Mitteilungsblatt Gemeinden Baldingen und Böbikon

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1 Mitteilungsblatt Gemeinden Baldingen und Böbikon

2 BALDINGEN Auflage Baugesuch Gesuchsteller: Zimmerei Binder GmbH, Endingerstrasse 23, 5333 Baldingen Bauvorhaben: Vordachvergrösserung und zwei Lagerschuppen, Geb. Nr. 45, Parzelle Nr. 110, 5333 Baldingen Das Baugesuch kann vom 23. Februar 2007 bis und mit 14. März 2007 während den ordentlichen Bürostunden auf der Gemeindekanzlei Baldingen-Böbikon, Böbikon, eingesehen werden. Einsprachen gegen Bauvorhaben sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Baldingen zu richten. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, Einsprache zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Baubewilligung Knöpfli Tobias, Sonnenweg 1, Baldingen; Hundezwinger, Parzelle Nr. 108, Gebäude Nr. 154, Baldingen Betreibungsstatistik Betreibungen Pfändungen oder Konkurs Betreibungen auf Grundpfand Betreibungen auf Faustpfand Rechtsvorschläge Pfändungen Verwertungen Verlustscheine Verlustscheine Konkursandrohungen Betreibungen Total Forderungen Total in Fr. 51' ' ' ' '251.10

3 Einwohnerkontrolle Zuzüge Kaltenegger-Berner Kurt und Hella, mit Kevin, Magdalena und Michaela, Breitweg 2 Geburten Wegzüge Todesfälle Abfallabfuhrdaten 2007 Die Abfallabfuhr findet an folgenden Tagen (jeweils Mittwoch- Morgen, ab Uhr) statt: Februar: 28. März: 14. / 28. April: 11. / 25. Mai: 09. / 23. Juni: 06. / 20. Juli: 04. / 18. August: 08. / 22. September: 05. / 19. Oktober: 03. / 17. / 31. November: 14. / 28. Dezember: 12. / 19. / 31. (Mo.!) Januar 2008: 09. / 23.

4 BÖBIKON Wir gratulieren herzlich zum 91. Geburtstag am Ernst Laube Dorfstrasse Böbikon Wir wünschen dem Jubilaren für die Zukunft nur das Beste, gute Gesundheit und viel Gfreuts im neuen Lebensjahr. Vandalismus beim Verwaltungsgebäude (Schulhaus) Erneut mussten verschiedene Sachbeschädigungen und Verunreinigungen im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes zur Anzeige bei der Kantonspolizei gebracht werden. Die Bevölkerung wird gebeten, allfällige Wahrnehmungen dem Gemeinderat oder der Kantonspolizei zu melden. Betreibungsstatistik Betreibungen Pfändungen oder Konkurs Betreibungen auf Grundpfand Rechtsvorschläge Pfändungen Verwertungen Verlustscheine Verlustscheine Konkursandrohungen Betreibungen Total Forderungen Total in Fr. 387' ' '401' '320' ' Einwohnerkontrolle Zuzüge Wegzüge Geburten Todesfälle

5 BALDINGEN - BÖBIKON Arbeitsjubiläum von Finanzverwalter Martin Süss Am 01. März 2007 feierte unser Finanzverwalter Martin Süss sein 25-jähriges Arbeitsjubiläum. Die Gemeinderäte und die Verwaltung gratulieren Martin Süss zu diesem eindrucksvollen Jubiläum und danken ihm für seinen ausgezeichneten Einsatz und die sehr gute Zusammenarbeit recht herzlich. 2. grenzüberschreitende Kulturnacht Nach dem Erfolg der ersten grenzüberschreitenden Kulturnacht werden die Tore der Kultur am 31. März 2007 von bis Uhr erneut geöffnet. Viele Kulturschaffende der Region Zurzibiet/Küssaberg zeigen in dieser Nacht die Vielfalt des einheimischen Schaffens. Erleben - Staunen - Geniessen, die Kulturnacht hat viel zu bieten! Im Feuerwehrmagazin Böbikon präsentieren das Seniorenchörli sowie die Schule Baldingen-Böbikon bekannte Melodien. Für den Augenschmaus sorgen Bilder von Elisabeth Villiger und verschiedenen Schülern. Für das leibliche Wohl werden feine Grilladen und Getränke angeboten. Das ausführliche Programm finden sich auch unter Mikrochip für den Hund Seit dem 01. Januar 2007 müssen alle Hunde mittels eines Mikrochips eindeutig gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) in Bern registriert sein. Die Meldung von Mutationen (z.b. Tod des Hundes, Adressänderung oder Besitzerwechsel) liegt in der Verantwortung der Hundehalter und Hundehalterinnen. Die Benachrichtigung muss innert 10 Tagen an die ANIS ( erfolgen.

6 Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Lengnau Das bereinigte und als Grundlage für das eidgenössische Grundbuch dienende Interimsregister der Gemeinde Lengnau ist während drei Monaten, d.h. vom 1. März beim Grundbuchamt Zurzach öffentlich aufgelegt, (gemäss 26 der Grossratsverordnung über die Einführung des Grundbuches vom 5. Juli 1911). Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist dem Grundbuchamt 5330 Zurzach schriftlich einzureichen. Innert der gleichen Frist können noch eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung bisher unterlassen wurde, angemeldet werden. Ab dem 1. Juni 2007 können eintragungspflichtige Rechte, deren Anmeldung versäumt wurde, gutgläubigen Dritten gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden. Zurzach, 26. Februar 2007 Grundbuchamt Zurzach

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8 Impressum Redaktion: Gemeindekanzlei Baldingen-Böbikon, Dorfstrasse 3, 5334 Böbikon Tel/Fax: / baldingen@verwaltung2000.ch, boebikon@verwaltung2000.ch Homepage: Ausgabe: Nr. 2/2007 Auflage: 250 Exemplare

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