Mittagessen auf Grundlage der Geschwisterkindregelung. Zu der Familie gehören folgende Personen (Zur Familie zählen hier die in einem Haushalt lebenden Kinder und ihre Eltern sowie weitere, andernorts lebende Kinder, für die Unterhalt gezahlt wird.): Name Geburtsdatum Kinder werden kostenpflichtig betreut* (GBS, GTS, Krippe, KiTa, Tagespflege) * Entsprechende Nachweise der Betreuung sind in Kopie beigefügt.
23 Dieses Formular finden Sie im Internet unter Sie tragen die Beträge ein, ein hinterlegtes Programm berechnet für Sie das durchschnittliche Monatseinkommen. Sie drucken dann das Formular aus und geben es im Schulbüro ab. Belege brauchen Sie nur für die mit *) gekennzeichneten Angaben mitzubringen. 1440,- 1440,-
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