3.2 Tickets Zusätzlich können nachfolgend aufgeführte ermäßigte Tickets erworben werden:
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- Eva Blau
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1 Seite 1 Abschnitt 6 Sondertarife Sondertarife 3. Bus Bahn -Ticket gültig für die Mitgliedsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff: 1. Demminer Verkehrsgesellschaft mbh, Quitzerower Weg 13e, Demmin 2. Verkehrsbetrieb Greifswald-Land GmbH, Zum Vossberg 7, Helmshagen Sitz der Geschäftsführung: Heinrich-Hertz-Straße 2, Anklam 3. Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Strelitz mbh (VMS), Radelandweg 4-6, Neustrelitz 4. Personenverkehr GmbH Müritz, Strelitzer Straße 137, Waren (Müritz) gültig ab: 01. Januar Geltungsbereich Das Bus - Bahn-Ticket gilt nur auf den, für den Schienenpersonennahverkehr, als Bahnersatzverkehr, genehmigten Strecken im Bedienungsgebiet der VMO. Diese sind im jeweils gültigen Fahrplan durch die Fußnote Z gekennzeichnet. Es gilt der jeweils gültige Gemeinschaftstarif der VMO. 3.2 Tickets Zusätzlich können nachfolgend aufgeführte ermäßigte Tickets erworben werden: Bus-Bahn-Ticket 25% Für Inhaber der BahnCard 25 wird eine Ermäßigung zu 25 v. H. gegenüber dem Einzelfahrausweis - jedermann gewährt. Bus Bahn-Ticket-Kind 25% Für Inhaber der BahnCard 25% wird eine Ermäßigung zu 25 v. H. gegenüber dem Einzelfahrausweis ermäßigt gewährt. Bus Bahn-Ticket 50% Für Inhaber der BahnCard 50 wird eine Ermäßigung zu 50 v.h. gegenüber dem Einzelfahrausweis - jedermann gewährt. Bus Bahn Ticket Kind 50% Für Inhaber der BahnCard 50% wird eine Ermäßigung zu 50 v. H. gegenüber dem Einzelfahrausweis ermäßigt gewährt. Bus-Bahn-Ticket 100% Inhaber der BahnCard 100% fahren frei. 3.6 Beförderungsbedingungen Für die Beförderung von Personen und Sachen gelten auch die Besonderen Beförderungsbedingungen / Bestimmungen des jeweils gültigen Gemeinschaftstarifs der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff. Die Fahrpreistabelle für den Sondertarif, Abschnitt 6, Pkt. 3 Bus Bahn Ticket, ist Bestandteil des Tarifs und als Anlage2, Abschnitt 6, beigefügt.
2 Anlage 2 Abschnitt 6 Punkt 3 (Bearbeitungsstand ) Seite 1 von 1 Anlage 2 Fahrpreistabelle der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff für den Regionallinienverkehr in Euro (gültig ab: ) zutreffend für: Demminer Verkehrsgesellschaft mbh, Verkehrsbetrieb Greifswald Land GmbH Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Strelitz mbh (VMS), Personenverkehr GmbH Müritz Tarif Preis- Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket Tarif Preis- Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket Bus-Bahn-Ticket KM stufe 25% ermäßigt Kind 25% ermäßigt 50% ermäßigt Kind 50% ermäßigt KM stufe 25% ermäßigt Kind 25% ermäßigt 50% ermäßigt Kind 50% ermäßigt ,10 0,80 0,70 0, ,30 3,20 2,80 2, ,10 0,80 0,70 0, ,40 3,20 2,90 2, ,10 0,80 0,70 0, ,50 3,30 3,00 2, ,10 0,80 0,70 0, ,70 3,40 3,10 2, ,10 0,80 0,70 0, ,70 3,50 3,20 2, ,10 0,80 0,70 0, ,80 3,50 3,20 2, ,20 0,90 0,80 0, ,90 3,60 3,30 2, ,40 1,00 0,90 0, ,00 3,70 3,30 2, ,40 1,10 1,00 0, ,00 3,80 3,40 2, ,60 1,20 1,10 0, ,10 3,80 3,40 2, ,60 1,20 1,10 0, ,30 3,90 3,50 2, ,70 1,30 1,20 0, ,30 3,80 3,60 2, ,90 1,40 1,30 0, ,40 4,10 3,60 2, ,00 1,40 1,40 1, ,50 4,10 3,70 2, ,30 1,60 1,50 1, ,60 4,20 3,70 2, ,30 1,60 1,50 1, ,60 4,30 3,80 2, ,30 1,60 1,50 1, ,70 4,40 3,80 2, ,40 1,70 1,60 1, ,70 4,40 3,80 2, ,50 1,70 1,70 1, ,80 4,40 3,90 3, ,60 1,80 1,70 1, ,80 4,40 3,90 3, ,60 1,90 1,80 1, ,90 4,50 3,90 3, ,70 2,00 1,80 1, ,90 4,50 3,90 3, ,80 2,00 1,80 1, ,90 4,60 4,00 3, ,90 2,10 1,90 1, ,00 4,60 4,00 3, ,90 2,20 2,00 1, ,00 4,70 4,00 3, ,00 2,20 2,00 1, ,10 4,70 4,10 3, ,10 2,30 2,10 1, ,10 4,70 4,10 3, ,20 2,30 2,10 1, ,20 4,70 4,10 3, ,20 2,30 2,20 1, ,20 4,80 4,20 3, ,40 2,40 2,30 1, ,20 4,80 4,20 3, ,50 2,50 2,30 1, ,30 4,90 4,20 3, ,50 2,60 2,40 1, ,40 4,90 4,30 3, ,60 2,60 2,40 1, ,50 5,00 4,30 3, ,80 2,70 2,50 1, ,50 5,00 4,40 3, ,90 2,80 2,60 1, ,60 5,00 4,40 3, ,10 2,90 2,70 1, ,70 5,00 4,50 3, ,10 2,90 2,80 2, ,80 5,10 4,50 3, ,20 3,10 2,80 2,10
3 Seite 2 Abschnitt 6 Sondertarife 9. SchülerFerienTicket M-V gültig für die Mitgliedsunternehmen der Verkehrgemeinschaft Müritz-Oderhaff: 1. Anklamer Verkehrsgesellschaft mbh, Heinrich Hertz Straße 2, Anklam 2. B. B. - Reisen GmbH, Augustastrasse 33, Neustrelitz 3. Demminer Verkehrsgesellschaft mbh, Quitzerower Weg 13e, Demmin 4. Omnibusbetrieb Jörg Pasternak, Wendenstraße 74, Lassan 5. Personenverkehr GmbH Müritz, Strelitzer Straße 137, Waren (Müritz) 6. Verkehrsbetrieb Greifswald Land GmbH, Zum Vossberg 7, Helmshagen Sitz der Geschäftsführung: Heinrich Hertz - Straße 2, Anklam 7. Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Strelitz mbh (VMS), Woldegker Chaussee 35, Neustrelitz 8. Verkehrsgesellschaft Uecker-Randow mbh, Ukranenstraße 8, Torgelow 9. Ostseebus GmbH Ahlbeck, An der Feuerwehr 3-4, Seebad Ahlbeck 10. Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH, Warliner Straße 6, Neubrandenburg 11. Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße 19 21, Greifswald 12. Ostseeland Verkehr GmbH, Warliner Straße 25, Neubrandenburg letzte Tarifzustimmung: 25. Mai Grundlage Auf Grundlage eines Vertrages wird für die Sommerferien des Landes Mecklenburg- Vorpommern unter Koordinierung der VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern (VMV) als gemeinsames Angebot aller SPNV- und ÖPNV-Unternehmen für das Land Mecklenburg Vorpommern ein SchülerFerienTicket (SFT) herausgegeben. 2. Zielfunktion Mit dem SchülerFerienTicket (SFT) sollen Schüler und Schulabgänger des aktuellen Schuljahres allgemeinbildender Schulen bis einschließlich Klasse 13 die Möglichkeit haben öffentliche Verkehrsmittel mit einem Ticket zu nutzen. Das SchülerFerienTicket (SFT) soll damit gleichzeitig die Nutzungsparameter aller beteiligten ÖPNV- und SPNV- Unternehmen verbessern helfen. 3. Berechtigter Personenkreis Berechtigte Nutzung des SchülerFerienTickets (SFT) sind Schüler und Schulabgänger des aktuellen Schuljahres allgemeinbildender Schulen (Grund-, Haupt-, Gesamt-, Real- und Förderschulen, Gymnasien und diesen Schulen gleichgestellte Privatschule) bis einschließlich Klasse 13. Die Berechtigung zur Inanspruchnahme des SchülerFerienTickets (SFT) ist bei der Nutzung durch den Schülerausweis bzw. durch einen vergleichbaren Berechtigungsausweis (wie z. B. der Schülerkarte, Schülerberechtigung und ähnliche Nachweise) zu belegen. Das SchülerFerienTicket (SFT) ist personengebunden und nicht übertragbar. Das SchülerFerienTicket (SFT) gilt nicht für Auszubildende und Studenten.
4 Seite 3 Abschnitt 6 Sondertarife 4. Geltungsbereich Das SchülerFerienTicket (SFT) gilt landesweit für Mecklenburg-Vorpommern in allen Verkehrsmitteln der Regional- und Stadtliniennetze der ÖPNV-Unternehmen sowie in allen Nahverkehrszügen der 2. Wagenklasse auf den Strecken der SPNV - Unternehmen. Ein Übergang in die 1. Klasse ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs und von Sonderzügen. Die BahnCard findet beim Erwerb des SchülerFerienTickets (SFT) keine Anwendung. Das SchülerFerienTicket (SFT) gilt für die Personenschifffahrt der Unternehmen antaris Seetouristik und Wassersport GmbH und Weiße Flotte GmbH für die Fährverbindungen Warnemünde Hohe Düne, Schmarl Oldendorf und Kabutzenhof Gehlsdorf des Verkehrsverbundes Warnow GmbH. Im Bereich Rügen/Hiddensee erhalten Schüler gegen Vorlage des SchülerFerienTickets (SFT) bei den Unternehmen Reederei Hiddensee GmbH und Reederei Ostsee-Tour einen ermäßigten Fahrausweis entsprechend gültigen Tarifen, gemäß Anlage 1. Weitere Ermäßigungen bei der Nutzung des SchülerFerienTickets (SFT) werden nicht gewährt. 5. Gültigkeitszeitraum Der Gültigkeitszeitraum erstreckt sich jeweils auf die durch das Kultusministerium festgelegten Sommerferien 2003 und die der Folgejahre des Landes Mecklenburg Vorpommern. 6. Verkaufspreis und Verkaufsmodalitäten Der Verkaufspreis des SchülerFerienTickets (SFT) beträgt 27,00. Der Verkauf des SchülerFerienTickets (SFT) erfolgt durch die SPNV Unternehmen, durch die in den Verkehrsgemeinschaften und des Verkehrsverbundes organisierten Unternehmen sowie durch den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, der Nahverkehr Stralsund GmbH, Rugia Reisen, die Rügener Personennahverkehrs GmbH sowie der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH. Der Kauf des SchülerFerienTickets (SFT) ist ohne Nachweis der Berechtigung möglich. 7. Ausschluss der missbräuchlichen Nutzung Auf dem SchülerFerienTicket (SFT) sind die persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift) des Inhabers einzutragen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. SchülerFerienTickets (SFT) ohne diese eingetragenen Daten sind ungültige Fahrausweise. 8. Rücknahme Die Rücknahme von SchülerFerienTickets (SFT) ist nur vor dem ersten Gültigkeitstag und bei dem Unternehmen, bei dem es erworben wurde, möglich. Eine Ausnahme bildet die VO über die AllgBefBed 10 Abs Sonstiges Es gelten die Beförderungsbestimmungen der Schienenpersonennahverkehrsunternehmen, der Verkehrsgemeinschaften, des Verbundes und der einzelnen Verkehrsunternehmen, dessen bzw. deren Verkehrsmittel jeweils benutzt werden.
5 Seite 4 Abschnitt 6 Sondertarife 11. Sonder- und Anerkennungstarif für die Stadtverkehre Greifswald und Anklam gültig für die Mitgliedsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff: 1. Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH, Gützkower Landstraße Verkehrsbetrieb Greifswald Land GmbH, Zum Vossberg Greifswald 3. Anklamer Verkehrsgesellschaft mbh, Heinrich- Herz- Straße 2, Anklam 4. Demminer Verkehrsgesellschaft mbh, Quitzerower Weg 13e, Demmin 5. Ostseebus GmbH, An der Feuerwehr Seebad Ahlbeck gültig ab : Geltungsbereich Das Anschlussticket für 0,50 kann in Verbindung mit den Regionalfahrausweis beim Fahrpersonal des einfahrenden Regionallinienverkehrs innerhalb der Stadt Greifswald und Anklam, sofern diese Fahrausweise als Fahrziel Greifswald bzw. Anklam haben, erworben werden und im Stadtverkehr Greifswald bzw. im Stadtverkehr Anklam für eine Fahrt genutzt werden. Die Verkehrsbetriebe des einfahrenden Regionallinienverkehrs erkennen innerhalb der Stadt Greifswald und Anklam alle Fahrscheine des Stadtlinienverkehrs auf den Regionalverkehrslinien innerhalb der Stadtgebiete Greifswald und Anklam an Fahrausweise des Regionalverkehrs die im Stadtverkehr anerkannt werden alle Regionalfahrausweise + ein Anschlussticket 0,50 mit Fahrziel Greifswald bzw. Anklam das Anschlussticket gilt für eine Fahrt (ohne Umstieg) mit dem Stadtverkehr Greifswald bzw. Anklam des Stadtverkehrs die im Regionalverkehr innerhalb der Stadtgebiete anerkannt werden alle Stadtfahrausweise der Stadtverkehre Greifswald bzw. Anklam 11.3 Gültigkeit der Fahrausweise Das Anschlussticket gilt für eine Fahrt (ohne Umstieg) am Tag des Ausstellungsdatums im Stadtverkehr Beförderungsbedingungen Für die Beförderung von Personen und Sachen gelten auch die Besonderen Beförderungsbedingungen/Bestimmungen des Unternehmens, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden.
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