Für Ihre Unterlagen: Informationen zur verbindlichen Einkommenserklärung
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- Mina Sachs
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1 Für Ihre Unterlagen: Informationen zur verbindlichen Einkommenserklärung 1. Für welche Einrichtungen muss ich einen Elternbeitrag zahlen? für die Betreuung in einer tageseinrichtung (Kita) für die Betreuung in tagespflege (Kitap) für die Betreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) 2. Sind in dem Elternbeitrag auch die Kosten für Verpflegung und Pflegemittel (z.b. Windeln) enthalten? Nein, für die Verpflegung müssen Sie extra bezahlen. Die Höhe des Essensgeldes in der tageseinrichtung richtet sich nach der Satzung für die Erhebung von Essensgeldern. Je nach Konzept der tageseinrichtung sind die Kosten für Pflegemittel gesondert zu tragen oder es sind Pflegemittel zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Offenen Ganztagsschule werden direkt mit dem jeweiligen OGS- Träger abgerechnet. 3. Wer muss einen Elternbeitrag zahlen? Die Eltern. Die alleinerziehenden Mütter oder Väter. Die Pflegeeltern für in Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII). 4. Wie hoch ist der Elternbeitrag? Das ergibt sich aus den als Anlage beigefügten Tabellen für die tageseinrichtungen und tagespflege Offene Ganztagsschule 5. Wie wird der Elternbeitrag festgesetzt? Der Elternbeitrag wird auf der Grundlage der verbindlichen Einkommenserklärung vorläufig festgesetzt. Für das laufende Jahr wird eine Prognose erstellt. Für die Prognose reichen Sie bitte alle Unterlagen ein, die die Berechnung eines voraussichtlichen Einkommens für das Jahr der Anmeldung (z.b. 2017) ermöglichen. Nach Ablauf des Kalenderjahres kann der Elternbeitrag endgültig festgesetzt werden. 6. Welche Unterlagen und Nachweise werden hierfür benötigt? Den letzten Einkommenssteuerbescheid mit allen Seiten Die Lohn-/Gehaltsabrechnung von Dezember des Vorjahres Die Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate (auch von Mini-Jobs) Falls das Einkommen höher oder niedriger ist als im vorangegangenen Jahres die Lohn- /Gehaltsabrechnung des letzten Monats Wenn Sie selbstständig sind: Betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommenssteuerbescheid - 2 -
2 - 2 - Wenn Sie öffentliche Leistungen beziehen: die Bescheide über Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, zuschlag, Krankengeld, Rente (Witwenrente, Waisenrente o.ä.), Wohngeld, Ausbildungsförderung (BAföG), Unterhaltsvorschuss (UVG) Wenn Sie Unterhalt erhalten: Unterhaltsvereinbarungen oder /-titel Wenn Sie Elterngeld erhalten: Bescheid über Elterngeld Wenn Sie weitere Einkünfte haben, wie z.b. aus Vermietung, Verpachtung, Kapital: Einkommenssteuerbescheid, Bescheinigung über Zinseinkünfte 7. Was passiert, wenn ich keine oder unvollständige Nachweise über mein Einkommen vorlege? Dann sind Sie verpflichtet den Höchstbeitrag zu zahlen. 8. Muss ich auch Nachweise einreichen, wenn ich den Höchstbeitrag zahle? Nein, das ist dann nicht mehr erforderlich. 9. Muss ich auch Einkommen aus einem Minijob angeben? Ja, selbstverständlich. 10. Was ist, wenn sich mein Einkommen ändert? Bitte teilen Sie dies umgehend der Elternbeitragsstelle mit, damit das bei der Festsetzung Ihres Elternbeitrages berücksichtigt werden kann. 11. Was ist, wenn sich meine Familienverhältnisse ändern? Bitte teilen Sie auch dies umgehend der Elternbeitragsstelle mit, damit das bei der Festsetzung Ihres Elternbeitrages berücksichtigt werden kann. 12. Zählt das geld oder der geldzuschlag auch zum Einkommen? Nein, das gehört nicht dazu. 13. Und wie ist das mit dem Elterngeld? Das Elterngeld ist zur Höhe der in 10 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes anrechnungsfrei (in der Regel: 300 /mtl.) 14. Für welche Zeit muss ich den Elternbeitrag zahlen? Grundsätzlich für das gartenjahr bzw. das Schuljahr. Das geht vom 1. August zum 31. Juli.. Bei der tagespflege wird auf den Tag genau abgerechnet. 15. Kommt für jedes gartenjahr bzw. Schuljahr ein neuer Bescheid? Ja, die Elternbeitragssatzungen sehen eine jährliche Erhöhung der Einkommensstufen um 2 % und der Elternbeiträge um 3 % vor. Diese dynamische Erhöhung tritt zum ersten Mal zum 1. August 2018 ein. 16. Wann kommen die neuen Bescheide? Sofern alle notwendigen Unterlagen vollständig bei der Elternbeitragsstelle vorliegen, bekommen Sie den neuen Bescheid voraussichtlich Oktober / November
3 Welche Auswirkungen hat das auf den Elternbeitrag? Der Elternbeitrag wird dann rückwirkend ab 1. August 2018 neu festgesetzt. Bis zum neuen Erhalt Ihres neuen Bescheides bitte ich Sie, die Elternbeiträge weiterhin aufgrund der letzten Bescheide, die Ihnen zugesandt worden sind, zu zahlen. Sofern Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird die Nachforderung zur neuen Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Bei einem Dauerauftrag müssen Sie die zu wenig gezahlten Beiträge selbst überweisen. Sollten Sie zu viel Elternbeiträge gezahlt haben, werden Ihnen diese automatisch erstattet. 18. Gibt es eine Befreiung von den Elternbeiträgen? Ja, für, die am des nächsten Jahres schulpflichtig werden. Sollte Ihr Kind vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, brauchen Sie ab dem des gartenjahres, das der Einschulung vorausgeht, keinen Beitrag zu zahlen. Dann brauchen Sie auch für die jüngeren Geschwister in der tageseinrichtung und/oder der tagespflege nichts zu zahlen. 19. Gibt es eine Geschwisterkindbefreiung? Ja, für die tageseinrichtungen und für die tagespflege: Werden mehrere gleichzeitig in einer tageseinrichtung oder in tagespflege in Sankt Augustin betreut, brauchen Sie nur für das Kind einen Elternbeitrag zu zahlen, das das Betreuungsangebot mit dem höchsten Beitrag nach der Tabelle in Anspruch nimmt. Für jedes weitere Kind, das gleichzeitig in einer tageseinrichtung oder in tagespflege ist, brauchen Sie nichts zu bezahlen. 20. Gibt es für Geschwisterkinder in der OGS eine Ermäßigung? Ja, wenn die Geschwisterkinder in der tageseinrichtung oder in tagespflege in Sankt Augustin betreut werden und Sie hierfür einen Beitrag zahlen müssen. Dann bekommen Sie einen Rabatt zur Höhe des Beitrages, den Sie für die OGS zahlen müssen. 21. Muss ich für die OGS extra bezahlen? Ja. Für das erste Kind müssen Sie den vollen Beitrag nach der Tabelle zahlen und für das erste Geschwisterkind 30 % nach der Tabelle. Für alle weiteren Geschwisterkinder in der OGS brauchen Sie nichts zu bezahlen. 22. Gibt es sonst noch eine Ermäßigung? In Ausnahmefällen ist das möglich. Hierzu müssen Sie einen schriftlichen Antrag vorlegen, damit rechtlich geprüft werden kann, ob bei Ihnen eine besondere Belastung vorliegt. Hierzu müssen Sie auch Ihre besonderen Belastungen und Ihr Einkommen nachweisen. 23. Last, but not least: Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen für die Beantwortung von Fragen zu Verfügung. 24. Kontakt Ihre Ansprechpartnerinnen der Elternbeitragsstelle: Buchstabe Aa Ali, B, C, D* Frau Janzen Tel / , elisabeth.janzen@sankt-augustin.de Buchstabe Alj - Az, S, T* Frau Lohmar Tel / , heike.lohmar@sankt-augustin.de - 4 -
4 - 4 - Buchstabe E L, ohne I, J* Frau Beilke Tel / , beilke@sankt-augustin.de Buchstabe I, J, M Z, ohne S, T* Frau Erken Tel / sinem.erken@sankt-augustin. *maßgeblich ist der Name des Kindes Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Sankt Augustin Stichwort: Elternbeitrag 25. Anlagen Anlage 1: Elternbeitragstabelle tageseinrichtungen Anlage 2: Elternbeitragstabelle tagespflege Anlage 3: Elternbeitragstabelle Offene Ganztagsschule im Primarbereich
5 - 5 - Anlage 1 zu 5 Erhebung von Beiträgen für die Nutzung der Angebote im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, gültig ab Monatliche Beiträge Einkommensstufe EK- Stufe Jahreseinkommen* Beitrag*² , , , , , , , , , , ,00 12 ab ,00 * Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetztes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a.- erstmalig zum *² Die Beiträge steigen um 3 % p. a. - erstmalig zum Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet
6 - 6 - Anlage 1 zu 5 Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Elternbeitragstabelle der Stadt Sankt Augustin, gültig ab EK- Stufe Monatliche Beiträge Einkommensstufe Jahreseinkommen* unter unter 3 Jahren 3 Jahren 25 Std./Wo. 35 Std./Wo. unter 3 Jahren 45 Std./Wo. Elternbeiträge*² 3 Jahre Schulalter 25 Std./Wo. 3 Jahre Schulalter 35 Std./Wo. 3 Jahre Schulalter 45 Std./Wo ab Spalte I II III IV V VI * Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetztes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a.- erstmalig zum *² Die Beiträge steigen um 3 % p. a. - erstmalig zum Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet. Erhebung von Beiträgen für die Inanspruchnahme der tagespflege, gültig ab Einkom mensstufe *1 Förderstunden EK EK EK EK EK EK Elternbeiträge*2 EK EK EK EK EK EK 12 ab ab 10* 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 ab 15 0,00 16,89 45,73 89,71 158,41 233,40 298,29 316,31 337,94 340,11 344,43 347, ,00 18,95 47,79 91,77 159,44 234,43 299,32 317,34 338,97 341,14 345,46 348, ,00 21,01 49,85 93,83 160,47 235,46 300,35 318,37 340,00 342,17 346,49 349, ,00 23,07 51,91 95,89 161,50 236,49 301,38 319,40 341,03 343,20 347,52 350, ,00 25,13 53,97 97,95 162,53 237,52 302,41 320,43 342,06 344,23 348,55 351, ,00 27,19 56,03 100,01 163,56 238,55 303,44 321,46 343,09 345,26 349,58 352, ,00 29,25 58,09 102,07 164,59 239,58 304,47 322,49 344,12 346,29 350,61 353, ,00 31,31 60,15 104,13 165,62 240,61 305,50 323,52 345,15 347,32 351,64 354, ,00 33,37 62,21 106,19 166,65 241,64 306,53 324,55 346,18 348,35 352,67 355, ,00 35,43 64,27 108,25 167,68 242,67 307,56 325,58 347,21 349,38 353,70 356, ,00 37,49 66,33 110,31 168,71 243,70 308,59 326,61 348,24 350,41 354,73 357, ,00 37,92 67,05 111,54 170,73 246,51 311,98 330,29 351,78 354,30 358,70 361, ,00 38,36 67,77 112,76 172,75 249,32 315,37 333,97 355,31 358,19 362,66 365, ,00 38,79 68,50 113,99 174,77 252,13 318,75 337,64 358,84 362,09 366,63 369, ,00 39,22 69,22 115,22 176,79 254,95 322,14 341,32 362,37 365,98 370,59 373, ,00 39,66 69,94 116,44 178,81 257,76 325,53 345,00 365,91 369,87 374,56 377, ,00 40,09 70,66 117,67 180,83 260,57 328,92 348,68 369,44 373,77 378,53 381, ,00 40,52 71,38 118,89 182,85 263,38 332,31 352,35 372,97 377,66 382,49 385, ,00 40,95 72,10 120,12 184,86 266,19 335,70 356,03 376,51 381,55 386,46 389, ,00 41,39 72,82 121,34 186,88 269,01 339,09 359,71 380,04 385,45 390,42 393, ,00 41,82 73,54 122,57 188,90 271,82 342,48 363,38 383,57 389,34 394,39 397, ,00 43,40 76,57 127,40 196,40 282,56 351,34 372,76 393,23 399,00 404,26 407, ,00 44,99 79,60 132,23 203,90 293,30 360,21 382,13 402,89 408,66 414,14 417, ,00 46,58 82,63 137,06 211,40 304,05 369,08 391,50 412,56 418,32 424,02 427, ,00 48,16 85,65 141,89 218,90 314,79 377,95 400,88 422,22 427,99 433,90 437, ,00 49,75 88,68 146,72 226,39 325,53 386,82 410,25 431,88 437,65 443,78 447, ,00 51,34 91,71 151,55 233,89 336,27 395,68 419,62 441,54 447,31 453,65 457, ,00 52,92 94,74 156,38 241,39 347,02 404,55 429,00 451,20 456,97 463,53 467, ,00 54,51 97,77 161,22 248,89 357,76 413,42 438,37 460,86 466,63 473,41 477, ,00 56,09 100,80 166,05 256,39 368,50 422,29 447,74 470,52 476,29 483,29 487, ,00 57,68 103,82 170,88 263,89 379,25 431,16 457,11 480,19 485,95 493,16 497, ,00 59,27 106,85 175,71 271,38 389,99 440,03 466,49 489,85 495,62 503,04 507, ,00 60,85 109,88 180,54 278,88 400,73 448,89 475,86 499,51 505,28 512,92 517, ,00 62,44 112,91 185,37 286,38 411,47 457,76 485,23 509,17 514,94 522,80 527,34 * nur in Verbindung mit Kita oder OGS *1 Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des 2 Absatz 1 und 2 des Einkommenssteuergesetzes. Die Einkommensstufen steigen um 2 % p. a. - erstmalig zum Die ermittelten Beträge werden auf den jeweils nächstliegenden vollen Eurobetrag kaufmännisch auf- oder abgerundet. *2 Die Beiträge steigen um 3 % p. a. erstmalig zum
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