Regelwerkskonformer Einsatz von RC-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in NRW

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1 ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.v. Regionalgruppe West Verwertung/Entsorgung von mineralischen Reststoffen , BEW Bildungszentrum für de Entsorgungs- und Wasserwirtschaft GmbH, Duisburg Regelwerkskonformer Einsatz von RC-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in NRW Folie

2 Tätigkeiten in Ausschüssen Ö.b.u.v. SV Dr.-Ing. K. Mesters (Ö.b.u.v. SV = Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Straßenbaustoffe) Mitglied des Forschungsbeirates Ersatzbaustoffverordnung Fachlicher Berater BRB und IGAM, Duisburg Baustoffüberwachungs- und Zertifizierungsverband Nordrhein-Westfalen e.v. Überwachungsbeauftragter - QS von Straßenbaustoffen/Fachausschuss RC- Baustoffe Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e.v. Arbeitsausschuss Technik und Umwelt Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): U.a. Arbeitsausschuss 5.5 Boden- und Gewässerschutz KoABau ad-hoc-gruppe Ersatzbaustoffverordnung Arbeitsausschuss 6.2 Industrielle Nebenprodukte und Recycling-Baustoffe Arbeitsausschuss 6.3 Schichten ohne Bindemittel Arbeitsausschuss 6.4 Umweltverträglichkeit von Mineralstoffen (AK 6.2.7) Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) Arbeitsgruppe Normierung von Auslaugungsverfahren für zementgebundene Baustoffe Technischer Ausschuss Umwelt Deutsches Institut für Bautechnik Arbeitsausschuss Umweltverträglichkeit von Beton Folie

3 Zulassungen der KM GmbH - Prüfstelle RAP Stra 2010 Zulassungen der KM Nach RAP WaBa behördlich anerkannte Baustoffprüfstelle für Wasserbausteine Nach RAP Stra 2010 behördlich anerkannte Baustoffprüfstelle folgende Arten der Baustoff- und Baustoffgemischuntersuchungen: A Böden einschl. Bodenverbesserungen: Eignungsprüfungen/Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen A1; A3; A4 B Bitumen und Bitumenhaltige Bindemittel: Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen B3; B4 D Gesteinskörnungen: Baustoffeingangsprüfungen/Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen D0; D3; D4 G Asphalt: Eignungsprüfungen/ Fremdüberwachungsprüfung Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen G1; G2; G3; G4 H Hydraulisch geb. Gemische einschl. Bodenverfestigung (ZTV E-StB): Eignungsprüfungen/Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen H1; H3; H4 I Gemische für Schichten ohne Bindemittel: Eignungsprüfungen/Fremdüberwachungsprüfung/Kontrollprüfungen/Schiedsuntersuchungen I1; I2; I3; I4. Folie

4 Vortragsinhalt Einleitung/Historie NRW Sekundärbaustoffsituation in NRW Umweltrelevante Anforderungen an Recycling-Baustoffen in NRW Einschlägige straßen- und erdbautechnische Regelwerke für RC-Baustoff Anforderungen an den Einsatz von Recycling-Baustoffen in NRW Ausschreibungspraxis Fazit Folie

5 Einleitung/Historie NRW hohe Siedlungsdichte besonderen Industriestruktur erhebliche Mengen an industriellen Nebenprodukten und Recycling-Baustoffen Erste definierte Anforderungen bereits 1991 Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft und des Ministeriums für Stadtentwicklung und Verkehr vom 18. Juli 1991 Folie

6 Einleitung/Historie Mineralische Stoffe in NRW Traditionell fallen in Nordrhein-Westfalen große Massen an mineralischen Stoffen an: Waschberge aus der Steinkohlengewinnung Stahlwerksrückstände Kraftwerksrückstände/Kraftwerksnebenprodukte Straßenaufbruch/Bauschutt 12 Mio. t Müllverbrennungsaschen Bodenaushub Metallhüttenschlacken Folie

7 Anforderungen NRW Mineralische Abfälle In Nordrhein-Westfalen fallen bei industriellen Prozessen und in der Bauwirtschaft große Mengen an mineralischen Stoffen an, die als Wertstoff z. B. im Straßenbau wiederverwertet werden. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium hat mit den sogenannten "Verwertererlassen" die Anforderungen an die Verwertung festgelegt. Für die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen, Kreise, Städte und Gemeinden) gelten die Erlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar. In anderen Fällen (Firmen, private Bauherren etc.) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, wobei die Anforderungen analog gelten. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt), in der die Baumaßnahme durchgeführt wird, zu beantragen. Folie

8 Anforderungen NRW RC-Baustoffe Die Erlasse im Einzelnen: Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßenund Erdbau Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und Erdbau Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau Folie

9 Anforderungen NRW U.a. Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom Vergabeverfahren, in denen nur Primärrohstoffe zugelassen werden, obwohl aus Abfällen hergestellte Erzeugnisse verwendbar wären, verstoßen gegen die gesetzlichen Vorgaben des 2 LAbfG. Im Falle der Ausschreibung von mineralischen Stoffen bei öffentlichen Baumaßnahmen regelt der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Einsatz. Folie

10 Anforderungen NRW Güteüberwachung von mineralischen Stoffen im Straßen- und Erdbau Vom (MBl. Nr. 78 vom S. 1528, Gl.-Nr.: 913 ) Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV /IV ARS Nr. 26/1993 vom Einführung der RG Min-StB durch das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Wohnen), heute: ARS Nr. 26/ Einführung der TL G SoB-StB durch das BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) Folie

11 Definition RC-Baustoff Mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten Mineralische Materialien, die bei Neubau, Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z.b. Wohn-, Fabrik-, Bürogebäude) und anderen Bauwerken (z.b. Brücken, Tunneln, Straßen) anfallen. Diese Stoffe werden i. d. R. unter dem Begriff Bauschutt zusammengefasst. Fehlchargen und Bruch aus der Produktion von mineralischem Baumaterial (z.b. Ziegel, Kalksandstein, Beton); der mineralische Anteil aus der Sortierung und Klassierung von Baustellenabfällen (Baumischabfälle) mit einem Korndurchmesser > 8 mm aus Bodenaushub separierter Bauschutt Straßenaufbruch (einschl. Ausbauasphalt), wenn dieser gemeinsam mit Bauschutt in einer geeigneten Anlage aufbereitet wird. Folie

12 Definitionen/Güteüberwachung NRW - RC-Baustoff Wird Bauschutt in einer mobilen oder stationär betriebenen Anlage aufbereitet, liegt ein Recycling-Baustoff vor. Nicht unter die Definition Bauschutt fallen im Rahmen dieses Erlasses u.a.: Pech-(teer-)haltige Straßenausbaustoffe Asbesthaltige Abfälle Ausgebauter Gleisschotter. Recycling-Baustoffe werden nach ihren wasserwirtschaftlichen Merkmalen in bessere Qualität (RCL I) und schlechtere Qualität (RCL II) unterschieden. Die Güteüberwachung besteht aus werkseigener Produktionskontrolle und Fremdüberwachung. Der Eignungsnachweis und die Prüfungen im Rahmen der Fremdüberwachung sind von Prüfstellen durchzuführen, die von der obersten Straßenbaubehörde nach den RAP Stra anerkannt sind. Folie

13 Umweltrelevante Merkmale gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom im Rahmen der WPK RC-Baustoff RCL I RCL II Eine Untersuchung je Produktionsmonat(e) Kenngrößen 2 1 ph-wert, Elektrische Leitfähigkeit, Sulfat PAK n. EPA Folie

14 Anforderungen an wasserwirtschaftliche Merkmale gemäß Gem. Rd.Erl. MUNLV/MWMEV NW vom RC-Baustoff RC-Baustoff Dimension RCL 1 RCL 2 Eluatanalyse ph-wert ,5 1) 7-12,5 1) Elektrische Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l Sulfat mg/l Blei µg/l Cadmium µg/l 5 5 Chrom VI µg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Zink µg/l Phenolindex µg/l PAK n. EPA µg/l 5 2) - 3) Feststoffanalyse EOX mg/kg 3 5 PAK n. EPA mg/kg 15 4) 75 5) 1) Kein Grenzwert 2) Nur einzuhalten, wenn Feststoff > 15 mg/kg und 20 mg/kg 3) Zur Erfahrungssammlung zu bestimmen 4) Überschreitungen bis 20 mg/kg zulässig, wenn Eluatwert 5 µg/l 5) Übeschreitungen bis 100 mg/kg zulässig Folie

15 Einschlägige Regelwerke des Straßen- und Erdbaus Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Klassifizierter Straßenbau TL Gestein-StB Klassifizierter Erdbau TL SoB-StB TL Pflaster-StB TL Asphalt-StB TL Beton-StB TL BuB E-StB TL G SoB-StB ZTV SoB-StB ZTV Pflaster-StB ZTV Asphalt-StB ZTV Beton-StB ZTV E-StB TP Gestein-StB TP Gestein-StB TP Asphalt-StB TP Beton-StB TP Gestein-StB Folie

16 Einschlägige Regelwerke des Straßen- und Erdbaus Folie

17 Einschlägige Regelwerke des Straßen- und Erdbaus Systematik der FGSV-Regelwerke Regelwerke-R Regelwerke 1. Kategorie - R 1 ZTV, TL, TP, Richtlinien Wenn Vertragsbestandteil hohe Verbindlichkeit Regelwerke 2. Kategorie - R 2 Merkblätter, Empfehlungen Stand der Technik Wissensdokumente - W Wissensdokumente 1. Kategorie - W 1 Hinweise Stand des Wissens Wissensdokumente 2. Kategorie - W 2 Arbeitspapier Auffassung eines einzelnen FGSV-Gremiums Folie

18 Schichten ohne Bindemittel Straßen- und erdbautechnische Regelwerke für RC-Baustoffe Folie

19 Anforderungen RC-Baustoffe Gesteinsspezifische Anforderungen an RC-Material: EIGENSCHAFT Stoffliche Kennzeichnung FROSTSCHUTZSCHICHT (FSS) M RC SCHOTTERTRAGSCHICHT (STS) Kornform SI 50 / FI 50 Anteil gebrochener Oberflächen C NR C 90/3 Widerstand gegen Zertrümmerung Wasseraufnahme W cm 0,5 Widerstand gegen Frostbeanspruchung Umweltrelevante Merkmale LA 40 LA < 36 (Schotter 35,5/45) LA < 35 (Splitt 10/14) F 4, F angegeben 1) F 4, F angegeben 2) Gem. RdErl. NRW 1) Eine Überschreitung der Kategorie F 4 ist bei Frostschutzschichten bis maximal 10,0 M.-% gemäß TL SoB-StB zulässig, wenn der im Befrostungsversuch an der Gesamtkörnung > 0,063 mm entstandene Anteil < 0,063 mm 2 M.-% nicht übersteigt. Sie Summe aus dem ursprünglich entstandenen Anteil < 0,063 mm und dem im Befrostungsversuch zusätzlich entstandenen Anteil darf nicht mehr als 5 M.-% betragen. 2) Eine Überschreitung der Kategorie F 4 ist bei Schottertragschichten bis maximal 5,0 M.-% gemäß TL SoB-StB zulässig, wenn der Anteil an Korn < 0,71 mm höchstens 1,0 M.-% beträgt. Folie

20 Anforderungen RC-Baustoffe Stoffliche Kennzeichnung gemäß M RC an RC-Material: Stoffgruppe Anteil > 4 mm [M.-%] Anforderungen gemäß TL Gestein-StB [M.-%] Natürliche Fest- und Lockergesteine 18,8 Beton und andere hydr. geb. Baustoffe 60,4 Schlacke 1,4 Asphalt 10,5 30 Klinker, Ziegel und Steinzeug 4,6 30 Kalksandstein, Putze u.ä. 3,8 5 Mineralische Leicht- und Dämmbaustoffe 0,5 1 Fremdstoffe (Holz, Gummi, Kunststoffe und Textilien) 0,0 0,2 Folie

21 Anforderungen RC-Baustoffe Baustoffspezifische Anforderungen an RC-Material (FSS/STS) EIGENSCHAFT FROSTSCHUTZSCHICHT (FSS) SCHOTTERTRAGSCHICHT (STS) Korngrößenverteilung 0/8, 0/11, 0/16, 0/22, 0/32, 0/45, 0/56, 0/63 0/32, 0/45, 0/56 Feinanteile UF 5 / UF 3 UF 5 / UF 3 Überkorn OC 90 OC 90 Folie

22 Anforderungen RC-Baustoffe Folie

23 Qualitätssicherung RC-Baustoff WPK (Hersteller) Stoffliche Kennzeichnung (1/w) Feinanteile (1/w) Überkorn (1/w) Korngrößenverteilung (1/w) Kornform (1/M) Bruchflächigkeit (1/M) URM (RC-I: 6/J; RC-II: 12/J) FÜ (RAP Stra-Prüfstelle) Stoffliche Kennzeichnung (4/J) Feinanteile (2/J) Überkorn (2/J) Korngrößenverteilung (2/J) Kornform (2/J) Bruchflächigkeit (2/J) Widerstand gegen Zertrümmerung (2/J) Widerstand gegen Frost (2/J) Rohdichte (1/J) Verdichtbarkeit (2/J) CBR-Wert (2/J) URM (4/J) Folie

24 Anforderungen RC-Baustoffe Qualitätsüberwachungsverfahren Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) Aufgaben des Herstellers Begrenzte Produktprüfung entsprechend WPK Fremdüberwachung (FÜ) Aufgaben der Fremdüberwachung Gesamte Produktprüfung mit Systemzertifizierung RAP Stra-Prüfstelle Produktkennzeichnung / Bestätigung der WPK durch RAP Stra-Prüfstelle Folie

25 Anforderungen an den Einsatz Anforderungen an den Einsatz von mineralischen Stoffen aus Bautätigkeiten (Recycling-Baustoffe) im Straßen- und Erdbau Vom (MBl. Nr. 76 vom 3. Dezember 2001 S. 1494) Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV IV und des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 Einsatz und Verwertungsgebiete in Abhängigkeit von der jeweiligen RC-Baustoff-Qualität Recycling-Baustoffe dürfen nicht in Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten eingebaut werden. RCL I (bessere Qualität) ist als Bettungsmaterial für Pflasterdecken in allen Verwertungsgebieten zugelassen. Folie

26 Anforderungen an den Einsatz Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL I) Anlage 1 lfd. Nr Außerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b i e t e Innerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern: Hochwasser- Retentionsräume WSG III B HSG IV WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht S T R A ß E N O B E R B A U ToB unter wasserundurchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton, Pflaster mit abgedichteten Fugen) ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) + + H + H + + H ToB unter wasserdurchlässiger Deckschicht (Rasengittersteine, Deckschicht ohne Bindemittel) + + Tragschicht bitumengebunden Tragschicht hydraulisch gebunden Decke bitumen- oder hydraulisch gebunden Deckschicht ohne Bindemittel K K Einsatz lfd. Nr. 1,4,5,6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen D D D D Folie

27 Anforderungen an den Einsatz Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL I) Anlage 1 lfd. Nr Außerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b i e t e Innerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern: Hochwasser- Retentionsräume WSG III B HSG IV WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht E R D B A U Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/Bodenplatten) (+) (+) Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem Boden Damm gemäß Bild Damm gemäß Bild Damm gemäß Bild Lärmschutzwall mit kulturfähigem Boden A + Lärmschutzwall gemäß Bild 4 oder Folie

28 Anforderungen an den Einsatz Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL II) Anlage 2 lfd. Nr Außerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b i e t e gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern: Hochwasser- Retentionsräume WSG III B HSG IV WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht Tragschicht 5 bitumengebunden 6 7 S T R A ß E N O B E R B A U 5 Einsatz lfd. Nr. 1,4,5,6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen 8 ToB unter wasserundurchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton, Pflaster mit abgedichteten Fugen) (+) ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) H ToB unter wasserdurchlässiger Deckschicht (Rasengittersteine, Deckschicht ohne Bindemittel) Tragschicht bitumengebunden Tragschicht hydraulisch gebunden Decke bitumen- oder hydraulisch gebunden Deckschicht ohne Bindemittel Einsatz lfd. Nr. 1,4,5,6 in Straßen mit Entwässerungsrinnen Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL I) Anlage 1 E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b i e t e wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete + + D + D D + D D D D lfd. Nr sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) ohne ausreichende Deckschichten Innerhalb Außerhalb wasserwirtschaftlich Innerhalb bedeutender u. Porengrundwasserleiter gut durchlässige 20 m breite WSG III B empfindlicher sowie und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter Randstreifen an HSG IV hydrogeologisch Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrund- kleinen wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete wasserleiter ohne ausreichende Deckschichten Gewässern: Hochwasser- Retentionsräume WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht S T R A ß E N O B E R B A U ToB unter wasserundurchlässiger Deckschicht (Asphalt, Beton, Pflaster mit abgedichteten Fugen) ToB unter teildurchlässiger Deckschicht (Pflaster, Platten) + + H + H + + H ToB unter wasserdurchlässiger Deckschicht (Rasengittersteine, Deckschicht ohne Bindemittel) Tragschicht hydraulisch gebunden Decke bitumen- oder hydraulisch gebunden Deckschicht ohne Bindemittel K K D D D D Folie

29 Anforderungen an den Einsatz lfd. Nr Außerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender u. empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete (Spalten 2-7) Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL II) Anlage 2 Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige Kluftgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten Außerhalb wasserwirtschaftlich E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b bedeutender i e u. t e hydrogeologisch Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne aus- Gewässern: kleinen sensitiver Gebiete ohne ausreichende Deckschichtereichende Deck- Hochwasser- Innerhalb (Spalten 2-7) schichten Retentionsräume wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter einschl. Karstgrundwasserleiter ohne ausreichende Deckschichten 20 m breite Randstreifen an kleinen Gewässern: Hochwasser- Retentionsräume WSG III B HSG IV WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht E R D B A U Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/Bodenplatten) GW 14 > 0, (+) Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem Boden + Damm gemäß Bild Damm gemäß Bild C Damm gemäß Bild Lärmschutzwall mit kulturfähigem Boden Lärmschutzwall gemäß Bild 4 oder 5 Baustoff: Recycling-Baustoffe (RCL I) Anlage 1 E i n s a t z/v e r w e r t u n g s g e b i e t e Innerhalb wasserwirtschaftlich bedeutender und empfindlicher sowie hydrogeologisch sensitiver Gebiete B lfd. Nr empfindlicher sowie Porengrundwasserleiter und wenig durchlässige gut durchlässige Kluftgrundwasserleiter 20 m breite Randstreifen an WSG III B HSG IV WSG III A HSG III Bereich zum Schutz der Gewässer nach Landesplanungsrecht E R D B A U Unterbau unter Asphalt oder Beton (einschl. Fundament-/Bodenplatten) (+) (+) Unterbau bis 1 m mit kulturfähigem Boden Damm gemäß Bild Damm gemäß Bild Damm gemäß Bild Lärmschutzwall mit kulturfähigem Boden A + Lärmschutzwall gemäß Bild 4 oder Folie

30 Anforderungen an den Einsatz 1,50 m 1,50 m q 2,5% q = 6% q 2,5% q = 6% R ec yclin g-b au stoff 1 : 1,5 O berbau U nterbau 20 cm R ecycling-b austoff 1 : 1,5 O berbau U nterbau L eg end e: Asp h altb efestigun g An sp ritzu ng m it 0,8 kg/m 2 B itu m en em u lsio n L eg end e: Legende: Asp haltb efestigung B ankettm aterial Natürlicher/kulturfähiger Boden T rag schich t o hn e Bindem ittel N atürlicher/ku ltu rfähiger Bo den T rag sch ich t o hn e B ind em ittel Ku ltu rfäh ig er B od en Bindiger Boden mit k f 10-8 m /s 120 cm B ild 1: D am m, Anspritzung m it Bitum enem ulsion und Abdeckung m it kulturfähigem Boden B ild 2: D am m, A bdeckung m it natürlichem /kulturfähigem B oden 30 cm 1 : 1,5 1,50 m q 2,5% q = 6% Recycling-B austoff q 2,5% Leg end e: 1 : 1,5 Oberbau Unterbau 1 : 1,5 N atü rlich er/ku ltu rfähiger Bo den Bankettm aterial Recycling-Baustoff An spritzung mit 0,8 kg/m 2 Bitum en em ulsio n 80 cm Legende: R ecycling-b austoff Bild 5: Lärm schutzwall, Abdeckung m it bindigem Boden und natürlichem /kulturfähigem Boden q 2,5% Asphaltbefestigung Tragschicht ohne Bindemittel Anspritzung 0,8 kg/m 2 mit Bitumenemulsion Natürlicher/kulturfähiger Boden Bild 3: Damm, Anspritzung mit Bitum enem ulsion und Abdeckung mit natürlichem /kulturfähigem Boden B ild 4: Lärm schutzwall, Anspritzung m it Bitum enem ulsion und Abdeckung m it natürlichem /kulturfähigem Boden Folie

31 Ausschreibungspraxis OZ 1.3 Trag- und Frostschutzschicht FSS Recycling-Baustoff, E V2 100 MN/m 2 Frostschutzschicht, Verformungsmodul E V2 mind. 100 MN/m 2, aus Recycling-Baustoff RAL-RG 501/1, Schichtdicke 30 cm, abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. OZ RC-Schottertragschicht 0/45, E V2 120 MN/m 2 Schottertragschicht ZTV SoB-StB, Verformungsmodul E V2 mind. 120 MN/m 2, aus Recycling-Baustoff RAL-RG 501/1, Körnung 0/45, Schichtdicke 15 cm, abgerechnet wird nach Auftragsprofilen. Keine Hinweis auf Erlass NRW, güteüberwacht nach TL G SoB-StB, FÜ-Zeugnis zur Eignung für den Bauzweck fehlt, Nachweis des korrekten Einbaus, ggf. Zusätzliche Anforderungen an Materialeigenschaften! Folie

32 Ausschreibungspraxis RC-Baustoffe: RC-Baustoffe müssen grundsätzlich güteüberwacht sein. Es sind die Anforderungen, des Gem.RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr - VI A /45 - und des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz IV IV vom Der TL Gestein-StB für RCL I (RC 1) Sowie den Mitteilungen Nr. 20 der LAGA für den Zuordnungswert Z 1.1 genannten Grenzwerte für Schadstoffbelastungen einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dies nachzuweisen und in den Eignungs- sowie den Gütenachweisen zu dokumentieren. Folie

33 Ausschreibungspraxis Gem. Rd. Erl TL Gestein-StB, Anhang D LAGA M 20 Folie

34 Ausschreibungspraxis Fallbeispiel: Dortmunder-Liste Erläuterungen zur Erfordernis einer wasser-/abfallrechtlichen Erlaubnis für die Verwertung und den Einbau von mineralischen Reststoffen, Abfällen, Recycling-Materialien - Dortmunder-Liste Gemäß 5, Abs. 3 KrW-/AbfG muss die stoffliche Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Sie erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung keine Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt. Bei der Festlegung von zulässigen Schadstoffkonzentrationen für Materialien im Erd- und Grundbau besteht das Problem, dass keine allgemein gültigen Richtwerte vorliegen. Folie

35 Ausschreibungspraxis Als geeignetes Hilfsmittel wird auf die beigefügten Werte der Liste Dortmunder Einbauwerte verwiesen, die unter Anpassung an die in Dortmund vorhandene Hintergrundbelastung entwickelt wurden. Recyclingmaterial soll nach dieser Regelung grundsätzlich den Zuordnungswert Z 1.1 einhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass im Sinne nachhaltiger, vorsorgeorientierter Maßstäbe die Umweltschutzgüter Boden, Wasser, Luft nicht erheblich mit zusätzlichen Schadstoffanreicherungen beaufschlagt werden und dass Gefährdungen für Mensch, Flora und Fauna ausgeschlossen sind. Darüber hinaus ist die Verwertung von höher belasteten Recyclingmaterialien bis zum Zuordnungswert Z 2). nach Einzelfallprüfung möglich. Folie

36 Ausschreibungspraxis Zuordnungswerte im Feststoff für RC-Baustoffe Zuordnungswerte im Eluat für RC-Baustoffe Dortmunder Einbauwerte in Anlehnung an die LAGA-Richtlinie "Techn. Regeln für die Verwertung mineralischer Reststoffe/Abfälle - Stand: Bestimmungsgrenzen >> Nachkommastellen!!! Bsp.: Chrom 600,00 mg/kg Messwert 600,005 mg/kg = 600,01 mg/kg wäre bereits eine Überschreitung! Folie

37 Ausschreibung KM GmbH 1.4. Tragschichten ohne Bindemittel (ToB) Normen und Vorschriften TL SoB-StB ZTV SoB-StB DIN Verkehrswegebauarbeiten Gem. Rd.Erl. NRW Güteüberwachung/Einsatzbedingungen Weitere erforderliche Informationen: Bauweise mit Asphalt Baumaßnahme liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten Grundwasserfreie Sickerstecke: 1,60 m > 1 m Frostschutzschicht herstellen, 0/45, d = 30 cm Frostschutzschicht einbauen und verdichten. Toleranz für Sollhöhe: ± 1 cm Verformungsmodul EV 2 auf der Oberfläche 150 MN/m², Verdichtungsgrad D Pr 103 v.h. Verhältniswert E V2 /E V1 2,2, gebrochenes Material Körnung: 0/45 mm, Schichtdicke: 30 cm. Abgerechnet wird nach m ,000 m Z 1, Sp. 1: RCL I, RCL II Folie

38 Fazit NRW langjährige Erfahrungen im Umgang mit RC-Baustoffen mit für öffentliche Baulasträger verbindlichen Regelwerken Regelwerkkonforme Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen ist gegeben (Umwelt+Bautechnik) Einsatzmöglichkeiten sind klar strukturiert Ausschreibungspraxis zum Teil katastrophal, dringend an gesetzliche Vorgaben anpassen, stoffneutrale Ausschreibung Unterschiedliche Regelungen in den Ländern (Städten: Düsseldorfer- Liste, Herner-Liste, Dortmunder-Liste etc.) nicht zielführend Bundeseinheitliche Regelungen unbedingt erforderlich, d.h. Rechtsverordnung des Bundes ( ErsatzbaustoffV ) Folie

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie

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