Der Stadtrat an den Gemeinderat
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- Cornelius Fleischer
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1 S Stadt Frauenfeld Der Stadtrat an den Gemeinderat SRB-Nr. 231 Gemeinderätin Regula Brunner; Einfache Anfrage betreffend "Verteilung Asylbewerber durch den Kanton an die Gemeinden" Beantwortung Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren In der Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2009 reichte Gemeinderätin Regula Brunner eine Einfache Anfrage nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den Gemeinderat mit folgendem Wortlaut ein: "Ausgangslage In der Thurgauer Zeitung vom 12. Februar war zu lesen, dass 108 Asylbewerber im Kanton Thurgau auf die einzelnen Gemeinden verteilt werden sollen. Dabei rechnet der Kanton mit einem Verteilschlüssel von 0,14 Prozent der Bevölkerung. Für viele Gemeinden bedeutet dies zwischen einem und fünf Asylbewerber. Aus dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass die Kapazitäten der fünf Durchgangsheime Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil, Sirnach und Romanshorn zurzeit überschritten seien. Offensichtlich verweigern nun einzelne Gemeinden die Empfehlung durch den Kanton, Unterkünfte zu besorgen. Dabei wird bis zum Griff zu Rechtsmittel gedroht. Andere Gemeindeammänner schlagen vor, die Kapazität der fünf Durchgangsheime zu erhöhen. diese Frage stellt der Arboner Gemeindeammann in seiner Interpellation vom an den Regierungsrat. Bereits anlässlich der GPK-Sitzung zum Voranschlag 2009 habe ich auf die Zunahme von Asylsuchenden hingewiesen und die Frage nach der Kapazität in Frauenfeld gestellt. Dabei wurde bekräftigt, dass Kreuzlingen und Frauenfeld stets grosse Lasten getragen haben und dass sich der Stadtrat künftig für eine ausgewogene Verteilung der Lasten einsetzen werde. Da Frauenfeld im Artikel nicht zitiert wurde, frage ich den Stadtrat an:
2 2 Fragen: 1. Wie steht es um die Lastenverteilung der Asylbewerber? Bleibt der Stadtrat dabei, für eine ausgewogene Verteilung einzustehen? 2. Wie gestaltet sich die Situation rund um das Durchgangsheim in Frauenfeld? Wer ist für Ruhe und Ordnung zuständig der Kanton oder die zuständige Gemeinde? 3. Einzelne Personen können aufgrund des Verteilschlüssels letztendlich nicht alleine in einer Gemeinde untergebracht werden. Würde Frauenfeld für Grenzfälle Hand bieten? 4. Wie steht der Stadtrat zum Vorschlag, die Kapazitäten der fünf bestehenden Durchgangsheime zu erhöhen und sämtliche Asylsuchende im Thurgau auf die fünf Gemeinden Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil, Sirnach und Romanshorn zu verteilen? Welche Konsequenzen hätte eine Aufstockung für Frauenfeld?" Vorbemerkungen Die Asylgesuche haben in der Schweiz im Jahr 2008 zugenommen (16'000), bewegen sich aber im Vergleich zu 2003 (20'000) und früher auf tieferem Niveau. Das Bundesamt für Migration (BFM) sieht den Hauptgrund für den Anstieg in der Verlagerung der von Asylsuchenden aus der Region Afrika-Subsahara benutzten Routen. Die Zahl der Personen, die das Mittelmeer von nordafrikanischen Ländern aus in Richtung Italien (Lampedusa, Sizilien) überqueren, hat sich im Jahre 2008 auf rund 33'000 verdoppelt. Personen, welche in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, verbringen die ersten Tage ihres Aufenthaltes in der Schweiz in einem der vier Empfangszentren des Bundes. Die Kapazitäten der Empfangsstellen wurden durch den Bund massiv abgebaut. Dies hatte zur Folge, dass der steigende Zustrom ab Sommer 2008 nicht mehr bewältigt werden konnte und die Asylsuchenden noch vor einer Befragung und allfälligen Rückschaffung direkt den Kantonen zugewiesen wurden. Auf den Thurgau wirkte sich der Rückgang direkter Ausschaffungen ab dem Empfangszentrum Kreuzlingen unverhältnismässig stark aus. Zuweisungen des Bundes 2007: Zuweisungen des Bundes 2008: 46 Personen 207 Personen
3 3 Nach der Zuweisung in den Kanton Thurgau wohnen Asylsuchende in einem der fünf Durchgangsheime, welche durch die Peregrina-Stiftung geführt werden. Das Ressort Asylwesen beim Fürsorgeamt des Kantons Thurgau stellt die Unterbringung und Unterstützung von Asylsuchenden sicher und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton, Gemeinden und der Peregrina-Stiftung. Fällt das Bundesamt für Migration keinen ablehnenden Entscheid, kann die asylsuchende Person einer der 80 Thurgauer Gemeinden zugewiesen werden (siehe Beilage). Die Gemeinden können die Personen, welche dem Asylrecht unterstehen, in eigenen Kollektivunterkünften oder bescheidenen Wohnungen unterbringen. Der Bund entschädigt die Kantone für die zugewiesenen Personen mit Globalpauschalen, welche mit einem komplexen Indikatorenschlüssel kantonal berechnet werden. Die Gemeinden erhalten 45 Franken pro Tag und Person. Situation in der Stadt Frauenfeld Seit rund 20 Jahren werden Asylsuchende im Thurgau gemäss Verteilschlüssel den Gemeinden zugewiesen. In all den Jahren haben einige Gemeinden die spezifische Infrastruktur und das Personal in ihren Sozialdiensten aufgebaut, andere hingegen verweigerten die Übernahme dieser Verantwortung. Die Stadt Frauenfeld hat in der ganzen Phase grössten Einsatz geleistet, einerseits als Standortgemeinde der Durchgangsheime (ehemals Hero und an der Häberlinstrasse), andererseits mit der stets grossen Anzahl von betreuten Asylbewerbenden an Ort. So sind beispielsweise in den Jahren 1996 bis 1999 von den Sozialdiensten 46 Wohnungen und 24 Zimmer gemietet worden, in denen rund 200 Personen platziert werden konnten. Betreut wurden die rund 100 Dossierträger mit ihren 34 Partnerinnen und 76 Kindern von Mitarbeitenden der Sozialdienste. Die Stadt Frauenfeld hat vorwiegend Familien aufgenommen aus dem ehemaligen Jugoslawien und Einzelpersonen aus Sri Lanka. Die Tamilen waren beliebte Mitarbeitende in Restaurants. Im Verlaufe der Zeit haben sie Frauen aus ihrer Heimat geheiratet und leben nun mit ihren Kindern in Frauenfeld. Sie sind mittlerweile eingebürgert oder haben die Niederlassung C erhalten und sind dadurch von der Asylliste verschwunden.
4 4 Die Bereitstellung der gesamten Infrastruktur - Möblierung der Wohnungen, Finanzierung des Lebensunterhaltes, Abrechnung mit dem Kanton und vieles mehr - verlangte auf Ebene der Organisation eine bedeutende Ausweitung der Aufgaben. In den vergangenen 10 Jahren verlangte der Verteilschlüssel des Kantons keine Zuweisungen von Asylsuchenden an die Stadt Frauenfeld, da aufgrund der beiden Durchgangsheime und der hohen Anzahl von Asylsuchenden an Ort die Zielgrösse immer mehr als erfüllt war. (Der Standort der Durchgangsheime führt zu einer Kürzung der Zahl der Zuweisungen.) Laufende Fluktuationen bedingt durch Heirat und Geburten erweiterten die Anzahl der in Frauenfeld wohnhaften Asylsuchenden und Flüchtlinge ohnehin. Daneben ist die Stadt Frauenfeld als Zentrum mit ihrer Infrastruktur und den Arbeitsplätzen bei den Asylsuchenden beliebt. Sehr viele hier wohnhafte Personen aus dem Asylbereich sind berufstätig. In den letzten Jahren sind wiederholt Personen aus anderen Gemeinden nach Frauenfeld gezogen. Die Sozialdienste haben immer dann das Einverständnis zur Wohnsitznahme erteilt, wenn Arbeit und Wohnraum vorhanden waren. Im Verlaufe der Jahre haben Klienten sich mit Schweizerinnen verheiratet und den Status gewechselt. Andere wiederum sind nach dem Durchlaufen des Flüchtlingsstatus anerkannte Flüchtlinge geworden und damit liegt die Verantwortung für Integration in Beruf, Sprache und Finanzierung bei der Gemeinde. Ein Blick in den Kanton zeigt, dass die Flüchtlinge vor allem in Kreuzlingen, Arbon und Frauenfeld wohnhaft sind. Allesamt Städte, die auch Asylsuchende aufgenommen und betreut haben. Politische Veränderungen Bund und Kanton haben aufgrund des revidierten Asylgesetzes und dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetz laufend Leistungen abgebaut. Dadurch haben jene Gemeinden die finanziellen Lasten zu tragen, die dem Kanton Folge geleistet haben und die Asylbewerbenden aufgenommen haben. Beispielsweise fallen vorläufig aufgenommene Personen ab 1. Januar 2008 in die finanzielle Verantwortung der Gemeinden, welche für die berufliche und soziale Integration dieser Personengruppen zuständig sind. Mit diesem Wechsel wurden 30 Personen neu Sozialhilfeklienten der Stadt Frauenfeld und auf der Liste des Verteilschlüssels hat sich dadurch die Zahl der an-
5 5 wesenden Asylsuchenden in Frauenfeld per 1. Januar 2008 um 30 Personen verringert. Der Kanton hat eine finanzielle Mitbeteiligung zugesichert, welche aber die entstandenen Aufwendungen nicht zu decken vermag. Als Konsequenz investiert die Stadt Frauenfeld auf organisatorischer Ebene mit Personal zur Sprachförderung, beruflichen und sozialen Integration, der Betreuung als auch den finanziellen Bedarfsleistungen. Aus verschiedenen Beziehungen von asylsuchenden Männern mit Schweizer Frauen sind Kinder entstanden, deren Mütter überfordert sind und finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe benötigen. Es liegt auf der Hand, dass auch die Vormundschaftsbehörde und die Amtsvormundschaft Aufgaben und Verpflichtungen von Einwohnern zu übernehmen haben, die dem Asylstatus entwachsen sind. Dasselbe gilt für die Schulen. Es bleibt anzumerken, dass die Sozialdienste hauptsächlich mit den Schattenseiten des Asylbereiches beschäftigt sind. Die Mehrzahl der ansässigen ausländischen Wohnbevölkerung ist wirtschaftlich selbständig. Situation rund um das Durchgangsheim in Frauenfeld An der Häberlinstrasse leben zu einem grossen Teil abgewiesene Asylsuchende, die derzeit wegen fehlenden Papieren nicht in ihre Heimatstaaten zurückgeschafft werden können oder von ihren Staaten nicht zurückgenommen werden. Es ist kein Geheimnis, dass die Polizei verschiedene Hausdurchsuchungen durchgeführt hat und der Drogenkonsum/Handel und übrige Delikte wiederholt zu vermelden sind. Stellungnahme des Stadtrates zu den gestellten Fragen Aufgrund der in der ausführlichen Einleitung geschilderten Fakten beantwortet der Stadtrat die Fragen von Gemeinderätin Brunner wie folgt:
6 6 Zu Frage 1 Wie steht es um die Lastenverteilung der Asylbewerber? Bleibt der Stadtrat dabei, für eine ausgewogene Verteilung einzustehen? Die Stadt Frauenfeld ist nicht bereit, mehr Asylsuchende als durch den Verteilschlüssel vorgegeben, aufzunehmen. Der Stadtrat hat seine diesbezügliche Position beim zuständigen Regierungsrat Bernhard Koch klargemacht. Zu Frage 2 Wie gestaltet sich die Situation rund um das Durchgangsheim in Frauenfeld? Wer ist für Ruhe und Ordnung zuständig - der Kanton oder die zuständige Gemeinde? Die Peregrina-Stiftung betreibt das Durchgangsheim an der Häberlinstrasse im Auftrag des Kantons. In jüngster Zeit haben die Medien vermehrt über Polizeieinsätze berichtet, bei denen im Durchgangsheim Drogen sichergestellt wurden. Auch haben schon öfters Bewohner des Quartiers Ergaten-Talbach ihr Unbehagen gegenüber dem Durchgangsheim ausgedrückt. Der Stadtrat steht in Kontakt mit der Peregrina-Stiftung, dem kantonalen Fürsorgeamt und der Kantonspolizei, um Massnahmen zur Verbesserung der Situation im Umfeld des Durchgangsheims zu prüfen. Die Peregrina-Stiftung ist für die Ruhe und Ordnung innerhalb des Durchgangsheims zuständig. Aus personellen Gründen kann aber keine Betreuung rund um die Uhr gewährleistet werden. Für gesetzliche Widerhandlungen ist Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zuständig. Zu Frage 3 Einzelne Personen können aufgrund des Verteilschlüssels letztendlich nicht alleine in einer Gemeinde untergebracht werden. Würde Frauenfeld für Grenzfälle Hand bieten? Die Stadt Frauenfeld hat stets die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden gepflegt und wird auch künftig im Einzelfall Hand bieten.
7 7 Zu Frage 4 Wie steht der Stadtrat zum Vorschlag, die Kapazitäten der fünf bestehenden Durchgangsheime zu erhöhen und sämtliche Asylsuchende im Thurgau auf die fünf Gemeinden Frauenfeld, Weinfelden, Amriswil, Sirnach und Romanshorn zu verteilen? Welche Konsequenzen hätte eine Aufstockung für Frauenfeld? Die Stadt Frauenfeld ist aus den eingangs dargelegten Entwicklungen und Situationsbeschrieben nicht bereit, weitere Asylbewerbende aufzunehmen, die aufgrund des geltenden Verteilschlüssels den Sollbestand übersteigen. Die Aufnahme von Asylsuchenden muss von allen Gemeinden solidarisch getragen werden. Der Stadtrat ist deshalb auch dezidiert gegen eine Konzentration auf die erwähnten fünf Zentrumsgemeinden und kann aus den dargelegten Gründen der Erweiterung des Durchgangsheimes in Frauenfeld nicht zustimmen. Eine diesbezügliche Absicht steht, gemäss Zusage des zuständigen Regierungsrates, ohnehin nicht zur Diskussion. Frauenfeld, 5. Mai 2009 NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD Der Stadtammann Der Stadtschreiber Beilage: Auslastung der Politischen Gemeinden per 31. Dezember 2008
8 Auslastung der Politischen Gemeinden per Bestand Asylsuchende (Gemeinden inkl. Durchgangsheime): 352 ( ) Wohnbevölkerung TG: Gemäss Statistische Mitteilung Nr. 1/2008 des Kantons Thurgau Verteilschlüssel: 0,14% Politische Gemeinde Einwohner Soll-Bestand Abzug DH Pl. AS VA-7 NEE Andere Total Differenz Bemerkungen Gemeinde Aadorf Gemeinde Affeltrangen Gemeinde Altnau Gemeinde Amlikon Gemeinde Amriswil Abkommen mit Hefenhofen Gemeinde Arbon Gemeinde Basadingen/Schlattingen Gemeinde Berg Gemeinde Berlingen Gemeinde Bettwiesen Gemeinde Bichelsee Gemeinde Birwinken Gemeinde Bischofszell Gemeinde Bottighofen Gemeinde Braunau Gemeinde Bussnang Gemeinde Bürglen Gemeinde Diessenhofen Gemeinde Dozwil Gemeinde Egnach Gemeinde Erlen Gemeinde Ermatingen Gemeinde Eschenz Gemeinde Eschlikon Gemeinde Felben Gemeinde Fischingen Gemeinde Frauenfeld Gemeinde Gachnang Gemeinde Gottlieben Gemeinde Güttingen Gemeinde Hauptwil / Seite 1
9 Auslastung der Politischen Gemeinden per Politische Gemeinde Einwohner Soll-Bestand Abzug DH Pl. AS VA-7 NEE Andere Total Differenz Bemerkungen Gemeinde Hefenhofen Abkommen mit Amriswil Gemeinde Herdern Gemeinde Hohentannen Abkommen mit Kradolf-Schönenberg Gemeinde Homburg Gemeinde Horn Gemeinde Hüttlingen Gemeinde Hüttwilen Gemeinde Kemmental Gemeinde Kesswil Gemeinde Kradolf/Schönenberg Abkommen mit Hohentannen Gemeinde Kreuzlingen Gemeinde Langrickenbach Gemeinde Lengwil Gemeinde Lommis Gemeinde Mammern Gemeinde Matzingen Gemeinde Märstetten Gemeinde Müllheim Gemeinde Münchwilen Gemeinde Münsterlingen Gemeinde Neunforn Gemeinde Pfyn Gemeinde Raperswilen Abkommen mit Wigoltingen Gemeinde Rickenbach Gemeinde Roggwil Gemeinde Romanshorn Gemeinde Salenstein Gemeinde Salmsach Gemeinde Schlatt Gemeinde Schönholzerswilen Gemeinde Sirnach Gemeinde Sommeri Gemeinde Steckborn Gemeinde Stettfurt Gemeinde Sulgen / Seite 2
10 Auslastung der Politischen Gemeinden per Politische Gemeinde Einwohner Soll-Bestand Abzug DH Pl. AS VA-7 NEE Andere Total Differenz Bemerkungen Gemeinde Thundorf Gemeinde Tobel-Tägerschen Gemeinde Tägerwilen Gemeinde Uesslingen Gemeinde Uttwil Gemeinde Wagenhausen Gemeinde Warth-Weiningen Gemeinde Weinfelden Gemeinde Wigoltingen Abkommen mit Raperswilen Gemeinde Wilen Gemeinde Wuppenau Gemeinde Wäldi Gemeinde Wängi Gemeinde Zihlschlacht/Sitterdorf Total / Seite 3
Erneuerungswahl der 5 Mitglieder des Regierungsrates vom 11. März 2012 (Amtsdauer 2012 bis 2016)
Seite 1 von 5 Amriswil 7317 2436 26.5 1939 119 32 1788 1183 1450 1461 1442 1423 528 59 1394 0 Arbon 8152 3014 29.5 2402 163 57 2182 1733 1646 1678 1600 1582 541 48 1986 96 Dozwil 412 179 37.4 154 0 1 153
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Schulkennzahlen. Kindergarten ANHANG 1 / SEITE 1. Schulgemeinde Schultyp Schüler Volksschulaufwand. Übriger Volksschulaufwand. Unterrichtsaufwand
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Kirche Kirche Kirchensteuesteuesteue Staatssteue Aadorf Aadorf 117 55 94 19 19 19.0 285 285 266 285.0 Affeltrangen Affeltrangen - total 117 46 104-108 18-27 24 20.5-25.7 289-298 291-295 267-271 291.5-296.7
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