Durchführungsbestimmungen für Futsal-Hallenpflichtspiele. im Bereich des Bremer FV (Kreis Bremen-Nord) für D-Juniorenmannschaften
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- Theodor Scholz
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1 Durchführungsbestimmungen für Futsal-Hallenpflichtspiele im Bereich des Bremer FV (Kreis Bremen-Nord) für D-Juniorenmannschaften 1.Veranstalter Veranstalter ist der Kreisjugendauschuss Bremen-Nord. Diesem obliegt Leitung und Durchführung der Hallenpflichtspiele. Der Ausschuss setzt für die jeweilige Halle eine Aufsicht ein. 1.1 Aufsicht Der KJA Bremen-Nord setzt für jeden Spieltag einen Verein als Aufsicht ein. Die Aufsicht befindet sich immer in Höhe der Mittellinie. Die Aufsichtsperson des Vereins muss eine erwachsende Person sein. 2.Anzahl der Spieler Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 Spielern. Gespielt wird mit 4 Feldspielern + 1 Torwart. Bei Beginn eines Spieles müssen von jeder Mannschaft mindestens 4 Spieler auf dem Spielfeld anwesend sein. Das Auswechseln von Spielern ist gestattet und muss im Bereich der Mittellinie erfolgen. Fliegender Wechsel und Wieder-Einwechseln sind gestattet. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, ist das Spiel zu unterbrechen. Der Spieler, der zu früh das Spielfeld betreten hat, ist zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoss für die gegnerische Mannschaft erfolgt dort, wo der Ball bei der Spielunterbrechung war. Wird durch Zeitstrafen die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als 2 Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch.
2 3.Spielberechtigung Teilnahmeberechtigt an den Spielen sind alle Spieler, die die Spielerlaubnis für die jeweilige Mannschaft besitzen. Nehmen mehrere Mannschaften, einer Altersklasse, eines Vereins an der Hallenrunde teil, so sind die Spieler nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Aus Gemischtmannschaften dürfen an der Hallenrunde keine Spieler des älteren Jahrganges teilnehmen 4.Ausrüstung der Spieler Für die Ausrüstung der Spieler gelten, mit Ausnahme der Schuhe, die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen, Schienbeinschützer sind daher Pflicht. Gespielt werden darf in der Halle nur mit Laufschuhen mit abriebfester heller Sohle. Die Schuhe müssen so beschaffen sein, dass keine Verletzungen der Mitspieler entstehen können und dürfen keine Stollen oder Absätze haben. Das Spielen ohne Schuhe ist nicht gestattet. Bei Trikotgleichheit hat der zuerst im Spielplan genannte Verein eine Ausweichtracht zu stellen. 5.Spielleitung Die Schiedsrichter werden von den jeweiligen KSRA angesetzt. Der KSRA stellt pro Spieltag drei Schiedsrichter, wovon zwei immer als aktiv sind. Die Schiedsrichter melden sich eine halbe Stunde vor Beginn des Spieltages bei der Aufsicht. 6.Spielzeit Die Spielzeit beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 1 mal 14 Minuten. Jedes Spiel beginnt mit dem Anstoss der im Spielplan erstgenannten Mannschaft, die (von der Turnierleitung aus gesehen) von links nach rechts spielt. 7.Fußballregeln und Bestimmungen Berührt der Ball die Hallendecke, erhält der Gegner einen Freistoss an der Stelle, die unterhalb des Berührungspunktes liegt. Bei Deckenberührung im Torraum wird der Freistoss auf die Torraumbegrenzung verlegt. Springt der Ball von der Decke ins Tor, erfolgt die Spielfortsetzung mit Ab- bzw. Eckstoss. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. In allen anderen Fällen darf der Torwart aktiv am Spielgeschehen teilnehmen. Beim Anstoss und bei Spielfortsetzungen müssen alle gegnerischen Spieler mindestens 5m vom Ball entfernt sein.
3 Es wird ohne Banden gespielt. 7.1 Spielball Gespielt wird mit einem Futsal-Spielball. Jeder Verein hat einen geeigneten Spielball mitzubringen. 7.2 Freistoss Es gibt direkte und indirekte Freistösse (entsprechend der Feldregeln). Innerhalb des Strafraumes verwirkte Freistösse für die angreifende Mannschaft sind auf der gestrichelten Freiwurflinie, von dem Punkt auszuführen, der dem Tatort am nächsten gelegen ist. Bei Anstoss und bei allen Spielfortsetzungen müssen die Gegner mindestens 5m vom Ball entfernt sein. Ein Freistoss muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des ausführenden Spielers und spielbar ist). 7.3 Strafstoß (6m) Bei der Ausführung müssen alle Feldspieler außerhalb des Strafraumes sowie mindestens 5m vom Strafstoßpunkt entfernt sein. Der ausführende Spieler darf den 9m-Kreis (gestrichelte Linie) beim Anlauf nicht überschreiten. 7.4 Fair Play / kumuliertes Foulspiel Ab dem 4.kumulierten Foulspiel (es zählen nur Fouls, die mit einem direkten Freistoss geahndet wurden, 6m - Strafstoss zählt mit) erhält die gegnerische Mannschaft für jedes weitere Foulspiel einen 10m Strafstoss. Dies ist unabhängig davon, wo das Foulspiel begannen wurde. Ein 10m - Strafstoss wird auch nach Ablauf der Spielzeit ausgeführt. 7.5 Einkick Der Einwurf wird durch Einschiessen ersetzt. Der Einkick muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des auszuführenden Spielers und spielbar ist). Der Ball muss aus der Seitenlinie ruhen und wird in irgendeine Richtung ins Spiel zurückgeschossen.
4 7.6 Torabwurf Hat der Ball die Torlinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, darf ihn nur der Torhüter durch Abwurf wieder ins Spiel bringen. Er ist erst wieder im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat. Kein gegnerischer Spieler darf sich im Strafraum aufhalten, bevor der Ball im Spiel ist. Erfolgt der Abwurf über die eigene Spielhälfte hinaus, ohne dass ein anderer Spieler den Ball berührt hat, so ist auf indirekten Freistoss für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie aus zu entscheiden. Diese Bestimmung gilt im Übrigen für jegliches Abspiel des Torhüters, wenn er zuvor den Ball kontrolliert in den Händen gehalten hat. Die Vorteilsbestimmung findet Anwendung. Ein Torabwurf muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des Torhüters und spielbar ist). Der Torhüter darf den Ball erst wieder spielen, wenn der Ball die Mittellinie überschritten oder durch einen Gegenspieler berührt wurde. 7.7 Eckstoss Überschreitet der Ball die Torlinie, nachdem er zuletzt von einem Spieler (einschließlich Torwart) der verteidigenden Mannschaft berührt oder gespielt wurde, so ist ein Eckstoss auszuführen. Der Eckstoss muss innerhalb von 4 Sekunden ausgeführt werden (ab dem Zeitpunkt, wo der Ball im Besitz des auszuführenden Spielers und spielbar ist). Der Ball muss auf dem Eckstosspunkt ruhen und in irgendeine Richtung ins Spiel zurückgeschossen werden. Gegenspieler müssen mindestens 5m Abstand halten. Aus einem Eckstoss kann direkt ein Tor erzielt werden. 7.8 Zuspiel zum Torwart Wenn ein Feldspieler den Ball absichtlich seinem Torwart mit dem Fuß zuspielt, ist es diesem untersagt den Ball mit den Händen zu berühren. Tut er dies dennoch ist ein indirekter Freistoss für den Gegner zu verhängen. 8. Torhüter Er darf den Strafraum verlassen und am Spiel teilnehmen. Der Torhüter verursacht aber einen indirekten Freistoss für die gegnerische Mannschaft, wenn er a) den Ball erneut berührt, nachdem dieser ihm von einem Mitspieler absichtlich zugespielt wurde, bevor der Ball die Mittellinie überquert hat oder von einem Gegenspieler berührt oder gespielt wurde.
5 b) den Ball mit seinen Händen berührt oder kontrolliert, nachdem er ihn direkt nach einem Einkick oder einem absichtlichen Zuspiel von einem Mitspieler erhalten hat. c) den Ball länger als 4 Sekunden in seiner Spielfeldhälfte mit der Hand oder dem Fuß berührt oder kontrolliert. 9. Verwarnung und Feldverweis Die Schiedsrichter kann einen Spieler einmal während eines Spieles für die Dauer von 2 Minuten des Spielfeldes verweisen, wenn ihm eine Verwarnung nicht mehr, ein Feldverweis auf Dauer jedoch nicht erforderlich erscheint. Ein Feldverweis auf Zeit kann sowohl ohne vorausgegangene als auch nach erfolgter Verwarnung ausgesprochen werden. Eine Verwarnung nach einem Feldverweis auf Zeit ist unzulässig. Die Mannschaft kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten. Bei Feldverweis auf Dauer scheidet der jeweilige betroffene Spieler aus dem Turnier aus. Eine Mannschaft, die einen Feldverweis auf Dauer hinnehmen musste, kann wieder durch einen Spieler ergänzt werden, wenn die gegnerische Mannschaft ein Tor erzielt, spätestens aber nach Ablauf von drei Minuten. Die Strafzeiten werden durch den dritten SchiedsrichterIn überwacht. 10. Spielwertung Die Spiele werden dem Ergebnis nach gewertet. Die Ergebnisse werden von der Aufsicht auf einem gesonderten Bogen eingetragen, die Schiedsrichter bestätigen mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Ergebnisse. Bei Punktgleichheit entscheidet das Torverhältnis. Ist auch dieses gleich, so entscheidet die Anzahl der mehr geschossenen Tore. Besteht hier ebenfalls Gleichheit, zählt der direkte Vergleich. Falls dann erforderlich, entscheidet ein 7m Schiessen (5 Spieler pro Mannschaft sollte dann auch keine Entscheidung gefallen sein, so geht dieses im K.O.-System weiter bis zur Entscheidung). 11. Spielbericht Vor Beginn einer Runde hat jede Mannschaft einen Spielbericht auszufüllen und diesen der Turnierleitung zusammen mit den Spielerpässen vorzulegen. Die Spieler sind dabei entsprechend den Rückennummern aufzuführen. Der Spielbericht ist von den Vereinen zu stellen. 12. Teilnehmer Die am laufenden Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften sind Teilnahmeberechtigt. 13. Antreten Tritt eine Mannschaft mit mindestens 4 Spielern nicht pünktlich zur angesetzten Zeit an, wird das Spiel mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den Gegner gewertet. Erscheint eine Mannschaft auch zum zweiten angesetzten Pflichtspiel nicht, wird sie für diesen Spieltag gestrichen, die Spiele werden wie oben genannt für die Gegner gewertet. Zusätzlich wird der Verein vom BFV gemäß Strafordnung mit einer Geldstrafe belegt. 14. Pflichten der Vereine
6 Jeder Verein ist verpflichtet, die Halle und die Umkleideräume in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Für evtl. Reinigungsarbeiten sowie für vorsätzlich herbeigeführte Beschädigungen haftet der Verein. Der BFV ist ermächtigt, diese Kosten dem jeweiligen Verein in Rechnung zu stellen. 15. Ausschluss Verstossen Trainer, Betreuer, Spieler Eltern oder sonstige Begleitpersonen gegen die Hallenordung kann die Mannschaft aus dem Turnier ausgeschlossen werden. Dies gilt im Übrigen für jegliches unsportliches Fehlverhalten. Kreisjugendausschuß Bremen-Nord Bremen, den 01.November 2011
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