Design Funktion Wirtschaftlichkeit Das Kompendium. Vom Marktführer!

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Design Funktion Wirtschaftlichkeit Das Kompendium. Vom Marktführer!"

Transkript

1 Design Funktion Wirtschaftlichkeit Das Kompendium Stahlzargen Vom Marktführer!

2

3 3 1 Über 45 Jahre BOS 2 Rund um die Stahlzarge 3 Normzargen 4 Grundprofile 5 2-schalige Stahlzargen 6 Transportzerlegte Stahlzargen (3-teilige / 6-teilige Zargen) 7 Sonderzargen 8 Elementzargen 9 Schiebetürzargen LineaLine 10 Fensterzargen GlasTec 11 CasePlus Solutions 12 Edelstahl 13 Anker 14 Bandaufnahmen 15 Ausstattungen und Vorrichtungen 16 Dichtungen 17 Ausschreibungstexte 18 Einbaurichtlinien 19 Wissenswertes 20 Stichwortverzeichnis

4 Inhaltsverzeichnis Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 7 Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 8 BOS-Unternehmensleitsätze 10 BOS-Service 11 Integratives Management 12 Stahlzargen im Einsatz 14 BOS-Lösungen in Partner- 15 Ausstellungen BBE DOMOFERM 16 Unsere Schwester in Brilon Allgemeine Geschäftsbedingungen Rund um die Stahlzarge 21 Geschichte der Stahlzarge 22 Detailbegriffe 23 Übersicht Stahlzarge 24 Übersicht Türblatt 25 Bemaßungsabkürzungen 26 DIN-Maßtabelle 28 Schließlochanordnung 29 Falzausbildungen 30 Profilschlüssel 32 Materialübersicht 34 Kennzeichnung, Lagerung, 35 Verpackung, Transport Wandanschlüsse 36 Deckenanschlüsse Normzargen 39 Normzargen für Mauerwerkswände 40 Normzargen für Ständerwerkswände 41 Normzargen für Gipsdielenwände 42 Normzargen für Ständerwerkswände, 43 3-teilig 4. Grundprofile 45 Eckzargen 48 Umfassungszargen 52 Blockzargen 54 Zierfalzzargen 56 Doppeltürzargen schalige Stahlzargen 61 Duo 15Z 64 mit Verstellbereich Transportzerlegte Stahlzargen 79 ECON 80 ECON plus Sonderzargen 85 ArtDeco 87 Aufzugzargen 88 Dehnungsfugenzargen 91 Duplex-Zargen 94 Durchgangs- und Gegenzargen 97 Leibungszargen Planar 101 (Turnhallenzargen) / Leibungszargen Pendeltürzargen 108 Kellnertürzargen 112 Rundbogen-/Radienwandzargen 114 Rundspiegelzargen 119 SafetyDesign 132 Schattennutzargen 135 Schrägleibungszargen 153 Sino-Zargen ohne Spiegel 160 Spezialzargen für Raumspartüren 163 Turnhallenzargen (Leibungszargen Planar) 101 Wandabschluss- und 169 Eckschutzprofile Zargenprofile mit Bleiauskleidung Elementzargen 177 Oberlichtzargen 179 Seitenteilzargen 184 Oberlicht-/Seitenteilzargen 190 Holzblendenzargen 199 Glasblendenzargen 202 Schalterblendenzargen 203 Kämpferprofile 204 Berechnungsgrundlagen Schiebetürzargen LineaLine 209 Laufkastenlängen/DIN-Richtungen 212 Schließlochstanzungen 213 Schiebetürbeschläge 214 LineaOutside vor der Wand 218 LineaLevel in der Nische 223 Linea Inside in der Wand 227 BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

5 Inhaltsverzeichnis 5 LineaCompact in der Wand 230 LineaBox und LineaSplit Fensterzargen 239 GlasTec 241 Glasleisten-Beispiele CasePlus Solutions 251 Auf einen Blick 253 CasePlus Design 254 CasePlus LED 256 CasePlus Front 258 Einsatzgebiete 260 Eine Auswahl an Funktionen Edelstahl 263 Einsatzgebiete 264 Schleifbilder 265 OTS-Obentürschließer 315 Riegelschaltkontakt 316 Schließlochverstärkung 318 Teleskopständer 320 Türspaltsicherung Dichtungen Ausschreibungstexte 331 Norm-Eckzargen 333 Norm-Umfassungszargen 334 Norm-Blockzargen Einbaurichtlinien Wissenswertes Stichwortverzeichnis Anker 267 Übersicht 269 Anwendungsgebiete / Auf einen Blick Bandaufnahmen 277 Bandabstände nach DIN V8618/BTV V BTV Lappenbänder 284 BVX für verdeckt liegende Bänder Tectus 288 für verdeckt liegende Bänder Pivota DX 290 Bänder Ausstattungen und Vorrichtungen 297 Bandseitensicherung 300 Bodenschwellen 302 Edelstahl-Schließblech 304 E-Öffner 306 Fix & Cover Falleneinlaufschutz 308 Fluchttüröffner 309 ITS-Integrierter Türschließer 310 Kabelübergang 311 Magnetkontakt 313 Mehrfachverriegelung 314 Download PDF

6

7 Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 7 BOS Best Of Steel entwickelt und produziert seit über 45 Jahren Stahlzargen für Türen und Fenster. 1 Konsequente Kundenorientierung, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sowie hohe Flexibilität sind die Grundpfeiler des Unternehmens. BOS ist Marktführer in Deutschland und führend in vielen europäischen Ländern. Inhalt Seite Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 8-9 BOS-Unternehmensleitsätze 10 BOS-Service 11 Integratives Management Stahlzargen im Einsatz 14 BOS-Lösungen in Partner-Ausstellungen 15 BBE DOMOFERM Unsere Schwester in Brilon Allgemeine Geschäftsbedingungen BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

8 Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 8 Gründung Im Jahre 1967 wurde BOS von dem Schlossermeister Bernhard Ohmen gegründet. Hergestellt wurden bereits zu Beginn Stahlzargen sowie Treppen- und Balkongeländer, Stahltore und -türen. Später erfolgte dann die Konzentration auf Stahlzargen kam die Lagertechnik mit Materialcontainern und weiteren Produkten als neues Segment hinzu, ab 1995 begann die Produktion von Schnellbauhallen erfolgte der Kauf der Firma durch die Domoferm-Gruppe, Gänserndorf / Österreich wurde die Domoferm- Gruppe von der Austro Holding in Wien / Österreich gekauft. BOS Best Of Steel hat über 45 Jahre Erfahrung in der Verarbeitung und Veredelung von Stahl und Edelstahl. Domoferm-Gruppe Domoferm ist in Österreich Marktführer in den Bereichen Stahlzargen, Brandschutz- und Stahltüren und ist darüber hinaus mit Vertriebsgesellschaften in vielen Ländern erfolgreich tätig. Mit vier Produktionswerken in Österreich, Deutschland und Tschechien ist die Domoferm- Gruppe in Europa Marktführer im Bereich Stahlzargen. Unternehmenskultur und -leitsätze Wir haben mit unseren Unternehmensleitsätzen unsere Unter nehmenskultur klar definiert und handeln entsprechend. Im Mittelpunkt steht bei uns der begeisterte Kunde. Dies erreichen wir mit begeisterten Mitarbeitern. Um unsere Mitarbeiter zielgerichtet zu fördern, haben wir unser Führungsverhalten konsequent auf unsere Leitsätze ausgerichtet. Begleitet wurde und wird dieser Prozess durch intensive Schulungen von Führungskräften und Mitarbeitern. Das Ergebnis: Hochmotivierte BOS-Mitarbeiter arbeiten engagiert mit unseren Kunden zusammen. Der gemeinsame Erfolg macht Spaß. Organisation Unsere Organisation ist konsequent auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet. In kleinen Vertriebsteams sorgen die Mitarbeiter für eine optimale Kundenbetreuung. Die täglichen Kontakte per Telefon, Fax und werden durch Besuche der Team- Mitglieder bei unseren Kunden abgerundet. Gute Erreichbarkeit, schnelle und zuverlässige Antworten und gegenseitiges Vertrauen sind die Basis der erfolgreichen Zusammenarbeit. Unsere Mitarbeiter arbeiten mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung in ihrem Bereich. Das persönliche Engagement jedes Einzelnen macht schnelle Entscheidungen möglich und unterstützt die konsequente Kundenorientierung: Genau das, was Sie als unser Kunde durch unser Handeln spüren - täglich! Absolute Kundenorientierung Konsequente Ausrichtung auf den Erfolg unserer Kunden hat uns zum bevorzugten Lieferanten und damit zum Marktführer im Bereich Stahlzargen gemacht. Unsere Mitarbeiter zeigen an ihrem Arbeitsplatz persönliches Engagement für unsere Kunden und deren Kunden. Dabei betrachten wir die gesamte Wertschöpfungskette. Ziel ist es, unsere Kunden zu begeistern. Wir streben eine Beziehung des gegenseitigen Vertrauens an. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich unsere Handelspartner für die Zusammenarbeit mit BOS Best Of Steel entschieden haben. Die erreichte Marktführerschaft verstehen wir als Aufforderung, uns weiterzuentwickeln und die Leistungen für unsere Kunden stetig zu verbessern. Schnell und zuverlässig Schnelle Angebote und Auftragsbestätigungen, zuverlässige Informationen und gute Erreichbarkeit, Rückrufe sowie pünktliche Lieferungen sind Erwartungen, die wir gerne erfüllen. Unsere direkten und pünktlichen Lieferungen bieten mit einer Lieferzuverlässigkeit von über 98 % ein Höchstmaß an Sicherheit für unsere Kunden und deren Kunden. BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

9 Über 45 Jahre BOS Best Of Steel 9 Architekten-Beratung Architekten bestimmen die Bauausführung zu einem wesentlichen Teil. Wir helfen mit unserer Architekten-Beratung, bereits in der Planungsphase die beste Lösung für die jeweilige Anwendung in unserem Spezialgebiet zu finden. Viele Lösungen haben wir bereits in der Schublade, spezielle Lösungen arbeiten wir gern individuell aus. Wir stellen dem Architekten Informationen über Design und technische Lösungen zur Verfügung. Die gemeinsame frühzeitige Spezifikation erleichtert die spätere Realisierung für alle Beteiligten. Zu besonderen Themen, wie z. B. barrierefreies Bauen, bieten wir gemeinsam mit Partnern umfassende Schulungen für Architekten und Kunden an. Integratives Management Unser integratives QM-System nach DIN EN ISO 9001:2008 (Qualität), DIN EN ISO 14001:2009 (Umwelt), DIN EN ISO (Energie) und BS OHSAS 18001:2007 (Arbeits - sicherheit) wird permanent optimiert. Die Sicherstellung der Qualität ist ein wesentliches Element bei uns. Gute Qualität ist Voraussetzung für nachhaltig begeisterte Kunden und hilft Zeit und Kosten im gesamten Prozess zu sparen. Die erforderliche Qualität der Brandschutzzargen für unsere Industriepartner wird zusätzlich durch externe Institute (MPA Dortmund, BAM, ift) regelmäßig fremdüberwacht und bestätigt. Workshops, Schulungen und TVP (Täglicher Verbesserungs- Prozess) sichern den BOS Best Of Steel Qualitätsstandard nachhaltig ab. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgebildet und werden laufend geschult. Bei uns gilt das Prinzip der Werkerselbstkontrolle. Logistik und Service Eine Flotte eigener LKWs und speziell geschulte Spediteure ermöglichen uns regelmäßige und häufige Lieferungen an jede Baustelle und jedes Lager in Deutschland. Und wenn es auf der Baustelle zu unvorhergesehenen Problemen kommt, steht unser Kunden dienst schnell zur Verfügung. Es gilt, jegliche Verzögerung am Bau umgehend zu beheben und unnötige Kosten für unsere Kunden und deren Kunden zu vermeiden. Strategie und Innovation Als Marktführer arbeiten wir permanent an der weiteren Optimierung der Stahlzarge. Unser Ziel ist es, jede Tür mit jeder Wand harmonisch zu verbinden und dabei die spezielle Türtechnik zu berücksichtigen. Das heißt, individuelle Abstimmung von Design, Funktion und Wirtschaftlichkeit. Nachhaltiges Bauen BOS Best Of Steel verbindet Zargen-Design mit nachhaltigem Bauen. In der Produktdatenbank greenbuildingproducts.eu sind BOS-Stahlzargen in verschiedensten Ausführungen zu finden, die nach LEED- und DGNB- Kriterien bewertet wurden. Lernende Organisation Leben heißt Veränderung. Wir stellen uns permanent neuen Herausforderungen und verstehen uns als lernende Organisation. Bei BOS Best Of Steel haben wir die Kaizen -Methode erfolgreich in der Produktion und der Verwaltung zum Täglichen Verbesserungs-Prozess (TVP) weiterentwickelt. Ständig stellen wir das Erreichte auf den Prüfstand und suchen nach noch besseren Lösungen für uns und unsere Kunden. 1

10 BOS-Unternehmensleitsätze 10 Als Marktführer arbeiten wir permanent an der weiteren Optimierung der Stahlzarge. Unser Ziel ist es, jede Tür mit jeder Wand harmonisch zu verbinden, das heißt individuelle Abstimmung von Design, Funktion und Wirtschaftlichkeit. Unsere Stärke sind unsere Mitarbeiter (Mit-Denker, Mit- Gestalter). Sie zeichnen sich aus durch absolute Kundenorientierung, kompetente Beratung, professionelle Herstellung, umfassenden Service, gute Begegnungsqualität, hohe Lernbereitschaft und eine schnelle Umsetzung. Unsere Kunden sind unsere Partner. Gemeinsam mit ihnen wollen wir noch erfolgreicher werden, denn der Erfolg unserer Kunden ist unser Erfolg. Deshalb steht für uns Kundennähe mit der Zielsetzung begeisterte Kunden im Mittelpunkt. Die perfekte Beherrschung unseres Tagesgeschäftes und eine gute Begegnungsqualität sind die Basis. Daher wollen wir eine kompetente und freundliche technische Beratung zur Problemlösung bei unseren Kunden und deren Kunden, Architekten und anderen Marktteilnehmern. schnelle und zuverlässige Auskunft über Lieferungen, Konditionen und Technik geben. Qualitätsprodukte schnell und pünktlich zu angemessenen Preisen liefern. Dies schließt auch den Servicebereich nach Lieferung ein. die Zusammenarbeit mit unseren Kunden konsequent ausbauen und die neuen Serviceangebote konsequent nutzen. Wir streben eine Beziehung des gegenseitigen Vertrauens an sowohl innerbetrieblich über alle Hierarchiestufen und Abteilungsgrenzen hinweg als auch mit unseren externen Partnern (Kunden, Lieferanten, Beratern, Behörden usw.). Dies ist das Fundament für jede erfolgreiche und zielorientierte Zusammenarbeit. Wir achten dabei stets auf den Schutz von Gesundheit und Umwelt. Von allen Mitarbeitern erwarten wir persönliches Engagement für unsere Kunden. Wir wollen das ganze Unternehmen über Verbesserungen (TVP, Qualitätszirkel, Brainstorming, Projektarbeit usw.) optimieren. Das erreichen wir mit fachlich versierten Mitarbeitern, denen ihr Beitrag am Unternehmensziel und Unternehmenserfolg klar ist. die für ihr Verhalten die Verantwortung übernehmen und sich durch gute Kommunikation in Form und Inhalt auszeichnen. die sich aktiv am täglichen Verbesserungsprozess (TVP) beteiligen und bereit sind, ständig Neues zu lernen die an einem guten Betriebsklima mitwirken und Spaß an ihrer Arbeit und den Ergebnissen haben. An unsere Führungskräfte haben wir neben diesen Punkten besondere Anforderungen in Bezug auf Führungsverhalten. Wir verpflichten uns selbst und erwarten von allen Führungskräften bei BOS ein offenes Ohr für Probleme, Ideen und Lösungen der Mitarbeiter. ein Auge für die Stärken und Schwächen und eine Hand für Delegation im Sinne von Forderung, Unterstützung und Förderung der Mitarbeiter. aktiven Einbezug von Mitarbeitern in Entscheidungen. ein gutes Vorbild für die Mitarbeiter zu sein. Unsere Vision: Die Marke Best Of Steel bauen wir als Qualitätsstandard für Produkte und Service weiter aus. Als Spezialist treten wir in ausgewählten Anwendungsgebieten, teilweise mit Partnern, kompetent als Systemanbieter auf. Mit dem erweiterten Programm bieten wir unseren Kunden einen permanent wachsenden Nutzen an. Michael Patzelt Geschäftsführung Anja Aupke Finanzen Thomas Bockholt Marketing und Vertrieb Helmut Linnenbaum Entwicklung+Architekten Oliver Eller Betriebsleitung Martin Völlering Qualitätsmanagement BOS-Vertrieb: Tel: Fax: BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax:

11 BOS-Service 11 1 BOS Best Of Steel unterstützt seine Partner mit einem umfangreichen Paket an Serviceleistungen. Dies fängt bei der Beratung für Lösungen am Bau an, geht über die individuelle Abwicklung von Anfragen und Aufträgen bis hin zur einwandfreien Lieferung und manchmal bis zur Behebung von unerwartet entstandenen Problemen auf der Baustelle. Schulungen Zu besonderen Themen, wie z. B. barrierefreies Bauen, bieten wir gemeinsam mit Partnern umfassende Schulungen für Architekten und Kunden an. Architekten-Beratung Bereits in der Planungsphase helfen die richtigen Informationen bei der optimalen Gestaltung der Lösungen bzw. bei der Vermeidung kostspieliger Fehler. Unsere Architekten-Beratung steht Architekten bereits im frühen Planungsstadium kompetent zur Seite. Wir stellen Informationen über Design und technische Lösungen zur Verfügung und erstellen entsprechende CAD-Zeichnungen. Technische Beratung Für erfolgreiches Arbeiten im Projektgeschäft bieten wir unseren Partnern eine kom petente technische Beratung. Viele Lösungen haben wir bereits in der Schublade, spezielle Lösungen arbeiten wir gern individuell aus. Angebote Angebote werden in detaillierter Ausarbeitung oder als Schnellangebot termingerecht unterbreitet auch kurzfristig. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der für Ihr Projekt richtigen Lösung. Just-in-Time Programme Mit dem Blitz- und Schnellschussprogramm kann die Ausführung von Aufträgen stark beschleunigt werden. Diese schnellen Lieferungen bieten wir gegen geringe Preiszuschläge an. Auftragsbestätigungen Aufträge werden innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden bestätigt (> 95 %). Somit sind unsere Kunden sicher, dass ihre Bestellung angekommen ist und haben schnell und zuverlässig alle Informationen dazu vorliegen. Flexibilität Täglich wechselnde Anforderungen in Bezug auf Technik, Termin, Anlieferung etc. benötigen einen hohen Grad an Flexibilität. Unsere Mitarbeiter sind darauf eingestellt. Erreichbarkeit Jeder möchte Partner haben, die bei Fragen schnell ansprechbar sind. Die BOS-Mitarbeiter sind bestens erreichbar und versorgen Sie umgehend mit den gewünschten Informationen. Zuverlässigkeit Ein absolut zuverlässiges Handeln in allen Bereichen des Unternehmens ist unser klares Ziel. Wir sind pünktlich und halten, was wir versprechen. Qualitäts-Management höchste Qualität Laufende Schulungen, Audits und gezielte Maßnahmen zur permanenten Verbesserung sichern die bewährte BOS- Qualität. Die Fertigung nach RAL, Zertifizierungen nach DIN EN ISO und EMAS sind tragende Bausteine für diese Qualität. Selbstverständlich werden die heutigen Umweltauflagen konsequent beachtet. Qualität zahlt sich aus. Zuverlässige Lieferungen Eine Flotte eigener LKWs und speziell geschulte Spediteure ermöglichen uns regelmäßige und häufige Lieferungen an jede Baustelle und jedes Lager in Deutschland. Unsere Lieferzuverlässigkeit (Lager- oder Streckenlieferung auf die Baustelle) ist >98 %. Kundendienst Plötzlich auftretende Probleme auf der Baustelle erfordern schnelles, abgestimmtes Handeln. Der Baufortschritt darf nicht gefährdet werden. Hierfür steht im BOS-Kundendienst qualifiziertes Personal zur Verfügung. After-Sales-Service Auch nach dem Kauf stehen wir für mögliche Fragen oder Probleme unserer Kunden als Partner zur Seite. Dies ist Bestandteil unseres kundenorientierten Handelns. Partner des Fachhandels Partnerschaft ist der Schlüssel zum Erfolg. Wir arbeiten seit Jahren vertrauensvoll mit dem Handel zusammen und sind ein zuverlässiger Industriepartner unserer Kunden.

12 GmbH Integratives Management 12 Qualität Voraussetzung für begeisterte Kunden BOS verfügt über ein Integra tives Management-System nach DIN EN ISO 9001:2008 (Qualität), 14001:2009 (Umwelt), (Energie) und BS OHSAS 18001:2007 (Arbeitssicherheit). Im IM-Handbuch sind die Prozesse und Arbeitsabläufe exakt beschrieben. Laufende interne Audits sowie regelmäßige Audits mit externen Prüfern sichern auf Dauer das BOS-Qualitätsniveau. Die Einbeziehung der Mitarbeiter zur Verbesserung der Prozesse und Arbeitsabläufe ist fester Bestandteil der Firmenphilosophie. DIN EN ISO Qualitäts-Management-System DIN EN ISO 9001:2008 Energie-Management-System DIN EN ISO Arbeitsschutz-Management- System BS OHSAS 18001:2007 Unser Qualitäts-Management- System ist prozessorientiert. Als Hauptprozesse werden alle Tätigkeiten bezeichnet, die einen Input und einen Output haben. Unterstützend wirken Führungsprozesse, Ressourcen-Management und Messungen, Analysen und Verbesserungen. Ziel ist die Wertschöpfung und das qualitativ hochwertige Produkt als Ergebnis. Durch die Einführung des Energie-Managements nach DIN EN ISO sollen un genutzte Energieeffizienzpotenziale erschlossen, Energie kosten verringert und der Ausstoß von Treibhausgasen (beispielsweise von CO 2 -Emi ssionen) sowie andere Umweltauswirkungen von Energie verbräuchen reduziert werden. Hierdurch wird die Gesundheit und der persönliche Schutz unserer Mitarbeiter gewährleistet. Umwelt-Management-System DIN EN ISO ÖKOPROFIT EMAS: Die EG-Öko-Audit- Verordnung Zur Schonung der Umwelt setzen wir recyclefähige Materialien ein und senken kontinuierlich unseren Energieverbrauch. ÖKOPROFIT ist ein Projekt im Rahmen der Agenda 21 zur wirtschaftlichen Stärkung von Betrieben. Umweltschutz und Verbesserung der Umwelt situation in der Region sind hierbei besonders wichtig. Die EG-Öko-Audit-Verordnung steht für einen neuen Typus umweltpolitischer Instrumente, welche die Verantwortung der Unternehmen für ihre Tätigkeiten und Umweltauswirkungen stärken. Der Eintragung von BOS in das EMAS-Verzeichnis liegt eine validierte Umwelterklärung zu Grunde. Damit haben wir uns verpflichtet, unsere Umweltleistung ständig zu verbessern und die Ergebnisse zu veröffentlichen. BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

13 Integratives Management 13 Qualität Voraussetzung für begeisterte Kunden 1 Überwachte und zertifizierte Bauprodukte Die produzierten Feuerschutzzargen z. B. für T30-Türen unterliegen einer systematischen Fremdüberwachung durch das MPA NRW / BAM Berlin und IFT-Rosenheim. Dabei werden die technischen Anforderungen und Spezifikationen auf Basis der Feuerschutz- Zulassungen unserer Kunden überprüft. Auszeichnung zum ÖKOPROFIT-Betrieb Kreis Steinfurt 2014 Peter Knitsch, Staatssekretär im NRW-Umweltministerium und Kreisdirektor Dr. Martin Sommer überreichten die Urkunde. 100 % Made in Germany Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.v. Die Aufgaben dieses Verbandes umfassen die firmenneutrale Information über Eigenschaften und Anwendungen von Edelstahl Rostfrei. So findet das Warenzeichen Edelstahl Rostfrei als Qualitätszeichen eine in der Öffentlichkeitsarbeit der Warenzeicheninhaber unterstützende Verwendung. BOS verpflichtet sich als Mitglied zur satzungsgerechten Verwendung. DIN-geprüfter Fachplaner für barrierefreies Bauen Die Normen für barrierefreies Bauen dienen der Planung, Aus führung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden, Arbeitsstätten sowie von Miets- und Genossenschaftswohnungen und entsprechenden Wohnanlagen. Barrierefrei bedeutet, dass der Nutzer in der Lage ist, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Umweltfreundliche Entsorgung Unsere Transportverpackungen können über unseren Partner Zentek zur kostenfreien Abholung angemeldet und somit einer umweltgerechten Verwertung zugeführt werden. Hierdurch bieten wir Ihnen einen optimalen Service für die Rückführung unserer Verpackung und leisten darüber hinaus durch das Recycling einen wertvollen Beitrag zur CO 2 -Einsparung. Die Anforderungen der Verpackungsverordnung erfüllen wir hierdurch ebenfalls.

14 Stahlzargen im Einsatz 14 BOS Best Of Steel produziert seit 1967 Stahlzargen in unzähligen Varianten für die unterschiedlichsten Anforderungen in Bauten von A wie Arztpraxis bis Z wie Zoo. Sie finden unsere Zargen vom Keller bis zum Penthouse, passend für den jeweiligen Einsatzzweck. Wir arbeiten permanent an der weiteren Optimierung der Stahlzarge. Unser Ziel ist es, jede Tür mit jeder Wand harmonisch zu verbinden und dabei die spezielle Türtechnik zu berücksichtigen. Das heißt individuelle Abstimmung von Design, Funktion und Wirtschaftlichkeit. Unsere Berater kennen die spezifischen Anforderungen im Bau und können deshalb mit Ihnen auf Augenhöhe planen. Neben den Verwaltungs- und Wohngebäuden haben wir in den vielen Jahren unserer Tätigkeit Expertenwissen in vielen speziellen Anwendungsgebieten gesammelt. Hier eine kleine Auswahl: Barrierefreies Bauen mit extra breiten Ausführungen und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Kliniken, Hospitäler, Krankenhäuser mit speziellen Hygieneanforderungen und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Schulen und Universitäten mit extremen Beanspruchung en und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Kindergärten mit Klemmschutz für die kleinen Finger und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Renovierung mit unregelmäßigen Wanddicken und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Hotel mit dem Wunsch nach mehr Raumgefühl und vielen weiteren spezifischen Anforderungen Hierzu können Sie bei uns (im Internet, gedruckt oder im Gespräch) Anregungen für Lösungen bekommen. Bei unserer langjährigen Tätigkeit als Spezialist gibt es natürlich eine Menge weiterer Erfahrungen in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen. So haben z. B. auch Aufzüge, Banken, Gefängnisse, Hochhäuser, Kaufhäuser, Laboratorien, Schwimmbäder, Turnhallen usw. ganz spezielle Anforderungen. Viele Lösungen haben wir bereits in der Schublade, spezi elle Lösungen arbeiten wir gern mit Ihnen individuell aus. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen. Nachhaltiges Bauen BOS Best Of Steel verbindet Zargen-Design mit nachhaltigem Bauen. In der Produktdatenbank greenbuildingproducts.eu sind BOS-Stahlzargen in verschiedensten Ausführungen zu finden, die nach LEED- und DGNB-Kriterien bewertet wurden. BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

15 BOS-Lösungen in Partner-Ausstellungen 15 1 GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik GmbH Max-Planck-Straße 5, Iserlohn Die Musterhäuser zeigen zahlreiche Lösungen für barrierefreies Bauen mit unterschiedlichen Zargen für Schiebe- und Drehflügeltüren sowie Raumspartüren (Automatik-Antrieb, integrierte Elektronikmodule, dichtschließend, Schrägleibungszarge etc.). Im Ausstellungszentrum werden Besucher kostenlos zu speziellen Produkten beraten. Fraunhofer-inHaus-Zentrum Forsthausweg 1, Duisburg Die Ausstellung zeigt individuelle Lösungen zu den Themen Gesundheitswesen, Kliniken und Hotels, z. B. CasePlus Design und CasePlus LED zur Integration elektronischer Komponenten, die Sino-Zarge ohne Spiegel, eine ArtDeco-Schattennutzarge sowie integrierte Türschließer und Kabelübergänge. Fraunhofer IAO Nobelstraße 12, Stuttgart Das Forschungsprojekt»FutureHotel«ist ein zukunftsweisendes Hotelzimmer, das als Testfeld und Demonstrationsplattform rund um das Hotel der Zukunft genutzt wird. Gezeigt wird die CasePlus Design mit LED-Panel zur Integration elektronischer Komponenten, z. B. RGB-Technik, RFID- Reader, E-Öffner etc. Hotel-Kompetenz-Zentrum GmbH Sonnenstraße 19, Oberschleißheim Mit einer komplett und vollfunktionsfähig eingerichteten Hoteletage bietet das HKZ eine Entscheidungsgrundlage in Form einer Lösungsplattform für Investoren, Betreiber und Hoteliers. In den 11 Musterzimmern von 3* bis 5* Luxussuite sind u.a. folgende Produkte eingesetzt worden: CasePlus Design sowie spiegellose Sino-Zargen. Barrierefrei Leben e.v. Richardstraße 45, Hamburg Die Ausstellung zeigt verschiedene Lösungen für barrierefreies Bauen. Zu sehen sind die Schiebetürzarge LineaCompact-E mit Automatik- Antrieb sowie die Spezialzarge für Raumspartüren der Firma Brandt. HDW Hotel&Design Werkstatt Gusswerk Objekt 6c, Söllheimerstraße 16 A-5020 Salzburg Das Hotel zum Ausprobieren als Produktschau mit 80 Firmen: Ein Treffpunkt für Architekten, Hoteliers und Gastronomen. Zu sehen sind dort innovative Lösungen: die Sino-Zarge ohne Spiegel, CasePlus Design zur Integration elektronischer Komponenten, eine Blockzarge mit integrierter LED-Beleuchtung im Kopfstück sowie die Leibungszarge Planar. Wenn Sie die Ausstellung live sehen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Architekten-Beratung unter architekten@bestofsteel.de oder telefonisch unter +49 (0)

16 BBE DOMOFERM Unsere Schwester in Brilon 16 DOMOFERM ÖFFNET RÄUME SCHÜTZT LEBEN BBE DOMOFERM ist der Feuer schutzexperte mit kompetenter Beratung, innovativen Produkten und qualifizierten Mitarbeitern. Angeboten werden hochwertige Bauelemente im Bereich der Türen und Verglasungssysteme. Besondere Anforderungen an Feuer-, Einbruch-, Schall- und Wärmeschutz werden erfüllt. BBE DOMOFERM geht neue Wege im Sinne von Design, Funktion und Wirtschaftlichkeit. Die Produkte mit ihren vielfältigen Einsatzmöglichkeiten in einem ansprechenden Design geben Ihnen die Möglichkeit, neue Marktsegmente für sich zu gewinnen. STAHLTÜREN Die 40 mm starke UNIVERSAL ist sehr universell. Vom Kellerraum bis in die Chefetage. Sie fügt sich perfekt in das Ambiente ein und setzt gleichzeitig individuelle Akzente. PRISMA Oberfläche, Lichtöffnungsvarianten, Feuerschutz. Viele Trends gehen vorüber, die TREND hat Bestand. Stumpf einschlagende Eleganz in vollendeter Form, die auch in privatem Wohnraum Einsatz findet. Die PRESTIGE ist nicht nur in Einkaufszentren zuhause. PRESTIGE Feuerschutzelemente mit einer Türblattdicke von 64 mm bieten unzählige Ausstattungsoptionen und werden mittels Einbau komplexer Überwachungssysteme den erhöhten Anforderungen in öffentlichen Gebäuden gerecht. Der eindrucksvolle Brückenschlag zwischen Tradition und Avantgarde heißt PREMIUM. Die Fusion von Design und Funktion. BOS-Vertrieb: Tel: Fax: BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax:

17 BBE DOMOFERM Unsere Schwester in Brilon 17 GRENZENLOSE TRANSPARENZ MIT BBE DOMOFERM-VERGLASUNGSSYSTEMEN. Verglasungselemente bestimmen den Charakter eines Gebäudes entscheidend mit. 1 Mit lichter Transparenz schaffen sie in Innenräumen neue Perspektiven sie sorgen für angenehme Atmosphäre und erlauben Sichtkontakt mit der Umgebung. Mit BBE DOMOFERM erscheinen Innenräume im besten Licht: hell und freundlich, funktionell und innovativ. Kombinieren Sie Funktion und Design nach Ihren Vorstellungen! VERGLASUNGSSYSTEME GlasTec - Das Baukastensystem GlasTec Verglasungsrahmen werden speziell nach den Wünschen unserer Kunden gefertigt. Dabei werden die Zargenvarianten den baulichen Gegebenheiten in Größe, Material und Profilierung angepasst. SoundTec - Schallschutzverglasungen Schallschutzverglasungen der BBE DOMOFERM sind speziell für den Innenbereich konzipiert. Sie setzen Akzente im Schallschutz und überzeugen durch Gestaltungsvielfalt. ProTec - Sicherheitsverglasungen Von der ballwurfsicheren Verglasung bis zum beschusshemmenden Element mit ProTec werden Sie vielen Anforderungen gerecht. Diese Verglasungselemente bieten Sicherheit mit Augenmaß. RadioTec - Strahlenschutzverglasungen Strahlenschutzverglasungen bieten sicheren Schutz in Spezialbereichen. Ob in der Röntgenpraxis, im Krankenhaus oder der Materialforschung mit RadioTec -Elementen sind Sie immer auf der sicheren Seite. FlamTec - Feuerschutzverglasungen Feuerschutzverglasungen bieten Sicherheit, wenn es auf jede Minute in der Personenrettung ankommt. Durch eine Vielzahl an Designvarianten ist FlamTec auch im Normalbetrieb ein heißer Tipp. Weitere Informationen unter

18 Allgemeine Geschäftsbedingungen 18 I. Lieferungsbedingungen 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann ( 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ( 14 BGB). Soweit in den nachstehenden Lieferungsbedingungen die Bezeichnung Besteller verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint. 2 Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich BOS Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 2. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 3. Montagekosten werden separat berechnet. 4. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist. 4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Vorstehende Ziff. 1-4 gelten auch für Teillieferungen. 5 Lieferzeiten 1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin von BOS zugesagt worden. 2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind. 3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener, von BOS nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch BOS ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten. 6 Eigentumsvorbehalt 1. BOS behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist BOS nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. BOS ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadenersatzanspruch zu. 2. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware (Kaufsache) ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinbarten Erlösen nachkommt. 3. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware (Kaufsache) durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 7. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 4 Gefahrübergang 1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de 7 Mängelansprüche BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de 1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. BOS ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Besteller Unternehmer ist. Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Besteller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. BOS ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet. 3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

19 Allgemeine Geschäftsbedingungen BOS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BOS beruhen. Soweit BOS keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Ziffer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht der Frist des 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. 6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch BOS nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet BOS im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BOS. Die Haftung von BOS bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 9 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Erfüllungsort für Lieferungen ist das Lieferwerk. 3. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz der Geschäftsniederlassung des Verkäufers. 4. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz BOS vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 5. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. Montagebedingungen Sofern BOS neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: 1 Montagevoraussetzungen 1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller BOS spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern. 3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure von BOS gestellt. Diesen sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: Auf- und Abbau von Gerüst stellungen, Loch-, Stemm-, Maurer- und Fußbodenarbeiten sowie Elektroinstallationsarbeiten. Ferner das Abladen von Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle, sämtliche Verglasungen, die nicht zu unserem Lieferumfang gehören. 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird von BOS gestellt. Der Besteller hat darüber hinaus für die Montage folgende notwendige Materialien bereitzuhalten: Hilfskräfte und Hilfsstoffe sowie Hebewerkzeuge etc., ggf. Beleuchtung. Die Vorbereitungen für die Montage müssen vor Eintreffen der Monteure abgeschlossen sein, damit diese nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, deren Gründe nicht vom Lieferer zu vertreten sind, werden besonders berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. 6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Strom- und Wasseranschluss sowie freier Zugang und freie Arbeitsmöglichkeit. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat BOS spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller BOS von der Schadensersatzpflicht freizustellen. 9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers folgendes zu beachten: Die eingebauten Türen, Zargen und Fenster dürfen frühestens 2 Tage nach dem Zumörteln der Ankerlöcher für den Verkehr freigegeben werden. 2 Stundenlohnarbeiten 1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten von BOS. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen. Montagerechnungen sind ohne Skonto sofort fällig. 3 Abnahme 1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm von BOS bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an bestehen gegen BOS keine Mängelansprüche aus 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält. 4 Verjährung Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Unsere Lieferbedingungen 1

20

21 Rund um die Stahlzarge 21 In diesem Kapitel möchten wir Ihnen die grundlegenden Fachbegriffe rund um die Stahlzarge näherbringen. Dazu gehören auch Maßtabellen, Bemaßungsabkürzungen und Detailzeichnungen etc. 2 Alle angegebenen Maße sind in mm. So sprechen wir eine Sprache. Inhalt Seite Geschichte der Stahlzarge 22 Detailbegriffe 23 Übersicht Stahlzarge 24 Übersicht Türblatt 25 Bemaßungsabkürzungen DIN-Maßtabelle 28 Schließlochanordnung 29 Falzausbildungen Profilschlüssel Materialübersicht 34 Kennzeichnung, Lagerung, Verpackung, Transport 35 Wandanschlüsse 36 Deckenanschlüsse 37 BOS-Vertrieb: Tel: Fax: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax: architekten@bestofsteel.de

22 Rund um die Stahlzarge Geschichte der Stahlzarge 22 Die Stahlzarge ist heute mit einer Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten und Ausführungen ein anerkanntes Produkt in der Baubranche und zeichnet sich durch Stabilität, Robustheit und Haltbarkeit aus. In den frühen 20er Jahren des vorigen Jahrhunderts wollte August Schanz die damals gängige Holzzarge mit ihren vielen Nachteilen durch ein robusteres und kostengünstiges Bauteil ersetzen. Die Lösung fand er in der Verwendung von Stahlblech. Dabei stellte sich die Hauptaufgabe, das Stahlblech so umzuformen, dass es sich als Türrahmen verwenden ließ. August Schanz, der 1886 eine Bau- und Kunstschlosserei eröffnete, stellte ursprünglich Eingangspforten, Umzäunungen und Grabeinfassungen aus Stahl her. Für die unter dem Frankfurter Stadtplaner Ernst May errichteten Siedlungen baute die Firma Schanz um 1920 die ersten genormten, stählernen Fenster, Türrahmen und Zargen und gilt somit als Erfinder der Stahlzarge. Der Firmensitz wurde 1937 von Frankfurt-Sachsenhausen nach Mühlheim am Main verlegt. Dort konzentrierte man sich nun auf die Produktion von Stahlzargen. Zu dieser Zeit beschäftigte die Firma Schanz ca. 350 Mitarbeiter. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Produktion in der alten Schlosserei Schanz in Sachsenhausen wieder aufgenommen und firmierte unter dem Namen Schanz Metallbau. In den 60er Jahren wurde auch dieser Betrieb nach Mühlheim verlegt. Während des Wiederaufbaus in Deutschland setzte sich die kosten günstige Stahlzarge aufgrund ihrer Robustheit in der Anwendung immer stärker durch, vor allem in öffentlichen Gebäuden, Bürogebäuden und im sozialen Wohnungsbau. Zuerst wurde die Stahlzarge abgekantet, das war Ende der 20er Jahre wurde die Olympiaschnur eingeführt, diese Gummischnur diente zur Schalldämmung beim Schließen der Tür. In den 60er Jahren kam dann die Puffer-Stahlzarge auf den Markt, die ohne Dichtungsaufnahmenut produziert wurde. Dem Kunden stand nun je nach Anforderung diese kostengünstige Puffer-Version oder auch eine hoch wertigere Zarge mit Dämpfungs- bzw. Dichtungsschnur zur Verfügung. Bis Anfang der 70er Jahre wurde die Stahlzarge ausschließlich aus Schwarzblech hergestellt, welches nach und nach durch verzinktes Stahlblech ersetzt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden erstmalig auch Zargen aus Edelstahl produziert und eingesetzt. Mitte der 70er Jahre entstanden die ersten Ausführungen der rechts/links verwendbaren Stahlzargen sowie Stahlzargen für stumpf einschlagende Türen. In den 80er Jahren produzierten rund 20 Firmen in Deutschland Stahlzargen. Marktführer war die Firma Metallwerk Ohmen, die 1967 durch Bernhard Ohmen in Emsdetten gegründet wurde erfolgte die Umbenennung in BOS GmbH. Die ersten Stahlzargen wurden dort für den damals aufkommenden Trockenbau (Gipskartonwände) entwickelt und produziert. Die Veränderung der Bauweise von Innenwänden erforderte eine völlig neue Ausführung und Verarbeitung des Produkts. Es war unter anderem die Geburtsstunde der 2-schaligen Stahlzarge, die endlackiert in die fertige Wandöffnung montiert werden konnte. Als Marktführer spielte BOS eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Vermarktung dieser Form der Stahlzargen. Aufgrund der hohen Variabilität bei der Verarbeitung von Stahlblech wurde von Beginn an eine Vielzahl von Profilformen wie Zierfalz-, Schattennut- und Rundspiegelzargen sowie auch schon Sonderelemente (Oberlicht-/Seitenteilzargen und Schiebetürzargen) hergestellt. Da zu dieser Vielfalt von Ausführungsmöglichkeiten der Stahlzarge auch jeweils ein entsprechendes Türblatt und dessen Anbauteile und Beschläge passen musste, war eine Normung der Stahlzarge unumgänglich. Die Normung der Stahlzarge begann mit einer Werksnorm der Fa. STAHL-SCHANZ, die von deren Entwicklungsleiter Karl Stumpp erstellt wurde. Karl Stumpp setzte Anfang der 60er Jahre dann die erste DIN-Norm für Stahlzargen durch. Diese DIN-Norm wurde 1974 und 1985 überarbeitet und hatte bis 2004 ihre Gültigkeit. Im August 2004 wurde die DIN 18111, Teil 1-4, herausgegeben. Darin wurden die gestiegenen Anforderungen der Kunden an die Stahlzarge berücksichtigt. Auch die bis dahin als Sonderzargen geltenden Zargen für den Trockenbau, Stahlzargen für stumpf einschlagende Türen sowie die Montage der Zargen wurden in die Norm integriert. BOS GmbH war und ist Mitglied des DIN- Ausschusses. BOS-Vertrieb: Tel: Fax: BOS-Architekten-Beratung: Tel.: Fax:

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...

AGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich... Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf 1 Geltungsbereich 1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers

Mehr

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt

Mehr

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus

Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER CAESAR & LORETZ GMBH 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen

Mehr

4 Gefahrübergang 5 Lieferzeiten 6 Eigentumsvorbehalt

4 Gefahrübergang 5 Lieferzeiten 6 Eigentumsvorbehalt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma B.L.S Aufzugs- und Fördertechnik GmbH für Lieferungs-, Montage- sowie Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten I. Allgemeines 1. Der Auftraggeber erkennt

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) der Firma Festzeltmöbel Zahn (nachfolgend Verkäufer ) gelten für alle Verträge,

Mehr

SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN SNR Walzlager September 2008 SNR ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN Nach deutschem Recht. I - Allgemeines Geltungsbereich 1- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.

in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Shop der Firma das foto forum, Inhaber Karl-Heinz Schmitt (Stand:01.2.2017) Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma das foto

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich

Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich Allgemeine Verkaufsbedingungen ideapro gmbh Seite 1 von 5 ideapro gmbh Binnenhafenstraße 7 68159 Mannheim Tel. 0621-107563-00 Fax 0621-107563-10 www.ideapro.de info@ideapro.de Allgemeine Verkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich a) Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, ausschließlich, soweit die Vertragspartner nichts Abweichendes schriftlich vereinbart

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen

Mehr

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung

Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle

Mehr

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH

Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge

Mehr

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. 2. Kunde i.s.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher gemäß 13 BGB

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) 1 Allgemeines/ Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Black-Splitter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Stand: 06/2016. I. Zahlung

Stand: 06/2016. I. Zahlung Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab

Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 02.04.2013 I. Geltungsbereich 1.1. Für alle Vertragsverhältnisse aus Lieferungen und Leistungen der Firma EM-Systeme GmbH gelten ausschließlich die nachstehenden

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei

Mehr

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5

NTEC. Schul terschraube ISO September 201 5 NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer

Mehr

Als Beschaffenheit der Ware/wesentliche Merkmale gelten ausschließlich unsere eigenen Produktbeschreibungen als vereinbart.

Als Beschaffenheit der Ware/wesentliche Merkmale gelten ausschließlich unsere eigenen Produktbeschreibungen als vereinbart. 1. Allgemeines Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Heinrich Erdmann GmbH & Co., Ihmerter Str. 207, 58675 Hemer - nachfolgend Verwender genannt - und

Mehr

Nature & Découvertes. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Nature & Découvertes. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Nature & Découvertes Allgemeine Geschäftsbedingungen www.natureetdecouvertes.de 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragspartner, Vertragsschluss... 2 3 Lieferbedingungen... 2 4 Bezahlung... 2 5 Widerrufsrecht...

Mehr

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss

I. Geltungsbereich. II. Angebot und Vertragsschluss ALLGEMEINE VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Maßgeblich

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen Allgemeine Verkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich 1. Diese allgemeinen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden ohne

Mehr

LineaLine. Schiebetürzargen. Schiebetürzargen. Stahlzargen. Vom Marktführer!

LineaLine. Schiebetürzargen. Schiebetürzargen. Stahlzargen. Vom Marktführer! LineaLine Schiebetürzargen Stahlzargen Schiebetürzargen Vom Marktführer! Design Funktion Wirtschaftlichkeit Inhalt BOS Best Of Steel produziert seit über BOS ist Marktführer in Deutschland 40 Jahren Stahlzargen

Mehr

WIEKER BOOTE GmbH. Geschäftsbedingungen für die Herstellung und den Verkauf von Booten

WIEKER BOOTE GmbH. Geschäftsbedingungen für die Herstellung und den Verkauf von Booten WIEKER BOOTE GmbH Geschäftsbedingungen für die Herstellung und den Verkauf von Booten 2006 1 I. Allgemeines 1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen

Mehr

Montageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB

Montageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB Montageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB Sitzanbindungen Mercedes-Benz Spezifikation: MB NCV3 N2 Befestigungssatz: ECE 911 300 104 Zeichnung: 681-004-00 Aguti Art.Nr.: 116945 Befestigungsmaterial

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma MONTWILL GMBH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. der Firma MONTWILL GMBH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma MONTWILL GMBH 1. Allgemeines - Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ( im folgenden: AGB ) gelten ausschließlich. Massgeblich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kommunikation und Projektmarketing Präambel 1. Die ANNÉ SCHWARZKOPF COMMUNICATIONS GMBH & CO. KG ist eine Kommunikationsberatung, die auf den Gebieten Kommunikation

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH 1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der AKO Armaturen und Separationstechnik GmbH und dem Besteller gelten

Mehr

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT

ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNGEN BREMER-FENSTERDISCOUNT 1 Allgemeines 1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Verkäufer und Käufer. Die beiden Parteien konkretisieren und erweitern die AGB

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen den Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung

Mehr

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. 2. Vertragspartner, Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt zustande

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gund Service + Commerce GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und der Gund Service + Commerce

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich Alle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: ) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D Langenargen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: ) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D Langenargen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 06.08.2008) Aguti Produktentwicklung & Design GmbH Bildstock 18/3, D-88085 Langenargen - im Folgenden aguti Informationen für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung

Allgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen der DG InnoTec Dengler + Gläser GmbH 1 Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen des Einzelunternehmers Tino Schoss (AGB) (Stand August 2016) I. Geltungsbereich Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen dem

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Widerrufsrecht 4. Preise und Zahlungsbedingungen 5. Liefer- und Versandbedingungen 6. Eigentumsvorbehalt

Mehr

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zum Gebrauchtwagenverkauf der KFZ Fachwerkstatt Siegfried Geldner I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung

Mehr

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel

AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel AGB der Fritz Reiss GmbH für Unternehmer im stationären Handel 1 Allgemeines... 1 2 Vertragsschluss... 1 3 Auskünfte... 2 4 Sonstige Leistungen... 2 5 Preise und Zahlungsbedingungen... 2 6 Lieferung, Liefer-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens

Mehr

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax:

Katalog Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet. Kapitel 5. Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: oder Fax: Katalog 2015 Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl, vergütet Mengenrabatte erfahren Sie unter Fon: 0761-83329 oder Fax: 0761-892677 Inhaltsverzeichnis Kapitel 5 Innensechskantschrauben aus Stahl,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU KG. GmbH & Co. KG KINDSBACH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU KG. GmbH & Co. KG KINDSBACH KLAUS-MASCHINENBAU AGB Seite 1 von 6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1 KLAUS-MASCHINENBAU GmbH & Co. KG 66862 KINDSBACH 1 Allgemeines Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH. HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße Donaueschingen

Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH. HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße Donaueschingen Allgemeine Geschäftsbeingungen Wohnraumgestaltung Häring GmbH HÄRING WOHNEN + OBJEKTE Josefstraße 10 78166 Donaueschingen I. Anwendung, Geltungsbereich 1.1. Für sämtliche Geschäfte und Lieferungen zwischen

Mehr

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003

Paul Jores GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 01. Oktober 2003 Paul Jores GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausführung von Schleiflohnaufträgen Stand 0 Oktober 2003 1 Allgemeine Bedingungen: Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

(1) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(1) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen NC&T Systems GmbH & Co. KG 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen

Mehr

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Allgemeine Verkaufsbedingungen der Dieter Eifler GmbH &. Co. KG 1 Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen

Mehr

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Ausolis Trading GmbH

Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Ausolis Trading GmbH Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und Anhänger) der Ausolis Trading GmbH Stand: 12/2016 I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers 1. Der Käufer ist an die

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern Allgemeine Verkaufsbedingungen für Geschäfte mit Verbrauchern 1 Allgemeines - Geltungsbereich Diese Verkaufsbedingungen gelten für Verträge mit Verbrauchern, die nicht über den Onlineshop der Website www.müller-elektronik.de

Mehr

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service

Dankwardt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Aerosols Liquids. Processing Filling Packaging Full-Service Dankwardt Aerosols Liquids Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Processing Filling Packaging Full-Service 1. Geltungsbereich und Wirksamkeit der AGB 1.1. Für alle unsere Angebote gelten ausschließlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.

Mehr

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Abschlüsse und Lieferungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge. Hollmann International GmbH & Co. KG. Stand Februar 2016 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge Hollmann International GmbH & Co. KG Stand Februar 2016 I. Vertragsabschluss! Übertragung von Rechten und Pflichten

Mehr

2. Abweichenden Vorschriften des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Abweichenden Vorschriften des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. 1 Allgemeines 1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Soll eine Bestimmung nur für

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr (Verkäufer und Käufer sind Unternehmer)

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr (Verkäufer und Käufer sind Unternehmer) Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Verkehr (Verkäufer und Käufer sind Unternehmer) Stand: 1. Juli 2017 1 Geltungsbereich 1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) Stand: 01/2002 I. Zahlung 1.

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -

- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile 1. Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen der Firma SCRAMBLER s Project Motorrad- Ersatzteile (im folgenden SCRAMBLER

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA KM AUTO TECHNIK Kary + Mangler GmbH

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA KM AUTO TECHNIK Kary + Mangler GmbH ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA KM AUTO TECHNIK Kary + Mangler GmbH Edition 07/2017 Seite 2 Allgemeine Verkaufsbedingungen Gültig ab 01.05.2017 1 Allgemeines (1) Die Lieferungen, Leistungen und

Mehr

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Mehr

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette 1 Geltung dieser AGB (1) Diese Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche und daher auch künftigen

Mehr

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (1) Geltungsbereich, Vertragsschluss, Kollision (2) Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verträge, welche die Verkäuferin

Mehr

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.

Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der

Mehr

Allg. Geschäftsbedingungen und Kundeninformtionen (ABG)

Allg. Geschäftsbedingungen und Kundeninformtionen (ABG) Allg. Geschäftsbedingungen und Kundeninformtionen (ABG) Abschnitt 1 ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit

Mehr

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande.

2. Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu Stande. Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Gebr. Schabert GmbH & Co. KG I. Allgemeines 1. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Josef Kohnen & Sohn GmbH & Co. KG, Kohnen online

Mehr

Stahlzargen DAS KOMPENDIUM

Stahlzargen DAS KOMPENDIUM SEIT 1967 Stahlzargen DAS KOMPENDIUM VOM MARKTFÜHRER! BOS-Vertrieb: Tel: +49 2572 203-0 Fax: +49 2572 203-109 E-Mail: info@bestofsteel.de BOS-Architekten-Beratung: Tel.: +49 2572 203-203 Fax: +49 2572

Mehr

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1 Geltung Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biella-Falken GmbH 1. Unsere Lieferungen von Papier-, Büro- und Schreibwarenartikeln (nachfolgend "Ware") an unsere Kunden ("Käufer") erfolgen ausschließlich

Mehr

NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN. 1 Allgemeines, Geltungsbereich

NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN. 1 Allgemeines, Geltungsbereich NEUWAGEN-VERKAUFSBEDINGUNGEN 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (nachfolgend: Käufer ). Die AGB

Mehr

I. Besondere Verkaufsbedingungen für den Erwerb durch Verbraucher

I. Besondere Verkaufsbedingungen für den Erwerb durch Verbraucher Besondere Verkaufsbedingungen der Justiz-Auktion 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Besonderen Verkaufsbedingungen gelten ergänzend zu den Bedingungen der Justiz-Auktion, wenn gemäß Ziffer 2. a) und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Autowelt Behrens GmbH Brechtorf Vorsfelder Straße 3 A 38471 Rühen Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile I. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen

Mehr

(AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH

(AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH (AGB) der Firma Hirt Zerspanungstechnik GmbH -nachfolgend Hirt GmbH genannt- I. Anwendungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen

Mehr

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der CUT Dental GmbH,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verbrauchsgüterkauf. Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer

Mehr

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes

Pferdekaufvertrag. zwischen. und. wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: ... Name des Pferdes Pferdekaufvertrag zwischen......... - nachfolgend Verkäufer genannt und......... - nachfolgend Käufer genannt wird folgender Pferdekaufvertrag geschlossen: 1 Gegenstand 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer

Mehr