Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege"

Transkript

1 Vorabbekanntmachung gemäß Artikel 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit 8a Absatz 2 PBefG üöpnv-verkehre im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Anlage 2 Anforderungen an die Gestaltung des Verkehrsangebotes Fahrplananforderungen sowie Haltestellen und Linienwege Die Anforderungen zum Leistungsumfang, zu den zu bedienenden Haltestellen und zu den Linienwegen entsprechen dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot, veröffentlicht auf der Internetseite der Ostprignitz-Ruppiner Personennahverkehrsgesellschaft mbh ( Weiterentwicklung des Angebots im üöpnv Das Angebot im üöpnv ist aufbauend auf dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot unter Beachtung aller in diesem Dokument genannten Vorgaben und Anforderungen fortzuschreiben. Aus dem zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung bestehenden Fahrplanangebot ergeben sich die Linienwege und damit das gesamte Liniennetz. Das Liniennetz umfasst die Netzkategorien Hauptnetz, Nebennetz und Ergänzungsnetz. Das Hauptnetz beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: o Kyritz - Wusterhausen/Dosse Bückwitz - Ganzer Wildberg Dabergotz Bechlin Neuruppin (entspricht annähernd Linie 711), o Neuruppin Alt Ruppin Wulkow Schönberg Lindow (Mark) Dierberg Rheinsberg (Mark) (entspricht annähernd Linie 764) sowie o Stadtverkehr Neuruppin (entspricht Linie 770). Das Nebennetz beinhaltet folgende Verbindungsachsen bzw. Liniennetzabschnitte: o Stadtverkehr Kyritz (entspricht Linie 701), o Stadtverkehr Wittstock/Dosse (entspricht Linie 740), o Neuruppin Treskow Dammkrug - Fehrbellin (entspricht annähernd Linie 756), o Neuruppin Gnewikow Lichtenberg Radensleben (entspricht annähernd den Linien 777 und 787), o Nur in Hauptsaison: Rheinsberg (Mark) Flecken Zechlin (entspricht annähernd Linie 785) sowie o Nur in Hauptsaison: Rheinsberg (Mark) Kleinzerlang (entspricht annähernd Linie 788). Das Ergänzungsnetz beinhaltet alle Liniennetzabschnitte, die nicht den Netzkategorien Haupt- und Nebennetz zugeordnet sind. Etwaige weitreichende Änderungen von Fahrplänen sollen regelmäßig nur zu Beginn eines Schuljahrs bzw. zum allgemeinen Fahrplanwechsel im Dezember eines Jahres erfolgen. Anpassungen von Fahrplanlagen des üöpnv sollen unter Berücksichtigung etwaiger Auswirkungen der Inbetriebnahmephasen der Neubaustrecke VDE 8 auf den SPNV im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgen.

2 Es sollen dabei möglichst taktähnliche Angebote und verbesserte Reisezeiten für die Schülerbeförderung erreicht sowie das Angebot im Jedermann-Verkehr verbessert werden. Vorgaben für die Mindestbedienung im üöpnv des Landkreises Ostprignitz- Ruppin Mindestbedienung im Hauptnetz des üöpnv o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 ca. 20:00 Uhr o Mindestfahrtenfolge: ca. 60-Minuten-Takt in Hauptverkehrszeit (ca. 06:00 bis ca. 08:00 Uhr sowie ca. 13:00 bis ca. 16:00 Uhr), sonst ca. 120-Minuten-Takt o Zusätzliche Einzelfahrten für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 20:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage o Mindestbedienungszeitraum: ca. 09:00 bis ca. 20:00 Uhr o Mindestens 4 Fahrtenpaare Mindestbedienung im Nebennetz des üöpnv o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 18:00 Uhr o Einzelfahrten zur Taktverdichtung in der HVZ für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestbedienungszeitraum: ca. 06:00 bis ca. 18:00 Uhr Mindestbedienung im Ergänzungsnetz des üöpnv o Mindestens 3 Fahrtenpaare (zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig) o Zusätzliche Einzelfahrten in der HVZ für die Schülerbeförderung unter Maßgabe Fahrgastaufkommen o Mindestens 2 Fahrtenpaare zum Erreichen des verkehrlich nächstgelegenen Zentralen Orts mit Aufenthaltszeit von mindestens zwei Stunden, einmaliges Umsteigen zulässig

3 Vorgaben für die Schülerbeförderung Die für den Linienverkehr im üöpnv relevanten Regelungen der Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in ihrer jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Bedienungshäufigkeit von Schulstandorten: Als Mindestbedienungsanforderung für die Schülerbeförderung gilt unter Berücksichtigung der Wohnorte der Schüler, dass Standorte von Grundschulen mindestens durch eine Hin- und zwei Rückfahrten anzubinden sind. Weiterführende Schulen sind mindestens durch eine Hin- und drei Rückfahrten anzubinden. Wartezeiten: Bei der Gestaltung der Fahrpläne sind nach Maßgabe fahrplantechnologischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten die für die Schulen geltenden Aufsichtszeiten vor Beginn und nach Ende des Unterrichts von 30 Minuten zu berücksichtigen, um die zeitnahe An- und Abreise der Schüler zu gewährleisten. Vorgaben zum Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren Flexible Bedienformen/Bedarfsverkehre können im Bereich zeitlich und örtlich geringer Fahrgastpotenziale eingesetzt werden. Es können folgende Betriebsformen verwendet werden: o fahrplangebundene und bedarfsabhängige Bedienung von Haltestellen einer Linie bei vorher erfolgter Anmeldung (Rufbus), Ausgestaltung als Linien- oder Richtungsbandbetrieb o Linientaxi als Linienverkehr mit Personenkraftwagen gemäß 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG Haustür-zu-Haustür-Beförderungen im üöpnv sind ausgeschlossen. Der Einsatz von flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren mit erforderlicher Anmeldung soll in einheitlicher Form gestaltet werden. Die Angebote sind in allen Informationsmedien in einheitlicher Form als Rufbus oder/und mit dem entsprechenden VBB-Produktsignet zu kennzeichnen. Die telefonische Anmeldung soll grundsätzlich bei allen flexiblen Bedienformen/Bedarfsverkehren bis spätestens 90 Minuten vor Fahrtbeginn möglich sein. Anforderungen an Beförderungsentgelte bzw. zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und bedingungen Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist Gesellschafter der Verkehrsverbund Berlin- Brandenburg GmbH (VBB). Beim Betrieb der durch die Vorabbekanntmachung betroffenen Linien des üöpnv sind grundsätzlich der Beförderungstarif sowie die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB-Tarif) anzuwenden. Der Vertrieb der Fahrausweise (außer Jahres- und Abokarten) des VBB-Tarifs zu allen Zielen im VBB muss in allen Fahrzeugen des üöpnv gewährleistet werden. Daneben sollen personalbediente Vorverkaufsstellen durch die Fahrgäste genutzt werden können. Als weitere Vertriebswege sollen die mobilen elektronischen Vertriebssysteme Handyticket Deutschland sowie Touch&Travel der DB Mobility Logistics AG unterstützt werden.

4 Verbundbezogene Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie Anforderungen an Abstimmung der Fahrpläne Das Verkehrsunternehmen hat insbesondere die verbundbedingten Regelungen bezüglich Einnahmenaufteilung, Gremienarbeit, Informationsstandards, Datenlieferungen und sonstige Regelungen für eine konstruktive Zusammenarbeit und Fahrplanabstimmung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg einzuhalten. Anforderungen an Fahrzeuge 1 (Barrierefreiheit, Sicherheit, Umweltschutz) Die eingesetzten Fahrzeuge müssen in technisch und optisch einwandfreiem Zustand sein und einen barrierefreien Zugang ermöglichen (vorzugsweise Niederflurbusse, ggf. auch Fahrzeuge mit Hublift oder Rampe). Im Innenraum muss eine Stellfläche zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, schwerem Gepäck und ggf. Fahrrädern vorhanden sein. Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeuge soll acht Jahre nicht überschreiten. Die Fahrzeuge sollten nicht älter als 15 Jahre sein. Die Fahrzeuge müssen die im Beschaffungsjahr geltende Euro-Abgas-Norm (Abgasgrenzwerte für Busse) mindestens erfüllen oder übertreffen. Die Geräuschgrenzwerte sind entsprechend der EU-Richtlinie EG 92/97/EWG für Busse in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Im Fahrgastraum muss eine elektronische Haltestellenanzeige und ansage vorhanden sein. In begründeten Ausnahmefällen kann die Ansage der Haltestellen auch durch das Fahrpersonal erfolgen. Die Fahrzeuge sind mit für die Betriebsabwicklung notwendigen Einrichtungen (z.b. Bordrechner/RBL, Fahrausweisverkaufstechnik, Leseeinrichtung für elektronische Tickets, Kommunikationseinrichtung) auszustatten. Die im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeuge müssen äußerlich als solche erkennbar sein (z.b. durch entsprechende Signets, Logo des VBB und des konzessionierten Verkehrsunternehmens). Die Fahrzeuge müssen sich in einem sauberen Zustand befinden. Die Innenräume der Fahrzeuge sind täglich zu fegen. Mindestens einmal wöchentlich sind der Innenraum und das Fahrzeug von außen nass zu reinigen. Grundreinigungen des gesamten Innenraums sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Schäden durch Vandalismus sind zeitnah zu beseitigen. Sicherung technischer Voraussetzungen für die Fahrradbeförderung in touristisch attraktiven Bereichen: Für den Einsatz in touristischen Regionen vorgesehene Fahrzeuge müssen die Mitführung von Fahrradanhängern ermöglichen. Die erforderlichen Vorrichtungen müssen vorhanden sein. Anforderungen an Kundeninformationen Informationen zu allen flexiblen und festen Fahrplan- und Tarifangeboten müssen für den Kunden leicht erreichbar und verständlich sein. Hierbei sind jeweils aktuelle Informationsmedien als Fahrplanaushang sowie in elektronischer Form vorzuhalten. 1 Nachfolgende Anforderungen beziehen sich auf alle ab dem Zeitpunkt der geplanten Erteilung der Liniengenehmigungen ( ) neu in den Einsatz als Kraftfahrzeug im Linienverkehr zu bringende Fahrzeuge, unabhängig ob es sich um Gebraucht- oder Neufahrzeuge handelt.

5 Bei der Gestaltung des Internetauftrittes sind Fahrplan- und Tarifinformationen (ggf. über eine Verlinkung zum VBB) darzustellen. Informationen und der Zugang zu Fahrplan- und Tarifinformationen sind weitgehend barrierefrei zu gestalten. Linien- und Fahrplanänderungen sind gezielt durch Informationsschriften bekannt zu machen. Das Verkehrsunternehmen stellt dem VBB Fahrplandaten, Störungsmeldungen und Echtzeitinformationen aller als festes Fahrtenangebot durchgeführten Fahrten zur Verfügung. Die Regelungen des Fahrgastinformationshandbuches des VBB und seine Ausführungsbestimmungen sollen nach Möglichkeit angewandt werden. Anforderungen an Anschlusssicherung Die Sicherung der Anschlüsse zwischen den Linien des üöpnv im Landkreis Ostprignitz-Ruppin sowie zu und von den Angeboten des SPNV soll unter Anwendung eines rechnergestütztes Betriebsleitsystems erfolgen, das die Zusammenführung von Soll- und Ist-Daten der Fahrpläne und deren Vergleich unterstützt. Fahrplangestaltung bei Anschlüssen Umsteigezeiten: In Anlehnung an die Empfehlungen des VDV sollen Wartezeiten bei Anschlüssen nicht länger als 10 Minuten betragen. Wegezeiten zum Umsteigen sollen 5 Minuten nicht überschreiten. Insgesamt sollen Umsteigevorgänge nach Möglichkeit 15 Minuten nicht übersteigen. Fahrplanmäßige Anschlüsse mit überwiegender Bedeutung im Schülerverkehr sowie zum und vom SPNV sind mindestens als limitierter Anschluss entsprechend den Qualitätsstandards im VBB sicherzustellen. Anforderungen an Fahrpersonal Die Einhaltung folgender Mindestanforderungen an das Fahrpersonal muss durch das Verkehrsunternehmen sichergestellt werden: Fachliche Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Kundenorientierung sowie Kommunikationsfähigkeit, Sichere Kenntnis der deutschen Sprache, kundenorientiertes Auftreten, Regelmäßige Fahrpersonalschulungen zu den Themen Fahrgastsicherheit und Konfliktbewältigung, Einheitliches ordentliches Erscheinungsbild, Hilfestellung für in ihrer Mobilität eingeschränkte Fahrgäste (z.b. mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen, Geh- oder Sehbehinderung und schweren Lasten), Auskunftsfähigkeit zu VBB-Tarifbestimmungen, VBB-Beförderungsbedingungen, Liniennetz und Fahrplan sowie Kenntnis vom Umgang mit Fundsachen.

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Die neuen Regelungen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung Andreas Wille Ministerium

Mehr

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D) Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen (NL) und Heinsberg (D) 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden

Mehr

Der Heide-Shuttle im Naturpark Lüneburger Heide.

Der Heide-Shuttle im Naturpark Lüneburger Heide. Der Heide-Shuttle im Naturpark Lüneburger Heide. Ein Erfolgsmodell auch für andere Regionen? 2. Steinhuder Meer-Konferenz 30.11.2012 Thorsten Heitmüller Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbh

Mehr

Neukonzeption des ÖPNV/Busnetzes im Saale-Holzland-Kreis

Neukonzeption des ÖPNV/Busnetzes im Saale-Holzland-Kreis Neukonzeption des ÖPNV/Busnetzes im Saale-Holzland-Kreis Präsentiert von: Klaus Köster und Jörg Kwauka Studenten des Masterstudiengangs Intelligente Verkehrssysteme und Mobilitätsmanagement an der FH Erfurt

Mehr

Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern

Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern BREMERHAVEN BUS schafft ab Donnerstag, den 29. Januar 2015, eine Übergangsregelung für die Beförderung von E-Scootern. Mit Beginn des

Mehr

Taxitarifverordnung

Taxitarifverordnung Verordnung der Stadt Bamberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen über den Verkehr mit Taxis in der Stadt Bamberg (Taxitarifverordnung) Vom 2. November 2012 (Rathaus Journal Amtsblatt

Mehr

MORO - AG ÖPNV. Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin KREIS STEINBURG

MORO - AG ÖPNV. Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin KREIS STEINBURG MORO - AG ÖPNV Vorgestellt von Bettina Käppeler, MORO-Projektkoordinatorin Ausgangslage in der Region Unterschiedliche ÖPNV-Strukturen in den Kreisen (ÖPNV- Zweckverband in Steinburg) der ÖPNV besteht

Mehr

Neu Ulm, Petrus Saal Verkehrsverbund DING. ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr

Neu Ulm, Petrus Saal Verkehrsverbund DING. ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr ÖPNV Forum Neu Ulm Regionalverkehr Neu Ulm, Petrus Saal 4.11.2013 Verkehrsverbund DING ca. 670.000 Einwohner auf 3.400 qkm 196 Einw / qkm UL >1000 Lkr. NU 320 Lkr. ADK, BC ca. 130 6 auf Ulm zulaufende

Mehr

Zukunftssicheres ÖPNV-Konzept 2020 für den Burgenlandkreis

Zukunftssicheres ÖPNV-Konzept 2020 für den Burgenlandkreis Zukunftssicheres ÖPNV-Konzept 2020 für den Burgenlandkreis Ergebnisse der Online-Bürgerbefragung erarbeitet durch die PGN im Unterauftrag der TRAMP GmbH Befragungszeitraum 15.04.2016 bis 22.05.2016 MDV

Mehr

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Kragentarif AVV / VRR Seite 1 von 6 Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende

Mehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Alexandra Striebeck, Dresden, 25.06.2014 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten

Mehr

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Mehr

Aachen (D) / Lüttich (B)

Aachen (D) / Lüttich (B) Aachen (D) / Lüttich (B) Übergangsregelung für den AVV- Linienverkehr im Stadtgebiet Aachen und die Nahverkehrszüge Aachen - Lüttich Tarifbestimmungen 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der

Mehr

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE)

Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Verordnung des Landratsamtes Ebersberg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Taxenverkehr (Taxitarifordnung Ebersberg TTO EBE) Aufgrund des 51 Abs. 1 Sätze 1 und 3 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN

Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN Barrierefreier ÖPNV im ländlichen Raum Planungsansätze im VRN Fachtagung: Barrierefreiheit im regionalen Buslinienverkehr 25. November 2013 in Erfurt Gliederung I Einführung II Elemente der Barrierefreiheit

Mehr

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung

Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Eigenwirtschaftlichkeit und Nahverkehrsplanung Juristische Perspektive Rechtsanwalt Dr. Lorenz Wachinger Jena, 30. Oktober 2015 1 Ein neues Phänomen: eigenwirtschaftlicher Antrag für einen Großstadtverkehr,

Mehr

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich

Mehr

JEDE HALTESTELLE 365 TAGE IM JAHR. ERREICHBAR. Ab auch in

JEDE HALTESTELLE 365 TAGE IM JAHR. ERREICHBAR. Ab auch in JEDE HALTESTELLE ERREICHBAR. 365 TAGE IM JAHR. 03883 616161 Ab 10.12.2017 auch in Boizenburg Zarrentin Wittenburg Hagenow Dömitz Ludwigslust Neustadt-Glewe und Umgebung 03883 616161 SO NUTZE ICH DEN RUFBUS

Mehr

Auszug aus dem MVV-Gemeinschaftstarif 2018

Auszug aus dem MVV-Gemeinschaftstarif 2018 Auszug aus dem MVV-Gemeinschaftstarif 2018 Anhang 4: Mitnahme von Fahrrädern und Sachen Dezember 2017 83 Anhang 4 Bestimmungen für die Beförderung von Sachen, insbesondere von Fahrrädern, Fahrradanhängern

Mehr

Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil. Bus

Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil. Bus Alternative Bedienformen als wachsender Bestandteil im ländlichen ÖPNV Bus Struktur 100 %ige Tochter Nahverkehr GmbH Elbe-Elster 10 private Nachauftragnehmer (7 KOM-Unternehmen 3 Taxi-/Kleinbusunternehmen)

Mehr

Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel

Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Wer fährt morgen noch mit Bus und Bahn? Öffentlicher Verkehr und demografischer Wandel Vortrag im Rahmen der Tagung LANDVERKEHR Auch in Zukunft mobil im Schwarzwald? 13. Oktober 2011, Hinterzarten Julia

Mehr

Vorgesehen ist die Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 511, 512, 640, 641, AST 628, AST 641, AST 642 als Gesamtleistung in einem Linienbündel.

Vorgesehen ist die Vergabe der AVV-Regionalbuslinien 511, 512, 640, 641, AST 628, AST 641, AST 642 als Gesamtleistung in einem Linienbündel. Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Im zur Vergabe zur Betriebsaufnahme am 10.12.2017 vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachfolgenden Anforderungen an Fahrplan,

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Übersicht gültig ab 01.08.2016 Seite Tarifordnung Regionalverkehr 2 Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3 Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Stadtverkehr

Mehr

Öffentlich Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA

Öffentlich Nichtöffentlich VFA Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 101/2015 den 09.09.2015 Mitglieder des Kreistags des Landkreises Esslingen Öffentlich KT Nichtöffentlich VFA 24.09.2015 Nichtöffentlich bis zum ATU Abschluss

Mehr

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich

Mehr

Nahverkehr Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße Grevesmühlen

Nahverkehr Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße Grevesmühlen 1 Nahverkehr 2016 Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße 155 23936 Grevesmühlen 2 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. Wo klemmt es? 3. Erste Lösungsansätze 4. Nahverkehrsplan 2016 5. Erwartungen

Mehr

Verbundbildung im Freistaat Thüringen

Verbundbildung im Freistaat Thüringen 31.01.2013 Verbundbildung im Freistaat Thüringen Wirkung und Ziele Agenda 1. Ein Verkehrsverbund in Thüringen 2. Politische Rahmenbedingungen 3. Aufbau des Verkehrsverbundes 4. Aufgaben, Ziele und Wirkungen

Mehr

Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02

Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Liniensteckbriefe Linienbündel Wertach 02 Im zur Vergabe zur Betriebsaufnahme am 01.01.2016 vorgesehenen öffentlichen Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die nachfolgenden Anforderungen an Fahrplan,

Mehr

Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)

Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) vom 22. Juni 2005 (GVBl 2005, 276) 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (1) Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr

Mehr

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich

Taxitarifordnung. Verordnung: Geltungsbereich 64/1450.3 Verordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen a.d.ilm über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Pfaffenhofen a.d.ilm Taxitarifordnung Das Landratsamt

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV im ländlichen Raum Ausgangssituation

Möglichkeiten und Grenzen des ÖPNV im ländlichen Raum Ausgangssituation Ausgangssituation Rechtliche Definition ÖPNV: ÖPNV ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage

Mehr

Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Pasewalk: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2016/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge ABl./S S126 02/07/2016 225799-2016-DE - - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Offenes Verfahren 1 / 10 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:225799-2016:text:de:html

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung und Erstattung der Aufwendungen für den Schulweg im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung zur Schülerbeförderung und Erstattung der Aufwendungen für den Schulweg im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. (Schülerbeförderungssatzung) Satzung zur Schülerbeförderung und Erstattung der Aufwendungen für den Schulweg im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage der 8 und 45 Absatz 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:

Mehr

Befragungsbogen A (Nutzer) Zufriedenheit der Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in und um Eckernförde

Befragungsbogen A (Nutzer) Zufriedenheit der Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in und um Eckernförde Befragungsbogen A (Nutzer) Zufriedenheit der Kunden des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in und um Eckernförde A) Nutngsverhalten des ÖPNV 1. Wie häufig nutzen Sie die Busse in Eckernförde? (wenn

Mehr

Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold

Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Detmold: Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr. 25 32756 Detmold Nach telefonischer Vereinbarung. Hinweise: Ihr Antrag wird in 4-facher Ausfertigung sowie

Mehr

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Antrag auf Erteilung der Genehmigung für eine Sonderform des Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Bezirksregierung Köln Dezernat 25 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Besuchszeiten bei der Bezirksregierung Köln: Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Hinweise: Ihr Antrag wird in

Mehr

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben -

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben - VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Zwei Bundesländer - Ein Verkehrsverbund - Organisation und Aufgaben - Hans Leister Center für Nahverkehrs- und Qualitätsmanagement Bad Freienwalde, 18.03.2013

Mehr

VBB-Kundeninformation mit Echtzeitdaten von SPNV und ÖPNV

VBB-Kundeninformation mit Echtzeitdaten von SPNV und ÖPNV VBB-Kundeninformation mit Echtzeitdaten von SPNV und ÖPNV Neue Funktionen und erste Erfahrungen Jürgen Roß Bereichsleiter Planung und Marketing Nahverkehrstag 2008; Mainz, 19.06.2008 1 Gliederung VBB im

Mehr

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV Enquete-Kommission 6/1 am 08.07.2016 Thema: ÖPNV ÖPNV - Einführung Ausgangspunkt stellt das Regionalisierungsgesetz (RegG) dar ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs

Mehr

ÖPNV im Landkreis Leer

ÖPNV im Landkreis Leer ÖPNV im Landkreis Leer Gesundheitskonferenz am 01. Juli 2015 Michael Kläsener, Landkreis Leer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Leer 1. Zuständigkeit des Landkreises Leer für den ÖPNV

Mehr

Vorstellung ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord. Eifelkreis Bitburg-Prüm Ortsbürgermeisterkonferenz

Vorstellung ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord. Eifelkreis Bitburg-Prüm Ortsbürgermeisterkonferenz 1 Vorstellung ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord Eifelkreis Bitburg-Prüm Ortsbürgermeisterkonferenz Donnerstag, 27. Oktober 2016 Bitburg Tagesordnung 2 1. Ausgangslage 2. Netzplanung im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Mehr

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis

1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis 1. Nahverkehrsforum Ostalbkreis Was kann, was will, was darf Nahverkehr und was nicht? Grundlagen zum rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmen des ÖPNV im Ostalbkreis Wo ist was geregelt?

Mehr

ÖPNV auf dem Land Potenziale erkennen. Frank Wruck, Barnimer Busgesellschaft mbh

ÖPNV auf dem Land Potenziale erkennen. Frank Wruck, Barnimer Busgesellschaft mbh ÖPNV auf dem Land Potenziale erkennen Agenda Vorstellung BBG Neukonzessionierung 2008 Rufbus Vor-/Nachteile Ein Blick noch Großbritannien Vorstellung der Barnimer Busgesellschaft mbh Die BBG ist ein kommunales

Mehr

Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund

Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund ALcit: J l'«:fj \~_ t-h,,'~ Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Karlsruher Verkehrsverbund Die Gesellschafterversammlung des Karlsruher Verkehrsverbundes (KW) erlässt folgende Satzung zum

Mehr

Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus

Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus VBB-Tarifinformation Fragen und Antworten zum neuen VBB-Tarifangebot VBB-Abo 65plus Stand: 28. Februar 2009 Rainer Sturm / PIXELIO, www.pixelio.de herausgegeben durch den: Was ist das VBB-Abo 65plus? Das

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24.

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. - 1 - Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Cuxhaven vom 11. März 2009 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 24. Juni 2009 Aufgrund der 7 und 36 Abs. 1 Ziffer 5 der Niedersächsischen

Mehr

8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern

8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern 8.5 Fahrrad-Tageskarte Bayern 8.5.1 Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen

Mehr

Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs.

Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs. Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113

Mehr

Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern

Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern Der öffentliche Personennahverkehr in Bayern Ministerialrat Carsten Fregin Referat Öffentlicher Verkehr auf Schiene und Straße Inhalt: ÖPNV Begriffsbestimmung Die wichtigsten Akteure des ÖPNV Der bayerische

Mehr

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge 1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:383839-2017:text:de:html Deutschland-Bremen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 2017/S 187-383839 Vorinformation für öffentliche

Mehr

6. Reisekomfort Ticket (RKT)

6. Reisekomfort Ticket (RKT) 21 Abschnitt 4 - Sondertarife 6. Reisekomfort Ticket (RKT) Ab dem 01. 01. 2013 gelten für das Reisekomfort Ticket (RKT) als relationsbezogener Kooperationstarif Bahn Bus im Bedienungsgebiet der VMO nachstehende

Mehr

Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme

Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme Die Fahrradmitnahme im Nahverkehr wird in Baden-Württemberg einheitlich Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme Ab Mai 2017 können im Regionalverkehr in ganz

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung Qualitätssicherungsvereinbarung zur Sicherung der ausreichenden Verkehrsbedienung bei eigenwirtschaftlichen Verkehren im Stadtverkehr Detmold Zwischen der Stadt Detmold Am Marktplatz 5 32756 Detmold (im

Mehr

Ihr Mobilitätsdienstleister im Landkreis OPR

Ihr Mobilitätsdienstleister im Landkreis OPR Ostprignitz-Ruppiner-Personennahverkehrsgesellschaft mbh Ihr Mobilitätsdienstleister im Landkreis OPR 2 Wir sorgen für Mobilität im Landkreis seit 20 Jahren Zu ihrem 20-jährigen Bestehen kann die ORP GmbH

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Bayern-Ticket Nacht Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 11. Dezember 2016 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn

Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn 1 Der Rufbus in der Prignitz flexible Ergänzung zu Bus und Bahn Holger Lossin Landkreis Prignitz 2 EW: 84.284 Größe: 2.123 km² 3 Landkreis Prignitz 4 Seniorenanteil heute in Europa meist noch höher als

Mehr

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom

Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom Leseexemplar S a t z u n g für die Schülerbeförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vom 15.01.2004 Aufgrund der 5 und 29 Abs. 2 Nr. 9 der Landkreisordnung vom 15. Okt. 1993 (GVBl. I S. 433) in Verbindung

Mehr

Geltungsbereich. (2) Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Augsburg und das Gebiet der Stadt Augsburg.

Geltungsbereich. (2) Das Pflichtfahrgebiet umfasst das Gebiet des Landkreises Augsburg und das Gebiet der Stadt Augsburg. Verordnung des Landratsamtes Augsburg über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Augsburg vom 01.04.2015 1 Geltungsbereich (1) Die in dieser Verordnung

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab 09.06.0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die

Mehr

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1106 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2589

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1106 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2589 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2784 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1106 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/2589 Unterbrechungen

Mehr

Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz)

Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz) Gesetz über die Aufgaben und die Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin (ÖPNV-Gesetz) Vom 27. Juni 1995 (GVBl. 1995, 390), zuletzt geändert durch Artikel III des Gesetzes

Mehr

Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die

Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die 143\ 1 KREIS SOEST Veröffentlichung der Gewährung eines ausschließlichen Rechts an die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH Krögerweg 11 48155 Münster Der Hochsauerlandkreis und der Kreis Soest haben an die

Mehr

FAQ zum VMT-Hopper-Ticket für den Kunden

FAQ zum VMT-Hopper-Ticket für den Kunden FAQ zum für den Kunden 1. Was ist ein Hopper-Ticket Thüringen? Das Hopper-Ticket Thüringen ist ein Tarifangebot der DB Regio, mit dem Sie innerhalb von Thüringen und Sachsen-Anhalt von jedem beliebigen

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung) Auf der Grundlage des 92 in Verbindung mit 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung

Mehr

Tarife & Preise. gültig ab 1. Januar 2015

Tarife & Preise. gültig ab 1. Januar 2015 Tarife & Preise gültig ab 1. Januar 2015 Wir haben für Sie das passende Angebot. Sehr geehrte Fahrgäste, liebe Kunden der VBBr, mit unserem Tarife & Preise Informationsheft möchten wir Ihnen unsere Fahrausweis-Angebote

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab. Dezember 06. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Das zukunftsweisende Mobilitätsangebot im Landkreis Vechta

Das zukunftsweisende Mobilitätsangebot im Landkreis Vechta Das zukunftsweisende Mobilitätsangebot im Landkreis Vechta Hintergrund Ergebnisse der Machbarkeitsstudie: Abgesehen von NordWestBahn im Landkreis Vechta kein akzeptables flächendeckendes ÖPNV-Angebot.

Mehr

Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV

Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV Ulf-D. Schwarz BSK-Geschäftsstellenleiter Runder Tisch Hintergrund Mai 2014: Veröffentlichung des STUVA-s zur

Mehr

VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ POTSDAM, POTSDAM- MITTELMARK, TELTOW-FLÄMING, BRANDENBURG AN DER HAVEL. Teltow, 7. Mai 2015

VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ POTSDAM, POTSDAM- MITTELMARK, TELTOW-FLÄMING, BRANDENBURG AN DER HAVEL. Teltow, 7. Mai 2015 VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ POTSDAM, POTSDAM- MITTELMARK, TELTOW-FLÄMING, BRANDENBURG AN DER HAVEL Teltow, 7. Mai 2015 VBB im Dialog Grußworte Bürgermeister Thomas Schmidt Stadt Teltow Susanne Henckel

Mehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Schienenpersonennahverkehr Schienenpersonennahverkehr 08. Juli 2016 SPNV Enquetekommission Ländliche Entwicklung 1 Das System des SPNV in Brandenburg Themen Rechtliche Grundlagen Finanzierungssystem Landesnahverkehrsplanung 08.

Mehr

Mit dem VeloBus ins Enz- und Nagoldtal. Vom 1. Mai bis 4. Oktober. Die Bahn macht mobil.

Mit dem VeloBus ins Enz- und Nagoldtal. Vom 1. Mai bis 4. Oktober. Die Bahn macht mobil. Mit dem VeloBus ins Enz- und Nagoldtal Vom 1. Mai bis 4. Oktober Die Bahn macht mobil. Mit Bus und Rad am Wochenende zum Enz- und Nagoldtalradweg Der Enz- und Nagoldtalradweg laden Sie ein, die Region

Mehr

VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH. Leistungsbeschreibung

VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH. Leistungsbeschreibung VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH Leistungsbeschreibung Konzeptionelle Beratung zur betriebsübergreifenden Fahrgastinformation und Anschlussüberwachung auf der Basis von Soll- und Echtzeitinformationen

Mehr

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte

1 Begriffserklärung. 2 Festsetzung und Geltungsbereich der Beförderungsentgelte BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE BEFÖRDERUNGSENTGELTE UND - BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKEHR MIT TAXEN (TAXITARIFORDNUNG) IM LANDKREIS UNTERALLGÄU vom 30. November 2015 (KABl 2015 S. 384) Das Landratsamt Unterallgäu

Mehr

Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer

Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer Ulf-D. Schwarz; Geschäftsstellenleiter Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter

Mehr

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person

3 Busverkehrsangebot Folgende Verkehrsunternehmen besaßen im Märkischen Kreis im Berichtsjahr 2016 Liniengenehmigungen für Busverkehre gemäß 42 Person Gesamtbericht gemäß Art. 7 Abs. 1 der VO (EG) 1370/2007 des Märkischen Kreises für das Berichtsjahr 2016 Stand: 05.12.2017 1 Einleitung Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche

Mehr

Unterwegs mit Bus & Bahn Brühl Köln

Unterwegs mit Bus & Bahn Brühl Köln Mobil in Weilerswist Unterwegs mit Bus & Bahn Brühl Köln Bild: Kreismedienzentrum 985 Friesheim Weilerswist 984 DB Vernich 986 Metternich 806 823 985 DB H Heimerzheim Lommersum DB Derkum Müggenhausen 806

Mehr

Qualitätsstandards. 1. Grundlagen der Erbringung von Hilfeleistungen gegenüber Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Qualitätsstandards. 1. Grundlagen der Erbringung von Hilfeleistungen gegenüber Fahrgästen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Qualitätsstandards für Hilfeleistungen des Beförderers für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität in Häfen und an Bord von Schiffen gemäß der EU- Verordnung Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte

Mehr

IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, Tarifbestimmungen

IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, Tarifbestimmungen IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, 03.09.2012 Tarifbestimmungen In der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau kommt im Stadtverkehr ein Einheitstarif (1,10 Euro) zur Anwendung. Der Entfernungstarif des

Mehr

Offenes Verfahren Schülerbeförderung FES-Schule

Offenes Verfahren Schülerbeförderung FES-Schule Offenes Verfahren Schülerbeförderung FES-Schule Bieterfragen und antworten (Stand 24.10.2017): Lfd. Bieterfrage: Nr.: 1 Bewerbungsbedingungen 6.1.3.4: Seite 29, 2. Absatz, 3. Spiegelstrich lautet: gültiger

Mehr

Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011

Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011 Schienenersatzverkehr Traunstein Freilassing Salzburg 27. April 14. Mai 2011 Bauinformation Ersatzfahrplan Gleisbauarbeiten Regio Bayern Erläuterungen zum SEV-Symbol Bei einem Schienenersatzverkehr sind

Mehr

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich

-Taxitarifordnung- V e r o r d n u n g. 1 Geltungsbereich Verordnung des Landratsamtes Deggendorf über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Deggendorf vom 20.10.2014 -Taxitarifordnung- Das Landratsamt Deggendorf

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth. Landrat Matthias Dießl

Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth. Landrat Matthias Dießl Best Practice: Ausschreibung von ÖPNV- Leistungen im Landkreis Fürth Landrat Matthias Dießl Übersicht 1. Vorstellung des Landkreises Fürth 2. Rahmenbedingungen für den ÖPNV im Landkreis Fürth 3. Erfahrungsbericht

Mehr

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26.

Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26. Verordnung über die Beförderungsentgelte für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Mittelsachsen Taxitarifverordnung vom 26. März 2015 Aufgrund 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 21.03.1961

Mehr

Neudruck. Geplanter Fahrplanwechsel 2015 weniger Haltestellen des Regionalexpress RE 2 in der Lausitz

Neudruck. Geplanter Fahrplanwechsel 2015 weniger Haltestellen des Regionalexpress RE 2 in der Lausitz Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1117 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 402 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/872 Wortlaut der Kleinen

Mehr

Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum

Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum DLR.de Folie 1 Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste für den ländlichen Raum Katharina Karnahl Institut für Verkehrssystemtechnik DLR e.v. 07.11.2016 DLR.de Folie 2 Intelligente und vernetzte Mobilitätsdienste

Mehr

Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh ÖPNV-Modell des Altmarkkreises Salzwedel in der Praxis

Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh ÖPNV-Modell des Altmarkkreises Salzwedel in der Praxis Personenverkehrsgesellschaft Altmarkkreis Salzwedel mbh Gliederung des Vortrages 1. Einleitung - Vorstellung des Unternehmens - Bediengebiet - Ausgangssituation - Busverkehr ausgerichtet auf den Schülerverkehr

Mehr

VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ UCKERMARK-BARNIM. Angermünde, 27. Mai 2015

VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ UCKERMARK-BARNIM. Angermünde, 27. Mai 2015 VBB IM DIALOG REGIONALKONFERENZ UCKERMARK-BARNIM Angermünde, 27. Mai 2015 VBB im Dialog Grußworte Beigeordneter Bernd Brandenburg Landkreis Uckermark Bürgermeister Wolfgang Krakow Stadt Angermünde Susanne

Mehr

Ticketkauf im VBB mit der VBB-App Bus&Bahn

Ticketkauf im VBB mit der VBB-App Bus&Bahn Ticketkauf im VBB mit der VBB-App Bus&Bahn Eine App, die alles kann auf Individueller und aktueller Routenplaner Pünktlichkeitsangaben von Bus und Bahn Anzeige der nächstgelegenen Stationen Favoritenfunktion

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade Aufgrund der 7 und 36 Absatz 1 Nr. 5 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) i.v.m. 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in den zur

Mehr

Zukunftsfähiger ÖPNV in der Schülerbeförderung

Zukunftsfähiger ÖPNV in der Schülerbeförderung Zukunftsfähiger ÖPNV in der Schülerbeförderung Ausgangslage Folie 1 Der Landkreis rund 340.000 Einwohner 356 qkm 13 Städte & Gemeinden max. Ost-West: 33 km - max. Nord-Süd: 21 km Folie 2 Der Landkreis

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen in der Fassung der 1. Änderungssatzung in Kraft getreten am 01.12.2016 Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage

Mehr

ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN

ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN ZUKUNFT DER LÄNDLICHEN REGIONEN Mobilität, Teilaspekt: SPNV Enquete-Kommission Landtag Brandenburg, 8. Juli 2016 Thomas Dill Bereichsleiter Center für Nahverkehrsund Qualitätsmanagement Der VBB an der

Mehr

Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis

Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis gemäß geändert durch die Beschlüsse Nr. 146-10/2008 KT vom 15.12.2008 und Nr. 250-18/2010 KT vom 26.04.2010 1 Anspruchsberechtigung für Schüler gemäß

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl als Person/Erwachsener berücksichtigt. Beförderungsbedingungen Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Bayern-Ticket Gültig ab 0.06.0. Grsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr),

Mehr

Anlage 8.1. Verkehrsfinanzierungs- und Verkehrsqualifizierungsvertrag Landkreis Greiz

Anlage 8.1. Verkehrsfinanzierungs- und Verkehrsqualifizierungsvertrag Landkreis Greiz Anlage 8.1 Verkehrsfinanzierungs- und Verkehrsqualifizierungsvertrag Landkreis Greiz Qualitätsanforderungen aus dem Verkehrsfinanzierungsvertrag mit den Verkehrsunternehmen im Landkreis Greiz 1. Bezogen

Mehr