Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/18 Teil 2 Stand: Mehr Demokratie e. V S. 60
|
|
- Bernhard Karlheinz Dresdner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage INA/18/18 Teil 2 Stand: Ausschussvorlage Ausschuss: INA, 21. Sitzung am Stellungnahmen zu: Drucks. 18/1626 Kommunalwahlgesetz Mehr Demokratie e. V S. 60 Parteiunabhängige Bürgermeister des Landes Hessen S. 64
2 60 Stellungnahme Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP und CDU zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze Landtagsdrucksache 18/1626 Verfasser: Frank Rehmet / Tim Weber Mehr Demokratie e. V. Hamburg/Bremen, den
3 61 Zusammenfassung Das vorliegende Papier von Mehr Demokratie e.v. nimmt Stellung zur vorgeschlagenen Reformen zur Vereinfachung der Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen. Darüber hinaus schlägt Mehr Demokratie weitergehende Reformen hinsichtlich Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ( 8b HGO) vor, die im vorliegenden Gesetzentwurf bislang nicht enthalten sind. Zusammenlegung von Wahlen und Bürgerentscheiden 2 Abs. 3, 42 Satz 3 und 4 Durch 54 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) gelten die entsprechenden Vorschriften des KWG sowohl für Kommunalwahlen als auch für Bürgerentscheide. Daher vereinfacht der vorliegende Gesetzentwurf die Zusammenlegung von kommunalen Wahlen und Bürgerentscheiden mit Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen sowie mit landesweiten Volksabstimmungen. Mehr Demokratie begrüßt diese Vereinfachung ausdrücklich. Für die Zusammenlegung sprechen drei Gründe: Erstens wird durch diese die Wahl- und Abstimmungsbeteiligung erhöht. Fälle, in denen Wahlen (Bundestags-, Europa- und Landtagswahlen) und Bürgerentscheide gleichzeitig abgehalten wurden, belegen diesen Zusammenhang. In zahlreichen Bundesländern fanden bislang kommunale Bürgerentscheide zugleich mit Wahlen (Bundestags-, Europa, und Landtagswahlen) statt. In allen Fällen war eine Erhöhung der Abstimmungsbeteiligung im Vergleich zu einem isoliert durchgeführten Bürgerentscheid zu beobachten. 1 Zweitens senkt eine Zusammenlegung die Durchführungskosten für Wahlen und Bürgerentscheide. Drittens müssen die Bürgerinnen und Bürger nur ein Mal statt zwei Mal an die Urne gehen, was deren Belastung senkt. Bewertung des Gesetzentwurfs Mehr Demokratie e.v. begrüßt die vorgeschlagene Reform. 1 Nachweise für die Kommunalebene: Bürgerbegehrensdatenbank Mehr Demokratie: Für die Ebene der Bundesländer: Mehr Demokratie, Volksbegehrensbericht 2008: 2
4 62 2) Weitergehende Reformvorschläge: Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hessen - 8b HGO Mehr Demokratie e.v. hat am 1. August 2008 eine umfangreiche Stellungnahme zur Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hessen ( 8b HGO) vorgelegt: Mehr Demokratie e.v., Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, Drucksache 17/255, vom Im Folgenden sollen daher lediglich die Reformvorschläge aufgelistet werden, ohne die ausführliche Begründung und Darstellung zu wiederholen. Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren von derzeit 10 Prozent auf 3-5 Prozent, ggf. Staffelung nach Gemeindegröße Vorbilder: Die Regelungen von Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg (vgl. Tabelle im Anhang) Wegfall der Frist für ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richtet, alternativ Verlängerung der derzeitige Frist von 6 Wochen auf 8-10 Wochen Vorbilder: Die Regelungen von Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen (vgl. Tabelle im Anhang) Wegfall des Zustimmungsquorums von derzeit 25 Prozent, alternativ Absenken auf Prozent und Staffelung nach Gemeindegröße oder Umwandlung in ein Beteiligungsquorum (Berliner Modell: 15 % Beteiligungsquorum) Vorbilder: Die Regelungen von Bayern, Berlin, Hamburg und Thüringen (vgl. Tabelle im Anhang) Verzicht auf einen Kostendeckungsvorschlag Einführung der Beratung durch den Gemeindevorstand Einführung eines Abstimmungsheftes Einführung eines Ratsreferendums Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden auf Landkreisebene wie in nahezu allen anderen Bundesländern auch. 2 Die Stellungnahme ist online verfügbar: 3
5 63 Anhang: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den deutschen Bundesländern (Stand: ) Bundesland quorum Baden- Württemberg Bayern Berlin (Bezirke) Brandenburg Bremen (Stadt) Zulässige Themen = sehr wenige = wenige = viele Bürgerbegehren Bürger-entscheid Ratsreferendum Frist bei Unterschriftenquorum Korrekturbegehren Zustimmungs- Erforderliche Mehrheit im Rat 5-10 % 6 Wochen 25 % 2/3-Mehrheit 3-10 % keine Frist % Einfache Mehrheit 10 % 8 Wochen 25 % 2/3-Mehrheit Einfache Mehrheit (nur möglich bei Gemeindefusionen) 5 % 3 Monate 20 % Einfache Mehrheit Bremerhaven 10 % 6 Wochen 30 % 2/3-Mehrheit Hamburg (Bezirke) Hessen Vorpommern Niedersachsen 3 % keine Frist 1 15 % -Beteiligungsquorum Mecklenburg- Nordrhein- Westfalen 2-3 % keine Frist 1 kein Quorum nicht vorhanden (nur Gegenvorschlag / Bürgerentscheid) 10 % 6 Wochen 25 % nicht vorhanden 2,5-10 % 6 Wochen 25 % Einfache Mehrheit 10 % 3-6 Monate 2 25 % nur im Sonderfall % 6 Wochen / 3 Monate 4 20 % 2/3-Mehrheit Rheinland-Pfalz 6-15 % 2 Monate 30 % nicht vorhanden Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 5-15 % 2 Monate 5 30 % nicht vorhanden 5-15 % 6 2 Monate 25 % 2/3-Mehrheit 6-15 % 6 Wochen 25 % 2/3-Mehrheit 10 % 6 Wochen 20 % 2/3-Mehrheit 7 % (bei Amtseintragung 6 %) 4 Monate % nicht vorhanden Anmerkungen: Zum Teil Absolutzahlen, hier in Prozentzahlen umgerechnet; nur Gemeindeebene (keine Landkreisebene) 1) In Berlin, Hamburg und Niedersachsen gilt eine 6-Monats-Frist generell für alle Begehren, auch für Initiativbegehren, ab dem Zeitpunk der Anzeige des Begehrens. Hier gilt eine Anzeigepflicht. 2) Eine 6-Monats-Frist gilt generell für alle Begehren, auch für Initiativbegehren, ab Zeitpunk der Anzeige des Begehrens. Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen bekannt gemachten Beschluss des Rates, so gilt eine Frist von 3 Monaten nach dem Tag der Bekanntmachung. 3) Sonderfall: Ein Bürgerentscheid kann vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Antrag des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. 4) 3 Monate bei Beschlüssen, die nicht der Bekanntmachung bedürfen. 5) Das Saarland kennt für Initiativbegehren de facto eine Frist von 6 Monaten, da die Unterschriften bei Einreichung des Begehrens nicht älter als sechs Monate sein dürfen. 6) Das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren kann von den Gemeinden auf ein Minimum von 5 Prozent gesenkt werden. Quelle: Mehr Demokratie e.v. 4
6 64 Parteiunabhängige Bürgermeister des Landes Hessen -Der Vorsitzende- Bürgermeister Harald Semler. Schulstraße Bischoffen An den Vorsitzenden des Innenausschusses des Hessischen Landtages Herrn Horst Klee MdL Postfach Wiesbaden Bürgermeister Harald Semler Schulstraße Bischoffen Az: Teil-Az.: SCHRIFTVERKEHR Se/lo Schriftstück: Durchwahl: 06444/ Fax: 06444/ Internet: Datum: 02. Feb Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze Drucks. 18/1626 Sehr geehrter Herr Klee, sehr geehrte Damen und Herren, für die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zu dem vor bezeichneten Gesetzentwurf bedanken wir uns. Wir nehmen zu den einzelnen Änderungsvorschlägen wie folgt Stellung: Artikel 1 Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes Zu Art. 1 Nr. 1 ( 2 Abs. 3 KWG): Die mit dieser Änderung verbundenen möglichen Kosteneinsparungen als auch die mögliche Verwaltungsvereinfachung wird unsererseits begrüßt. Die Tatsache, dass mit dieser Änderung die Möglichkeit der Zusammenlegung von Volksabstimmungen und Volksentscheiden mit Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen geschaffen wird, ist sinnvoll. Eine Pflicht der Zusammenlegung würde unsere Zustimmung nicht erhalten. Zu Art. 1 Nr. 2 ( 9 Abs. 1 KWG): Die Neufassung des 9 Abs. 1 KWG wird in der vorgeschlagenen Form begrüßt und findet ausdrücklich unsere Zustimmung.
7 65 Zu Art. 1 Nr. 3 ( 16 Abs. 2 Satz 3 KWG): Die vorgesehene neue Fassung wird in so weit begrüßt, als dass die vorgesehenen zusätzlichen Merkmale auf dem Stimmzettel aufgenommen werden können, soweit die jeweilige Vertretungskörperschaft dies mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder beschlossen hat. Diese Tatsache ist uns in so weit wichtig, als dass über die hiermit verbundenen möglichen Mehrkosten selbst entschieden wird. Zu Art. 1 Nr. 4 ( 42 Abs. 3 und 4 KWG) Der Streichung des Erfordernisses eines Einvernehmens mit dem Kreiswahlleiter für die Verbindung einer Direktwahl und eines Bürgerentscheides mit einer staatlichen Wahl oder Abstimmung wird uneingeschränkt zugestimmt. Zu Art. 1 Nr. 5 ( 63 KWG) Diese Änderung wird unsererseits begrüßt. Artikel 2 Änderung des Landtagswahlgesetzes Hier kann auf die Ausführungen zu Art. 1 Nr. 2 ( 9 Abs. 1 KWG) verwiesen werden. Artikel 3 Änderung der Hessischen Gemeindeordnung Zu Art. 3 Nr. 1 ( 36 b HGO): Unsererseits ist nicht einsichtig, dass eine Differenzierung zur Einführung einer Ein- Personen-Fraktion bezüglich der Gemeindegröße vorgenommen werden soll. Dies ist nach unserem Verständnis nicht sachlich gerechtfertigt. Deshalb wird unsererseits die erneute Einführung einer solchen Ein-Personen-Fraktion abgelehnt. In diesem Zusammenhang verweißen wir auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom (HSGZ 1987 Seite 109). Die Tatsache, dass 34 Einzelmandatsträger von insgesamt 170 Einzelmandatsträgern in allen Gemeindevertretungen dieser Sonderstatus eingeräumt werden soll, ist nicht sachlich nachvollziehbar. Mit der Einführung der hier vorgesehenen Änderung des 36 b HGO würde die Einheitlichkeit des Kommunalrechtes in Hessen in Frage gestellt. Dies kann und darf nicht Ziel von Gesetzesänderungen sein. Wir sprechen uns deshalb gegen die Einführung des 36 b HGO aus.
8 66 Zu Art. 3 Nr. 2 ( 84 Satz 3 HGO): Wegen der Aufhebung der Bestimmung des 84 Satz 3 HGO verweisen wir auf unsere Ausführungen zu Art. 3 Nr. 4 ( 148 Abs. 1 HGO). Zu Art. 3 Nr. 3 ( 114 s Abs. 5 Satz 2 HGO): Auch die vorgeschlagene Neufassung stellt aus unserer Sicht eine Verfahrenserleichterung für die Kommunen dar und deshalb wird diese Neufassung unsererseits begrüßt. Zu Art. 3 Nr. 4 ( 148 Abs. 1 HGO): Die hiermit vorgesehene einheitliche Regelung des maßgebenden Stichtages für die Feststellung der Einwohnerzahl für die unterschiedlichen Gremien wird unsererseits uneingeschränkt begrüßt. Artikel 4 Änderung der Hessischen Landkreisordnung Die beabsichtigte Änderung von 36 Abs. 1 Satz 2 HKO kann unsererseits keine Zustimmung finden. Die vorgesehene Aufhebung der Deckelung bezüglich der Anzahl der hauptamtlichen Kreisbeigeordnetenstellen würde ausschließlich politisch motivierten Entscheidungen Raum geben, die im Ergebnis durch den kreisangehörigen Raum zu finanzieren wäre. Eine sachliche Begründung hierfür ist unsererseits nicht zu erkennen. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion in verschiedenen Arbeitskreisen, in denen Vertreter des Landes wie auch der einzelnen Spitzenverbände über Standardreduzierungen diskutieren, kann an dieser Stelle nicht ernsthaft der Gesetzgeber solch eine Kosten treibende Standarderhöhung umsetzen wollen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Entscheidungskompetenz zu Lasten Dritter, die keinen Einfluss auf diese Entscheidung nehmen können, ist die vorgesehene Änderung inakzeptabel. Deshalb wird seitens der parteiunabhängigen Bürgermeister diese beabsichtigte Änderung des 36 Abs. 1 Satz 2 HKO entschieden abgelehnt.
9 67 Artikel 5 Änderung der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung Auf unsere Ausführungen zu Art. 4 wird verwiesen. Hieraus ergibt sich in der Konsequenz, dass auch diese Neufassung der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung ( 3 Abs. 2) unsererseits ausdrücklich abgelehnt wird. Zu den weiteren Bestimmungen der Art. 6 bis 8 werden von Seiten der parteiunabhängigen Bürgermeister keine weiteren Anmerkungen vorgebracht. Wir gehen davon aus, dass unsere Positionen Berücksichtigung finden. Zur mündlichen Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtages am 11. Februar 2010 wird voraussichtlich kein Vertreter unsererseits anwesend sein können. Mit freundlichem Gruß Harald Semler Vorsitzender
Der Innen- und Rechtsausschuss möge die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen empfehlen:
Piratenfraktion Postfach 7121 24171 Kiel An die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags Patrick Breyer MdL Mitglied der Piratenfraktion Fax: 04 31-530 04 1638
MehrSpielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen
Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN
MehrKATA LOGO Politik - Direktdemokratische Verfahren
KATA LOGO Politik - Direktdemokratische Verfahren # Direktdemokratische Verfahren t. b. a. t. b. a. Wertung 1. Personalabstimmungen 1.1. Direktwahl Recall 2. Sachabstimmungen - adhoc oder optional 2.1.
MehrDIREKTE DEMOKRATIE IN DEN GEMEINDEN
DIREKTE DEMOKRATIE IN DEN GEMEINDEN Bürgerbegehren und Bürgerentscheide längst in ihrem Wert erkannt und mancherorts gut etabliert Foto: Michael von der Lohe Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind in
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Juli 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Juli 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel +49
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1231 6. Wahlperiode 10.10.2012 GESETZENTWURF der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrAuswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%
Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3486 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) Dresden, 04.12.2015 Dr. Frauke Petry, MdL und
MehrBevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025
Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante
MehrDigitales Archiv Mehr Demokratie e.v. paper 29
Digitales Archiv Mehr Demokratie e.v. paper 29 Amtseintragung versus freie Unterschriftensammlung beim Volksbegehren Daten und Informationen zur Landesebene in Deutschland Erstellt von: Frank Rehmet Erstellt
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 1. März 2009 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten
MehrBürgerbegehren und Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid 26 Gemeindeordnung (GO) NRW Die Bürger können beantragen Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde
MehrDie Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern
Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern SCHLESWIG- HOLSTEIN MECKLENBURG- VORPOMMERN NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN BADEN- WÜRTTEMBERG Ku rhesse n- HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜRINGEN
MehrMeinungen zur Kernenergie
Meinungen zur Kernenergie Datenbasis: 1.002 Befragte Erhebungszeitraum: 27. bis 29. August 2013 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: DAtF e.v. 1. Einfluss der Energiepolitik auf
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5496 04.04.2014 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/3248 2. Lesung Gesetz
Mehr17. Wahlperiode Drucksache 17/1363
17. Wahlperiode 02.04.2014 Drucksache 17/1363 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Dr. Hans Jürgen Fahn, Günther
MehrImplementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom
Baden-Württemberg Die wurde am 22. Januar 2010 unterzeichnet und ist am 31. März 2010 in Kraft Ein ist wegen der guten Beziehungen derzeit nicht geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember 2008 auf Landesebene
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII 1 Ziel und Gang der Untersuchung... 1 2 Die Neuregelungen im Überblick... 3 I. Neuregelungen durch das BauROG 1998... 3 II. Neuregelungen durch das EAG Bau...
Mehr1. August Einleitung
Mehr Demokratie e.v. Tim Weber, Frank Rehmet Schildstr. 12-19 28203 Bremen tel: 0421 794 63 70 fax: 0421 794 63 71 tim.weber@mehr-demokratie.de www.mehr-demokratie.de 1. August 2008 Stellungnahme zum Gesetzentwurf
MehrAltersgrenzen bei der Feuerwehr
Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, Januar 2013 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt
MehrWSI-Tarifarchiv. (Stand: Februar 2012) Kontakt:
WSI-Tarifarchiv (Stand: Februar 2012) Kontakt: Dr. Thorsten Schulten Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Straße 39 D-40476 Düsseldorf Tel
MehrKommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)
MehrGesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/1924 10.05.2011 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE Gesetz über die Festsetzung
Mehr51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages
MehrBÜRGERBETEILIGUNG UND KOMMUNALPOLITIK
Geschichte und Staat Band 307 Franz-Ludwig Knemeyer BÜRGERBETEILIGUNG UND KOMMUNALPOLITIK Mitwirkungsrechte von Bürgern auf kommunaler Ebene 2. erweiterte Auflage mit Bayern-Bilanz OLZOG INHALT Vorwort
MehrHESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße Mühlheim am Main. Schlossplatz Wiesbaden Datum 18.
HESSISCHER STÄDTETAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER LANDKREISTAG Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden HESSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND Henri-Dunant-Straße 13 63153 Mühlheim am Main
MehrPapier und Pappe verarbeitende Industrie
Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen
MehrBedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland
Bedarf an seniorengerechten Wohnungen in Deutschland Entwicklung der Einwohnerzahl Deutschlands bis 2060 84 Mio. Personen 82 80 78 76 74 72 70 68 66 Variante1-W1 Variante 2 - W2 64 62 60 2010 2015 2020
MehrSituation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand:
Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Stand: 31.12. Einwohner pro Beratungsstelle Bevölkerung zum 31.12. für Erziehungsberatun g pro Einrichtung
MehrPapier verarbeitende Industrie
Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen
Mehr2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999
Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: März 2014) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrAltersgrenzen bei der Feuerwehr
Altersgrenzen bei der Feuerwehr Übersicht des Deutschen Feuerwehrverbandes Berlin, März 2016 I. Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg regelt die örtliche Gemeinde bzw. Feuerwehr 17 Bayern 12 17 17 Übertritt
MehrSchriftliche Anhörung (öffentlich) Ausschussvorlage INA/18/46 Teil 1 Stand: Hessischer Jugendring e. V. S. 1. Hessischer Landkreistag S.
Schriftliche Anhörung (öffentlich) Ausschussvorlage INA/18/46 Teil 1 Stand: 04.04.11 Ausschussvorlage Ausschuss: INA Stellungnahmen zu: Drucks. 18/3006 Bürgerbeteiligung Hessischer Jugendring e. V. S.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4174 5 Wahlperiode 02.03.2011 GESETZENTWURF der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
MehrDies gilt auch für das Verhältnis Landtag Regierung bzw. Volksabstimmung Regierung.
Frieder Birzele Arbeitsgruppe I.: Staat und Bürgerbeteiligung A. Überblick über die Rechtslage I. Grundgesetz Im Grundgesetz heißt es in Art. 20 Abs. 2: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2016. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2016 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrFreigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht. (Stand )
DNotI Deutsches Notarinstitut Freigrenzen im Grundstücksverkehrsrecht (Stand 21.5.2002) Die nachfolgende Übersicht faßt die Ausführungsgesetze der Bundesländer zum Grundstücksverkehrsgesetz zusammen, geordnet
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Juli 2016) forum vergabe e.v. 1
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die vorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L)
Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 9.3.2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertretendurchdenvorsitzendendesvorstandes,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2910 08.05.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Antrag der PIRATEN-Fraktion - Drucksache 16/1253
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 362. Sitzung am 22. September 2015 zu Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland B. Schütze Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Klinik und Poliklinik für Radiologie Nationale und Europäische Gesetze, die bei
MehrWie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen
Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc
Mehr1.4.1 Sterblichkeit in Ost- und Westdeutschland
1.4.1 in Ost- und Westdeutschland Die ist im Osten noch stärker gesunken als im Westen. Die Gesamtsterblichkeit ist in Deutschland zwischen 1990 und 2004 bei Frauen und Männern deutlich zurückgegangen
MehrDIREKTE DEMOKRATIE IN DEN BUNDESLÄNDERN
DIREKTE DEMOKRATIE IN DEN BUNDESLÄNDERN Zweifelsohne ein Erfolg: Seit Mitte der 90er Jahre sind Volksbegehren und Volksentscheide in allen Bundesländern möglich. In sechs Ländern gab es schon Volksentscheide:
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18/ #N!#
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 18. Wahlperiode Drucksache 18/ #N!# Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Achtzehnten Rundfunkä änderungsstaatsvertrag Federführend ist der Ministerpräsident
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3080. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3080 20. 04. 2004 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN... tes Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften Bürgerbeteiligung
MehrMarktüberwachung der Bundesländer in 2014 [Energieverbrauchskennzeichnung und Ökodesign] *
- 1/5 - verhängt. verhängt. Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 51 75 5 Netzteile s. o. PKW 10 10 Betriebe 5 Netzteile 9 Betriebe, 29 9 6,6 1,67 s. o. Reifen 47 47 Betriebe 2 Betriebe 2 Hessen Hessisches
MehrBürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern
Politik Sebastian Grasser Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern Studienarbeit _1v1lFriedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Politische Wissenschaft Proseminar: Direkte Demokratie
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Bundesrat Drucksache 403/04 11.05.04 Gesetzesantrag der Freistaaten Thüringen, Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1999 A. Problem und Ziel Der Gesetzgeber hat in 20
MehrInstitutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz
Philipp Karr Institutionen direkter Demokratie in den Gemeinden Deutschlands und der Schweiz Eine rechtsvergleichende Untersuchung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrMitgliederstatistik der WPK. Stand 1. Januar 2014. www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/
Mitgliederstatistik der WPK Stand 1. Januar 2014 www.wpk.de/wpk/organisation/mitgliederstatistik/ und Entwicklung der Mitgliedergruppen Mitgliedergruppen 1932 1.11.61 1.1.86 1.1.90 1.1.95 1.1.00 1.1.05
MehrÜbersicht über den Stand der Tariftreue- und Vergabegesetze in den Ländern (Stand: Januar 2015) Bundesland Gesetz Vergabespezifischer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seinem Urteil vom 3. April 2008 (Rs. C-346/06) die Tariftreuevorschriften des damaligen niedersächsischen Vergabegesetzes als Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit
MehrÜbersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002
BMJ-Ausbildungsstatistik Seite 1 Übersicht über die Ergebnisse der ersten juristischen Staatsprüfung im Jahre 2002 Von den geprüften Kandidaten Land Geprüfte**) bestanden bestanden mit der Note bestanden
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14044 19.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion Drucksache 16/11436 Gesetz
MehrRUBRIK. bürgerbegehren. bericht 2014
RUBRIK bürgerbegehren bericht 2014 1 Mehr Demokratie e.v. Mehr Demokratie ist die größte Nichtregierungsorganisation für direkte Demokratie. Wir starten Kampagnen, beraten Initiator/innen von Bürgerbegehren
MehrTabelle 1: Verständnis der Bezeichnung "alkoholfreies Bier" Manche Lebensmittel werben mit dem Hinweis, dass ein Stoff nicht in dem Produkt enthalten ist (zum Beispiel "frei von..." oder "ohne..."). Bitte
MehrInhaltsverzeichnis 1. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 8 Abkürzungsverzeichnis... 16 Einführung... 19 I. Ziel des Anerbenrechts... 19 II. Umfang... 21 III. Anwendungsbereich... 22 IV. Struktur des Anerbenrechts...
MehrINSTITUT FÜR XXX. Vergleich der Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer
Vergleich der Ausführungsgesetze der einzelnen Bundesländer Themenaufriss Teil I: Christina Brugger 1. Die Umsetzung des Erlaubnisvorbehaltes in den Ländern 2. Das Verbot der örtlichen Verkaufsstellen
MehrÄnderungsantrag der Fraktionen von SPD / Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zum Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion 0431/ 988-1349 Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Dresden, 11.04.2016 Dr. Frauke Petry, MdL und
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrStand: Teil 1. Ausschussvorlage RIA/18/4. zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses
Stand: 01.09.2009 Teil 1 Ausschussvorlage RIA/18/4 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz
MehrBrandschutzverglasung PROMAGLAS -Systemkonstruktion F 30 Absturzsicherheit und volle Transparenz
Brandschutzverglasung Absturzsicherheit und volle Transparenz 046a Ganzglaswand Absturzsicherheit und volle Transparenz Absturzsichernde Konstruktionen werden dort gefordert, wo für Menschen die Gefahr
MehrStellungnahme. Verfasser: Frank Rehmet / Dr. Michael Efler
Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung am 01.12.2010 des Hauptund des Innenausschusses des Hessischen Landtages zu den Landtagsdrucksachen 18/2727, 18/2764 und 18/2797 Verfasser: Frank Rehmet / Dr.
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU)
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3035 18. Wahlperiode 15-06-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr
MehrGesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13313 31.10.2016 Neudruck Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Änderung
MehrFolie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg
Folie 1 Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg 1. Asylrecht 2. Aktuelle Zahlen 3. Asylverfahren 4. Wichtige Eckpunkte 5. Unterbringung 6. Asylbewerber
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie an unserer Online Befragung teilnehmen und die BAGSO bei der Recherche von ambulanten Angeboten und Dienstleistungen auf kommunaler Ebene zur Förderung
MehrPer
Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November
MehrStatistik der Fachschulen in der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Hauswirtschaft
425-2155/0001 Statistik der Fachschulen in der Land- und Forstwirtschaft und in der ländlichen Hauswirtschaft Stichtag: 15. November 2004... Inhaltsverzeichnis Seite Seite 1. Landwirtschaft 4. Forstwirtschaft
MehrDie kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen
21. Windenergietage Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen Bad Saarow, 14. November 2012 Kanzlei Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53, 10629 Berlin
MehrFührerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren
Führerschein mit 17 / Begleitetes Fahren Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Deutschen zwischen 14 und 64 Jahren Inhalt 1 : Methode 2 : Sind Sie für den Führerschein ab 17 / Begleitetes Fahren?
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3651 07. 12. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes
MehrErste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016
Bundesrat Drucksache 50/16 29.01.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 A. Problem und Ziel Mit
MehrMit Behinderung selbstbestimmt leben.
Mit Behinderung selbstbestimmt leben. Leichte Sprache Das Trägerübergreifende Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen deutscher paritätischer wohlfahrtsverband gesamtverband e. V. www.paritaet.org
MehrBARMER GEK Report Krankenhaus 2016
BARMER GEK Report Krankenhaus 2016 Infografiken Infografik 1 Fallzahl auf hohem Niveau stabil Infografik 2 Verweildauer wird nicht mehr kürzer Infografik 3 In Thüringen kostet der KH-Aufenthalt am meisten
MehrEnergieeinsparverordnung: EnEV
Beck-Texte im dtv 5775 Energieeinsparverordnung: EnEV Textausgabe von Dr. Jürgen Stock, Dr. Wilhelm Söfker 1. Auflage Energieeinsparverordnung: EnEV Stock / Söfker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal
Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung
MehrVerwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. in Rheinland-Pfalz
Verwaltungen der Landkreise, kreisfreien Städte, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Mainzer Straße 14-16 56130 Bad Ems Telefon 02603 71-2380 02603 71-4560 02603 71-4150 Telefax
MehrMenschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens
Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens von Dr. Michael Spörke Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v.-isl Menschen mit Behinderung bestimmen mit! Dr.
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Die 16 Bundesländer. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de DOWNLOAD Jens Eggert Downloadauszug aus dem Originaltitel: Name: Datum: 21
MehrBlock 1: Block 2: Block 3: Block 1:
Elternchance II - Kurse in 2016 Egestorf bei Hamburg Block 1: 26.05.2016 29.05.2016 Block 2: 14.07.2016 17.07.2016 Block 3: 28.09.2016 02.10.2016 Laubach bei Gießen (Hessen) Block 1: 16.06.2016 19.06.2016
MehrEine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014
Eine Übersicht über den Nichtraucherschutz in Deutschland Stand: August 2014 Bunweit Am 01.09.2007 tritt das Gesetz zur Einführung eines es in en Bun und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bunnichtraucherschutzgesetz-BNichtrSchG)
MehrKHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr
KHG-Investitionsförderung - Auswertung der AOLG-Zahlen für das Jahr 2010 - Datengrundlage Die folgenden Darstellungen basieren auf den Ergebnissen einer Umfrage, die das niedersächsische Gesundheitsministerium
MehrArbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern
Anmerkung zu Nummer 46: I. Arbeitsschutzbehörde in den der Bergaufsicht unterstehenden Betrieben ist die zuständige Bergbehörde in den Ländern Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg- Niedersachsen
MehrAusbildungsstatistik Stand: 24. Oktober Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2012 (neues Recht) 1)
Übersicht über die Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung im Jahre 2012 (neues Recht) 1) Erfolgreiche Kandidaten dar. Frauen Notenverteilung bei den erfolgreichen Kandidaten sehr gut gut 1 2 3 4 5
MehrDurchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit
Durchschnittswarenkörbe bei otto.de zur Weihnachtszeit OTTO hat die getätigten Einkäufe über otto.de (=Warenkörbe) der vergangenen drei Weihnachtssaison betrachtet und den Durchschnittswarenkorb, d.h.
MehrLänderzuständigkeiten
Länderzuständigkeiten Übersicht der für 53 und 54 KrWG zuständigen Behörden Stand: 07.06.2012 Bundesland * Baden- Württemberg untere Abfallrechtsbehörde 23 Abs. 3 LAbfG Landkreise/kreisfreie Städte oder
MehrTabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern
Tabelle D Wirtschaftskraft: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche D-A-01 Bruttoinlandsprodukt (in jeweiligen Preisen) Euro/EW 1995/2005 D-B-01 Entwicklung
MehrBetreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.
Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung
MehrAktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2016)
Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2016) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI www.bmvi.de Was ist der Breitbandatlas? Der interaktive Breitbandatlas ist das zentrale
MehrMillionen. Bürgerstiftungen in Zahlen. Gütesiegel Bürgerstiftungen gibt es in Deutschland.
in Zahlen Seite 1 in Zahlen 07 Gütesiegel gibt es in Deutschland. 1 von ihnen erhalten das Gütesiegel 2016 erstmals. 29.000 Bürgerstifterinnen und Bürgerstifter gibt es in Deutschland. 1.600 von ihnen
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung
MehrWeiterentwicklung der direkten Demokratie in Hessens Kommunen. Sieben Reformvorschläge für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
Mehr Demokratie e.v. Landesverband Hessen vorstand@mehr-demokratie-hessen.de www.mehr-demokratie-hessen.de Weiterentwicklung der direkten Demokratie in Hessens Kommunen Sieben Reformvorschläge für Bürgerbegehren
Mehr