Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)
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1 Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) im innerdeutschen Verkehr, der České dráhy a. s. im innertschechischen Verkehr sowie die GCC-CIV/PRR und SCIC-NRT bzw. SCIC-RPT für grenzüberschreitende Fahrten, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt. 2. Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für grenzüberschreitende Fahrten entlang der Eisenbahnlinie U28 mit Start in Tschechien und Ziel in Deutschland oder umgekehrt. 3. Aktionszeitraum Das Angebot gilt unbefristet. 4. Fahrkarten 4.1 Die Angebote können genutzt werden von: - erwachsenen Personen - Kindern - Schülern/Studenten - Fahrrädern - Hunden 4.2 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden ohne Fahrkarte unentgeltlich befördert. Dies gilt ebenso für Vollzugsbedienstete der Bundespolizei bei gemeinsamer Bestreifung mit tschechischen Vollzugsbediensteten. 4.3 Die Angebote berechtigen zur Fahrt in Zügen der Produktklasse C (RB) der DB Regio AG sowie in Personenzügen (Os) der České dráhy a. s. 4.4 Die Angebote gelten je nach Fahrausweisart an den auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstagen für: - Eine einmalige Fahrt (Einzelfahrt Person, Fahrrad, Hund) bis max. 6:00 Uhr Folgetag - Eine Hin- und Rückfahrt an zwei aufeinander folgenden Tagen (Hinfahrt zwingend am ersten Geltungstag) bis 24 Uhr des zweiten Tages - Beliebig viele Fahrten (7-Tage-Karte, 30-Tage-Karte, 90-Tage-Karte) bis 24 Uhr des letzten Geltungstages. Fahrkarten werden grundsätzlich nur mit eingetragener zeitlicher Gültigkeit und relationsbezogen ausgegeben. Ausgenommen davon sind Einzelfahrten im Vorverkauf. Diese werden zur Entwertung ausgegeben. Die Entwertung in Deutschland muss vor Fahrtbeginn an den auf den Stationen vorhandenen Entwertern durch den Fahrgast vorgenommen werden. Bei Fahrtbeginn in Tschechien erfolgt die Entwertung im Zug durch das Zugpersonal. Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt sind nur einmalig am Tag der Hinfahrt zu entwerten. Die Fahrausweise werden mit einer Vorverkaufsfrist von bis max. 30 Tage am Fahrausweisverkaufsautomat ausgegeben. Zeitkarten sind mit einer entsprechenden zeitlichen Gültigkeit mittels Aufdruck gekennzeichnet. 4.5 Es werden jeweils zum Normalpreis und ermäßigt ausgegeben: - Einzelfahrkarten für die einfache Fahrt - Einzelfahrkarten für die Hin- und Rückfahrt - Zeitfahrausweise für 7, 30 und 90 Tage Seite 1
2 Ermäßigungsberechtigt sind Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahre. Darüber hinaus erhalten Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - allgemeinbildender Schulen - berufsbildender Schulen - Förderschulen - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges - Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien Zeitfahrausweise zum ermäßigten Fahrpreis, welche vom Inhaber mit Vor- und Nachnamen handschriftlich und unauslöschlich spätestens bei Fahrtantritt zu versehen sind. Die Berechtigung für den ermäßigten Fahrpreis wird mit dem Schüler- bzw. Studentenausweis oder einer gültigen Kundenkarte des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) nachgewiesen. Bei einer Kontrolle sind Zeitfahrausweis und Berechtigungsnachweis zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis dem Zugbegleitpersonal vorzuweisen. 5. Beförderungsentgelte für Personen, Fahrräder und Hunde 5.1 Die Beförderungsentgelte der unter 4.5 beschriebenen Fahrkartenangebote können Tabelle 1 entnommen werden. Das Fahrgeld ist grundsätzlich in EURO (EUR) zu entrichten. Bei Zahlung in Tschechischen Kronen (CZK) in Tschechien oder gemäß 6.1 im Zug gilt der einheitliche Bahnumrechnungskurs (JZK) der České dráhy a. s. Im Fall der Barzahlung ist das Fahrgeld abgezählt bereitzuhalten. Die relationsbezogenen Tarifschlüssel sind in Tabelle 3 abgebildet. Die Einzelfahrscheine für Fahrräder und Hunde gelten nur in Zusammenhang mit einem Fahrschein für Personen zum U28-Tarif. 5.2 Alle Fahrkarten werden nur für die 2. Wagenklasse ausgegeben; ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist ausgeschlossen. 5.3 Weitere Ermäßigungen auf den Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif) sind ausgeschlossen. 6. Vertrieb 6.1 Alle Fahrausweise können im Bordverkauf beim Kundenbetreuer sowie in Tschechien an stationären Verkaufsstellen der České dráhy a. s. erworben werden. 6.2 Ein Fahrausweisverkauf erfolgt auch über DB-eigene Fahrausweisautomaten sowie DB Reisezentren und DB Agenturen innerhalb des VVO-Verbundraumes. 7. Rücknahme, Umtausch und Erstattung 7.1 Die Rücknahme oder der Umtausch von Fahrkarten ist unentgeltlich vor dem ersten Geltungstag möglich. 7.2 Darüber hinaus werden Zeitkarten auch nach dem ersten Geltungstag anteilig erstattet, indem das Beförderungsentgelt für die Zeitkarte unter Anrechnung des Beförderungsentgeltes für eine durchgeführte Hin- und Rückfahrt je Kalendertag auf die seit Beginn der Gültigkeit aufgelaufene Anzahl von Tagen auf formlosen Antrag gegen Vorlage des Fahrausweises erstattet wird. Für die Festlegung des Zeitpunktes, bis zu dem Fahrten als durchgeführt gelten, ist der Tag der Rückgabe der Zeitkarte maßgebend. Ein früherer Zeitpunkt kann nur bei ermäßigten, personengebundenen Zeitkarten berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse über Krankheit, Unfall oder Tod des Fahrgastes vorgelegt wird. Erstattungsanträge sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises zu stellen. Seite 2
3 Von dem zu erstattenden Betrag werden ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 EUR bzw. 50,00 CZK sowie eine etwaige Überweisungsgebühr abgezogen. Das Bearbeitungsentgelt und eine etwaige Überweisungsgebühr werden nicht abgezogen, wenn die Erstattung aufgrund von Umständen beantragt wird, die das Unternehmen zu vertreten hat. 7.3 Die Rücknahme, der Umtausch oder die Erstattung von Fahrkarten gemäß 7.1 und 7.2 erfolgt an stationären, personalbedienten Verkaufsstellen der České dráhy a. s. und an DB Reisezentren und DB Agenturen gemäß Sofern es sich um Ansprüche nach Artikel 16 der Verordnung (EG) 1371/2007 handelt, erfolgt eine Erstattung entsprechend Nr der Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr) bzw. GCC-CIV/PRR. 7.5 Für Entschädigungsansprüche nach Artikel 17 der Verordnung (EG) 1371/2007 gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr bzw. GCC-CIV/PRR 8. Sicherung gegen Missbrauch Der Weiterverkauf von benutzten Fahrkarten des Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif) ist nicht gestattet. Seite 3
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