Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

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1 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 1 / 10 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung 1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden müssen. Verordnung 2007/1370 Abschnitt I: Zuständige Behörde I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Landkreis Vorpommern-Greifswald An der Kürassierkaserne 09 Zu Händen von: Frau Heike Kaesler Pasewalk Deutschland Telefon: Fax: Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen I.2) I.3) I.4) Art der zuständigen Behörde Regional- oder Lokalbehörde Haupttätigkeit(en) Stadtbahn/Kleinbahn, U-Bahn, Straßenbahn, Oberleitungsbus oder Busdienste Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) II.1.2) II.1.3) II.1.4) II.1.5) Bezeichnung des Auftrags: Regionalbusleistungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r) Bereich(e) Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional) Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Vorpommern-Greifswald. NUTS-Code DE80F Kurze Beschreibung des Auftrags Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Bereich Greifswald (ohne Stadtverkehr) und Anklam. Betroffen sind die unter Nahverkehr-%C3%96PNV/Vorabbekanntmachung-EU-VO dargestellten Linien. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 1 / 10

2 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 2 / 10 II.2) II.3) II.4) Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: nein Menge und/oder Wert der Dienstleistungen: Ca. 2,55 Mio.Nutzwagenkilometer/Jahr. Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin Beginn: Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe) Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart Offen IV.2) IV.2.1) IV.2.2) IV.3) IV.3.1) IV.3.2) Zuschlagskriterien Zuschlagskriterien Angaben zur elektronischen Auktion Verwaltungsangaben Aktenzeichen: Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen IV.3.3) IV.3.4) IV.3.5) IV.3.6) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Bindefrist des Angebots Bedingungen für die Öffnung der Angebote Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Zusätzliche Angaben: A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge Gemäß 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3)) ausgelöst. Der Betrieb der oben genannten Linien ist zum aufzunehmen. B. Vergabe als Gesamtleistung Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3) genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. 8a Abs. 2 Satz 4 i.v.m. 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A), die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen. C. Anforderungen Gemäß 8a Abs. 2 Satz 3 i.v.m. 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz werden alle folgenden Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt: Unterteilung des ÖPNV-Angebots Das Liniennetz des straßengebundenen ÖPNV ist im Bereich des Linienbündels A in die Netzkategorien Regiobus, untergliedert in Hauptnetz I, Hauptnetz II und Ergänzungsnetz, zu führen. 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 2 / 10

3 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 3 / 10 Das Regiobus Hauptnetz I beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: Greifswald Anklam Greifswald Neuenkirchen Greifswald Lubmin Wolgast Greifswald Gützkow / Jarmen Anklam Zemitz Wolgast Anklam Stadt Usedom Das Regiobus Hauptnetz II beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: Anklam Friedland (Anschluss nach Neubrandenburg) Greifswald Katzow Wolgast Neuenkirchen Insel Riems Das Regiobus Ergänzungsnetz beinhaltet alle Liniennetzabschnitte, die nicht den Netzkategorien des Hauptnetzes zugeordnet sind. Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege Der geforderte Leistungsumfang, die zu bedienenden Haltestellen und die Linienwege ergeben sich aus den unter VO abrufbaren und zwingend mindestens umzusetzenden Fahrplanentwürfen und Fahrtzeiten und orientieren sich an den örtlichen, regelmäßigen Bedarfen und schulischen Angeboten. (Die Schülerbeförderung ist Bestandteil des Linienverkehrs gemäß 42, 43 PBefG.) Notwendige Planungen zu Umleitungsfahrplänen und Ersatzhaltestellen in Folge von Straßensperrungen erfolgen durch das Unternehmen und bedürfen der Abstimmung mit dem Aufgabenträger. Weiterentwicklung des Angebots im ÖPNV Das Fahrplanangebot im ÖPNV ist unter Beachtung aller in Abschnitt VI.1) genannten Vorgaben und Anforderungen fortzuschreiben. Es sind aber mindestens die in den Fahrplanentwürfen aufgeführten Fahrten durchzuführen. Der Landkreis erstellt derzeit einen neuen Nahverkehrsplan für das gesamte Kreisgebiet. Weitere aus dem derzeitig in Erarbeitung befindlichen Nahverkehrsplan resultierende Vorgaben zur Angebotsentwicklung sind bei der Weiterentwicklung des ÖPNV zu berücksichtigen. In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten, z. B. in Form von Zubringer- bzw. Verstärkerfahrten beinhalten. Für die Durchführung der Schülerbeförderung wendet das Unternehmen die Bestimmungen des SchulG MV, der Verwaltungsvorschrift Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie der Satzung zur Festlegung der Schuleinzugsbereiche für öffentliche Schulen des Landkreises Vorpommern- Greifswald in den jeweils geltenden Fassungen Der Umfang der im Rahmen der 42, 43 PBefG sicherzustellenden Schülerbeförderung orientiert sich an der Anzahl der in den Schulen angemeldeten Schülern und ist entsprechend der Entwicklung der Entwicklung der Schülerzahlen mindestens jährlich fortzuschreiben. Es sind aber mindestens die in den Fahrplanentwürfen aufgeführten Fahrten durchzuführen, es sei denn, der Bedarf entfällt komplett, d.h. kein Schüler nutzt die betroffenen Fahrt mehr regelmäßig. 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 3 / 10

4 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 4 / 10 Als Mindestbedienungsanforderung für die Schülerbeförderung gilt unter Berücksichtigung der Wohnorte der Schüler, dass Standorte von Grundschulen mindestens durch eine Hin- und zwei Rückfahrten anzubinden sind. Weiterführende Schulen sind mindestens durch eine Hin- und drei Rückfahrten anzubinden. Im Interesse des öffentlichen Verkehrsangebotes sind Schülerbeförderungen im freigestellten Verkehr zu vermeiden. Die eingesetzten Fahrzeuge sind während der Hauptverkehrszeiten in der Schülerbeförderung grundsätzlich nur bis max. 90 % der zulässigen Anzahl der Steh- und Sitzplätze auszulasten. Bei der Gestaltung der Fahrpläne sind nach Maßgabe fahrplantechnologischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten die für die Schulen geltenden Aufsichtszeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts zu berücksichtigen, um die zeitnahe An- und Abreise der Schüler zu gewährleisten. Datenaustausch, Monitoring und Controlling der Verkehrsleistungen Das Unternehmen stellt dem Landkreis elektronische Fahrplandaten, Störungsmeldungen und Echtzeitinformationen aller als festes Fahrtenangebot durchgeführten Fahrten zur Verfügung. Das Unternehmen ermöglicht eine laufende Überprüfung, Monitoring und Abrechnung des Verkehrsangebots durch den Landkreis, indem es jederzeit im zumutbaren Rahmen Zugriff auf seine analogen und elektronischen Daten gewährt (Fahrgastnachfrage, Erlöse aus Fahrausweisen, Daten zum Betriebsablauf z.b. aus RBL- Systemen, etc.). Zur Abrechnung im Rahmen der Schülerbeförderung ist ein Datenaustausch (elektronisch und analog) sicherzustellen. Die vom Landkreis genutzte Schülerabrechnungssoftware oder eine hiermit kompatible Software ist zu verwenden. Zum Nachweis im Rahmen von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren ist ebenfalls ein Datenaustausch zu leistungsrelevanten Angebots-, Nachfrage- und Erlösdaten (elektronisch und analog) sicherzustellen. Eine vom Landkreis vorgegebene IT-Lösung oder eine hiermit kompatible Software ist für den Datenaustausch zu verwenden. Vorgaben zum Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren Flexible Bedienformen/Bedarfsverkehre werden gleichwertig mit dem konventionellen Linienverkehr zur Erschließung im ÖPNV eingesetzt, d. h. es darf bei zeitlich und örtlich geringer Fahrgastpotenziale eine Umwandlung in flexible Bedienformen/Bedarfsverkehre erfolgen, sofern die entsprechende Fahrt nicht regelmäßig genutzt wird. Es können folgende Betriebsformen verwendet werden: fahrplangebundene und bedarfsabhängige Bedienung von Haltestellen einer Linie bei vorher erfolgter Anmeldung (Rufbus), Ausgestaltung als Linien-, Richtungsband- oder Sektorbetrieb, Linientaxi als Linienverkehr mit Personenkraftwagen gemäß 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG. Haustür-zu-Haustür-Beförderungen im ÖPNV sind ausgeschlossen. Der Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren mit erforderlicher Anmeldung soll kreisweit in einheitlicher Form entwickelt werden. Eine kreisweit einheitliche Rufnummer zur Fahrtwunschbestellung ist anzustreben (z.b. über die kostenlose Rufnummer der Mobilitätszentrale). Die Angebote sind in allen Informationsmedien in einheitlicher Form als Rufbus oder/und mit dem entsprechenden Produktsignet (in Abstimmung mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald) zu kennzeichnen. Die Fahrtwunschanmeldung (telefonisch, elektronisch/web-basiert oder persönlich) soll grundsätzlich bei allen flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren bis spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn möglich sein. Anforderungen an Vertrieb, Beförderungsentgelte bzw. zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und - bedingungen 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 4 / 10

5 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 5 / 10 Das Unternehmen tritt der Tarifkooperation Vorpommern im Landkreis Vorpommern-Greifswald bei und wendet zwingend die gültigen Tarifbestimmungen an. Diese sind derzeit veröffentlicht im aktuellen Fahrplanbuch der Tarifkooperation Vorpommern. Es sind die gültigen Bestimmungen zur Anwendung von Tarifen und Beförderungsbedingungen der Tarifkooperation Vorpommern zwingend anzuwenden. Weiterhin ist die Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) anzuwenden. Der Vertrieb des gesamten Fahrscheinsortiments erfolgt im Fahrzeug, in der Mobilitätszentrale Vorpommern sowie nach Maßgabe des Unternehmens im Vorverkauf. Die Ermöglichung eines elektronischen Vertriebsweges ist ausdrücklich erwünscht. Hierbei ist eine einheitliche Lösung für den gesamten Landkreis anzustreben, die auch mit elektronischen bzw. webbasierten Informationsangeboten (z.b. App) verknüpft werden soll. Die Vereinbarungen zwischen der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH und dem Konzessionsinhaber der Liniengenehmigungen zur gegenseitigen Fahrkartenanerkennung im Stadtgebiet der UHGW sollen fortgeführt werden. Es erfolgt die Durchführung von Fahrausweiskontrollen durch das Unternehmen. Die weitere Entwicklung von gemeinsamen Bus-Bahntickets mindestens im Verkehrsgebiet des Landkreises Vorpommern oder darüber hinaus ist weiterzuführen. Tarifsteigerungen sind frühzeitig vor Beantragung beim Aufgabenträger anzuzeigen und mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen nachzuweisen. Die jährliche Tarifsteigerung darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über der jährlichen Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes liegen. Anforderungen an Kundeninformationen und Marketing Die Erstellung und Veröffentlichung der Fahrpläne erfolgt jährlich und ist unter Beachtung von Veränderungen durch das Unternehmen fortzuschreiben. Informationen zu allen flexiblen und festen Fahrplan- und Tarifangeboten sowie den Beförderungs- und Tarifbedingungen müssen für den Kunden leicht erreichbar und verständlich sein. Informationen und der Zugang zu Fahrplan- und Tarifinformationen sind weitgehend barrierefrei zu gestalten. Hierbei sind jeweils aktuelle Informationsmedien als Fahrplanaushang sowie in elektronischer Form vorzuhalten. Das Erscheinungsbild aller eingesetzten Print- und sonstigen Medien ist einheitlich zu führen. Es erfolgt durch das Verkehrsunternehmen die Herausgabe eines kreisweiten Fahrplanbuches in angemessener Anzahl mit herausnehmbarer Netzkarte. Der Aufgabenträger erhält 5 kostenlose Exemplare (Fahrplanbuch) zur arbeitsinternen Verwendung. Inhaltliche Hinweise zu verbindlichen Servicenummern und Ansprechpartner, Fahrpläne aller Busunternehmen und Informationen nur Nutzung von Rufbusangeboten müssen enthalten sein. Mindestens für die Linien entsprechend den Verbindungsachsen und Liniennetzabschnitten des Regiobus Hauptnetzes I und II, sowie insbesondere in Tourismusregionen sind Linienfahrpläne anzubieten. Diese sollten mindestens auch Hinweise auf Umsteigeverbindungen und Anschlüsse zu anderen Angeboten des ÖPNV und Fernverkehrs sowie auf touristische Angebote und Ziele enthalten. Linienfahrpläne sind in den Bussen kostenlos anzubieten. Die Informationen zu Fahrplanangeboten erfolgt unter Benutzung der vorhandenen Medien wie Telefon, Internet (Desktop und für mobile Anwendungen optimiert), Papierform, etc. Bei der Gestaltung des Internetauftrittes (Desktop und für mobile Anwendungen optimierten) sind Fahrplan- und Tarifinformationen ggf. über eine Verlinkung zum Landkreis, zur VMV und zu anderen Verkehrsunternehmen des ÖPNV darzustellen. 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 5 / 10

6 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 6 / 10 Die Fahrzeuge sind mit Aushängen über den Liniennetzfahrplan auszustatten. Linien- und Fahrplanänderungen sind mit dem Landkreis abzustimmen. Geänderte Fahrpläne sind in elektronischer Form dem Landkreis sowie zur Aktualisierung der eigenen sowie der Fahrplaninformationssysteme Dritter kostenfrei und rechtzeitig vor Änderungsbeginn zu übermitteln. Linien- und Fahrplanänderungen sind der Bevölkerung gezielt in geeigneter Weise, z.b. durch Informationsschriften, bekannt zu machen. Fahrplanaushänge sind unter Beachtung der Anforderungen an barrierefreie Information und Kommunikation gut leserlich und kontrastreich darzustellen. An Hauptverknüpfungspunkten sind ebenfalls Anschlüsse zu anderen Buslinien und zum SPNV sowie ggf. zum Fernverkehr (Bahn und Fernbus) anzugeben. Den Schulleitungen sind jährlich zum Schuljahresbeginn die gültigen Schulfahrpläne in elektronischer und/oder in Papierform zu übergeben. Zu den durch das Unternehmen sicherzustellenden Aufgaben des Marketings gehören Serviceleistungen wie Mobilitätsberatung, Kundenbetreuung, Information zur Tarifgestaltung, Werbung, Sicherstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes, Verkehrsanalysen. Koordinierung des Verkehrsangebots sowie Anforderungen an Abstimmung der Fahrpläne Die Fahrplanangebote des SPNV sind zu beachten; etwaige Änderungen zur Erhaltung der vernetzten Angebote sind bei Fahrplanerstellung umzusetzen. Anforderungen an Anschlusssicherung und Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern Die bisherige Vernetzung der Angebote muss mindestens erhalten bleiben. Jedoch sollte an einer weiteren Vernetzung der Bus/Bahnangebote gearbeitet werden und möglich kurze Übergangszeiten angeboten werden. Hauptverknüpfungspunkte sind mindestens folgende derzeitige Haltestellen: Anklam, ZOB (Citybus, Regiobus, SPNV, Fernverkehr Bahn, Fernbus) Ducherow, Bahnhof und/oder Gaststätte (Regiobus) Friedland, Markt (Regiobus / Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) Greifswald, ZOB (Citybus, Regiobus, SPNV, Fernverkehr Bahn, Fernbus) Greifswald, Platz der Freiheit (Citybus, Regiobus) Greifswald, Bahnhof Süd (Citybus, Regiobus, SPNV) Groß Kiesow, Bahnhof (Regiobus, SPNV) Gützkow (Regiobus) Jarmen, ZOB (Regiobus) Lubmin, Seebad (Regiobus, Fernbus) Usedom (Regiobus) Wolgast, Bahnhof (Regiobus, SPNV) Züssow, Bahnhof (Regiobus, SPNV, Fernverkehr Bahn) Sämtliche Beförderungsleistungen im Landkreis sind anschlussorientiert zu garantieren. Die aus dem Kreisgebiet ausbrechenden Linien sind so zu fahren, dass eine Verknüpfung zwischen dem Oberzentrum Neubrandenburg und dem Mittelzentrum Anklam in Friedland gesichert wird. Die Sicherung der Anschlüsse zwischen den Linien des ÖPNV sowie von den Angeboten des SPNV soll unter Anwendung eines rechnergestütztes Betriebsleitsystems entwickelt werden, das die Zusammenführung von Soll- und Ist-Daten der Fahrpläne und deren Vergleich unterstützt. Fahrplangestaltung bei Anschlüssen Umsteigezeiten: In Anlehnung an die Empfehlungen des VDV sollen Wartezeiten bei Anschlüssen nicht länger als 10 Minuten betragen. Wegezeiten zum Umsteigen sollen 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 6 / 10

7 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 7 / 10 5 Minuten nicht überschreiten. Insgesamt sollen Umsteigevorgänge nach Möglichkeit 15 Minuten nicht übersteigen. Fahrplanmäßige Anschlüsse vom SPNV und Fernverkehr Bahn sind mindestens als limitierter Anschluss sicherzustellen. Ein sogenannter limitierter Anschluss liegt vor, wenn der Anschluss nur bis zu einer bestimmten Verspätung des Zubringers gehalten wird. Der Anschluss wird dabei nur bis zu einer bestimmten Verspätung des Zubringers gehalten. Die genaue Anschlusssicherungszeit für den limitierten Anschluss wird aus den betrieblichen Randbedingungen ermittelt. Fahrplanmäßige Anschlüsse mit überwiegender Bedeutung im Schülerverkehr sind wenn möglich als garantierter Anschluss durchzuführen. Garantierter Anschluss bedeutet, dass der Anschluss unabhängig von der Verspätung des Zubringerfahrzeugs in jedem Fall gehalten wird. Das Niveau des limitierten Anschlusses darf jedoch keinesfalls unterschritten werden. Fahrradmitnahme Die Mitnahme von Fahrrädern soll lt. gültigen Tarifen mindestens auf Strecken in touristischen Bereichen des Landkreises (z.b. in Sinne dieser Vorabbekanntmachung: südlicher Küstenbereich des Greifswalder Boddens, Küstenbereiche Stettiner Haff, Peenetal) ermöglicht werden. Kombiangebote zur Nutzung von Fahrradverleihsystemen wie Usedom-Rad und dem ÖPNV im Landkreis sollen weiterentwickelt werden. Für den Einsatz in touristischen Bereichen vorgesehene Fahrzeuge müssen die Mitführung von Fahrrädern unterstützen. Die erforderlichen Vorrichtungen (z.b. Anhängerkupplung für Fahrradanhänger oder Fahrradträger, Stellmöglichkeit in Mehrzweckbereichen im Fahrgastraum etc.) müssen vorhanden sein. Anforderungen an Technische Infrastrukturen, Betriebshöfe und Leitstellen Zur Erbringung der Gesamtfahrplanmasse ist ein RBL anzustreben. Mit dem RBL sind insbesondere folgende Bereiche zu steuern: Fahrzeuge und Leitstelle, Fahrgastinformationen, Tarif und Netzdaten. Dabei sind folgende Funktionen zu erfüllen: Informations- und Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrzeug und Leitstelle, Datenkommunikation mit Nachweis des Fahrweges mit Übermittlung der Echtzeitdaten an die Einsatzzentrale, Rechnergestützter Fahrbetrieb, Integriertes Kassensystem zum Fahrscheinverkauf, Barrierefrei/ behindertengerechte Ausstattung Fahrgastinformation über Internet bzw. Fahrplan-App mit Echtzeitdaten, Statistikinformationen über erbrachten Fahrleistungen, Anschlusssicherungen und Störungsmeldungen, Einsatz von Rufbussen und AST-Systeme, Übermittlung von Fahrplandaten, Tarifinformationen und Echtzeitdaten für den Fahrbetrieb. Für die Sicherung des Angebotes sind in ausreichendem Maße Leitstellen z.b. auf den Betriebshöfen vorzuhalten. Für den reibungslosen Betriebsablauf ist es notwendig, dass durch den Auftragnehmer jede Leitstelle durch eine fachlich versierte Person besetzt ist, welche die Betriebsabläufe kennt und beherrscht. Die Einsätze sind über ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) zu überwachen und zu steuern. Die Leitstelle muss täglich mindestens von 05:00-17:00 Uhr besetzt sein. Außerhalb der genannten Zeiten sind eine Rufbereitschaft und die Möglichkeit der Auftragsannahme für Rufbusfahrtwünsche zu gewährleisten. Das Unternehmen verschafft sich in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten die für den Betrieb notwendige Infrastruktur, etwa Abstellflächen für Fahrzeuge sowie Wartungs-, Instandhaltungs- und 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 7 / 10

8 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 8 / 10 Reinigungsstätten. Im Falle eines Betreiberwechsels würde die Übernahme der vorhandenen Infrastruktur an den Standorten ausdrücklich begrüßt. Mobilitätszentrale Vorpommern Das Unternehmen verpflichtet sich zur Mitarbeit und Weitergabe von Informationen und elektronischen Fahrplandaten an die Mobilitätszentrale in Greifswald. Anforderungen an Fahrzeuge (Barrierefreiheit, Sicherheit, Umweltschutz) Das Erscheinungsbild aller eingesetzten Fahrzeuge ist einheitlich zu führen. Bei der Busbeschaffung sind die Maßstäbe der Richtlinie des Landes MV zur Fahrzeugförderung umzusetzen. Dies gilt ebenso zur Inanspruchnahme von Busförderungen. Der Fahrzeugbestand hat sich nach dem notwendigen Fahrzeugbedarf der Umlaufplanungen + Reserve zu richten und sichert die Erbringung der Verkehrsleistungen auch unter Einschränkungen. Der Fahrzeugeinsatz muss das Fahrplanangebot inklusive Ausfallzeiten oder Havarien sicherstellen. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen in technisch und optisch einwandfreiem Zustand sein. Die im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen äußerlich als solche erkennbar sein (z.b. durch entsprechende Signets, Logo des konzessionierten Unternehmens). Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge darf zum jeweiligen Einsatzzeitpunkt 8,5 Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge dürfen zum Zeitpunkt des Einsatzes nicht älter als 14 Jahre sein. Kein Fahrzeug darf die Abgasnorm Euro 3 unterschreiten. Alle ab dem Zeitpunkt der geplanten Erteilung der Liniengenehmigungen neu in den Einsatz als Kraftfahrzeug im Linienverkehr zu bringende Fahrzeuge, müssen die im Beschaffungsjahr geltende Euro-Abgas-Norm (Abgasgrenzwerte für Busse) mindestens erfüllen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Gebraucht- oder Neufahrzeuge handelt. Der Einsatz von Fahrzeugen mit emissionsarmen Antriebstechnologien ist erwünscht (Erdgas-Antrieb (CNG), Elektroantrieb, Wasserstoff-Brennstoffzellen-Anrieb, Hybridlösungen, etc.). Die Geräuschgrenzwerte sind entsprechend der EU-Richtlinie EG 92/97/EWG für Busse in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Die eingesetzten Fahrzeuge müssen überwiegend einen barrierefreien Zugang ermöglichen (vorzugsweise Niederflurbusse bzw. Low-Entry-Technologie, ggf. auch Fahrzeuge mit Hublift oder Rampe). Die Fahrzeuge sind mit für die Betriebsabwicklung und Datenübermittlung an das RBL notwendigen Einrichtungen (z.b. Bordrechner/RBL, Fahrausweisverkaufstechnik, Leseeinrichtung für elektronische Tickets insbesondere Barcodescanner, Kommunikationseinrichtung, etc.) auszustatten. Beim Einsatz von Kleinbussen, einschließlich Taxen der Subunternehmen sind die Fahrzeuge mit entsprechenden mobilen Terminals auszustatten. Alle Fahrzeuge sind mit einer optischen und akustischen Haltestelleninformation auszustatten. In begründeten Ausnahmefällen kann die akustische Information auch durch das Fahrpersonal erfolgen. Die Busse sind ausgestattet mit gut lesbarer Zielmatrix (ausreichend groß und kontrastreich) vorne, hinten und seitlich im Bus. Im Innenraum müssen ausreichende eine Stellflächen zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, schwerem Gepäck und ggf. Fahrrädern vorhanden sein. Haltewunschtasten sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. Die Fahrzeuge müssen überwiegend mit Klimaanlage ausgestattet ein. Die Fahrzeuge, die auf den Linien entsprechend der Verbindungsachsen und Liniennetzabschnitten, Hauptnetz I eingesetzt werden, müssen klimatisiert sein. Die Fahrzeuge müssen sich in einem sauberen Zustand befinden. Die Innenräume der Fahrzeuge sind täglich zu fegen. Mindestens einmal wöchentlich sind der Innenraum und das Fahrzeug von außen nass zu reinigen. 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 8 / 10

9 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 9 / 10 Grundreinigungen des gesamten Innenraums sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Schäden durch Vandalismus sind zeitnah zu beseitigen. Anforderungen an Haltestellen Die Mindestanforderungen an Ausstattungselementen von Haltestellen sind: Haltestellenmast mit Haltestellen- Schild, Fahrplankästen mit Fahrplänen und Informationen zu Anschlüssen, Unternehmensadresse/ Ansprechpartner, Telefon-/ kontakt bzw. Homepage/Unternehmens-App. Die Fahrpläne sind mit den Fahrplanwechsel und Änderungen des Fahrplans an allen Haltestellen zu erneuern. Die Haltestellen sind regelmäßig zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Lesbarkeit und Aktualität des Fahrplans und ggf. auszutauschen. Anforderungen an Fahrpersonal Es wird ausschließlich qualifiziertes und ortskundiges Fahrpersonal eingesetzt. Die Einhaltung folgender Mindestanforderungen an das Fahrpersonal muss durch das Unternehmen sichergestellt werden: Fachliche Kompetenz, Rücksichtsvolle Fahrweise, Verantwortungsbewusstsein, Kundenorientierung sowie Kommunikationsfähigkeit, Sichere Kenntnis der deutschen Sprache, kundenorientiertes Auftreten, Regelmäßige Fahrpersonalschulungen zu den Themen Umgang mit Bordtechnik, Fahrgastsicherheit sowie Stress-Situationen und Konfliktbewältigung, Einheitliches ordentliches Erscheinungsbild (einheitliche Dienstkleidung mit Namensschild), Hilfestellung für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste (z.b. mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Gehoder Sehbehinderung und schweren Lasten), Auskunftsfähigkeit zu Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen, Liniennetz, Fahrplan und Umsteigemöglichkeiten sowie Kenntnis vom Umgang mit Fundsachen Das Unternehmen überwacht entsprechende Weiterbildungen ihres Personals entsprechend der gesetzlichen Anforderungen z. B. nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Bei eigenwirtschaftlichen Anträgen sind Verhandlungen zur Übernahme des Personals an den vorhandenen Standorten sowie zur Weiterführung der Versicherungsverhältnisse des Personals mit der Kommunalen Versorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern zu führen. Gemäß des 9 Absatz 1 VgG M-V wird darauf verwiesen, dass Aufträge im Bereich des sonstigen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe verpflichten, ihre bei der vertragsgegenständlichen Ausführung dieser Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg- Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages, dem Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TVN Mecklenburg-Vorpommern) vom 18.März 2003, zuletzt geändert am 30.Oktober 2007; kommunaler Arbeitgeberverband MV (KAV) + Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) oder Tarifvertrag Nah-, Regional,. und Reiseverkehr (TV NNR) MVO Teil I Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Unternehmen im Bereich des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen vom 28. April 2014und TV.N RR Teil II Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer der Unternehmen im Bereich des Verbandes Mecklenburg-Vorpommerscher Omnibusunternehmen vom 28. April 2014; beide Verband Mecklenburgisch Vorpommerscher Omnibusunternehmen (MVO) + Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen(GÖD)-Bundesverband zu entlohnen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Entlohnung des Personals von Nachunternehmern des Auftragnehmers. 02/07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 9 / 10

10 ABl./S S126 02/07/ DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 10 / 10 VI.2) VI.2.1) VI.2.2) VI.2.3) VI.3) VI.4) Qualitätsvorgaben Betriebsqualität sowie Qualitäts- und Beschwerdemanagement Das Unternehmen gewährleistet ein Beschwerde- und Qualitätsmanagement. Dies beinhaltet die Aufnahme und zügige Bearbeitung von Kundenbeschwerden. Es sind regelmäßig Kundenbefragungen zur Qualitätsmessung und zur Weiterentwicklung des Angebots durchzuführen. Die Ergebnisse werden dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Ausfälle und Störungen sind zu erfassen und zeitnah dem Aufgabenträger zu melden. Auch die eingeleiteten Gegenmaßnahmen (z. B. bei Fahrtenausfall, Unpünktlichkeit, verpasster Anschluss, Tarif, Unsauberkeit des Fahrzeuges oder Fahrzeugdefekte, Witterungsausfälle) sind dem Aufgabenträger mitzuteilen. Qualitätsnachweise sind gegenüber dem Landkreis mindestens halbjährlich ohne Aufforderung zu erbringen. Dies umfasst mindestens folgende Berichtspflichten: Nachweis zu Verstößen gegen die Pünktlichkeit der Betriebsdurchführung (verfrühte Abfahrten ab 2 Minuten oder Verspätungen über 30 Minuten) Nachweise zu ausgefallenen Fahrten im Linien- und bedarfsorientierten Betrieb (ganz oder teilweise mit Angabe der jeweiligen Leistungskilometer) Nachweise zur Anschlusssicherung fahrplanmäßiger Anschlüsse zu anderen Verkehrsunternehmen Nachweise zur Qualität, Aktualität und Verfügbarkeit der Veröffentlichungen des Fahrplanangebots Nachweise zur Durchführung des Beschwerdemanagements bei Kundenbeschwerden Bestandteil der Berichtspflichten sind Begründungen für etwaige Schlechtleistungen. Alle im Zusammenhang mit der Verkehrsleistung anfallenden Daten sind auf Wunsch des Aufgabenträgers quartalsweise aufzubereiten und einzureichen. Weiterhin sind regelmäßig einmal in Jahr gemeinsam mit dem Aufgabenträger Schulgespräche durchzuführen, um notwendige Veränderungen für die bedarfsgerechte Gestaltung des Fahrplanes zu erhalten. Die Ergebnisse sind dem Aufgabenträger schriftlich zu übermitteln. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße Schwerin Deutschland Einlegung von Rechtsbehelfen Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Bekanntmachung der Auftragsvergabe: Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: /07/2016 S Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 10 / 10

11 Linienbündel A Anklam, Nachweis über den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach PBefG (Regionalverkehr) lfd. Nr. Linienbezeichnung Linienführung von - nach Linien-länge (km) Anklam - Usedom Anklam - Zemitz - Wolgast Anklam - Gützkow Anklam - Wahlendow Anklam - Pamitz - Schmatzin Anklam - Jarmen Anklam - Klempenow Anklam - Gramzow Anklam - Greifswald Anklam - Medow - Stammersfelde Anklam - Wegezin - Rehberg Anklam - Teterin - Spantekow Anklam - Ducherow - Wietstock - Schwerinsburg Anklam - Bargischow - Kalkstein - Neuendorf A - Rossin Anklam - Schwerinsburg - Wietsock - Ducherow Anklam - Spantekow Anklam - Wussentin - Spantekow - Krien Anklam - Liepen - Neetzow - Krien Anklam - Pätschow - Schlatkow Anklam - Friedland Anklam - Glien - Rubenow Helmshagen - Dersekow - Neuenkirchen - Greifswald Greifswald - Klein Zastrow - Görmin Heilgeisthof - Greifswald - Dersekow - Gützkow Greifswald - Steffenshagen - Greifswald Greifswald - Karlsburg - Gützkow Greifswald - Neuenkirchen - Riems/Stahlbrode Gützkow - Bandelin - Gützkow Greifswald - Katzow - Wolgast Dersekow - Behrenhoff - Züssow - Karlsburg Greifswald - Strellin - Dambeck - Gützkow Helmshagen - Weitenhagen - Dersekow - Helmshagen Greifswald - Gützkow - Jarmen Gützkow - Hinrichshagen Greifswald - Lühmannsdorf - Wolgast Gützkow - Groß Kiesow - Guest Greifswald - Ludwigsburg - Lubmin - Wusterhusen Greifswald - Lubmin - Wolgast Lubmin - Konerow Wolgast - Lubmin - Guest - Greifswald/Helmshagen Lubmin - Stilow - Lubmin Helmshagen - Guest - Kemmnitz - Lubmin Helmshagen - Neu Boltenhagen - Gützkow 54 Zwischensumme 1.786

12 Nachweis über den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach PBefG (Stadtlinienverkehr) lfd. Nr. Linienbezeichnung 1 1 / 2 Linienführung von - nach Gelendin - Südstadt über Neuer Markt - Silostraße - Lindenstraße Linien-länge (km) 12 Gesamtsumme 1.798

13 Linie 1 Gellendin - Anklam, Südstadt Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A u S A Gellendin... ab 07:10 Anklam, Wendeschl.Akazienstr... 07:15 Anklam, Gewerbeg. Süd I u.ii... 06:25 : 08:10 09:25 10:25 15:10 Anklam, Siedlung II... 06:26 : 08:11 09:26 10:26 15:11 Anklam, Gellendiner Weg I u.ii... 06:30 : 08:15 09:30 10:30 15:15 Anklam, Hospitalstraße... : : 08:17 09:32 10:32 15:17 Anklam, Lindenstraße I... : : 08:20 09:35 10:35 15:20 Anklam, Lindenstraße II... : 07:17 : : : : Anklam, Lindenstraße III... : 07:18 : : : : Anklam, Pasewalker Allee I u.ii... 06:32 : 08:23 09:38 10:38 15:23 Anklam, ZOB (DB)... 06:34 : 08:25 09:40 10:40 15:25 Anklam, Silostraße... : : 08:27 09:42 10:42 15:27 Anklam, Neuer Markt... 06:36 : 08:29 09:44 10:44 15:29 Anklam, Keilstraße... 06:38 : 08:31 09:46 10:46 15:31 Anklam, Demminer Straße I... 06:39 : 08:32 09:47 10:47 15:32 Anklam, Demminer Straße... : : 08:33 : 10:48 : Anklam, Neuer Friedhof... : : 08:35 : 10:50 : Anklam, Bergstraße I u.ii... : : 08:38 : 10:53 : Anklam, Leipziger Allee Theater... 06:40 : 08:40 09:48 10:55 15:33 Anklam, Leipziger Allee Ärztehaus... 06:41 : 08:41 09:49 10:56 15:34 Anklam, Südstadt B : 07:19 : : : : Anklam, Südstadt... an 06:43 07:20 08:43 09:51 10:58 15:36 u - verkehrt vom DB - Bahnanschluss Beweglicher Ferientag Landkreis VG

14 Gegenrichtung Linie 2 Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A u A S A Anklam, Südstadt... ab 06:50 07:25 08:50 09:55 11:05 15:45 Anklam, Südstadt B : : : : : : Anklam, A.Damaschke Straße... 06:52 07:27 08:52 09:57 11:07 15:47 Anklam, Leipziger Allee Ärztehaus... 06:54 07:29 08:54 09:59 11:09 15:49 Anklam, Gymnasium... 06:55 07:30 08:55 10:00 11:10 15:50 Anklam, Demminer Straße... : : 08:56 : : : Anklam, Neuer Friedhof... : : 08:58 : : : Anklam, Bergstraße I u.ii... : : 09:01 : : : Anklam, Demminer Straße I... 06:56 07:31 09:02 10:01 11:11 15:51 Anklam, Steinstraße... 06:58 07:33 09:04 10:03 11:13 15:53 Anklam, Neuer Markt... 06:59 07:34 09:05 10:04 11:14 15:54 Anklam, Silostraße... : 07:36 09:07 10:06 11:16 15:56 Anklam, ZOB (DB)... 07:01 07:01 07:38 09:09 10:08 11:18 15:58 Anklam, Pasewalker Allee I u.ii... 07:03 07:40 09:11 10:10 11:20 16:00 Anklam, Hospitalstraße... : 07:42 09:13 10:12 11:22 16:02 Anklam, Lindenstraße I... : 07:45 09:16 10:15 11:25 16:05 Anklam, Pasewalker Allee I u.ii... : 07:48 09:19 10:18 11:28 16:08 Anklam, Gellendiner Weg I u.ii... : : : : 11:30 : Anklam, Siedlung II... 07:04 07:49 09:20 10:19 11:31 16:09 Anklam, Gewerbeg. Süd I u.ii... 07:05 07:50 09:21 10:20 11:32 16:10 Gellendin... an 07:09 u - verkehrt vom DB - Bahnanschluss Beweglicher Ferientag Landkreis VG

15 Bahnanschluss / der DB über Auskunft kostenlos erfragen! Ankunft Bahn in Anklam 04:50 06:50 08:51 10:48 12:51 12:51 14:51 16:51 08:51 12:51 16:51 08:51 12:51 16:51 aus Richtung Berlin Ankunft Bahn in Anklam 05:05 07:04 09:04 11:04 11:53 13:04 13:04 15:04 17:04 09:04 11:04 13:05 17:05 09:04 11:04 13:05 17:05 aus Richtung Stralsund 12:21 12:21 Linie 101 Anklam, ZOB (DB) - Usedom, G.-Scholl-Str. Samstag Sonntag Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A A A F S A A R K a R K L K a K K a L K a K K a Anklam, ZOB (DB)... ab 05:20 07:00 09:10 11:20 12:00 13:20 13:20 15:10 17:10 18:10 09:10 11:20 13:20 15:20 09:10 11:20 13:20 15:20 Anklam, Neuer Markt... : : : : : : 13:22 : : : : : : : : : : : Anklam, Keilstraße... 05:22 07:02 09:12 11:22 12:02 13:22 13:24 15:12 17:12 18:12 09:12 11:22 13:22 15:22 09:12 11:22 13:22 15:22 Relzow... 05:28 07:08 09:18 11:28 12:08 13:28 13:30 15:18 17:18 18:18 09:18 11:28 13:28 15:28 09:18 11:28 13:28 15:28 Relzow, Objekt... 05:29 07:09 09:19 11:29 12:10 13:29 13:31 15:19 17:19 18:19 09:19 11:29 13:29 15:29 09:19 11:29 13:29 15:29 Murchin, Herberge... 05:30 07:10 09:20 11:30 12:11 13:30 13:32 15:20 17:20 18:20 09:20 11:30 13:30 15:30 09:20 11:30 13:30 15:30 Murchin, B :32 07:12 09:22 11:32 12:13 13:32 13:34 15:22 17:22 18:22 09:21 11:31 13:31 15:31 09:21 11:31 13:31 15:31 Libnow... 05:34 07:14 09:24 11:34 12:17 13:34 13:36 15:24 17:24 18:24 09:22 11:32 13:32 15:32 09:22 11:32 13:32 15:32 Pinnow... 05:36 07:16 09:26 11:36 12:20 13:36 13:38 15:26 17:26 18:26 09:23 11:33 13:33 15:33 09:23 11:33 13:33 15:33 Johannishof... 05:38 07:18 09:28 11:38 12:23 13:38 13:40 15:28 17:28 18:28 09:25 11:35 13:35 15:35 09:25 11:35 13:35 15:35 Zecherin, Abzweig... 05:42 07:22 09:32 11:42 12:27 13:42 13:44 15:32 17:32 18:32 09:28 11:38 13:38 15:38 09:28 11:38 13:38 15:38 Gneventhin, Abzweig... 05:44 07:24 09:34 11:44 12:29 13:44 13:46 15:34 17:34 18:34 09:30 11:40 13:40 15:40 09:30 11:40 13:40 15:40 Voßberg, Abzweig... 05:46 07:26 09:36 11:46 12:31 13:46 13:48 15:36 17:36 18:36 09:32 11:42 13:42 15:42 09:32 11:42 13:42 15:42 Usedom, G.-Scholl-Str... an 05:50 07:30 09:40 11:50 12:35 13:50 13:52 15:40 17:40 18:40 09:36 11:46 13:46 15:46 09:36 11:46 13:46 15:46 a - verkehrt vom F - verkehrt in den Ferien K - Kleinbus (eingeschränkte Platzanzahl) L - Linientaxi(eingeschränkte Platzanzahl,Gruppen telefonisch voranmelden) R - Rufbus/verk.nach tel.voranm. mind. 60 Min.vor Fahrtbeginn DB - Bahnanschluss unter Vorbehalt - Stand 04/2016 Beweglicher Ferientag Landkreis VG

16 Gegenrichtung Linie 101 Samstag Sonntag Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten S A F A A A R K a R K L K a K K a L K a K K a Usedom, G.-Scholl-Str...ab 06:00 06:30 07:45 09:50 12:00 13:00 14:00 16:00 18:00 19:00 10:00 12:00 14:00 16:00 10:00 12:00 14:00 16:00 Voßberg, Abzweig... 06:04 06:34 07:49 09:54 12:04 13:04 14:04 16:04 18:04 19:04 10:04 12:04 14:04 16:04 10:04 12:04 14:04 16:04 Gneventhin, Abzweig... 06:06 06:36 07:51 09:56 12:06 13:06 14:06 16:06 18:06 19:06 10:06 12:06 14:06 16:06 10:06 12:06 14:06 16:06 Zecherin, Abzweig... 06:08 06:38 07:53 09:58 12:08 13:08 14:08 16:08 18:08 19:08 10:08 12:08 14:08 16:08 10:08 12:08 14:08 16:08 Johannishof... 06:12 06:42 07:57 10:02 12:12 13:12 14:12 16:12 18:12 19:12 10:11 12:12 14:12 16:12 10:11 12:12 14:12 16:12 Pinnow... 06:15 06:45 08:00 10:05 12:15 13:15 14:14 16:14 18:14 19:14 10:13 12:15 14:15 16:15 10:13 12:15 14:15 16:15 Libnow... 06:18 06:48 08:03 10:08 12:18 13:18 14:16 16:16 18:16 19:16 10:14 12:18 14:18 16:18 10:14 12:18 14:18 16:18 Murchin, B :22 06:52 08:07 10:12 12:22 13:22 14:18 16:18 18:18 19:18 10:15 12:22 14:22 16:22 10:15 12:22 14:22 16:22 Murchin, Herberge... 06:24 06:54 08:09 10:14 12:24 13:24 14:20 16:20 18:20 19:20 10:16 12:24 14:24 16:24 10:16 12:24 14:24 16:24 Relzow, Objekt... 06:25 06:55 08:10 10:15 12:25 13:25 14:21 16:21 18:21 19:21 10:17 12:25 14:25 16:25 10:17 12:25 14:25 16:25 Relzow... 06:27 06:57 08:12 10:17 12:27 13:27 14:22 16:22 18:22 19:22 10:18 12:27 14:27 16:27 10:18 12:27 14:27 16:27 Anklam, Steinstraße... 06:33 07:03 08:18 10:23 12:33 13:33 14:28 16:28 18:28 19:28 10:24 12:33 14:33 16:33 10:24 12:33 14:33 16:33 Anklam, ZOB (DB)... an 06:35 07:05 08:20 10:25 12:35 13:35 14:30 16:30 18:30 19:30 10:26 12:35 14:35 16:35 10:26 12:35 14:35 16:35 Bahnanschluss / der DB über Auskunft kostenlos erfragen! Ankunft Bahn in Anklam 06:51 08:50 08:50 10:50 12:50 14:50 14:50 16:50 18:50 20:21 10:50 12:50 14:50 16:50 10:50 12:50 14:50 16:50 aus Richtung Berlin Ankunft Bahn in Anklam 07:04 08:51 09:04 11:04 13:04 15:04 15:04 17:04 19:14 21:04 11:04 13:04 15:05 17:05 11:04 13:04 15:05 19:05 aus Richtung Stralsund F - verkehrt in den Ferien K - Kleinbus (eingeschränkte Platzanzahl) a - verkehrt vom L - Linientaxi(eingeschränkte Platzanzahl,Gruppen telefonisch voranmelden) R - Rufbus/verk.nach tel.voranm. mind. 60 Min.vor Fahrtbeginn DB - Bahnanschluss (Stand April 2016) Beweglicher Ferientag Landkreis VG

17 Linie 102 Anklam, ZOB - Zemitz - Wolgast, Bahnhof Samstag Sonntag Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A S A A A S S A F A K K K a K a K a K a Anklam, ZOB (DB)...ab 05:15 06:30 07:00 08:20 10:00 12:30 13:30 13:30 15:30 17:30 08:30 17:10 08:30 17:10 Anklam, Neuer Markt... : : : : : 12:31 13:31 : : : : : : : Anklam, Keilstraße... 05:17 06:32 07:02 08:22 10:02 12:33 13:33 13:32 15:32 17:32 08:32 17:12 08:32 17:12 Ziethen L26, Abzweig... 05:22 06:37 07:07 08:27 10:07 12:38 13:38 13:37 15:37 17:37 08:37 17:17 08:37 17:17 Relzow, Abzweig... 05:23 06:38 07:08 08:28 10:08 12:39 13:39 13:38 15:38 17:38 08:38 17:18 08:38 17:18 Daugzin... 05:27 06:42 07:12 08:32 10:12 12:43 13:43 13:42 15:42 17:42 08:42 17:22 08:42 17:22 Rubkow I... 05:28 06:43 07:13 08:33 10:13 12:44 13:44 13:43 15:43 17:43 08:43 17:23 08:43 17:23 Rubkow II... 05:29 06:44 07:14 08:34 10:14 12:45 13:45 13:44 15:44 17:44 08:44 17:24 08:44 17:24 Rubkow III... 05:30 06:45 07:15 08:35 10:15 12:46 13:46 13:45 15:45 17:45 08:45 17:25 08:45 17:25 Rubkow IV... 05:31 06:46 07:16 08:36 10:16 12:47 13:47 13:46 15:46 17:46 08:46 17:26 08:46 17:26 Buggow, Abzweig... 05:32 06:47 07:17 08:37 10:17 12:48 13:48 13:47 15:47 17:47 08:47 17:27 08:47 17:27 Buggow... 05:34 06:49 07:19 08:39 10:19 12:50 13:50 13:49 15:49 17:49 08:49 17:29 08:49 17:29 Zemitz I... 05:37 06:52 07:22 08:42 10:22 12:53 13:53 13:52 15:52 17:52 08:52 17:32 08:52 17:32 Zemitz II... 05:38 06:53 07:23 08:43 10:23 12:54 13:54 13:53 15:53 17:53 08:53 17:33 08:53 17:33 Zemitz III... 05:39 06:54 07:24 08:44 10:24 12:55 13:55 13:54 15:54 17:54 08:54 17:34 08:54 17:34 Hohensee... 05:41 06:56 07:26 08:46 10:26 12:57 13:57 13:56 15:56 17:56 08:56 17:36 08:56 17:36 Zarnitz I... 05:42 06:57 07:27 08:47 10:27 12:58 13:58 13:57 15:57 17:57 08:57 17:37 08:57 17:37 Zarnitz II... 05:43 06:58 07:28 08:48 10:28 12:59 13:59 13:58 15:58 17:58 08:58 17:38 08:58 17:38 Hohendorf I... 05:45 07:00 07:30 08:50 10:30 13:01 14:01 14:00 16:00 18:00 09:00 17:40 09:00 17:40 Hohendorf II... 05:47 07:02 07:32 08:52 10:32 13:03 14:03 14:02 16:02 18:02 09:02 17:42 09:02 17:42 Schalense, Abzweig... 05:49 07:04 07:34 08:54 10:34 13:05 14:05 14:04 16:04 18:04 09:04 17:44 09:04 17:44 Wolgast, Hufelandstraße I... : 07:07 : : : : : : : : : : : : Wolgast, Hufelandstraße II... : 07:08 : : : : : : : : : : : : Wolgast, Altenheim... : 07:09 : : : : : : : : : : : : Wolgast, Schwesternheim... 05:52 : 07:37 08:57 10:37 13:08 14:08 14:07 16:07 18:07 09:07 17:47 09:07 17:47 Wolgast, Breitestraße... : : 07:39 : : : : : : : : : : : Wolgast, Greifswalder Straße... : 07:11 07:41 : : : : : : : : : : : Wolgast, Bahnhofstraße I... 05:54 07:13 07:43 08:59 10:39 13:10 14:10 14:09 16:09 18:09 09:09 17:49 09:09 17:49 Wolgast, Bahnhofstraße II... 05:56 07:15 07:45 09:01 10:41 13:12 14:12 14:11 16:11 18:11 09:11 17:51 09:11 17:51 Wolgast, Bahnhof (DB)...an 05:58 07:17 07:47 09:03 10:43 13:14 14:14 14:13 16:13 18:13 09:13 17:53 09:13 17:53 Anschluss Linie 138 Fußnoten S A A A A A A A A A Wolgast, Bahnhof (DB)... ab 06:10 07:30 10:50 13:15 15:20 15: :13 18:00 18:00 Lubmin, Seebad..... an 06:41 07:55 11:15 13:45 15:51 15: :42 18:25 18:25 F - verkehrt in den Ferien K - Kleinbus (eingeschränkte Platzanzahl) a - verkehrt vom DB - Bahnanschluss Beweglicher Ferientag Landkreis VG

18 Fußnoten A S A S S S A A A Lubmin, Seebad..... ab 05:36 06:51 09:59 12:35 14:41 15:25 17:44 17:34 17:34 Wolgast, ZOB (DB).... an 06:00 07:19 10:31 13:07 15:09 15:57 18:12 18:02 18:02 Gegenrichtung Linie 102 Samstag Sonntag Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A S A A A S A A K K K a K a K a K a Wolgast, Bahnhof (DB)...ab 06:05 07:30 08:00 09:15 11:00 13:30 15:30 16:30 18:20 09:20 18:10 09:20 18:10 Wolgast, Bahnhofstraße II... 06:07 07:32 08:02 09:17 11:02 13:32 15:32 16:32 18:22 09:22 18:12 09:22 18:12 Wolgast, Bahnhofstraße I... 06:09 07:34 08:04 09:19 11:04 13:34 15:34 16:34 18:24 09:24 18:14 09:24 18:14 Wolgast, Greifswalder Straße... : : : : : 13:36 15:36 : : : : : : Wolgast, Breitestraße... : : : : : 13:38 15:38 : : : : : : Wolgast, Schwesternheim... 06:11 07:36 08:06 09:21 11:06 13:40 15:40 16:36 18:26 09:26 18:16 09:26 18:16 Schalense, Abzweig... 06:14 07:39 08:09 09:24 11:09 13:43 15:43 16:39 18:29 09:29 18:19 09:29 18:19 Hohendorf II... 06:16 07:41 08:11 09:26 11:11 13:45 15:45 16:41 18:31 09:31 18:21 09:31 18:21 Hohendorf I... 06:18 07:43 08:13 09:28 11:13 13:47 15:47 16:43 18:33 09:33 18:23 09:33 18:23 Zarnitz II... 06:20 07:45 08:15 09:30 11:15 13:49 15:49 16:45 18:35 09:35 18:25 09:35 18:25 Zarnitz I... 06:21 07:46 08:16 09:31 11:16 13:50 15:50 16:46 18:36 09:36 18:26 09:36 18:26 Hohensee... 06:22 07:47 08:17 09:32 11:17 13:51 15:51 16:47 18:37 09:37 18:27 09:37 18:27 Zemitz III... 06:24 07:49 08:19 09:34 11:19 13:53 15:53 16:49 18:39 09:39 18:29 09:39 18:29 Zemitz II... 06:25 07:50 08:20 09:35 11:20 13:54 15:54 16:50 18:40 09:40 18:30 09:40 18:30 Zemitz I... 06:26 07:51 08:21 09:36 11:21 13:55 15:55 16:51 18:41 09:41 18:31 09:41 18:31 Buggow... 06:29 07:54 08:24 09:39 11:24 13:58 15:58 16:54 18:44 09:44 18:34 09:44 18:34 Buggow, Abzweig... 06:31 07:56 08:26 09:41 11:26 14:00 16:00 16:56 18:46 09:46 18:36 09:46 18:36 Rubkow IV... 06:32 07:57 08:27 09:42 11:27 14:01 16:01 16:57 18:47 09:47 18:37 09:47 18:37 Rubkow III... 06:33 07:58 08:28 09:43 11:28 14:02 16:02 16:58 18:48 09:48 18:38 09:48 18:38 Rubkow II... 06:34 07:59 08:29 09:44 11:29 14:03 16:03 16:59 18:49 09:49 18:39 09:49 18:39 Rubkow I... 06:35 08:00 08:30 09:45 11:30 14:04 16:04 17:00 18:50 09:50 18:40 09:50 18:40 Daugzin... 06:36 08:01 08:31 09:46 11:31 14:05 16:05 17:01 18:51 09:51 18:41 09:51 18:41 Relzow, Abzweig... 06:40 08:05 08:35 09:50 11:35 14:09 16:09 17:05 18:55 09:55 18:45 09:55 18:45 Ziethen L26, Abzweig... 06:41 08:06 08:36 09:51 11:36 14:10 16:10 17:06 18:56 09:56 18:46 09:56 18:46 Anklam, Demminer Straße I... 06:46 : : : : : : : : : : : : Anklam, Steinstraße... 06:49 08:11 08:41 09:56 11:41 14:15 16:15 17:11 19:01 10:01 18:51 10:01 18:51 Anklam, ZOB (DB)...an 06:51 08:13 08:43 09:58 11:43 14:17 16:17 17:13 19:03 10:03 18:53 10:03 18:53 K - Kleinbus (eingeschränkte Platzanzahl) a - verkehrt vom DB - Bahnanschluss Beweglicher Ferientag Landkreis VG

19 Linie 103 Anklam, ZOB - Gützkow Sa. Fahrtnummer Verkehrshinweise beachten Fußnoten A S A F L A F L S S R A L R Anklam, ZOB (DB)... ab 04:55 06:50 07:45 13:15 13:15 08:15 Anklam, Keilstraße... 04:57 06:52 07:47 13:17 13:17 08:17 Ziethen, B :02 06:58 07:53 13:23 13:23 08:22 Jargelin... 05:04 07:00 07:55 13:25 13:25 08:24 Menzlin, Pension... 05:05 07:01 07:56 13:26 13:26 08:25 Menzlin... 05:06 07:03 07:58 13:28 13:28 08:26 Klein Polzin, Abzweig... 05:08 07:05 08:00 13:30 13:30 08:28 Groß Polzin... 05:10 07:07 08:02 13:32 13:32 08:30 Quilow... 05:12 07:09 08:04 13:34 13:34 08:32 Vitense... 05:14 07:12 08:07 13:37 13:37 08:34 Pätschow, Abzweig... 05:16 07:14 08:09 13:39 13:39 08:36 Pätschow... : : : 13:41 13:41 14:25 : Lüssow... 05:19 07:17 08:12 13:45 13:45 14:29 08:39 Pentin/Owstin, Abzweig... 05:23 07:21 08:16 13:49 13:49 14:33 08:43 Owstin... : 07:23 : : : : : Upatel, Abzweig... : 07:25 : : : : : Gützkow, Realschule... 05:27 07:30 08:20 13:53 13:53 14:37 08:47 Gützkow, Kirche... 07:32 08:22 13:55 13:55 14:39 Gützkow, Post... 07:34 13:57 14:41 Gützkow, Gymnasium...an 07:36 13:59 14:43 F - verkehrt in den Ferien L - Linientaxi(eingeschränkte Platzanzahl,Gruppen telefonisch voranmelden) 1 - verkehrt Montag 2 - verkehrt Dienstag 3 - verkehrt Mittwoch 4 - verkehrt Donnerstag R - Rufbus/verk.nach tel.voranm. mind. 60 Min.vor Fahrtbeginn DB - Bahnanschluss Beweglicher Ferientag Landkreis VG

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