Vertrag 01/ zwischen. dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin

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1 Vertrag 01/ 2016 zwischen dem Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, vertreten durch den Geschäftsführer, Groß-Berliner Damm 73 A-E, Berlin - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - - zusammen nachfolgend als Partei(en) bezeichnet - über die Durchführung der Poststellendienstleistung für das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Seite 1 von 7

2 Inhaltsverzeichnis 1 VERTRAGSGEGENSTAND 3 2 VERTRAGSBESTANDTEILE 3 3 VERTRAGSDAUER / KÜNDIGUNG 3 4 PREISE 4 5 DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES 4 6 RECHNUNG, ZAHLUNG 5 7 DATENSCHUTZ 5 8 VERTRAGSSTRAFE 6 9 RÜCKTRITT/ Kündigung in besonderen Fällen 6 10 GERICHTSSTAND 7 11 SCHRIFTFORM; SALVATORISCHE KLAUSEL 7 Seite 2 von 7

3 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung der Poststellendienstleistung für das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick (Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Postumlaufs, Postein- u. -ausgang, Botendienst innerhalb und außerhalb der Dienststelle). Die Tätigkeitsbeschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 2 Vertragsbestandteile 1. Als Vertragsbestandteile gelten in der nachstehenden Rangfolge: a) die Vereinbarungen in diesem Vertrag, b) die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen, c) das Angebot vom. 2016, d) das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der jeweils gültigen Fassung, e) die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung. 3 Vertragsdauer/Kündigung 1. Der Vertrag wird für den Zeitraum ab bis geschlossen. Er endet mit Ablauf des , ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht eine Option auf Verlängerung des Vertrages für ein weiteres Jahr. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer spätestens 5 Monate vor Ende der oben genannten Vertragslaufzeit über die Ziehung der Option zu informieren. Einen Anspruch auf Ziehung der Option hat der Auftragnehmer nicht. 2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen, frühestens jedoch zum , ohne dass der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen, ohne dass der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann, wenn organisatorische Änderungen im Bereich des Auftraggebers dazu führen. Seite 3 von 7

4 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gelten für den Auftraggeber insbesondere: a) ein Verstoß des Auftragnehmers gegen eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmung ( 7 des Vertrages), b) die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse, c) die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer, d) wenn der Auftraggeber nach Unterzeichnung des Vertrages feststellt, dass vom Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. 5. Im Falle einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer eine Vergütung nur für die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu. 4 Preise 1. Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gelten die im Preisblatt des Angebotes zur Ausschreibung aufgeführten Pauschalpreise. Die Preise sind Festpreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Durch die Festpreise werden alle Leistungen des Auftragnehmers abgedeckt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. 2. Die vereinbarten Festpreise gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. 5 Durchführung des Vertrages 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine vertraglich geschuldeten Leistungen vertragsgerecht unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt innerhalb der vereinbarten Termine zu erbringen. 2. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Schadenersatzansprüchen jeder Art frei, die im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durchführung dieses Vertrages von Dritten gegen den Auftraggeber geltend gemacht werden, sofern diese aus einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers resultieren. Seite 4 von 7

5 3. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Auftragnehmer zu prüfen und entsprechende Informationen beim Auftragnehmer einzuholen. Der Auftragnehmer erteilt zu diesem Zweck unverzüglich alle erbetenen Auskünfte, gewährt, soweit erforderlich und keine Betriebsgeheimnisse verletzt werden, Einsicht in alle den Auftrag betreffenden Unterlagen einschließlich gespeicherter Daten, fertigt auf Wunsch des Auftraggebers Fotokopien der erforderlichen Unterlagen an und gestattet den Zutritt zu seinen Grundstücken und Betriebsräumen während der üblichen Geschäftszeiten. Die vorstehenden Rechte stehen auch dem Bundesrechnungshof zu. 6 Rechnung, Zahlung 1. Der Auftragnehmer rechnet seine ordnungsgemäß erbrachten Leistungen monatlich nachträglich ab. 2. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang, frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem die abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind. 3. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 4. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto. 5. Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers statthaft. 6. Im Falle der etwaigen vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur für die bis dahin ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Zahlungen sind im Falle der Vertragsbeendigung zurückzuerstatten. Der Erstattungsanspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Verzug, ist der Erstattungsbetrag mit 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. 7. Die Rechnungsstellung hat unter Angabe der Auftragsnummer 01/ 2016 an das Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick, Postfach , Berlin zu erfolgen. Seite 5 von 7

6 7 Datenschutz 1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum Sozialdatenschutz sowie die datenschutzrechtlichen Regelungen des Postgesetzes (PostG) und der Postdienste-Datenschutzverordnung (PDSV) einzuhalten. Jede Verwendung dieser Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken ist unzulässig. Der Auftragnehmer sichert zu, die verarbeiteten und erhobenen Daten von seinem sonstigen Datenbestand zu trennen. Für die Einhaltung dieser vertraglichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten (u.a. 78 SGB X). 2. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Regelungen des 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen und steht dafür ein, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, denen er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, im gleichen Umfang, insbesondere gemäß 5 BDSG, zu verpflichten. 8 Vertragsstrafe 1. Erbringt der Auftragnehmer schuldhaft die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu verlangen. 2. Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Tag, an dem die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder nicht vollständig erbracht wurde, 20 % der vereinbarten Vergütung, berechnet aus dem Stundenverrechnungssatz multipliziert mit dem einzusetzenden Personal, höchstens jedoch die in entsprechender Weise ermittelte volle Tagesvergütung. 9 Rücktritt, Kündigung in besonderen Fällen 1. Ausschlussgründe im Sinne von 123 und 124 GWB berechtigen den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag. Auf Anforderung des Auftraggebers sind entsprechende Informationen und Nachweise einzureichen. Seite 6 von 7

7 2. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die dem Auftraggeber unmittelbar oder mittelbar durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen. Sofern der Auftraggeber keinen höheren Schaden nachweist, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme dieses Vertrages zu bezahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu bezahlen. 10 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. 11 Schriftform; Salvatorische Klausel 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein, Schriftwechsel genügt nicht. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden. 2. Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nur diese Bestimmung, nicht den Vertrag als Ganzes. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechen ergänzend auszulegen. Berlin, den, den Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Geschäftsführer (Auftraggeber) (Auftragnehmer) Seite 7 von 7

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