Informationsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf
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- Karin Maja Bauer
- vor 5 Jahren
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1 Infrmatinsveranstaltung bei der Bezirksregierung Düsseldrf am 31. Mai 2012 Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - Prüfbehörde - Seite 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
2 Prüfbehörde i.s. des TVgG NRW ist: ein Arbeitsbereich des Wirtschaftsministeriums NRW, dessen Aufgabe es ist, die Einhaltung als repräsentativ festgelegter Tarifverträge im ÖPNV swie des sg. vergabespezifischen Mindestlhns im Rahmen der öffentl. Auftragsvergabe in NRW zu prüfen Verwaltungsbehörde i.s. des 36 OWiG der FKS (Finanzkntrlle Schwarzarbeit der Zllverwaltung des Bundes) nachgebildet, deren Aufgabe es ist Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen Seite 2 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
3 Prüfaufgaben: TVgG NRW Prüfbehörde Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Auftragnehmers, aus einer Verpflichtungserklärung nach 4 Absatz 2 u. 3 TVgG NRW swie eines Nachunternehmers der eines Verleihers vn Arbeitskräften aus einer Verpflichtungserklärung nach 9 Absatz 1 TVgG NRW ( 15 Absatz 2 TVgG NRW) Prüfung erflgt anlass- und stichprbenbezgen (Prüfleitfäden swie Stichprbentiefe und inhalt müssen nch festgelegt werden!) Seite 3 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
4 Prüf- und Ermittlungsbefugnisse (1): Prüfbehörde kann vn öffentl. Auftraggebern, Auftragnehmern, Nachunternehmern swie Verleihern vn Arbeitskräften Auskünfte verlangen über den Inhalt und Umfang der (knkreten) öffentl. Aufträge swie der zugrunde liegenden vertragl. Vereinbarungen, insbesndere über die mit den Arbeitnehmern vereinbarten Arbeitsentgelte und die darauf beruhenden Kalkulatinsgrundlagen Seite 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
5 Prüf- und Ermittlungsbefugnisse (2): Prüfbehörde kann innerhalb der übl. Betriebs- und Geschäftszeiten beim Auftragnehmern, Nachunternehmern swie Verleihern vn Arbeitskräften die Lhn- und Meldeunterlagen, Bücher und Geschäftsunterlagen, aus denen Umfang, Art und Dauer vn Beschäftigungsverhältnissen hervrgehen der abgeleitet werden können swie die weiteren Geschäftsunterlagen wie Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege und Kalkulatinsgrundlagen einsehen aber: nur slche Daten, die zur Prüfung d. Einhaltung d. Verpflichtungserklärungen der Betrffenen erfrderlich sind ( 4 Absatz 2 u. 3, 9 Absatz 1 TVgG NRW) Seite 5 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
6 Prüf- und Ermittlungsbefugnisse (3): Prüfbehörde kann die Persnalien der in den Geschäftsräumen der in den Beförderungsmitteln des öffentl. Auftraggebers, vn Auftragnehmern und ihrer Nachunternehmer angetrffenen Persnen überprüfen swie sweit für die Prüfung erfrderlich, die Persnen zu ihren Persnalien befragen swie verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden Seite 6 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
7 Rechtlicher Rahmen (1): Anfrderung der Auskünfte swie Anrdnung der Prüfung durch schriftliche Verfügung ( 15 Absatz 4 TVgG NRW) Verpflichtung der öffentl. Auftraggeber, der Auftragnehmer, der Nachunternehmer swie der Verleiher vn Arbeitskräften zur Mitwirkung gem. 15 Absatz 5 TVgG NRW (aktive Unterstützungs-, Duldungs- der Unterlassenspflichten) Betretungsrechte der Prüfpersnen während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten gem. 15 Absatz 6 TVgG NRW Durchsuchungen auf Anrdnung des zuständigen AG; Regelungen bei Gefahr in Verzug ( 15 Absatz 7 TVgG NRW) Seite 7 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
8 Rechtlicher Rahmen (2): Prüfbehörde unterrichtet die jeweils zuständigen Stellen, wenn sich bei der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen das TVgG NRW, das AEntG das Mindestarbeitsbedingungsgesetz das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Bestimmungen d. SGB zur Zahlung v. Beiträgen u. Meldepflichten die Steuergesetze das Aufenthaltsgesetz die Handwerks- und Gewerberdnung das Güterkraftverkehrsgesetz das PBefG u. das AEG und dazu gehörende VO`s der snstige Strafgesetze Seite 8 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
9 Ordnungswidrigkeiten: Ordnungswidrigkeittatbestand bei Vrsatz und Fahrlässigkeit gemäß 16 Absatz 1 TVgG NRW Abgabe einer unwahren Verpflichtungserklärung gemäß 4 Absatz 2 und 3 TVgG NRW der trtz Abgabe einer Verpflichtungserklärung die hierin eingegangene Verpflichtung während der Durchführung des öffentl. Auftrags nicht erfüllt (Nr. 1) entgegen 15 Absatz 3 Nrn. 1 u. 2 gegen die Mitwirkungspflichten verstößt (Nr. 2) Geldbußen in den Fällen der Nr. 1 bis zu EUR und in den Fällen der Nr. 2 bis zu EUR Seite 9 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
10 Prüfpflichten des öffentl. Auftraggebers: Pflicht des öffentl. Auftraggebers ab einem geschätzten Auftragswert vn EUR über den Bieter, den Nachunternehmer swie den Verleiher vn Arbeitskräften Auskunft beim Gewerbezentralregister über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen nach 16 Absatz 1 TVgG NRW zu verlangen der Erklärung vm Bieter zu verlangen, dass Vraussetzungen für Ausschluss nach 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vrliegen Seite 10 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
11 Meldepflichten /Auskunftsrechte ( 16 Abs. 4 u. 6 TVgG NRW): Unterrichtung des Gewerbezentralregisters bei Geldbußen ab 200 EUR Meldung an das Vergaberegister ( 5 ff. KrruptinsbekämpfungsG findet entspr. Anwendung) Auskunftsrecht der Prüfbehörde gegenüber öffentl. Auftraggebern, swie zugelassene PQ-Stellen Seite 11 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen Whnen und Verkehr des Landes Nrdrhein-Westfalen Jasmin Deling - Referatsleiterin Referat II B 2 Grundsatzfragen der Wettbewerbsrdnung, Vergaberecht, PPP Harldstraße Düsseldrf Tel.-Nr.: +49 (0) 211 / Fax.-Nr.: +49 (0) 211 / jasmin.deling@mwebwv.nrw.de Internet: Seite 12 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Düsseldrf, 31. Mai 2012
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