NFV Kreis Gifhorn Hallenausschreibung Juniorinnen / Junioren 2014 / 2015

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1 NFV Kreis Gifhorn Hallenausschreibung Juniorinnen / Junioren 2014 / 2015 Juniorinnen und Junioren werden gemeinsam als Jugendliche bzw. Jugendmannschaften bezeichnet Für die Durchführung der Spiele gelten zurzeit die gültigen Regeln und Satzungen mit folgenden Änderungen und Ergänzungen. Die Erläuterung für Hallenspiele ist Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Festlegung des Spielmodus, in welchen Altersklassen bzw. Jahrgängen Spielbetrieb stattfindet und die Staffeleinteilung im Spielbetrieb werden unanfechtbar von KJA vorgenommen. Das Mannschaftsmeldegeld und die Schiedsrichterumlage werden vom Kreisvorstand festgelegt / 2015 Mannschaftsgeld = 20,00 Euro Schirigeld = 25,00 Euro 1. Gespielt werden darf nur in Turnschuhen mit hellen nicht färbenden Sohlen. Auch Betreuer und Trainer dürfen nur Turnschuhe mit hellen nicht färbenden Sohlen tragen. Das Tragen von Stollen, Noppen und dunklen Sohlen ist strengstens untersagt. Das Tragen von Schienbeinschonern ist Pflicht. 1a. Das Grätschen am Mann in der Halle ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das Spiel mit einem Freistoß für den Gegner fortgesetzt. 2. Als Spielfeld gilt das gekennzeichnete Hallenhandballfeld. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Bei Seiten aus wird das Spiel in den Altersklassen G, F, f, E und e mit einen regelgerechten Einwurf fortgesetzt. B, C, c, D, d Jugendlichen spielen in diesem Jahr Futsal. Die Torgröße beträgt jeweils 3 x 2 m. 3. Alle Freistöße beim Fußball werden indirekt ausgeführt. (Abweichende Regeln Futsal am Ende der Ausschreibung) 4. Der Strafraum ist die durchgezogene 6 Meter Linie. 5. Als Strafstoßmarke gilt: Bei Toren 3x2m die 7 m Markierung (Anlauf nur bis zur 9m Linie). Bei Spielen für F und G Jugendliche besteht keine Anlaufbegrenzung. 6. In allen Altersklassen kann ein Tor nur erzielt werden wenn der Ball in der Hälfte des Gegners gespielt oder mindestens berührt wurde. 7. Wenn der Torwart den Strafraum verlässt wird er wie ein Feldspieler behandelt. In allen Altersklassen gilt, bei Tor aus bringt nur der Torwart den Ball ins Spiel (Der Torwart kann den Ball auch mit der Hand spielen) der Ball befindet sich erst im Spiel, wenn er den Strafraum verlassen hat, andernfalls ist eine Wiederholung des Abstoß erforderlich. 8. Altersklasse F, f, G ( Altersklassen B, C, c, D, d spielen Futsal extra Regeln ) In allen Staffeln dieser Altersklassen darf der Torwart den Ball in jedem Falle über die Mittellinie spielen. 8.1 Altersklasse E, e abweichende Torwartregel: Hält ein Torwart einen Ball oder wehrt er ihn ab, bleibt der Ball im Spiel und kann vom Torwart in diesem Fall auch über die Mittellinie gespielt werden. Nach einem Toraus darf der Ball nur bis zur Mittellinie gespielt werden. Weiterhin gilt bei der E, e die TW -Regel bzw. das TW -Spiel im vollen Umfang entsprechend den geltenden Bestimmungen. 9. Berührt der Ball während des Spiels die Hallendecke oder sonstige Aufbauten so bekommt der Gegner an dieser Stelle, einen Freistoß. 10. Beim Anstoß und bei jeder Spielfortsetzung müssen alle gegnerischen Spieler mindesten 3m vom Ball entfernt sein. 11. Es kann in allen Hallen mit Bande gespielt werden. Die Entscheidung ob mit Bande gespielt wird, trifft der zuständige Staffelleiter am 1. Hallenspieltag der Saison, sie ist unanfechtbar. 12. Mannschaftsstärke auf dem Spielfeld E Jugendliche 1 TW + 4 Feldspieler. F -G- Jugendliche 1 TW + 5 Feldspieler. Die Mindestzahl mit der eine Mannschaft ein Spiel beginnen darf, beträgt 1 Torwart und 3 Feldspieler. Der Schiedsrichter darf, ein Spiel wegen Reduzierung einer Mannschaft auf weniger als 4 Spieler von sich aus nicht abbrechen. Ein Spielabbruch darf nur auf Verlangen der reduzierten Mannschaft erfolgen. 13. Eine Altersklasse besteht aus zwei Jahrgängen. In den Altersklassen findet bei ausreichenden Mannschaftsmeldungen Spielbetrieb in Jahrgangsstaffeln statt. Die älteren Jahrgangsmannschaften der Altersklasse werden mit dem Großbuchstaben und Stichtagsjahren gekennzeichnet. Die jüngeren Jahrgangs- Mannschaften der Altersklasse werden mit Kleinbuchstaben und Stichtagsjahr gekennzeichnet. In den Jahrgängen wird ab 1 nummeriert. Die älteren Jahrgangsmannschaften sind höher rankig. Die Stichtage von Juniorinnen und Junioren sind gleich In gemischten Mannschaften dürfen Juniorinnen 1 Jahr älter sein. In seiner Altersklasse kann ein älterer Jahrgang nie in einer jüngeren Jahrgangs-Mannschaft spielen.

2 14. Alle Mannschaften im Jugendhallenspielbetrieb bestehen an einem Turnier Spieltag aus maximal 11 spielberechtigten Jugendlichen. 15. In allen Mannschaften bleiben die Jugendlichen egal welchen Jahrganges oder Altersklasse mit dem 1. Spiel in der Halle für diese Mannschaft einschließlich aller Vor- Zwischen- und Endrunden fest gespielt. 15.a Zweitspielrecht: Das Zweitspielrecht bleibt bestehen. Der Spieler kann unter Berücksichtigung von Punkt 15 sowohl für seinen Stammverein als auch für den aufnehmenden Verein eingesetzt werden. 16. Ausnahmen: Ein nach Absatz 15 fest gespielter Jugendlicher eines jüngeren Jahrganges darf während der gesamten Hallensaison einmal in einem höherem Jahrgang egal welcher Altersklasse spielen, ohne sich für diese Mannschaft fest zuspielen. Spielt ein Jugendlicher ein zweites Mal in einer Mannschaft eines höheren Jahrganges bzw. Altersklasse bleibt er für den Rest der Hallensaison für diese neue Mannschaft fest gespielt. Er verliert das Spielrecht für seine ursprüngliche Mannschaft sowie weitere Wechselmöglichkeiten im Hallenspielbetrieb. Ein Spieltag oder Turnier zählt wie ein Spiel. Ein Jugendlicher kann pro Kalendertag nur am Spielbetrieb einer Mannschaft teilnehmen. 17. Jeder teilnehmende Jugendliche am Jugendhallenspielbetrieb ist nur für eine Endrunde (Halbfinale und Finale) der Kreismeisterschaft bzw. Kreisbestenspiele egal welchen Jahrganges oder Altersklasse spielberechtigt. 18. Die Spielberechtigung vom Bezirksspielbetrieb Feld zum Kreishallenspielbetrieb wird laut Absatz 3.3 der Feld Durchführungsbestimmungen der Jugend geregelt. 19. Bezirks B + C Junioren Die Bezirks B + C- Juniorenmannschaften kann der KJA im Kreishallenspielbetrieb eingliedern. Die Spieler der Bezirksmannschaften bleiben nur in dieser Mannschaft spielberechtigt. 20. Alle Altersklassen Die Spielwertung erfolgt nach der 3 Punkte Regelung. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Tordifferenz. Ist die Tordifferenz auch gleich, gilt 5:3 besser als 4:2, 3:3 besser als 2:2. Bei Punkt- und Torgleichheit erfolgt ein 7 m Schießen bis zur Entscheidung, wenn dieses für Turniersieg, Meisterschaft, Platzierung oder Abstieg nötig ist. Ein 7m Schießen (9m Schießen gilt analog) das zu den beschriebenen Entscheidungen nötig ist wird wie folgt durchgeführt: Sind mehrere Mannschaften am Schießen beteiligt ist die Reihenfolge wie in Punkt 20 (Durchführung Entscheidungsspiele) zu regeln. Für das gesamte Schießen werden 5 Schützen je Mannschaft benannt. Zuerst treten 3 Schützen jeder Mannschaft an. Die Torschüsse werden nicht fortgesetzt wenn eine Mannschaft als Gewinner feststeht. Haben beide Mannschaften nach 3 Schützen die gleiche Anzahl von Toren erzielt, schießen zuerst die restlichen 2 Schützen. Danach wieder alle 5 benannten Schützen abwechselnd, in beliebiger Reihenfolge hintereinander, bis zur Entscheidung. Der gleiche Schütze darf erst ein weiteres Mal schießen wenn alle anderen genannten Schützen geschossen haben. Das Schießen ist sofort beendet wenn eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr erzielt hat. Bei Nichtantreten einer Mannschaft werden die Spiele an diesem Spieltag bei einem Turnier mit 3x2 Meter Toren mit 2:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. Bei einem Turnier mit 5x2 Meter Toren mit 3:0 Toren und 3 Punkten für den Gegner gewertet. 21. Für alle Endrundeturniere wird vom KJA unanfechtbar eine Zusatzausschreibung mit dem Austragungsmodus erstellt und der betreffenden Mannschaft mit dem gültigen Spielplan am Spieltag ausgehändigt. Die Ausspielung von Kreismeistern und Kreisbesten in den Jahrgängen bzw. Altersklassen wird vom KJA festgelegt. 22. Für Mannschaften die Zwischen, Halbfinal und Endrunden erreichen besteht Teilnahmepflicht. Mitteilungen an Mannschaftsverantwortliche der Vereine nach Vor, Zwischen und Halbfinalrunden in den Hallen gelten als amtliche Mitteilungen für die Vereine. 23. Teilnehmer an Bezirksmeisterschaften meldet der KJA. 24. In allen Altersklassen wird eine Entscheidung durch 7m bzw. 9m Schießen wie in Pkt. 20 beschrieben, durchgeführt. 25. Spielverlegungen sind nicht möglich. Ausfallende Spiele ( aus welchen Gründen auch immer ) können aufgrund der Hallenbelegungszeiten nicht nachgeholt werden. Über eventuelle Spielwertungen bei Spielausfällen entscheidet unanfechtbar der KJA. Auch wegen evtl. Abstellung von Spielern zu Auswahlmaßnahmen erfolgt keine Spielverlegung. Jede Mannschaft muss zu jeden Spieltag so rechtzeitig anreisen, das der Spielplan in jedem Fall eingehalten werden kann. 26. Dem Hallenleiter ist vor jedem Spieltag ein ordnungsgemäß von dem Vereins-verantwortlichen ausgefülltes Spielformular und die Spielerpässe unaufgefordert vorzulegen. Die Hallenleitung wird an Vereine übertragen. Den Hallenleitern ist das Hausrecht übertragen, ihren Anordnungen ist in jedem Falle Folge zu leisten. Jeder Betreuer vermerkt im Spielformular in welcher Kabine, er sich mit seiner Mannschaft umgezogen hat (Kabinennummer angeben). In Hallen ohne nummerierte Kabinen, sollten die Hallenleiter Nummern anbringen. Die Spielerpässe der Mannschaften werden von der Hallenleitung bis zur Abnahme der Umkleidekabine einbehalten.

3 27. Für alle Proteste, Einsprüche usw. ist der KJA zuständig, seine Entscheidungen sind unanfechtbar. Bei Endrundenturnieren wird im Bedarfsfall vom Turnierleiter unanfechtbar ein Schiedsgericht eingesetzt, welches unanfechtbar über Proteste und Einsprüche entscheidet. 28. Die Zeitnahme der Spielzeit erfolgt zentral. (Hallenuhr bzw. Hallenleitung) Spielzeit: siehe Spielpläne. Gibt der Schiedsrichter das Zeichen für " Time out " wird die Spielzeit unterbrochen. Bei Ertönen des Schlusspfiffes durch die Hallenleitung bzw. der Schlusssirene entscheidet grundsätzlich und unanfechtbar der Schiedsrichter über eine Torwertung. Diese Entscheidung ist eine Tatsachenentscheidung. 29. Die Zeitstrafe beträgt 2 Minuten. Ein für das ganze Spiel verwiesener Jugendlicher ist bis zur Entscheidung das KJA vorgesperrt. Die betreffende Mannschaft kann sich im folgenden Spiel wieder vervollständigen. 30. Gespielt wird mit glatten Velourbällen gestellt durch die Vereine. Spielen mehrere Mannschaften eines Vereines in einer Staffel, haben die Mannschaften alle Spiele sowie Zwischen und Endrunden grundsätzlich in unterschiedlich farbigen Trikots auszutragen. 31. Die Hallenleitungen der Vereine haben die Tabellen bzw. Ergebnisse der Spieltage nach Vorgaben des KJA mitzuteilen. Anschließend werden die Tabellen jeden Spieltages gesamt in der Presse veröffentlicht. 32. Alle Vereinshallenturniere sind anzeigepflichtig. Vereinsturniere sind zwecks Genehmigung drei Wochen vor dem Turniertermin beim zuständigen KJA unter Beifügung der Ausschreibung, des Zeitplanes und der Liste der teilnehmenden Mannschaften anzuzeigen. An Samstagen werden keine Hallenturniere genehmigt. (außer Ferien) Sonntags ist durch Turniere der Hallenpunktspielbetrieb nicht zu gefährden. Spielverlegungen sind nicht möglich. An einem Turnier dürfen nicht mehr als 10 Mannschaften teilnehmen. Das Turnier soll unter Berücksichtigung der Anreise, dem körperlichem und geistigen Leistungsvermögen der Kinder und Jugendlichen höchstens 4 Stunden dauern. Bei Nichtantreten eines Vereines zu einem Vereinshallenturnier trotz erfolgter Zusage steht dem ausrichtenden Verein immer das Startgeld vom nichtantretenden Vereine zu. 33. Alle Mannschaften müssen selbst eine ausreichende Erste Hilfe Ausrüstung vorhalten. Für persönliche Sachen aller Art, Wertgegenstände und Vereinsausrüstungen im Hallenspielbetrieb sind die Vereine in jeden Fall immer eigenverantwortlich. Festgestellte Schäden, durch Vereinsmitglieder in den Hallen verursacht, werden immer unter Vereinshaftung geregelt. 34. Spiele mit angesetzten Schiedsrichtern. Die Entscheidung welche Spiele welcher Altersklasse mit Schiedsrichtern besetzt werden liegt beim KJA. Die Spiele der bestimmten Altersklassen werden vom KSA Gifhorn mit Schiedsrichtern besetzt. Die Bezahlung wird vom KJA aus mit einer Schiedsrichterumlage pro Mannschaft geregelt. Die Höhe der Schiedsrichterumlage setzt der Kreisvorstand fest. Die Schiedsrichterumlage wird mit dem Startgeld vom Schatzmeister abgefordert. 35. Auswechselungen können von der Seitenlinie oder Torlinie vorgenommen werden Auswechselungen können auch" fliegend " durchgeführt werden. Der auszuwechselnde Spieler muss immer zuerst das Spielfeld verlassen, bevor es der neue Spieler an der gleichen Stelle betreten darf.bei Ein- und Auswechselvergehen ist das Spiel mit einen indirekten Freistoß von dort, wo sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand, fortzusetzen. 36. Die neue gültige Hallenausschreibung wird jährlich auf dem Hallensprechtag nach den feststehenden Mannschaftsmeldungen und Hallenzeiten für die Saison bekannt gegeben. Der KJA kann bei Bedarf, höherer Gewalt, im laufenden Spielbetrieb zur Sicherstellung des Spielbetriebes die Hallenausschreibung bzw. den Spielplan unanfechtbar ändern, ergänzen und bekannt geben. 37. Die Teilnahme der Vereine/JSG am Hallensprechtag ist Pflicht.

4 38. Abweichende Futsal Regeln zum Fußball Ball: Futsal-Ball Größe 4 Luftdruck 0,4-0,6 bar, g B + C, c Junioren 360 g - D, d Junioren Spielerzahl: 4 Feldspieler + Torwart, max. 6 Ergänzungsspieler Banden: Ohne Bande mit Seitenaus Spielzeit: 1 x 12 Minuten, ungestoppt Tore: 3 x 2 Meter Fouls: Jedes Foul, das mit einem direkten Freistoß geahndet wird, wird als Foul gezählt. Bis zum einschließlich 2. Foul, das eine Mannschaft begeht, hat dies keine Konsequenzen. Die Mannschaft darf eine Mauer bilden und das Foul wird geahndet. Ab dem 3. Foul, das eine Mannschaft begeht, erhält der Gegner einen Strafstoß von der 9 m Marke (gestrichelter Halbkreis vor dem Tor). Alle Strafstöße müssen direkt ausgeführt werden, die verteidigende Mannschaft darf hier keine Mauer Stellen. Der Torwart darf sich bis 5 m an den Ausführungsort annähern und sich bewegen. Schiedsrichter/ Spielleiter: Das Spiel wird von einem Schiedsrichter geleitet. Die Teilnehmenden Mannschaften stellen am Spieltag einen zuständigen Foulzähler. Der Schiedsrichter zeigt dem Foulzähler das zu zählende Foul deutlich an. Der Foulzähler hat laut anzusagen wenn das 3. Foul begangen wurde. Strafstoß: Fouls im Strafraum (zählen auch als zählbares Foul) ziehen einen Strafstoß von der 7 m Marke nach sich (auch wenn die gezählten Fouls bereits mehr als 2 Betragen, da dies die härtere Strafe darstellt). Der Torwart muß auf der Linie bleiben. Feldverweis: Ein mit einer Zeitstrafe des Feldes verwiesener Spieler darf nach zwei Minuten oder nach einem Gegentor wieder am Spiel teilnehmen. Ein mit Rot des Feldes verwiesener Spieler darf nur dann ersetzt werden wenn die Mannschaft ein Gegentor kassiert hat. Rückpass: Das Zuspiel zum TW ist zwar erlaubt, aber nach einem Abwurf/Abspiel durch den TW muss der Ball erst die Mittellinie überquert haben oder von einem Gegenspieler berührt worden sein, bevor der Ball wieder vom TW gespielt werden darf. Hierbei ist unerheblich, ob der TW den Ball mit der Hand oder dem Fuß kontrolliert oder gespielt hat. Seitenaus: Nach einem Seitenaus wird der Ball durch einen Einkick ins Spiel gebracht. Hierzu ruht der Ball auf der Seitenauslinie und der Spieler muß mit dem Standbein auf oder außerhalb der Seitenauslinie stehen, wenn der Ball gespielt wird. In Hallen ohne Seitenaus Linie gilt der Ball als aus, wenn er an die Bande gespielt wurde. Hierbei wird der Ball zum Einkicken ca. 1m von der Bande aus zum Einkicken in das Spielfeld gelegt. Der Einkick zum Torwart gilt als Rückpass, und darf nicht mit der Hand aufgenommen werden.

5 Auszeit: Auszeiten gibt es im Futsalspielbetrieb des NFV-Kreises nicht. Spielfortsetzung: Für die Spielfortsetzungen, Einkick, Freistoß, Abwurf und Eckstoß muss der Ball zügig gespielt werden (ca. 4 Sekunden) Ball an die Decke: Für die gegnerische Mannschaft wird ein Einkick von der Seitenauslinie an der Stelle verhängt, die der Deckenberührung am nächsten ist. Auswechslung: Fliegendes Ein- und Auswechseln ist erlaubt, allerdings nur in der Wechselzone Erst muss der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld verlassen haben ehe der einzuwechselnde Spieler das Spielfeld betritt. Torerzielung: Tore können von überall innerhalb des Spielfeldes erzielt werden, also auch aus der eigenen Hälfte. Aus einem indirekten Freistoß, einem Einkick, einem Anstoß sowie einem Abwurf kann kein Tor direkt erzielt werden. Abwurf: Ein Torabwurf, nachdem der Ball durch einen Gegner ins Toraus ging, wird nur durch den TW ausgeführt und darf nicht über die Mittellinie gespielt werden. Wenn der TW den Ball aus dem laufenden Spiel kontrolliert darf er über die Mittellinie spielen. Torwart: Der TW darf nur zur Torverhinderung seinen Strafraum verlassen. Abstand: Bei Standards ist ein Abstand, zum Ausführenden, von mindesten 5 m einzuhalten Gegen diese Hallenausschreibung ist Einspruch in schriftlicher Form beim KJA Vorsitzenden bis 7 Tage nach dem Hallensprechtag möglich. Uwe Wolter KJA Vorsitzender

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