Abteilungsordnung der Abteilung Fußball des Radeberger SV e.v.

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1 Abteilungsrdnung der Abteilung Fußball des Radeberger SV e.v. 1 1 Rechtliche Stellung und Aufgaben der Abteilung Die Abteilung Fußball ist eine rechtlich unselbständige und rganisatrisch untergliederte Abteilung des Radeberger Sprtvereins. Grundlage für diese Ordnung ist die Satzung des Vereins in der jeweils gültigen Fassung. Diese Ordnung gilt nur in der Abteilung Fußball und ist kein Satzungsbestandteil. Die Abteilung Fußball führt und verwaltet sich selbständig und nimmt die Aufgaben im Rahmen des satzungsmäßigen Vereinszwecks für die Sprtart Fußball wahr. Die Abteilung Fußball vertritt den Verein in den Belangen der Fachsprtart Fußball in den jeweiligen übergerdneten Dachverbänden. 2 Mitgliedschaft Vraussetzung einer Mitgliedschaft in der Abteilung Fußball des Vereins ist die Mitgliedschaft im Verein selbst. Es gibt nur eine einheitliche Vereinsmitgliedschaft. Für den Erwerb und die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft und damit auch der Abteilungsmitgliedschaft gelten die Regelungen der Vereinssatzung. Die Abteilung Fußball kann darüber hinaus weitere Kriterien und Vraussetzungen für die Aufnahme der Sprttätigkeit in ihrer Abteilung festlegen. Dazu gehören insbesndere die sprtartspezifischen Vraussetzungen wie z. B. die Beantragung eines Spielerpasses. Alle Erklärungen eines Mitglieds zum Erwerb und zur Beendigung der Mitgliedschaft im Verein der in einer Abteilung müssen schriftlich erflgen. Gleiches gilt für Änderungen der persönlichen Daten (Adressänderung, Beitragsgruppe). 3 Streichung vn der Mitgliederliste und Ausschluss aus einer Abteilung Gegen ein Abteilungsmitglied können unbeschadet der Mitgliedschaft im Gesamtverein flgende Maßnahmen ausgesprchen werden: - Streichung vn der Mitgliederliste durch Beschluss der Abteilungsleitung; - Ausschluss aus der Abteilung durch Beschluss der Abteilungsmitgliederversammlung. 4 Beiträge Die Mitglieder des Vereins haben nach 6 der Satzung Vereinsbeiträge gemäß Beitragsrdnung in der jeweils geltenden Fassung zu entrichten. Die Abteilungen sind daneben gemäß 11, Abs. 5 der Satzung ermächtigt, gesnderte Abteilungsbeiträge zu erheben. Diese ergeben sich aus der Beitragsrdnung der Abteilung Fußball in der jeweils gültigen Fassung. Danach können die Abteilungen vn ihren Mitgliedern flgende Abteilungsbeiträge erheben: - Halbjahresbeitrag Abteilung per Lastschrifteinzug zum jeweils 1. April und 1. September - Aufnahmegebühr gemäß Beitragsrdnung in der jeweils geltenden Fassung - Finanzielle Aufwendungen für nicht erbrachte Arbeitsleistungen gemäß Beitragsrdnung des Radeberger SV e.v., sfern sie gefrdert werden. Über die Abteilungsbeiträge gemäß Absatz (3a) beschließt die Abteilungsmitgliederversammlung.

2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Grundsätzlich gelten für die Mitglieder der Abteilungen die Regeln der Vereinssatzung. Die Abteilungsmitglieder sind im Übrigen an die Beschlüsse und Regelungen der Abteilung Fußball gebunden und erkennen diese an. Hierzu gehören insbesndere die Abteilungsrdnung, die Finanzrdnung, die Platzrdnung und die klar geregelten Trainings- und Spielzeiten der einzelnen Mannschaften. Die Abteilungsmitglieder haben das Recht und sind dazu aufgefrdert, grundsätzlich an allen Veranstaltungen und Maßnahmen der Abteilung Fußball teilzunehmen. Bei der Benutzung der Einrichtungen sind die Ordnungen der Abteilung swie insbesndere die Platzrdnung zu beachten. Den Anrdnungen der Mitglieder der Abteilungsleitung, den Übungsleitern und den Platzwarten ist Flge zu leisten. 6 Organe der Abteilung Organe der Abteilung sind: (a) die Abteilungsleitung (b) die Abteilungsmitgliederversammlung (c) der Übungsleiterausschuss 7 Abteilungsleitung Die Abteilungsleitung besteht mindestens aus 3 Persnen: dem Abteilungsleiter Kassenwart Jugendleiter bis zu 4 weitere Aus den Persnen nach b d ist ein Stellvertreter für den Abteilungsleiter zu wählen. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind besndere Vertreter gemäß 30 BGB. Insweit wird wegen der Vertretungsbefugnis auf 8 Nr. 7 der Vereinssatzung verwiesen. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt, die Abteilung nach innen und außen in Belangen der Abteilung zu vertreten. Dies gilt insbesndere für die Vertretung der fachlichen Belange gegenüber den übergerdneten Dachverbänden und Organisatinen. Die Abteilungsleitung gibt sich einen Funktinsplan (siehe Anhang 1). Dieser ist bei allen Anfragen/ Srgen/Wünschen zu beachten. Allgemein gültig ist die -Adresse inf@radebergersv-fussball.de. Die Abteilungsleitung wird vn der Abteilungsmitgliederversammlung auf die Dauer vn drei Jahren gewählt. Weiterhin sind zwei Kassenprüfer zu wählen. Es gelten die Regelungen für die Vrstandsbestellung gemäß 9 Nr. 11 der Satzung analg. Im Übrigen gelten für die Wahl der Abteilungsleitung die Regelungen der Vereinssatzung analg. Die Abteilungsleitung ist durch die Wahl gleichzeitig die Delegatin der Abteilung Fußball zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung des Radeberger SV e.v. Weitere Delegierte können bestimmt werden. 8 Abteilungsversammlung Die Abteilungsmitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und wird vn der Abteilungsleitung durch Aushang im Schaukasten und Kabinengang swie durch Bekanntmachung in der Hmepage der Abteilung Fußball einberufen. Im Übrigen gelten für die Fragen der Einberufung die Regelungen in der Vereinssatzung für die Delegiertenversammlung entsprechend.

3 Die Einberufung erflgt drei Wchen vr der Versammlung unter Angabe der Tagesrdnung. 3 Anträge außerhalb der Tagesrdnung müssen der Abteilungsleitung mindestens sechs Tage vr der Versammlung schriftlich mit Begründung vrliegen. Die Versammlung ist hne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Für Abstimmungen und Wahlen gelten die Regelungen der Satzung entsprechend. Die Abteilungsmitgliederversammlung ist für flgende Aufgaben zuständig: Entgegennahme des Rechenschaftsberichts Entgegennahme des Kassenberichts Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer; Entlastung der Abteilungsleitung; Neuwahlen der Abteilungsleitung und der Kassenprüfer; Festsetzung der Abteilungsbeiträge; Beschlüsse zu Finanz- der Abteilungsrdnung Beratung und Beschlussfassung über vrliegende Anträge; Beschlussfassung über Auflösung der Abteilung. 9 Übungsleiterausschuss Der Übungsleiterausschuss trifft sich mindestens zweimal jährlich. Die Einladung erflgt vm Jugendleiter bzw. durch den sprtlichen Leiter Männerbereich. Mitglieder des Übungsleiterausschusses sind alle Übungsleiter und Trainer der Abteilung Fußball. Der Ausschuss wird vm sprtlichen Leiter und vm Jugendleiter der Abteilung Fußball geleitet. Aufgabe des Ausschusses ist der Infrmatinsaustausch zwischen den Mannschaften und der Abteilungsleitung in Bezug auf sprtliche, rganisatrische der administrative Fragen. Alle Übungsleiter arbeiten nach dem bekannten Funktinsplan für Trainer/Übungsleiter/Mannschaftsleiter (siehe Anhang 2). Der Ausschuss hat keine Entscheidungskmpetenzen. 10 Stimmrecht und Wählbarkeit Es sind in der Abteilungsmitgliederversammlung alle Abteilungsmitglieder ab dem vllendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt. An den Abteilungsmitgliederversammlungen können auf Einladung der Abteilungsleitung Gäste und Nichtmitglieder teilnehmen. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden und ist nicht übertragbar. Das Stimmrecht vn Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren kann durch die Erziehungsberechtigten wahrgenmmen werden. Gewählt werden können nur vlljährige Mitglieder der Abteilung. 11 Prtkllierung Über die Beschlüsse der Abteilungsmitgliederversammlung ist ein Prtkll zu fertigen. Diese Prtklle sind den Mitgliedern über die Trainer/Übungsleiter/Mannschaftsleiter elektrnisch und dem Vrstand des RSV innerhalb vn 10 Tagen als Kpie zur Kenntnis zu geben. Übrige Beschlüsse der Abteilungsrgane sind ebenfalls zu prtkllieren.

4 12 Auflösung einer Abteilung Eine Abteilung kann durch Beschluss der Abteilungsversammlung aufgelöst werden. Für diese Beschlussfassung gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung entsprechend. Für die Durchführung der Abteilungsversammlung über die Auflösung der Abteilung gelten im Übrigen die Bestimmungen der Vereinssatzung entsprechend. Durch die Auflösung einer Abteilung bleibt die Vereinsmitgliedschaft der Abteilungsmitglieder unberührt. 13 Schlussbestimmungen Diese Abteilungsrdnung wurde durch die Abteilungsmitgliederversammlung am... beschlssen und tritt mit dem gleichen Tage in Kraft. Sfern diese Abteilungsrdnung keine Regelungen enthält, gilt die Vereinssatzung entsprechend. André Marschner Abteilungsleiter Katrin Böse Kassenwärtin

5 Anhang 1 zur Abteilungsrdnung der Abteilung Fußball 5 Funktinspläne der Mitglieder der Abteilungsleitung (Stand 2016) Aufgaben des Abteilungsleiters Fachliche Leitung: - Ansprechpartner für Mitglieder, Trainer, Schiedsrichter Sachliche Leitung: - Mitarbeit im Vrstand des RSV, Ansprechpartner für Geschäftsstelle, Stadtverwaltung Radeberg und Sprtverbände (LSB, KSB, SVF, SFV) Spnsring: - Akquise, Vertragswesen, Rechnungslegung, Ansetzungsplakate erstellen und verteilen Passwesen: - Bearbeitung der Passanträge und abmeldungen Vertragswesen: - Übungsleiter- und Trainerverträge, Schiedsrichterverträge, C-Lizenz-Vereinbarungen Persnalwesen: - Ansprechpartner bei Neuverpflichtungen vn Spielern und Trainern in Zusammenarbeit mit dem sprtlichen Leiter Männer Aufgaben des Kassenwarts Bank/Kasse - Vllmacht für Knten der Abteilung Fußball (zusammen mit dem Abteilungsleiter) - Einrichtung der Daueraufträge für ÜL, Lastschrifteinzug der Mitgliedsbeiträge - Führung der Kasse mit allen Ein- und Ausgaben - Mnatsabrechnung in der Geschäftsstelle mit Kntenauszug und Belegwesen - Haushaltplanung und Budgetkntrlle im lfd. Geschäftsjahr - Kassenbericht in der Abteilungsmitgliederversammlung und Organisatin der Kassenprüfung - Verwaltung der Gelder im Rahmen vn Veranstaltungen (Kassenbestückung, Wechselgeld) - Finanzielle Auswertung vn Veranstaltungen und Prjekten Mitgliederverwaltung - Administratr im DFBnet-Verein (An- und Abmeldung, Änderungen) - DFB- und LSB-Statistiken, Vereinsmeldebgen - Führung der C-Lizenzen (Frtbildungsanmeldung, Verlängerung der Lizenz, Auszahlung, Nachweis) - Kntrlle und Verwahrung der Führungszeugnisse im Kinder- und Jugendbereich - Führung vn Mitgliederverzeichnissen und Verwahrung vn Mitgliederschriftverkehr Snstiges - Erfassung, Führung und Abgabe der Arbeitsstundenliste - Zusammenstellung und Abgabe der Platznutzungsabrechnungen - Prtkllführung AL-, Trainer- und snstigen Sitzungen - Bestelllisten und T-D-Listen für Hallencup und Fußballfest Aufgaben des Jugendleiters Fachaufgaben: - Vertretung der Kinder- und Jugendmannschaften in der Abteilungsleitung - Erster Ansprechpartner für die Übungsleiter im Kinder- und Jugendbereich - Vrbereitung, Einberufung und Leitung vn Trainersitzungen - Organisatin vn Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich (Feriencamps, Trainingslager, Fußballfest, Hallenturniere etc.) in Zusammenarbeit mit den ÜL - Überwachung und ggf. Ergänzung der vrhandenen Materialien (Bekleidung) - Kenntnis der rechtlichen Grundlagen: Aufsichtspflicht, Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Versicherungsschutz etc.) - Mitarbeit bei der Vermittlung vn Weiterbildungsmaßnahmen (C-Lizenz, Kurzschulungen) - Mittelfristige Vrplanung der Mannschaftsmeldung - Langfristige Planung der Eingliederung der B- und A-Jugend in den Männerbereich in Absprache mit dem Sprtlichen Leiter Männer - Erarbeitung eines sprtlichen Knzeptes im Kinder- und Jugendbereich

6 Sachaufgaben bei Veranstaltungen: - Einladung der Mannschaften, Zusendung der Ausschreibung, Startgebühren - Flyer- und Plakaterstellung - Bestellung Medaillen/Pkale/Urkunden - Spielplanerstellung - Chefeinkäufer für das Catering Persnalaufgaben: - Kntakt zu Übungsleitern/Trainern und Betreuern im Kinder- und Jugendbereich - Kntakt zu den Mannschaften, ggf. Trainings-/Spielbesuche - Kntakt zu Ansprechpartnern im Stadtverband, Staffelleiter etc. - Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten - Kntakt zu Eltern zur Einbeziehung in das Vereinsleben - Mitarbeitergewinnung (Trainer/Mannschaftsleiter) - Disziplinarische Maßnahmen in Absprache mit der Abteilungsleitung Aufgaben sprtlicher Leiter Männer Fachaufgaben: - Vertretung der Männermannschaften in der Abteilungsleitung - Gewinnung vn neuen Spielern - Organisatin vn Veranstaltungen im Männerbereich (Trainingslager, Fußballfest, Hallenturniere etc.) in Zusammenarbeit mit den Trainern und Mannschaftsleitern - Überwachung und ggf. Ergänzung der vrhandenen Materialien (Bekleidung, Ausstattung) - Kenntnis der rechtlichen Grundlagen: Versicherungsschutz, Spielrdnung, Sprtgericht etc.) - Mitarbeit bei der Vermittlung vn Weiterbildungsmaßnahmen (C-Lizenz, Kurzschulungen) - Mittelfristige Vrplanung der Mannschaftsmeldung und Kaderentwicklung - Langfristige Planung der Eingliederung der B- und A-Jugend in den Männerbereich in Absprache mit dem Jugendleiter und der Trainer im Männerbereich - Erarbeitung eines sprtlichen Knzeptes im Männerbereich Persnalaufgaben: - Kntakt zu Übungsleitern/Trainern und Betreuern - Kntakt zu den Mannschaften, ggf. Trainings-/Spielbesuche - Kntakt zu Ansprechpartnern im Stadtverband, Staffelleiter etc. - Mitarbeitergewinnung (Trainer/Mannschaftsleiter) - Disziplinarische Maßnahmen in Absprache mit der Abteilungsleitung Aufgaben Leiter vm Frauen- und Mädchenfußballs Fachaufgaben: - Vertretung der Frauen und Mädchenmannschaften in der Abteilungsleitung - Organisatin vn Veranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich (Feriencamps, Trainingslager, Fußballfest, Hallenturniere etc.) in Zusammenarbeit mit den ÜL - Überwachung und ggf. Ergänzung der vrhandenen Materialien (Bekleidung) - Kenntnis der rechtlichen Grundlagen: Aufsichtspflicht, Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, Versicherungsschutz etc.) - Mitarbeit bei der Vermittlung vn Weiterbildungsmaßnahmen (C-Lizenz, Kurzschulungen) - Mittelfristige Vrplanung der Mannschaftsmeldung ab C-Junirinnen - Langfristige Planung der Eingliederung der B-Jugend in den Frauenbereich - Erarbeitung eines sprtlichen Knzeptes für den Frauen- und Mädchenbereich Persnalaufgaben: - Kntakt zu Übungsleitern/Trainern und Betreuern - Kntakt zu den Mannschaften, ggf. Trainings-/Spielbesuche - Kntakt zu Ansprechpartnern im Stadtverband, Staffelleiter etc. - Kntakt zu Ausschüssen im Frauenfußball - Kntakt zu Eltern zur Einbeziehung in das Vereinsleben - Mitarbeitergewinnung (Trainer/Mannschaftsleiter) - Disziplinarische Maßnahmen in Absprache mit der Abteilungsleitung

7 Aufgaben des Administratrs/Hmepagebetreuung (derzeit nicht Mitglied der Abteilungsleitung) 7 - Bestell- und Beschaffungswesen - Bedarf prüfen, Angebte einhlen und vergleichen, Wareneingang prüfen - Führung der Kntaktdatenliste der Abteilungsleitung, Übungsleiter, Schiedsrichter - Erstellung Dienstpläne Hallencup und Fußballfest - Betreuung Hmepage - Online-Spielverlegung, Mannschaftsmeldung und Vereinsadministratin im DFBnet

8 Anhang 2 zur Abteilungsrdnung der Abteilung Fußball Funktinspläne der Trainer/Übungsleiter/Mannschaftsleiter (Stand 2016) Aufgaben der Übungsleiter/Trainer/Mannschaftsleiter in der Abteilung Fußball Trainings- und Spielbetrieb - Vrbereitung des Trainingsbetriebes (Kabinenöffnung, Tre hinstellen, Trainingsmaterial) - Durchführung der Trainingseinheiten nach Belegungsplan - Nachbereitung (Tre entfernen, Kabinen säubern, Heizung/Licht in Kabinen/WC/Dusche aus, Kabinengang vrn und hinten bzw. Halle verschließen) - Absicherung des Heimspielbetriebes (Kabinenöffnung, Pausengetränke bereitstellen, Kabinen säubern, Leergut aufräumen, Heizung/Licht in Kabinen/WC/Dusche aus, Kabinengang vrn und hinten bzw. Halle verschließen) - Absicherung Fahrdienst Auswärtsspiele - Spielverlegung/Spielabsetzungen/Ansetzung Freundschaftsspiele frühzeitig (mind. 5 Tage vrher) mit der Einwilligung des Gegners an den Abteilungsleiter (in Vertretung an Administratr) für Onlinemeldung Mitgliederanmeldung/Passan-/-ab- bzw. ummeldung - Vllständige Mitgliedsanträge (Anmeldung, 10 EUR, Nutzungsvereinbarung) an den Kassenwart - Spielerpassantrag mit Ft und Geburtsurkunde an den Abteilungsleiter - Spielerpässe vn wechselnden Spielern an den Abteilungsleiter Platzgebühren - Regelmäßige Abrechnung der Platznutzungsgebühren durch elektrnische Übermittlung an den Kassenwart (Rasenplatz/Kunstrasen/Gummiplatz/Übungswiese/Turnhalle) Mitwirkung bei Veranstaltungen - Fristgerechte Einsatzplanung und sicherung vn Eltern und Spielern gemäß Dienstplan - Unterstützung des Jugendleiters bei der Gewinnung vn Gastmannschaften - Zeitnahe Anmeldung vn Trainingslagern der snstigen Veranstaltungen beim Jugendleiter (Kinder und Jugend) bzw. sprtlichen Leiter Männer (Männer) Administratin/Snstiges - Rechtzeitige Ankündigung vn Bedarfswünschen bzw. Ergänzungsbeschaffungen - Einstellung vn Spielberichten und Fts in die Hmepage - Spnsren- bzw. Spendenakquise für Mannschaftsbekleidung.ä. - zeitnahe Abrechnung vn Belegen und Quittungen (Startgebühren, Schiedsrichter etc.) im Sprtheim der direkt beim Kassenwart - Organisatin einer lückenlsen Infrmatinskette zwischen Eltern/Spielern/Trainern/ Mannschaftsleiter per , Whatsapp.ä. - Vrbereitung, Einberufung und Leitung vn Elternabenden bzw. Spielerversammlung - Organisatin und Installierung eines Spielerrates (ab B-Jugend) - Weiterleitung vn Mitteilungen an die Mitglieder (Mitgliederversammlung, Mitgliederstammblatt.ä.) und Prüfung der vllständigen Rückgabe - Nutzung der Frt- und Weiterbildungsangebte

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