Gebührenreglement. Saison 2013/2014. Weinfelderstrasse 84 Postfach Amriswil

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1 Gebührenreglement Saison 2013/2014 Weinfelderstrasse 84 Postfach Amriswil Telefon: Telefax: Web:

2 Gestützt auf Artikel 58 Ziffer 5 Statuten SFV; Artikel 19 und Artikel 35 Ziffer 1 Statuten OFV; sowie Artikel 19 WR, erlässt der OFV folgende Gebühren in Schweizer Franken: Aktive / Junioren A-C / Junioren D + E / Senioren / Juniorinnen A Juniorinnen B - E Veteranen / Frauen Nachmeldungen Rückzüge Forfait - im Normalfall in besonderen Fällen keine Turnierteilnahme (nur Junioren E, Juniorinnen E) bis (je nach Zeitpunkt der Absage) keine Turnierdurchführung (nur Junioren E, Juniorinnen E) Turnierbewilligungen Turnierdurchführung ohne Bewilligung Aufgebot zu Auswahlspiel / -Turnier ignoriert (Artikel 84 WR) Kaution: - Protestbestätigung (Artikel WR) Liga regional übrige Ligen Überweisung auf PC , Ostschweizer Fussballverband, 8580 Amriswil * *) Ausnahme: Schweizerischer Senioren und Veteranencup an Amateur Liga, Postfach, 3000 Bern 15, PC Spielbetrieb: - Spieldaten nicht / verspätet gemeldet Spielverschiebung nicht gemeldet eigenmächtige Spielverschiebung Umdispositionen von Verbandsspielen: gleicher SR: neuer SR: - weniger als 21 Tage vor dem Spieltermin weniger als 14 Tage vor dem Spieltermin weniger als 7 Tage vor dem Spieltermin eigenmächtige Umdispositionen: - Aktive / Senioren / Veteranen / Frauen Junioren A, B, C

3 - unterlassene / falsche Verschiebungsmeldung eigenmächtiges Aufbieten eines Schiedsrichters angemeldeter, aber nicht bestätigter, oder nicht zurückgezogener Protest verlangte Stellungnahme nicht eingereicht Verwarnungsgebühren: Meisterschaft und Cup: Training/Freundschaft: 1. Verwarnung jede Verwarnung Sperre 3. Verwarnung Verwarnung Sperre + 1 Sperre 5. Verwarnung Verwarnung Sperre 7. Verwarnung Verwarnung Sperre 9. Verwarnung Verwarnung Verwarnung Verwarnung Sperre Aus Schiedsrichter - Rapport: - mangelhafte Platzeinrichtung / ungenügende Platzzeichnung fehlende Eckstangen, bzw. Eckfahnen, LR-Fahnen, Plakat, Sanitätskoffer inkl. Inhalt (auch Mängel) mangelhafte Spielerausrüstung Spielerpässe dem Schiedsrichter zu spät übergeben verspätetes Antreten ohne Protest unaufmerksame Ausübung der Linienrichterfunktion fehlender Linienrichter Verkauf / Abgabe von Getränken in Glas, Metall oder anderem gefährlichen Material Rauchen in der Technischen Zone Tätlichkeiten von Club-LR gegenüber Spielern, Zuschauern ungenügende Platzordnung Unsportlichkeit von Zuschauern / Anhängern grob unsportliches Betragen von Zuschauern/Anhängern kein Shake-Hands durchgeführt kein amtlicher Ausweis bei fehlendem Spielerpass Kinderfussball: - fehlende Spielerpässe / keine Passkontrolle gemacht verspätet / nicht gemeldetes Resultat unvollständig, verspätet oder nicht eingereichtes Formular für Spielerpasskontrollen (je Ende Herbst- und Frühjahresrunde) Fernbleiben an Spielleiterausbildung

4 Vergehen von Trainer, Betreuer, Funktionär: - fortgesetztes Reklamieren gegen den SR/SRA unsportliches Benehmen Beleidigung des SR/SRA grobe Beleidigung des SR/SRA Drohung gegen den SR/SRA Schiedsrichterwesen: - SR-Zuteilung für Trainingsspiele Trio weniger als 14 Tage vor dem Spiel Trio weniger als 7 Tage vor dem Spiel Trio SR-Zuteilung für SUVA-Grümpelturniere + Turnierepauschal Wiedereintrittsgebühr Rücktritte/Abklärungen Anmeldegebühr SR-Grundausbildung SR-Rücktritt im 1. Jahr SR-Rücktritt im 2. Jahr Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechsel Verschiedenes: - Abnahme von Spielfeldern für den Wettspielbetrieb pauschal - Tragen von Tenuewerbung ohne Bewilligung erstmalige Bewilligung Tenuewerbung (gilt für die laufende Saison) pro Werbung - Erneuerungsgebühr Tenuewerbung (gilt für eine weitere Saison) pro Werbung - Nicht vorschriftsgemässe Tenuewerbung Zustellgebühr für zusätzlich angeforderte Unterlagen Wiederholungsfall - Mahngebühren für Zahlungsverzug 1. Mahnung Mahnung Mahnung (inkl. Boykottandrohung) - Auslösung Boykott Post nicht abgeholt Sekretariatsbeiträge: - Grundbeitrag pro Verein pro Aktive-, Senioren-, Veteranen-, Frauen-Team pro Junioren A, B, C und Juniorinnen A - Team pro Junioren D, E und Juniorinnen B, C, D Team Bearbeitungsgebühr Gruppierung (Aktive, Senioren, Veteranen, Frauen, Junioren und Juniorinnen) pro Verein und Kategorie Bearbeitungsgebühr für verspätet oder nicht eingereichte Formulare, Turniergesuche, Turnierunterlagen verspätet eingereichte Mannschaftsmeldungen zu Saisonbeginn Bearbeitungsgebühr für - Suspensionen adm. Aufwand Verein ohne Schiedsrichter (max. zwei Saison): je Vor- und Rückrunde

5 - Verein mit zu wenig Schiedsrichter (max. zwei Saison): je Vor- und Rückrunde pro SR SR-Ausbildungsbeitrag (pro Mannschaft) Unterlassene Abbruchmeldung durch Heimclub Tagungen / Kurse: - Fernbleiben an der Delegiertenversammlung / obligatorische Arbeitstagung Fernbleiben an fakultativen Kursen nach erfolgter Anmeldung zu spätes Erscheinen oder frühzeitiges Verlassen der DV / Arbeitstagung Trainerkurse: - Anmeldegebühr Gebühr bei Abmeldung 14 Tage vor dem Kurs Gebühr bei Abmeldung 7 Tage vor dem Kurs Gebühr bei Abmeldung 1 Tag vor dem Kurs Unentschuldigtes Fernbleiben Neuer Verein: Aufnahmegebühr bis Nach Artikel 58 Ziffer 5 der Statuten SFV ist der OFV berechtigt, für alle nicht erwähnten Fälle Bussen bis 5'000 Franken gegen Vereine und 2'000 Franken gegen natürliche Personen auszusprechen. Der verfügenden Instanz steht die Kompetenz zu, eine Gebühr zu erhöhen, zu reduzieren oder zu erlassen. Diese Gebührenliste wurde vom Regionalvorstand am 5. Juni 2013 genehmigt und tritt ab 1. Juli 2013 in Kraft. Ostschweizer Fussballverband Stephan Häuselmann Verbandspräsident Willy Steffen Geschäftsführer - 5 -

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