Geothermie in Südbayern

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1 Geothermie in Südbayern Informationsseminar Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte Ausbau der Tiefengeothermie rechtliche Rahmenbedingungen Vortrag am in Augsburg Rainer Zimmer Tel.: 089/ , Hydrothermale Geothermie

2 Inhaltsverzeichnis Was ist Erdwärme? Potentiale und Nutzungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie Bergrechtliche Grundlagen Fördermöglichkeiten PRO und CONTRA

3 Was ist Erdwärme?

4 Was ist Erdwärme? Definition VDI-Richtlinie 4640 Blatt 1: Erdwärme ist die in Form von Wärme gespeicherte Energie unterhalb der Oberfläche der festen Erde Gesamte Wärmepotential im physikalischen Sinne unterhalb der Erdoberfläche Gewinnung fällt unter das Bergrecht, soweit Gewinnung und Nutzung nicht auf dem gleichen Grundstück stattfindet, Richtwert thermischer Leistung aus einer Bohrung größer als 0,2 MW ist. Beschränkung des Bergrechts bei der Erdwärme auf die Tiefengeothermie, oberflächennahe Geothermie (z.b. Erdwärmesonden bis ca. 400 m) nach Wasserrecht

5 Erdwärme als bergfreier Bodenschatz nach Bundesberggesetz Erdwärme analog zu Öl und Gas, Kohle, Erze, Salz und Sole ein bergfreier Bodenschatz Bedeutung: Bodenschatz gehört nicht dem Grundeigentümer wie z.b. Kies und Sand Erstreckung bis in die ewige Teufe (Erdmittelpunkt) Staat vergibt für die Aufsuchung bzw. Gewinnung öffentlich-rechtliche Konzessionen Aufsuchung: Bergrechtliche Erlaubnis Gewinnung: Bergrechtliche Bewilligung bzw. Bergwerkseigentum - Ausschließlichkeitsrechte, lichkeitsrechte, d. h. Recht zur Ausübung obliegt nur dem Rechtsinhaber

6 Speichersysteme und Nutzung der Erdwärme > 0,2 MW thermisch

7 Tiefengeothermie Schwerpunkte Nutzung in Südbayern Hydrothermale Systeme Dublettenbohrungen/Triplette Schwerpunkt der Erschliessung in Südbayern Geothermische Wärme bis 60 MW, Strom bis 7 MW pro Dublette maximal Tiefensonden (auch Nordbayern) Einbohrlochlösungen Interessant für kleinere Nutzungen bis 1,5 MW pro Bohrloch Möglichkeit, wenn bei hydrothermalen Bohrungen zu wenig Ergiebigkeit für Wärmeprojekte bei T > 100 C Hybride Systeme Kombination Geothermie mit Biomasse/Biogas Zur Erhöhung der Thermalwassertemperatur Höhere Effizienz Möglichkeit der Wärmespeicherung Petrothermale Systeme (auch Nordbayern) 95 % des Speicherpotentials in petrothermalen Systemen (Hot-Dry-Rock) Möglichkeit, wenn bei hydrothermalen Bohrungen zu wenig Wasser für Stromprojekte bei T > 150 C Je nach Teufen Energieptotential deutlich höher als bei hydrothermalen Systemen

8 Hauptziel: Erschliessung des Malmkarst geothermaler Zielhorizont Hydrothermale Geothermie

9 Geothermische Dublette Förder- und Reinjektionsbohrung zur Druckerhaltung im Aquifer 6.1/8 Bohrung Hydrothermale Geothermie

10 Bayerischer Geothermieatlas 2005 (Aktualisierung Mai 2010) Temperaturverteilung in 500 m Tiefe

11 Bayerischer Geothermieatlas: Temperaturkarten hier:2.000m Tiefe nördlich von München

12 Prinzip: Petrothermale Systeme Systemskizze der Pilotanlage in Soultz im Elsaß

13 Stand: April 2010 Die Karte Erlaubnisse und Bewilligungen ist aus rechtlichen Gründen hier nicht enthalten Bei berechtigtem Interesse an der Einsichtnahme wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Zimmer

14 Berechtsamsbuch und Berechtsamkarten Kartografische Darstellung der Claims und Verwaltung der Sachdaten der Claims nach 75 BBergG im StMWIVT, Referat VI/5 Recht auf Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse nach 76 BBergG

15 Bewilligungen in Südbayern : 9* Projekte Ab (Wärme/Strom) Fördertemp.. Nutzung Erding I: C Wärme/Bad Straubing: C Wärme/Bad Simbach: 2001/ C Wärme/Strom Unterschleißheim: C Wärme Riem: C Wärme Pullach: C Wärme Unterhaching: 2007/ C Wärme/Strom Aschheim C Wärme/hybrid Unterföhring C Wärme Installierte geothermische Leistung Strom: max. 3,6 MW Unterhaching bis 3,4 MW (Kalina) Simbach am Inn: 0,2 MW (ORC) Wärme: 81 MW, Endstufe ca. 131 MW * für Wärme/bzw. Stromprojekte (ohne ausschließliche Balneologie)

16 Erlaubnisse in Südbayern: 82 (Stand April 2010)* Projekte in Testphase : 8 Fördertemp. vor. Gepl.Nutzung Fündigkeit Garching 73 C Wärme/hybrid * Poing 83 C Wärme * Erding II 63 C Wärme * Altdorf bei Landshut 65 C Wärme * Sauerlach 140 C Wärme/Strom * Dürrnhaar 141 C Wärme/Strom * Kirchstockach 137 C Wärme/Strom * Mauerstetten 125 C Wärme/Strom Schüttung zu gering, nicht fündig Projekte in Bohrphase: 2 Oberhaching 130 C Wärme/Strom Am Bohren Edelshausen 30 C Wärme/Sonde Am Bohren Projekte voraussichtlich neu in Bohrphase 2010: 5 Waldkraiburg Wärme Geretsried Wärme/Strom Bernried Wärme/Strom Taufkirchen Wärme/Strom Utting Wärme/Strom *: Wärme/Stromprojekte (ohne ausschließlich Balneologie)

17 Potential Tiefengeothermie in Südbayern Geothermisches Potential (Hydrothermale Geothermie) Strom: 400 MW Wärme: MW Davon realisiert bzw. in Bau (Betrieb bzw. Bohrungen fündig) Strom: 16 MW (4 %) Wärme: 250 MW (14 %) Möglichkeiten Potentialerhöhung Hybride Kopplung der Geothermie mit Biomasse, z.b. Garching, Aschheim Biogas, Hackschnitzel, Wärmepumpen Anlagen, Generelle Stromnutzung im Sommer bei Wärmeprojekten ab 80 C und höheren Wassermengen, z.b. Simbach, Planungen bei anderen Wärmespeicherung Aufheizung des Aquifers, z.b. Planung Dingolfing Anderweitige Nutzungen ohne Aquifer Tiefensonden (bis ca. 1,5 MW) Hot-Dry-Rock für geothermische Großprojekte

18 Stadt und Landkreis München Geothermischer Glücksfall Beste Voraussetzungen in ganz Deutschland und in Bayern, weil: Hydrothermale Geothermie großflächig möglich (bei sorgfältiger Projektplanung) Teilweise hohe Verkarstung des Aquifers >250 m Große Bruchstrukturen mit hoher Durchlässigkeit Temperaturspektrum von 70 bis über 140 C (nach Osten Kälteanomalie) Teilweise Wassermengen bis > l/s, ggf. mehr pro Bohrung förderbar Bei hoher Verkarstung und Durchlässigkeiten z.t. geringe Absenkungen je nach Fördermenge < bar Hohe Projektdichte möglich m ohne Interferenzen zwischen den Bohrungen Ballungsraum München als Abnehmer Glücksfall: Hohe Verbraucherdichte über hohem geothermischem Potential! Teilweise schon Fernwärmenetze vorhanden, verbesserte Wirtschaftlichkeit Erschließbares Potentials aus der Geothermie reicht aus, die Wärmeversorgung zu 100 % aus Tiefengeothermie sicherzustellen.

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20 Risiken für den Erfolg und die Kosten Vor der Hacke ist es duster! Technische Bohrrisiken Nachfall im Gebirge Instabilitäten des Bohrloches Auftreten von Gasen Menschliches und technisches Versagen Fündigkeitsrisiken Temperatur Schüttung und Verpressung Absenkung Thermische und hydraulische Interferenzen Gewinnungsrisiken Nicht ausgereifte Pumpentechnologie bei hohen Schüttmengen und hohen Temperaturen Korrosionserscheinungen in den Rohren Nicht ausgereifte Kraftwerkstechnologie für Stromerzeugung Gebirgsmechanische Bewegungen im Untergrund (induzierte Seismizität) mit Auswirkungen auf die Oberfläche Nutzungsrisiken Anschlussdichte der Verbraucher Einspeisung in Stromnetze

21 Risiken für den Erfolg und die Kosten Vor der Hacke ist es duster! FAZIT Aufsuchung erfordert Risikobereitschaft und Risikokapital! Weder Fündigkeitserwartungen noch Kostenprognosen können garantiert werden! Seriöse Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Nutzungsplanungen erst nach Vorliegen der Bohr- und Testergebnisse des gesamten Projekts! Gewinnungsphase beinhaltet noch unvermeidbare Restrisiken!

22 Zielrichtung des Bundesberggesetzes Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl.- I S. 1310) Ziele des 1 BBergG Sicherung der Rohstoffversorgung Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten Präventive Gefahrenabwehr und Ausgleich von Schäden Ordnen und Fördern der Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung unter Berücksichtigung von Standortgebundenheit der Lagerstätten Lagerstättenschutz Verbot des Raubbaus Sparsamer Umgang mit Grund und Boden

23 Instrumente des Bergrechts Rohstoffversorgung, Ordnen und Fördern Bergbauberechtigungen (Konzessionen) Erlaubnis: Aufsuchung Bewilligung und Bergwerkseigentum: Gewinnung Zuständigkeit: StMWIVT, Referat VI/5 Sicherheit, Gefahrenabwehr und Ausgleich von Schäden Bergrechtliches Betriebsplanverfahren und Bergaufsicht Zuständigkeit: Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern bzw. Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern Fach- und Rechtsaufsicht durch StMWIVT

24 Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken Antragsberechtigte: Natürliche Personen Juristische Personen (auch Kommunen) Personenhandelsgesellschaften Anträge sind immer schriftlich zu stellen ( 10 BBergG)! Erlaubniskarte ( 11 Nr. 2) bezeichnet das Feld, in dem aufgesucht wird, Karte hat Urkundscharakter und muß bestimmten Formanforderungen genügen. Arbeitsprogramm ( 11 Nr.3) für die technische Durchführung der Arbeiten im Erlaubniszeitraum, z.b.bei hydrothermaler Geothermie: 1. Jahr: Seismik, Reprocessing, Bohrverhandlungen, Bohrkonzeption (Phase I) 2. Jahr: Bohrungen (Phase II) 3. Jahr: Test, ggf. Drucksäuerungen Fündigkeitsbewertung, Herrichtung der Fördereinrichtungen, Wärmegutachten, Bewilligungsantrag (Phase III)

25 Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis Glaubhaftmachung der Finanzierung ( 11 Nr. 7) des gesamten Arbeitsprogrammes für den Erlaubniszeitraum zum Beispiel durch Eigenkapital oder Kreditzusagen Finanzerklärung einer Bank Finanzerklärung potenter Investoren Bilanz bei Unternehmen Gemeinderatsbeschluss zur Einstellung der Mittel im kommunalen Haushalt Größenordnung bei Bohrungen um m: > 12 Mio. Zuverlässigkeit ( 11 Nr.6) erforderliche fachliche und persönliche Zuverlässigkeit zur Durchführung der Arbeiten Unzuverlässigkeit muss durch Tatsachen aus der Vergangenheit belegt sein!

26 Voraussetzungen für die Erteilung von Erlaubnissen Feldesumgriff Erlaubnis Maßgebend ist der Antrag des Antragstellers Prüfung der Größe: abhängig zum einem vom Erschließungsprogramm, z.b.: Vorbereitende Seismik, Reprocessing, vorläufige Bohransatzpunkte Bei hydrothermaler Geothermie möglichst zwei voneinander nicht in Verbindung stehende Bruchstrukturen im verkarsteten Gebirge sollten erschlossen werden grobe Ansprache Geothermieatlass Größe und Zuschnitt zum anderen abhängig von den verfügbaren Flächen Vorabmodellierungen sind bei hydrothermaler Geothermie auch annähernd zuverlässig nicht möglich keine allgemeingültigen und vorallem kalibrierten Modelle des Untergrundes Genereller Trend: Hydrothermale Flächen im zentralen Bereich um München kleiner, da höhere Verkarstung und somit höhere Projektdichte möglich. Nach Westen zunehmend größer, da Verkarstung abnimmt.

27 Feldeszuschnitt anhand Geothermieatlas Geo Erdwärme

28 Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis Andere Projekte oder Bodenschätze dürfen durch die Aufsuchungstätigkeit nicht gefährdet werden ( 11 Nr. 8,9), zum Beispiel: Keine Gefährdung des Betriebs bestehender Geothermieanlagen Beispiel Bohrung führt zu thermischen Kurzschluss mit bestehender Förderbohrung Keine Gefährdung des Betriebs bestehender anderer Anlagen, zum Beispiel Erdgasspeicher, Gas- oder Ölförderung zum Beispiel Bohrung führt zu Undichtigkeiten bei vorhandenem Gasspeicher Keine Gefährdung der Durchführung von Bohrungen in anderen Felder Öffentliches Interesse wie WSG oder NSG, die das gesamte Feld überdecken, stehen der Aufsuchung nicht entgegen ( 11 Nr.10). Die öffentlichen Interessen müssen mit der Aufsuchungstätigkeit unmittelbar in Zusammenhang stehen!

29 Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis Beteiligungsverfahren nach 15 BBergG: Regierung und LfU, fallweise auch sonstige Behörden Dient der Prüfung entgegenstehenden öffentlichen Interesses nach 11 Nr. 10 BBergG sowie der Gefährdungstatbestände nach 11 Nr. 8 und 9 BBergG Keine Beteiligung der Kommunen nach BBergG, da Planungshoheit nicht berührt! - Rechtsanspruch auf Erteilung, wenn keine Versagensgründe vorliegen! Im bergrechtlichen Verfahren erfolgt keine Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens!

30 Bergrechtliche Erlaubnisse keine Claimsicherung! Keine Claimsicherung auf Vorrat! Pflicht zur Umsetzung laut Arbeitsprogramm! Finanzierung muss sichergestellt sein Analysen und grobe Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor Antragstellung! Grobanalyse der technischen und geologischen Fündigkeitsrisiken vor Antragstellung!

31 Voraussetzungen für die Erteilung bergrechtlicher Bewilligungen Bewilligung = Recht zur Aufsuchung und Gewinnung der Erdwärmelagerst rmelagerstättette Eigentumsgleiches Recht: Gewinnung in den Bohrungen darf durch den Nachbarn nicht gefährdet werden Ausschließlichkeit wie die bergrechtliche Erlaubnis Feldesgröße für den Regelungsinhalt nicht wesentlich Beeinflussungen über Feldesgrenzen hinweg sind zu dulden Maximale Feldesgrenzen orientieren sich an den Modellierungsergebnissen des Wärmegutachtens nach den Bohrungen Parameter thermische Auskühlung und hydraulische Absenkung Problem der Aussagekraft: allgemeingültige Modelle liegen nicht vor; fehlende Kalibrierung, weil bisher keine Interferenzen gemessen wurden Feldesgrenzen der Erlaubnis dürfen bei Nachbarfeldern hierbei in der Regel nicht überschritten werden (Vorrangregelung nach 14 Abs. 1 BBergG) Bewilligungen in der Regel deutlich kleiner als die Erlaubnisfelder

32 Vorrang für Erlaubnisinhaber 14 Abs. 1 BBergG Vorrang des Erlaubnisinhabers auf Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung Gilt auch dann, wenn die Bohrung im Erlaubnisfeld noch nicht abgeschlossen wurde und der Nachbar schon fertig ist und eine Bewilligung in ein bestehendes fremdes Erlaubnisfeld beantragt kein Windhundrennen. Damit: hoher Investitionsschutz und Rechtssicherheit für Kommunen und Privatinvestoren

33 Voraussetzungen für die Erteilung bergrechtlicher Bewilligungen Nachweis der Fündigkeit ( 12 Abs. 1 Nr. 3 BBergG) Bei hydrothermaler Geothermie: o Voraussetzung I: Durchführung der Zirkulationstests nach den Bohrungen Parameter wie Schüttung und Verpressung, Absenkung und Chemismus müssen nachgewiesen sein o Voraussetzung II: Beeinträchtigungen zu den Nachbarbohrungen sind nicht gemessen worden--> Nachbarn sind von den Zirkulationstests zu informieren Technisches Arbeitsprogramm ( 12 Abs.1 Nr.4 BBergG) Darstellung der Gewinnung aus dem Bewilligungsfeld Hydrothermale Gewinnung (Dublettenbetrieb) Petrothermale Systeme (Hot-Dry-Rock) Tiefe Erdwärmesonden Hybride Konzepte Wärmespeicherung

34 Geothermische Stromerzeugung Dampfturbinenprozesse am Beispiel Kalina-Technologie

35 Voraussetzungen für die Erteilung bergrechtlicher Bewilligungen Forderung: Auskoppelung von Wärme W bei Stromprojekten Bei hydrothermaler Stromgewinnung (ORC, Kalina) Vorlage eines Konzepts zur Nutzung von Wärme/Abwärme aus Gründen der Ressourcenschonung und Lagerstättenschutzes ( 1 BBergG) Ziel höhere (exergetische) Wirkungsgrade (Richtwert Wärmebonus nach EEG) Beispielrechung: T-Vorlauf: 130 C, T-Rücklauf: 60 C, Kühltemperatur Winter: 4 C, Sommer: 15 C, Ergiebigkeit : 120 l/s Winter Sommer Carnot 24,5% 21,5% Technisch ~ 14,2 % 12,6% Stromleistung 4,7 MW 4,2 MW

36 Voraussetzungen für die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung Glaubhaftmachung der Finanzierung Analog Erlaubnis Umfang bezieht sich auf den Betrieb in den Bohrungen sowie den Ausgleich unvermeidbarer Schäden durch den Betrieb der Bohrungen Kosten für Wärmenetz und Kraftwerke nicht Gegenstand des Verfahrens! Wärmebergbaugutachten (Betriebsmodellierung) zur Beurteilung der Nachhaltigkeit des Systems (z.b. geothermischer Nutzungszeitraum) Beteiligungsverfahren nach 15 BBergG Analog Erlaubnis Kommunen wird im Hinblick auf mögliche Wärmenutzungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben Benachbarte Geothermieprojekte werden informiert und werden um Mitteilung gebeten, ob Beeinträchtigungen durch den Nachbarn vorliegen und dokumentiert werden können. Rechtsanspruch auf Erteilung wenn keine Versagensgründe gegeben sind!

37 Vorrangregelungen bei Konkurrenzsituationen 14 Abs. 2 BBergG Vorrangregelung bei konkurrierenden Erlaubnis- oder Bewilligungsanträgen nach 14 BBergG Dann wenn konkurrierende Anträge auf das gleiche Feld vorliegen und für keinen der Anträge Versagensgründe gegeben sind, Vorrang für den Antragsteller, der den Anforderungen einer sinnvollen und planmäßigen Aufsuchung oder Gewinnung am besten Rechnung trägt; dabei sind die sonstigen bergbaulichen Tätigkeiten des Antragstellers zu berücksichtigen. Grundsatz: Zeitpunkt der Antragsstellung nicht maßgebend kein Windhundrennen!

38 Konkurrierende Anträge Lösungsmöglichkeit Ziel: Rasche Realisierung der Aufsuchung! Sicherheit für weitere Planungen im Hinblick auf die Nutzung Lösungsmöglichkeit aus Praxis: Kooperationsmodell - Privatunternehmer als Bergbauinvestor, Kommunen als Investoren für Nahwärmeversorgung Private Public Partnership und interkommunale Zusammenarbeit: Geothermiegesellschaft mit Bergbauinvestor und Kommunen als Gesellschafter Gemeinsame Rechteinhaberschaft (auch gemeinsame Haftung für Schäden durch die Aufsuchung)

39 Konkurrierende Anträge - Vorrangregelung Entscheidungsgründe: Intensität und Qualität des Arbeitsprogrammes Intensive Erkundung Optimale effiziente Gewinnung der Lagerstätte Qualität der Finanzierung Höhe der projektbezogenen verfügbaren Mittel Éigenkapital Vermögen Art der technischen Leistungsfähigkeit und Kompetenz Erfahrungen aus der Entwicklung von Tiefbohrprojekten, Geothermieprojekten, Bergbauprojekten Eigene Tiefbohranlagen und Fachpersonal Bisherige Tätigkeiten bei der Entwicklung von Geothermieprojekten in Bayern

40 Beispiele für PPP-Lösungen und interkommunale Lösungen Realisierte Projekte Garching (AR Recycling, E.ON, Gemeinde Garching) AFK-Ascaim (Aschheim, Feldkirchen, Kirchheim) Simbach (Simbach am Inn, Braunau am Inn) Konkrete Projekte in Bohrplanung Bernried (BE Geothermal, Gemeinde Bernried)

41 Realisierte Bohrprojekte Statistik der Projektträger Kommunale Projekte: 8 Interkommunale Projekte: 2 Unternehmen/Energieversorger: 7 PPP-Projekte : Summe : 18

42 Bewilligung und Nutzung Wärmenetz und Verbraucherstrukturen sind nicht an die Feldesgrenzen der Bewilligung gebunden Feldesinhaber A kann auch die Verbraucherstrukturen in Feld B mit Erdwärme versorgen Geothermienutzung steht im Wettbewerb zwischen den Bewilligungsinhabern um den Verkauf der Erdwärme mit anderen Energieträgern wie Erdgas, Öl, Biomasse, Biogas etc Vergaberecht beachten! EU-Beihilferecht beachten!

43 Bewilligung und Nutzung Verbundprojekte als Optimierungsstrategie? Beispiele: Verbund der Wärmenetze z.b. zur Optimierung der Versorgung Verbund der Kraftwerke, z.b. zur Optimierung der Redundanz Verbund der Bohrungen, z.b. zur Optimierung der Fündigkeit

44 Hydrothermale Geothermie: Bewilligung und Wasserrecht Tiefengrundwasser mit schwacher Mineralisation von mg/l, nach Osten zunehmend auch höher Malmwasser ist Grundwasser! Rechtsgrundlage für Grundwasserförderung: 3 Abs.1 WHG wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich! Inhalt der Erlaubnis: Genehmigung der tatsächlichen Fördermenge Kriterien: technischer Nachweis der FörderF rder- und Verpressmenge in den Zirkulationstests Bei nachgewiesenen (!) Beeinträchtigungen Möglichkeiten M zur Beschränkung der FördermengenF Enge Abstimmung von Bewilligungs- und Wasserrechtsverfahren Bewilligung wasserrechtliche Erlaubnis Bei Tiefensonden, Hot-Dry-Rock nur bergrechtliche Bewilligung!

45 Fristen Erlaubnisse (Regelfristen) Ersterteilung: 3 Jahre Verlängerungen um weitere drei Jahre möglich, soweit entsprechende Arbeiten zur Aufsuchung durchgeführt worden sind. Maximale Gesamtlaufzeit: 8 Jahre Bewilligungen (Regelfristen) Ersterteilung: 50 Jahre Verlängerung danach bis zur voraussichtlichen Erschöpfung der Lagerstätte möglich (nach aktualisiertem Wärmebergbaugutachten) Hinweis: Ohne Wärmebergbaugutachten, soweit keine Gefährdungen in den Nachbarbohrungen gemessen worden sind, Befristung auf max. zunächst 5 Jahre, danach Verlängerung auf insgesamt 50 Jahre. Wasserrecht (Regelfristen) Ersterteilung: 30 Jahre Verlängerung danach ebenfalls möglich.

46 Bergrecht und Baurecht Bergrecht gilt nur bis Wärmtetauscher Leitungsbau für Wärmenetz, Geothermiezentrale, Kraftwerk geht nach Baurecht Priviligierung der Energiezentrale/Kraftwerk im Außenbereich nach 35 Abs.1 BauGB? Voraussetzung: wenn aus geografischen oder geologischen Gründen kein anderer Standort in Frage kommt! Dafür spricht: Förderbohrung bei Wärmeprojekten möglichst nahe an Verbraucher Erschließungskonzepte abhängig vom Verlauf tektonischer Störungen/Verkarstung Ansonsten Baugenehmigungsrecht als sonstige Anlage nach 35 Abs.2 BauGB Rechtsanspruch auf Erteilung, wenn keine bauplanungsrechtlich erheblichen öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.

47 Betriebsplanverfahren und Bergaufsicht Bergrechtliches Betriebsplanverfahren nach 51 ff BBergG Herrichtung des Bohrplatzes und Durchführung der Tiefbohrung Sondermaßnahmen wie Drucksäuerungen -> Prüfkatalog sicherheitsrelevante Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherheit der Beschäftigten und Dritten, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheit der Oberfläche, Naturund Gewässerschutz, Immissionsschutz. Technische Einrichtungen zur Förderung nach Fündigkeit Rechtsanspruch auf Erteilung bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 55 BBergG Beteiligung von betroffenen Behörden und der Kommunen als Planungsträger nach 54 BBergG keine Einvernehmensregelungen Aufsicht der Aufsuchungs- und Gewinnungstätigkeit tigkeit durch das Bergamt Südbayern S nach 69 Abs.1 BBergG

48 Gefahrenmomente beim Tiefbohren - Beispiele Sicherheit der Bohranlage Nachweis der statischen, elektrischen und maschinentechnischen Sicherheit nach Maßgabe EU-Maschinenrichtlinie und Normen Entsprechende Auslegung und Hakenlasten Entsprechende Standfestigkeit des Bodens Bodengutachten Standsicherheit der Bohrung Futterohre (Casings) müssen entsprechend der zu erwartenden Gebirgsdrücke ausgelegt sein Dichtigkeit vor Eindringen von Wasser oder Gas in die Bohrung zu gewährleisten Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz Abdichtung von lagerststättenführenden und grundwasserführenden Horizonten (Nachweis) Kein Eindringen von Gas oder Öl in andere Lagerstätten oder Grundwasser Anforderungen an die Dichtigkeit des Bohrplatzes und Entsorgung von Bohrschlämmen Brand- und Explosionsschutz Absperreinrichtungen (Blowout Preventer) bei Antreffen von Gasen Gf. Maßnahmen zur Entgasung des Wassers (Methan, Schwefelwasserstoff, Stickstoff)

49 Haftungsfragen Bergschadensregelung 114 ff. BBergG und Regelungen 823 ff. BGB Duldungspflicht des Grundeigentümers gegenüber Bergbautätigkeiten Schadensersatzpflicht des/der Bergbauunternehmer und des Rechtsinhabers der Bergbauberechtigung für Schäden infolge von Bergbautätigkeiten Gesamtschuldnerische Haftung. Regelungen zum Schadensersatz sind zivilrechtlich zu behandeln zwischen Geschädigtem und Rechtsinhaber/Bergbauunternehmer. Öffentlich-rechtlich: Nachträgliche Auflagen für technische Beschränkungen bei der Förderung (Förder- bzw. Reinjektionsmengen, Temperaturspreizung, Absenkung etc ) in den Genehmigungsbescheiden. Möglichkeit des Widerrufs der Bewilligung bei Gefährdung der öffentlich-rechtlichen Sicherheit: Betriebsstillegung Verfassungsrechtliche Schranken: Gleichbehandlungsgebot, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Übermaßverbot Betriebliche Maßnahmen: Abschluss einer Haftpflicht/Bergschadensversicherung durch Kommunen/Unternehmen Nachweis bei Erteilung der Bewilligung im Rahmen der Glaubhaftmachung der Betriebsfinanzierung Beweissicherungsmessungen (z.b. Schwingungsmessungen an Gebäuden, Bewegungsmessungen bzw. seismometrische Messungen an der Oberfläche etc.)

50 Thema: Induzierte Seismizität ( Mikrobeben ) Induzierte Seismizität bei allen Eingriffen in den Untergrund theoretisch denkbar Tunnelbau, Kohle- und Erzbergbau, Erdöl-, Erdgasförderung, Talsperrenbau, Brunnenbau für Trinkwasser und natürlich auch Geothermie! In Bayern liegen seit 12 Jahren Erfahrungen mit hydrothermalen Geothermieprojekten in der Bohrphase (bisher 18 Projekte) und in der Betriebsphase (bis jetzt 9 Projekte) vor. Bisher nur in Unterhaching 2008 bzw geringe Seismizität gemessen im Bereich der Reinjektionsbohrung Zusammenhang mit der Tiefengeothermie jedoch nicht geklärt! Bauliche Schäden sind nicht eingetreten und aufgrund der potentiellen Magnituden auch nicht zu erwarten Staatliche Maßnahmen: Forschungsvorhaben zur Thematik induzierter Seismizität (LMU/LfU) seit 2009 Lokales seismisches Monitoring beim Geothermieprojekt Unterhaching seit 2009 Seismologische Überwachung des Molassegebietes durch den Bayerischen Erdbebendienst (LMU/LfU) seit 2001

51 Verfahrensüberblick Phase I: Aufsuchung Bergrechtliche Erlaubnis: Rechtstitel zur Aufsuchung Bergrechtliches Betriebsplanverfahren für Herrichtung des Bohrplatzes Durchführung der Bohrungen Sondermaßnahmen wie Drucksäuerungen Wasserrechtliche Erlaubnis bei Pumpversuchen Phase II: Gewinnung Bergrechtliche Bewilligung: Rechtstitel zur dauerhaften Gewinnung von Erdwärme Bergrechtliches Betriebsplanverfahren für Technische Einrichtungen zur Förderung Wasserrechtliche Erlaubnis zur dauerhaften Wasserentnahme

52 Fördermöglichkeiten Bund Erneuerbare-Energien Energien-Gesetz des Bundes (EEG) Stromvergütung: 16,00 ct/kwh plus Frühstarterbonus: 4,00 ct/kwh ( bis ) Wärmenutzungsbonus: 3,00 ct/kwh (nur bis 10 MW) Summe: 23,00 ct/kwh auf 20 Jahre fest! Voraussetzung für f r WärmebonusW rmebonus: 20 % der Wärmeleistung W sind bei der Stromproduktion in der Heizperiode auszukoppeln! (nach Kriterienkatalog durch BMU;externes Gutachten erforderlich - )

53 Fördermöglichkeiten Bund Marktanreizprogramm des Bundes Geothermische WärmeversorgungW Anlagenförderung: max. 2 Mio. /(200 je KW) Bohrungen: max. 2,5 Mio. (375 bis 750 /m je nach Teufe) Technische Bohrrisiken: max. 1,25 Mio. pro Bohrung Risikoabsicherung nach Erreichen des Zielhorizonts (KfW/Münchener Rück) Förderung des Wärmenetzes: max. 1,5 Mio. (meterabhängig) + Tilgungszuschüsse für Hausanschlüsse (wenn kein Anschlußzwang)

54 Fördermöglichkeiten Bund Marktanreizprogramm des Bundes Geothermische Stromversorgung (mit Wärme) Technische Bohrrisiken: max. 1,25 Mio. pro Bohrung Risikoabsicherung nach Erreichen des Zielhorizonts (KfW/Münchener Rück) Förderung des Wärmenetzes: max. 1,5 Mio. (meterabhängig) + Tilgungszuschüsse für Hausanschlüsse

55 Fördermöglichkeiten Bayern Landesprogramm Tiefengeothermie Förderung des Baus von Wärmenetzen zusätzlich zur gewährten Bundesförderung Max. 1,5 Mio. pro Projekt Antragstellung bei LfA Voraussetzung: mit dem Bau des Wärmenetzes wurde noch nicht begonnen! Programm Rationellere Energiegewinnung Förderung von Machbarkeitsstudien Förderung von innovativen Demonstrationsvorhaben (jüngstes Beispiel: hybride Kopplung Geothermie/Biomasse) Standardverfahren werden nicht gefördert

56 Hydrothermale Geothermie: PRO und CONTRA PRO Versorgungssicherheit: Nutzbare heimische Energiequelle für mehrere Generationen Wirtschaftsfaktor: Investitionsrahmen zwischen 6-9 Mrd. Euro in den nächsten 25 Jahren; Technologie im Neuaufbau, Exportmöglichkeiten, neue hochwertige Arbeitsplätze in Technik und Wissenschaft Umweltschutz: CO 2 -freie Nutzung, Substitution fossiler Energieträger, hoher Beitrag zum Klimaschutz Hohe Akzeptanz: Natur und Landschaft werden kaum beeinträchtigt, geringer Platzbedarf, Gewinnung unterirdisch

57 Hydrothermale Geothermie PRO und CONTRA CONTRA Hohe Vorlaufkosten und Risiken: Durchführung von sicherheitlich und technisch anspruchsvollen Tiefbohrungen Aufbau der Wärmenetze Kraftwerksbau mit technischen/ggf. planerischen Risiken Redundanzkraftwerk erforderlich, teilweise an Öl und Gas gekoppelt Eingeschränkte nkte Wirtschaftlichkeit: Geologische Fündigkeit nicht gegeben wie erwartet Bohrkosten deutlich höher als erwartet Verbraucherstrukturen lassen sich nicht wie erwartet anschließen Keine langfristigen Betriebserfahrungen Energiepreisentwicklung schwer kalkulierbar

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