Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern

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1 Politik Sebastian Grasser Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern Studienarbeit

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3 _1v1lFriedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Politische Wissenschaft Proseminar: Direkte Demokratie und Politische Partizipation in der BRD Wintersemester 2003/2004 Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern vorgelegt von: Sebastian Grasser

4 1. ENTWICKLUNG UND BEDEUTUNG KOMMUNALER MITBESTIMMUNG IN BAYERN ABLAUF UND NOTWENDIGE ELEMENTE VON BÜRGERBEGEHREN UND BÜRGERENTSCHEID Allgemeine Formen kommunaler Mitbestimmung Wahlen Bürgerantrag Bürgerversammlung Das Bürgerbegehren Initiatoren und Teilnehmer Themen und Gegenstände im Negativkatalog Arten von Bürgerbegehren Kassierendes Bürgerbegehren Initiierendes Bürgerbegehren Ratsbegehren Gestaltung der Unterschriftenliste und Unterschriftensammlung Notwendige Quoren Einleitungsquorum Zustimmungsquorum Der Bürgerentscheid Zulässigkeitsprüfung und rechtlicher Schutz des Bürgerbegehrens Grafische Darstellung Durchführung des Bürgerentscheids Erfolg eines Bürgerentscheids Umsetzung und Sperrfrist eines erfolgreichen Bürgerentscheids Enger und weiter Erfolgsbegriff und die Abschätzung der Folgekosten STATISTIKEN ZU 7 JAHREN BAYERISCHEM BÜRGERENTSCHEID Bürgerbegehren in Abhängigkeit zur Gemeindegröße Bürgerentscheide und Wahlbeteiligung im Zusammenhang mit der Einwohnerzahl Überblick über den Verfahrensstand seit LITERATURLISTE

5 Sebastian Grasser: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern 1. ENTWICKLUNG UND BEDEUTUNG KOMMUNALER MITBESTIMMUNG IN BAYERN Das wohl schärfste Schwert zur Durchsetzung bürgerlicher Interessen auf kommunaler Ebene sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (vgl. Gebhardt 2000: 84). Erst 1955 setzten sich diese beiden Elemente direkter Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg durch und im Hinblick auf Bayern blieb Baden-Württemberg damit vier Jahrezehnte Vorreiter in Sachen direkter Partizipation auf kommunaler Ebene. Die Demokratisierungswelle der 90er, die friedliche Revolution in der DDR sowie die Einsicht der Reformbedürftigkeit der Kommunalverfassungen brachten schließlich Fortschritte (vgl. Gebhardt 2000: 85; Kost 2002: 207). Nach Schleswig- Holstein 1990 normierten innerhalb von fünf Jahren neun weitere Länder Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, abgeschlossen von Bayern im Jahre Es bedurfte jedoch eines Bündnisses aller oppositionellen Kräfte bei einem Volksentscheid im Oktober 1995, um die in Bayern ohnehin starke CSU zu übertrumpfen, die sich gegen eine Einführung dieser direktdemokratischen Elemente aussprach und einen eigenen Entwurf vorlegte. Die Initiative Mehr Demokratie in Bayern, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen konnten im Volksentscheid ihre Vorstellungen durchsetzen, das Gesetz zur Einführung des kommunalen Bürgerentscheids wurde Ende Oktober verabschiedet (vgl. März 2003: 55). Eine Besonderheit war, dass beim Bürgerentscheid kein Quorum der Abstimmenden bzw. Zustimmenden in Relation zu gesamten stimmberechtigten Bürgerschaft festgelegt war (März 2003: 55). Dies änderte der Landtag im März 1999 ab, indem er ein gestaffeltes Quorum einführte. Somit wäre ein Bürgerentscheid nur dann erfolgreich, wenn die Zahl der Zustimmenden je nach Gemeindegröße 20% bis 10% der Stimmberechtigten beträgt (März 2003: 55). Die Vorteile von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid liegen auf der Hand. Sie ermächtigen den Bürgern eine aktive Teilnahme bezüglich wichtiger gemeindlicher Angelegenheiten, stärken Eigeninitiative, steigern das Interesse an politischen Sachfragen, führen zu größerer Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde und wirken dem Trend der Politikverdrossenheit entgegen (vgl. Hahnzog 1998: 50). Diese Arbeit soll daher dazu dienen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern in ihrem typischen Ablauf und ihren notwendigen Elementen zu analysieren. Des weiteren werden bedeutende, vertiefende Statistiken einen Überblick zu sieben Jahren bayerischem Bürgerentscheid und Bürgerbegehren geben. 3

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