Digitales Archiv Mehr Demokratie e.v. paper 29
|
|
- Emma Hochberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Digitales Archiv Mehr Demokratie e.v. paper 29 Amtseintragung versus freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren Daten und Informationen zur Landesebene in Deutschland Erstellt von: Frank Rehmet Erstellt für: Mehr Demokratie e.v. Datum: VORBEMERKUNG (1) Die Diskussion über die Amtseintragung beim Unterschriftensammeln für ein Volksbegehrne ist eine deutsche Besonderheit. In allen anderen Ländern mit Volksbegehren und Volksentscheiden können die Bürgerinnen und Bürger die Unterschriften frei sammeln. Die Staaten mit der längsten Erfahrung wie die Schweiz, USA (die Hälfte der Bundesstaaten kennt Volksbegehren), Italien, Liechtenstein und andere europäische Staaten kennen ausschließlich die freie Unterschriftensammlung. (2) Die deutsche Kommunalebene kennt in allen 15 Bundesländern mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ebenfalls ausschließlich die freie Unterschriftensammlung beim Bürgerbegehren. 1) Regelungen in Deutschland Landesebene Wie aus der tabellarischen Übersicht der deutschen Bundesländer (siehe folgende Seite) hervorgeht, kennen neun der 16 Bundesländer derzeit die Amtseintragung, sieben die freie Unterschriftensammlung. Insgesamt drei (Hamburg, Thüringen, Mecklenburg Vorpommern kennen beide Verfahren. Dabei ist auffallend, dass von den Landesverfassungen jüngeren Datums nahezu alle das Verfahren der freien Unterschriftensammlung vorsehen. Bremen Komplettrevision 1994 Mecklenburg Vorpommern 1994 Niedersachsen 1993 Sachsen 1993 Sachsen Anhalt 1992 Thüringen 1994 Hamburg führte 1996 zunächst das Verfahren mit Amtseintragung ein, nach dem knapp am Zustimmungsquorum gescheiterten Volksentscheid 1998 wurde 2001 die Amtseintragung um die Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung erweitert. Als einzige Bundesländer mit neuerer Landesverfassung wählten Brandenburg 1994 und Berlin 1995 die Amtseintragung. Brandenburg entschied sich für ein niedriges Quorum (ca. 4 %) und eine viermonatige Sammelfrist, Berlin für 10 % und zwei Monate. In beiden Ländern kam es bislang noch zu keinem erfolgreichen Volksbegehren, alle sieben scheiterten (s. unten, Praxis).
2 Tabelle 1: Vergleich der Volksbegehrensregelungen nach Bundesländern Bundesland (Jahr der Einführung / Reform) Einleitungsquorum Sammelfrist Amtseintragung / freie Unterschriftensammlung Baden Württemberg (1953) 16,6 % 2 Wochen Amt Bayern (1946, 1999) 10 % 2 Wochen Amt Berlin (1949, 1974, 1995) 10 % 2 Monate Amt Brandenburg (1992) (= 4 %) 4 Monate Amt Bremen (1947, 1994, 1997) 10 % Verfassung 20 % 3 Monate Freie Sammlung Hamburg (1996, 2001) 5 % 14 Tage Amt und freie Sammlung Hessen (1946) 20 % 14 Tage Amt Mecklenburg Vorpommern (= 10 %) 2 Monate bei Amt und freie Sammlung Amtseintragung; (1994, 2001) Keine Frist bei freier Sammlung Niedersachsen (1993) 10 % 6 Monate Freie Sammlung Nordrhein Westfalen (1950, 2002) Rheinland Pfalz (1947, 2000) 8 % 8 Wochen Amt (ca. 10 %) 2 Monate Amt Saarland (1979) 20 % 14 Tage Amt Sachsen (1993) (ca. 12,5 %) 8 Monate Freie Sammlung Sachsen Anhalt (1992, 1995) Schleswig Holstein (1990, 1995, 2004) Thüringen (1994, 2003) Quelle: Mehr Demokratie e.v (= 11,8 % 6 Monate Freie Sammlung 5 % 6 Monate Amt zuzüglich weiterer 10 % bei freier Sammlung 8 % bei Amtseintragung Eintragungsstellen 4 Monate Amt oder freie Sammlung Jüngste Reformdiskussionen um die Abschaffung der Amtseintragung Direktdemokratische Regelungsreformen fanden vor kurzem in Rheinland Pfalz (2000) und in NRW (2002) statt: Hier wurden die Einleitungsquoren deutlich gesenkt, trotz zahlreicher Forderungen nach Ermöglichung der freien Unterschriftensammlung wurde diese jedoch (noch) beibehalten. Auch gab es in vielen der übrigen Länder (Schleswig Holstein, Hessen, Baden Württemberg, Brandenburg und Bayern) Reformdiskussionen hierüber. FAZIT Die Amtseintragung bei Volksbegehren auf Landesebene stellt eher ein historisches Relikt der Landesverfassungen und Ausführungsgesetze aus der Zeit von dar. Alle neueren Regelungen zur Direkten Demokratie mit Ausnahme Brandenburgs kennen die freie Unterschriftensammlung. Brandenburg hat schlechte Erfahrungen mit der Amtseintragung gemacht (siehe unten, Praxis).
3 2. Praxis auf Landesebene Ob ein Volksbegehren das notwendige Unterschriftenquorum erreicht, hängt neben der geforderten Maßnahme und anderen themenbezogenen Faktoren und dem Rückhalt in der Bevölkerung auch von der Verfahrensausgestaltung ab, insbesondere von der Höhe des Unterschriftenquorums, der Sammelfrist und dem Sammelmodus (freie Unterschriftensammlung / Amtseintragung) Gesamtzahl Volksbegehren Zunächst ist die Gesamtzahl aller durchgeführten Volksbegehren in Deutschland interessant. Gesamtzahl durchgeführter Volksbegehren: 48 Gesamtzahl zustandegekommener Volksbegehren (=Quorum erreicht): 19 (= 40 %) 2.2. Länder mit freier Unterschriftensammlung Tabelle 2: Daten zu Ländern mit freier Unterschriftensammlung (7) Bundesland DD seit Gesamtzahl Anträge/ Volksinitiativen Bremen 1947, Totalrevision 1994 Davon Volksbegehren Davon zustandegekommen = Quorum erreicht Hamburg ab Mecklenburg Vorp Aber einige indirekte Erfolge, daher kein VB mehr nötig Niedersachsen Sachsen Und ein knapp gescheitertes erfolgreich Sachsen Anhalt Thüringen Restliche zwei am hohen Quorum (14 %) gescheitert Summe Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass 9 der durchgeführten 18 Volksbegehren das Quorum erreichten. Damit kommen in diesen Bundesländern ca. 50 % und damit überdurchschnittlich viele Volksbegehren zustande. In allen Bundesländern waren keine negativen Auswirkungen dieser Regelung zu beobachten.
4 2.3. Länder mit Amtseintragung Tabelle 3: Länder mit Amtseintragung (9; zzgl. Hamburg ) Bundesland DD seit Gesamtzahl Anträge / Volksinitiativen Davon Volksbegehren Davon zustande gekommen = Quorum erreicht Baden Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen NRW Rheinland Pfalz Saarland S. Holstein Summe Anmerkung: Berlin: zusätzlich , Bremen: Reform 1994, Rheinland Pfalz: Reform 2000 Hamburg: Reform 2001, NRW: Reform 2002 Die beobachtete Anzahl der Volksbegehren ist in dieser Ländergruppe deutlich höher als in Tabelle 2, da erstens mehr Länder enthalten sind und zweitens die Zeiträume viel länger sind (u.a. Bayern und Hessen seit 1946). Betrachtet man die Quote der zustande gekommenen Volksbegehren, so sind 10 der 30 und damit nur jedes dritte der durchgeführten Volksbegehren zustande gekommen. Diese Quote ist mit 30 % deutlich geringer als in den Ländern mit freier Unterschriftensammlung. Einzelbetrachtungen Unter den neun Bundesländernn der Ländergruppe mit Amtseintragung befinden sich fünf Bundesländer, in denen es praktisch keine Praxis gab wegen der restriktiven Verfahrensausgestaltung. Hessen, Saarland, Baden Württemberg: jeweils prohibitive Einleitungsquoren, kurze Sammelfrist von 14 Tagen und Amtseintragung eine Kombination, die zu keinem Volksbegehren in diesen Ländern bislang führte. Nordrhein Westfalen und Rheinland Pfalz gehörten bis vor wenigen Jahren noch zu dieser auch als direktdemokratisches Brachland bezeichneten Gruppe von Bundesländern. Zu erwarten ist, dass die jüngsten Reformen (deutliches Absenken des Einleitungsquorums von 20 auf 10 bzw. 8 %, Verlängerung der Sammelfrist) in diesen beiden Bundesländern auch zu mehr direktdemokratischen Aktivitäten führen. Zu früh hingegen ist eine Bewertung der Amtseintragungsregelung in diesen beiden Bundesländern, da es bislang keine Volksbegehren gab. In Nordrhein Westfalen war bis vor kurzem das Verfahren der unverbindlichen Volksinitiative ebenfalls nur mittels Amtseintragung möglich wegen des hohen bürokratischen Aufwands und der enormen Kosten für die Behörden wurde diese Regelung am 29. Oktober 2004 reformiert und die freie Unterschriftensammlung eingeführt.
5 Bayern scheint die Ausnahme dieser Länder zu sein: Es kennt eine lange Praxis, zudem ist das Quorum mit 10 % niedriger als in den obigen Bundesländern. Die hohe Quote an zustandegekommenen Volksbegehren liegt aber weniger an der Amtseintragung, sondern an der politischen Konstellation in Bayern die Bürgerinnem und Bürger wehren sich in Aktionsbündnissen gegen die CSU Alleinregierung in Sachfragen mittels Volksbegehren und konnten dabei in der Vergangenheit eine relevante Minderheit der Wahlberechtigten zu einem Volksbegehren mobilisieren (z.b. Abfallregelung, Einführung von Bürgerentscheiden). Aber auch in Bayern scheiterten alle Volksbegehren der letzten Jahre an der Kombination hohes Quroum, kurze Frist und Amtseintragung. In Schleswig Holstein erreichten zwei von drei Volksbegehren Rechtschreibreform und Wiedereinführung Buß und Bettag, letzteres nur knapp mit 6,5 % der Unterschriften das erforderliche Unterschriftenquorum. Dies war aber nur wegen einer enormen Mobilisierungsanstrengung der Initiatoren und der großen Popularität der Themen möglich. Brandenburg hingegen gilt als Musterfall einer missglückten Amtseintragungsregelung: Alle 6 Volksbegehren scheiterten, obwohl das Einleitungsquorum mit ca. 4 % relativ niedrig ist. Bereits 2001 stellte der Volksbegehrensbericht von Mehr Demokratie im Kapitel 4. Zum Beispiel Brandenburg: Das Scheitern eines Modellfalls fest: Die Probleme der direkten Demokratie zeigen sich beispielhaft und zugespitzt an einem viel gelobten Vorreiter. Das Brandenburger Modell galt Befürwortern Anfang der 90er Jahre als wegweisend. Kritiker hingegen befürchteten eine Aushöhlung der repräsentativen Demokratie und zweifelten sogar die Grundgesetzkonformität der zu weitgehenden Volksrechte an. Beide Seiten haben sich geirrt. Brandenburg hat sich vom Modell zum Problemfall entwickelt. Im Ländervergleich sieht das Land zwar die niedrigsten Hürden für Volksinitiativen (ca. 1% der Wahlberechtigten) und Volksbegehren (ca. 4%) vor. Beim Volksentscheid hat aber auch Brandenburg die üblichen hohen Quoren für eine Mindestzustimmung. Die niedrige Eingangshürde hat zu der beachtlichen Zahl von 16 Volksinitiativen geführt, von denen aber nur drei einen (Teil )erfolg erzielen konnten. Alle fünf Volksbegehren scheiterten an der vermeintlich niedrigen Hürde von nur Unterschriften. Auch populäre Themen wie z.b. die Anti Transrapid Initiative schafften die Hürde nicht. Der Grund dafür liegt im Verbot der freien Unterschriftensammlung. In einem dünn besiedelten Flächenland ist die Amtseintragung mit wenigen Eintragungsstellen ungeeignet, weil sie von vielen Bürgern weite Wege zur Wahrnehmung ihrer Rechte fordert. Die Folge: Bis heute kam keine Volksabstimmung zustande. (Quelle: demokratie.de Volksbegehrensberichte) Die Diskussionen 2001 und danach über die Einführung der freien Unterschriftensammlung haben sich in Brandenburg jedoch noch nicht in Reformen niedergeschlagen. Insgesamt kann man von keinem Bundesland, das Amtseintragungen praktiziert, positive Erfahrungen berichten. Im Gegenteil: Der bürokratische Aufwand wurde öfters kritisiert. Zusätzliches Personal musste abgestellt werden und zusätzliche Öffnungszeiten anbgeboten werden. Immer wieder gab es Aufregungen und Verwirrungen um die Anzahl und Öffnungszeiten von Eintragungsstellen.
6 3. Argumente für eine freie Unterschriftensammlung Es gibt keinerlei Notwendigkeit, die freie Unterschriftensammlung abzuschaffen. Die Regelung hat sich in sieben deutschen Bundesländern auf Landesebene, in allen Bundesländern auf Kommunalebene und in allen Staaten (Schweiz, USA, Italien usw,) bewährt. In allen andern neun Bundesländern, die die ausschließliche Amtseintragung kennen, ist dies meist ein historisches Relikt und zudem Gegenstand von intensiver Diskussionen um die Ermöglich der freien Unterschriftensammlung. In sechs der neun Bundesländer verfügt man wegen der prohibitiven Regelungen über praktisch keine Erfahrungen mit dem Instrument Volksbegehren, damit kann man auch das Verfahrensmodus der Amtseintragung überhaupt nicht bewerten. Geradezu zynisch erscheint vor diesem Hintergrung das Argument, die Mehrheit der Bundesländer kenne das Verfahren der Amtseintragung und dies sei ein Argument für die Abschaffung der freien Unterschriftensammlung, wie dies von manchen Politikern ins Felde geführt wird. Da vier dieser neun Bundesländer mit Amtseintragung über keine funktionierende Regelung zu Volksbegehren und Volksentscheiden verfügen (Baden Württemberg, Berlin, Hessen, Saarland), kann man dieses Argument sogar umdrehen: Die Mehrheit der Bundesländer mit funktionierenden direktdemokratischen Regelungen und mit Volksbegehrens Praxis (7 von 12) verfügt über die Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung. 1 Mit dem Amtseintragungsverfahren wird der eigentliche Sinn der Volksgesetzgebung, die politische Sachdiskussion zu fördern, verfehlt. Gerade die freie Unterschriftensammlung fördert die Diskussionen zwischen Menschen, an Informationsständen, auf Märkten usw. Bei Amtseintragungsverfahren werden ältere Menschen und andere mit Mobilitätseinschränkungen benachteiligt. Die Eintragung wird diesen und ähnlichen Bevölkerungsgruppen mit Mobilitätseinschränkungen deutlich erschwert. Freie Unterschriftensammlung bedeutet weniger Bürokratie und weniger Aufwand für Ämter. Der Vergleich der Hamburger Volksbegehren 1998 mit den jüngsten Volksbegehren 2003 sollte dies deutlich zeigen. Diskussionen um Öffnungszeiten der Ämter, Wochenendregelungen und andere Regelungsdetails sind mit einer freien Unterschriftensammlung hinfällig. De facto Behinderungen durch die Exekutive Behinderungen der Staatswillensbildung des Volkes durch Abstimmungen kommen nach den Erfahrungen in den anderen Bundesländern immer wieder vor. Die bisherige Verfassungspraxis hat gezeigt, dass die Exekutive immer wieder die Eintragung bei 1 Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass diese vier Bundesländer auf Landesebene im Bundesvergleich die Schlusslichter sind. Hessen ist nur deshalb weiter oben, da in die Gesamtbetrachtung das in Hessen gültige obligatorische Verfassungsreferendum (alle Verfassungsänderungen bedürfen zwingend einer Volksabstimmung) eingerechnet ist. Vgl. Volksentscheid Rabking von Mehr Demokratie e.v demokratie.de/ranking.htm
7 Volksbegehren behindert. Zu wenig Eintragungsstellen, geschlossene Abstimmungslokale, nicht hinreichende Eintragungsmöglichkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeiten am Wochenende oder in den Abendstunden sind oftmals nicht gewollte beobachtete Behinderungen, die vor allem dann unerträglich erscheinen, wenn nicht auch die Möglichkeit der Sammlung der Unterschriften außerhalb der Amtsräume gegeben ist. Deutliche Erschwernis für Initiatoren: Oft wird bei Amtseintragungsverfahren berichtet, dass die Menschen nach einer Diskussion am Informationsstand der Initiatoren unterschreiben wollen und dies auch würden. Bei einer ausschließlichen Amtseintragung müssen diese Menschen dann noch bewegt werden, zu einer bestimmten Zeit aufs Amt zu gehen.
Regeln und Verfahren 06 Die Sammelfrist beim Volksbegehren
Regeln und Verfahren 06 Die Sammelfrist beim Volksbegehren 07.12.2016 (aktualisierte Version) Autor: Frank Rehmet frank.rehmet@mehr-demokratie.de Mehr Demokratie e. V. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
Mehrzur direkten Demokratie in Bayern
Das bayerische Demokratiepaket: Forderungen zur direkten Demokratie in Bayern Tel. 089-4622-4205, bayern@mehr-demokratie.de Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1 Volksbegehren und Volksentscheid...3 1.1 Themenkatalog:
Mehrzur direkten Demokratie in Bayern
Das bayerische Demokratiepaket: Forderungen zur direkten Demokratie in Bayern Seite 1/11 Inhaltsverzeichnis 1 Volksbegehren und Volksentscheid...3 1.1 Themenkatalog: Zulassung von finanzwirksamen Volksbegehren...3
MehrAktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern
1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen
MehrDIREKTE DEMOKRATIE IN DEN BUNDESLÄNDERN
DIREKTE DEMOKRATIE IN DEN BUNDESLÄNDERN Zweifelsohne ein Erfolg: Seit Mitte der 90er Jahre sind Volksbegehren und Volksentscheide in allen Bundesländern möglich. In sechs Ländern gab es schon Volksentscheide:
Mehr1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrInformationen zum Kostendeckungsvorschlag
Informationen zum 05.02.2018 Frank Rehmet frank.rehmet@mehr-demokratie.de Mehr Demokratie e. V. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel 030 420 823 70 Fax 030 420 823 80 info@mehr-demokratie.de Der so genannte
MehrStellungnahme. Verfasser: Frank Rehmet / Dr. Michael Efler
Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung am 01.12.2010 des Hauptund des Innenausschusses des Hessischen Landtages zu den Landtagsdrucksachen 18/2727, 18/2764 und 18/2797 Verfasser: Frank Rehmet / Dr.
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrStellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/732)
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/732) 0. Anlass und Inhalt 10. September 2012 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat
MehrDEUTSCHES SPORTABZEICHEN
2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%
MehrGrafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - IV C - Berlin, den 11.7.212 Grafikanhang zur Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 212-225 Verzeichnis
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrStellungnahme. Mehr Demokratie e.v. Greifswalder Str Berlin
Stellungnahme im Rahmen der Anhörung im Europa- und Rechtsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weiterer Rechtsvorschriften
Mehrvolksbegehrensbericht 2013
volksbegehrensbericht 2013 1 2 www.mehr-demokratie.de Volksbegehrensbericht 2013 VOLKSBEGEHRENSBERICHT 2013 von Mehr Demokratie e.v. Autor: Frank Rehmet Redaktion: Regine Laroche, Neelke Wagner, Tim Willy
MehrGewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern
Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169
Mehr2 10 26 28 34 40 42 46 6:0 (5:0) 0:12 (0:4) 7:0 (4:0) 0:2 (0:0) 4:0 (1:0) 2:3 0:1 0:4 14:3 9 7:9 3 3:5 3 3:10 3 2:0 2:3 4:1 25:0 9 7:9 6 4:10 3 1:18 0 8:3 (6:1) 0:2 (0:2) 2:3 (1:2) 2:0 (1:0) 1:1 (1:1)
MehrGewerbeanmeldungen nach Bundesländern
Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124
MehrStellungnahme zur Reform der Volksgesetzgebung in Schleswig-Holstein
An den Vorsitzenden des Sonderausschusses Verfassungsreform Herrn Klaus Schlie Landtag Schleswig-Holstein Stellungnahme zur Reform der Volksgesetzgebung in Schleswig-Holstein von Mehr Demokratie e.v. Tim
MehrRegeln und Verfahren 04 Die Gültigkeit von Unterschriften bei Bürger- und Volksbegehren ein Ländervergleich
Regeln und Verfahren 04 Die Gültigkeit von Unterschriften bei Bürger- und Volksbegehren ein Ländervergleich 10.04.2014 Autorin: Nicola Quarz Mehr Demokratie e. V. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel 030
Mehrvolksbegehrensbericht 2015
volksbegehrensbericht 2015 1 2 www.mehr-demokratie.de Volksbegehrensbericht 2015 VOLKSBEGEHRENSBERICHT 2015 Direkte Demokratie in den deutschen Bundesländern 1946 bis 2014 von Mehr Demokratie e.v. Onlineversion
MehrTabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern
Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
Mehrvolksbegehrensbericht 2017
volksbegehrensbericht 2017 1 2 www.mehr-demokratie.de Volksbegehrensbericht 2017 VolksbegehrensBericht 2017 Direkte Demokratie in den deutschen Bundesländern 1946 bis 2016 von Mehr Demokratie e.v. Autoren:
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrVolksbegehrensbericht 2008
2008 Volksbegehrensbericht 2008 von Mehr Demokratie e.v. Autor: Redaktion: Frank Rehmet Anne Dänner, Tim Weber Erstellungsdatum: 28.02.2009 Aktualisiert bis: 31.12.2008 Mehr Demokratie e.v. Greifswalder
MehrNutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht
1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrVolksbegehrensbericht 2007
2007 Volksbegehrensbericht 2007 von Mehr Demokratie e.v. Autoren: Redaktion: Frank Rehmet Anne Krenzer, Tim Weber Erstellungsdatum: 25.08.2008 Aktualisiert bis: 31.03.2008 Mehr Demokratie e.v. Greifswalder
MehrDie folgende Auflistung illustriert die inzwischen vielfältige Praxis in den deutschen Bundesländern (ohne Volkspetitionen).
Mehr Demokratie e.v. Diskussionspapiere und Untersuchungen, Nr. 10 Mehr Demokratie e.v. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin tel. 030-420 823 70 fax 030-420 823 80 info@mehr-demokratie.de frank.rehmet@web.de
MehrEintragungsbedingungen für Volksbegehren in Brandenburg
Eintragungsbedingungen für Volksbegehren in Brandenburg Ein bundesweiter Vergleich am Beispiel des Volksbegehrens Keine neuen Tagebaue Autoren: Dr. Michael Efler, Elias Elsler, Jakob Roßa Redaktion: Anne
MehrStellungnahme. Verfasser: Frank Rehmet / Dr. Michael Efler / Gerald Häfner
Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung am 13.9.2007 des Ausschusses für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen sowie Wahlprüfung des Saarländischen Landtages zu den Landtagsdrucksachen 13/1212, 13/1227,
Mehr10 Schulzeit und Hausaufgaben
10 Schulzeit und Hausaufgaben Das Thema Schule wurde im diesjährigen Kinderbarometer unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Die im folgenden Kapitel umschriebenen Aussagen der Kinder beziehen sich auf
MehrÜbersicht der Grunddaten zu den Indikatoren C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11. Untersuchte. Proben pro 1.
1 Übersicht der Grunddaten zu den en C8-C11 (alle Daten mit dem Bezugsjahr 2004) C08 C09* C10 C11 Einwohner (Statistisches Jahrbuch 2004) in 1.000 kontrollierte absolut kontrollierte prozentual Untersuchte
MehrBestand an gemeldeten Arbeitsstellen darunter Kinderbetreuung, -erziehung - Fachkraft. Region. Aggregat Kinderpfleger.
Tabelle zu Frage Nr. 1 Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in ausgewählten Berufen der KldB 2010 Berichtsjahr 2017 (Jahresdurchschnitt) Hinweis: Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort
MehrFührerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren
Führerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren Inhalt 1 : Methode 2 : Sind Sie für den Führerschein ab 17 / Begleitetes Fahren?
MehrArbeitsmarkt in Niedersachsen im Jahr 2009
Arbeitsmarkt in Niedersachsen im Jahr 2009 Schaubild 1 Arbeitslosigkeit in Niedersachsen im Jahresdurchschnitt (1998 bis 2009) 475.000 457.097 450.000 425.000 417.847 400.000 398.542 375.000 374.412 350.193
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 72.200 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 9,00 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrDie Umfrageergebnisse im Überblick
Die Umfrageergebnisse im Überblick 1.1 Welche erwarten Sie für das Jahr 2019 in? (Antworten nach Besländern) / gesamt Baden- Württemberg 266 35% 29% 41% 3% 34% 10% 57% 17% 12% 11% Bayern 318 33% 36% 42%
MehrPreise/Gebühren in der Wasserwirtschaft Analyse
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Preise/Gebühren in der Wasserwirtschaft
Mehr[ P R E S S E - I N F O ]
[ P R E S S E - I N F O ] Verteilung der den Bundesländern, in Deutschland und in pa gemäß Verordnung 1782/2003 Übersicht I: e, die 100.000 und mehr erhalten Bundesland 100.000-200.000 200.000-300.000
MehrSTATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE
STATISTISCHE BUNDESAMT (2017): STATISTIK DER KINDER- UND JUGENDHILFE VORLÄUFIGE SCHUTZMAßNAHMEN 2016 Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116 Mainz Eigene Darstellungen
MehrFörderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich - Stand:
Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin 1999/2000: Anzahl registrierter und im stationären Bereich - Stand: 31.03.2002 - Jahr 1999 1999 1999 2000 2000 2000 Bundesland Baden-Württemberg 203
MehrLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 /
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 14. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion SPD und der Fraktion GRÜNE Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg; Einführung einer Volksinitiative
MehrHESSISCHER LANDTAG. für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Volksgesetzgebung)
19. Wahlperiode Drucksache 19/ HESSISCHER LANDTAG Gesetzentwurf der Fraktionen der für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 124 der Verfassung des Landes Hessen (Stärkung der Volksgesetzgebung) A. Problem
MehrSelbstbestimmtes Leben ohne Religion und Glaube an Gott? Bevölkerung ab 18 Jahre / Bundesländer Dezember 2007
Selbstbestimmtes Leben ohne Religion... Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen Niedersachsen 86 81 72 69 Brandenburg Berlin Hamburg 68 67 57 Insgesamt Thüringen Hessen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein
MehrMehr Demokratie. Stellungnahme
Mehr Demokratie Landesverband Bremen/Niedersachsen Schildstr. 12-19 28203 Bremen Tel. 0421-79 46 370 www.bremen-nds.mehr-demokratie.de Stellungnahme zur Sitzung des nichtständigen Ausschusses Erleichterung
MehrGründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich
Gründungsstatistik des IfM Bonn im gewerblichen Bereich Gewerbliche Existenzgründungen 2015 und 2016 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbliche Existenzgründungen Übernahmen Unternehmensgründungen
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN
MehrLandtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2200 13.12.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt - für mehr direkte Demokratie auf Landesebene
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrDokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2011 / 2012, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2011 / 2012 Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2011 / 2012,
MehrVolksabstimmungen in Lettland. Eine Übersicht
Volksabstimmungen in Lettland. Eine Übersicht 10.06.2016 Frank Rehmet frank.rehmet@mehr-demokratie.de Mehr Demokratie e. V. Greifswalder Str. 4 10405 Berlin Tel 030 420 823 70 Fax 030 420 823 80 info@mehr-demokratie.de
Mehr2017 YouGov Deutschland GmbH
0 YouGov Deutschland GmbH % der Deutschen verbringen ihren Urlaub gerne in dem Bundesland in dem sie wohnen. Besonders Bewohner Mecklenburg-Vorpommerns und Bayerns machen gerne im eigenen Bundesland Urlaub
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 035/2011 Erfurt, 31. Januar 2011 Arbeitnehmerentgelt 2009: Steigerung der Lohnkosten kompensiert Beschäftigungsabbau Das in Thüringen geleistete Arbeitnehmerentgelt
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 10.3.2011 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,...
MehrBürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern
Politik Sebastian Grasser Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern Studienarbeit _1v1lFriedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Politische Wissenschaft Proseminar: Direkte Demokratie
MehrÖffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/18 Teil 2 Stand: Mehr Demokratie e. V S. 60
Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/18 Teil 2 Stand: 04.02.10 Ausschussvorlage Ausschuss: INA, 21. Sitzung am 11.02.2010 Stellungnahmen zu: Drucks. 18/1626 Kommunalwahlgesetz Mehr Demokratie e.
MehrVolksbegehrensbericht 2009
Volksbegehrensbericht 2009 von Mehr Demokratie e. V. Autor: Frank Rehmet Redaktion: Lynn Gogolin, Anne Dänner Mitarbeit/Beiträge: Ralf-Uwe Beck, Sagi Gal, Angelika Gardiner, Tim Weber Erstellungsdatum:
MehrSituation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand:
Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Stand: 31.12. Einwohner pro Beratungsstelle Bevölkerung zum 31.12. für Erziehungsberatun g pro Einrichtung
Mehr3. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich
Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 3. Quartalsbericht 2001 für den stationären
MehrErgebnisse nach Bundesländern
Alle Texte und Grafiken zum Download: www.die-aengste-der-deutschen.de Ergebnisse nach Bundesländern (in alphabetischer Reihenfolge) Niedersachsen Schleswig- Holstein Hamburg Bremen Mecklenburg- Vorpommern
MehrKündigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Elternzeit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7280 16. Wahlperiode 27. 11. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrVolks ohne Lehre. Volks mit Lehre. mittl. Bild. Absch Jahre 60 + noch Jahre Jahre Jahre
Tabelle 1: Akzeptanz EEG In Deutschland gibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG genannt. Es gilt als entscheidender Treiber für den Ausbau der erneuerbaren Energien hier. Dieses Gesetz trat 2000
Mehrvolksentscheidsranking 2016
volksentscheidsranking 2016 1 INHALT 3 I. Einleitung 6 II. Praxis 10 III. Reformen 12 IV. Bewertungsmaßstab 24 V. Land für Land 25 Bayern 26 Bremen 28 Schleswig-Holstein 29 Hamburg 30 Thüringen 31 Nordrhein-Westfalen
MehrZahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * 8,83
Öffentlicher Dienst In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 3.011.500 Beschäftigte. Rund 99 % der tariflichen Entgeltgruppen liegen oberhalb von 10. 1 % der Gruppen bewegt sich zwischen 9,00
MehrQualitätssicherungsbericht. Besser-Leben-Programm DMP. Asthma bronchiale. Auswertungszeitraum:
Qualitätssicherungsbericht Besser-Leben-Programm DMP Asthma bronchiale Auswertungszeitraum: 1.1.217 31.12.217 1 Allgemeines Die Disease-Management-Programme (DMP) werden bei der BARMER unter dem Namen
MehrVolks-/ Hauptschule. mittl. Bild. Absch Jahre Jahre Jahre Jahre. Basis (=100%) mich aber nicht in Frage.
Tabelle 1: Aufnahme eines Flüchtlings im Gästezimmer Angenommen, ein Freund von Ihnen will einen Flüchtling aus Afghanistan umsonst in seinem Gästezimmer aufnehmen. Was denken Sie am ehesten? Seite 1 Region
MehrDokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2012 / 2013, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2012 / 2013 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
MehrDIREKTE DEMOKRATIE IN DEN GEMEINDEN
DIREKTE DEMOKRATIE IN DEN GEMEINDEN Bürgerbegehren und Bürgerentscheide längst in ihrem Wert erkannt und mancherorts gut etabliert Foto: Michael von der Lohe Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
Mehr4. Quartalsbericht 2001 für den stationären Bereich
Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gemäß Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i.v.m. Artikel 10 Nr. 1 GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 4. Quartalsbericht 2001 für den stationären
MehrDokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe
Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2016 / 2017, Seite 1 Dokumentation der Maßnahmen in der Gruppenprophylaxe Jahresauswertung Schuljahr 2016 / 2017 Dokumentation der Maßnahmen, Schuljahr 2016 / 2017,
MehrWSI. Betreuungsquoten von Kindern. Kinder unter drei Jahren sind mit zunehmendem Alter häufiger in Tagesbetreuung GENDERDATENPORTAL.
Kinderbetreuung Betreuungsquoten von Kindern unter Drei Jahren nach Alter (2016) Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Kinder unter drei Jahren sind mit zunehmendem Alter häufiger in Tagesbetreuung
MehrStellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses 9. Juni 2011 Drucksache 15/1312 Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Innenausschusses 9. Juni 2011 Drucksache 15/1312 Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren Mehr Demokratie e. V. Landesverband Nordrhein-Westfalen Alexander
MehrVolksbegehren, Volksentscheid, Volksabstimmung: Begrifflichkeiten und Modelle
Volksbegehren, Volksentscheid, Volksabstimmung: Begrifflichkeiten und Modelle - Sachstand - 2009 Deutscher Bundestag WD 3-3000 237/09 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Verfasser/in: Volksbegehren,
Mehrschool finals 2015 in Osterburg
Vorrunde Gruppe A Beginn Spiel Feld Mannschaften Endstand 08:00 Uhr 201 2 Dessau - Fischbek-Falkenberg Sachsen-Anhalt Hamburg ( 53 ) Ergebnisse der Sätze: 25 : 7 ; 25 : 16 08:50 Uhr 202 2 Berlin - Ronzelenstraße
MehrAktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland
Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland 1 Hintergrund und Zielsetzung Führungskräftemangel, Frauenquoten und demografischer Wandel diese drei Begriffe werden
MehrWaldzustandsbericht 2008
Waldzustandsbericht 2008 Ergebnisse bundesweit: Aufnahme im 16 x 16 km-netz 10.347 Probebäume auf 423 Probepunkten Schadstufe 0 31% (2007: 30%) Schadstufe 1 (Warnstufe) 43% (2007: 45%) Schadstufe 2-4 (deutliche
MehrIQB-BILDUNGSTREND 2015 HAMBURG IM LÄNDERVERGLEICH
IQB-BILDUNGSTREND 2015 HAMBURG IM LÄNDERVERGLEICH Landespressekonferenz am 18.07.2017 Stichprobe Gesamtstichprobe Insgesamt 37.099 Schülerinnen und Schüler aus 1.714 Schulen Deutsch und Englisch: 33.110
MehrArbeitsmarkt Bayern August 2017
Arbeitsmarkt Bayern Arbeitslosenquote in % 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Arbeitslosigkeit im 7,4 5,7 5,3 3,2 Bayern Alte Länder Deutschland Neue Länder Inhaltsübersicht Seite Seite Entwicklung
MehrDruckindustrie. Tarifliche Grundvergütungen. Tarifbereich. Zahl der Vergütungsgruppen nach Vergütungshöhe * Kündigungstermin 9,00-9,99 7,50-8,49
Druckindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 167.000 Beschäftigte. Mehr als 90 % der Vergütungsgruppen liegen bei 10 und darüber. Im kritischen Bereich bis 8,50 gibt es keine tariflichen
MehrStellungnahme zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (Landtagsdrucksache 15/7178)
Mehr Demokratie e. V. Rotebühlstraße 86/1 70178 Stuttgart Mehr Demokratie e.v. Landesverband Baden-Württemberg Rotebühlstraße 86/1 70178 Stuttgart Telefon 0711-509 10 10 Fax 0711-509 10 11 info@mitentscheiden.de
MehrStellungnahme zur geplanten Reform der Paragraphen 22b NGO und 17b LkrO (Drucksache 16/0785 und Drucksache 16/625)
Mehr Demokratie e.v. Tim Weber Schildstr. 12-19 28203 Bremen tel: 0421 794 63 70 fax: 0421 794 63 71 tim.weber@mehr-demokratie.de www.mehr-demokratie.de 3. Februar 2009 Stellungnahme zur geplanten Reform
MehrBürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz
Bürgergesellschaft - direkte Demokratie? Österreich im Vergleich zur Schweiz 25. Juli 2013 / Dr. Peter Grünenfelder, Präsident Schweiz. Staatsschreiberkonferenz Inhalt > Direkt-demokratische Instrumente
MehrBautätigkeitsstatistik
ZNWB Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen Bautätigkeitsstatistik Baufertigstellungen Schulgebäude 1991-2000 Allgemein- und berufsbildende Schulen Datenquelle Statistische
MehrTabelle 1: Veränderungswünsche Was würden Sie derzeit gern in Ihrem Leben ändern?
Tabelle 1: Veränderungswünsche Seite 1 Region Geschlecht Alter Schulbildung des Befragten West Ost M W 14-29 0-9 40-49 50-59 60 + Volks-/ Hauptschule mittl. Bild. Absch Abi, Uni Schüler Nichts: Ich bin
MehrMeinungen zur Kernenergie
Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf
MehrArbeitsmarkt Bayern September 2018
Arbeitsmarkt Bayern Arbeitslosigkeit im 9,0 8,0 Arbeitslosenquote in % 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 2,8 4,7 5,0 6,5 1,0 0,0 Bayern Alte Länder Deutschland Neue Länder Inhaltsübersicht Seite Seite Entwicklung
MehrKirchenmitgliederzahlen am und am
November 2003-8130/4(02).135 - Statistik - zahlen am 31.12.2001 und am 31.12.2002 Kirche in Deutschland - Referat Statistik - www.ekd.de/statistik Allgemeine Vorbemerkungen zu allen Tabellen Wenn in den
MehrMetall- und Elektroindustrie
Metall- und Elektroindustrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund,4 Mio. Beschäftigte. Alle Entgeltgruppen liegen im Bereich von 0 und darüber. Tarifliche Grundvergütungen Tarifbereich Fachlich
Mehrreport Die Umsetzung des EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION in Deutschland
report Die Umsetzung des EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION in Deutschland 2015 1 Fördermittel 2015 Gesamtbudget und Budgets für die Leitaktionen LA1 bis 3 Förderung 13.161.524 17.198.091 Fördermittel
MehrAlter. 25 bis 44 Jahre. 45 bis 64 Jahre. 65 Jahre und älter
Wahlabsicht Wahlabsicht Wahlabsicht Haben Sie sich schon endgültig entschieden, wie Sie bei der Bundestagswahl wählen werden? 65 ich würde zur Wahl gehen 74% 78% 71% 73% 67% 76% 80% 66% 74% 83% ich würde
Mehr