ABGABENORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH
|
|
- Lars Berthold Bösch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ABGABENORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH Stand:
2 Inhaltsverzeichnis 1 MITGLIEDSBEITRÄGE PRO JAHR GEBÜHREN FÜR SPIELERPÄSSE LIZENZGEBÜHREN PRO JAHR SONSTIGE GEBÜHREN KAUTIONEN FÜR DIE TEILNAHME AM LIGABETRIEB AMERICAN FOOTBALL PFLICHTSPIELABSAGEN DURCH DAS GASTTEAM AMERICAN FOOTBALL STRAFEN VERSTÖßE GEGEN ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN VERSTÖßE BEI DER DURCHFÜHRUNG VON SPIELEN PFLICHTVERLETZUNGEN BEI HERREN 1. LIGA (AFL) AMERICAN FOOTBALL
3 1 Mitgliedsbeiträge pro Jahr 1. American Football - pro eigenständigem Verein American Football - pro eigenständigem Verein, der nur an der NWM teilnimmt American Football - pro Non-League-Team Flag Football - pro eigenständigem Verein Flag Football - pro nicht eigenständigem Verein, der an der FLA teilnimmt Cheerleading - pro Team Gebühren für Spielerpässe 1. American Football - Allgemeine Klasse American Football - Allgemeine Klasse (von bis ) American Football - Nachwuchs Flag Football Cheerleading Cheerleading (in den 2 Wochen vor der ÖCM) Die Gebühr gilt für das Jahr der Ausstellung des Spielerpasses und das Folgejahr - 3 -
4 3 Lizenzgebühren pro Jahr 1. American Football - Herren 1. Liga (AFL) American Football - Herren 2. Liga (Div. 1) American Football - Herren 3. Liga (Div. 2) American Football - Herren 4. Liga (Div. 3) American Football - Herren 5. Liga (Div. 4) American Football - Damenliga (Ladies) American Football - Ligabeitrag für nicht-österreichische Teams (zusätzlich) American Football - Freundschaftsspiele für Non League Mitglieder Flag - Herren 1. Liga (FLA) Flag - Herren 2. Liga (FLA2) Flag - Damenliga (FLL) Sonstige Gebühren 1. Protest- und Berufungsgebühr (wird bei positiver Erledigung rückerstattet) Durchführung einer schriftlichen Beschlussfassung Kauf eines Anrechts für einen A-Spieler Unbegründete Nichtbefolgung von Anordnungen der ÖADR, der NADA-Austria GmbH oder der Unabhängigen Schiedskommission oder die Verweigerung der Mitwirkung an Verfahren von den genannten Gremien Bei Zahlungsverzug von Gebühren, Kautionen, Strafen, etc. wird eine Mahngebühr in der Höhe von 10 % der offenen Forderung eingehoben; jedoch maximal Die Mahngebühr gilt pro Anlassfall und Mahnung
5 5 Kautionen für die Teilnahme am Ligabetrieb American Football 1. Herren 1. Liga (AFL) Herren 2. Liga (Div. 1) Herren 3. Liga (Div. 2) Herren 4. Liga (Div. 3) Herren 5. Liga (Div. 4) Damenliga (Ladies) Nachwuchs Der Erlag hat ausschließlich in bar oder durch eine Bankgarantie zu erfolgen. 9. Laufzeit der Bankgarantie: bis Pflichtspielabsagen durch das Gastteam American Football Folgende Entschädigungen sind vom Gastteam an den austragenden Verein/Veranstalter zu leisten und gelten für Nichtantritt bei Pflichtspielen (ausgen. Qualifikationsspiele). A B C 1. Bei Absage länger als 21 Tage vor dem Spieltag Bei Absage 15 bis 21 Tage vor dem Spieltag Bei Absage 7 bis 14 Tage vor dem Spieltag Bei Absage 3 bis 6 Tage vor dem Spieltag Bei Absage 1 bis 2 Tage vor dem Spieltag Bei Absage am Spieltag A) Herren 1. Liga (AFL) B) Herren 2. Liga (Div. 1) C) übrige Ligen Herren, Damen, Nachwuchs und sonstige vom AFBÖ genehmigte Spiele - 5 -
6 7 Strafen 1. Die Aufzählung der Strafbestände ist nicht taxativ. 2. Geldstrafen schließen eine weitere Bestrafung nicht aus. 3. Der Strafsenat kann Strafen bis zu einer Höhe von verhängen. 4. Strafen gem. 9 Zi. 2 bis 7 können nur auf Grund einer entsprechenden Eintragung im Spielbericht ausgesprochen werden. 5. Nichtantritt bei Pflichtspielen (ausgen. Qualifikationsspiele) American Football: Herren 1. Liga (AFL)... mind Herren 2. Liga (Div. 1)... mind Herren 3. Liga (Div. 2)... mind. 500 Herren 4. Liga (Div. 3)... mind. 500 Herren 5. Liga (Div. 4)... mind. 500 Damenliga (Ladies)... mind. 500 Nachwuchs... mind. 500 Sonstige vom AFBÖ genehmigte Spiele... mind. 500 zzgl. 1,60 pro Kilometer (zweifache Strecke) zum Spielort 8 Verstöße gegen allgemeine Bestimmungen 1. Nichtabsolvierung von vorgeschriebenen Schulungen (TLK etc.) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Irreführung bei Spielerpässen Verspätete Absage eines Spieles Austragung eines nicht genehmigten Wettspieles Nichtmelden eines Lehrwartes bis (bzw. Kursanmeldung)
7 9 Verstöße bei der Durchführung von Spielen 1. Administrative Mängel Mängel bei Ketten-Crew, Ballpersons und Ordnern Mängel beim Platzaufbau Mängel bei der Spielbekleidung Herren 1. Liga je Spieler / max. 500 pro Team 5. Mängel bei der Spielbekleidung Herren 2. Liga je Spieler / max. 400 pro Team 6. Mängel bei der Spielbekleidung Herren 3. Liga je Spieler / max. 300 pro Team 7. Mängel bei der Spielbekleidung Herren 4. Liga je Spieler / max. 200 pro Team 8. Nichtmelden von Spielergebnissen... erstmalig 50 / in der Folge Nichtverwendung von vorgeschriebenen, lizensierten Produkten Ausschluss eines Spielteilnehmers mit Ausschlussbericht Eigenmächtiger oder durch ein Team verschuldeter Spielabbruch Bedrohung von Spielteilnehmern oder Schiedsrichtern Tätlichkeiten gegen Spielteilnehmer, Schiedsrichter oder Zuschauer Einsatz von Spielern ohne gültigen Spielerpass (pro Spieler) Ungebührliches oder dem Code of Ethics widersprechendes Verhalten von Coaches, Team-Staff oder Spielern
8 10 Pflichtverletzungen bei Herren 1. Liga (AFL) American Football 1. Unvollständige oder zu späte Übermittlung des Season-Rosters Unvollständige oder zu späte Übermittlung des Vorberichtes (Preview) Nichtauflegen der AFBÖ-Medienroster an der Kassa Unvollständige oder zu späte Übermittlung der Spielstatistik Unvollständige oder zu späte Übermittlung der Medienunterlagen
ABGABENORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH
ABGABENORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH Stand: 17.03.2016 Inhaltsverzeichnis 1 MITGLIEDSBEITRÄGE... 3 2 GEBÜHREN FÜR SPIELERPÄSSE... 3 3 GEBÜHREN FÜR SPIELE AMERICAN FOOTBALL... 3 4 SONSTIGE
MehrStrafenkatalog (Stand: Mai 2010)
Basketballverband Baden Württemberg Bezirk IV Alb/Bodensee Strafenkatalog (Stand: Mai 2010) nach 2 Nr. 1.4 der BBW Rechts- und Strafordnung (RuStO). Zusätzlich zu allen Strafen sind die tatsächlichen Bearbeitungskosten,
Mehr1.1 Nichteinhaltung von Ordnungsfristen im Spielbetrieb (Durchführungsbestimmung) und Festlegungen der Staffelleiter
STRAFENKATALOG (Geldbußen, Strafen) Einleitung Strafenkatalog Teil A gilt für die Sachsenliga, Sachsenklassen, Pokalspiele (ab 1. Hauptrunde), Sachsenmeisterschaften der Jugend und Senioren (Endrunden).
MehrGESCHÄFTSORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH
GESCHÄFTSORDNUNG des AMERICAN FOOTBALL BUND ÖSTERREICH Stand: 02.02.2017 Der Vorstand des AFBÖ: Präsident:... Michael Eschlböck Vizepräsident:... Karl Wurm Vizepräsident:... Gregor Murth Vizepräsident:...
MehrGebühren- und Strafenkatalog Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV
Bremer Fußball-Verband e.v. Zusammenstellung aller Gebühren und Strafen im Bremer FV Aufnahme eines neuen Vereins Jeder Verein, der am Fußball-Spielbetrieb teilnehmen will, muss dem LSB-Bremen und dem
MehrGebührenordnung des Tiroler Volleyballverbandes (TVV)
Gebührenordnung des Tiroler Volleyballverbandes (TVV) beschlossen von der Generalversammlung am 19.06.2015 TIROLER VOLLEYBALLVERBAND A-6020 Innsbruck Stadionstraße 1; Telefon: 0512 / 93 55 80; Fax: 0512
MehrStrafordnung des Bayerischen Badminton-Verbandes
Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 1 Verstöße 2 Strafaussprechung 3 Arten der Strafen 4 Umfang der Strafe 5 Verjährung 6 Strafvollzug 7 Meldepflicht II. Vergehenstatbestände gegen die Spielordnung 8 Vergehenstatbestände
MehrStrafbestimmungen. Stand: Gültig zum Zuständig: Verbandsausschuss
Stand: 28.06.2014 Gültig zum 01.07.2014 Zuständig: Verbandsausschuss Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Vorkommnisse bei Mannschafts- und Pokalspielen... 3 1.1 Abmelden/Zurückziehen/Streichen einer
Mehr1.2 Verzicht gem. 6 Abs. 7 SO 2.500,- zuzüglich Vertragsstrafe 500,-
1. Verstöße gegen die Spielordnung, den Standard-Katalog und die Ausschreibung 1.1 Schuldhafter Verstoß gegen die Dopingbestimmungen Die Strafe richtet sich nach dem DBB Anti-Doping-Code (DBB-ADC) 1.2
MehrGebühren- und Bussenreglement
Gebühren- und Bussenreglement Ausgabe 2016 Gebühren- und Bussenreglement SOFV Seite 2 1. Rechtsgrundlage für dieses Reglement bilden die Statuten des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV), die Statuten
MehrStrO des STTB Stand Strafordnung
Strafordnung 1 Allgemeines Seite 1 2 Strafen Seite 1 3 Strafmaß Seite 2 4 Ausschluss aus dem STTB Seite 4 5 Zahlungsfristen Seite 5 6 Wirkung von Sperren Seite 5 7 Verfahrenskosten Seite 5 8 Schlussbestimmungen
MehrSüdbadischer Tischtennis-Verband e.v. STRAFORDNUNG. Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2. 2 Zulässige Strafen 2. 3 Einzelne Vergehenstatbestände 3
Südbadischer Tischtennis-Verband e.v. STRAFORDNUNG Inhaltsverzeichnis: 1 Allgemeines 2 2 Zulässige Strafen 2 3 Einzelne Vergehenstatbestände 3 4 Schlussbestimmung 4 Änderungshistorie 5 25.05.2017 Seite
MehrGebührenreglement. Saison 2013/2014. Weinfelderstrasse 84 Postfach Amriswil
Gebührenreglement Saison 2013/2014 Weinfelderstrasse 84 Postfach 1372 8580 Amriswil Telefon: 071 282 41 41 Telefax: 071 282 41 42 Email: ofv@football.ch Web: www.football.ch/ofv Gestützt auf Artikel 58
MehrTabelle der Strafgebühren als Anhang zur Rechtsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v.
Tabelle der Strafgebühren als Anhang zur Rechtsordnung des Tischtennisverbandes Rheinland e.v. Gültig ab: 03.04.2015 Verantwortlich: Präsidium Genehmigt durch: Hauptausschuss Genehmigt am: 09.03.2015 Veröffentlicht:
MehrFinanzordnung MANNSCHAFTSPORTRAITS,TRAININGSZEITEN, CHRONIK AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE.
Finanzordnung AKTUELLES, INFORMATIONEN, TERMINE, FORMULARE Erster Titel. Allgemeines 1 Wesen der Finanzordnung 2 Gültigkeit 3 Verwendung der Mittel 4 Verwaltung der Mittel Zweiter Titel. Einnahme 5 Mitgliedsbeiträge
MehrDISZIPLINARORDNUNG. des Österreichischen Schachbundes
DISZIPLINARORDNUNG des Österreichischen Schachbundes beschlossen am ordentlichen Bundestag des ÖSB in Graz am 6. Mai 1995, geändert durch den außerordentlichen Bundestag am 20. Juni 1999. 1 Zweck der Disziplinarordnung
MehrSpielplan für die Saison 2016 / Bundesliga. 1. FC Kaiserslautern Hannover FC Heidenheim FC Erzgebirge Aue
1. Spieltag 2. Spieltag 3. Spieltag 1 4. Spieltag 5. Spieltag 6. Spieltag 2 7. Spieltag 8. Spieltag 9. Spieltag 3 10. Spieltag 11. Spieltag 12. Spieltag 4 13. Spieltag 14. Spieltag 15. Spieltag 5 16. Spieltag
MehrDeutsche Faustball-Liga (DFBL)
Deutsche Faustball-Liga (DFBL) www.faustball-liga.de Mitglied im Deutschen Turnerbund e.v. Geschäftsstelle: Deutsche Faustball-Liga (DFBL) Kirchstraße 1, 26197 Ahlhorn Telefon: 0 44 35/1491 Fax: 0 44 35
MehrSVV-Schiedsrichterordnung (Mag.Franz Huber/ )
SVV-Schiedsrichterordnung (Mag.Franz Huber/19.9.2009) I n h a l t : 1. Präambel 2. SVV-Schiedsrichterreferat 2.1. Allgemeines 2.2. Aufgaben 2.3. Besetzung 2.4. Daten und Kontakt 3. Schiedsrichterlizenzen
MehrIm Übrigen gelten die Definitionen gemäss den übrigen Reglementen sowie gemäss dem Schweizer Strafrecht.
Disziplinarreglement (DR) vom 4. November 00 (Stand:. Februar 06) Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f und Art. 0 Abs. der Statuten,
MehrLandesspielordnung 2017 American Football & Cheerleading Verband NRW e. V.
Landesspielordnung 2017 American Football & Cheerleading Verband NRW e. V. Marl Januar 2017 Im Spielbetrieb des AFCV/NRW e. V. finden die Bestimmungen der gültigen Bundesspielordnung des AFVD e. V. Anwendung.
MehrAnlage 3 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Spielerpassordnung (SpPO)
Anlage 3 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Spielerpassordnung (SpPO) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Ausstellung und Eintragungen... 3 3 Zuordnung zu einer Mannschaft... 4 4 Gültigkeit
MehrWETTSPIELORDNUNG für AMERICAN FOOTBALL
WETTSPIELORDNUNG für AMERICAN FOOTBALL Teil 1 Allgemeine Bestimmungen Stand: 23.01.2015 Die zuständigen Stellen des AFBÖ: Commissioner:... Toplizenzkurse:... Spielerpässe:... Video Exchange Programm:...
MehrWETTSPIELORDNUNG für AMERICAN FOOTBALL
WETTSPIELORDNUNG für AMERICAN FOOTBALL Teil 1 Allgemeine Bestimmungen Stand: 26.09.2015 Die zuständigen Stellen des AFBÖ: Commissioner:... Toplizenzkurse:... Spielerpässe:... Video Exchange Programm:...
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten (SSAR)
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2001 Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten (SSAR) Vorbemerkung Der Begriff Schiedsrichter wird der Einfachheit halber sowohl für Schiedsrichterinnen und
MehrELEKTRONISCHER SPIELBERICHT
ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT Stand: 23. Januar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 1. Umfang der Nutzung 1.1. Spielbetrieb der Herren und Frauen Der elektronische Spielbericht ist in allen Pflichtspielen und Freundschaftsspielen
MehrReglement über die Leistungen (Leistungstarif)
Reglement über die Leistungen (Leistungstarif) Ausgabe Juli 2015 1 Inhalt: 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Vereine 3 3. Wettspielwesen 6 4. Trainer und Funktionäre 7 5. Schiedsrichter 7 6. Passivmitglieder
MehrRICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN
RICHTLINIEN FÜR DISZIPLINAR- STRAFEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Gegenstand und Zweck 2. Zuständigkeiten und Verfahren 3. Ordnungsbussen und weitere Sanktionen 4. Ausgesprochene Zeitsperren 5. Nichteinhalten
MehrÖFB - SCHIEDSRICHTER - GEBÜHREN- UND BESETZUNGSORDNUNG
ÖFB - SCHIEDSRICHTER - GEBÜHREN- UND BESETZUNGSORDNUNG gültig ab 1.1.2017 ABSCHNITT 1: ALLGEMEINER TEIL Präambel Die folgende Ordnung regelt die für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten vorgesehenen
MehrUNION HOBBYLIGA BEZIRK ZWETTL
UNION HOBBYLIGA BEZIRK ZWETTL Richtlinien für den Spielbetrieb (Statuten): Die offizielle Gründung der Hobbyliga Bezirk Zwettl (kurz: HLZ) fand am 18. August 1983 statt. Der Vorstand wird alle zwei Jahre
MehrWestdeutscher Basketball-Verband e.v.
Beitrags~ & Gebührenordnung des Westdeutschen Basketball Verbandes e.v. Beschlossen am 28.06.2009 (Verbandstag, Dorsten-Wulfen) geändert vom Verbandstag 2010 (Duisburg) I. Grundlage Grundlage für die Regelungen
MehrInformationen zur TU-Fußballliga
1. Organisatorisches Informationen zur TU-Fußballliga Teilnahmeberechtigung Um in der TU Fußballliga spielen zu können, muss eine Mannschaft aus mindestens 11 Spieler/innen bestehen. Es müssen mindestens
MehrREGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015)
REGIONALLIGA NORD SPIELORDNUNG (LETZTE ÄNDERUNG FEBRUAR 2015) 1 Die Spielordnung gilt für die Regionalliga Nord der Landesverbände Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen und Berlin/Brandenburg.
MehrHESSISCHER FUSSBALL - VERBAND e.v. Kreisjugendausschuss Frankfurt am Main
1 von 5 HESSISCHER FUSSBALL - VERBAND e.v. Kreisjugendausschuss Frankfurt am Main Allgemeine Richtlinien für den Spielbetrieb 2016/2017 ALTERSKLASSE STICHTAG SPIELZEIT A Junioren 01.01.1998 2 X 45 Minuten
MehrSpielordnung der NVV Region Osnabrück des Niedersächsischen Volleyballverbandes e.v.
Spielordnung der NVV Region Osnabrück des Niedersächsischen Volleyballverbandes e.v. 1 Einleitung 1.1 Die Spielordnung der NVV-Region regelt den Spielverkehr von Volleyballmannschaften im Bereich der NVV-Region
MehrGebührenordnung des Kärntner und Osttiroler Basketballverbandes
Gebührenordnung des Kärntner und Osttiroler Basketballverbandes Beschlossen in der ordentlichen Generalversammlung am 27.09.2014 Seite 1 Inhaltsverzeichnis: Grundsätze:...3 1 Geltungsbereich...3 2 Rechnungslegung
Mehr1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
VEREINSSATZUNG Elterninitiative Sonnenschein e.v. Neufassung I 29.03.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Das Geschäftsjahr
MehrRegelwerk SÜDERELBE ELEKTRONIK DARTLIGA
Regelwerk SÜDERELBE ELEKTRONIK DARTLIGA Allgemeines Informationsmedium für die SEEDL ist die Internetseite www.seedl.de. Die Liga ist für alle Wilhelmsburger / Harburger Dart Spieler/innen oder für jene,
MehrDurchführungsbestimmungen für Hallenpflichtspiele der Jugendausschüsse. im Bereich des Bremer FV für E- bis G-Juniorenmannschaften
Durchführungsbestimmungen für Hallenpflichtspiele der Jugendausschüsse im Bereich des Bremer FV für E- bis G-Juniorenmannschaften 1.Veranstalter Veranstalter ist der Kreisjugendausschuss Bremen-Nord. Diesem
MehrJugendkonzept des AFVBy 2015
Jugendkonzept des AFVBy 2015 Neben der Bundesliga Junioren (GFL), die dem AFVD unterstehen, gibt es in Bayern eine Bayernliga (vorher U19-Jugendleistungsliga), eine Landesliga und U19- Jugendaufbauligen
MehrVerbundsspielordnung. des Spielverbundes Nord
Verbundsspielordnung des Spielverbundes Nord Stand: 05.11.2015 A. Rechtsgrundlage 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für den Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb werden in der Bundesspielordnung des American
Mehr(2) Beitragshöhe Die Mitgliedsbeiträge des DLaxV sind in zwei Bereiche unterteilt:
1 Grundlagen Die Abgabenordnung begründet sich aus den Vorgaben der Satzung des Deutschen Lacrosse Verbandes e.v. (DLaxV). Sie enthält alle Definitionen der an den Verband abzuführenden Gelder. 2 Zustellung
MehrDeutsche Classic-Kegler Union Regionsvertretung Rheinhessen Pfalz e.v. Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen 1 Allgemeines... 3 2 Ligen... 3 3 Spielbestimmungen... 3 4 Platzierung nach Abschluss der Spielrunde... 4 5 Auf- und Abstieg... 4 6 Spielverlegung und Ausfall einer Mannschaft...
MehrDie Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. 12 Abs. 1 Bst. f der Statuten, als Reglement:
ses. Lizenzreglement (LR) vom 4. November 00 Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen American Football Verbands erlässt, gestützt auf Art. Abs. Bst. f der Statuten, als Reglement: I. Allgemeine
MehrStrafbestimmungen. Gültig ab:
01.07.2013 Stand: 27.01.2013 01.07.2013 Die Strafbestimmungen beziehen sich auf die Wettspielordnung (WO) des DTTB und die Ausführungsbestimmungen (WO/AB) des TTVWH. Für den Spielbetrieb des DTTB gelten
MehrAnlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO)
Anlage 1 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Pokalspielordnung (PSO) Inhaltsverzeichnis 1 Ziel des Pokalwettbewerbs (Einleitung)... 2 2 Teilnahme von Mannschaften... 2 3 Eingliederung von Mannschaften in den
MehrAusschreibung für die Berlin-Ligen der Saison 2016/2017
Ausschreibung für die Berlin-Ligen der Saison 2016/2017 1. Fristen 1.1. Bis zum 15.07.2016 (Eingang: 16.00 h) sind von den Vereinen folgende Unterlagen dem SVBB einzureichen: a) Mannschaftsmeldung gemäß
MehrVorschriften für die Strafausschüsse
Vorschriften für die Strafausschüsse (Stand 11. April 2003) Seite 1 Dieser Vorschrift unterliegen die Mitglieder und Angehörigen der Landesverbände, der Bundesliga und alle Personen der Vereine, soweit
MehrStrafordnung (Stand ) Seite 1 von 8 STRAFORDNUNG
Strafordnung (Stand 01.01.2017) Seite 1 von 8 STRAFORDNUNG 1 Sportliche Vergehen Sportliche Vergehen können nur mit den in 9 der Rechts- und Verfahrensordnung benannten Strafen geahndet werden. Die sportlichen
MehrSATZUNG. Förderverein des American Football
SATZUNG Förderverein des American Football 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein des American Football". Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Böblingen eingetragen;
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DES PLAY-OFF BEWERBES ZUM AUFSTIEG IN DIE ZWEITHÖCHSTE LEISTUNGSSTUFE
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN DES PLAY-OFF BEWERBES ZUM AUFSTIEG IN DIE ZWEITHÖCHSTE LEISTUNGSSTUFE gültig ab 1. Juni 2016 Präambel Diese Bestimmungen regeln die Durchführung des Bewerbes zum Aufstieg aus
MehrGebührenordnung (GebO) des HVN
Gebührenordnung (GebO) des HVN Stand: 01.07.2017 Gebührenordnung des HVN Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verbandsbeitrag 3 2 Mannschaftsbeitrag 3 3 Pokalspielabgaben 3 4 Relegationsspiele zu den Oberligen
MehrStrafordnung (StO) 1. Teil: Grundsätze der strafrechtlichen Bestimmungen. 1 Strafarten, Strafhöhe
Strafordnung (StO) 1. Teil: Grundsätze der strafrechtlichen Bestimmungen 1. Als Strafen sind zulässig: a) Verweis, b) Geldbuße bis 250,-, c) Geldstrafe bis 5.000,-, 1 Strafarten, Strafhöhe d) Sperre (Spieler,
MehrFACHVEREINIGUNG HANDBALL E. V.
1 Für die Austragung der Spiele gelten die Spielregeln des DHB und deren amtliche Auslegungen, soweit die Spielordnung der FVH nichts anderes vorsieht. Seite 1 von 20 2 (1) Punktspiele werden in Klassen
MehrHessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach
Hessischer Fußball-Verband Kreisjugendausschuss Offenbach Rolf-Dieter Heeg, Postfach 20 00 30, 63509 Hainburg KJFW, Tel.: 0160 90 18 58 24 Mail: rdheeg@gmx.de oder Klaus Alexander, Ketteler Str. 11, 63512
MehrGebührenordnung des ÖFBB
INHALT: 1. Beiträge und Gebühren... 1 2. Nenngelder:... 2 3. Gebühren für Schiedsrichter, Delegierte und Aufwandsentschädigungen... 2 4. Strafgelder und Ordnungsstrafen... 4 5. Einspruchgebühren:... 8
MehrRechts- und Strafordnung (RSO) des Sächsischen Tischtennis-Verbandes
22-1 Rechts- und Strafordnung (RSO) des Sächsischen Tischtennis-Verbandes Vorbemerkungen Ausgehend vom 16 der Satzung des STTV vom 23.08.2008 ist die vorliegende RSO erarbeitet worden. Dazu wurden die
MehrReglement. für die Senioren- und Veteranen- Meisterschaft
Innerschweizerischer Fussballverband Reglement für die Senioren- und Veteranen- Meisterschaft Inhaltsverzeichnis Art. Art. Art. Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Allgemeine Bestimmungen Wettspielbetrieb Spielberechtigung
MehrSehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht.
Sehr geehrte Sportkameradinnen und Sportkameraden, Für einen reibungslosen und fairen Spielbetrieb ist der Kreisjugendausschuss stets bemüht. Um den Spielbetrieb reibungslos und fair zu gestalten hat der
Mehr- - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2 off 3 3.0 4 2.0 5 off 6 1 8 20.0 9 60 C 7 4.0 10 80 C 1 38 C 12 8 k 13 on 14 30.0 15 10 16 - - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2
MehrÖFB - SCHIEDSRICHTER - GEBÜHREN- UND BESETZUNGSORDNUNG
ÖFB - SCHIEDSRICHTER - GEBÜHREN- UND BESETZUNGSORDNUNG gültig ab 1.6.2010 ABSCHNITT 1: ALLGEMEINER TEIL Präambel Die folgende Ordnung regelt die für Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten vorgesehenen
MehrSchiedsrichtergebührenordnung
Sächsischer Eissportverband (SEV) Fachsparte Eishockey Wittgensdorfer Str. 2a 09114 Chemnitz Tel.: 0371-4005790 Fax.: 0371-4005791 e-mail: info@sev-eishockey.de Schiedsrichtergebührenordnung Bis auf weiteres
MehrDEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE -
DEUTSCHER BASKETBALL BUND E. V. - BUNDESGESCHÄFTSSTELLE - Nachfolgend aufgeführte Anträge wurden anlässlich des Bundestages am 07. Juni 2009 in Werder (Havel), Resort Schwielowsee modifizierter Antrag
MehrBergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend)
Bergischer Handballkreis e.v. Durchführungsbestimmungen für Freundschaftsspiele und Turniere (Senioren und Jugend) 1. Vorbemerkung Übergeordnet gelten die Bestimmungen und Ordnungen des DHB, des WHV und
MehrFußball-und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v Kreis 23 Minden Durchführungsbestimmungen Senioren Spieljahr 2016 / 2017
Fußball-und Leichtathletik-Verband Westfalen e.v Kreis 23 Minden Durchführungsbestimmungen Senioren Spieljahr 2016 / 2017 1. Jeder Verein hat bis zum Beginn der Meisterschaftsspiele eine Spielermeldeliste
MehrWestdeutscher Basketball-Verband e.v.
Beitrags~ & Gebührenordnung des Westdeutschen Basketball Verbandes e.v. Beschlossen am 28.06.2009 (Verbandstag, Dorsten-Wulfen) geändert vom Verbandstag 2010 (Duisburg), Verbandstag 2014 (Duisburg), Verbandstag
MehrAllgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt
Allgemeine Richtlinien und Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb 2016/2017 der Juniorinnen in der Region Frankfurt ALTERSKLASSE STICHTAG SPIELZEIT B Juniorinnen 01.01.2000 2 x 40 Minuten C Juniorinnen
MehrSpielordnung FreizeitFußballVerein Hannover e.v.
1 Spielregeln Spielordnung FreizeitFußballVerein Hannover e.v. 1. Alle Spiele von Mannschaften die dem FreizeitFußballVerein Hannover e.v. ( FFVH ) angehören werden nach den amtlichen Spielregeln, gemäß
MehrSpielordnung für die Frauen-Bundesliga. des. Deutschen Tischfußballbund e.v.
Spielordnung für die Frauen-Bundesliga des Deutschen Tischfußballbund e.v. Spielordnung für die Frauen-. Fassung vom 1. Oktober 2010 - Version 2/2010 Seite 1 von 6 ALLGEMEINES 3 SPIELJAHR UND SPIELTERMINE
MehrRegeln zur Leitung eines Junioren- und Mädchenspieles
Regeln zur Leitung eines Junioren- und Mädchenspieles Vorbemerkung: Bei schlechter Witterung und grundsätzlich in den Monaten Oktober März sind die Schiedsrichter am Spieltag verpflichtet, beim Klassenleiter
MehrDISZIPLINARORDNUNG des ÖTRV (Vorliegende Fassung gültig seit per Beschlussfassung durch den ÖTRV Vorstand)
DISZIPLINARORDNUNG des ÖTRV (Vorliegende Fassung gültig seit 12.03.2011 per Beschlussfassung durch den ÖTRV Vorstand) ÖTRV Verbandsordnung / Disziplinarbereich / Disziplinarordnung 1 Abs. 1 ALLGEMEIN Die
MehrDurchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen des Handballverband Niederrhein e.v. Jugendqualifikation 2017 Jugend-Bundesliga & Regionalliga Nordrhein Männl. A- und B-Jugend sowie weibl. B-Jugend Stand: 21. April 2017 - V1.1
MehrFUSSBALL KARAWANKENCUP
FUSSBALL KARAWANKENCUP Vom Präsidium und Vereinsverantwortliche ( je eine Stimme ) des Fußball Karawankencup wurden am 17. August 2017 folgende Statuten durchbesprochen bzw. geändert. Beibehaltung von
MehrAnlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO)
Anlage 2 zur Verbandsspielordnung (VSpO) Seniorenspielordnung (SSO) Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 2 2 Meisterschaften und Qualifikation... 3 3 Spielmodus... 3 4 Spielberechtigung... 4
MehrSchiedsrichterkommission REGLEMENT. Ausgabe Reglement für Schiedsrichter-Coaches (RSC)
Schiedsrichterkommission REGLEMENT Ausgabe 2016 Reglement für Schiedsrichter-Coaches (RSC) 1. Zweck und Terminologie 1.1 Das Reglement für Schiedsrichter-Coaches RSC bezweckt die Konkretisierung der Aufgaben
MehrBundesligakommission
Bundesligakommission blk@oefbb.at RUNDSCHREIBEN 5/2017 Bundesligakommission 2017 07 07 Inhalt: 1. Allgemeines 1.1 Vereinsliste 1.2 Meldung Trainer, Lehrwarte und Übungsleiter 1.3 Meldung Bundesschiedsrichter
MehrVerbands-Gebühren- und Honorarordnung (VGHO) (Stand )
Anlage 1 zur Verbands-Finanzordnung (VFO) des Nordwestdeutschen Volleyball-Verbandes e.v. Verbands-Gebühren- und Honorarordnung (VGHO) (Stand 20.05.2017) 1 Mitgliedsbeiträge 2 Jugendförderung 3 Reisekostenerstattung
MehrSchlechtwetterfonds auch für Reserve
JAHRGANG 2017, Ausgabe 1, 23. Februar 2017 Nachtragsspiele Der Vorstand des OÖ FUSSBALLVERBANDES hat die Kommission Spielbetrieb mittels Beschluss vom 12. Dezember 2016 ermächtigt, in der aktuellen Saison
MehrÄnderungen Gebührenordnung
Änderungen Die wurde in folgenden Ziffern verändert: Ziffer I Ziffer V Ziffer VI Ziffer VII Ziffer VIII Ziffer IX Ziffer XI Ziffer XII Nachfolgend die Version mit den eingearbeiteten Änderungen. S e i
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN RELEGATIONBEWERB ZWISCHEN DER ZWEIT- UND DRITTHÖCHSTEN FRAUEN LEISTUNGSSTUFE
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN FÜR DEN RELEGATIONBEWERB ZWISCHEN DER ZWEIT- UND DRITTHÖCHSTEN FRAUEN LEISTUNGSSTUFE gültig ab 1. Juni 2016 Präambel Diese Bestimmungen regeln die Durchführung der Relegation
MehrInformationen zur Saison 2015/16
Informationen zur Saison 2015/16 Auszug aus den Änderungen der Spielordnung zum Spieljahr 2015/16 Folie 1 Auszug aus den Änderungen der Spielordnung zum Spieljahr 2015/16 Für alle Spielklassen (Herren
MehrDurchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der A-, B- und C-Junioren
Durchführungsbestimmungen für BFV-Futsalwettbewerbe der A-, B- und C-Junioren 1. Veranstalter Der Bremer Fußball-Verband e.v. veranstaltet im Bereich der A-, B- und C-Junioren Futsalwettbewerbe für 1.
MehrDEUTSCHER EISHOCKEY-BUND e.v.
DEUTSCHER EISHOCKEY-BUND e.v. DEUTSCHER EISHOCKEY-BUND e.v. Betzenweg 34 D-81247 München An die Vereine: Eisbären Juniors Berlin e.v. Düsseldorfer EG e.v. Eissportverein Kaufbeuren e.v. 1 EBW KLN höchste
MehrJUGENDORDNUNG. 14 Spieldurchführung
Der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes hat folgende Änderungen und Ergänzungen der Schiedsrichter-, Jugend-, Rechts- und Verfahrens- und Finanzordnung des TFV mit Wirkung vom 01.07.2015 beschlossen:
MehrFörder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG
Förder- und Freundeskreis Elliniko SATZUNG Hamburg, den 22. November 2013 Seite 1 von 4 SATZUNG FÖRDER- UND FREUNDESKREIS ELLINIKO 1 Name und Sitz Der Verein heißt Förder- und Freundeskreis Elliniko e.
MehrWETTSPIELORDNUNG TACKLE FOOTBALL des AFBÖ. (Fassung 01/2009)
Formatvorlagendefinition: Verzeichnis 4: Rechtschreibung und Grammatik nicht prüfen, Einzug: Links: 22,7 pt, Tabstopps: 481,4 pt, Rechtsbündig,Füllzeichen: WETTSPIELORDNUNG TACKLE FOOTBALL des AFBÖ (Fassung
MehrBestimmungen über die Organisation des Vorarlberger Schiedsrichter Kollegiums Genehmigt durch den Verbandsvorstand am
Bestimmungen über die Organisation des Vorarlberger Schiedsrichter Kollegiums Genehmigt durch den Verbandsvorstand am 2.7.2012 1 Rechtsstellung und Sitz Der Schiedsrichterausschuss ist im Sinne des 14
MehrÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN
ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN 1 Regelungsbereich Diese Bestimmungen regeln a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-
MehrVERPFLICHTENDER EINSATZ VON U22-SPIELERN IN DER KAMPFMANNSCHAFT ab der Saison 2016/17
JAHRGANG 2016, Ausgabe 1, 17. Februar 2016 VERPFLICHTENDER EINSATZ VON U22-SPIELERN IN DER KAMPFMANNSCHAFT ab der Saison 2016/17 Ausgangssituation Der OÖ FUSSBALLVERBAND ist dem zunehmenden Bedarf seitens
MehrStrafordnung. I. Allgemeine Vorschriften
Strafordnung I. Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich 1 1. Die Strafordnung gilt für Spieler (II.), Vereine (III.), Vereinsverantwortliche und sonstige passive Vereinsmitglieder (IV.), Schiedsrichter
Mehrdie TK geahndet. Die in dieser Ligaordnung genannte männliche oder weibliche Form gilt jeweils für beide Geschlechter.
Ligaordnung 1. Allgemeines 1.1 Ligaordnung Die Ligaordnung regelt den nationalen E-Hockey-Spielbetrieb und ist für alle Teilnehmer verbindlich. Sie wird von der Technischen Kommission E-Hockey Schweiz
MehrDurchführungsbestimmungen für Futsal-Hallenpflichtspiele. im Bereich des Bremer FV (Kreis Bremen-Nord) für D-Juniorenmannschaften
Durchführungsbestimmungen für Futsal-Hallenpflichtspiele im Bereich des Bremer FV (Kreis Bremen-Nord) für D-Juniorenmannschaften 1.Veranstalter Veranstalter ist der Kreisjugendauschuss Bremen-Nord. Diesem
MehrRegel 16 Die Strafen. Regel 16 Die Strafen. Anlage 2. Stand: Regelwerk 2005 Stand: Regelwerk Verwarnung. Verwarnung
Regel 16 Die Strafen Regel 16 Die Strafen Anlage 2 Verwarnung 16:1 Eine Verwarnung kann gegeben werden bei: Verwarnung 16:1 Eine Verwarnung ist die angemessene Strafe bei: a) Fouls und ähnlichen Regelwidrigkeiten
MehrHessischer Fußball-Verband
Hessischer Fußball-Verband Verbandsjugendausschuss Jürgen Best Stellv. Verbandsjugendwart Klassenleiter A-Junioren Im Bensensee 17 A 64390 Erzhausen Tel: 06150-6960 Handy: 0171 6538860 Mail: j.best@t-online.de
MehrPresseinfo. 4th IFAF World Championship of American Football Countdown for Touchdown
Presseinfo 4th IFAF World Championship of American Football Countdown for Touchdown Am 8. Juli 2011 findet der Kickoff zur vierten IFAF Weltmeisterschaft statt. Bis zum 16. Juli kämpfen acht Nationen in
MehrHANDBUCH. für Vereine. Saison 2015. - American Football -
HANDBUCH für Vereine Saison 2015 - American Football - Seite 1 von 19 Inhaltsverzeichnis: Vorwort 3 1. Termine (wichtige Eckdaten) 3 2. Lizenzantragsformular 4 3. Richtlinien zur Passausstellung und Antragsformular
MehrMerkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb Dieses Merkblatt sollte jeder Schiedsrichter in seiner Sporttasche mitführen!
Merkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2015 Dieses Merkblatt sollte jeder Schiedsrichter in seiner Sporttasche mitführen! 1.) SPIELABSAGEN Bei frühzeitigen Spielabsagen durch Anruf vom Verein muss
Mehr