Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Oldenburg-Stadt. - Jugendausschuss -
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- Valentin Krüger
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1 Niedersächsischer Fußballverband e.v. Kreis Oldenburg-Stadt - Jugendausschuss - Ausschreibung Futsal Hallenrunde Spieljahr 2016/2017 Seite 1 von 9
2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1. FUTSAL-Hallenfußball-Runde 2. Spielpläne 3. Austragungsmodus 4. Spielberechtigungen 5. Festspielen 6. Hallenaufsicht / Hallenordnung 7. Schiedsrichter 8. Anschriften II. Spielfeld 1. Spielfeldgröße 2. Tore / Strafraum 3. Ein- / Auswechselzonen III. Spieldauer Spielball Spielberichte 1. Spieldauer 2. Spielball 3. Spielberichte / Passkontrolle 4. Einsendung Spielberichte IV. Mannschaftsstärke Spielkleidung 1. Mannschaftsstärke 2. Spielkleidung 3. Schienbeinschoner 4. Schuhe V. Spielregeln / Spielwertung 1. Anstoß 2. Abseits- / Rückpassregel 3. Strafstoß 4. Tor 5. Indirekte Spielfortsetzung 6. Indirekter Freistoß im Strafraum 7. Hallendecke / Sportgeräte 8. Eckstoß 9. Einkicken 10. Torabstoß 11. Ein- / Auswechseln 12. Spielabbruch 13. Verwarnung und Feldverweis 14. Spielwertungen 15. Verspätung der Teilnehmer / Vorzeitige Abreise 16. Nichtantreten 17. Ausschluss von der Hallenrunde VI. Strafenkatalog VII. Schlussbestimmungen 1. Urteile / Bestrafungen 2. Korrespondenz mit Hallenspielleitung 3. Rechtsmittelbelehrung 4. Ergänzung Seite 2 von 9
3 I. Allgemeines 1. FUTSAL Hallenfußball-Runde Der NFV-Kreis Oldenburg-Stadt führt in der Spielsaison 2016/2017 eine Futsal-Hallenfußball-Runde für die A-B-C-D-E-F-G Junioren durch. Siehe auch Ergänzung zur Ausschreibung Die Durchführung der Hallenspielrunde unterliegt den DFB-Rahmenrichtlinien für Hallenfußballspiele, den Richtlinien des NFV-Bezirks Weser-Ems und der gemeinsamen Ausschreibung der SG OL-Land-OL-Stadt bzw. AOOW, sofern diese Ausschreibung für die Hallenfußball-Runde nichts Anderes aussagt. 2. Spielpläne Die Spielpläne sind über das DFBnet abzurufen. Weitere Informationen sowie diese Ausschreibung und einige Formulare sind über die Homepage des Kreises abzurufen. Terminverlegungen auf Wunsch der Vereine können grundsätzlich nicht gestattet werden. Dieses gilt auch bei Abordnungen von Jugendspielern für Auswahlspiele oder Lehrgänge. 3. Austragungsmodus Die Anzahl der vorliegenden Mannschaftsmeldungen und die vorhandenen Hallentermine sind für den Austragungsmodus entscheidend. Hiernach richten sich auch die Staffelgrößen. 4. Spielberechtigung An der Hallenfußball-Runde dürfen nur Spieler und Spielerinnen mit gültigem Spielerpass teilnehmen. Ausnahme: bei den E-F-G-Junioren dürfen Spieler, die sich dem Fußballsport zuwenden möchten, an einem Spieltag ohne Spielerpass teilnehmen. In diesem Fall ist die Richtigkeit der Eintragungen von Spielername und Geburtsdatum durch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (oder in Vertretung des Mannschaftsverantwortliche) auf dem Spielberichtsbogen zu bestätigen. 5. Festspielen Die Richtlinien gem. NFV Spiel- und Jugendordnung für das Festspielen in Mannschaften sind für die Hallenfußball-Runde nicht gültig. Für den Einsatz in der Hallenfußball-Runde der Junioren gelten u. g. Festspielregelungen: Ein Spieler / eine Spielerin darf in der gesamten Hallenfußball-Runde nur in einer Mannschaft seiner Altersklasse eingesetzt werden. Mit dem Einsatz im ersten Spiel hat sich ein Spieler / eine Spielerin grundsätzlich in der entsprechenden Mannschaft fest gespielt. Das Aushelfen in einer höheren Mannschaft ist an einem der folgenden Spieltage erlaubt. In diesem Fall spielt sich der Spieler in dieser Mannschaft nicht fest. Die Vereine verpflichten sich, in den höchsten Mannschaften auch die besten Spieler einzusetzen. Mädchen spielen sich bei einem Einsatz in der Hallenfußball-Runde der Junioren nicht für die Hallenrunde der Juniorinnen fest. Mädchen können parallel in beiden Hallenrunden (Junioren / Juniorinnen) eingesetzt werden. Alle Spieler/Spielerinnen dürfen an einem Kalendertag nur in einer Mannschaft spielen. 6. Hallenaufsicht Bitte Ergänzungsausschreibung Futsal Junioren beachten Der im Rahmenspielplan genannte Verein ist verpflichtet in der betreffenden Halle die Aufsicht zu übernehmen. Die Hallenaufsicht ist von zwei geeigneten (volljährigen) Sportkameraden durchzuführen. Eine dieser Personen darf während der Hallenaufsicht keine eigene Mannschaft betreuen! Die Hallenaufsicht ist auch dann zu stellen, wenn keine eigene Mannschaft am Spieltag teilnimmt (z.b. Zurückziehen einer Mannschaft). Der NFV Kreisjugendausschuss Oldenburg-Stadt (KJA) ist gegenüber der Stadt Oldenburg für die Durchführung der Spiele und der Hallenaufsicht verantwortlich. Der KJA kann die Forderungen der Stadt Oldenburg nur übernehmen, wenn die teilnehmenden Vereine sich verpflichten, die Hallenaufsicht für den KJA durchzuführen. Die Vereine übernehmen somit für den KJA die Verantwortung für die zugeteilte Hallenaufsicht. Besonderes ist auf den Zustand des Hallenbodens zu achten. Die Hallenaufsicht muss sich vor den Spielen vom Zustand des Hallenbodens überzeugen. Bei einer Verschmutzung oder anderer Mängel in der Halle (Kabinen, Duschen usw.) sind diese sofort dem Hausmeister und dem KJA schriftlich zu melden. Entstehen während der Hallenaufsicht Schäden oder Verschmutzungen des Hallenbodens muss die Hallenaufsicht (Verein) für diese Mängel die Kosten übernehmen. Dieses ist aber bei einer aufmerksamen Hallenaufsicht zu vermeiden. Seite 3 von 9
4 Für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Halle und den Nebenräumen ist die Hallenaufsicht zuständig. Mannschaften, die den Anweisungen der Hallenaufsicht nicht Folge leisten, werden von den Hallenspielen ausgeschlossen und haften für den angerichteten Schaden. Die Mannschaftsverantwortlichen sind daher aufgefordert die Hallenaufsicht zu unterstützen und sind für die Sauberkeit und Ordnung in der Halle und den Nebenräumen mitverantwortlich. Hallenordnung (1) Die Vereinsjugendobleute oder deren Vertreter (Hallenaufsicht) sind dafür verantwortlich, dass die Turnhalle schonend und nicht zweckentfremdet genutzt wird. Außerdem sind sie für die reibungslose und zügige Abwicklung der Spiele verantwortlich. (2) Die Hallenaufsicht ist verantwortlich für die Begrüßung und die Einweisung der Mannschaften, für das Vorhandensein geeigneter Spielbälle, Kennzeichnungshemden (Leibchen), sowie für die korrekte Zeitnahme (nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter), die Ergebnismeldung und die Zusendung der Spielberichte (spätestens 3 Tage nach dem Spieltag Nachweis durch den Poststempel) an den zuständigen Staffelleiter. Diese Ergebnismeldung ist unverzüglich, nach Abschluss des jeweiligen Spieltages, über das DFBnet zu melden. > Spätestens aber bis Sonntag 20:00 Uhr. Ausnahme Ergebnismeldung DFBnet: A und B Junioren Kreisturnier sowie Qualifikation zur Bezirksmeisterschaft (3) Turn- und Sporthallen, sowie Gymnastikhallen dürfen nur mit zweckentsprechender Kleidung, mit Sportschuhen und unter Aufsicht der Mannschaftsverantwortlichen betreten werden. (4) Für das Wechseln der Kleidung sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen. Der Zutritt hierzu ist nur den aktiven, am Sportbetrieb teilnehmenden Personen gestattet. Umkleide-, Dusch- und Waschräume sind in einem sauberen Zustand zu hinterlassen. (5) Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke in den Turn- und Sporthallen und deren Nebenräumen sowie auf dem angrenzenden Schulgelände sind untersagt. (6) Die zur Hallenaufsicht eingeteilten Vereine sind verpflichtet, sich rechtzeitig (spätestens 10 Tage vor dem Spieltag) vor Spieltagsbeginn mit den Hausmeistern der Sporthallen in Verbindung zu setzen, um evtl. anstehende Fragen (z. B. Schlüsselübernahme) zu klären. (7) Jeder teilnehmende Verein ist - ebenso wie der Hallenaufsicht führende Verein - verpflichtet, alles für den korrekten Ablauf der Spiele zu tun, d. h., dass er dem Ausrichter alle erdenkliche Hilfe zukommen lässt. Regressansprüche der Halleneigentümer gegenüber dem Ausrichter können an die Vereine weitergeleitet werden, deren Vereinsmitglieder den Schaden verursacht haben. (8) Zuschauer dürfen sich in den Hallen mit Tribünen nur auf diesen aufhalten (Eltern-Fan Zone). Bei allen anderen Hallen müssen sich die Zuschauer am Hallenrand aufhalten. Der Aufenthalt von Zuschauern direkt am Spielfeldrand, oder gar hinter den Torauslinien ist verboten. Die Betreuer der Mannschaften sind mitverantwortlich und haben die Eltern / Zuschauer darauf hinzuweisen. Bei Nichtbeachtung werden den betreffenden Vereinen die Kosten einer evtl. nötigen Reinigung in Rechnung gestellt. (9) Für das Abhandenkommen von Wertsachen oder anderen Gegenständen, wie z. B. Bekleidung, übernehmen die Hallenbesitzer, Hallenaufsicht und der NFV Kreis Oldenburg-Stadt keine Haftung. 7. Schiedsrichter Die Schiedsrichter bei den A-D sowie der E Junioren Staffel 1 werden vom Schiedsrichter Ausschuss angesetzt. Eine Auszahlung der Spesen an die Schiedsrichter erfolgt nicht vor Ort, dieses wird nach Belegvorlage durch den NFV Kreis Oldenburg-Stadt vorgenommen. Bei den E-F-G Junioren sind die in dem Rahmenpielplan (siehe Anhang) vermerkten Vereine (Hallenaufsicht)für die Schiedsrichtergestellung verantwortlich. Die Schiedsrichter müssen mit den Hallenregeln und dieser Ausschreibung vertraut sein und diese konsequent auf dem Spielfeld umsetzen. Sie haben sich rechtzeitig vor Spieltagsbeginn bei der Hallenaufsicht zu melden. Seite 4 von 9
5 Die Hallenaufsicht führt vor dem Beginn des Spieltages eine kurze Regelbesprechung mit den Schiedsrichtern durch und nimmt die Einteilung der Schiedsrichter auf die auszutragenden Spiele vor. Ein Schiedsrichter darf an diesem Spieltag nicht gleichzeitig eine Mannschaft betreuen! 8. Anschriften Hallenspielleiter, Spielhallen und Hausmeister Spielleiter/Staffelleiter A, B und C Junioren Bertus Haßebrock Sachsenstr Oldenburg Staffelleiter D Junioren Staffelleiter E Junioren Staffelleiter F und G Junioren Jörg Hasler Schulweg 14 a Wiefelstede/Metjendorf Ulrich Titze Pillauer Weg Oldenburg Andreas Aßmann Bohlenweg 36 a, Hatten Spielhalle Straße Hausmeister Telefon Donnerschwee BZTG Straßburger Str. Herr Kramer Eversten Brandsweg Herr Kühne Feststraße Feststraße Herr Wernicke Flötenteich Flötenstraße Herr Erbes Ofenerdiek Lagerstraße Herr Iken Kreyenbrück Brandenburger Str. Herr Westerholt Osternburg Sophie-Schütte Str. Herr Bruns Sportpark Osternburg Gerhard-Stalling Str. Herr Macher Wechloy Am Heidbrook Herr Schrotz II. Spielfeld 1. Spielfeldgröße Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. Das vorhandene Handballfeld findet in seinen Ausmaßen Anwendung. Es wird für alle Altersklassen auf beiden Seiten ohne Bande gespielt. 2. Tore / Strafraum Die vorhandenen Hallen-Handball Tore der Größe 3 x 2 Meter finden als Fußballtore Anwendung. Der Handball-Wurfkreis (durchgezogene Linie 6 Meter vor dem Tor) ist die Strafraumlinie und begrenzt den Strafraum. 3. Ein- / Auswechselzonen Der Strafraumbereich hinter den Torauslinien ist von allen Personen freizuhalten. Die Wechselzonen befinden sich AUSSCHLIESSLICH im Bereich der Mittellinie. III. Spieldauer Spielball Spielberichte 1. Spieldauer Die Spieldauer bezieht sich auf die Staffelstärke und richtet sich nach dem im DFBnet angelegten Spielplänen, wobei zwischen den Spielen eine Pause von 2 Minuten eingeplant wurde. Die Spiele werden ohne Halbzeitpause und ohne Seitenwechsel durchgeführt. Siehe auch Ergänzung/Übersicht Futsal 2. Spielball Gespielt wird in allen Hallen mit Futsal-Bällen. Siehe auch Ergänzung/Übersicht Futsal Das spielen mit Lederbällen ist ausdrücklich untersagt. 3. Spielberichte / Passkontrolle Pro Spieltag ist von jeder Mannschaft ein Spielbericht auszufüllen. Die Spielberichte werden von der Hallenaufsicht gestellt. Es wird in dieser Hallenrunde kein SBO durchgeführt. Seite 5 von 9
6 Die Spielerpässe sind vor Spielbeginn und bis zum Ende des Spieltages bei der Hallenaufsicht zu hinterlegen. Die Hallenaufsicht führt eine ordnungsgemäße Passkontrolle durch. Sollte der Spielerpass für einen Spieler nicht vorliegen, so hat dieser eigenhändig (gesetzlicher Vertreter, bzw. Mannschaftsverantwortlicher) auf dem Bericht der Hallenaufsicht neben seinem Namen, Vornamen, Geburtsdatum zu unterschreiben und damit die Angaben zu bestätigen. Eine Kopie des Spielerpasses ist dem Hallenspielleiter unaufgefordert bis spätestens 3 Tage nach dem Spieltag vorzulegen. Setzt eine Mannschaft einen am Spieltag nicht spielberechtigten Spieler ein, so werden alle Spiele des Spieltages mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. 4. Einsendung Spielberichte Die Spielberichte und Hallenaufsichtsbögen sind vom ausrichtenden Verein sofort (spätestens 3 Werktage nach dem Spieltag- Nachweis Poststempel) an den jeweiligen Staffelleiter abzusenden. IV. Mannschaftsstärke, Spielkleidung 1. Mannschaftsstärke Siehe Ergänzung zur Hallenrunde 2. Spielkleidung Die beiden am Spiel beteiligten Mannschaften haben rechtzeitig vor Spielbeginn für gut zu unterscheidende Spielkleidung zu sorgen. Dabei zieht die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ggf. Markierungshemden (Leibchen) an, die die Hallenaufsicht zur Verfügung stellt. 3. Schienenbeinschoner Alle Spieler sind verpflichtet mit Schienenbeinschonern zu spielen (in allen Altersklassen). Trägt ein Spieler keine Schienbeinschoner, so ist ihm das Mitspielen durch den Schiedsrichter zu untersagen. Sobald der Spieler Schienbeinschoner trägt, darf er wieder mitwirken. 4. Schuhe Die Spieler, Betreuer und Schiedsrichter dürfen die Hallenspielfläche nur mit Turnschuhen mit nicht färbender Sohle betreten. Spieler, die Turnschuhe mit einer färbenden Sohle tragen, haben auf Veranlassung der Hallenaufsicht / des Schiedsrichters, sofort das Spielfeld zu verlassen. Es ist ferner darauf zu achten, dass die Turnschuhe sauber sind und erst in der Halle angezogen werden. Das Spielen ohne Schuhe ist ausdrücklich untersagt. V. Spielregeln, Spielwertung Bei der A B C D E F G Junioren bitte die Ergänzung Futsal beachten ACHTUNG: Das Grätschen am Gegner ist in der Halle verboten und wird mit einem Freistoß bestraft. Die Schiedsrichter sind angehalten, dies konsequent umzusetzen! Gespielt wird nach den Regeln und Bestimmungen des NFV mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: 1. Anstoß Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft hat Anstoß und spielt von links nach rechts (Von der Turnierleitung gesehen). Der Anstoß darf auch zurückgespielt werden. Die Gegner müssen mindestens 3 Meter Abstand halten. 2. Abseits- / Rückpassregel Die Abseitsregel ist für alle Jahrgangsstufen aufgehoben. Die Rückpassregel gilt für die A-E Junioren. Für die F und G -Junioren ist die Rückpassregel aufgehoben. 3. Strafstoß Der Strafstoß wird nach den Futsal Regeln siehe Anhang- ausgeführt. Bei den A-D Junioren ist der Anlauf auf 2 Meter (gestrichelte Handballlinie) begrenzt. Der Torwart muss bis zur Ausführung des Strafstoßes mit beiden Füßen auf der Torlinie stehen. 4. Tor Ein Tor kann aus dem Spiel heraus von jedem Punkt auf dem Spielfeld aus erzielt werden, auch vom Torwart (außer Abstoß nach Toraus). Aus einem Einkick kann kein direktes Tor erzielt werden Seite 6 von 9
7 5. Indirekte Spielfortsetzung Es gibt direkte und indirekte Freistöße. Dies wird wie in der Feldrunde durch die Schiedsrichter durch die bekannten Handzeichen angezeigt. Beim Einkicken können keine Tore direkt erzielt werden. Sollte der Ball in einem dieser Fälle direkt ins Tor gespielt werden, so wird das Spiel mit einem Abstoß fortgesetzt. 6. Indirekter Freistoß im Strafraum Sollte ein Vergehen innerhalb Strafraums begangen werden, das einen indirekten Freistoß für die angreifende Mannschaft zur Folge hat (z. B. Rückpass durch Torwart mit der Hand aufgenommen), ist dieser Freistoß in jedem Falle auf der Strafraumlinie auszuführen, und zwar von dem Punkt aus, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Die Gegner müssen mindestens 5 Meter Abstand halten. Beim Hallenfußball gibt es in keinem Falle einen indirekten Freistoß innerhalb des Strafraumes der gegnerischen Mannschaft. 7. Hallendecke / Sportgeräte Berührt der Ball die Hallendecke oder in der Halle befestigte Sportgeräte (Ringe, Seile, Basketballkörbe etc.) oder technische Geräte (Lautsprecher etc.) folgt ein indirekter Freistoß gegen die Mannschaft, die den Ball zuletzt berührt hat, an der Stelle auf dem Spielfeld, an der der Ball die Berührung mit Hallendecke / Sportgerät hatte. Nicht aber im gegnerischen Strafraum (siehe Abschnitt 6.). Im Zweifelsfall (z. B. Pressschlag) erfolgt die Spielfortsetzung durch einen Schiedsrichterball. Springt der Ball von der Hallendecke / Sportgerät ins Tor, so wird dieses Tor nicht anerkannt, sondern das Spiel wie beschrieben mit indirektem Freistoß fortgesetzt. 8. Eckstoß Überschreitet der Ball die Torauslinie, nachdem er zuletzt durch einen Spieler oder Torwart der verteidigenden Mannschaft berührt worden ist, wird das Spiel mit einem Eckstoß fortgesetzt. Die Gegner müssen bei der Ausführung mindestens 5 Meter Abstand halten. Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden. 9. Einkicken Nach Seitenaus wird das Spiel mit Einkicken fortgesetzt. Dies gilt auch, wenn der Ball eine evtl. vorhandene Bande übersprungen hat. Die Gegenspieler müssen mindestens 5 Meter Abstand halten. Aus einem Einkick kann kein direktes Tor erzielt werden. 10. Torabstoß Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem angreifenden Spieler berührt worden ist, darf ihn nur der Torwart durch Werfen und Rollen wieder ins Spiel bringen. Der Ball ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Gegnerische Spieler dürfen sich nicht im Strafraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Aus einem Torabwurf bzw. Rollen kann nicht direkt ein Tor erzielt werden 11. Ein- / Auswechseln Das Ein- und Auswechseln ist auch während des Spiels innerhalb der Wechselzone gestattet (fliegender Wechsel). Der Mannschaftsbetreuer ist für das korrekte Wechseln verantwortlich. Der einzuwechselnde Spieler darf das Spielfeld erst betreten, wenn der auszuwechselnde Spieler dieses verlassen hat. Im Falle eines Wechselfehlers (ein Spieler zu viel auf dem Feld) wird der Spieler, der das Spielfeld zu früh betreten hat, mit einer 2-Minuten-Strafe bestraft. Dies ist eine Pflichtstrafe. 12. Spielabbruch Der Schiedsrichter darf ein Spiel wegen Reduzierung einer Mannschaft nicht abbrechen. Für den Abbruch muss Verlangen der reduzierten Mannschaft vorliegen. Bei Verlangen nach Abbruch wird das Spiel mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet, es sei denn, der Spielstand bei Abbruch war höher (z. B. 3:0, 4:1 etc.), dann wird der tatsächliche Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet, dabei ist die bei Abbruch verbleibende Restspielzeit unerheblich. Jeder Spielabbruch ist von der Hallenaufsicht auf dem Bericht der Hallenaufsicht zu vermerken und zu begründen. 13. Verwarnung und Feldverweis Eine Zeitstrafe beträgt 2 Minuten. Erzielt die gegnerische Mannschaft während einer Zeitstrafe ein Tor beim Gegner, darf die betroffene Mannschaft einen Spieler wieder auffüllen. Die Zeitstrafe gilt als verbüßt. Seite 7 von 9
8 Ein mit einer roten Karte (Feldverweis auf Dauer) verwiesener Spieler darf in den weiteren Spielen am gleichen Tag nicht mehr eingesetzt werden. Nach Ablauf von zwei Minuten kann die Mannschaft wieder durch einen Spieler ergänzt werden. Eine Mannschaft, die einen oder mehrere Spieler auf Zeit oder mit der roten Karte hinnehmen musste, kann wieder auf die zulässige Anzahl Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt. Hat eine Mannschaft durch Feldverweise oder Zeitstrafen weniger als 3 Spieler, wird das Spiel abgebrochen und für die gegnerische Mannschaft mit 3:0 gewertet. 14. Spielwertungen Die Spielwertungen erfolgen nach dem üblichen Punktesystem. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Hallenrunde, werden die bestplazierten Mannschaften geehrt. 15. Verspätung der Teilnehmer / Vorzeitige Abreise Jede Mannschaft hat zum festgelegten Termin der Hallenspiele pünktlich und wettkampfmäßig gekleidet in der jeweiligen Sporthalle anzutreten, andernfalls muss das betreffende Spiel mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet werden. Eine Mannschaft hat anzutreten, wenn mindestens 3 Spieler in vorschriftsmäßiger Kleidung spielbereit in der Halle sind. Tritt sie nicht an, verliert sie das Spiel mit 0 Punkten und 0:3 Toren. In der Halle entfällt die Wartezeit. 16. Nichtantreten Nichtantreten und Verzicht werden - auch bei rechtzeitiger Mitteilung - mit einer Ordnungsstrafe von 25 pro Spieltag belegt. Im Wiederholungsfalle erfolgt die Streichung vom weiteren Hallenspielbetrieb und die Ordnungsstrafe erhöht sich auf 50. Vereine, die absichtlich nicht antreten und z. B. ein anderes Turnier vorziehen, werden mit einer Ordnungsstrafe von 50 bestraft. Die Spielwertung erfolgt mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner. Das endgültige Strafmaß legt der KJA nach der Meldung durch die Hallenaufsicht fest. 17. Ausschluss von der Hallenrunde Bei grob unsportlichem Verhalten von Mannschaften, oder Trainern / Betreuern können diese von der weiteren Teilnahme an der Hallenspielrunde ausgeschlossen werden. Punkte können aberkannt werden. Trainern / Betreuern kann bei grob unsportlichem Verhalten das Betreuen einer Mannschaft bei folgenden Hallenspieltagen untersagt werden. Die Hallenaufsicht ist angehalten, jegliches unsportliches Verhalten auf dem Bericht der Hallenaufsicht zu vermerken. VI. Strafenkatalog Bei Verstößen gegen die unter Punkt I. genannten gültigen Richtlinien, Ordnungen und Ausschreibungen (inkl. dieser Ausschreibung), werden Ordnungsstrafen erhoben. Hier eine Auswahl der festgelegten Ordnungsstrafen: 1. Spielen ohne Vorlage eines gültigen Spielerpasses 2,00 im Wiederholungsfalle 3,00 2. Nichtantreten einer Mannschaft 1. mal 25,00 2. mal Ausschluss und 50,00 3. Absichtliches Nichtantreten (z. B. um Vereinsturnier zu spielen) 50,00 4. Zurückziehen einer Mannschaft v. Spielbetrieb in der laufenden Hallenrunde 50,00 5. Verwaltungskosten für Platzverweis einschließlich Bearbeitung 10,00 6. Nichtgestellung eines Schiedsrichters (je Schiedsrichter) 30,00 7. Fehlende Hallenaufsicht (je Person) 30,00 Weitere Strafbemessungen ergeben sich gemäß Satzungen und Ordnungen des NFV. VII. Schlussbestimmungen 1. Urteile / Bestrafungen Urteile und Bestrafungen, die in Zusammenhang mit der Hallenspielrunde durch den Hallenspielleiter gefällt werden, sind endgültig, da sonst kein reibungsloser Ablauf der weiteren Hallenspiele gewährleistet ist. Seite 8 von 9
9 2. Korrespondenz Hallenspielleitung Jegliche Korrespondenz mit dem Hallenspielleiter und dem Organisationsteam hat über die Jugendobleute der Vereine und die NFV-Postfächer zu erfolgen (Ausnahme: Ergebnismeldungen). Anfragen und Hinweise von Mannschaftsverantwortlichen werden zur Kenntnis genommen, aber nicht bearbeitet. Sie haben keine rechtliche Gültigkeit vor dem Sportgericht. 3. Rechtsmittelbelehrung Einsprüche gegen diese Ausschreibung sind bis 7 Tage nach der Zustellung schriftlich und begründet beim zuständigen Kreissportgericht Oldenburg einzureichen. Wird Einspruch gegen einen oder bestimmte Punkte der Ausschreibung eingelegt, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Inhalte beibehalten. -Zuständiges Kreissportgericht NFV Kreis Oldenburg-Stadt Vorsitzender Rainer Hilgenberg- 4. Ergänzung Dieser Ausschreibung wird eine Ergänzung sowie eine Regelübersicht zum Futsal der A B C D E F G Junioren beigefügt und wird gesondert verteilt. Bei den A B C Junioren wird zusätzlich ein Qualifikationsturnier zur Bezirksmeisterschaft durchgeführt. Die Teilnahme ist freiwillig, die Mannschaften sind über den KJO Oldenburg-Stadt anzumelden. erstellt am , Bertus Haßebrock, Spielleiter Jugendfußball nachgebessert am bezüglich der Abstände zum Ball bei Einkick, Freistoß und Ecke Seite 9 von 9
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