Brandenburgisches Vergabegesetz richtig umgesetzt

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1 Brandenburgisches Vergabegesetz richtig umgesetzt Die Durchführungsverordnung Beitrag zum Vergabeseminar 2013 der Innung des Gebäudereinigerhandwerks Brandenburg Ost Groß Köris 6. Juni

2 Die Durchführungsverordnung Das Vergabegesetz ermächtigt in 10 zu Regelungen der Bearbeitungsschritte der Kontrollen nach 8 und die zur Wahrung des Datenschutzes zu treffenden Vorkehrungen; Voraussetzungen und das Verfahren für die Zulassung von Verzeichnissen über geeignete Unternehmen oder Sammlungen von Eignungsnachweisen von nicht der Landesverwaltung angehörenden Stellen; Voraussetzungen und das Verfahren für die Verhängung einer Auftragssperre nach 9 Absatz 3 sowie Aufhebung oder Verkürzung einer Auftragssperre nach 11 Absatz 5 BbgVergG. 2

3 Kontrollen nach dem Vergabegesetz - Rückblick 3

4 Standardkontrollen - 1 Durchf.Verordng. Vorlage von Belegen über die Abrechnung und Zahlung von Arbeitsentgelten an seine bei der Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten und etwaige Beschäftigte von Nachunternehmern oder Personalverleihern als Unterlage; zur Vorbereitung einer Abrechnung über vertragliche Leistungen je Vertrag oder, bei längerer Vertragslaufzeit, einer Abrechnung je Kalenderjahr; anonymisierte oder pseudonymisierte Kopien, die nicht die Identität der Person und deren sonstige persönliche Merkmale erkennen lassen sollen. 4

5 Standardkontrollen: kleine Alternativen Der Auftraggeber kann die Anforderung auf Belege zu Teilleistungen oder zu Leistungsabschnitten und auf Belege zu einzelnen Beschäftigten oder Gruppen von Beschäftigten beschränken. 5

6 Standardkontrollen: große Alternativen Vereinbarung über die Vorlage von Belegen mit Erläuterungen oder im Beisein eines erläuterungsfähigen Vertreters des Auftragnehmers oder die Vorlage von Sammelbelegen oder die Vorlage von Bescheinigungen Dritter; Vereinbarung nach Abschluss des Vertrages; Formlos, wenn durchgeführt; Durchgeführt, wenn dokumentiert. 6

7 Standardkontrollen: besondere Alternative Bei Bauleistungen: Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe, die bei Eingang der ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist; vergleichbare Bescheinigungen von freiwilligen Sozialkassen anderer Branchen: wenn der Auftragnehmer glaubhaft darlegt, dass die zugrunde liegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das nach 3 BbgVergG einzuhaltende Entgelt erreichen oder übersteigen; Qualitätsanforderung: Bescheinigung muss die Berechnung eines durchschnittlichen Arbeitnehmerbruttoentgelts ermöglichen => das folgt aus 2 Absatz 1 der Verordnung. 7

8 Standardkontrollen: spezielle Alternativen Vermischte Leistungen (z. B. Briefdienstleistungen und ggf. Textilreinigung) nicht aus der Durchführungsverordnung sondern aus Merkblatt und Vereinbarungstext, siehe folgt Bieter sind aufgefordert, die Art des Nachweises und der Kontrolle für die Einhaltung der Lohnhöhenpflichten anzubieten; das ist Auftragsbedingung; Umfang und Einfachheit sowie Grad der Erfassung der richtig vergüteten Beschäftigten werden bei der Wertung berücksichtigt. 8

9 Kontrollen: Voraussetzung der Alternativen Alternativen nur, wenn der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass die vom Standard abweichende Vorgehensweise eine gleichwertige Kontrolle ermöglicht; Entscheidung des Auftraggebers; Maßstab: nach der Art der Unterlagen erreicht 1 BbgVergGDV die Plausibilität der ordnungsgemäßen Zahlung. < 4 BbgVergGDV erwartet die nach freier Überzeugung gebildete Sicherheit.> 9

10 Stichprobenkontrollen - 3 Durchf.Verordng. Anlässe: Konkrete Hinweise aus der Bevölkerung; willkürliche Auswahl in einer Anzahl, die für vertragswidrige Auftragnehmer ein Risiko darstellt. Ziel: Einsichtnahme in zweifelsfreie Unterlagen zur Ermittlung der Bruttoarbeitsentgelte der bei der Erfüllung des Vertrages eingesetzten Beschäftigten. 10

11 Stichprobenkontrolle - Durchführung Anforderung von Unterlagen oder Einsichtnahme in Unterlagen des Auftragnehmers oder eines Nachunternehmers oder Verleihers, wo sie geführt werden. Allerletztes Mittel: Befragung der Beschäftigten andere Kontrollen nicht geduldet, ermöglicht oder durch den Auftragnehmer unterstützt wurden oder bei einem Angebot dieser Art der Kontrolle durch den Auftragnehmer keine Bedenken hinsichtlich der Möglichkeit zur freien Äußerung der Beschäftigten bestehen und die beschäftigte Person einverstanden ist. 11

12 Stichprobenkontrolle vor Ort, Abbruch Die Kontrolle wird abgebrochen, wenn der Kontrollperson entgegen der vertraglichen Vereinbarung der Zugang verweigert wird, Kontrollen nicht geduldet, ermöglicht oder im erforderlichen Maße unterstützt werden oder Zugang, Duldung und scheinbare Unterstützung unter unzumutbaren Umständen gewährt werden; die Zumutbarkeit bestimmt sich nach dem subjektiven Eindruck der Kontrollperson. 12

13 Stichprobenkontrolle Abbruch - wie weiter? Subjektive Unzumutbarkeit: Aufforderung zur Unterlagenvorlage binnen kurzer Frist; Ankündigung der Sanktionsfolgen bei fruchtlosem Fristablauf. Objektive Unzumutbarkeit Ankündigung der Sanktionsfolgen Ausführung Heilung bei objektiver Unzumutbarkeit? Schleunigste Unterlagenvorlage ohne Aufforderung. 13

14 Stichprobenkontrolle - Alternativen Möglich durch 4 BbgVergGDV; Anforderungen: Eignung dasselbe Ergebnis zu erreichen wie 3 Vereinbarung mit Auftragnehmer, Nachauftragnehmer, Verleiher. 14

15 Kontroll-Vereinfachung Liefert die erste Kontrolle (Standardkontrolle) bereits den Erkenntnisgrad, der mit der Stichprobenkontrolle erreichbar ist, kann auf diese von vornherein verzichtet werden in der Form, dass dieser Vergabefall aus der Menge der Aufträge genommen wird, aus der bei einer Zufallsstichprobe ausgewählt würde. Beispiel: Leistungen für die es einen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz gibt. Durchführung: Es werden die Unterlagen vorzulegen vereinbart und die Vereinbarung ausgeführt und dokumentiert, die nach dem 19 AEntG erstellt und bereitgehalten werden müssen. 15

16 Datenschutz - 5 Personenbezogene Daten unkenntlich machen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind; Separate Vorhaltung und Verschluss bis sie zurückgegeben, vernichtet oder unleserlich gemacht werden können. Entsprechende Anwendung des Landesdatenschutzgesetzes auch durch solche Auftraggeber, die nur durch die Definition des 1 BbgVergG in dessen Anwendungsbereich kommen ohne sonst zum Anwenderkreis des Datenschutzgesetzes zu gehören. 16

17 Sammlungen von Eignungsnachweisen Bisher keine Differenzierung; Drei Fälle: PQ-Bund, zugelassen bereits durch VOB/A; Verzeichnisse, die andernorts zugelassen sind; Verzeichnisse, die in Brandenburg zugelassen werden. 17

18 Auftragssperren Regeldauer 6 Monate maximal 3 Jahre; Gründe für Abweichungen: Maß der Verfehlung Folgen für den Auftraggeber Endgültige Folgen für den Auftragnehmer Auswirkungen auf den Wettbewerb Übergang zur Selbstreinigung 18

19 Selbstreinigung Nachzahlung der Bruttoarbeitsentgelte oder Vorlage aller bisher fehlenden Nachweise; im letzten Abrechnungsmonat vor der Antragstellung im fachlich betroffenen Unternehmensteil nur Arbeitsentgelte, die mindestens dem Mindestarbeitsentgelt nach 3 des Brandenburgischen Vergabegesetzes entsprechen, bezahlt und nachgewiesen; personelle und organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße ergriffen. 19

20 Ich habe geschlossen! Nachfragen an Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Referat 16 Heinrich-Mann-Allee Potsdam Tel.: (0331)

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