Rules and Regulations SIX x-clear AG
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- Tobias Norbert Junge
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1 xcl-601 Mai 2016 Kundeninfo
2 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung Prozess für verspätete Abwicklungen Übersicht Prozess Buy-in-Prozess Übersicht Prozess Folgen des Buy-in Buy-in-Zeitplan pro Markt Anhänge Anhang: SIX Swiss Exchange (SSE) Buy-in-Zeitplan Buy-in-Zeitplan für Market Maker (SSE) Securities Lending & Borrowing Anhang: London Stock Exchange (LSE) Buy-in-Zeitplan für nicht UK-Wertpapiere Buy-in-Zeitplan für Market Maker (LSE) Securities Lending & Borrowing Anhang: Multilateral Trading Facilities (MTFs) Buy-in-Zeitplan Securities Lending & Borrowing 9 xcl HEM xcl-601-d.doc 2 10
3 1.0 Einleitung Zur Stärkung des Abwicklungsprozesses und Erfüllung der Abwicklungsverpflichtungen kann SIX x-clear die folgenden Prozesse anwenden: 1. Die Prozesse bei verspäteter Abwicklung umfassen - Securities Lending & Borrowing - Late Settlement Fee 2. Buy-in-Prozess An allen angebotenen Handelsplätzen kann SIX x-clear AG (CCP) eine Gebühr für verspätete Abwicklung (Late settlement fee) erheben. Eine entsprechende Clearing-Notice wird immer zu gegebener Zeit erstellt, um jegliche Änderungen des Late Settlement Fees- Regime anzukündigen. Securities Lending & Borrowing kann eingesetzt werden, um die Transaktion des Buyers abzuwickeln, auch wenn seitens des Verkäufers keine Lieferung erfolgt. Es ist an allen Handelsplätzen von Anfang an ein Buy-in-Regime in Kraft. Die Buy-in- Perioden und -Zeiten können zu einem späteren Zeitpunkt ändern und von Handelsplatz zu Handelsplatz unterschiedlich sein. Abweichungen von den Zeitangaben in diesem Dokument werden zu gegebener Zeit mittels Clearing Notices angekündigt. Die nachfolgende Abbildung gibt einen allgemeinen Überblick über den zeitlichen Ablauf dieser Prozesse. Buy-in procedure Trade Date Intended Settlement Date Buy-in Notification Date Buy-in Execution Date Buy-in Settlement Initiate Securities Lending & Borrowing if possible Late Settlement procedure Cash Settlement only if Buy-in was not successful Wird die Abwicklung nicht am Intended Settlement Date (ISD) erwartet, kann SIX x-clear mittels Securities Lending & Borrowing die Abwicklung der Transaktion ermöglichen, selbst wenn der Verkäufer nicht liefert. Dem betroffenen SIX x-clear Member (Verkäufer) kann eine Gebühr für verspätete Abwicklung belastet werden. Es gibt kein Kompensationsschema, um die Gebühr dem Käufer gutzuschreiben. xcl HEM xcl-601-d.doc 3 10
4 Hat der Verkäufer die Wertpapiere nicht rechtzeitig geliefert, wird nach einer bestimmten, marktabhängigen Zeitspanne ein Buy-in-Prozess gestartet. SIX x-clear erwirbt als formelle Gegenpartei gegenüber dem Käufer die fehlenden Wertpapiere im Markt und leitet die Kosten an den Verkäufer weiter, der die Transaktion nicht durchgeführt hat. Das Ziel des Buy-In-Prozesses ist, die Liquidität im Markt zu gewährleisten und vereinbarte Transaktionen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens auszuführen. Demzufolge werden in diesem Dokument die gegenwärtig als Marktusanz erachteten Buy-in- Rules aufgeführt und sollten zusammen mit den marktspezifischen User Guides von SIX x-clear in Betracht gezogen werden. Wenn sich die Marktstandards ändern, kann SIX x-clear entscheiden, ihre Prozesse mit dem Markt in Einklang zu bringen, um den Kunden den bestmöglichen Service zu bieten. Änderungen an diesem Dokument werden zu gegebener Zeit mittels Clearing Notices angekündigt. 2.0 Prozess für verspätete Abwicklungen 2.1 Übersicht 2.2 Prozess Wenn das verkaufende SIX x-clear Member die Wertpapiere verspätet liefert, kann SIX x-clear Securities Lending & Borrowing einsetzen, wenn der Abwicklungsort (PSET) die Schweiz ist. Eine verspätete Abwicklung kann verursacht werden, wenn der Verkäufer die Wertpapiere nicht liefert oder wenn Instruktionen in einem bilateralen Eingabemodell nicht abgeglichen werden können. SIX x-clear ist berechtigt, dem verkaufenden SIX x-clear Member Fremdkosten (Spesen, Kommissionen und übrige Kosten) zu belasten, wenn Securities Lending erfolgt. Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members sind, gestützt auf das von SIX x-clear vorgenommene Securities Lending & Borrowing, sofort fällig, erfüll- und zahlbar. Der Schaden, der durch die Verspätung des verkaufenden SIX x-clear Members verursacht worden ist, kann mit einer Gebühr für verspätetete/fehlgeschlagene Abwicklung kompensiert werden. SIX x-clear belastet eine Gebühr für verspätete Abwicklung (siehe Gebührentarif), wenn das SIX x-clear Member die Wertpapiere nicht rechtzeitig liefert. Führen Securities Lending & Borrowing und eine Buy-in-Fazilität (siehe unten) nicht zum Erfolg, wird die Transaktion, die nicht durchgeführt wird, annulliert und durch eine Kompensationszahlung (Auszahlung) ersetzt. Falls die vertragsgemässe Lieferung der Wertpapiere nicht bis zum am Intended Settlement Date als verspätet bezeichneten Zeitpunkt erfolgt (siehe 4.0 Buy-in-Zeitplan pro Markt), steht SIX x-clear das Recht zu, auf Kosten des verkaufenden SIX x-clear Members die fehlenden Wertpapiere auf dem Wege des Securities Lending & Borrowing zu beschaffen, um die Belieferung des kaufenden SIX x-clear Members sicherzustellen. SIX x-clear wird als Teilnehmer von SIX SIS die benötigten Wertpapiere zu den Standardbedingungen von SIX SIS für Securities Lending & Borrowing beschaffen. xcl HEM xcl-601-d.doc 4 10
5 Die Kosten dieses Borrowings gehen zu Lasten derjenigen Verkäufer, die ihre Wertpapiere nicht fristgerecht bis 17:00 Uhr MEZ am Intended Settlement Date (ISD) an SIX x-clear geliefert haben. Erfolgt die Abwicklung nicht am ISD, wird gegenüber dem fehlbaren SIX x-clear Member eine Gebühr für verspätete Abwicklung erhoben. Es gibt kein Kompensationsschema, um den Betrag dem Käufer gutzuschreiben. Drittgebühren werden dem Mitglied weiterverrechnet. Zwischen interoperablen CCPs werden keine Gebühren für verspätete Abwicklung erhoben. Gebühren für verspätete Abwicklung können nicht an CCPs weiterverrechnet werden. Falls SIX x-clear und das SIX x-clear Member mit der Lieferung der gleichen Wertpapiere mit gleichem Fälligkeitsdatum in Verzug sind, ist das SIX x-clear Member nicht zur Zahlung einer Gebühr für verspätete Abwicklung an SIX x-clear verpflichtet. Gegenwärtig wird die Borrowing-Möglichkeit nur von SIX SIS angeboten. Generell kann diese Option für alle Wertpapiere genutzt werden, sofern sie verfügbar sind und die Marktregeln und Vorschriften dies erlauben. 3.0 Buy-in-Prozess 3.1 Übersicht 3.2 Prozess Liefert das verkaufende SIX x-clear Member die Wertpapiere nicht nach einer bestimmten marktspezifischen Anzahl Tage nach dem Intended Settlement Date (ISD), wird der Buy-in- Prozess ausgelöst. Die Zeiten, wann eine Buy-In-Anzeige an die verkaufende Partei gesendet wird und wann die Durchführung des Buy-In beginnt, sind marktspezifisch und in Abschnitt 4.0 Buy-in-Zeitplan pro Markt zusammengefasst. SIX x-clear ist auch berechtigt, dem verkaufenden SIX x-clear Member Fremdkosten und interne Kosten (Spesen, Kommissionen und übrige Kosten) zu belasten, wenn Buy-ins getätigt werden. Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members sind, gestützt auf den von SIX x-clear getätigten Buy-in, sofort fällig, erfüll- und zahlbar. Buy-ins können nicht gegen eine verkaufende CCP ausgelöst werden, doch kann die verkaufende CCP einen Buy-in aufgrund bestehender Prozesse gegen deren eigene Mitglieder auslösen. Führt das Securities Lending & Borrowing oder die Buy-in-Fazilität nicht zum Erfolg, wird die Transaktion, die nicht durchgeführt wird, annulliert und durch eine Kompensationszahlung ersetzt. Dem säumigen Verkäufer wird pro Buy-in eine separate Administrationsgebühr von SIX x-clear AG (siehe Preisliste SIX x-clear AG (CCP)) belastet. Der säumige Verkäufer ist verpflichtet, nach Ausführung der Buy-in-Instruktion von SIX x-clear AG bis zum Settlement xcl HEM xcl-601-d.doc 5 10
6 Tag des Buy-ins zu matchen. Verbleibt die Buy-in-Instruktion von SIX x-clear AG gegen das säumige Member bis zum SD EOD umatched, wird eine Late Matching Buy-in Fee fällig. Die Gebühr wird für jeden weiteren Tag erhoben, an dem die Buy-in-Instruktion bis EOD des jeweiligen Tages nicht gematched worden ist. (siehe Preisliste von SIX x-clear AG (CCP)). Bleibt der Buy-in aufgrund mangelnder Liquidität im Markt erfolglos, wird dieser gemäss marktspezifischer Zeitrahmen wiederholt. Falls die Buy-in-Versuche von SIX x-clear nach einem marktspezifischen Zeitpunkt fehlschlagen, sind die beiden Einzel-Verträge, für die Wertpapiere fehlen, zu annullieren, d.h. die Einzel-Verträge zwischen dem verkaufenden SIX x-clear Member und SIX x-clear sowie zwischen SIX x-clear und dem kaufenden SIX x-clear Member betreffend den fehlenden Wertpapiere erlöschen (Close out) und ein nachstehend beschriebener Anspruch auf eine zusätzliche Barabgeltung wird fällig. Dies tritt nur ein, wenn im Late Settlement-Prozess kein Securities Lending involviert war. Der Standard-Barabwicklungsprozess (Cash Settlement) wird in allen Märkten am ISD+20 gestartet. Die durch das verkaufende SIX x-clear Member an SIX x-clear zu entrichtende Barabgeltung beträgt 120% des letzten öffentlich verfügbaren Schlusspreises an der Hauptbörse, an der der Titel gelistet ist. Die Barabgeltung wird vollumfänglich an das kaufende SIX x-clear Member oder die interoperable CCP weitergegeben. Dem kaufenden SIX x-clear Member entstehen gegenüber SIX x-clear keine weiteren Ansprüche aus dem entsprechenden Einzel-Vertrag. Nach einer erfolgten Barabgeltung wird auch im Fall einer späteren Verfügbarkeit der spezifischen ISIN keine Lieferung mehr durchgeführt. Wenn die Abwicklung oder der Buy-in nicht durchgeführt werden können aufgrund einer gerichtlichen, administrativen oder regulatorischen Anweisung oder im Falle eines Konkurses des Emittenten der Wertpapiere, werden die Transkationen in diesen Wertpapieren sofort oder über den Standard-Barabwicklungsprozess (Cash Settlement) zu einem den Umständen entsprechend vereinbarten Preis zwischen SIX x-clear und der Gegenpartei abgewickelt. Wir weisen darauf hin, dass unter diesen Umständen der Referenzpreis Null sein kann. 3.3 Folgen des Buy-in Die Zahlungsverpflichtungen des SIX x-clear Members, die aus dem von SIX x-clear durchgeführten Buy-in entstehen, werden sofort nach Notifikation durch SIX x-clear fällig, erfüll- und zahlbar. Wenn das SIX x-clear Member eine solche Zahlungsverpflichtung nicht einhält, kann SIX x-clear nach eigenem Ermessen diese Nichteinhaltung als Ausfallereignis (Event of Default) gemäss Ziffer 28.2a der AGB (GTCB) behandeln. 4.0 Buy-in-Zeitplan pro Markt Sollte es zu einem Kauf und Verkauf zwischen SIX x-clear und derselben Gegenpartei in der gleichen ISIN und ungeachtet der Valuta während der Late-Settlement-Phase kommen, so kann für das SIX x-clear Member ein Netting initiiert werden und es findet kein Buy-in statt. Sogenannte Buy-backs zur Abwendung des Buy-in können nur berücksichtigt werden, wenn xcl HEM xcl-601-d.doc 6 10
7 5.0 Anhänge diese bis EOD des Notifikationsdatums erfolgen. Am Buy-in-Tag getätigte Buy-backs des säumigen Verkäufers können nicht berücksichtigt werden. Place of Settlement (Markt) Intended Settlement Notifikation Ausführung (MEZ) Cash Settlement Date (ISD) Österreich T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Belgien T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Tschechien T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Dänemark T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Finnland T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Frankreich T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Deutschland T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Ungarn T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Irland T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Italien T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Niederlande T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Norwegen T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Portugal T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Schweden T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Schweiz T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 Vereinigtes Königreich T+2 ISD+4 ISD +5 15:00 ISD +20 (UK) LSE & SSE Market Maker* T+2 ISD+10 ISD :00 ISD +20 *Aufgrund der speziellen Funktion der LSE & SSE Market Maker sind Konzessionen für Market Maker- Aktivitäten in registrierten ISINs eingeführt worden, die entsprechend durch SIX x-clear übernommen werden (siehe 6.2 & 7.2.). T = trade date (Handelstag) ISD = Intended Settlement Date LSE = London Stock Exchange Die folgenden Anhänge erläutern spezielle Handhabungen oder Spezialfälle, die von den Standardprozessen abweichen. Unterschiedliche Plattformen und/oder Anlageklassen können unterschiedliche oder zusätzliche Prozesse und Zeiten bedingen. Kommen Abweichungen von den oben beschriebenen Standardprozessen zustande, sind diese als solche im entsprechenden Anhang aufgeführt und haben Vorrang. 6.0 Anhang: SIX Swiss Exchange (SSE) 6.1 Buy-in-Zeitplan Für alle am Blue Chips- Small & Mid Caps-Segment der SIX Swiss Exchange gehandelten Wertpapiere sowie Schweizer Bonds in CHF (Floating Rate Notes (FRN) ausgenommen) gilt der folgende Buy-in-Zeitplan: xcl HEM xcl-601-d.doc 7 10
8 Place of Settlement (Markt) Intended Settlement Date (ISD) Verspätet ab (MEZ) Notifikation Durchführung SIX Swiss Exchange T+2 ISD 15:00 ISD+4 ISD+5 Für alle am SIX Swiss Exchange Liquidnet Service (SLS)-Segment gehandelten Wertpapiere gilt der Buy-in-Zeitplan (siehe 4.0) für die verschiedenen Märkte. 6.2 Buy-in-Zeitplan für Market Maker (SSE) Im Sinne einer konsistenten Lösung für die SSE und der Gleichbehandlung von Market Makern wird die bereits bestehende Marktpraxis bei der SSE von SIX x-clear übernommen und die Market Maker-Ausnahmeregelung umgesetzt. Dies ist nur für die ETF- und ETP- Segmente von SSX anwendbar. Die Market Maker-Regel wird angewendet, wenn die ISIN und das SIX x-clear Member der entsprechenden Transaktion am Handelstag bei der SSE als SSE Market Maker registriert waren. Für registrierte Market Maker an der Swiss Exchnage gelten die unter 4.0 erwähnten abweichenden Buy-in-Perioden in Bezug auf ihre bei der SSE registrierten Wertpapiere (ISINs). Bei Market Makern als Gegenpartei muss infolgedessen von einer späteren Einleitung des Buy-in-Verfahrens ausgegangen werden (siehe 4.0). Es besteht somit die Möglichkeit, dass die finale Lieferung von Wertpapieren an einen Kunden von SIX x-clear aufgrund der längeren Buy-in-Periode für Market Maker an der SSE und zusätzlich bei allen angebotenen MTF-Handelsplätzen abweichend vom Standardprozess zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, falls die Gegenpartei Cross Venue Netting ausgewählt hat. Die Einführung der erweiterten Market Maker Regeln werden mit dem ersten ISD per 3. Feruar 2016 in Kraft treten. 6.3 Securities Lending & Borrowing Für an der SIX Swiss Exchange abgeschlossene Transaktionen, die verspätet abgewickelt werden, kann automatisch Securities Lending & Borrowing genutzt werden, wenn der Abwicklungsort (PSET) die Schweiz ist. 7.0 Anhang: London Stock Exchange (LSE) 7.1 Buy-in-Zeitplan für nicht UK-Wertpapiere Für alle an der LSE gehandelten Wertpapiere gilt der Buy-in-Zeitplan für den Markt Vereinigtes Königreich (UK) (siehe 4.0). xcl HEM xcl-601-d.doc 8 10
9 7.2 Buy-in-Zeitplan für Market Maker (LSE) Im Sinne einer konsistenten Lösung für die LSE und der Gleichbehandlung von Market Makern wird die bereits bestehende Marktpraxis bei der LSE von SIX x-clear übernommen und die Market Maker-Ausnahmeregelung umgesetzt. Die Market Maker-Regel wird angewendet, wenn die ISIN und das SIX x-clear Member der entsprechenden Transaktion am Handelstag bei der LSE als LSE Market Maker registriert waren. Für registrierte Market Maker an der London Stock Exchange gelten die unter 4.0 erwähnten abweichenden Buy-in-Perioden in Bezug auf ihre bei der LSE registrierten Wertpapiere (ISINs). 3. Bei Market Makern als Gegenpartei muss infolgedessen von einer späteren Einleitung des Buy-in-Verfahrens ausgegangen werden (siehe 4.0). Es besteht somit die Möglichkeit, dass die finale Lieferung von Wertpapieren an einen Kunden von SIX x-clear aufgrund der längeren Buy-in-Periode für Market Maker an der LSE und zusätzlich bei allen angebotenen MTF-Handelsplätzen abweichend vom Standardprozess zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, falls die Gegenpartei Cross Venue Netting ausgewählt hat. Die Einführung der erweiterten Market Maker Regeln werden mit dem ersten ISD per 3. Juli 2014 in Kraft treten. Market Maker profitieren aufgrund ihrer speziellen Funktion von einer späteren Einleitung des Buy-in-Verfahrens sowie von reduzierten Failed Settlement-Kosten. Die Rückvergütung der entsprechenden Gebühren erfolgt per Monatsende. 7.3 Securities Lending & Borrowing Im Markt Vereinigtes Königreich (UK) wird kein Securities Lending & Borrowing eingesetzt. 8.0 Anhang: Multilateral Trading Facilities (MTFs) 8.1 Buy-in-Zeitplan Der Buy-in-Zeitplan pro Markt gilt für alle gehandelten Wertpapiere (siehe 4.0). 8.2 Securities Lending & Borrowing Für an MTFs abgeschlossene Transaktionen, die verspätet abgewickelt werden, kann automatisch Securities Lending & Borrowing genutzt werden, wenn der Abwicklungsort (PSET) die Schweiz ist. xcl HEM xcl-601-d.doc 9 10
10 SIX Securities Services Brandschenkestrasse 47 CH-8002 Zürich Postanschrift: Postfach 1758 CH-8021 Zürich T F
Rules and Regulations SIX x-clear AG
xcl-601 Juli 2014 Kundeninfo Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Prozess für verspätete Abwicklungen 4 2.1 Übersicht 4 2.2 Prozess 4 3.0 Buy-in-Prozess 5 3.1 Übersicht 5 3.2 Prozess 5 4.0 Buy-in-Zeitplan
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