Nuklearmedizin Übung

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1 Nuklearmedizin Übung Klaus-Hendrik Wolf

2 Wechselwirkungen mit biologischen Stukturen

3 Direkte und indirekte Strahlenwirkungen

4 Dosis-Effekt-Kurven D 0 : Steilheit des geraden Anteils der Kurve n: Empfindliche Bereiche in der Zelle D q : Dosis für 100% Überlebensrate D q = D 0 log n D q und n drücken die Reparaturfähigkeit einer Zelle aus

5 Linear-Quadratisches Modell Effekt= D D 2 : : nicht reparierbarer Strahlenschaden : : reparierbarer Strahlenschaden S: Anteil überlebender Zellen D: Strahlendosis log S= D D 2 / -Wert: Dosis in Gray bei der linearer Anteil = quadratischer Anteil

6 Gewebearten Früh reagierendes Gewebe / (Gy) Spät reagierendes Gewebe Dünndarm 6 13 Rückenmark 1,6 5 Dickdarm Niere 0,5 5 Haut 9 19 Leber 1,4 3,5 Kallus 9 10 Lunge 2,5 6,3 Knochenmark 9 Haut 2,5 4,5 Spermatoginien 13 Schilddrüse 2,5 4,5 Tumoren Plattenepithelkarzinome 25 Adenokarzinome / (Gy)

7 Strahlenschutz Keine Strahlenexposition sollte ohne Erwartung eines meßbaren Nutzens erfolgen. Der beste Strahlenschutz besteht in einer Vermeidung von Strahlenanwendungen. Die Strahlenexposition ist so niedrig zu halten, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist. Die Äquivalenzdosen bei den betreffenden Individuen sollten die Grenzwerte nicht überschreiten.

8 Betroffene Von Strahlenschutzmaßnahmen betroffen: das Personal (Ärzte, Physiker, medizinisch-technische Radiologieassistenten, Pflegepersonal usw.) die Patienten unbeteiligte Personen (Handwerker, Sanitäter, Sekretärinnen usw.)

9 Gesetzliche Regelungen Basis: Atomgesetz ( geändert 1985) Röntgenverordnung (RöV): Regelt den Umgang mit Röntgenanlagen und Störstrahlern Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Regelt den Umgang mit offenen und umschlossenen Radionukliden, Gammabestrahlungseinrichtungen und Teilchenbeschleunigern. Richtlinien und Normen: DIN-Normen (z.b. Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin, Fachkunderichtlinie Medizin nach RöV)

10 Ortsdosisleistung Ortsdosisleistung Dosisleistung an einem bestimmten Ort (Meßpunkt) z.b. Schaltpult, Sekretariat, Nachbargebäude,... Ortsdosis Ortsdosis = Ortsdosisleistung Zeit Strahlenschutzbereich Sperrbereich Kontrollbereich Überwachungsbereich betrieblich Außerbetrieblich Ortsdosis / Grenzwerte > 3 msv/h 50 msv/a 15 msv/a 1,5 msv/a Allgemeines Staatsgebiet 0,3 msv/a Personendosis für dort Beschäftigte

11 Personendosis Personendosis = Äquivalentdosis Körperdosis Grenzwerte der Körperdosis im Kalenderjahr Kategorie AKategorie B Effektive Dosis (Ganzkörperdosis) 50 msv 15 msv 1. Teilkörperdosis Keimdrüsen,Gebärmutter,rotesKnochenmark 50 msv 15 msv 2. Teilkörperdosis Alle Organe und Gewebe, soweit nicht unter 1, 3 und 4 genannt 3. Teilkörperdosis Schilddrüse, Knochenoberfl äche, Haut, soweit nicht unter 4. genannt 4. Teilkörperdosis Hände, Unterarme, Füße, Unt erschenkel, Knöchel,einschließlich der dazugehörigen Hau t 150 msv 45 msv 300 msv 90 msv 500 msv 150 msv

12 Filmdosimeter Filmdosimeter zur Messung der Personendosis Besteht aus: Röntgenfilm 3 Kupferfilter verschiedener Dicke 1 Bleifilter messbar sind: Strahlenenergie Dosis (Filmschwärzung) Die Einfallsrichtung Auswertung monatlich durch Behörde (je nach Landesrecht)

13 Strahlenschutzbereiche Sperrbereich Definiert durch Dosisleistung > 3mSv/h Bestrahlungsraum ist während Bestrahlung Sperrbereich Im Sperrbereich darf sich niemand aufhalten mit Ausnahme des gerade behandelten Patienten Sperrbereiche sind deutlich mit dem Hinweis Sperrbereich, kein Zutritt zu kennzeichnen.

14 Strahlenschutzbereiche Kontrollbereich1/2 Strahlungsbelastung zwischen 15 und 50 msv/a Röntgenräume, Funktionsräume NukMed, Bestrahlungsraum und jeder Raum in dem mit offenen Radionukliden umgegangen wird. Zutritt nur: in Ausübung des Berufs, zur Ausbildung, zur Patientenbehandlung, für Begleitpersonen des Patienten

15 Strahlenschutzbereiche Kontrollbereich2/2 Im Kontrollbereich hat sich außer den dor Beschäftigten und Patienten niemand aufzuhalten. Personendosimetrie ist zwingend. Keine Schwangeren und Personen unter 18 Jahren Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht mit offenen radioaktiven Stoffen umgehen. Jugendlichen zwischen 16 und 18 kann der Aufenthalt zur Ausbildung genehmigt werden.

16 Strahlenschutzbereiche Überwachungsbereich Zwischen Kontrollbereich und Außenwelt Soll unbefugten Zutritt verhindern Unterteilung in betrieblichen Überwachungsbereich: 5 msv bis max. 15 msv Aufsicht durch Genehmigunsinhaber Er entscheidet über Dosimeterverwendung Auflagen durch Genehmigunsbehörde möglich außerbetrieblichen Überwachungsbereich: 1,5 bis 5 msv/a bei dauerndem Aufenthalt

17 Grenzwerte für Personen M ax ima l zu lässig e eff ek tive D osis (m Sv /a) P ers o n endosis (nac h 62,6 3 Str lsc h V und 35 R öv ) Ä rztlic h e U nte rs u chung (nac h 6 7 Str lsc h V und 37 R öv ) B ele h ru n g (nac h 3 9 Str lsc h V und 36 RöV) Beruflich strahlenexponierte Personen Kategorie A 50 Ja Jährlich Halbjährlich Kategorie B 15 Ja Nein Halbjährlich Nicht beruflich strahlenexponierte Personen Gelegen tli cher Aufe nthalt im Kon tro llber eich Aus zubildend e im Kon tro llber eich Aufe nthalt im bet rieblich en Überw ac hun gs ber ei ch Per sonen im außer betr iebli chen Überw ac hun gs ber ei ch Allgemeines Staatsgebiet 5 Ja Nein Ja 5 Ja Nein Ja 5 Nein Nein Nein 1,5 Nein Nein Nein 0,3

18 Grenzwerte für Personen Beruflich Kategorie A 15 msv Ganzkörper und 150 msv Teilkörperdosis werden im Jahr möglicherweise überschritten. Alle Personen, die mit offenen Radionukliden arbeiten. Kategorie B Belastung bleibt unter Kategorie A Personen unter 18 Jahren max. 5 msv/a Frauen im gebärfähigen Alter max. 5mSv pro Monat an der Gebärmutter

19 Grenzwerte für Personen nicht beruflich Kommen nur gelegentlich mit Strahlung in Berührung z.b. Pfleger, Schwestern und Sanitäter bei Hilfsdiensten am Patienten, Auszubildende Keine ärztliche Überwachung, müssen Dosimeter tragen und belehrt werden.

20 Gegenmaßnahmen Abschirmung (Halbwertschichtdicke) Aufenthaltszeit Abstandsquadratgesetz Aufnahmeverbot von Radionukliden Aktiver Strahlenschutz ist eine Sache des Nachdenkens und der Disziplin, nicht von Blei.

21 Strahlenschutz für den Patienten 1/2 Korrekte Indikationsstellung Wahl des geeigneten Radionuklids und Radiopharmazeutikums Verlängerung der Akquisitionszeit Flexibles Denken des Arztes Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung

22 Strahlenschutz für den Patienten 2/2 Bestrahlungsplanung die Wahl geeigneter Strahlenarten, komplexe Behandlungstechniken, individuelle Kollimation des Zielvolumens geeignete Einzeldosis, Fraktionierung und Gesamtdosis sowie die unumgängliche Begleit- und Supportivtherapie

23 Patienteneinverständnis Jeder Patient ist vor Beginn einer Strahlenbehandlung über die Wirkungen und Nebenwirkungen der Therapie sowie über mögliche Behandlungsalternativen aufzuklären. Der Gesprächsinhalt und das Patienteneinverständnis sind schriftlich festzuhalten.

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