03. Februar Mittagstisch Frauenvereine Rü/Ze-Ki Gemeindesaal Zeglingen
|
|
- Herta Kästner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mitteilungen Sirenentest Am Mittwoch, 4. Februar 2015, findet in der ganzen Schweiz von bis spätestens Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und auch jener des Wasseralarms getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Im Sicherheitsverbund Schafmatt wird um Uhr der Allgemeine Alarm ein zweites Mal und um Uhr ein drittes Mal ausgelöst. Im Bedarfsfall kann der Sirenentest bis spätestens Uhr wiederholt werden. Wenn das Zeichen Allgemeiner Alarm ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Merkblatt Alarmierung der Bevölkerung auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuchs sowie im Internet unter Veranstaltungskalender 03. Februar Mittagstisch Frauenvereine Rü/Ze-Ki Gemeindesaal Zeglingen 04. Februar Information Kreisschule Rü-Ki-Ze Gemeinden Rü-Ki-Ze Mehrzweckhalle Zeglingen 06. Februar Jahresversammlung Musikverein Rünenberg Rest. Löwen, Rünenberg 06. Februar Jahresversammlung Turnverein Zeglingen Mehrzweckhalle Zeglingen 07. Februar Blockflötenworkshop Doris Mangold Gemeindesaal Zeglingen 07. Februar Jahresversammlung Schützengesellschaft Rünenberg Rest. Löwen, Rünenberg 07./08.Februar Wildsaupfeffer Skiriege Staffelalp Zeglingen Skihütte Zeglingen 08. Februar Brot für Alle Kirchgemeinde Ki-Rü-Ze Mehrzweckhalle Zeglingen 11. Februar Kinderfasnacht Verein Spielgruppe Rünenberg Dorf/Gemeindesaal Rünenberg 11. Februar Kleines Kino Kirchgemeinde Ki-Rü-Ze Pfarrscheune Kilchberg Turnverein/Skiriege Staffelalp Februar Ski- und Snowboardlager Zeglingen Eischoll 22. Februar Fasnachtsapéro Burn-Out Rugger Feuerwehrmagazin Rünenberg Februar Fasnacht Burn-Out Rugger div. Anlässe Gemeinde-Tageskarten der SBB Reservieren Sie sich Ihre Karte via Homepage oder oder via Internet-Plattform Im Weiteren können Sie die Karten aber auch via Telefon bei den Gemeindeverwaltungen Zeglingen oder Rünenberg bestellen: Tel bzw Preis: Fr. 45. pro Karte für EinwohnerInnen der drei Verbundsgemeinden Fr. 50. pro Karte für auswärtige Personen
2 Bitte beachten Einladung zum Informationsabend Projekt Kreisprimarschule Rü-Ki-Ze Mittwoch, 4. Februar Uhr Mehrzweckhalle Zeglingen Eckpunkte einer allfälligen Kreisprimarschule Rü-Ki-Ze: Die Schule hat zwei Standorte: Rünenberg und Zeglingen. Die Kindergärten sowie die 1. und 2. Klassen verbleiben in den jeweiligen Dörfern. Ab der 3. Klasse orientiert sich der Schulstandort an pädagogischen und/oder organisatorischen Gesichtspunkten. Die ganze Kreisprimarschule Rü-Ki-Ze würde wie jede Kreisschule von einer Schulleitung und einem dorfübergreifenden Schulrat geführt. Ziel des Anlasses ist die Information über alle konkreten Aspekte einer möglichen Kreisschule (Klassenbildung, Räumlichkeiten, pädagogische Aspekte, Schulweg, finanzielle Auswirkungen etc.). Es können offene Fragen geklärt und diskutiert werden. Natürlich soll auch ein Eindruck von der Einschätzung des Projektes in der Bevölkerung gewonnen werden. Denn am Schluss sind es die Stimmberechtigten, die über eine tatsächliche Realisierung entscheiden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen unsere Schule geht alle an! Die Arbeitsgruppe Kreisprimarschule Rü-Ki-Ze Urs Müller (GR/SR Zeglingen, Vorsitz), Andreas Imhof (GR Kilchberg), Rebecca Gröflin (GR/SR Rünenberg), Delia Lang (GR Zeglingen), Rico Kessler (SR Rünenberg), Georges Krieg (GR/SR Kilchberg, Aktuar); als Berater: Andi Weiss, Amt für Volksschulen, BKSD BL
3 Hundehalter Meldepflichten GEMEINDEVERWALTUNGSVERBUND Wir bitten alle Einwohnerinnen und Einwohner, die neu im Besitz eines Hundes sind, dies persönlich bis 28. Februar 2015 der Gemeindeverwaltung zu melden. Grundsätzlich muss die Anschaffung, Weitergabe oder der Tod eines Hundes innerhalb von 14 Tagen seit dem Ereignis der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen: Impfausweis Versicherungsnachweis über die Deckung der Haftpflicht von mindestens 3 Mio. Franken Sachkundenachweis über den Besuch eines Theoriekurses (Neuhalter) Sachkundenachweis über den Besuch eines Trainingskurses Meldevorschriften bei Zuzug, Umzug und Wegzug Seit dem 1. Januar 2009 gilt das neue Anmelde- und Registergesetz. Es ist folgendes zu beachten: Personen, die in eine Gemeinde zuziehen, innerhalb einer Gemeinde umziehen oder aus einer Gemeinde wegziehen, müssen die Mutation innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung melden Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen oder Liegenschaften haben Zu- und Wegzüge Ihrer Mieterinnen und Mieter innert 14 Tagen seit dem Mietantritt der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Personen, die eine Person bei sich aufnehmen, haben dies von sich aus und innert 14 Tagen der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung bei der Erfüllung der Vorgaben von Bund und Kanton. Informationen bezüglich Wasser-/Abwasserrechnung Der alljährliche Versand der Wasser-/Abwasserrechnungen steht bevor. Wir möchten auf Folgendes hinweisen: Zwischenabrechnungen bei Eigentümer- und Mieterwechsel Gemäss 37 Wasserreglement wird die jährliche Wassergebühr (wie auch die Abwassergebühr) den Haus- bzw. Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern in Rechnung gestellt. Wenn das Eigentum an der Liegenschaft ändert, hat der Eigentümer dies der Verwaltung zu melden und es kann auf Wunsch eine Zwischenabrechnung erstellt werden ( 23 Bst. c, 28 Ziffer 2 und 30 Ziffer 3). Ohne Meldung von Seiten des Grundeigentümers wird ohne Berücksichtigung der Liegenschaftsübertragung Rechnung gestellt und zwar an den rechtmässigen Eigentümer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. In diesem Fall ist es Sache der Vertragsparteien, die Gebühren unter sich aufzuteilen. Bei vermieteten Einfamilienhäusern erfolgt die Rechnungsstellung an den Vermieter bzw. Eigentümer. Es ist Sache des Vermieters, die Gebühren dem Mieter weiter zu belasten. Bei Mieterwechsel erfolgt keine Zwischenabrechnung von Seiten der Gemeinde. Es empfiehlt sich deshalb für den Vermieter, den Wasserstand per Datum Mieterwechsel abzulesen, damit die Aufteilung des Rechnungsbetrages unter den Mietern korrekt vorgenommen werden kann. Defekte Wasseruhr und Hausinstallation Auch Wasseruhren halten nicht ewig. Es liegt im Interesse der Hauseigentümer, die Funktionstüchtigkeit der Wasseruhr und Hausinstallation periodisch zu überprüfen und zwar wie folgt:
4 Wenn im Haus Wasser bezogen wird, sollte sich das Rad in der Wasseruhr drehen. Sind sämtliche Wasserhähne zugedreht, keine Waschmaschine in Betrieb, etc., sollte auch das Rad in der Wasseruhr still stehen. Ansonsten ist davon auszugehen, dass z.b. eine Leitung im Haus defekt, eine Spülung des WC s undicht ist oder ein Wasserhahn tropft. Gemäss 20 haftet der Grundeigentümer oder Baurechtsnehmer für Schäden aufgrund mangelhaften Unterhalts der Hausinstallationen. Wenn infolge einer defekten Wasseruhr der Wasserbezug nicht ermittelt werden kann, wird gemäss 28 Ziffer 3 der durchschnittliche Verbrauch der letzten 3 Jahre in Rechnung gestellt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bestellung Schweizer Pass Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger, rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass? Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform beantragen. Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen. Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai und Juni hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von bis Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend). Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbestellung! Herzlichen Dank. Hans Schmidt Stiftung Beiträge an geschützte Gebäude Die Hans Schmidt Stiftung mit Sitz in Liestal bezweckt die Förderung des Malerhandwerks im Kanton Basel-Landschaft. Ihre Tätigkeit besteht unter anderem darin, Malerarbeiten bei der Renovation historisch wertvoller Bauten im Kanton Basel-Landschaft durch Kostenbeiträge zu unterstützen. Solche Beiträge können auch für Renovationsarbeiten an kommunal geschützte Bauten ausgerichtet werden. EigentümerInnen von solchen Bauten können ihre Gesuche direkt an die Stiftung richten: Hans Schmidt Stiftung c/o Kantonale Denkmalpflege Rheinstrasse Liestal
5 Regierungsrats- und Landratswahlen: Wahlfilm als Anleitung Am 8. Februar 2015 finden die Gesamterneuerungswahlen von Landrat und Regierungsrat statt. In einem kurzen Video der Landeskanzlei werden die Wahlsysteme erklärt und das richtige Ausfüllen der Wahlunterlagen aufgezeigt. Der Landrat wird in einer Proporzwahl, der Regierungsrat in einer Majorzwahl gewählt. Im Video werden die Wahlverfahren und das korrekte Ausfüllen der Wahlunterlagen veranschaulicht. Der kurze Film ist auf der Internetseite des Kantons aufgeschaltet. Parteien, Gemeinden, Schulen und Medien können das Video zur Information einsetzen. Link zum Film auf der Webseite des Kantons: Link zum Film auf Youtube: Für Rückfragen Nic Kaufmann, 2. Landschreiber, Landeskanzlei (LKA), oder
Gemeindeverwaltung. Ostern: Wahl des Gemeinderates Rümlingen. Wahl der Baukommission. Mitglied Schulrat gesucht
Rümlinger News März 2012 Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Dienstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonnummer 062 299 19 52 Fax 062 299 54 02 Email gemeinde@ruemlingen.bl.ch
MehrVERHALTENSREGELN BEI EINEM EREIGNIS
VERHALTENSREGELN BEI EINEM EREIGNIS Brandruine im Oberdorf, Brand vom 04. September 1979 Hochwasser vom 15. Oktober 2000, Einsatz der Feuerwehr GFSng-2011 Hochwasser 1 HÖREN Hören Sie Radio und folgen
MehrWahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat
Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe Januar 2015 Zivilschutz Probealarm am Mittwoch, 4. Februar 2015 ab 13.30 Uhr Am Mittwoch, 4. Februar 2015
Mehrgestützt auf die Alarmierungsverordnung (AV) vom 18. August ) und Art. 4 Abs. 3 des Bevölkerungsschutzgesetz (BevSG) vom 22.
500.0 Kantonale Alarmierungsverordnung (KAV) vom 8. Februar 07 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf die Alarmierungsverordnung (AV) vom 8. August 00 ) und Art. 4 Abs. des Bevölkerungsschutzgesetz
MehrBlld. Gebäudeversicherung/Natur-
Mitteilungen Wie sind die Hecken und Sträucher zu schneiden? Nach dem Gesetz über das Strassenwesen dürfen Bäume und Sträucher nur dann in das Strassenareal ragen, wenn deren Äste die Fahrbahn um mindestens
MehrKOBLENZER infoblatt. KONTAKT Wir sind wie folgt erreichbar
JANUAR 2019 Jahrgang 28 Nr. 1 erscheint monatlich KOBLENZER infoblatt ÖFFNUNGSZEITEN ab 1. JANUAR 2019 Montag: 09.00 11.30 Uhr 14.00 16.30 Uhr Dienstag: geschlossen 14.00 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen
MehrGemeindeverwaltung. Sirenentest am Mittwoch, 2. Februar Steuererklärung 2010
Rümlinger News Januar 2011 Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Dienstag 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr Telefonnummer 062 299 19 52 Fax 062 299 54 02 Internet Email www.ruemlingen.ch
Mehrn e Gemeinde- n r ü h Anzeiger T e d in Thürnen e m e G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 530 Freitag, 26. Oktober 2018 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
MehrTenniker Adventskalender Wohnungen zu vermieten
top-aktuell Tenniker Adventskalender 2011 Schon seit etlichen Jahren wird, wie in vielen anderen Gemeinden, auch in unserer Gemeinde ein Adventskalender organisiert. Der Gemeinderat möchte sich an dieser
MehrE p t i n g e n. Mitteilungsblatt Februar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen
Mitteilungsblatt Februar 2011 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Telefon: 062 299 12 62 Hauptstrasse 18 Fax: 062 299 00 14 4458 Eptingen E-Mail: gemeinde@eptingen.ch
MehrE p t i n g e n. Mitteilungsblatt Februar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen
Mitteilungsblatt Februar 2010 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Telefon: 062 299 12 62 Hauptstrasse 18 Fax: 062 299 00 14 4458 Eptingen E-Mail: gemeinde@eptingen.ch
Mehrn e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 517 Freitag, 27. Oktober 2017 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
MehrWüFla. Kleintierarzt Notfall Kanzlei und Kassa : Montag Freitag Uhr / Uhr oder nach Vereinbarung
WüFla Nr. 02 / 16 21. Januar 2016 Nächste Ausgabe: 4. Februar 2016 38. Jahrgang Lokalblatt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt Erscheint alle 14 Tage, donnerstags in allen Haushaltungen Herausgeber: Canisius
MehrE p t i n g e n. Mitteilungsblatt März 2009. Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen
Mitteilungsblatt März 2009 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Telefon: 062 299 12 62 Hauptstrasse 18 Fax: 062 299 00 14 4458 Eptingen E-Mail: gemeinde@eptingen.ch
MehrGMEINI-NOCHRICHTE. Ausgabe 01/2019. Für kurze Zeit hat sich der Winter bei uns gemeldet. (erscheint monatlich) Rünenberg Kilchberg Zeglingen
GMEINI-NOCHRICHTE Rünenberg Kilchberg Zeglingen Für kurze Zeit hat sich der Winter bei uns gemeldet. Ausgabe 01/2019 (erscheint monatlich) Allgemeines Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Rünenberg Schulstrasse
MehrLeimbach informiert. Ausgabe Februar Gemeindeverwaltung Seebergstrasse Leimbach
Leimbach informiert Ausgabe Februar 2017 Neujahrsapéro 2017 Gemeindeverwaltung Seebergstrasse 4 5733 Leimbach 062 765 81 60 gemeindekanzlei@leimbach.swiss www.leimbach.swiss Agenda Februar 2017 Mi 01.
MehrE p t i n g e n. Mitteilungsblatt März Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen
Mitteilungsblatt März 2012 Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Telefon: 062 299 12 62 Hauptstrasse 18 Fax: 062 299 00 14 4458 Eptingen E-Mail: gemeinde@eptingen.ch
Mehr"Häf elfinger-blä ttli"
April2016 Ausgabe Nr. 79 "Häf elfinger-blä ttli" Offizielles Publikationsblatt der Gemeindebehörden und der Gemeindekanzlei Häfelfingen Herausgeber: Gemeindekanzlei Häfelfingen Tel. 062 299 00 60, Fax
MehrGemeinderatsverordnung zum Wasserreglement der Gemeinde Titterten vom 14. Mai 2007
Gemeinde Titterten Kanton Basel-Landschaft Gemeindeverwaltung Titterten Hauptstrasse 42 4425 Titterten 061/943 13 13 061/943 13 15 email: gemeinde@titterten.ch Homepage: www.titterten.ch Gemeinderatsverordnung
Mehrn e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 502 Freitag, 30. September 2016 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
MehrGemeinde-Nachrichten vom 27. März 2014
Gemeinde-Nachrichten vom 27. März 2014 Termine jeweils freitags Mittagstisch Käwiander Käwiander Mittagstisch Donnerstag, 03.04. Jungschützenkurs Jungschützenleiter Samstag, 05.04. Fiire mit de Chliine
MehrBeschluss des Gemeinderates: Vorprüfung Kanton: Beschluss der Gemeindeversammlung: xx.xx.2017 Fakultative Referendumsfrist:
Gemeinde Eptingen Reglement über Beiträge an die Schulwegkosten Beschluss des Gemeinderates: 23.01.2017 Vorprüfung Kanton: 07.03.2017 Beschluss der Gemeindeversammlung: xx.xx.2017 Fakultative Referendumsfrist:
MehrAnmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal
3753 Oey, 31. März 2015/mn An die Eltern der schulpflichtigen Kinder der Gemeinde Diemtigen Anmeldung für das Tagesschulangebot der Schule Diemtigtal Sehr geehrte Eltern Sie haben Kinder, die bereits oder
MehrVerordnung über die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung
Verordnung über die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung (Alarmierungsverordnung, AV) 520.12 vom 5. Dezember 2003 (Stand am 1. Januar 2009) Der Schweizerische
MehrWahlen. Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat. Probealarm am 1. Februar 2012 ab 13.
Wahlen Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Wahlen herausgegeben vom Gemeinderat Ausgabe Januar 2012 Zivilschutz Probealarm am 1. Februar 2012 ab 13.30 Uhr Am Mittwoch, 1. Februar 2012 findet in
MehrE p t i n g e n. Mitteilungsblatt Februar Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen. Redaktion:
Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Fax: 062 299 00 14 E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch
MehrMitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN
Mitteilungsblatt DER GEMEINDE LÄUFELFINGEN Herausgeber Gemeindeverwaltung Läufelfingen Tel. 062 285 10 80 gemeinde@laeufelfingen.ch Fax 062 285 10 81 www.laeufelfingen.ch Erscheint per 25. jeden Monats,
MehrAusfüll-hilfe: Anmeldung bei der Stadt Aschaffenburg nach dem Bundes-melde-gesetz Paragraf 23 Absatz 1
Ausfüll-hilfe: Anmeldung bei der Stadt Aschaffenburg nach dem Bundes-melde-gesetz Paragraf 23 Absatz 1 Hinweis Sie müssen Ihre neue Wohnung anmelden. Das ist Ihre Pflicht als Bürger. So steht es im Bundes-melde-gesetz
Mehrn e Gemeinde- n r ü h Anzeiger T e d in Thürnen e m e G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 533 Freitag, 21. Dezember 2018 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
MehrGEMEINDE STALDENRIED
GEMEINDE STALDENRIED REGLEMENT ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG Die Urversammlung der Gemeinde Staldenried eingesehen die Artikel 69, 75 und 78 der Kantonsverfassung; eingesehen die Art. 2, 17, 146 und 147 des
MehrGMEINI-NOCHRICHTE. Rünenberg Kilchberg Zeglingen
GMEINI-NOCHRICHTE Rünenberg Kilchberg Zeglingen Die in Fronarbeit erstellte neue Brücke beim Wasserfall Giessen, Rünenberg zeigt sich in neuem Glanz! Ausgabe 01/2017 (erscheint monatlich) Allgemeines Öffnungszeiten
MehrE i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t
E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t vom 4. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis A. Geltungsbereich Grundsatz... B. Voraussetzungen zur Einbürgerung Niederlassung... Integration... C. Anspruch auf Einbürgerung
MehrKreisschule Bechburg Jurastrasse Oensingen Telefon Telefax
Jurastrasse 4 4702 Oensingen Telefon 062 388 34 44 Telefax 062 388 34 40 www.ksbechburg.ch Nutzungsgesuch für die Benützung der Schulanlagen der - Auszufüllen sind Punkt 1 und 2; die Kosten werden von
Mehrn e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 478 Freitag, 27. Februar 2015 Impressum Gemeinderat Präsident Hansjörg Hänggi Vizepräsident Remo Buess Gemeinderäte Salvatore
MehrGemeindeverband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Alarmierungskonzept
Gemeindeverband Öffentliche Sicherheit Untere Emme Alarmierungskonzept . Ausgangslage An der Verbandsratssitzung vom. April 05 erteilte der Verbandsrat dem Regionalen Führungsorgan Untere Emme den Auftrag,
MehrAmtsanzeiger Lupsingen Seite 11 JANUAR 2013 Seite 12 JANUAR 2014 Amtsanzeiger Lupsingen Dankeschön Nun bin ich bereits seit einigen Wochen pensioniert und geniesse meinen neuen Tagesablauf. Gleichzeitig
MehrGemeinde Beringen. Reglement über die Abwassergebühren
Gemeinde Beringen Reglement über die Abwassergebühren Reglement über die Abwassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren Liegenschaften über
MehrSCHWEIZERPASS / IDENTITÄTSKARTE
SCHWEIZERPASS / IDENTITÄTSKARTE Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Der Schweizerpass Passbegehren 3. Provisorischer Pass 4. Die Identitätskarte sdauer / Änderungen Kontrollführung 5. Einwilligungserklärung
MehrMitteilungsblatt Januar 2017
Mitteilungsblatt Januar 2017 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Auch im Jahr 2017 wollen wir Sie mit dem monatlich erscheinenden Mitteilungsblatt regelmässig über die News aus dem Gemeindehaus bedienen.
MehrMITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 89 Anfangs März 2017 Zeichnung von Saskia Brugger Aus der Gemeindekanzlei Hundesteuerrechnungen Im Monat März werden die Hundebesitzer die Hundesteuerrechnung,
MehrReglement über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten
Reglement über die Hundehaltung der Gemeinde Diegten Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Zuständigkeit... 2 B. Öffentliche Sicherheit und Ordnung... 2 3
MehrEptinger November 2004
Eptinger November 2004 Mitteilungs blatt Publikation der Gemeindebehörde und Gemeindeverwaltung Eptingen Redaktion: Telefon: Telefax: Infos über Eptingen im Internet: Gemeindeverwaltung 062 299 12 62 062
MehrMITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF. 3 2 Nr. 60 Mitte Juni Unser Gemeindewegmacher, Hanspeter Gasser, im Einsatz. Wir danken ihm dafür herzlich!
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 60 Mitte Juni 2015 Unser Gemeindewegmacher, Hanspeter Gasser, im Einsatz. Wir danken ihm dafür herzlich! Aus der Gemeindeversammlung Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
MehrI. Zweck. II. Geltungsbereich. Vom 23. Dezember 2008 (Stand 1. Januar 2009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Registerharmonisierungsverordnung 5.00 Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister im Kanton Basel-Stadt (Registerharmonisierungsverordnung,
MehrReglement über die Hausaufgabenbetreuung an der Volksschule Sachseln (Hausaufgabenbetreuungs-Reglement) vom 26. April 2010
Reglement über die Hausaufgabenbetreuung an der Volksschule Sachseln (Hausaufgabenbetreuungs-Reglement) vom 6. April 00 G:\Kanzlei\SS\REG-VERO\Hausaufgabenbetreuungs-Reglement 00.doc Hausaufgabenbetreuungs-Reglement
MehrGesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz)
6 Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom. Mai 006 (Stand. Januar 0) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz bezweckt die Nachvollziehbarkeit
MehrKultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft. Amt für Berufsbildung und Berufsberatung EINSCHREIBEN
Kultur- und Sportdirektion Bildungs-, Prüfungsleiterin Rosenstrasse 25, Postfach 4410 Liestal Telefon 061/552 28 50 Telefax 061/552 28 06 E-mail johanna.waeckerli@bl.ch Internet www.afbb.bl.ch EINSCHREIBEN
MehrRünenberg Kilchberg Zeglingen Schon bald beginnt die närrische Zeit Ausgabe 1/2018
GMEINI-NOCHRICHTE Rünenberg Kilchberg Zeglingen Schon bald beginnt die närrische Zeit Ausgabe 1/2018 (erscheint monatlich) Allgemeines Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Rünenberg Schulstrasse 50 Dienstag
MehrReglement über das Stationieren von Schiffen im öffentlichen Hafen
Reglement über das Stationieren von Schiffen im öffentlichen Hafen Gemeinde Uetikon am See Vom Gemeinderat genehmigt am 4. Dezember 2014. 2 Gemeinde Uetikon am See Reglement Über das Stationieren von Schiffen
MehrVerordnung über die Warnung und Alarmierung
Verordnung über die Warnung und Alarmierung (Alarmierungsverordnung, AV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Alarmierungsverordnung vom 18. August 2010 1 wird wie folgt geändert:
MehrMerkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft
1. Juli 2005 Merkpunkte für den ABC-Schutz in der Landwirtschaft Massnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb bei ABC-Ereignissen Grundsätze und Merkpunkte die Schadenminderung bei Nutztieren und den Umgang
MehrVerordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz
MehrGesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung
Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...
MehrKanton Thurgau. eumzug Schweiz
Kanton Thurgau eumzug Schweiz 28.11.2017 1 Agenda 1. Idee / Ziel 2. Stand Umsetzung in den Kantonen 3. Datenschutz / Informationssicherheit 4. Vorstellung der Lösung eumzugch 5. Supportorganisation 6.
MehrGelegenheitswirtschaftsbewilligung Veranstaltung bis 100 Personen/Plätze
Anhang zur Gebührenverordnung Allgemeine Gebühren Fotokopien A4 (schwarz-weiss, einseitig) CHF.30 Fotokopien A4 (schwarz-weiss, doppelseitig) CHF.50 Fotokopien A4 (farbig) CHF 1.00 Fotokopien A4 (farbig,
MehrMITTEILUNG 2016 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder
MITTEILUNG 2016 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2016 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte
MehrVerordnung über die Benützung von Liegenschaften und Anlagen der Gemeinde. Benützungverordnung Gemeindeanlagen (BENV) Mehrzweckhalle (MZH)
Verordnung über die Benützung von Liegenschaften und Anlagen der Gemeinde Benützungverordnung Gemeindeanlagen (BENV) (ehemals Benützungsrichtlinien MZH) 7.12.1993 G:\bueren\org\regl\05.0111.01 BENV-MZH.doc
MehrMit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnis Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind - für private Zwecke (zum Beispiel für
MehrVom 1. November Schutzraumunterhaltsverordnung
Verordnung betreffend Kontrolle und Unterhalt (Wartung, Reparatur und Revision) a) der Anlagen der örtlichen Schutzorganisation, der Schutzanlagen der Betriebe, der privaten Schutzräume, b) der geschützten
MehrInfos zur Anmeldung der Schulanfänger 2018/19. Am Donnerstag, um Uhr:
Infos zur Anmeldung der Schulanfänger 2018/19 Am Donnerstag, 12.10.2017 um 19.00 Uhr: Informationsabend für Eltern der Schulanfänger 2018/19 in der Pausenhalle. Vorher um 18.00 Uhr: Die Ewaldschule stellt
Mehrn e Gemeinde- rn ü h Anzeiger e T d Thürnen ein em G
Gemeinde Thürnen Gemeinde- Anzeiger Thürnen Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 503 Freitag, 28. Oktober 2016 Impressum Gemeinderat Präsident Alfred Hofer Vizepräsident Pino Dellolio Gemeinderäte Jakob Brun
MehrGemeinde Beringen. Reglement über die Wassergebühren
Gemeinde Beringen Reglement über die Wassergebühren gültig ab 1. Januar 2003 Reglement über die Wassergebühren 2 Artikel 1 Allgemeines Die Eigentümer und Baurechtsberechtigten (nachgenannt Besitzer), deren
MehrGemeindenachrichten. Gesuch um ordentliche Einbürgerung Folgende Person hat bei der Gemeinde Mandach ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt:
Gemeindenachrichten Januar 2019, Ausgabe Nr. 1 Mandach Mitteilungen des Gemeinderats Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 30. November 2018 Sämtliche Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung
MehrSteuern und Gebühren 2019 der Baselbieter Einwohnergemeinden
Steuern und Gebühren 2019 der Baselbieter Einwohnergemeinden 2 Steuern und Gebühren 2019 Steuerfüsse und Steuersätze der Einwohner- und Kirchgemeinden 2015 bis 2019 1 Bezirk, Natürliche Personen Juristische
MehrHäufig gestellte Fragen über das Energie-Übernahmedokument
Häufig gestellte Fragen über das Energie-Übernahmedokument 1. Was ist ein Energie-Übernahmedokument? Ein Dokument, das ausgefüllt wird, wenn eine Person die Lieferung von Strom und/oder Erdgas in einer
MehrDer Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein gutes neues Jahr!
MITTEILUNGEN DER GEMEINDE NUSSHOF 3 2 Nr. 87 Mitte Januar 2017 Foto: Paul Richener Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein gutes neues Jahr! Aus der Gemeindekanzlei Schalter vom 13.02.2017-17.02.2017
MehrEinwohnergemeinde Laufen
Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 4.010.1.001 Reglement über Beiträge an die Pflege zu Hause Spitex 1997 Inhaltsverzeichnis Allgemeines Art. 1 Zweck 2. Anforderungen Art.2 Voraussetzungen Art. 3 Einschränkungen
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf
MehrRichtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen. Gültig ab 1. Januar 2015
Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen Gültig ab 1. Januar 2015 Der Gemeinderat Stocken-Höfen erlässt folgende Richtlinien über das Beitrags- und Spendenwesen I. Beiträge an einheimische Vereine
MehrGemeinde Leibstadt. über die Benützung des
Gemeinde Leibstadt über die Benützung des Reglement über die Benützung des Festzeltes der Gemeinde Leibstadt 1. ALLGEMEINES Art. 1 Es steht folgende Infrastruktur zur Verfügung: - Festzelt (21 x 8 m) -
MehrI. Gegenstand der Verordnung. Vom 1. November 1977 (Stand 1. Januar 2009) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,
Verordnung betreffend Kontrolle und Unterhalt (Wartung, Reparatur und Revision) a) der Anlagen der örtlichen Schutzorganisation, der Schutzanlagen der Betriebe, der privaten Schutzräume, b) der geschützten
MehrEinschulungsverfahren 2019/2020
Einschulungsverfahren 2019/2020 Mittwoch, 26.09.2018 Einschulung 2019/20 Warum ändert sich das Einschulungsverfahren? Was ändert sich? Was ist für mich wichtig zu wissen? Was hat sich schon geändert, was
MehrVerordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer
Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer 161.51 vom 16. Oktober 1991 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember
MehrGesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz)
SRL Nr. 25 Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register (Registergesetz) vom 25. Mai 2009* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 20. Januar 2009
MehrMitteilungsblatt März 2016 Gemeinde Diegten
Mitteilungsblatt März 2016 Gemeinde Diegten Gemeindeverwaltung Zälghagweg 55 www.diegten.ch Tel: 061/ 976 12 12 Fax: 061/ 976 12 10 E-mail: gemeinde@diegten.bl.ch Öffnungszeiten Montag - Freitag Donnerstag
MehrGEMEINDE ZERMATT. Reglement der Wasserversorgung Zermatt
GEMEINDE ZERMATT Reglement der Wasserversorgung Zermatt 1972 Definition der Wasserversorgung Art. 1 Die Wasserversorgung ist eine öffentliche Infrastruktureinrichtung der Munizipal- und Burgergemeinde
MehrVerordnung über die Abwassergebühr
Verordnung über die Abwassergebühr 84.0 Verordnung über die Abwassergebühr vom. Januar 990 Der Einwohnerrat, gestützt auf das Bundesgesetz über den Gewässerschutz vom 4. Januar 99, das Einführungsgesetz
MehrNutzungsvertrag für Gruppenräume
Nutzungsvertrag für Gruppenräume Datum Gruppenraum Liegenschaft Kindergarten Alte Landstrasse 31, 8942 Oberrieden Erdgeschoss hinten Mitte Nutzungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Sonntag 15.30 20.00
MehrMitteilungsblatt Ausgabe 01/ Januar 2019
Mitteilungsblatt Ausgabe 01/2019-25. Januar 2019 Erscheint Redaktionsschluss Auflage per 25. jeden Monats per 15. des Monats 710 Exemplare Gemeindeverwaltung Läufelfingen Tel 062 285 10 80 Fax 062 285
MehrVeranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich
Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG 1. Geltungsbereich Sie akzeptieren neben den AGB WAG die "BGB Veranstaltungen,
MehrREVIDIERTE FASSUNG GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS GEMEINSAMER VERSAND DES WAHLMATERIALS
Der Grosse Gemeinderat erlässt gestützt auf Artikel 44 Absatz Ziffer 4 der Gemeindeordnung vom 4. April 995 sowie das kantonale Gesetz über die politischen Rechte folgendes Der Grosse Gemeinderat erlässt
MehrVerordnung des VBS über die Durchführung von Tests der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung
Verordnung des VBS über die Durchführung von Tests der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung (VTSA) vom 27. Januar 2017 Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS),
MehrMeldebescheinigung beantragen
Meldebescheinigung beantragen Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung für Ihre aktuelle Anschrift erhalten. Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
MehrLiebe Rinikerinnen und Riniker
«uns gefällt s» Nr. 01 vom 10. Januar 2019 Mitteilungsblatt Liebe Rinikerinnen und Riniker Wir hoffen, dass Ihnen der Start ins neue Jahr gut geglückt ist und Sie an den Festtagen viel Erfreuliches erleben
MehrMITTEILUNG 2017 DIE BEITRAGSSÄTZE GÜLTIG AB An unsere Mitgliedfirmen. Chur, im Dezember Sehr geehrte Mitglieder
MITTEILUNG 2017 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2017 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende Mitteilung enthält auch allgemeine Informationen für das kommende Jahr. Die Anleitung für die korrekte
MehrBÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement
BÜRGERGEMEINDE BUUS Einbürgerungsreglement Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 0..08 Seite Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Buus, gestützt auf 4 Absatz Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft
Mehr13. September I. Ausgangslage
13. September 2011 Nr. 2011-560 R-750-10 Interpellation Frieda Steffen, Andermatt, zur Erdbeben-Sicherheit der Wasserkraftwerke; Antwort des Regierungsrats I. Ausgangslage Gestützt auf Artikel 84 der Geschäftsordnung
MehrGemeinsamer Antrag der Kommission und des Regierungsrates für die zweite Lesung
Gemeinsamer Antrag der Kommission und des Regierungsrates für die zweite Lesung Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» Gesetz betreffend
MehrVerordnung über den Steuerbezug. gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet:
Verordnung über den Steuerbezug Vom 22. November 2000 (Stand 1. Januar 2012) Der Landrat, VI C/1/7 gestützt auf die Artikel 186 und 251 des Steuergesetzes (StG) vom 7. Mai 2000, 1) verordnet: Art. 1 Fälligkeitstermine
MehrGesetz über Niederlassung und Aufenthalt
Vernehmlassungsfassung 122.1 Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 24 der Bundesverfassung 2, des
MehrMitteilungsblatt Gemeinden Baldingen und Böbikon
Mitteilungsblatt Gemeinden Baldingen und Böbikon BALDINGEN Auflage Baugesuch Gesuchsteller: Zimmerei Binder GmbH, Endingerstrasse 23, 5333 Baldingen Bauvorhaben: Vordachvergrösserung und zwei Lagerschuppen,
MehrEinwohnergemeinde 4512 Bellach. Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 27.
Einwohnergemeinde 45 Bellach Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren (Grundeigentümer-Beitragsreglement) vom 7. Januar 98 Stand:. April 04 Reglement über Grundeigentümerbeiträge und gebühren
MehrGEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH
GEMEINNÜTZIGE GESELLSCHAFT DES KANTONS ZÜRICH STATUTEN 1 Die «Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zürich», gegründet 1829, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
MehrKOBLENZER infoblatt. SCHALTERÖFFNUNGSZEITEN Wir haben für Sie wie folgt geöffnet: Mo/Mi-Fr: / Di: /
JANUAR 2018 Jahrgang 27 Nr. 1 erscheint monatlich KOBLENZER infoblatt TAGESKARTE Sie können bei uns pro Tag zwei «Tageskarten Gemeinde» für Fr. 35. / Fr. 40. pro Karte beziehen. Nutzen Sie die Gelegenheit!
MehrTEILNAHMEBEDINGUNGEN & ANMELDEVERFAHREN
1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN & ANMELDEVERFAHREN Teilnahmeberechtigt sind alle schulpflichtigen Kinder in Neuenkirch, Hellbühl und Sempach Station vom Kindergarten bis zur 9. Oberstufe. Bitte beachten: Bei der
Mehr1.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Verwaltungs- und Organisationsreglement
1.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Verwaltungs- und Organisationsreglement GEMEINDE OBERDORF / Verwaltungs- und Organisationsreglement Seite Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Oberdorf gestützt
Mehr