Generalunternehmerhaftung. Thementag Schwarzarbeitsbekämpfung in der Bauwirtschaft

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1 Generalunternehmerhaftung Thementag

2 Ziele des Gesetzgebers im Rahmen der GUH Verhinderung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit Erhöhung der Abschreckungswirkung Stärkung der Verantwortung der Hauptunternehmer fairerer Wettbewerb Minderung der Schäden durch illegale Beschäftigung bei den Sozialversicherungsträgern Seite 2

3 Haftungsvoraussetzungen nach 150 Abs.3 SGB VII Verweis auf 28e Abs. 3a 3f SGB IV Auftraggeber muss ein Unternehmer des Baugewerbes sein (lt. BSG auch Bauträger) Vergabe von Bauleistungen* i. S. von 101 Abs.2 SGB III an Nachunternehmer * Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen Gesamtwert aller Bauleistungen mind EUR (netto) keine Zahlung der Beiträge des maßgeblichen Zeitraums durch den Nachunternehmer trotz Mahnung Seite 3

4 Umfang der Haftung Haftung wie ein selbstschuldnerischer Bürge ( 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB) für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die sich aus den auf das Bauvorhaben entfallenden Arbeitsentgelten der Arbeitnehmer berechnen. Erfasste Beiträge Hauptumlage Interner Lastenausgleich (ILA) bis 2014 Lastenverteilung nach Entgelten (LVE) Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) Beitragszuschlag Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischer Dienst Seite 4

5 Beweislast Nachweispflicht des Generalunternehmers, dass er sich über die Präqualifizierungsstelle oder qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (qub) von der Erfüllung der Zahlungspflicht des Nachunternehmers überzeugt hat Überprüfung der Präqualifikation des Nachunternehmers durch die BG BAU vor Bescheiderteilung ansonsten muss qub des Nachunternehmens vorgelegt werden Seite 5

6 Maßnahmen der Berufsgenossenschaft Inanspruchnahme des Auftraggebers bei zahlungsunwilligen/-unfähigen Nachunternehmern bei Insolvenz des Nachunternehmers nach Verschwinden des Nachunternehmers Verfahren Erteilung eines Haftungsbescheides nach erfolgloser Mahnung (Vollstreckung gegen den Nachunternehmer nicht erforderlich) vorläufige Zahlungsverpflichtung besteht (keine aufschiebende Wirkung durch Widerspruch) Information anderer Behörden Seite 6

7 Ablauf des Haftungsverfahrens Haftung (Auftraggeber) Anhörung des Auftraggebers Fälligkeit HB Baubeginn Bauende Haftungsbescheid an den Auftraggeber Beitrag (NU) Versand Beitragsbescheid Fälligkeit Mahnung Ablauf der Mahnfrist (keine Zahlung) Seite 7

8 Exkulpation möglich über Präqualifikationsverfahren (PQ-Verfahren) bundesweit einheitliches PQ-Verfahren für Nachunternehmer nach den Vorgaben des Bundesministeriums f. Verkehr, Bau u. Stadtentwicklung sowie des ZDBs Veröffentlichung der präqualifizierten Unternehmen unter befristete Veröffentlichung der Unternehmen unter Angabe des jeweiligen Gewerbezweiges Seite 8

9 Exkulpation möglich über qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung Information über das ausgeglichene Beitragskonto Angaben über die veranlagten Unternehmensteile sowie die gemeldeten Arbeitsentgelte diese Angaben sind anhand des konkreten Bauvorhabens auf Plausibilität zu prüfen Seite 9

10 Neues Verfahren zu qub im Extranet NEU: Anforderung einer qub über das Extranet direkt durch den Hauptunternehmer Vorteile beweissicher durch gesicherten Zugang + eindeutige Dokumenten-ID schneller elektronische Archivierung Vermeidung aufwändiger Verfahren bei allen Beteiligten Seite 10

11 Neues Verfahren zur qub im Extranet Voraussetzung: Vergabe der Extranet-Zugangsberechtigung durch den Nachunternehmer Der Nachunternehmer kann mehrere Berechtigungen vergeben und diese innerhalb seines Extranet - Zuganges verwalten. Die Berechtigung kann zeitlich befristet werden. Der Nachunternehmer ist jederzeit darüber informiert, welcher Hauptunternehmer für welchen Zeitraum eine qub abgerufen hat. Seite 11

12 Neues Verfahren zur qub im Extranet Der Hauptunternehmer kann in seiner Extranet - Sicht die erteilten Berechtigungen verwalten. Zusammenfassung mehrerer Berechtigungen in der Sicht des Hauptunternehmers Anforderung einer qub jederzeit möglich, nach Echtzeitprüfung der fachlichen Voraussetzungen wird eine qub bzw. deren Ablehnung im PDF-Format erzeugt und im Extranet abgelegt* Es ist jederzeit ersichtlich, für welchen Nachunternehmer und welchen Zeitraum quben vorliegen. Seite 12

13 Datenschutz/Datensicherheit Das Kennwort und der Benutzername für die Extranet-Anmeldung werden dem Hauptunternehmer schriftlich, getrennt zugesandt. Zukünftig ist ein Versand mittels D denkbar, was die Laufzeit nochmals erheblich verkürzen könnte, derzeit aber noch nicht realisiert ist. Der Zugang des Hauptunternehmers kann durch den Nachunternehmer befristet und jederzeit beendet werden. Bei einem Unternehmenswechsel oder der Einstellung des Nachunternehmens, wird der verknüpfte Extranet-Zugang des Hauptunternehmers automatisch beendet. Seite 13

14 Datenschutz/Datensicherheit Die erzeugte Unbedenklichkeitsbescheinigung/Ablehnung wird mit einem eindeutigen Identifikationsmerkmal (Dokument-ID) versehen. Geplant ist, dem Hauptunternehmer die Unbedenklichkeitsbescheinigung sowohl mit Dokument-ID als auch mit qualifizierter elektronischer Signatur zur Verfügung zu stellen. Die Extranet-Daten und die Zugriffsprotokolle werden archiviert und nach den gesetzlichen Archivierungsfristen gelöscht. Das Extranet nutzt https (HyperText Transfer Protocol Secure) um eine sichere Übertragung der Daten zu gewährleisten. Seite 14

15 Seite 15

16 Seite 16

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