AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
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- Laura Busch
- vor 9 Jahren
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1 Technische Abteilung Ressort Mädchen- und Frauenfussball AUSFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Saison 2014/2015 Regionalauswahlen Juniorinnen U-15 1) Zielsetzungen 2) Tätigkeitsprogramm 3) Spiel- und Ausbildungsschwerpunkte 4) Fortbildungskurse 5) Teilnehmer 6) Spielplan 7) Reglement 8) Finanzielle Weisungen 9) Schlussbestimmungen
2 1. Zielsetzungen Die Regionalauswahlen der Juniorinnen bilden ein wichtiges Element in der Nachwuchsförderung des SFV. Die Zielsetzungen liegen auf verschiedenen Ebenen: Für die Spielerinnen: - Schritt in der Karriere, erste Selektion, Stolz, Selbstvertrauen und Motivation - Vergleich mit anderen talentierten Spielerinnen (regional und national) - Zusätzliche Förderung durch Training und Spiel Für die Vereine: - Standortbestimmung - Rückmeldung über Ausbildungsqualität - Trainings-Empfehlung für die Spielerinnen Für die Regionalverbände: - Überblick über die Qualität des Mädchenfussballs in den Vereinen - Unterstützung der Entwicklung des Frauenfussballs in den Vereinen - Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinen Für den SFV: - Überblick über die Qualität des Mädchenfussballs in den Regionen und Vereinen - Vorselektion für die U-16 Nationalauswahl - Die Aktivitäten der Regionalauswahlen U-15 sind mit dem Spielplan FOOTECO abzustimmen. 2. Tätigkeitsprogramm U-15 Vorrunde - Spielbeobachtungen in den Vereinen durch die regionalen Verantwortlichen (auch in gemischten Teams) - Koordination mit Footeco (FE)-13 - Karriereplanung (sportlich) durch den Regionalverband - Regelmässige Trainings, mind. acht Einheiten - Zwei Turniere (RV) Rückrunde - Spielbeobachtungen in den Vereinen durch die regionalen Verantwortlichen -> Nachselektion - Koordination mit FE-13 - Ein Score-Turnier-Anlass auf Kunstrasen mit Schnelligkeitstests (SFV) - Zwei Stützpunkttrainings (SFV) für ausgewählte Spielerinnen Die Planung des Tätigkeitsprogramms für die Regionalauswahlen U-15 liegt in der Verantwortung der Regionalverbände. Dabei ist der Spielplan der TA/SFV (siehe Pkt. 5) zu berücksichtigen. Die vollständige Jahresplanung, das Tätigkeitsprogramm, die Kursanmeldung für J+S (wenn Bedingungen für Nachwuchsförderung erfüllt sind) und die definitive Kadermeldung bis 15. Juli 2014 an die TA/SFV mit einer Kopie an das Ressort Mädchen- und Frauenfussball einzusenden. 3. Spiel- und Ausbildungsschwerpunkte Die Trainingsgestaltung und das Coaching während den Spielen müssen sich an den Spiel- und Ausbildungsschwerpunkte Frauenfussball des SFV orientieren. Die Regionalverbände sorgen für die Verpflichtung von qualifizierten Trainern für diese Altersstufe. Es wird empfohlen, dass alle TrainerInnnen der Regionalauswahlen U-15 den SFV B+ / Nachwuchstrainerkurs besucht haben und den Status J+S Spitzensport besitzen.
3 4. Fortbildungskurse Der Besuch des Fortbildungskurses für die Trainer- und Trainerinnen der Regionalauswahlen ist obligatorisch. 5. Teilnehmer Aargau (AFV) / Bern (FVBJ) / Freiburg (AFF) / Genf (ACGF) / Innerschweiz (IFV) / Nordwestschweiz (FVNWS) / Ostschweiz (OFV) / Solothurn (SOFV) / Tessin (FTC) / Waadt (ACVF) / Wallis (AVF) / Zürich (FVRZ) / Jura & Neuenburg (AJF & ANF) 6. Spielplan Die Spiele der Regionalauswahlen U-15 finden in Form von Turnieren statt. Jedes Team spielt an jedem Turnier mindestens drei Spiele. Der Turnier-Organisator kann den Spielplan innerhalb des Turniers selber gestalten. Der Spielplan kann unter (Schweizerischer Fussballverband / offizielle Dokumente / Mädchen-/Frauenfussball) heruntergeladen werden. Geeigneter Turnierort: Zwei Kunstrasenfelder / sechs Umkleidekabinen / eine SR-Umkleidekabine / Klubhaus 7. Reglement Art. 1 Stichtag Spielerinnen geboren am und jünger sind für die Regionalauswahlen U-15 Mädchen spielberechtigt. Spielerinnen, geboren am und jünger sind auch für die Regionalauswahlen FE-13 Knaben spielberechtigt. Art. 2 Spielerinnen der Credit Suisse Football Academy Biel Die Spielerinnen der Credit Suisse Football Academy stehen den Regionalauswahlen ausschliesslich für die SFV-Turniere zur Verfügung. Art. 3 Ausländerinnen Auf der Teamliste der Regionalauswahlen dürfen drei Spielerinnen ohne Schweizerpass figurieren. Diese drei Spielerinnen dürfen auch gleichzeitig am Spiel teilnehmen. Die Regionalverbände sind angehalten, die Spielerinnen für eine Einbürgerung zu ermutigen und zu unterstützen. Der Besitz des Schweizer Pass ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Credit Suisse Football Academy und für die spätere Karriere im Nationalteam. Art. 4 Aufgebot Spielerinnen, die von den Regionalverbänden für die Regionalauswahlen aufgeboten werden, müssen diesen Folge leisten (WR Art. 84/85). Vereine, dessen Spielerinnen ohne begründete Abmeldung diesen Aufgeboten fernbleiben, werden von der Technischen Abteilung des SFV beim ersten Mal mit CHF bestraft. Für jedes weitere Vergehen erhöht sich der Betrag um CHF Solche Vergehen müssen vom Regionalverband der TA gemeldet werden. Art. 5 Spielreglement Ein- und Auswechseln Alle auf der Teamliste aufgeführten Spielerinnen (18) können nur in der Pause ersetzt werden (Ausnahme Torhüterin bei Verletzung). Zeitstrafen/Ausschluss Bei den Spielen der Regionalauswahlen U-15 wird die Zeitstrafe angewandt. - Gelbe Karte: 10 Minuten Zeitstrafe (ohne Schiedsrichterrapport an SFV) - Rote Karte: Ausschluss und 1 Spielsperre am darauffolgenden Spiel (mit SR-Rapport an SFV). Über weitere Sanktionen entscheidet die TA/SFV.
4 Eckstoss Der Eckstoss wird auf der Höhe des Schnittpunktes des Strafraumes mit der Torlinie beidseits des Tores (16,5 Meter, kurzer Corner) ausgeführt. Matchbälle Grösse Nr. 5 Art. 6 Teamlisten Die Teamliste (nach SFV- Vorlage) welche anfangs Saison an jeden Regionalverband (Sekretariat) gesandt wird, ist am Turnier zwingend vierfach auszuhändigen (drei Exemplare für die SFV-SichterInnen, ein Exemplar für die SchiedsrichterInnen. Die Teamlisten sind in elektronischer Form/Excel-Dokument nach dem Turnier umgehend ans Ressort Mädchen- und Frauenfussball zu senden ([email protected]). Art. 7 Turnierorganisation Der Gastgeber-Regionalverband ist verantwortlich für: - die Organisation des Turniers (Terrains, Garderoben, etc.) - das Aufgebot an die Turnierteilnehmer (Kopie per an SFV [email protected] und [email protected]) und [email protected]) spätestens vier Wochen vor dem Turnier - das Aufgebot an die Schiedsrichter - das Mitteilen der Resultate via Swiss-Football-Phone ( / 02 oder 03) - die Zustellung der Schiedsrichterberichte unverzüglich nach dem Turnier an die TA/SFV Die Spieltage / -zeiten / -orte sowie Resultate sind auf dem Internet ( ersichtlich. Art. 8 Spielzeit 2 x 20 Minuten. Die Pause beträgt 5 Minuten. Die Pausen zwischen den Spielen dauern pro Team mind. 15 Minuten. Es ist darauf zu achten, dass alle Spielerinnen zu ausreichender Spielzeit gelangen (mindestens ein komplettes Spiel). Art. 9 Turnierverschiebungen Die Spielorte müssen so gewählt werden, dass angesetzte Spiele bei jedem Wetter durchgeführt werden können! Kunstrasenplätze sind beim Aufgebot speziell zu vermerken. Turnierverschiebungen sind nur nach Rücksprache mit dem Ressort Mädchen- und Frauenfussball möglich. Art. 10 Fairplay Bei den Regionalauswahlen der Juniorinnen wird das Shake Hands vor und nach dem Spiel durchgeführt. Art. 11 Strafwesen Entscheidungen über Proteste, Forfaits und Santionen gegen Spielerinnen liegen in der Zuständigkeit der Technischen Abteilung, Ressort Mädchen- und Frauenfussball. Art. 12 Bussen Bei Nichtbeachtung dieser Ausführungsbestimmungen kann die TA/SFV, Ressort Mädchen- und Frauenfussball, Bussen gegen die Verantwortlichen aussprechen. Art. 13 Schiedsrichter Aufgebot Die Schiedsrichter für die Turniere werden jeweils durch den organisierenden Regionalverband aufgeboten und bezahlt. Schiedsrichterbericht Diese sind der Turnierleitung zu übergeben und von der Turnierleitung an die TA/SFV, Ressort Mädchen- und Frauenfussball, zu senden.
5 8. Finanzielle Weisungen Spiele Es werden vom SFV an die Regionalverbände Pauschalbeträge pro Team entrichtet. J+S Kurs Die Meldung des J+S Kurses ist gemäss Weisungen an Jonas Schönenberg einzureichen (J+S-Coach SFV). 9. Schlussbestimmungen Über alle nicht vorgesehenen Fälle, welche die Organisation des Spielbetriebes betreffen, entscheidet die TA/SFV endgültig. Die vorliegenden Ausführungsbestimmungen sind von der Kommission der Technischen Abteilung des SFV am 24. März 2014 genehmigt worden und treten auf die Saison 2014/2015 in Kraft. SCHWEIZERISCHER FUSSBALLVERBAND Technische Abteilung Der Direktor Ressort Mädchen- und Frauenfussball Die Veranwortliche für die Regionalauswahlen Peter Knäbel Brigitte Steiner Muri, März 2014 Verteiler: - Technischer Direktor und Mitglieder der TA-Kommission - Komitees der Abteilungen - Regionalverbände
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