Nahverkehr Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße Grevesmühlen

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1 1 Nahverkehr 2016 Grevesmühlener Busbetriebe GmbH Wismarsche Straße Grevesmühlen

2 2 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. Wo klemmt es? 3. Erste Lösungsansätze 4. Nahverkehrsplan Erwartungen 6. Unterstützung durch Landespolitik

3 3 1. Ausgangssituation 1.1. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Montag bis Freitag Schulzeit:

4 4 1. Ausgangssituation 1.2. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Montag bis Freitag Ferienzeit:

5 5 1. Ausgangssituation 1.3. Eingeschränktes Fahrplanangebot Fahrtenhäufigkeit Sonnabend, Sonntag, Feiertag:

6 6 2. Wo klemmt es? 2.1. Konzentration auf die Schülerbeförderung Landkreis stellt Schülerbeförderung sicher, darüber hinaus bislang kaum Vorgaben als Aufgabenträger ÖPNV Nur 55 % der Tage eines Jahres sind Schultage. An den schulfreien Tagen, also an fast der Hälfte der Tage eines Jahres, ist das ohnehin eingeschränkte Fahrplanangebot zusätzlich stark ausgedünnt.

7 7 2. Wo klemmt es? 2.2. Unternehmensstruktur Unternehmensstrukturen, die teilweise noch aus den Altkreisen von vor 1994 stammen, erschweren ein abgestimmtes Verkehrsangebot (im Bild Stand 2009).

8 8 2. Wo klemmt es? 2.3. Unübersichtliche Finanzierung 18 FAG ÖPNV 17 FAG Schülerbeförderung SonstÖPNVVLRL i.v.m 8 III ÖPNVG 113 V SchulG Konnexität Schulgesetznovelle BusRL i.v.m 8 VI ÖPNVG InvRL i.v.m 8 VI ÖPNVG AltBedFRL i.v.m 8 VI ÖPNVG AusglVO i.v.m 45a PBefG 148 SGB IX

9 9 2. Wo klemmt es? 2.4. Falsche Optimierungsanreize für die Verkehrsunternehmen Nachfrage Fahrgastpotential n/a Angebot /n km/a Umsatz /a Kosten

10 10 3. Anspruch an ÖPNV 2 ÖPNVG M-V Der ÖPNV soll eine bedarfsgerechte Versorgung in allen Teilen des Landes, auch in den dünn besiedelten Räumen, gewährleisten und als vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr ausgebaut werden. Eine bedarfsgerechte Anbindung der Wohngebiete ist anzustreben: an Arbeitsstätten an Schulen an öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen an Erholungsgebiete

11 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.1. Anrufbus Grevesmühlen (seit 14. Dezember 2009) 11

12 12 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.1. Anrufbus Grevesmühlen Zurzeit erzielt der Anrufbus ein Aufkommen von durchschnittlich ca. 42 Fahrgästen am Tag, wobei das Aufkommen witterungsbedingt deutlich schwankt.

13 13 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.2. Touristisches Mobilitätsangebot Boltenhagen Seit 21. Mai 2009 fahren Hotelgäste der Weißen Wiek kostenlos in allen Bussen des ÖPNV innerhalb der Gemeinde Boltenhagen. Seit dem 1. Juli 2009 werden auch die sonstigen Kurgäste gegen Vorlage der Kurkarte innerhalb Boltenhagens zu vergünstigten Konditionen befördert.

14 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.3. INMOD-Projekt 14

15 15 4. Erste bereits realisierte Lösungsansätze 4.4. Hand aufs Herz Studie Mobilität in Deutschland ermittelt durchschnittliche Werte von 5 % Anteil ÖV für ländliche Kreise. Der Regionalbusverkehr in Nordwestmecklenburg erreicht heute einen Anteil von nur 2,8 % am Modal Split.

16 16 5. Nahverkehrsplan Novelle des PBefG zur Umsetzung der EU VO 1370/2007 Landkreis als Aufgabenträger kann nunmehr ausschließliche Rechte gewähren, bisher nur die Genehmigungsbehörde (Landesamt) Hierzu kann ein öda erteilt werden. Der Nahverkehrsplan ist das wesentliche politische Instrument, mit dem die Vorgaben des öda bestimmt werden und die Finanzierung des ÖPNV geregelt und gesichert wird.

17 17 5. Nahverkehrsplan Beachtung wichtiger Nutzergruppen (Pendler, Freizeit, Eigenversorgung, Touristen) Pendler: Lübeck Schwerin LuP Hamburg Bad Doberan Rostock Lauenburg 2.000

18 18 5. Nahverkehrsplan Digitales Verkehrsmodell umfangreiche Datenerhebungen von Strukturdaten: Einwohnerverteilung Wohnorte Schüler und Schulstandorte Pendlerströme Arbeitsplätze Versorgungseinrichtungen Gastgewerbestandorte Straßennetz, Fahrzeugaufkommen Haltestellen ÖPNV- und SPNV-Linien und Fahrpläne

19 19 5. Nahverkehrsplan Stärken stärken Neue Fahrpläne Konzentration auf Potentiale

20 20 5. Nahverkehrsplan Neues Verkehrskonzept Konsequente Netzhierarchisierung mit folgenden Bestandteilen: angebotsorientiertes Taktnetz einschließlich Stadtverkehr Wismar nachfrageorientiertes Ergänzungsnetz einschließlich Alternativer Bedienformen

21 21 5. Nahverkehrsplan Neues Verkehrskonzept Bedienungsstandard Taktnetz Takt: Montag bis Freitag: 2-h-Takt, wobei nachfrageorientiert eine Taktverdichtung in der Hauptverkehrszeit zu einem 1-h-Takt erfolgen soll Samstag, Sonn- und Feiertag: 2-h-Takt, wobei nachfrageorientiert ein bedienungsfreies Zeitfenster von bis zu 4 Stunden zur Tagesmitte eingerichtet werden kann Zeiten: erste Ankunft in Schwerin, Wismar, Lübeck spätestens 7:00 Uhr letzte Abfahrt in Schwerin, Wismar, Lübeck frühestens 20:30 Uhr

22 22 5. Nahverkehrsplan Erreichbarkeit Summenfunktion Anschlussgrad Taktnetz

23 23 5. Nahverkehrsplan Neues Verkehrskonzept Bedienungsstandard Ergänzungsnetz Konventioneller Linienverkehr im Ergänzungsnetz Konventioneller Linienverkehr wenn zeitlich und räumlich ausreichende Nachfragebündelung Alternative Bedienformen im Ergänzungsnetz Grundangebotes montags bis freitags von 6:00 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr mit dem Zweck einer Anbindung an das Taktnetz flexible Bedienung im Bedarfslinien-, Richtungsband- und/oder Flächenbetrieb mit Umstiegssicherung in das Taktnetz zeitliche und räumliche Ausdehnung des Grundangebotes möglich (z.b. Taxi- Tarif, fifty-fifty-taxi-ticket usw.)

24 24 5. Nahverkehrsplan Neues Verkehrskonzept Mobilität neu denken

25 25 6. Erwartungen 6.1. Fahrgastströme Fahrgastströme heute / 2016 Je nach Fahrplanangebot und Tarifgestaltung Steigerung Fahrgastzahl (ohne Fahrschüler zwischen 140 bis 290 %

26 26 6. Erwartungen 6.3. Aufwand Fahrleistungen in km Alternative Bedienform Taktnetz Ergänzungsnetz Mehraufwand soll durch Mehreinnahmen an Fahrscheinentgelten gedeckt werden, ABER: besonderer Mehraufwand im Einführungsjahr bis zu 1 Mio. Kreistagsbeschluss zu Nahverkehrsplan und Finanzierung am

27 27 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.1. Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen nicht rechtssicher geregelt, inwieweit handelt es sich um Linienverkehr nach 42 PBefG. PBefG Novelle hat Genehmigungsfähigkeit zwar erweitert, da die besonders gelagerten Einzelfälle entfallen sind. Genehmigung als Linienverkehr aber nur, wenn die alternative Bedienform dem Linienverkehr am meisten entspricht ( 2 Abs. 6 PBefG) Welche Arten alternativer Bedienformen sind danach als Linienverkehr genehmigungsfähig? Keine eindeutige Klärung durch die Rechtsprechung Rechtsunsicherheit für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Ziel: Genehmigung von alternativen Bedienformen erleichtern

28 28 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.2. Genehmigungsfähigkeit alternativer Bedienformen Rechtssicherheit für Verkehrsunternehmen und Genehmigungsbehörden schaffen Unterstützung alternativer Bedienformen Anrufbus im Richtungsbandbetrieb = Linienverkehr Klare Vorgaben der Landesregierung (EM) für die Genehmigungsbehörde (Verwaltungsvorschrift) Landesregierung: Bundesratsinitiative zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für alternative Bedienformen: Bundesgesetzgeber muss rechtssichere Regelung für alternative Bedienformen im PBefG schaffen

29 29 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.3. Finanzielle Unterstützung in der Anlaufphase Jede Veränderung braucht ihre Zeit! Beispiel Altmarkkreis Salzwedel Fahrgäste nutzten Anrufbus im ersten Jahr Innerhalb von drei Jahren Verdopplung Finanzielle Unterstützung der Landkreise bei der Neuausrichtung des ÖPNV dringend erforderlich

30 30 7. Unterstützung durch Landespolitik 7.4. Neuregelung der ÖPNV-Finanzierung Verantwortung und Budget vereinheitlichen: Budgetierung aller Landesmittel auf die Landkreise nach transparenten Kriterien (siehe Brandenburg) keine weiteren Mittelkürzungen für den straßengebundenen ÖPNV, zügig Planungssicherheit schaffen, Mittel an Aufgabenträger zahlen als gesetzliche Zuweisung und nicht an Verkehrsunternehmen neben rein strukturbedingten Finanzierungsgrundlagen: Erfolge honorieren, Änderungsprozesse aktiv finanziell unterstützen Novelle des ÖPNVG M-V erforderlich

31 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich beantworte gern Ihre Fragen. Stefan Lösel Geschäftsführer NAHBUS - Grevesmühlener Busbetriebe GmbH

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