Eine Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg

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1 Empfehlungspapier Eine Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg Erarbeitet im Auftrag des Vorarlberger Gemeindeverbandes von Januar bis Oktober 2005 Delegierende Institutionen Vorarlberger Gemeindeverband Stadt Dornbirn Stadt Feldkirch Marktgemeinde Hard Marktgemeinde Lustenau Land Vorarlberg Islamische Religionsgemeinde Bregenz der IGGiÖ Initiativgruppe Islamischer Friedhof Katholische Kirche Vorarlberg Prozessleitung okay. zusammen leben/projektstelle für Zuwanderung und Integration Dornbirn, Oktober 2005

2 Inhalt Information zum Prozess 3 Einführung 4 Zusammenfassung der Empfehlungen 5 Empfehlungen zu den Themenbereichen 6 1. Platzbedarf 6 2. Anzahl der Begräbnisstätten 6 3. Standort/e 7 4. Einzelanlage oder Erweiterung eines bestehenden Friedhofs 7 5. Ausstattung 8 6. Standortkriterien 9 7. Trägerschaft 9 8. Finanzierung Rituelle Fragen Begleitende Öffentlichkeitsarbeit 11 Anhang Berechnung des Bedarfs an Begräbnisplätzen Begräbnisstätten für Muslime: Stand der Situation in Tirol, im Kanton St. Gallen und in Baden-Württemberg Kostenrechnung für die Errichtung und den Erhalt eines 300 Gräber umfassenden Feldes 2

3 Information zum Prozess Der Arbeitskreis wurde vom Vorarlberger Gemeindeverband im November 2004 initiiert. Er arbeitete von Januar bis Oktober 2005 und traf sich in sieben Sitzungen. Das vorliegende Empfehlungspapier basiert inhaltlich auf der Grundlagenstudie von Elisabeth Dörler, Eine Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg, die detailliert über den Islam in Vorarlberg, islamische Bestattungsvorstellungen und ihre Praxis außerhalb islamischer Länder sowie über die rechtlichen Grundlagen der Frage informiert. 1 Mitglieder des Arbeitskreises: Othmar Müller (Vorarlberger Gemeindeverband, Geschäftsführer) Edgar Lecher (Stadt Dornbirn, Finanzabteilung) Johannes Schneeberger (Stadt Feldkirch, Gruppe Allgemeine Dienste) Hugo Rogginer (Bürgermeister Marktgemeinde Hard) Wolfgang Bösch (Gemeinderat Marktgemeinde Lustenau) Marianne Kofler (Land Vorarlberg, Abteilung Kultur) Abdi Tasdögen (Islamische Religionsgemeinde Bregenz der IGGiÖ, Vorsitzender) Attila Dincer (Initiativgruppe Islamischer Friedhof, Sprecher) Elisabeth Dörler (Katholische Kirche Vorarlberg, Islambeauftragte) Prozessleitung und -moderation: Eva Grabherr (okay. zusammen leben/projektstelle für Zuwanderung und Integration) Dokumentation: Simon Burtscher (okay. zusammen leben/projektstelle für Zuwanderung und Integration) 1 Die Studie, 2004 im Auftrag von okay. zusammen leben erarbeitet, findet sich als Download unter 3

4 Einführung Die Zuwanderung nach Vorarlberg in den letzten Jahrzehnten hat auch die religiöse Landschaft des Landes nachhaltig verändert. Muslime und Musliminnen bilden heute mit rund 8,5 % (Volkszählung 2001) die zweitgrößte Religionsgemeinschaft des Landes. Ende des Jahres 2003 waren rund 48 % dieser Menschen aufgrund der seit Mitte der 90er Jahre markant gestiegenen Einbürgerungen bereits österreichische StaatsbürgerInnen, und auch das Alter dieser Vorarlberger Bevölkerungsgruppe steigt kontinuierlich an. Viele Migranten und Migrantinnen, die als Gastarbeiter kamen, haben sich also wie die Einbürgerungen zeigen auf Dauer im Land nieder gelassen. Damit steigt auch die Notwendigkeit der Schaffung religiöser Institutionen für diese Bevölkerungsgruppe und für die Ausrichtung bestehender Institutionen auf die neue religiöse Heterogenität des Landes. Paragraph 6 des Österreichischen Islamgesetzes vom 15. Juli 1912, nach dem die Einrichtungen und Gebräuche des Islam denselben Schutz wie die anderen anerkannten Religionsgesellschaften genießen, bedeutet, dass es MuslimInnen in Österreich möglich sein muss, entsprechend ihrer religiösen Normen begraben zu werden. In beinahe allen Gemeinden Vorarlbergs leben Menschen muslimischen Glaubens. Es scheint jedoch nicht sinnvoll, in jeder Gemeinde eine den religiösen Vorschriften entsprechende Begräbnisstätte für die muslimischen BewohnerInnen zu errichten. Eine Kooperation der Gemeinden in dieser Frage wird deshalb empfohlen. Von November 2004 bis Oktober 2005 arbeitete daher eine gemeinde-übergreifende Arbeitsgruppe im Auftrag des Vorarlberger Gemeindeverbandes und unter Beteiligung der islamischen Gemeinschaften, der Katholischen Kirche und des Landes an dem hier vorliegenden Empfehlungspapier. Es soll im November 2005 dem Gemeindeverband als Auftraggeber übergeben werden. Wir hoffen, dass das Papier eine gute Grundlage bietet für die nächsten entscheidenden Schritte im Prozess: die Standortentscheidung und nachfolgende Realisierung des ersten rituell korrekt angelegten Gräberfeldes für Verstorbene muslimischen Glaubens in unserem Land. 4

5 Zusammenfassung der Empfehlungen Der Arbeitskreis erarbeitete seine Empfehlungen anhand eines Kataloges von zehn Themenbereichen (S. 7 12). Die nachfolgende Auflistung fasst die Empfehlungen in sechs Kernpunkten zusammen. Der Arbeitskreis empfiehlt im Sinne der Schaffung dezentraler Strukturen die Errichtung von mehr als einer islamischen Begräbnisstätte in Vorarlberg. Auch wenn zunächst mit der Errichtung einer Begräbnisstätte an einem Ort begonnen wird, sollte das längerfristige Ziel die Errichtung von Begräbnisstätten an mehreren Standorten sein. Es ist zweckmäßig, die neu zu errichtenden Begräbnisstätten für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg als überregionale Einrichtungen zu etablieren. Empfohlen wird für den Beginn die möglichst rasche Realisierung eines Gräberfeldes für ca. 300 Gräber. Die Begräbnisstätten müssen MuslimInnen aller islamischer Gemeinschaften und Richtungen offen stehen. Die Begräbnisstätten können sowohl als neu zu errichtende Einzelanlagen wie auch als Erweiterungen bereits bestehender Friedhöfe angelegt werden. Insbesondere, wenn die Option der Einzelanlage gewählt wird, ist die Schaffung entsprechender Nebenanlagen (Aufbahrungsraum, Raum für die rituelle Waschung) erforderlich. Bezüglich Trägerschaft empfiehlt der Arbeitskreis eine Kommune (Standortgemeinde) als Träger oder eine konfessionelle Trägerschaft. Beide Modelle sind sowohl für die Option Erweiterung einer bestehenden Anlage wie auch die Möglichkeit der Errichtung einer Einzelanlage geeignet. 5

6 Empfehlungen 1. Platzbedarf Der Arbeitskreis hat sich für das Jahr 2020 als zeitlichen Horizont für die Planung entschieden. 15 Jahre sind für Vorarlberger Verhältnisse ein realistischer (durchschnittlicher) Zeitrahmen für den Abschluss des Verwesungsprozesses, und eine Wiederbelegung eines muslimischen Grabes ist nach islamischer Rechtsauslegung erst nach der völligen Verwesung des zuvor bestatteten Körpers möglich. Innerhalb dieses Zeitrahmens spielt daher der Faktor der Wiederbelegungsmöglichkeit auch keine Rolle bei der Errechnung des Platzbedarfes. Weiters orientiert sich der Arbeitskreis mit diesem zeitlichen Horizont auch an üblichen Planungshorizonten in anderen Bereichen (z.b. Pflegebereich). Nach Berechnungen auf Grundlage von Informationen der Statistik Austria müssen wir für die Jahre 2005 bis 2020 mit einer Gesamtzahl von muslimischen Verstorbenen in Vorarlberg rechnen. 2 Nicht alle hier Verstorbenen werden sich in Vorarlberg begraben lassen. Die Option der Rückführung in das Herkunftsland wird für Muslime und Musliminnen der 1. Generation der Zugewanderten noch vielfach relevant sein. Der Arbeitskreis schlägt daher vor, von einem Bedarf von rund muslimischen Grabstätten bis 2020 auszugehen. Bei der Planung muss mitbedacht werden, dass die Zahl der muslimischen Verstorbenen zwar jährlich wächst, in den nächsten Jahren jedoch noch gering ist und nur allmählich steigen wird. Dem entsprechend könnte auch die Schaffung von Begräbnisstätten zeitlich abgestuft erfolgen. Für den Beginn schlägt der Arbeitskreis die möglichst rasche Verwirklichung von ca. 300 Gräbern (benötigt ca m 2 für das Gräberfeld und je nach Realisierungsoption ca. 700 m 2 für Parkplatz und Anlagen) vor Anzahl der Begräbnisstätten Der Arbeitskreis empfiehlt, mehr als eine islamische Begräbnisstätte für Vorarlberg zu planen. Auch wenn zunächst mit der Einrichtung einer Begräbnisstätte an einem Ort begonnen wird, sollten ein weiterer Standort oder weitere Standorte bereits feststehen. 2 Detailliert zu den Bedarfszahlen, siehe Simon Burtscher: Berechnung des Bedarfs an Begräbnisplätzen, im Anhang. Wir danken der Statistik Austria für ihre Hilfe bei der Zusammenstellung dieser Zahlen. 3 Angaben zum Flächenbedarf nach einer Information von DI Herbert Berchtold, Baumeister der Diözese Feldkirch, vom 13. April

7 Folgende Faktoren und Argumente sprechen für mehrere Standorte: - Muslime und Musliminnen leben in vielen Gemeinden Vorarlbergs. Nur drei Vorarlberger Gemeinden hatten 2001 keine muslimischen BewohnerInnen. Auch haben mehrere Orte einen in absoluten Zahlen hohen muslimischen Bevölkerungsanteil. Eine dezentrale Lösung mit mehreren Standorten käme den Bedürfnissen der Familienangehörigen entgegen, die Gräber der Verstorbenen in möglichst großer Nähe ihres Wohnortes zu haben. - Auch aus Sicht der Gemeinden, die als Standort einer muslimischen Begräbnisstätte in Frage kommen, ist es strategisch und praktisch von Vorteil, wenn sie nicht Zentralort einer islamischen Institution für das ganze Land werden. Weiters führen zentral organisierte Institutionen zu einer höheren Belastung bspw. Verkehr des jeweiligen Standortes. - Es würde dem Grundgedanken von Integration entsprechen, wenn muslimische Verstorbene dort begraben würden, wo sie auch gelebt haben. Es wird jedoch nicht zweckmäßig sein, in jeder Gemeinde ein islamisches Gräberfeld zu schaffen. Diesem Grundgedanken folgend, wirkt die Einrichtung mehrerer islamischer Begräbnisstätten in mehreren Gemeinden jedoch integrativer als die Einrichtung einer zentralen Begräbnisstätte für alle Vorarlberger Muslime an einem Standort. 3. Standorte Der Arbeitskreis schlägt vor, mehr als eine Begräbnisstätte und damit auch mehr als nur einen Standort vorzusehen (siehe oben, Anzahl der Begräbnisstätten ). Welche Kommunen konkret Standorte einer Begräbnisstätte für Muslime werden sollen, ist eine Entscheidung auf politischer Ebene. Der Arbeitskreis empfiehlt für den Beginn einen Standort im Unterland und einen im Oberland. Längerfristig sollte ein Standort pro Bezirk das Ziel sein. Wichtig ist, dass diese Begräbnisstätten überregional (innerhalb der Grenzen Vorarlbergs) definiert sind. Es ist erforderlich, dass sie für Muslime und Musliminnen aus anderen Gemeinden offen stehen. Wir empfehlen, konkret zu vereinbaren, welche Standorte für Muslime welcher Gemeinden zuständig sind. 4. Einzelanlage oder Erweiterung bereits bestehender Friedhöfe Ob muslimische Begräbnisstätten in Vorarlberg als neu zu errichtende Einzelanlagen angelegt werden oder ob bestehende Friedhöfe erweitert werden sollen, hängt in erster Linie von den real vorhandenen Bedingungen und Möglichkeiten in Gemeinden, die für einen Standort in Frage kommen, ab. Vorstellbar sind auch Mischformen: ein Standort als Einzelanlage und ein anderer in Form der Erweiterung eines bestehenden Friedhofs. 7

8 Folgende Argumente können in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden: Einzelanlage: Für eine neu zu errichtende Einzelanlage spricht, - dass es keine Schwierigkeiten gibt bei der Ausrichtung der Anlage entsprechend der rituellen Notwendigkeiten und - dass die Möglichkeit besteht, die entsprechenden Nebenräume bei der Planung bereits mit zu berücksichtigen. Dagegen sprechen - ein höherer Platzbedarf in Kombination mit Bodenknappheit im Rheintal und im Walgau, - höhere Kosten als bei der Erweiterung bestehender Anlagen, weil dort bestehende Infrastruktur mitbenutzt werden kann, - längere Verfahren, und - die Optik einer großen neuen Anlage, die noch über einige Jahre im Verhältnis zu ihrer Größe nur gering belegt sein wird. Erweiterung eines bestehenden Friedhofes: Für die Erweiterung eines bestehenden Friedhofes sprechen - kürzere Verfahren und eine schnellere Umsetzung, - eine kostengünstigere Umsetzung, - der integrative Charakter einer solchen Lösung, und - die Möglichkeit eines flexibleren Umgangs mit den in den nächsten Jahren noch geringen Belegzahlen. Dagegen sprechen: - eventuelle Schwierigkeiten bei der Ausrichtung des Gräberfeldes entsprechend der rituellen Notwendigkeiten, und - Eigentumsverhältnisse bestehender Friedhöfe, in Vorarlberg noch vielfach im kirchlichen Besitz. Der Arbeitskreis empfiehlt, sich in der Entscheidungsfindung vom Ziel der möglichst raschen Schaffung einer den religiösen Normen entsprechenden Begräbnisstätte leiten zu lassen. 5. Ausstattung Rituell von großer Relevanz ist die Ausrichtung des Friedhofs. Diese muss eine Belegung in die Gebetsrichtung ermöglichen. Sollte die Möglichkeit der Erweiterung einer bestehenden Friedhofsanlage gewählt werden, empfiehlt die Arbeitsgruppe einen Sichtschutz zwischen den Gräberfeldern der verschiedenen Religionsgemeinschaften. 8

9 Sollte im Sinne der raschen Schaffung von Begräbnismöglichkeiten für Muslime die Form der Erweiterung eines bestehenden (bisher ausschließlich christlich belegten) Friedhofes gewählt werden und die räumliche Anlage der bestehenden Aufbahrungsanlagen dort eine gemeinsame Nutzung durch Christen und Muslime in Form eines versöhnten Nebeneinander der Religionen nicht möglich machen, sollte zumindest ein getrennter Aufbahrungsraum für Muslime geschaffen werden. Bezüglich ritueller Waschung sehen die muslimischen Vertreter eine Lösung darin, weiterhin die bisherige Infrastruktur in den Krankenhäusern zu nutzen. Die Notwendigkeit eigener Anlagen für Muslime, insbesondere eines rituellen Waschraumes, wird jedoch mit steigenden muslimischen Begräbniszahlen zunehmen, da dann die bisher praktizierten Einzelfallösungen die bestehenden Einrichtungen überfordern werden. Wird der islamische Friedhof als neue Anlage konzipiert, sollte diese mit den erforderlichen Nebenanlagen (Aufbahrungsraum, Waschraum) ausgestattet werden. 6. Standortkriterien Zur Entscheidungsfindung für den Standort einer islamischen Begräbnisstätte können folgende Kriterien dienen: - Größere Anzahl von MuslimInnen (in absoluten Zahlen) in einer Kommune und/oder Region - Muslimische Infrastruktur vor Ort (Gemeinschaften und Gebetsstätten) - Passende Bodenbeschaffenheit für Erdbegräbnisse (Grundwassersituation) - Räumliche Erweiterungsmöglichkeit eines bestehenden Friedhofs - Vorhandene Platzreserven auf bestehenden Friedhöfen (Belegung nach Gebetsrichtung muss möglich sein; keine ursprünglich christlich belegten Gräberfelder) - Platz für größere Einzelanlage in einer Kommune - Planungsvorhaben bezüglich Friedhofsanlagen in den Gemeinden - Möglichkeit der Mitbenutzung der Aufbahrungshalle - Vorhandene Parkierungsmöglichkeiten 7. Trägerschaft Grundsätzlich mögliche Träger einer Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg sind a) eine Kommune, b) ein neu zu schaffender Gemeindeverband oder c) ein konfessioneller Träger. Pragmatisch sinnvoll erscheinen dem Arbeitskreis entweder eine Kommune (Standortgemeinde) als Träger oder eine konfessionelle Trägerschaft. Beide Modelle sind sowohl für die Option Erweiterung einer bestehenden Anlage wie auch die Möglichkeit der Errichtung einer Einzelanlage geeignet. 9

10 Übernimmt die Standortgemeinde die Trägerschaft für die Begräbnisstätte, so ist notwendig, vertraglich sicher zu stellen, dass Muslime und Musliminnen aus anderen Gemeinden Vorarlbergs an diesem Standort begraben werden können. Übernimmt ein konfessioneller Träger die Verantwortung, ist notwendig, vertraglich abzusichern, dass Muslime aller islamischer Gemeinschaften und Richtungen auf der Anlage begraben werden können und die im Land bestehende Vielfalt islamischer Gemeinschaften in der Trägerschaft repräsentiert sind. Der Arbeitskreis spricht sich nicht für die Schaffung einer zentralen Anlage, sondern in längerer Perspektive für mehrere Standorte im Land aus. (Siehe oben, Standorte ). Fällt die Entscheidung zugunsten einer konfessionellen Trägerschaft, ist sinnvoll, diese als Träger für alle Anlagen vorzusehen. Bei einer Standortgemeinde als Träger der ersten Anlage, die in Vorarlberg errichtet wird, kann diese durch eine Art Stufenplan- Vereinbarung abgesichert werden, dass sie zum einen entsprechenden Platz für die Muslime der eigenen Gemeinde sichern kann und zum zweiten durch die Schaffung einer weiteren Anlage im Land rechtzeitig entlastet wird. 8. Finanzierung Der Arbeitskreis empfiehlt bezüglich der Kosten für ein Grab und der Friedhofsgebühren die Gleichbehandlung muslimischer Verstorbener mit Verstorbenen christlicher und anderer Konfessionen, also eine Orientierung an den durchschnittlichen Grabkosten und Gebühren auf den kommunalen Friedhöfen Vorarlbergs. Sowohl eine Standortgemeinde als Träger wie auch eine konfessionelle Trägerschaft bedürfen der finanziellen Unterstützung durch die öffentliche Hand für die Einrichtung dieser Anlage mit einer landesweiten Funktion. Auch muss bedacht werden, dass die islamischen Gemeinschaften Vorarlbergs derzeit über keine hauptamtliche Verwaltungsstruktur verfügen. Wird die Trägerschaft einem neu zu gründenden konfessionellen Träger übergeben, müssen Verwaltungsaufgaben, die bei einer kommunalen Trägerschaft von der Gemeindeverwaltung erledigt werden, im Finanzierungsplan mitbedacht werden. 4 4 Eine Modellrechnung zu den Kosten der Einrichtung und des Erhalts einer Friedhofsanlage für 300 Gräber, die sich am Standort Dornbirn orientiert, findet sich im Anhang. 10

11 9. Rituelle Fragen Bezüglich der rituellen Fragen, die für die Errichtung einer islamischen Begräbnisstätte wichtig sind, verweist die Arbeitsgruppe auf die Grundlagenstudie von Elisabeth Dörler, Eine Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen in Vorarlberg (2004). 5 Bei der Einrichtung in ritueller Hinsicht zu berücksichtigen sind insbesondere - die entsprechende Ausrichtung der Gräber in die Gebetsrichtung (nach Mekka), - die Möglichkeit eines Erdbegräbnisses, sowie - die Ungestörtheit des Grabes, die auf der Möglichkeit der Einhaltung einer entsprechenden Liegedauer beruht (siehe oben, Ausstattung ). Grundsätzlich gelten für islamische Begräbnisstätten in Vorarlberg ungeachtet der Trägerschaft der Anlage die allgemeinen sanitätspolizeilichen Bestimmungen. Ist die Standortgemeinde der Träger der islamischen Begräbnisstätte, empfehlen wir die Einbeziehung fachkundiger Repräsentanten der muslimischen Gemeinschaften in die beratenden Gremien der Gemeinde (entsprechend der Einbeziehung der Kirchen in die Beratung kommunaler Friedhofsangelegenheiten). Die Religionsgemeinde Bregenz der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ) und die Initiativgruppe Islamischer Friedhof haben zu diesem Zweck bereits ein Fachgremium geschaffen. Bezüglich der islamischen Sterberituale vor dem Begräbnis, also insbesondere die rituelle Waschung betreffend, sehen die muslimischen Vertreter derzeit noch eine Lösung darin, weiterhin die bisherige Infrastruktur in den Krankenhäusern zu nutzen. Die Notwendigkeit eigener Anlagen für Muslime, insbesondere eines rituellen Waschraumes, wird jedoch mit steigenden muslimischen Begräbniszahlen zunehmen, da dann die bisher praktizierten Lösungen im Einzelfall die bestehenden Einrichtungen überfordern werden. Wird der islamische Friedhof als neue Anlage konzipiert, sollte diese daher mit den erforderlichen Nebenanlagen (Aufbahrungsraum, Waschraum) ausgestattet werden. 10. Begleitende Öffentlichkeitsarbeit Die Vorarlberger Öffentlichkeit wird seit einigen Jahren regelmäßig über die Notwendigkeit der Errichtung einer Begräbnisstätte für Muslime und Musliminnen im Land informiert. Gute Wissensgrundlagen wie die Studie von Elisabeth Dörler sowie verantwortungsvolle ProponentInnen und ExpertInnen des Themas auf Seiten der Muslime wie der Mehrheitsgesellschaft haben zur sachlichen und konstruktiven Stimmung in der Frage entscheidend beigetragen. Wenn Vorbehalte in den Veranstaltungen oder Medien (bspw. Leserbriefforen) geäußert wurden, dann betrafen diese meist rituelle Fragen wie die Unbedingtheit des Erdbegräbnisses (angesichts zunehmender Zahlen von Urnenbestattungen in Vorarlberg) sowie die erforderliche Ungestörtheit der Grabruhe und die damit verbundene lange 5 Siehe dort, Kapitel 4, S

12 Liegedauer. Es überwiegt eine vorsichtige jedoch grundsätzlich respektvolle Haltung. Das Anliegen der Errichtung einer muslimischen Begräbnisstätte so ließe sich allgemein die Stimmung aus den Veranstaltungen und Medien formulieren wird als berechtigt empfunden; für das religiöse Selbstverständnis einer im Land sich neu etablierenden Religionsgemeinschaft muss das Verständnis jedoch noch wachsen. Mit der Entscheidung für einen Standort bricht die nächste Phase in der Öffentlichkeitsarbeit an. Der Arbeitskreis empfiehlt, bei der Planung der Errichtung in einer Standortgemeinde, die Kommunikation mit der Bevölkerung und die Information über das Unternehmen von Anfang an mit zu berücksichtigen und ein zu planen. Die Voraussetzungen für eine gute Öffentlichkeitsarbeit in dieser Phase der Umsetzung sind gegeben. Sie finden sich in - der guten sachlichen Informationslage (Studie von Elisabeth Dörler, 2004, und Empfehlungspapier des Arbeitskreises, 2005), - der Gruppe von Proponenten und SachexpertInnen des Themas, die in der Öffentlichkeit für das Thema einstehen und darüber informieren können (Mitglieder des Arbeitskreises), und in - der beispielhaften interreligiöse Zusammenarbeit der muslimischen Gemeinschaften und der Katholischen Kirche in diesem Anliegen. Für die Kommunikation des Unternehmens in die muslimische Bevölkerung des Landes ist die Religionsgemeinde Bregenz der IGGiÖ und die Initiativgruppe Islamischer Friedhof, die alle muslimischen Gemeinschaften Vorarlbergs repräsentiert, bereit und vorbereitet. 12

13 Anhang 13

14 Berechnung des Bedarfs an Begräbnisplätzen Simon Burtscher In Vorarlberg starben laut Statistik Austria im Jahr Personen. Aufgrund der Bevölkerungszahl von entspricht dies einer rohen Sterbeziffer (Tote pro tausend Einwohner) von 7,0. Diese Zahl wird aufgrund der (alternden) Bevölkerungsstruktur in den nächsten Jahren steigen. So wird für 2010 mit 7,3 Toten pro tausend EinwohnerInnen, 2020 mit 8,1 Toten pro 1000 EinwohnerInnen und 2030 mit 9,0 Toten pro tausend EinwohnerInnen gerechnet. Diese Zahl enthält auch die muslimischen Todesfälle. Aufgrund der mangelhaften Datenlage können die Zahlen für die muslimische Bevölkerung nicht separat hochgerechnet werden. Die Anzahl der Sterbefälle innerhalb der muslimischen Bevölkerung für die nächsten 15 bis 20 Jahre kann somit laut Statistik Austria statistisch nicht eindeutig geklärt werden. Die Bevölkerungsstruktur der muslimischen Bevölkerung Vorarlbergs wird sich voraussichtlich erst in ca. 50 Jahren an die der nichtmuslimischen Bevölkerung angeglichen haben. Derzeit sind wir auf relativ ungenaue Hochrechnungen angewiesen. Laut Daten der Statistik Austria hatten wir im Jahr 2001 in Vorarlberg 42 muslimische Sterbefälle, was bei einer Bevölkerungszahl von (Volkszählung 2001) einer rohen Sterberate von 1,4 Toten pro tausend muslimischen EinwohnerInnen entspricht. Der vergleichbare Wert für die Vorarlberger Gesamtbevölkerung für das Jahr 2001 liegt wie oben bereits erwähnt - bei 7 Toten pro tausend EinwohnerInnen. Anhand dieses großen Unterschiedes in der Sterberate kann davon ausgegangen werden, dass die Sterberate innerhalb der muslimischen Bevölkerung auch in den nächsten Jahren wesentlich geringer sein wird. Zahlenvergleiche mit Vorarlberger Gemeinden, deren Einwohnerzahl ungefähr derjenigen der muslimischen Bevölkerung entspricht, sind deshalb statistisch sicherlich irreführend. Die Zahl der Todesfälle innerhalb einer bestimmten Gemeinde kann somit nicht auf die muslimische Bevölkerung umgelegt werden. Die Sterbeziffer der muslimischen Bevölkerung wird sich, wie die der Gesamtbevölkerung, kontinuierlich erhöhen und schließlich an die der einheimischen Bevölkerung angleichen. Dies wird aber aufgrund der wesentlich jüngeren Bevölkerungsstruktur, wie bereits erwähnt wurde, erst in ca. 50 Jahren der Fall sein. In Zusammenarbeit mit einem Experten von der Statistik Austria (Mag. Hanika) wurde versucht, die Entwicklung der Todesfälle in der muslimischen Bevölkerung zu schätzen. Die Schätzung basiert auf den Einwohnerzahlen der muslimischen Bevölkerung Vorarlbergs laut Volkszählung 2001 und den aktuellen Sterbewahrscheinlichkeiten der Vorarlberger Gesamtbevölkerung für das jeweilige Alter. Dieser Wert gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Person eines bestimmten Alters in Vorarlberg stirbt. Je höher das Alter, desto höher ist also die Sterbewahrscheinlichkeit. Da diese Zahlen nicht separat für die muslimische Bevölkerung existieren, werden die Sterbewahrscheinlichkeiten für die Gesamtbevölkerung für die Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeiten der muslimischen Bevölkerung verwendet. Es ist zwar zu vermuten, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten für die muslimische Bevölkerung leicht von derjenigen der Gesamtbevölkerung abweichen, die Unterschiede dürften aber nicht allzu groß sein. 14

15 Wesentlich wichtiger ist es, die unterschiedliche Altersstruktur zu berücksichtigen. Dies wird in diesem Modell gewährleistet. Im Wesentlichen wird in der vorliegenden Schätzung die Sterbewahrscheinlichkeit für Personen, die z.b. 50 Jahre alt sind, mit der Anzahl der Muslimen, die laut Volkszählung Jahre sind, multipliziert. Vollzieht man diesen Rechenprozess für alle Altersstufen und summiert sie am Ende, erhält man eine einigermaßen realistische Schätzung der Todesfälle. Diese Schätzung ergibt für das Jahr 2001 einen Wert von 47 Todesfällen. Die Schätzung liegt somit ca. 10% über dem offiziellen Wert von 42 Todesfällen. Auf ähnliche Art und Weise können, von den Bevölkerungszahlen von 2001 ausgehend, Schätzungen für die Folgejahre vorgenommen werden. Wie die Schätzung für das Jahr 2001 zeigt, entsteht dabei, aus der Perspektive eines Statistikers betrachtet, zwar ein relativ großer Schätzfehler von zumindest 10%; die Zahlen können aber nichtsdestotrotz als Orientierung für den Planungsprozess einer Friedhofsanlage dienen. Die Berechnungen zeigen wie erwartet ein kontinuierliches Ansteigen der Sterbefälle sowohl in der muslimischen wie auch in der Gesamtbevölkerung. Die Zahlen zeigen, dass die Sterberate der Muslime jedoch im Vergleich stärker steigt und sich somit langfristig an die der Gesamtbevölkerung annähert. Trotzdem liegt die Sterberate mit 4,8 Todesfällen auf tausend Einwohner für die Muslime im Jahr 2020 im Vergleich zu 8,1 Todesfällen pro tausend Einwohner in der Gesamtbevölkerung noch immer deutlich niedriger. In absoluten Zahlen kann laut dieser Schätzung mit einem Anstieg der Todesfälle von 63 im Jahr 2005 auf 181 im Jahr 2020 gerechnet werden. Die addierte Gesamtzahl beläuft sich auf Todesfälle für die Jahre 2001 bis 2020 (1.828 Todesfälle für die Jahre 2005 bis 2020). Diese Schätzung der Todesfälle innerhalb der muslimischen Bevölkerung Vorarlbergs in den nächsten zwei Jahrzehnten besagt jedoch nicht, dass auch mit dieser Anzahl von Beerdigungen im Land zu rechnen ist. Der weitaus überwiegende Anteil der muslimischen Toten wird derzeit noch in die Heimatländer überführt. Diese Praxis wird zwar sukzessive abnehmen; mit welcher Geschwindigkeit ist jedoch kaum seriös berechenbar. Anzunehmen ist, dass bei der ersten Generation der Zugewanderten der Wunsch, in Heimaterde beerdigt zu werden, noch stark vorhanden sein wird und sich erst die hier aufgewachsenen Muslime auch überwiegend hier bestatten lassen werden. 15

16 Begräbnisstätten für Muslime: Stand der Situation in Tirol, im Kanton St. Gallen und in Baden-Württemberg Eva Grabherr Bundesland Tirol / Stadt Innsbruck Information: Mag. Johannes Gstir/Integrationsdelegierter der Tiroler Landesregierung Frau Monika Feichtner/Amt der Stadt Innsbruck (Verwaltung Friedhof Pradl) Muslimische Beerdigungsmöglichkeiten existieren bislang nur in Innsbruck auf dem Friedhof Pradl. Der Friedhof Pradl ist ein kommunaler Friedhof. Dort gibt es zwei Gräberfelder für muslimische Verstorbene (ca. 300 Gräber). Sie entstanden im Rahmen einer Erweiterung des Friedhofs Pradl und wurden 2004 eröffnet. Es gibt keinen gebauten und gepflanzten Sichtschutz als Grenze zu den christlichen Gräbern. Die Ausrichtung nach Mekka wurde bei der Anlage berücksichtigt. Es gibt kein religiöses Gremium, das mit der Friedhofsbehörde institutionalisiert zusammen arbeitet. Die jeweiligen islamischen Gemeinschaften unterstützen die Familien in der Regelung der Angelegenheiten. Auch Bestattungsunternehmen sind schon auf muslimische Tote eingerichtet. Die Begräbnisse werden angemeldet wie die christlichen Begräbnisse auch. Sie können auch die Einsegnungshalle mieten. Dann wird das Kreuz in der Halle für diesen Anlass entfernt. Derzeit sind 6 Gräberfelder belegt (meistens Kinder). Es gibt keine Bedarfserhebung in Tirol. Auch die Größe der Innsbrucker Anlage basiert nicht auf einer Bedarfserhebung. Man wollte eine Möglichkeit für den Beginn schaffen. Zur Frage der überregionalen Versorgung: In Innsbruck können grundsätzlich nur Innsbrucker BewohnerInnen begraben werden. Ausnahmefälle sind mit Genehmigung des zuständigen Stadtrates (Herr Sprenger) möglich. Es gibt jedoch noch keine klare Regelung. Bis dato gab es nur Bedarf von Seiten Innsbrucker BewohnerInnen. Diskutiert wird, ob man Nicht-Innsbrucker Muslime behandeln soll wie Nicht-Innsbrucker BewohnerInnen, die auf einem Innsbrucker Friedhof begraben werden möchten. Letztere müssen höhere Gebühren bezahlen. Man überlegt, das für Muslime zu erlassen, weil es im restlichen Tirol keine Begräbnismöglichkeiten gibt. Außerhalb Innsbruck gibt es noch keine deklarierten muslimischen Begräbnisstätten. Es gibt auch keine Bedarfserhebungen. Im Bezirk Kufstein gibt es jedoch eine erste Diskussion und eine gewisse Offenheit seitens der Gemeinde (noch unverbindlich) gegenüber dem Anliegen, dass eine Bestattung im Bezirk möglich sein sollte. 16

17 Zur Frage der rituellen Waschung: Die Waschungen werden von den Gemeinschaften organisiert, die in der Sache mit den Bestattungsunternehmen zusammenarbeiten. Räumlichkeiten bieten u. a. das Innsbrucker Krematorium (Gebühr 35,- Euro). Ein Problem ist, dass viele Leute dabei sein möchten und das aus platz- und organisatorischen Gründen nicht geht. Der Raum ist ohne Kreuz ausgestattet. Das ist für ein Krematorium jedoch nicht ungewöhnlich. Sie sind schon lange auf eine multireligiöse Situation (auch im Sinne der Gruppe der Konfessionslosen) eingestellt. Kanton St. Gallen Information: Beda Meier/Integrationsdelegierter Kanton St. Gallen Im Kanton St. Gallen gibt es nach Auskunft von Beda Meier noch keine Gräberfelder für Muslime. Es gibt definitiv noch keinen eigenständigen islamischen Friedhof. Was die Frage des überregionalen Bedarfs betrifft, so wäre das laut Rechtsauskunft des Departements für Inneres Gemeindeangelegenheit. Es gibt noch keine offiziellen Regelungen. Zur Frage der Planung: Die Kantonalregierung arbeitet an der Revision der bestehenden Gesetze, damit die Möglichkeit der Einrichtung eigener Gräberfelder für die Gemeinden geschaffen werden kann. Das soll noch in diesem Jahr (2005) erledigt werden. Baden-Württemberg / Stadt Ravensburg Information: Peter Ederer / Ausländerbeauftragter der Stadt Ravensburg In Baden-Württemberg gibt es keine überregionale Regelung in Sachen Begräbnisstätten für Muslime. Die Städte sorgen für Begräbnismöglichkeiten für ihre muslimischen BewohnerInnen. In zahlreichen Städten existieren bereits Gräberfelder auf kommunalen Friedhöfen. Herr Ederer weiss nicht, wie die einzelnen Städte den Bedarf an Begräbnismöglichkeiten von Muslimen aus anderen Gemeinden und Städten regeln. In Ravensburg ist die Begräbnismöglichkeit auf die eigenen muslimischen BewohnerInnen beschränkt. In Ravensburg gibt es ein Gräberfeld für Muslime auf dem kommunalen Friedhof. Es ist Platz für 25 Gräber. Es ist noch keines belegt. Es gibt keinen Sichtschutz an der Grenze zu den christlichen Gräbern. Die Ausrichtung ist nach Mekka. Das islamische Gräberfeld ist innerhalb des bestehenden Friedhofs angelegt. Im Erweiterungsteil gibt es auch die Möglichkeit, ein weiteres islamisches Gräberfeld anzulegen, wenn einmal Bedarf besteht. 17

18 Das Gräberfeld ist in einer Randlage angelegt: Es gibt einen direkten Zugang vom Parkplatz. Der Sarg kann also von der Verabschiedung in der Moschee aus dem Wagen direkt auf den Friedhof gebracht werden. Die Frage der Liegedauer: In Ravensburg pachtet man das Grab auf eine bestimmte Anzahl von Jahren. Das kann immer wieder verlängert werden. Damit bestimmt jede muslimische Familie selbst über die Liegedauer für ihre Verstorbenen. Zur Frage der Waschung: Die findet in der Moschee statt; früher (und auch noch heute manchmal) vor allem im Krankenhaus. Die Verabschiedung findet in der Moschee statt. Herangetreten an die Stadt ist eine Gemeinschaft des DITIB (staatlicher türkischer Islam; in Österreich ATIB). Sie haben einen großen Friedhof vorgeschlagen. Die Stadt wollte aber zunächst einfach eine Begräbnismöglichkeit schaffen, da der Bedarf nicht genau absehbar ist. In der kommunalen Friedhofsplanung wird in Zukunft der steigende Bedarf vorgesehen. Auch in Ravensburg gab es keine Bedarfsplanung in konkreten Zahlen. In Ravensburg baut derzeit die DITIB-Gemeinschaft auch eine Moschee mit Minarett. Die Außenhülle ist fertig gestellt. Der Innenausbau wird dann fertig gestellt, wenn die Spendengelder dafür da sind. Es hat (mit Ausnahme eines reißerischen Titels in einer Tageszeitung) keine Probleme mit Öffentlichkeit oder Bewohnerschaft gegeben. Herr Ederer führt das auf die langjährigen interreligiösen Aktivitäten in der Stadt zurück. (Die zweite islamische Gemeinschaft in der Stadt ist eine Milli Görüs-Gemeinde.) Eigene konfessionelle Friedhofsanlagen für Muslime Diese Lösung scheint lediglich in Großstädten umgesetzt zu werden: Im Bezugsraum von Vorarlberg ist das derzeit lediglich Wien. Die Anlage ist in Planung. In Zürich wurden Gräberfelder für Muslime auf einem bestehenden Friedhof errichtet. (Zu Wien, siehe die Studie von Elisabeth Dörler, S. 28, 48-51) 18

19 Kostenrechnung für die Errichtung und den Erhalt eines 300 Gräber umfassenden Feldes (Edgar Lecher, Stadt Dornbirn) Erstellungskosten für ein 300-Gräber Feld: - Größe 50 x 40 / m 2 zu 240, ,-- - Fläche für Parkplatz und Gebäude 700 m ,-- - Bearbeitung des Feldes ,-- - Erstellungskosten Aufbahrungshalle, Kühlraum, Waschraum, Wasseranschluss, Müllstationen ,-- - Staubfreimachung der Parkfläche, Wege (60 m 2 ) usw ,-- - Anschaffung Maschinen (Rasenmäher, Gartengeräte..) 8.500,-- zusammen ,-- Ausgaben/jährlich bei Annahme von 50 Bestattungen (Gräber öffnen und schließen durch Fremdfirma, sodass die Anschaffung von z.b. Bagger, Auto, Hänger... nicht berücksichtigt werden muss): - Rückzahlung/Verzinsung der Anschaffungskosten ,-- - Personalkosten Friedhof (vorerst ca. 8 Stunden/Monat) 312,-- - Kosten Verwaltung (vorerst ca. 4 Stunden/Monat) 200,-- - Anlagevermögen (Erhaltung Werkzeug usw.) 120,-- - Kraftstoffe für Maschinen 200,-- - Reinigungsmittel/Chemische Mittel 50,-- - Büromittel Instandhaltung Grund und Boden 1.000,-- - Instandhaltung Maschinen 300,-- - Instandhaltung sonstige Anlagen 1.000,-- - Leistungen von Firmen (Abfallentsorgung, Kies, Rasenerde...) 1.500,-- - Gräber öffnen und schließen (Fremdfirma) ,-- - Strom 300,-- - Wasser/Kanal 140,-- - Verlegung der Granitplatten (werden um das Grab verlegt, sodass die Rasenpfle ge um das Grab gut möglich ist ,-- zusammen ,-- Einnahmen/jährlich bei Annahme von 50 Bestattungen: - Verlängerbare Einzelgräber zu 500, ,-- - Aufbahrungshallenbenützung zu 53, ,-- - Kühlraumbenützung zu 53,-- (50 %) 1.325,-- - Waschraumbenützung zu 70, ,-- - Granitplatten zu 208, ,-- - Bestattung zu 290, ,-- zusammen ,-- 19

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