Rote Karte für alle Umweltsünder!

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1 SAUBERE STADT HAGEN Rote Karte für alle Umweltsünder!

2 Sauberkeit lohnt sich! Die intensive und aktive Auseinandersetzung mit dem Thema Stadtsauberkeit ist in den vergangenen Jahren zu Recht zu einem zentralen öffentlichen Anliegen geworden. Hat sich doch gerade die Sauberkeit mehr und mehr zu einem wichtigen Kriterium für die Aufenthaltsqualität im Stadtraum entwickelt. Getreu dem Motto: Sauberkeit lohnt sich! Dabei kann sich das bisherige Engagement für ein sichtbares Mehr an Sauberkeit in Hagen ganz zweifellos sehen lassen: So hat der verstärkte Einsatz von Mitarbeitern des Hagener Entsorgungsbetriebes (HEB) nicht nur im innerstädtischen Kernbereich im positiven Sinne seine Spuren hinterlassen. Auch im Rahmen der Ordnungspartnerschaft hat sich das gemeinsame Vorgehen von Mitarbeitern des Ordnungsamtes, des Umweltamtes und der Polizei als erfolgreich erwiesen. Wir glauben, dass Sie, die Bürgerinnen und Bürger Hagens, nicht nur von der Stadt ausreichende Maßnahmen erwarten, Stadtsauberkeit auch künftig zu gewährleisten und sogar noch zu erhöhen, sondern auch selbst einen wichtigen Beitrag dazu beitragen können und wollen. Allein die rege Beteiligung an den stadtweiten Reinigungstagen hat nachhaltig gezeigt: Sie sagen sehr bewusst Ja zu einem sauberen Hagen! Das bedeutet aber auch, dass Verstöße gegen die allgemeinverbindlichen Regeln konsequent verfolgt und geahndet werden! Deshalb handeln wir sicher auch in Ihrem Namen, wenn die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ab sofort in den einzelnen Stadtbezirken noch aufmerksamer als bisher schon ein waches Auge auf Verunreinigungen aller Art haben und rigoros gegen Umweltsünder vorgehen.

3 Umweltsünden sind teuer! Um das Ziel einer sauberen Stadt Hagen dauerhaft erreichen zu können, ist es erforderlich und fraglos auch im Sinne der meisten Bürgerinnen und Bürger dass Umweltsünden entsprechend geahndet werden. Leider machen wir immer wieder die Erfahrung, dass manche Menschen nicht freiwillig ihr fehlerhaftes Verhalten einstellen, sondern erst durch die Erhebung eines Verwarngeldes davon abgehalten werden können. Das alte Sprichwort Unwissenheit schützt vor Strafe nicht kann und darf dabei nicht als Entschuldigung gelten. Umweltsünden sind in ihrer Konsequenz eine teure Angelegenheit Umweltsündern müssen wir daher rigoros die Rote Karte zeigen. In diesem Faltblatt geben wir deshalb in Auszügen den Verwarngeldkatalog der Stadt Hagen wieder. Und noch eine Bitte: Sprechen Sie bei Bedarf auch Ihre Freunde und Bekannten an und helfen Sie so mit, unsere Stadt sauber zu halten.

4 Tatbestand Verwarngeldhöhe 1. Verunreinigungen im Stadtgebiet Verunreinigung von Anlagen und Gehwegen durch Hunde 20 Fütterung von verwilderten Haustauben 20 Urinieren und Koten in der Öffentlichkeit (störende Verhaltensweisen) 20 Verunreinigung in den Anlagen / wildes Plakatieren 10 Benutzung von Bänken entgegen ihrer Zweckbestimmung 10 Abstellen von Sammelgut 15 Verunreinigung der Gehwege Wegwerfen und Ablagern von Abfällen / Illegale Entsorgung von Sperrmüll Gegenstände unbedeutender Art (z.b. Zigarettenkippe und -schachtel, Kaugummi, Pappbecher, Pappteller, Inhalt von Aschenbechern, Stoffreste, Obst- & Lebensmittelreste, etc.) 20 Mehrere Gegenstände unbedeutender Art bzw. Gegenstände gewisser Bedeutung wie z.b. Zeitung, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton 35 Einzelstücke kleineren Umfangs wie z.b. Radio, Küchenmaschine, Koffer, Rasenmäher, Kinderwagen, Stuhl, Schränkchen, Bilderrahmen, Kisten, PC ab 20 Mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs bzw. Einzelstücke größeren Umfangs wie z. B. Kühlschrank, Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür 35 Neben dem Verwarngeld werden dem Verursacher auch die Kosten der Entsorgung angerechnet. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

5 Tatbestand Verwarngeldhöhe 3. Falscher Umgang mit den Abfallbehältern Falsches Befüllen der Abfallbehälter 25 Missbrauch öffentlicher Müllbehälter mit Privat-/Gewerbemüll 25 Benutzung der Glascontainer außerhalb der zugelassenen Zeit 25 Befüllen der Restabfallsäcke mit spitzen/scharfen Gegenständen 25 Abstellen der Abfallbehälter außerhalb des Abfuhrtages 25 Abstellen/Lagerung gelber Säcke außerhalb der Abfuhrzeit 25 Bereitstellen von Sperrmüll außerhalb des Abfuhrtages (oder Bußgeldverfahren) 25 Durchsuchen und Wegnehmen von Abfällen Störungen / Belästigungen der Allgemeinheit Anleinpflicht für Hunde 10 Kein Maulkorb aber angeleint 10 Kein Maulkorb und nicht angeleint 15 Aufdringlichkeit, Lärmen, Trunkenheit, aggressives Betteln 20 Störender Alkoholverzehr in der Öffentlichkeit 15 Alkoholverzehr auf Spielplätzen 35 Herausgeber: Stadt Hagen - Amt des Oberbürgerrmeisters, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Druck und Satz: Druckerei der Stadt Hagen

6 Müll in Sicht? Bitte anrufen!: Jede Bürgerin und jeder Bürger also auch Sie können aktiv mit dazu beitragen, dass wir alle gemeinsam weiterhin in einer sauberen Stadt leben und uns entsprechend wohl fühlen. Deshalb unsere Bitte an Sie: Helfen Sie uns, Verunreinigungen umgehend beseitigen zu können. Und helfen Sie uns auch, die Verursacher festzustellen und sie zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb: Rufen Sie die Nummer für noch mehr Sauberkeit in unserer Stadt an: g Unter dieser Nummer erreichen Sie montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 16 Uhr immer einen kompetenten Ansprechpartner. Außerhalb dieser Zeiten werden alle eingehenden Anrufe aufgezeichnet, damit wir schnellstmöglich eingreifen können!

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