Quellen zur Geschichte der Göppinger Oberhofenkirche ( 1439, 1447) aus dem Lehenkopialbuch Konrads von Weinsberg und dem Weinsberger Archiv

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1 Quellen zur Geschichte der Göppinger Oberhofenkirche ( 1439, 1447) aus dem Lehenkopialbuch Konrads von Weinsberg und dem Weinsberger Archiv Klaus Graf Die folgenden Zeilen möchten auf fünf Schriftstücke aufmerksam machen, die dank der Uberlieferungsbildung des Erbkämrnerers Konrad von Weinsberg erhalten geblieben sind.' Vier davon betreffen die Umwandlung eines weinsbergischen Lehens in Eigen, nämlich des Zehntanteils in Holzhausen bei Eschach (Ostalbkreis) im Jahr 1439j ein Schreiben von Vogt und Gericht zu Göppingen von 1447 bezieht sich auf den im Gegenzug hr Konrad von Weinsberg auszurichtenden Jahrtag in Göppingen. Die fünf Schriftstücke sind im Anhang dieses Beitrags ediert. Am 27. Mai 1439 teilte der Ulmer Bürger Konrad von Rinderbach seinem Lehensherrn, dem Erbkämmerer Konrad von Weinsberg, mit, daß er die von Konrad zu Lehen gehenden zwei Drittel des Groß- und Kleinzehnten in Holzhausen samt vier Fudern Zehntheu an die Pfleger der Marienkirche zu Oberhofen bei Göppingen verkauft habe. Er bat Konrad von Weinsberg, das Lehen den Käufern zu verleihen. Die Urkunde trug außer dem Siegel ihres Ausstellers auch die Siegel zweier Gmünder Lehensleute des Weinsbergers, Paul von Rinderbach und Jörg Stöbenhaber. Am nächsten Tag erläuterte Konrad von Rinderbach die Angelegenheit in einem verschlossenen Begleitschreiben, das die Oberhofen- Pfleger dem Erbkämmerer vorweisen sollten. Er bat seinen Lehensherrn darin um die Verleihung des Lehens an die Verkäufer unter Hinweis auf die Verehrung der Gottesmutter, mwan sie in dem vorbenanten goczhuß ire grosse schinbare wunderzaichen wircket, darumb grosser zulauff dahin ist=. Die Oberhofen- Pfleger trafen den vielbeschäftigten Reichspolitiker in Villingen an. Von hier aus schrieb er am 3. Juni 1439 seinem Schreiber Johannes Stoffar auf der Burg Guttenberg und gab diesem den Auftrag, die Angelegenheit zu erledigen. Offenbar hatte Konrad von Weinsberg mit den Oberhofenpflegem vereinbart, daß der Zehntanteil in das Eigentum der Kirche übergehen sollte. Im Gegenzug sollte ein Jahrtag hr den Weinsberger abgehalten werden. Der Schreiber erhielt die Modalitäten der Stiftung genau mitgeteilt, die er in drei Urkunden aufnehmen sollte. Je eine Ausfertigung sollte nach dem Willen des Erbkämmerers der Kaplan der Oberhofenkirche, der Göppinger Pfarrer und der Göppinger Rat erhalten. Außerdem sollte der Schreiber eine Abschrift davon in Konrads mregi- Ster<< aufnehmen. Die Urkunde, mit der Konrad von Weinsberg dem Verkauf des Zehntanteils zustimmte und die Bestimmungen für den Jahrtag festlegte, ist

2 Klaus Graf von seinem Schreiber am 10. Juni 1439 in Guttenberg ausgestellt und vielleicht auch mit Konrads Siegel besiegelt worden. Am gleichen Tag befand sich der vielbeschäftigte Diplomat nämlich nicht auf Burg Guttenberg, er war vielmehr in hochpolitischer Mission im Schiff von Mainz nach Koblenz unter weg^.^ Stoffar sollte die Urkunde dem gleichen Boten geben, der den Auftrag vom 3. Juni mit sich führte. Da es zusätzlich noch heißt, daß Stoffar sich seine Schreibgebühren (~.dynu recht«) auszahlen lassen und in einem - im Lehenkopialbuch nicht abgeschriebenen und daher auch nicht überlieferten - Schreiben an Pfarrer und Rat zu Göppingen erklären sollte, daß sein Herr sich aus Zeitmangel nicht selbst um die Sache kümmern könne, erscheint folgender Ablauf am plausibelsten: Ein Göppinger Bote begab sich mit dem Schreiben Konrads vom 3. Juni nach Burg Guttenberg und nahm von dort die am 10. Juni ausgestellte und besiegelte Urkunde Konrads nach Göppingen mit. Konrad von Weinsberg, der damals als Protektor des Basler Konzils alle Hände voll zu tun hatte, hat die Angelegenheit in effizienter Weise an seinen Schreiber delegiert. Vielbeschäftigt wie er war, registrierte er nicht, daß die Oberhofenkirche keine Kapelle, sondern die Pfarrkirche war. Auch wußte er nicht, ob es in Göppingen ein Spital gab und daß nicht Bürgermeister und Rat, sondern eher Vogt und Gericht zuständig waren. Daß sich die Jahrtagsstiftung auf die Auflösung des weinsbergischen Lehensnexus, d. h. auf die Eignung des Zehntanteils, bezog, kommt in seinem Schreiben vom 3. Juni nicht zum Ausdruck und wird folgerichtig auch nicht in der danach angefertigten Urkunde vom 10. Juni erwähnt. Der spätere Vermerk im Lehenbuch..ist geeygen.1 und die Tatsache, daß in dem gleich zu nennenden Schreiben der Göppinger Vogt und das Gericht von.~fryung«des Zehnts und von dem Lehensband in der Vergangenheitsform sprechen, lassen daran jedoch keinen Zweifel. Während die vier bisher erwähnten Dokumente abschriftlich im Weinsberger Lehenkopialbuch überliefert sind, ist das Schreiben des Göppinger Vogtes Hans Schwindel und des dortigen Gerichts vom 21. August 1447 (Montag vor dem Tag des hl. Bartholomäus) an Konrad von Weinsberg im Original im Weinsberger Archiv (heute im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein) erhalten geblieben. Die Absender schickten einen Boten zu Konrad mit der Mitteilung, daß sie die Anlage zweier Seel- und Präsenzbücher für die Göppinger Geistlichkeit planten und schlugen ihm eine Verbesserung seiner Jahrtagsstiftung vor. Ob der Erbkämmerer auf dieses Angebot eingegangen ist, ist nicht bekannt. 12 Mariendarstellungim Ritterfreskoin der Oberhofenkirche Göppingen, Mitte 15. Iahrhundert

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4 Klaus Graf Konrad von Rinderbach und der Besitz der Oberhofenkirche in Holzhausen und Lein weiler Der Verkäufer des Holzhausener Zehntanteils, der Ulmer Bürger Konrad von Rinderbach, entstammt dem vornehmsten Stadtgeschlecht der Reichsstadt Gmünd, den Herren von Rinderba~h.~ Seine Herkunft wird erstmals in einer Urkunde vom 30. Januar 1411 faßbar, als Klara Strölerin (aus der vornehmen Ulmer Patrizierfamilie Strölin), die Witwe des Konrad von Rinderbach, und ihr Tochtermann Otto Kraft, Bürger zu Ulm, die ihr und ihrem minderjährigen Sohn Konrad gehörigen fünf Güter zu Hermannsfeld (bei Essingen) an Georg von Woellwarth d. J. zu Lauterburg um 750 rheinische Gulden verkauften. Als Bürgen erscheinen Angehörige der Ulmer Patrizierfamilien Strölin, Ungelter und Rot und der Gmünder Familie Feierabend war Konrad von Rinderbach bereits volljährig, als er zusammen mit seiner.mutter und seinem Schwager Otto Kraft einen Zins aus Fleischbänken an die Stadt Gmünd ~erkaufte.~ 1427 wird er als Bürger zu Ulm be~eichnet.~ Letztmals erwähnen die Gmünder Urkunden Konrad von Rinderbach im Jahr 1443, während seine Mutter noch 1454 lebte.7 Ulmer Urkunden, in denen er bezeugt ist, sind bislang nicht bekanntgew~rden.~ Sein Vater war vermutlich jener Konrad d. Ä. von Rinderbach, der am 3. Oktober 1403 Engelhard von Weinsberg mitteilte, er habe das Gütlein zu Haubersbronn seinem Vetter Hans von Rinderbach erkauft.^ Da es in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Gmünd mindestens zwei verschiedene Personen des Namens Konrad von Rinderbach gab, deren Vater Walter hieß und die einen Bruder Johannes (Hans) hatten, mag das genealogischl Puzzle um die genaue Abstammung des Ulmer Bürgers Konrad von Rinderbach hier ungelöst bleiben. l lebte ein Angehöriger des weitverzweigten Geschlechts von Rinderbach in Göppingen: Hans von Rinderbachl' - möglicherweise erklärt sich so der Verkauf von Besitz durch Konrad von Rinderbach an die Göppinger Oberhofenkirche. Der wohl 1439 erfolgte Verkauf des Zehntanteils in Holzhausen war vielleicht nicht das einzige Geschäft, das er mit der Göppinger Pfarrkirche abschloß bis 1446 besaß die Oberhofenkirche einen ganzen Weiler an der Lein: Leinweiler (Gemeinde Schechingen, Ostalbkreis). Die Beschreibung des Oberamts Aalen führt aus:,.zuerst finden wir Leinweiler im Besitze von Ulrich und Hans den Haggen, Söhne Alberts des Haggen und seiner Gemahlin Adelheid V. Rechberg-Heuchlingen, zu welcher Herrschaft Leinweiler wahrscheinlich ursprünglich gehörte. Die Hacken verkauften (1370) an Hans Stöbenhaber zu Gmünd, dessen Erben 1408 an Paul von Rinderbach, mehrere Herren und Frauen V. Rinderbach aber verkaufen 1441 Leinweiler um 1850 fl. an das Kloster Oberhofen [!I bei Göppingen, welches 1446 den Ort um 1600 fl. an Hans Matthias V. Lauchheim (zu Gmünd) abtrat. Auch dieser besaß Leinweiler nur kurz; schon 1467 hat er es -samt Kirchsatz, Gütern und eigenen Leuten um 1550 fl. an Jörg Adelmann verkauft, bei dessen Familie es seitdem geblieben ist(<.i2 Lei-

5 Göppinger 0 berhofenkirche der ließ sich im Adelmannschen Archiv zu Hohenstadt von den Quellen dieser Darstellung lediglich die Urkunde vom 5. November 1467 ermitteln: Hans Matilß von Louchain, Bürger zu Gmünd, verkauft Junker Jörg Adelmann zu Neubronn sein Dorf an der Lein genannt -Lynwilercc um 1550 rheinische Gulden. Ausdrücklich erwähnt die Urkunde, daß der Verkäufer die.,elter brieffcc, also die Vorurkunden, herausgeben sollte.13 Damals dürften die Urkunden von 1370, 1408, 1441 und 1446 in das Adelmannsche Archiv gekommen sein. Möglicherweise war Konrad von Rinderbach unter den Verkäufern des Weilers Leinweiler von Seinem Schreiben an Konrad von Weinsberg aus dem Jahr 1439 mit der Erwahnung der Wunder, die Maria in der Oberhofenkirche wirke, verdanken wir jedoch das wohl dteste zeitgenössische Zeugnis für die Oberhofen-Wallfahrt. Steinhofer spricht in seiner 1752 erschienenen Württembergischen Chronik davon, daß Graf Ulrich von Württemberg aufgrund der großen Zahl von Pilgern, die täglich die Kirche aufsuchten, 1448 die Erhebung zur Stiftskirche erbeten habe hatte man mit dem Neubau der Kirche begonnen, zur gleichen Zeit gelang es dem Marienpatrozinium, den älteren Patron Martin binnen weniger Jahre zu verdrängen stiftete die Stadt eine Marienkaplanei in der Oberhofenkirche, bereits ein Jahr später steht Unsere Liebe Frau vor dem hl. Martin,15 und in den hier vorgestellten Quellen von 1439 und 1447 ist nur vom Marienpatrozinium die Rede.I6 Indem Konrad von Rinderbach seinem Lehensherm die Oberhofenkirche als besondere Gnadenstätte Mariens vorstellte, wollte er natürlich die Belehnung der Oberhofenpfleger als besonders gottgefälliges Werk darstellen - das entwertet das Zeugnis für den großen ~~zulauff- jedoch keineswegs. Möglicherweise hat Konrad von Weinsberg aus den ihm von den Oberhofen-Pflegern vorgetragenen Tatsachen den Schluß gezogen, daß ein Jahrtag für sich und seine Familie in der Göppinger Wallfahrtsstätte ihm mehr nützen würde als das weitere Aufrechterhalten des Lehensbandes. Steinhofer spricht in seiner bereits erwähnten Notiz über die Stiftserhebung 1448 davon, daß das Einkommen der Oberhofenkirche ansehnlich zugenommen habe. Die ungewöhnliche Tatsache, daß die Oberhofenkirche, damals noch eine einfache Stadtpfarrkirche, 1441 für die immense Summe von 1850 Gulden Fernbesitz an der Lein erwerben konnte, nachdem sie bereits 1439 für eine unbekannte Summe Zehnten in Holzhausen gekauft hatte, vermag diese Angabe nachdrücklich zu bestätigen. Die Begüterung an der Lein blieb jedoch eine kurzfristige Episode, denn nach wenigen Jahren stieß die Oberhofenkirche den Fernbesitz wieder ab. Am 25. August 1441 überließen Abt und Konvent des Klosters Lorch den Pflegern St. Mariens zu Oberhofen Güter zu Rechberghausen, Rattenharz, Bartenbach, Krettenbach gegen das Fischwasser in der Lein." Dieser Tausch macht mit einem weiteren offensichtlich wertvollen Recht der Oberhofenkirche an der Lein bekannt. Wann und zu welchem Preis die Oberhofenkirche den Holzhausener Zehntanteil verkaufte, ist nicht bekannt. Da die Oberhofenkirche über Besitz in Holz-

6 Klaus Graf hausen im Kreis Göppingen verfügteil8 könnte man daran denken, daß das nicht näher bezeichnete ~~Holczhusen~~ von 1439 mit diesem Ort identisch sein könnte, doch spricht dagegen bereits der Umstand, da13 der Zehnt von Holzhau- Sen bei Göppingen nicht gedrittelt, sondern in zwei Teile geteilt war und die Hälfte seit 1400 dem Kloster Adelberg gehörte.19 Nachweislich handelt es sich um das Holzhausen in den Gemeinde Eschach im Ostalbkreis, denn der Zehntanteil läßt sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1497 wiederfinden. Am 21. März 1497 verkauften Balthasar Stainmetz, Bürger zu Heilbronn, und Hans Humel, Bürger zu Augsburg, an Junker Jörg von Vohenstein zu Adelmannsfelden ein Gütlein zu Holzhausen mit fünf Jauchert Acker und zwei Teilen des Groß- und Kleinzehnten zu Holzhausen samt vier Fudern Zehntheu um 700 rheinische Gulden. Es handelte sich um ein Erbe von dem verstorbenen Hans von Lauchheim, wovon ein Drittel Stainmetz und zwei Drittel Humel als Bevollmächtigtem des Augsburger Ratsschreibers Hans von Lauchheim und des Lorenz Geist, Ehemann der Susanna von Lauchheim, gehörten.20 Einen Zins aus den 1497 veräußerten Gütern, Erbgütern seiner Ehefrau Susanna von Lauchheim und ihrer Geschwister von ihrem Vater Hans d.ä. von Lauchheim, hatte Lorenz Geist bereits 1487 dem Gmünder Augustinerkloster verkauft.21 Damit steht fest, daß die Oberhofenkirche nicht nur Leinweiler, sondern auch den Holzhausener Laienzehnt an den Gmünder Bürger und Ratsherrn Matthias von Lauchheim oder dessen Sohn Hans von Lauchheim - vielleicht ebenfalls veräußert hat.z2 Nimmt man den Kaufpreis für das Dorf Leinweiler (1850 fl.), den 1497 bezeugten Wen des Zehntanteils von Holzhausen (700 fl., einschließlich des Gütleins) und den nicht bezifferbaren Wert der Güter, die gegen das Fischwasser in der Lein eingetauscht werden konnten, zusammen, so ergibt sich, daß die Oberhofenkirche in den Jahren um 1440, obwohl sie zur gleichen Zeit die Kosten für ihren Neubau aufbringen mußte, überaus wohlhabend gewesen sein muß. Lehenswesen und Schriftlichkeit der Herren von Weinsberg Die Herren von Weinsberg verfügten im Spätmittelalter über eine ganze Reihe von Gütern und Rechten im Raum um Schwäbisch Gmünd: in LindachIw Herlik~fen,~~ M~tlangen,~~ BrainkofenIz6 ZimmernIz7 MögglingenIz8 PfersbachIz9 Täferrot?O EschachI3l Holzhausen bei Eschach, Sche~hingen?~ Hintersteinen- V~rderlintal,~~ Tierha~pten~~ und Ha~bersbronn.~~ Wohl auf die Herren von Weinsberg geht auch der Besitz der Kappler von Ödheim bei Gmünd zurück.37 Bemerkenswerterweise waren es vornehmlich Zehnten, die von den Weinsbergern zu Lehen gingen. Der weinsbergische Fernbesitz im Remstal und nördlich von Schwäbisch Gmünd verweist auf die Herkunft der Herren von Weinsberg, ursprünglich staufische Ministerialen, aus Lindach bei Schwäbisch Gmünd: Der Kämmerer König Konrads In., Tibert von Lindach, nannte sich 1147 und 1150 auch nach der Burg Wein~berg.~~

7 Göppinger Oberhofenkirche Die meisten dieser Lehen waren im Besitz von Gmünder Bürgerfamilien. Außer den vornehmsten Geschlechterfamilien von Rinderbach, Heberling, Kurz und Wolf sind Angehörige folgender Familien als Lehensleute nachweisbar: Bertnang, Feierabend, Kaiser, Schöffel, Ruh, Stöbenhaber, Syder (dieser für das Spita1).39 Üblicherweise wurden die Urkunden über die Aufsagung des Lehens von zwei anderen Lehensleuten besiegelt. Die erst 1380 einsetzende Überlieferung gestattet es leider nicht, Aussagen über die Gründe der Erstbelehnung von Bürgern zu treffen. Wahrscheinlich haben die Gmünder Bürger die Lehen vom Niederadel durch Kauf erworben, möglicherweise wurden einige auch belehnt, um finanzielle Verpflichtungen ihnen gegenüber zu tilgen.40 Die Herren von Weinsberg achteten darauf, da8 die Käufer ihrer Lehen dem gleichen Stand wie die bisherigen Lehensträger angehörten, d. h..,der lehen genoßcl waren,41 doch scheint dieses Kriterium angesichts der Tatsache, daß die Gmünder Lehensträger Angehörige der ratsfähigen Familien waren, eher formaler Art gewesen zu sein. Konkrete Einzelheiten über die Erwartungen des Lehensherrn an seinen Lehensmann sucht man in den Lehnsbriefen vergebens. Die Bürger hatten wie alle anderen Lehensleute zu schwören, ihren Lehensherrn vor Schaden zu bewahren und seinen Nutzen zu fördern und alles zu tun, wozu sie als Lehensträger billigerweise verpflichtet waren. Welche Vorteile den Weinsbergern die Lehensbeziehungen zu den Gmünder Bürgern gebracht haben, muß mangels aussagekräftiger Quellen offen bleiben. Besonderen Wert legte Konrad von Weinsberg auf die Einhaltung der Formvorschriften. Als Jörg Adelmann zu Neubronn ein Gütlein zu Tierhaupten verkaufen mußte und um die Belehnung des Käufers bat, der mit diesem Schreiben bei Konrad erschien, schrieb der Erbkämmerer ihm am 6. Februar 1447 zurück, der Kaufer könne belehnt werden, sofern Konrad seine Lehen in einer offenen besiegelten Urkunde, deren Entwurf Konrad beilegte, aufsagen Das Formular der Lehnsreverse und Aufsagungsurkunden, die von den Lehensträgern ausgestellt wurden, war offensichtlich ~tandardisiert."~ Auch der hier vorgestellte kleine Schriftwechsel über den Zehnt von Holzhausen zeigt das Nebeneinander von förmlichen und formlosen Schriftstücken: Im Anschluß an den Aufsagungsbrief, der dem Lehensherrn den Verkauf des Lehens mitteilt und um Belehnung des Käufers bittet, wurde das Begleitschreiben Konrads von Rinderbach in das Kopialbuch eingetragen, das sich im wesentlichen nur durch den Hinweis auf die Wundertaten Mariens in Göppingen von dem vorangehenden Schriftstück unterscheidet. Die Ausfertigung des mit den Siegeln von anderen Lehensleuten beglaubigten Aufsagungsbriefs war die Voraussetzung der Neuverleihung. Der Ausstellung der Belehnungsurkunde kam konstitutive Wirksamkeit zu: Die Belehnung wurde durch Übergabe des Lehnsbriefs vollzogen, sie erfolgte.,in crafft dieß brieffscc."" Die dadurch zum Ausdruck kommende Wertschätzung der Schriftlichkeit wird auch durch die Anlage des Weinsberger Lehenkopialbuchs dokumentiert, das die Schriftstücke zum Holzhausener Zehnt überliefert. Begonnen

8 Klaus Graf wurde das Lehenbuch, hauptsächlich ein Urkundenregister der Lehnsreverse, vermutlich im Jahr 1428 unter dem Erbkämmerer Konrad von Wein~berg.~~ Es wurde von seiner Kanzlei mit Unterbrechungen bis 1447 geführt46 und von den Pfalzgrafen bei Rhein offenbar mit der Burg und Herrschaft Weinsberg 1450 übern~mrnen.~' Von einem pfälzischen Registrator dürfte auch die Abschrift zweier Urkunden von 1450, die den Rechtstitel der Übernahme der Herrschaft Weinsberg betreffen, und das Inhaltsverzeichnis stammen. Daß das Buch nach 1450 als Kontrollinstrument diente, läßt sich der Verwendung von zwei Zeichen entnehmen: Ein Ringlein an der betreffenden Urkunde bedeutet, daß das Lehen vom Pfalzgrafen empfangen wurde oder in das Eigentum des Vasallen übergegangen war, ein Kreuzlein, daß es nicht empfangen wurde.48 Das von mehreren Händen geschriebene Weinsberger Lehenkopialbuch enthält fast ausschließlich Abschriften von Urkunden über Lehensverhältnisse (bis 1341 ~urückreichend~~), wobei die Lehnsreverse weit überwiegen. Von den Herren von Weinsberg ausgestellte Urkunden wurden nur selten abgeschrieben, sie betreffen vor allem Besitzwechsel. Korrespondenzen überliefert das Buch nur in zwei Fällen: Sie beziehen sich auf den Holzhausener Zehnt 1439 und das Adelmannsche Lehen Aufzeichnungen über Belehnungen, wie sie die Lehnbücher (~~Aktregister~~) des älteren Typs enthalten, fehlen fast ganz.50 Nach modernen Maßstäben kann man das Register nicht als effizientes Verwaltungshilfsmittel bezeichnen - wichtige Urkunden, die in den Jahren 1427 bis 1448 ausgestellt wurden, sind nicht aufgenommen worden.51 Ebensowenig wurden alle vorhandenen älteren Lehensurkunden des Weinsberger Archivs abgeschrieben.52 Ein klarer Uberblick über die einzelnen Lehensobjekte und die Geschichte ihrer Vergabe ist aus dem Buch nicht zu gewinnen.53 Eine gewisse Gruppierung nach Lehensobjekten und regionalen Gesichtspunkten läßt sich zwar nicht leugnen, doch macht das Buch als ganzes einen eher ungeordneten Eindruck, wozu auch die zeitlichen Sprünge beitragen. Gleichwohl lag Konrad von Weinsberg viel an der rechtssichernden Funktion der Schriftlichkeit, schärfte er doch 1439 seinem Schreiber ein, die Urkunden über den Göppinger Jahrtag in das 3.register-, womit vermutlich das Lehenkopialbuch gemeint war, einzutragen, damit man sie auf ewige Zeiten dort finden könne. Zwar besaßen wichtige Landesherrschaften des deutschen Südwestens bereits seit der Mitte des 14. Jahrhunderts Lehenbücher, doch wird man die Anlage des Weinsberger Lehenkopialbuchs um 1428, das den jüngeren Typ des mlehnkopials- vertritt und bemerkenswerterweise auf ältere Urkunden zurü~kgreift,~~ auf die Ambitionen Konrads von Weinsberg zurückführen dürfen, der sich - allerdings vergeblich - um den Aufbau einer Landesherrschaft bemühte.55 Für die deutsche Geschichte in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist das Weinsberger Archiv, das an das Haus Hohenlohe kam und im wesentlichen geschlossen erhalten geblieben ist, ein einzigartiger Glücksfall. Einer Geschichte der Schriftlichkeit liefert der ~~Nachlaßc~ Konrads von Weinsberg mit seinen zahlreichen Korrespondenzen, eigenhändigen Aufzeichnungen und Rechnungsbü-

9 Göppinger Oberhofenkirche chern das reichste Material. Das Lehenkopialbuch in den Kontext seiner anderen ~~Registercc zu stellen, muß der weiteren Forschung überlassen bleiben. Hier mag der Hinweis genügen, daß die Erhaltung des Göppinger Schreibens aus dem Jahr 1447 der sorgsamen Überlieferungsbildung des Erbkämmerers verdankt wird, dem sein Archiv wohl auch.>zu einem Ort der Erinnerung an frühere Zeiten-56 geworden ist. Der Weinsberger lahrtag in Göppingen Konrad von Weinsberg hat zahlreiche Jahrtage und Messen für sich und seine Familie gestiftet, er ließ sich in geistliche Bruderschaften aufnehmen und war ein eifriger Wallfahrer.57 Da er die Muttergottes besonders verehrte - eigenhändig zeichnete er die Version eines weit verbreiteten Gedichts über das Ave Maria auf58 -, mag der Hinweis Konrads von Rinderbach auf die Wunderzeichen Mariens in Göppingen den Ausschlag für die Eignung des Zehnten gegeben haben. Wurde ein weinsbergisches Lehen an eine geistliche Institution verkauft, so machte Konrad von Weinsberg wohl bereits die Neuverleihung von einem Jahrtag für sich abhängig. Als der Erbkämmerer 1423 Zehnten in Herlikofen und Mutlangen an Konrad Wolf, Lehensträger für das Gmünder Spital, verlieh, stellte er die Bedingung, daß der verstorbenen Herren und Frauen von Weinsberg in der Spitalkirche von der Kanzel und im Gebet gedacht werde.59 Bei der Eignung der Zehnten 1443 wiederholte Konrad seine F~rderung.~" Der Göppinger Jahrtag war dem Reichserbkämmerer wohl besonders wichtig, da sein Gmünder Jahrtagswunsch keine ähnlich detaillierten Bestimmungen enthält. Das von ihm vereinbarte >.ewig gedechteniß- sollte in einem vom Kaplan am Dienstag vor Pfingsten mit zwei anderen Priestern im üblichen Umfang (mit Vigil, Seelmesse und Kerzen) abzuhaltenden Jahrtag bestehen, wozu noch das kollektive Gedenken viermal jährlich an den Quatembern (Fronfasten) kam.61 Sollte der Kaplan den Jahrtag versäumen, sollte der Ertrag des Zehnten für das betreffende Jahr an den Pfarrer fallen. Wenn auch dieser säumig war, hatte die Göppinger Obrigkeit die Nutzungen des Zehnten dem Spital zu übergeben oder, wenn es kein Spital gab, nach Maßgabe ihres Gewissens an arme Leute zu verteilen oder sonst für Gottesdienste zu verwenden. (Bei der Säkularisation im 16. Jahrhundert wurde das eingezogene Kirchengut tatsächlich solchen Zwecken zugeführt, doch bleibt natürlich auch bei dieser Betrachtungsweise das Faktum bestehen, daß der ewige«jahrtag nur etwa 100 Jahre bestanden hat.) Indem der Weinsberger seinen Schreiber anwies, drei Urkunden zu verfertigen, für den Pfarrer, den Kaplan bzw. Pfleger und den Rat, setzte er auf die gegenseitige Kontrolle der im Säumnisfalle Begünstigten. Angesichts der hohen Einkünfte von Zehnten war der Holzhausener Zehnt zusammen mit einem Bauerngütlein 700 Gulden wert - wird man nicht annehmen dürfen, daß sich die Oberhofenpfleger im Konfliktfall tatsächlich an diese Bestimmungen gehalten hätten. Immerhin verzichtete Konrad von Weinsberg auf eine im

10 Klaus Graf wesentlichen formale Oberhoheit und konnte die Zehnten daher nicht ohne weiteres zum Kapital einer Jahrtagsstiftung umfunktionieren erinnerte der Vogt Hans Schwindel und das Gericht zu Göppingen den Erbkämmerer an die Eignung des Zehnten und seine Jahrtagsstiftung. Mit der Zustimmung der Priesterschaft planten sie, zwei Seel- und Präsenzbücher anlegen zu lassen, wovon eines in ihrem Gewahrsam sein sollte, damit die Jahrtage ordnungsgemäß abgehalten würden. Sie boten Konrad an, den Jahrtag für acht Schilling jährliches Ewiggeld von der ganzen Priesterschaft ( Präsenz-) in Göppingen abhalten zu lassen. Für zwei Schillinge jährliches Ewiggeld sollte der Stadtpfarrer jeden Montag Konrad und die Seinen wie alle anderen auf dem Seelzettel vermerkten Gläubigen in das Gebet einschließen. Zuletzt erkundigten sich die Göppinger noch nach dem Termin des Jahrtags, obwohl dieser doch bereits feststand. Vermutlich hatten sie dem Boten, der mit dem Schreiben bei dem Reichserbkämmerer erschien, eine gewisse Verhandlungsvollmacht eingeräumt, denn Konrad von Weinsberg konnte den Ausführungen von Vogt und Gericht wohl ebensowenig wie der moderne Leser klar und deutlich entnehmen, ob ihm die Nachbesserung des Jahrtags Kosten verursachen würde. Wahrscheinlich verlangten die Göppinger als Aufpreis zehn Schilling jährliches Ewiggeld (was 10 Pfund Hellern Kapital entsprach), vielleicht aber auch nur zwei Schilling. Bemerkenswert ist das Schreiben als frühes Dokument städtischen Kirchenregiments, das eingerissenen Mißständen bei der Abhaltung der Jahrtage durch das Mittel der Schriftlichkeit begegnen wollte. Ein Exemplar des neu anzulegenden Seelbuchs, das für die Jahrtage der gesamten Präsenz, also aller geistlichen Pfründen Göppingens bestimmt war, sollte zu Kontrollzwecken von der weltlichen Obrigkeit verwahrt werden. Hinzu kommt, daß die Erinnerungsgemeinschaft der Lebenden und Toten nicht mehr nur an den vier Quatembern zustandekommen sollte, sondern jeden Montag.62 Beachtenswert scheint, daß diese ~~Jahrtagsreformc~ im Jahr vor der Errichtung des Oberhofenstifts vorgenommen wurde. Da mit der Abschaffung der Jahrtage im Zuge der Reformation im 16. Jahrhundert auch die schriftlichen Aufzeichnungen darüber entbehrlich wurden und der Vernichtung anheirnfielen, laßt sich nicht sagen, ob Konrad von Weinsberg im neuen Göppinger Seelbuch tatsächlich Aufnahme gefunden hat oder nicht. Immerhin hat ein günstiges Geschick den Hang Konrads von Weinsberg zum Aufschreiben und Aufbewahren - moderne Archivare würden von ~~Überlieferungsbildung~~ sprechen - nicht durchkreuzt und so halten zumindest die hier vorgestellten Dokumente die Erinnerung an den Reichserbkämmerer und seine Beziehung zur Oberhofenkirche wach.

11 Göppinger Oberhofenkirche Anhang Einträge im Weinsberger Lehenkopialbuch Generallandesarchiv Karlsruhe , f. 136v- 138v (alte Folierung: CV-CVII"). Vermerke von Registratorenhand f. 136v vor der Urkunde Konrat von Rinderbach~~, f. 138 desgl..*unser frauwen cappelle zu Geppingen- und >Bist geeygen-. Vor den schwungvoll ausgeführten Initialien befindet sich jeweils ein kleines Ringlein.63 [f. 136~1 Dem wolgebomen herren hem Conratten herren zu Winsperg des heiligen richs erbcamrer mynem gnedigen herren enbitt ich Conrat von Rinderbach burger zu Vlme min undertenig willig dinst zuvor. Gnediger her' ich laß uwere gnade wissen, daz ich die zweyteyle des zehendes grosses und kleynes zu Holczhusen und vier fuder heuws von zehenden mit allen rechten und zugeharden, daz ich von uwem gnaden zulehen gehebt han und von uwern gnaden zu lehen dret, nu den erbem wisen unser ffrauwen und irs goczhuse zu Oberhoffen by Geppingen gelegen pflegem und burgem daselbs und allen iren nachkomen an der pflege an daz selb goczhciß ains statten redlichen kauffs zu kauffen gegeben han. Und darumb so sag ich dasselb lehen uwem gnaden uff mit diesem brieffe und bit auch uwer' gnade mit ganczem flisse demiitiglich, daz ir daz lehen gnediglichen von mir uffnemen und es mit allen sinen zugehgrden und rechten den vorgenanten pflegem als unser frauwen und irs vorbenanten goczhus trager und irn pfleger' und tragers wise gnediglich verlihen wollent, daz wil ich allezite mit ganczem willen umb uwer gnade verdienen. Zu urkund dir' sache so send ich uwem gnaden diesen brieff mit minem eygen uffgedrucktem insigele versigelte und han darzu erbetten die ersamen wisen Paulnn von Rinderbach und Jorgen Stabenhaber' burger zu Gernfinde uwer lehenmann, daz sie ir eygen insiegele in selb ane schaden zu eyner waren gedgniß dir' sache und uffsagunge auch offentlich inn diesen brieffe zu dem mynem gedruckt hand. Der geben ist an mitwochen in der heiligen pfingstwochen anno domini moccccoxxx nono. [I439 Mai 271 Dem wolgebomen herren hem Conratten herren zu Winsperg des heiligen richs erbcamrer' etc. mynem gnedigen herren Wolgebomer' und gnediger'. Min undertenig willig dinst wisse uwer gnaden von mir zu allen ziten bereit. Gnediger her' als unser frauwen pflegem des goczhuß zu Oberhoffen by Geppingen gelegen, zeyger dieß brieffs, zu uwem gnaden koment mit mynem uffsage brieffe, alz ich uwem gnaden die zweyteyle [f grosses und kleynes zehenden zu Holczhusen mit den vier fudem zehenden heuws, daz von uwem gnaden zulehen dret, daz ich nu an daz egenant goczhuse zu kauffen gegeben han, uff sagen etc. mit uwem gnaden von der lehen wegen zu reden und eynig zu werden, bitt ich uwer gnade mit ganczem flisse ernstlich und

12 Klaus Graf demfitiglich, daz ir die vorgenanten pflegere gnediglich h&ren und vememmen und sie umb unser frauwen willen, wann sie in dem vorbenanten goczhuse ire grosse schinbarliche wunderzaichen wircket, darumb grosser zulauff dahin ist und von mines willigen dinste wegen mit uwern gnaden gltlich ußkomnen lassen und in gnade tun wollent alz ich des uwem gnaden sbderlich wo1 getruwen. Daz wil ich zu solichem goczlone, den ir darumb von gotte und siner muter Marie enpfahent, underteniglichen umb uwer gnade verdienen. Geben an donrstag in der heiligen pfingstwochen anno domini etc. xxx non0 I1439 Mai 281 Conrat von Rinderbach Burger zu Vlme Unserm schriber und lieben getruwen Johannes Stoffarn zu Gutenberg Conrat her' zu Winsperg Erbcamrer etc. Unsem gruß zuvor lieber getruwer'. Wir schicken dir hie mit eynen offen brieff von Conrat von Rinderbach, als er sin lehen die er von uns hat verkaufft unser frauwen cappel zu Geppingen darzu wir unsem willen gethan und geben haben, also daz sie unsern eltem unser hußfrauwen und aller unser nachkamen eyn ewig gedechteniß eyn [f. 137~1 iglicher capplan der selben cappellen alwegen uff den dinstag vor dem heiligen pfingstag selb dnt priester' mit vigilien und selemeß haben und halten sollen und wer es sach, daz daz nit geschehe, so so1 der pferrer zu Geppingen daz also haben und begen in der pfar'kirchen und so1 im daz jar die nuczung der zehenden werden und gefallen und so1 dann damach aber wieder gefallen an der cappellen cappel [!I, der dann zu der zijt capplan ist, der dann aber uff den dinstag vor dem heiligen pfingstag unser unser hußfrauwen eltem und unserer erben aber begen so1 selbdrit priester' mit vigilien und selemessen und an der kanczel gedencken und so1 also ewiglichen gehalten werden. Wann eyn capplan der vorgenanten cappellen solche begenckniß nit dut, so so1 es alwegen eyn pferrer thun und so1 auch daz selb jar die nuczung und zehenden nemen. Wer aber sach, daz der pferrer noch der capplan ir dheiner die begenkkniß dette und daran sfimig wlirde, so so1 eyn schulthuß [!I burgermeynster'n und rat der stat zu Geppingen den nucz der zehenden daz jar zu iren handen nemen und den geben an den spittal da selbs, ob eyns anders da ist. Wer' aber keyns da, so sollen sie den selben nucz nach ir gewisheit under armen luten deyln oder den sust zu gots dinsts wenden, alz sie dann got darumb entworten wollen. Und mach daz also dri brieff: der eyn hab der pferrer', den ander der capplann oder pfleger der' cappellen, den dritten der rat zu Geppingen. So solt du solche brieff in unser register seczen, daz man die darinne finden moge zu ewi-

13 Göppinger 0 berhofenkirche gen ziten. Auch vergiß nit, du seczest in den brieff, daz sie unser'und unser hußfrauw elter und unser erben alle fronfasten sunderlichen an der kanczeln gedencken sollen und mach daz also nach rat und uff die beste forme und gib die dem, der dir diesen brieff bringet und heyß dir [folgt gestrichen thun] dynu recht geben und schrib dem pferrer und dem rat, daz du in die brieff also schickest von unsernt wegen, wann wir der wile nit gehaben mochten, die brieff also zu machen, darumb so du im recht. Geben zu Viellingen am mitwoch vor unsers herren fronlichnams tag anno etc. xxx non0 [I439 Juni 31. [f Wir Conrat her< zu Winsperg dez heiligen rhmischen richs erbcammrer' bekennen und verjehen offentlich mit diesem brieffe fsr uns alle unser' erben und nachkomen und thun kunt aller menglich die in ymer sehen lesen oder hhrent lesen, als Conrat von Rinderbach burger zu Vlme die zweyteyle des grossen [folgt gestrichen: zehenden] und kleyn zehenden zu Holczhusen und vier fuder heuwes vom zehenden daselbst mit allen sinen rechten und zugehorunge, als daz von uns und unsere her'schafft zu lehen het, unser lieben frauwen und irem gotshuse zu 6berhoffen by Geppingen gelegen iren pflegern daselbst und burger zu Geppingen und allen iren nachkomen an der selbe pflege an daz selbe gotshuse verkaufft und in daz zu utet zu kauffen geben und uns solche lehen mit sinem offenbrieffe uffgesant und uns fruntlich und flißlich gebetten hat, unsem gunst willen und verhencknisse zu solchem kauff zu tun und zu geben. Also haben wir unser liebe frauwe Marie gottes mutter' zu lobe und zu eren und auch umb bette willen des vorgenanten Conrats von Rinderbach alz ein leher'enn unsem gunst und willen zu solchem kauff gegeben und wir geben auch unsern gunst guten willen wissen und verhencknisse darzu fur uns alle unsere erben und nachkomen und macht dieß brieffs. Doch also, daz die pfleger' desselben goczhuses fur sie und aile ire nachkomen uns unser hußffrauwen allen unsern eltem und allen unsern nachkomen eyn ewige gedechteniß bestellen und schaffen also, daz eyn iglicher capplan und alle sin nachkomen derselben cappellen und goczhuses alwegen und eyn igliches jars uff den nechsten dinstag vor dem heyligen pfingstag selb dritt mit priestern mit vigilien und selemessen und mit beluchtung solch gedechteniß und begengniß halten und haben und auch unser gedencken solle alle fronfasten und zu der selben zit an der kanczel und welchs jars eyn iglicher capplann der vorbenanten cappellen solche gedechteniß nit dette beginge und hielte, so vorgeschrieben stet, so so1 eyn iglicher pferrer zu Geppingen darnach, so daz also verzogen nit gescheen wer1, daz also halten und begen in vorgeschriebener masse in der selben pfar'kirchen und so1 im daz jar die nuczunge des zehenden werden und gevallen und so1 dann darnach aber wieder gefallen an die cappelle und der vorgenant capplann [f. 138~1, der dan zu den ziten capplann ist, der dann aber uff den vorgenanten dinstag nach dem heyligen pfingstag uns unser hußfrauwen unsern erben und nachkomen begen so1 selb dritte mit priestem vigilien selmessen belfichtung und gedechtnisse, so vorgeschrieben stet, und so1 also ewiglich gehalten werden.

14 Klaus Graf Wann ein capplann der vorgenanten cappellen solch begengniß nit dut, so vorgeschriben stet, so so1 es alwegen eyn pferrer tun und so1 daz selb jare die nuczung der vorgenanten zehenden nemen. Were aberj sache, daz der pferrer' nach der capplann ir keyner die begengnisse tetde, so vorgeschrieben stet, und daran sbmig wurden, welchs jars daz geschehe, so so1 eyn schulthuß [!] burgermeynstem und rat zu Geppingen die nuczunge des vorgenanten zehenden desselben jars zu im handen nemen und daz geben in das spital daselbst oder ob keyns da were, so sollen sie die selben nuczung nach irer gewißheit under arme l8te teyln oder sust zu goczsdinst wenden, alz sie dann gut beddncket und got darumb antworten wollen an alle geverde. Des zu warem urkunde, so haben wir unser ingesegel mit rechter wissen thun hencken an diesen brieff. Der geben ist zu Gutenberg an der nehsten mitwoch vor sant Vits dag in dem jare alz man zalte von Cristi [folgt gestrichen: geburte] unsers herren geburte vierzehenhundert und darnach in den n8n und drissigsten jaren [I439 Juni 101. Schreiben des Hans Schwindel, Vogt zu Göppingen, und des dortigen Gerichts an Erbkämmerer Konrad von Weinsberg. Behändigte Ausfertigung, Papier mit aufgedrücktem Siegel im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Weinsberger Archiv, F. 71 (alte Signatur: F. 73) 1447 August 21 (Repertorium: August 23) [Anschrift auf der Rückseite:] Dem wolgebomen herren hem Conrat herre zb Winsperg und erbkammrer des rbmischen richs unserm gnedigen herren. Wolgebomer gnediger herre unser willig dienst bevor lieber herre. Als die briefe, so dann vor von.uwem gnaden gemachtt und geschriben sind gehaissen worden von fryung der zwayer tail des grossen und klayn zehenden wegen zb Holtzhusen mit vier fider zehend hbws, die von uwem gnaden zb lehen gangen sind, unser lieben frawen sannt Marie pflegnuß zb Obernhofen, inn haltend uwer und aller uwer vordem jdrzit darumb laussen begh mit drey priestem mit vigili und selmisse j%rlich aynest und ouch uwer und aller uwer vordem sullen laussen gedencken und fh uch ze bitten awigklich ygklichs jdrs ze vier mdln besunder uff ygklich quottemper aynost, laussen wir uwer gnade wissen, das wir mit gantzen und gemaynen unserm rdtte und ouch der priesterschafft zf~ Geppingen by uns firgenomen haben, zway sel und presentz bdcher laussen ze machen, dar yn man alle jdrzitt und presentz schrieben sulle, der selben bbch ouch wir eyns inn haben wbllen, damit das sbllich ingeschriben jarzit und presentz dester ordenlicher und furderlicher one abgang Bwigklichen gehaltten und volbracht werden. Hier umb gnediger herre, whe es uwem gnaden zbgefallen, so wblten wir uch und uwem vordem an der obgenannten uwer gnade gemachten brieff stat mit ir innhaltung von der vorgenantten pflegnuß wegen acht schilling h%ller Bwigs gelts laussen in schriben in dieselben obgenantten presentz bbcher der priesterschafft zb Geppingen uwer und uwer vordem jdrzitt nicht allain zii

15 Göppinger Oberhofenkirche begh jarlich aynest mit drey priestern, so vor vermercktt ist, sunder aber mit allen priestern die da zb Geppingen presentz nemend und dar by waren und mer ouch darzb in dieselben bscher laussen schriben besunder eynem pfarrer oder kirchherren zb Geppingen zwen Schilling haller jarlichs und dwigs gelts zb gedenck geltt, also das eyn ygklicher pfarrer oder kirchherre zb Geppingen oder sin verweser awigklich alle mentag uwer und aller uwer vordem gedencken und fur uch bitten sdltte mit andern, die dann in demselben gedenck zedel begriffen sind und noch furo werden. Und maynen also, sollichs uwem gnaden wo1 sullen gefallen, wann wir uwem gnaden und vordem gern mer w6llen laussen tun dann die gemachtten brieffe vormals inhaltttend und dasselb alles also ouch bestetten und schaffen gehaltten werden mit sdllichem ernst und gantzem vlisse, als ob es unser und unser vordem aigen Sachen waren, und begeren also uwer verschriben anttdrtt darumb by disem botten, und ouch damit, ob uch sollichs zb gefallen sey, umb welch zytt im jhe man uwer und uwer vordem jhzitt begh sulle, das man die selben also liesse inschriben. Geben uff glttentag vor Bartholomei anno etc. xxxxvijo. Hans Schwindel vogt nf Geppingen und das gericht daselbst. ' Einen ersten - von der Göppinger Forschung nicht weiter beachteten - Hinweis auf die Schriftstücke im Weinsberger Lehenkopialbuch habe ich unter dem Titel -Lehen für die Oberhofenkirche. Geschichtsquelle im Lehenbuch des Erbkämmerers Konrad von Weinsbergu veröffentlicht in: Heimatgeschichtliche Blätter. Zwischen Hohenstaufen und Helfenstein. Beilage der NWZ Göppinger Kreisnachrichten und der Geislinger Zeitung/NWZ NI. 1/1981. Für kollegiale HiUe habe ich zu danken den Herren: Dr. Rueß (Stadtarchiv Göppingen), W. Ziegler (Kreisarchiv Göppingen), Dr. Hofmann (Staatsarchiv Ludwigsburg), Dr. Moegle-Hofacker (Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein). Auszüge aus seinem Rechnungsbuch in: Deutsche Reichstagsakten Bd. 14, Nachdruck Göttingen 1957, S Vgl. auch Hartmut Welck, Konrad von Weinsberg als Protektor des Basler Konzils. Schwäbisch Hall 1973, S. 23. Zur Sozialgeschichte der Gmünder Geschlechter im Mittelalter vgl. Klaus Graf, Gmünd im Spätmittelalter. In: Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd. Stuttgart 1984, S , , hier S. 116ff. Zu den Herren von Rinderbach vgl. ebd., S Nobert Hofmann, Archiv der Freiheiren von Woellwarth. Urkundenregesten Stuttgart 1991, Nr. 401 = Alfons Nitsch, Urkunden und Akten der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd 777 bis Bd Schwäbisch Gmünd , NI. 731 (künftig: UAG mit Regestennummer). UAG 776. Im gleichen Jahr erscheint er als Pfleger der Frühmesse auf dem Marienalter der Johanniskirche, UAG 787. UAG 949. ' 1443: Alfons Nitsch, Das Spitalarchiv zum Heiligen Geist in Schwäbisch Gmünd. Karlsruhe 1965, NI. 402 (künftig: UASp mit Regestennummer). 1454: UASp 447. Klara Strölin ist vor 1458 gestorben, UAG 1299 f. Dem Stadtarchiv Ulm danke ich für die Mitteilung, daß er bei einer kursorischen Durchsicht der Bestände nicht ermittelt werden konnte. Hoheniohe-Zentralarchiv Neuenstein, Weinsberger Archiv, zitiert nach dem Findbuch von Kar1 Schumm, Ms (Württembergische Landesbibliothek Stuttgart), S. 229: N 11. 'O Während der Vater Walter des Konrad von Rinderbach, Bürgers zu Aalen (Ehefrau: Katharina Schönin), der 1382 (UASp 107) und noch 1390 (UAG 551) der Jüngere heißt, 1380 noch lebt (UASp

16 Haus Graf 102), ist 1364 der Vater Walter der Brüder Johann und Komad von Rinderbach bereits verstorben (UASp 51). Wenn dieses Brüderpaar identisch ist mit den 1371 (UAG392) bezeugten Richtern und Brüdern Konrad von Rinderbach und Johann d.j. von Rinderbach von Leineck, so besaß jeder der beiden Konrad von Rinderbach einen Bruder Johann, der als der Jüngere bezeichnet wurde. Denn 1377 (UASp 14 mit falschem Datum 1327, das nach dem Repertorium von 1664, Spitalarchiv Schwäbisch Gmünd B 27 Nr. 34 zu komgieren ist) hat auch der (Aalener) Konrad einen Bruder Hans d.j. von Rinderbach. Ein Komad d.ä. von Rinderbach erscheint erstmals 1371, Hermann Heimpel, Die Vener von Gmünd und Straßburg Bd. 1. Göttingen 1982, S.59 Anm Der andere (Aalener) Komad, den man zur Unterscheidung den Jüngeren nannte, wird erstmals 1366 (UAG 361) erwähnt, desgleichen 1369 mit lebendem Vater Walter (UASp 72), in dem ich den Stifter des Petersaltars der Johanniskirche sehe (vgi. UAG 55 1) und der mit Margarethe von Hall verheiratet war (UAG 525). Der andere Walter, Vater Konrads d.ä. und mutmaßlicher Großvater des Ulmer Komad, könnte jener Walter von Rinderbach (der Alte) sein, der 1352 als Geldgeber der Herren von Weinsberg erscheint [Graf, wie Anm. 3, S. 117 mit Anm. 135) und für den das älteste württembergische Lehenbuch 1367 Beziehungen zu der Ulmer Familie Rot bezeugt (Eugen Schneider. in: Württembergische Vierteljahreshefte für Landesgeschichte 8,1885, S. 124: -Walthem von Rinderbach sinen kinden ze trewen tragemal - demnach war er damals bereits tot). -Nicht einordnen kann ich einen in Heilbronner Quellen erscheinenden Konrad von Rinderbach mit Frau Margarethe und Sohn Lorenz, den Axel Hans Nuber, Heilbronner Geschlechter in Gmünd - Gmünder Geschlechter in Heilbronn. In: Historischer Verein Heilbronn 23. Veröffentlichung 1960, S , hier S. 67 namhaft macht. - Walther Ludwig, Die Vorfahren des Heilbronner Schultheißen Christoph Erer... in: Jahrbuch für schwäbisch-fränkische Geschichte 30 (1983) S nennt unter Berufung auf genealogische Aufstellungen von Axel Hans Nuber den Paul von Rinderbach (Nr. 88) unrichtig den Sohn des Konrad (Nr. 176), genannt , und der Klara SölerlSäulerin I!). " Beschreibung d& Oberamts Göppingen. stuttg&t-t'übingen 1844, S l2 Beschreibum des Oberamts Aalen. Stuttgart 1854, S.307f. l3 ~delmannscks Archiv Hohenstadt, ~a&. V1 ~aifbriefe, rote Signatur Nr. 29. Bürgen: Ludwig Harer, alter Bürgermeister zu Gmünd, Jorg Bissinger, Bürger zu Gmünd. Siegler: Aussteller und Bürgen sowie Junker Heinrich von Hainberg, Hans Liebermann d.j., Richter und Bürger zu Gmünd. - Der gräflichen Familie Adelmann von Adelmannsfelden, vor allem Jörg Graf Adelmann zu Hohenstadt, bin ich für ihre freundliche Unterstützung zu großem Dank verpflichtet. Nachdem sich die Vorurkunden in den einschlägigen Faszikeln mit Pergamenturkunden bei einer Durchsicht am nicht vorfanden, möchte ich annehmen, daß Inhaltszusammenfassungen in dem fragmentarischen Archivrepertorium, der..registratur von Ca <, die Quelle der Oberamtsbeschreibung gewesen sind. Dieses Archivale ließ sich trotz allen Suchens nicht auffinden, obwohl Georg Sigmund Graf Adelmann (t 1991), der Verfasser der Familiengeschichte (Das Geschlecht der Adelrnann von Adelmannsfelden. Ellwangen 1948) in seinen Unterlagen ein Regest der Urkunde von 1467 aus der Registratur, BI. 10 zitiert (freundlicherweise übermittelte mir seine Witwe eine Kopie). l4 Komad Plieninger, Die Oberhofenkirche - Stationen und Aspekte ihrer Geschichte. In: geschichte regional. Quellen und Texte aus dem Kreis Göppingen Heft 3. Göppingen 1988, S. 6-32, hier S. 18 nach Steinhofer Bd. 3, S. 903, der wiederum auf Gabelkover fußen dürfte. l5 Vgl. Dieter Kauß, Mittelalterliches kirchliches Leben in der Stadt Göppingen. In: Freiburger Diö- l6 zesan-archiv 100 (1980) S , hier S Plieninger (wie Anm. 14), S. 20, aber noch 1438 (ebd.): St. Martinspflege zu Oberhofen. Zu den zahlreichen Marienreliquien in der Oberhofenkirche vgl. Dieter Kauß, Ein Reliquienveneichnis von Oberhofen als Zeugnis spätmittelalterlicher Frömmigkeit. in: Hohenstaufen 9 (1975), S , hier S. 80. Zur Baugeschichte vgi. zusammenfassend den Kirchenführer von Manfred Reyle, Oberhofenkirche Göppingen. München und Zürich 1986 mit Literaturangaben. l7 Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 WR 8525 nach freundlicher Mitteilung von Herrn Konrad Plieninger, Göppingen. Zur Lorcher Arrondierungspolitik vgl. Klaus Graf, Kloster Lorch im Mittelalter. in: Lorch. Beiträge zur Geschichte von Stadt und Kloster. Bd. 1. Lorch 1990, S.39-95, hier S. 85. l8 Plieninger (wie Anm. 14), S. 20 sowie freundliche Mitteilung von Herrn Plieninger nach Hauptstaatsarchiv Stuttgart, H Bd. 2, H Bd. 1 und A 510 L. l9 Kar1 Otto Müller, Urkundenregesten des Klosters Adelberg. Stuttgart 1949, Nr. 263, 268.

17 Göppinger Oberhofenkirche " Staatsarchiv Ludwigsburg B 113 U 468. Von Georg von Vohenstein kam der Zehnt 1514 an die Schenken von Limpurg, Beschreibung des Oberamts Gaildorf. Stuttgart 1852, S ' UAG Einige Belege zu der in Gmünd eher im Handwerkermilieu (vgl. die Bürgen in UAG 1349) agierenden Familie, die aber sehr wohlhabend gewesen sein muß, bei August Gerlach, Chronik von Lauchheim. Ellwangen 1907, S. 222, 224. Bis 1458 ist Matthias von Lauchheim in Ratsärntem belegt (UAG 1316), 1461 heißt Hans von Lauchheim Sohn des verstorbenen Mathis von Lauchheim (UAG 1349) erscheint Hans als Hans von Lauchheim genannt Mathis (UAG 1609) Eignung von Wiesen oberhalb des Klosters Gotteszell, UAG Heinrich Bertnang, Bürger zu Gmünd, empfängt einen Zehnt und ein Lehen in Lindach, Lehenkopialbuch Generallandesarchiv Karlsruhe 67/1663 (künftig: KB), f. 88v. " 1380 UAG 475; 1398 Hohenlohe-Zentralarchiv, Weinsberger Archiv, Schubl. N Nr. 15 R; 1406 KB f. 91~; 1413 KB f. 92,95; 1421 UAG 874; 1422 UASp 260f., 266; 1423 UASp 267, KB f ~; 1433f. 113, UASp 335; KB f. 113~ = UAG 1035; 1436 KB f. 155~-156~; 1438 UAG 1094; 1443 UASp 395 = KB f Die Zehntverhältnisse in Herlikofen sind äußerst verwirrend. Während 1380 von einem halben Zehnt die Rede ist, setzen die späteren Zeugnisse eine Drittelung voraus. Mindestens zwei verschiedene Drittel waren weinsbergische Lehen: Am gleichen Tag empfingen 1433 Heinrich S(e)yder (für das Gmünder Spital) und Hans Wolf (für Bartholome Wolfs Witwe) je ein Drittel des Zehnts erhielt Klaus Wolf den (vermeintlich) ganzen Zehnt, ein Drittel aus dem Erbe des Bartholome Wolf, zwei Drittel von Hans und Peter Wolf gekauft wurde Klaus Wolf ein Drittel von Konrad von Weinsberg geeignet (1439 an die Gmünder Dominikaner verkauft, UAG 1127) kann es sich also nicht um den ganzen Zehnt gehandelt haben. Der Verkauf der Zehnten zu Herlikofen, Hussenhofen und Rinderbach 1422 an Bartholome Wolf kam nicht zustande, da die gleichen Zehnten im gleichen Jahr an das Spital kamen. Für den Mutlanger Zehnt, der 1398 bis 1421 dem Hans Kurz zustand, fehlt ein Nachweis über den Erwerb im Spitalarchiv; 1443 eignete Konrad dem Spital neben dem neu erworbenen Mögglinger Zehnt ein Drittel des Herlikofer Zehnts, nicht jedoch den Mutlanger Zehnt. Es ist nicht ausgeschlossen, daß der Mutlanger Zehnt (etwas weniger als ein Drittel) gar nicht an das Spital überging, sondern mit dem von Hans Kurz an Lorenz Feierabend verkauften Zehnt (ebenfalls etwas weniger als ein Drittel), der 1425 letzterem verliehen wurde (KB f. 931, identisch ist. Von den drei festen Bestandteilen des Kunschen Lehens 1398 bis 1421 (Zehntdrittel zu Herlikofen und Mutlangen, zwei Güter zu Lintal) scheinen jedenfalls die Güter zu Lintal 1424 von Hans Kurz an Berthold von Enderbach gekommen zu sein (UAG 908). Mit dem Herlikofer Zehntdrittel dieses Lehens kann das Heberluigsche Zehntdrittel, das 1406 und 1413 verliehen wurde, nicht identisch sein. Zu beachten ist auch, daß 1422 Klara Kurz und ihr Sohn Hans Kurz Konrad von Weinsberg als ihren Lehenherm bezeichnen, obwohl Hans Kurz im Jahr zuvor sein Lehen zugunsten seines Schwagers Hans von Hausen, der 1423 (als Lehensmann) siegelt, aufgesagt hatte UAG 475; 1408 KB f. 91; 1413 KB f. 92v; 1425f. 93 sowie 1398, 1413, 1421, 1423, 1433 zusammen mit dem Zehnt zu Herlikofen KB f. 91~-92~ 1451 UAG 1262; 1477 UAG 1774; 1493 UAG Die Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart 1870, S.359 weist auf den.heidelberger Hof[, hin, ohne die weinsbergische Herkunft zu erkennen KB f. 125v KBf.91~-92,f. 92v; 1426KBf.93~; 1438UAG 1094; 1441 UASp394; 1443UASp394,395 = KB f KBf. 94~; 1444UAG 1172; 1446UAG " 1298 UAG 76 (auch Dewangen) : UAG 475; 1413 Lehen des Konz Htllbecke in ~Aschach~ KB f. 76v, 82; 0.D. Lehen Heinrichs von Rechberg von Hohenrechberg in -Aschachal KB f UAG KB f v, UAG 1203; 1449 UAG 1243; vgl. Adolf Diehl, Die Freien der Weibehube und das Gericht der Siebzehner. In: Zs. für württembergische Landesgeschichte 7 (1943) S , hier S '' 1424 UAG 908 sowie 1398,1413 und 1421 zusammen mit den Zehnten zu Herlikofen und Mutlangen KB 142v-144v KB f. 65; 1413 KB f. 73; 1451 UAG 1260 sowie 1451, 1477 und 1493 mit Brainkofen.

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