Aktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs. 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009

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1 Aktuarielle Sonderfragen zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs 4. IVS-Forum, Baden-Baden, 29. Oktober 2009

2 Gliederung Der neue Versorgungsausgleich Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Aufgaben mit aktuariellem Hintergrund Ermittlung des ehezeitbezogenen Ausgleichswertes Kürzung des Anrechts des ausgleichspflichtigen Person Begründung des Anrechts der ausgleichsberechtigten Person Fragen aus und Antworten für die Praxis Die Zeit vom Ende der Ehezeit bis zur Durchführung des Versorgungsausgleichs Abgrenzung bei der Zuordnung von Beiträgen auf die Ehezeit Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Zuschlägen bei Ausschluss von Risiken Die Kosten der internen Teilung Inhalt einer Teilungsordnung

3 Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Gegenstand des Versorgungsausgleichs ist jedes einzelne Anrecht Teilung innerhalb des jeweiligen Systems interne Teilung Berücksichtigung der Kosten Übertragung auf anderen Versorgungsträger externe Teilung Einseitig möglich innerhalb gewisser Grenzen Auf Verlangen der Parteien mit Zustimmung des Versorgungsträgers Qualitätsanforderung an anderen Versorgungsträger Versorgungsausgleichskasse

4 Grundkonzept und Gestaltungsspielräume Festlegung des Verfahrens zur Ermittlung des ehezeitbezogenen Ausgleichswertes Entscheidung zur Teilung auf der Basis von Kapitalwerten oder Rentenbeträgen Regeln zur Kürzung und Begründung von Anrechten Positionierung zur Aufnahme von abgeteilten Anrechten eigener Arbeitnehmer Intern begründete Anrechte gelten als Anrechte ausgeschiedener Arbeitnehmer Formulierung einer Teilungsordnung Wahrnehmung der Verfahrensbeteiligung

5 Ermittlung des ehezeitbezogenen Ausgleichswertes Vier Schritte Ermittlung des unverfallbaren Anrechts am Ende der Ehezeit Gemäß BetrAVG oder Pensionszusage, falls günstiger Bei SV-Abhängigkeit tatsächliche Daten verwenden Ermittlung des Ehezeitanteils Unmittelbare Methode: Aufteilung nach geeigneten systemrelevanten Bezugsgrößen (Rentenbausteine, Besitzstandsbeträge, Beschäftigungsgrad, Zusagedauer, Deckungskapital, Zuwachs der beitragsfreien Rente) Hilfsweise: zeitratierliche Methode hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit Bewertung des Ehezeitanteils Bedeutung des Status von ausgleichspflichtiger und ausgleichsberechtigter Person Einbeziehung des Wertes der Hinterbliebenenversorgung Halbierung des bewerteten Ehezeitanteils

6 Kürzung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person Proportionaler Ansatz Bei interner Teilung Kürzung um das im Verhältnis des um die Kosten erhöhten Ausgleichswertes zum Wert des Anrechts gewichteten Anrechts Bei externer Teilung Kürzung um das im Verhältnis des Ausgleichswertes zum Wert des Anrechts gewichteten Anrechts Besondere Aspekte Verschonung der Waisenrentenanwartschaft Vorrangige Kürzung einzelner Leistungsarten Kürzung um festen Rentenbetrag Ggf. neuer Tarif in versicherungsförmigen Durchführungswegen (Tragfähigkeit!) Mitbestimmung beachten

7 Begründung des Anrechts der ausgleichsberechtigten Person Ohne besondere Regelung Leistungsformel vereinfachen, da viele leistungsbestimmende Merkmale der ausgleichspflichtigen Person für die ausgleichsberechtigte Person nicht definiert sind Volles Leistungsspektrum Mit besonderer Regelung Beschränkung auf Altersrente möglich mit Leistungszuschlägen, dabei vorsichtige Rechnungsgrundlagen im Sinne des eingeschränkten Leistungsumfangs anwenden Neuer Tarif mit altem Zins (nicht bei Rückdeckungsversicherung) möglich, auskömmliche Biometrie

8 Die Zeit vom Ende der Ehezeit bis zur Durchführung des Versorgungsausgleichs Keine Regelung im Gesetz Vermutlich keine Aussage in der Tenorierung Kein Handlungszwang aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen D.h. Durchführung der Teilung per Ende der Ehezeit, in Kraft setzen und Auszahlungen (ohne Nachzahlungen) erst nach Rechtskraft des Urteils Ggf. bei der Durchführung bereits geleistete Zahlungen seit Ehezeitende mit in die Berechnung der Kürzung und (bei interner Teilung) des neuen Anrechts einbeziehen.

9 Abgrenzung bei der Zuordnung von Beiträgen auf die Ehezeit Problem: Diskrepanz zwischen dem arbeitsrechtlichen Erdienen (Zeitraum der Gegenleistung) und der konkreten Beitragszahlung Lösung: Ggf. auf die konkrete Beitragszahlung abstellen. Unschärfe am Beginn und Ende der Ehe wirkt gegenläufig.

10 Rechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Zuschlägen bei Risikoausschlüssen Problem: Durch Wegfall vorzeitiger Risiken wandelt sich der Charakter der Zusage von Todesfallcharakter in Erlebensfallcharakter. Konsequenz: Biometrische Rechnungsgrundlagen müssen diesem Sachverhalt Rechnung tragen. Reduktion der Invalidisierungs- und Sterbewahrscheinlichkeiten in der Zeit bis zur Altersgrenze.

11 Die Kosten der internen Teilung Kosten der Durchführung des internen Versorgungsausgleichs nicht Kosten der Auskünfte an das FamG zusätzliche Verwaltungskosten nach Begründung des Anrechts Kosten der Begründung des Anrechts Zusammensetzung der Kosten Einrichtung des DV-Systems fallbezogene Tätigkeit Gebühren an Verwalter Pauschale Ansätze sind sachgerecht 2 % bis 3 % des Wertes des ehezeitbezogenen Anrechts Stückkosten? Ober- und Untergrenze

12 Inhalt einer Teilungsordnung Beschreibung des Verfahrens für die Ermittlung des ehezeitbezogenen Ausgleichswertes, der Kürzung und Begründung von Anrechten und der Nutzung der gesetzlichen Gestaltungsspielräume Einseitige Erklärung des Versorgungsträgers, nicht Bestandteil der Pensionszusage, nicht mitbestimmungspflichtig Umfassende Regelung oder separat pro Pensionszusage, mit ggf. unterschiedlicher Nutzung der Gestaltungsspielräume Ggf. Differenzierung nach Personengruppen unter Beachtung des Gleichbehandlungserfordernisses Information an Sozialpartner

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