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1 Öffentliche Ausschreibung Betriebs- und vertrauensärztliche Versorgung für den IS Potsdam Fragenkatalog Nr. 1 vom Zu diesem Beschaffungsverfahren wird/werden folgende Bieter- bzw. Bewerberfrage(n) gestellt. Hinweise: Sofern sich aufgrund von Bieter- bzw. Bewerberfragen Änderungen/Ergänzungen an/zu den Vergabeunterlagen ergeben, werden Sie mit diesem Fragenkatalog hierüber informiert. Fragen und deren Beantwortung werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. Beachten Sie bitte auch die weiteren Hinweise auf der letzten Seite dieses Vordrucks. Nr. Bezug (z. B. Teil B; Ziff. 3.2) (Eintrag durch Bieter) Fragetext (Eintrag durch Bieter) Beantwortung (Eintrag durch Vergabestelle) 1 Teil B Angebots- und Pflichtvorsorge Die Abrechnung der Angebots- und Pflichtvorsorgen ist nicht eindeutig definiert. Die Abrechnung soll auf der Grundlage der GOÄ erfolgen und auf die Einsatzzeiten angerechnet werden. Untersuchungen/ Vorsorgen sind lt. DGUV Vorschrift 2 nicht Bestandteil der Grundbetreuung sondern der betriebsspezifischen Betreuungszeit zugeordnet. Wie soll die erbrachte Leistung in Abrechnung gehen? 2 Teil B Räumliche und sächliche Ausstattung Hilfspersonal kann ausschließlich für die technische Durchführung der Sehtests eingesetzt werden. Muss bei der Durchführung immer ein Betriebsarzt anwesend sein oder kann die Beratung im Nachhinein erfolgen? Zur Klarstellung: Die Abrechnung der Angebots- und Pflichtvorsorge erfolgt nach der GOÄ. Die dafür aufgebrachte Arbeitszeit wird auf die Gesamteinsatzzeit angerechnet und ist in der Rechnungslegung auszuweisen. Bei der Durchführung muss der Betriebsarzt nicht anwesend sein, die Beratung kann im Nachhinein erfolgen. Fragenkatalog_1_vom_ docx Seite 1 von 5

2 3 Teil B 1.7 Aufgaben der Vertrauensärztin/ des Vertrauensarzt Was wird unter vertrauensärztlicher Begutachtung verstanden? Wie ist hier die Rechtsgrundlage? Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf Ihre Berechtigung zu überprüfen. Es ist rechtlich gesehen möglich, dass der Betriebsarzt die Aufgabe der vertrauensärztlichen Untersuchung für den Arbeitgeber zusätzlich zu seinen betriebsärztlichen Aufgaben übernimmt. Sollte der Betriebsarzt diese zusätzliche Aufgabe übernehmen, so ist sie außerhalb seiner Einsatzzeit vorzunehmen. Tarifvertraglich ist geregelt, dass die Dienststellenleitung bei begründeter Veranlassung berechtigt ist, die/den Beschäftigte/n zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie/er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Eine begründete Veranlassung besteht, wenn ein sachlicher Grund für die Anordnung der Untersuchung sowohl in der Fürsorgepflicht für die Beschäftigten selbst und für die mit ihnen arbeitenden Beschäftigten, als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Dienstvorgesetzten liegt. Es müssen also z.b. im konkreten Einzelfall Zweifel daran bestehen, ob die/der Beschäftigte zur Arbeitsleistung im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung imstande ist. Diese Aussage bezieht sich nicht auf eine Arbeitsunfähigkeit sondern auf die allgemeine Leistungsfähigkeit der/des Mitarbeiterin/-s. Es wird eine Bescheinigung zur Leistungsfähigkeit im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit erwartet. 4 Teil B Kann die psychologische Begutachtung auch von den Spezialisten (Psychologen) des Auftragnehmers durchgeführt werden? Wenn ja, wie soll die Leistung in Abrechnung gehen? Die Aufgaben der vertrauensärztlichen Untersuchung kann nicht vom Betriebsarzt übernommen werden, siehe hierzu Leistungsbeschreibung Ziffer I.1 Abs. 1 nach Losbeschreibung. Gem. Ziffer I.7 der Leistungsbeschreibung kann nach Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Spezialist mit der Durchführung beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftragnehmer und Fremdbegutachter. Der Zeitaufwand wird dem Auftraggeber mit dem vereinbarten Preis pro Gutachten in Rechnung gestellt. 5 Teil C 3 Vertragslaufzeit und Kündigung (3) Ist der Auftragnehmer auch berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen? Der Auftragnehmer kann ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen, sofern der Auftraggeber gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt. Fragenkatalog_1_vom_ docx Seite 2 von 5

3 6 Teil C 5 Pflichten des Auftragnehmers (3) Der AG hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen. Der AN erteilt dazu alle erbetenen Auskünfte, gewährt Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten Einsicht, soweit es keine Verletzung der Betriebsgeheimnisse gibt. In den vertraglichen Vereinbarungen sind auch die Angebots- und Pflichtuntersuchungen, die durch den AG beauftragt werden. Hier kann aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Einsicht in den personenbezogenen Daten gewährt werden. Unterlagen zu Untersuchungen fallen nicht unter das Einsichtsrecht des Auftraggebers. 7 Teil C 6 Absagen von vereinbarten Terminen (2) Bitte benennen Sie konkret die Frist für die Absage von vereinbarten Terminen durch den AN. Was bedeutet, alle durch die Terminverschiebung entstandenen nachgewiesenen Schäden zu ersetzen? Wie in 6 Ziffer 2 geregelt, ist der Zeitraum für Absagen in Ziffer I.1. der Leistungsbeschreibung beschrieben (10 Tage) Schäden können evtl. Fahrtkosten sowie Arbeitsausfall sein. 8 Teil C 7 Vergütung (2) 30% sind für die Vor- und Nachbereitungszeit vorgesehen. Zur effektiven Leistungsdokumentation und Abrechnung der Leistungen wird ein branchenüblicher pauschaler Aufschlag von 30% für Vor- und Nacharbeiten auf die erbrachte Zeit ohne weiteren Nachweis vorgeschlagen. Wird diese Darstellung akzeptiert? Aufschlag auf die Einsatzzeit zu rechnen ist? (3) Die Angebots- und Pflichtuntersuchungen werden vom AG abgerufen. Welche Vorlaufzeit ist dafür vorgesehen? Wir schlagen eine Vorlaufzeit von vier Wochen vor. Ja Für Untersuchungen nach der Angebots- und Pflichtvorsorge kann eine Vorlaufzeit von vier Wochen eingeräumt werden. Für Untersuchungen gem. TV-BA sind je nach Einzelfall u. U. kürzere Reaktionszeiten erforderlich. Fragenkatalog_1_vom_ docx Seite 3 von 5

4 9 Teil C 8 Rechnung, Zahlung (1) Die erbrachten Leistungen sollen getrennt nach umsatzsteuerfreien und umsatzsteuerpflichtigen Leistungen in Rechnung gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass USt. freie und USt. pflichtige Leistungen zusammen auf einer Rechnung aufgeführt werden dürfen, da die USt. immer separat aufgeführt wird. 10 Teil B Im Punkt I.7 beschreiben Sie die Aufgaben der Vertrauensärztin/des Vertrauensarztes. Hierbei wird uns für die Findung des Stückpreises pro Gutachten nicht ersichtlich, ob die Aufwendungen für Fremdbegutachtungen in den Angebotspreis zu inkludieren sind oder vom Auftraggeber getragen werden. Die USt. freien und USt. pflichtigen Leistungen können auf eine Rechnung sofern die Zuordnung eindeutig kenntlich gemacht wird. siehe hierzu Antwort zu Frage 4 Nach Abstimmung mit dem Auftraggeber kann ein Spezialist mit der Durchführung beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftragnehmer und Fremdbegutachter. Der Zeitaufwand wird dem Auftraggeber mit dem vereinbarten Preis pro Gutachten in Rechnung gestellt. Fragenkatalog_1_vom_ docx Seite 4 von 5

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