FEUERBRAND. an Obst und Ziergehölzen
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- Innozenz Lange
- vor 7 Jahren
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1 an Obst und Ziergehölzen Landratsamt Ludwigsburg Landratsamt Rems-Murr-Kreis Landratsamt Enzkreis Landratsamt Heilbronn Landratsamt Esslingen Landratsamt Böblingen Stadt Stuttgart Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg Amt für Landwirtschaft Ludwigsburg Landesanstalt für Pflanzenschutz Regierungspräsidium Stuttgart Eine Information der Obstbauberatungsstellen der Landkreise und der Stadt Stuttgart unter Mitarbeit des Pflanzenschutzdienstes Stuttgart Federführung: Landratsamt Ludwigsburg
2 Der Feuerbrand ist nicht zu bremsen. Und er macht an den Kreisgrenzen nicht halt. Trotzdem: Resignation ist ein falscher Weg. Deshalb hatte der Ludwigsburger Landrat Anfang dieses Jahres zu einer Feuerbrand-Konferenz eingeladen. Experten aus Stuttgart und den umliegenden Landkreisen haben dort eine Bestandsaufnahme gemacht und waren sich einig: Es gibt noch keine Patentrezepte, aber eine gemeinsame Informationsoffensive kann Schäden mindern und vielleicht das Schlimmste verhüten. Es geht nicht allein um den meßbaren wirtschaftlichen Schaden, der den Erwerbsobstbau und die vielen Hobbygärtner in unserer Region trifft. Der Feuerbrand gefährdet unsere typische Kulturlandschaft mit ihren Streuobstwiesen, er ist dabei, auch das ökologische Gleichgewicht in unserer Heimat empfindlich zu stören. Wenn die Streuobstwiesen verloren gehen, bedeutet das auch die Zerstörung von Lebensräumen für viele Tier- und Pflanzenarten. Wir sind dankbar, daß die Ludwigsburger Feuerbrand-Konferenz jetzt schon das erste handfeste Ergebnis hat: diese Broschüre. Ein kleiner und ein erster Schritt, aber eine gute Hilfe. Dem Expertenteam danken wir für die gute und engagierte Arbeit. Landratsamt Ludwigsburg Landratsamt Böblingen Landratsamt Enzkreis Landratsamt Esslingen Landratsamt Heilbronn Landratsamt Rems-Murr-Kreis Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden Württemberg e.v. Amt für Landwirtschaft, Ludwigsburg Landesanstalt für Pflanzenschutz Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart Stadt Stuttgart - 2 -
3 ALLGEMEINES Wie stark ist der Befall in der Region? Mit Ausnahme einiger Gebiete auf der Schwäbischen Alb und in den Höhenlagen des Schwarzwaldes tritt der Feuerbrand in ganz Baden-Württemberg auf. Da aber fast 50 % der über 11 Millionen Streuobstbäume Baden-Württembergs in der Region Neckar-Tauber zu finden sind, sind alleine in diesem Gebiet etwa 3,8 Millionen Apfel- und Birnbäume durch Feuerbrand gefährdet. Als weitere Wirtspflanzen sind eine unschätzbare Anzahl von Weißdorn, sowie die Ziergehölze (z.b. Cotoneaster) im Siedlungsbereich zu nennen. Die epidemieartige Zunahme des Feuerbrandes in manchen Streuobstwiesen seit 1993 hat in den klimatisch günstigen Tälern von Neckar, Rems und Fils vereinzelt zu Befallsraten von 60 bis 80 % geführt. Nur in wenigen isolierten Lagen oder bei geringer Wirtspflanzendichte ist die Krankheit noch im Vordringungsstadium. Sind befallene Pflanzen bei den Behörden zu melden? Wohin kann man sich wenden und wer erteilt Auskünfte? Grundsätzlich ja. Da die Krankheit jetzt aber in allen Kernobstbaugebieten vorkommt, ist die Meldung des Erstauftretens auf Regionen zu beschränken, in denen bisher noch kein Befall beobachtet wurde oder wenn angrenzende Kernobstanlagen des Erwerbsanbaus bzw. Baumschulen gefährdet sind. Informationen und Beratung zum Thema Feuerbrand sind bei den Gemeinden, beim Landratsamt und beim Amt für Landwirtschaft erhältlich. Auf örtlicher Ebene bemühen sich die Obst- und Gartenbauvereine, Naturschutzgruppen und andere Organisationen um eine Information der Bürger
4 RECHTLICHE SITUATION Müssen befallene Pflanzen sofort gerodet und verbrannt werden? Wenn ein Feuerbrandbefall festgestellt wird, sollte unverzüglich gehandelt werden. Rückschnitt und Rodung sind bisher die wirksamsten Gegenmaßnahmen. Eine Ausrottung der Krankheit ist jedoch nicht mehr möglich. Rodungen sind v.a. dort angezeigt, wo eine unmittelbare Gefahr für benachbarte gesunde Bäume besteht. In Gebieten mit geringem Befall bzw. in Vordringungsgebieten, sollte daher restriktiv verfahren werden. Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Rückschnitt und zur Rodung befallener Bäume? In der Praxis können diese Maßnahmen in Einzelfällen bei einer Gefährdung besonders schützenswerter Objekte (Reiserschnittgärten, Bestände des Erwerbsobstbaus, Baumschulvermehrungsflächen) angeordnet werden. Warum darf nicht überall das Pflanzenschutzmittel "Plantomycin" eingesetzt werden? Plantomycin ist als Pflanzenschutzmittel in Deutschland noch nicht zugelassen. Die Anwendung ist von der Biologischen Bundesanstalt im Rahmen einer Ausnahme nur befristet für den Erwerbsobstbau und für Baumschulen erlaubt worden. Solange keine abschließenden Untersuchungen vorliegen, ist die Anwendung von Plantomycin im Selbstversorger- und Streuobstbau unter Auflagen nur zu Versuchszwecken unter Aufsicht des Pflanzenschutzdienstes gestattet. Bereits erkrankte Bäume lassen sich durch Plantomycin nicht heilen! - 4 -
5 WIRTSPFLANZEN Welche Pflanzen können Feuerbrand bekommen? Der Wirtspflanzenkreis des Feuerbrandes ist beschränkt. Es werden nur bestimmte Arten aus der Familie der Rosengewächse befallen. Folgende Arten sind gefährdet: Apfel (Kultur- und Zierformen) Birne (Kultur- und Zierformen) Quitte (Cydonia oblonga) Rotdorn und Weißdorn (Crataegus oxycantha und monogyna) Mehlbeere (Sorbus aria) Feuerdorn (Pyracantha sp) Zierquitte (Chaenomeles japonica) Felsenbirne (Amelanchier canadensis) Zwergmispeln (Cotoneaster) darunter besonders: Cotoneaster salicifolius, bullatus u.a. Stranvaesia (Stranvaesia davidiana) Welche Pflanzenarten werden nicht befallen? Das Steinobst (Kirschen, Zwetschgen usw.), Nußbäume, Beerensträucher, Nadelbäume, nicht genannte Laubbäume, Gemüse und krautige Pflanzen werden nicht vom Feuerbrand befallen. Bei ähnlichen Symptomen handelt es sich meist um einen Befall mit Schadpilzen (z.b. Monilia an Steinobst)
6 BEFALLSFÖRDERNDE FAKTOREN Welche Faktoren können einen Befall fördern? Die Stärke des Befalls und der Befallsverlauf werden durch verschiedene Faktoren, wie z.b. Sortenanfälligkeit, Standortbedingungen und Pflegemaßnahmen beeinflußt. Begünstigt wird der Befall durch: späte und lang anhaltende Blüte bzw. Sorten mit vielen Nachblühern Bäume mit spätem Triebabschluß Bäume mit triebigem Wachstum kräftiger Neutrieb nach einem starken Rückschnitt eine Stickstoffüberversorgung Welche Obstbäume sind besonders anfällig? Als sehr anfällig gelten Quitten, Birnen und verschiedene Apfelsorten (z.b. Gloster, James Grieve, Pilot, Pinova, Gala, Idared und Engelsberger). Ein Befall der Unterlage (wurzelbildender Teil der Veredelung) ist besonders bei den schwachwachsenden Apfelunterlagen wie MM 106, M 26, M 9 und M 27 möglich
7 ENTWICKLUNGSKREISLAUF Wie verläuft der Entwicklungskreislauf des Feuerbranderregers? 2. Dabei werden die Leitungsbahnen zerstört und die Triebe beginnen zu welken. Typisch ist das "spazierstockartige" Abknicken der Langtriebe. 1. Durch Wind, Regen, Insekten und Vögel gelangen die Bakterien im Frühjahr auf die offenen Blüten. Über das Blütengewebe gelangt der Erreger in die Pflanze und breitet sich in Trieben und Ästen aus. 3. Während der Vegetationsperiode kann der Erreger besonders durch Verletzungen (z.b. nach Hageleinwirkung und Wachstumsrisse in die Pflanze eindringen. 4. Den Winter überdauert der Feuerbrand in Rindenbrandstellen. Es bilden sich eingesunkene, dunkle Rindenpartien, unter denen der Holzteil verbräunt ist. Mit Wiedererwärmung im Frühjahr werden in einem Teil dieser sog. "Canker" die Bakterien wieder aktiv. Sie entlassen Bakterien, die zur Blütezeit neue Infektionen verursachen können
8 BEFALLSBEDINGUNGEN Welche Voraussetzungen müssen für eine Blüteninfektion vorliegen? Der Erreger ist in seiner Entwicklung sehr stark von der Temperatur abhängig. Für eine Infektion muß außerdem eine gewisse Feuchtigkeit vorhanden sein. Die Voraussetzung für einen Befall durch den Feuerbranderreger während der Blütezeit der Kernobstbäume ist gegeben, wenn: die Blüten geöffnet sind die Tagesdurchschnittstemperaturen über 15 0 C liegen eine bestimmte Temperatursumme seit Öffnung der Blüten erreicht ist und am gleichen Tag eine Benetzung durch Tau oder Niederschlag erfolgt Für den Erwerbsobstbau überwacht der Amtliche Pflanzenschutzdienst das witterungsbedingte Infektionsrisiko mit Hilfe computergestützter Prognosesysteme. Beratungsstellen und Pflanzenschutzdienst können hierzu Auskunft geben. Innerhalb welchen Zeitraumes nach einer Blüteninfektion treten die Symptome auf? Die Symptome einer Blüteninfektion sind erst nach einer gewissen Inkubationszeit sichtbar. Die Symptombildung sowie der Austritt von Bakterienschleim (Exsudat) ist ebenfalls temperaturabhängig. Im günstigsten Fall ist ca. 2 bis 4 Wochen nach der Infektion mit den ersten Befallsanzeichen zu rechnen. Bei Birne können erste Befallsanzeichen früher auftreten als bei Apfel
9 BLÜTEZEITEN Wann blühen die Wirtspflanzen und ab wann ist mit Symptomen zu rechnen? Eine Ausbreitung der Krankheit in der Pflanze ist nur bei einem rechtzeitigen Rückschnitt erfolgreich zu verhindern. Das Erstauftreten von Symptomen () ist deshalb genau zu kontrollieren. Apfel einschließlich Wildformen März April Mai Juni Juli Birne Pyrus salicifolia Pyrus communis, Pyrus pyraster Pyrus calleriana "Chanticleer" Cotoneaster C. acutifolius, C. adpressus, C. bullatus C. dammeri, C. horizontalis, C. praecox, C. multiflorus, C. salicifolius usw. C. salicifolius floccosus, C. divaricatus C. salicifolius `Repens, C. x waterei usw. Quitte (Cydonia) Zierquitte Chaenomeles japonica, Ch. Hybriden Weißdorn Crataegus crus-gallii, C. monogyna C. x prunifolia, C. coccinea, C. laevigata Feuerdorn (Pyracantha) Mehlbeere Sorbus aria, S. intermedia, - 9 -
10 RÜCKSCHNITT VON TRIEBEN Was ist zu tun, wenn Feuerbrand an den Bäumen festgestellt wurde? Es gibt keine Pflanzenschutzmittel, die befallene Pflanzen heilen können. Der rechtzeitige Rückschnitt der befallenen Pflanzenteile ist daher die wirksamste Gegenmaßnahme. Dabei sind folgende Regeln zu beachten: 1. Um die Krankheitserreger möglichst sicher zu erfassen, muß der Rückschnitt tief genug in das gesunde Holz geführt werden. Als Sicherheitsabstand sind 40 bis 50 cm einzuhalten. Rückschnitt nach Triebspitzenbefall 50 cm Rückschnitt nach Blütenbefall 50 cm 2. Bei jungen Bäumen mit geringem Kronenvolumen, Bäumen mit sehr vielen Befallsstellen und wenn bereits größere Astpartien abgestorben sind, ist auch eine Rodung in Betracht zu ziehen
11 RÜCKSCHNITT VON GERÜSTÄSTEN 3. Der Sicherheitsabstand von 40 bis 50 cm ist auch einzuhalten, wenn Gerüstäste oder die Stammverlängerung betroffen sind. Ein derart scharfer Schnitteingriff ist aber nur bei Jungbäumen sinnvoll, wenn Aussicht besteht, daß die Krone nochmals neu aufgebaut werden kann. Für ältere Hochstämme gilt dies nicht! Rindenbrandstelle 4. Beim Winterschnitt sollten die Bäume auf Rindenbrandstellen kontrolliert werden. Bei kleineren Bäumen sind diese leicht erkennbar. Derartige Rindenbrandstellen sind großzügig auszuschneiden
12 AUSBREITUNG IM HOLZ Gibt es bei den einzelnen Obstarten, Sorten und Baumformen Unterschiede in der Ausbreitung im Holz? Ja. Birnen, Quitten und junge Apfelbäume anfälliger Sorten reagieren sehr stark auf einen Feuerbrandbefall. Hier kann die Krankheit sehr rasch voranschreiten. Solche Bäume produzieren unter günstigen Witterungsverhältnissen sehr viel Exsudat (Bakterienschleim) und können eine große Gefahr für benachbarte Wirtspflanzen darstellen. Kurztriebe am 2- und 3-jährigen Holz bringen die besten Blüten hervor und sind deswegen stärker durch Feuerbrand gefährdet. Stark verzweigtes Fruchtholz (Quirlholz) findet sich an den älteren Astpartien. Im schlecht ernährten Quirlholz älterer Apfelbäume findet der Feuerbrand oft nur ungünstige Lebensbedingungen vor und breitet sich deshalb langsamer aus. Kurztriebe 2- und 3 jähriges Holz älteres Quirlholz Bei älteren Apfelhochstämmen (im abnehmenden Ertragsalter) bleibt der Befall in manchen Jahren auf die Blütenbüschel beschränkt. Ist dies der Fall, sollte die weitere Befallsentwicklung abgewartet werden. Keine Rodung, kein scharfer Rückschnitt in die Gerüstäste. Dies gilt nicht für Birnen und Quitten
13 RÜCKSCHNITT BEI APFEL Schnitt bei Apfel Schnitt von jungen Apfelbäumen auf schwachwachsender Unterlage und jungen Hoch- und Halbstämmen auf Sämlingsunterlage Winterschnitt: Nachblüte/ Sommer: auf Rindenbrandstellen achten, diese großzügig entfernen; bei Unterlagenbefall roden Rückschnitt mindestens 40 cm ins gesunde Holz, dabei Stammverlängerung nicht schonen, wegen des geringen Kronenvolumens ggfls. frühzeitig roden Schnitt von Apfel-Ertragsbäumen auf schwachwachsender Unterlage Winterschnitt: Nachblüte/ Sommer: wie Apfeljungbaum wie Apfeljungbaum bei mehreren Befallsstellen je Baum und in Abhängigkeit zum Kronenvolumen roden Bäume mit Unterlagenbefall und anfällige Sorten sofort roden Schnitt von älteren Apfelhochstämmen im Vollertrag und im abnehmenden Ertragsalter: Winterschnitt: Nachblüte/ Sommer: normaler Erhaltungsschnitt nicht zu scharf schneiden befallene Triebe rechtzeitig ableiten Kurztriebinfektionen nicht zu scharf zurücknehmen, Krone und Leitäste erhalten Rodung nur bei sehr starkem Befall und Gefährdung von Nachbarbäumen
14 RÜCKSCHNITT BEI BIRNE Stärker durch Blüten- oder Triebbefall geschädigte Birnen und Quitten können mit Schnittmaßnahmen meist nicht mehr ausreichend saniert werden. Schnitt von Birnen Schnitt bei Birnen auf Quittenunterlage Winterschnitt: bei stärkerem Vorjahresbefall roden sonst normaler Winterschnitt Vegetationszeit/ Rückschnitt versuchen, mind. 50 cm Sommer: bei fortschreitendem Befall roden Junge Hochstämme auf Sämlingsunterlage wie Birnen auf Quittenunterlage mit Rodungen nicht zögern Ältere Hochstämme, ohne besondere landschaftsprägende Bedeutung Rückschnitt wegen der Kronenhöhe schwer durchführbar und ohnehin meist zwecklos bei stärkerem Befall roden Einzelnstehende und landschaftsprägende, ökologisch wertvolle Hochstämme Rodung nur nach Absprache mit Beratungsstellen, Naturschutzbehörde und Pflanzenschutzdienst!
15 RÜCKSCHNITT ÜBRIGER GEHÖLZE Schnitt bei Quitten Winterschnitt: auf Rindenbrandstellen achten diese großzügig entfernen bei starkem Vorjahresbefall roden Vegetationszeit/ mind. wöchentlich kontrollieren Sommer: befallene Triebe sofort großzügig entfernen (mind. 50 cm) bei Gefahr für Nachbarbäume: umgehend roden Schnitt von Weißdornhecken, Cotoneaster- Sträuchern (bullatus, salicifolius u.a.) Winterschnitt: bei stärkerem Vorjahresbefall: auf den Stock setzen oder komplett mit Wurzel roden Vegetationszeit/ bereits bei geringem Befall Sommer: großzügiger Rückschnitt (80 bis 100 cm) ins gesunde Holz Bodendeckende Cotoneaster Im Befallsbereich roden Mehlbeeren Vegetationszeit/ bei Befall Rückschnitt versuchen Sommer: (80 bis 100 cm ins gesunde Holz) und Reaktion des Baumes abwarten
16 KONTROLLEN UND SCHNITTARBEITEN Was ist beim Feuerbrandschnitt außerdem zu beachten? Um Schmierinfektionen zu vermeiden, darf nur bei trockenem Wetter geschnitten werden. Schneiden Sie mit genügendem Sicherheitsabstand (mindestens 50 cm) in das gesunde Holz. Blüteninfektionen am älteren Quirlholz dürfen auch kürzer abgeleitet werden. Wie oft sind die Bäume zu kontrollieren und zu schneiden? Etwa 3 bis 4 Wochen nach der Blüte ist mit den Kontrollen zu beginnen. Bei sehr warmer Witterung können bei Birne die Erstsymptome bereits früher auftreten. Müssen die Schnittwerkzeuge jedesmal desinfiziert werden? Bei feucht-warmer Witterung kann es bis in den Herbst hinein zu Trieb- und Unterlageninfektionen kommen. Die Wirtspflanzen sind daher während der gesamten Vegetationszeit zu kontrollieren. Nach dem Erstauftreten von Symptomen sollte mehrmals die Woche kontrolliert werden. Im Sommer können (bei Trockenheit) witterungsabhängig auch größere Abstände eingehalten werden. Wenn korrekt gearbeitet und weit genug in das gesunde Holz geschnitten wird, ist die Übertragungswahrscheinlichkeit durch die Schnittwerkzeuge gering. Vorsichtshalber können die Scheren nach jedem Baum bzw. nach Beendigung der Arbeit für 30 Minuten in 70 %igen Alkohol gelegt oder kurz abgeflammt werden
17 RODUNG Wann sind Rodungen notwendig und was sollte beachtet werden? Die ökologische und landschaftsgestalterische Bedeutung von Ziergehölzen oder niederstämmigen Kernobstbäumen ist meist nur gering. Zudem lassen sich derartige Pflanzungen in relativ kurzer Zeit wiederherstellen. Mit Rodungen solle deshalb nicht gezögert werden, wenn die Situation dies erfordert. Anders sieht es bei Kernobsthochstämmen aus, deren Aufwuchszeit 15 bis 20 Jahre dauern kann. Vor einer Rodung sind deshalb folgende Überlegungen anzustellen: Wichtig! Im Landschaftsschutzgebiet besteht in jedem Fall ein Nachpflanzgebot. Beratung bei der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) einholen! Geht von der befallenen Pflanze auf Grund der kurzen Entfernung zu anderen Wirtspflanzen eine Gefahr aus? Sind Rückschnittmaßnahmen wegen der Kronenhöhe und der Anzahl der Befallsstellen noch praktikabel und zumutbar? Handelt es sich um besonders anfällige Wirtspflanzen wie Birne, Quitte, Cotoneaster oder besonders anfällige Apfelsorten? Wie stark ist der Befallsdruck durch Feuerbrand im Gebiet? Welchen ökologischen Wert hat das Gehölz und in welchem Zeitraum wächst eine Ersatzpflanzung wieder auf?
18 KUPFERSPRITZUNGEN Was kann vorbeugend gegen Feuerbrand getan werden? Können die Bäume durch Kupferspritzungen geschützt werden? Als Kupferspritzmittel kann Grünkupfer (z.b. Funguran, Cupravit u.a.) verwendet werden. Diese Spritzmittel sind in den Fachmärkten erhältlich und dürfen in Hausgarten und Streuobstwiese eingesetzt werden. Die Konzentration bei der Austriebsspritzung beträgt 0,3 % (30 g/10 l Wasser). Für eine Blütenspritzung sollte die Aufwandmenge auf 0,03 % (3 g/10 l Wasser) gesenkt werden. Beim Winterschnitt nicht zu scharf zurückschneiden, um ein gemäßigtes Triebwachstum zu erzielen. Sichtbare Rindenbrandstellen, v.a. an jungen Bäumen sollten entfernt werden. An kleinkronigen Jungbäumen ist das Entfernen von Nachblühern zu empfehlen. Knospenaufbruch bis Mausohrstadium Eine Kupferspritzung vor der Blüte kann die Aktivität der Bakterien in den Rindenbrandstellen verringern. Gleichzeitig ist eine gute Wirkung auf den Schorfpilz gegeben. Zu spät durchgeführte Kupferspritzungen können aber zu Fruchtschäden (Rauhschaligkeit, Berostung) führen. Die Spritzung sollte deshalb bis zum Mausohrstadium abgeschlossen sein. Aufblühen und Vollblüte Blütenspritzungen mit Kupfer zur Verminderung eines Neubefalls sind zwar möglich - sie können aber nur in Ausnahmefällen empfohlen werden. Da Kupfer als Schwermetall nicht abbaubar ist, sich im Boden anreichert und schädlich für Bodenlebewesen ist (v.a. Regenwürmer), sollten nur wertvolle Jungbäume bzw. Bäume mit Vorjahresbefall behandelt werden
19 SCHNITTGUTENTSORGUNG Wie ist das Schnittgut gefahrlos zu entsorgen? Starkholz kann auch längere Zeit im Freien gelagert und später für den Hausbrand verwendet werden. In der Nähe zu Wirtspflanzen sollte das Holz vorsichtshalber abgedeckt werden. Quirlholz und dünnere Äste werden am besten vor Ort verbrannt. Ein Verbrennen von Feuerbrandschnittgut ist in jedem Fall erlaubt, aber nicht immer sinnvoll. Innerorts oder in der Nähe zu gefährdeten Objekten sollte auf das Verbrennen verzichtet werden. Wegen der Rauchentwicklung sind beim Verbrennen von Gartenabfällenfolgende Sicherheitsabstände einzuhalten: zu Autobahnen: 200 m zu Bundes-, Landesund Kreisstraßen: 100 m zu Gebäuden und Baumbeständen: 50 m Vor dem Verbrennen ist in jedem Fall die Ortspolizeibehörde zu benachrichtigen. Ein unnötiger Einsatz von Polizei und Feuerwehr kann teuer werden. Keinerlei Brandbeschleuniger verwenden! Von manchen Gemeinden werden separate Sammelstellen oder Brandplätze angeboten. Besteht so eine Einrichtung, sollte auch davon Gebrauch gemacht werden. Normale Häcksel- und Grünschnittsammelplätze dürfen dagegen nicht mit Feuerbrandschnittgut beschickt werden. In den übrigen Fällen kann das Schnittgut über den Biomüll, in einzelnen Landkreisen auch über den Restmüll gefahrlos entsorgt werden
20 KOMPOSTIEREN UND HÄCKSELN Kann Feuerbrandschnittgut im eigenen Garten kompostiert werden? Können Komposte aus Kompostwerken noch Feuerbrandbakterien enthalten? Ja, aber es kommt auf die Durchführung der Kompostierung an. Das Schnittgut sollte möglichst gut zerkleinert und zur Rotteförderung mit stickstoffreichem Material gemischt werden. Das Schnittgut sollte mit anderem Kompostmaterial abgedeckt werden und mindestens ein Jahr gelagert werden. Anschließend kann es unbedenklich verwendet werden. Nein. Bei einer gewerblichen Schnellkompostierung erwärmt sich das Material so stark, daß Feuerbrandbakterien und andere Krankheitserreger während der Rotte absterben. Von solchen Komposten geht keine Gefahr aus. Kann man noch Material vom Häckselplatz verwenden, oder ist dieses mit Feuerbrand verseucht? Frisches unverrottetes Häckselgut ist grundsätzlich mit allerlei pflanzenpathogenen Keimen (z.b. Obstbaumkrebs, Rotpustel u.a.) behaftet. Dies gilt auch für Feuerbranderreger. Die Gefahr einer Einschleppung ist aber eher gering. Befallene Wirtspflanzen stellen bei hohen Durchseuchungsraten eine wesentlich höhere Infektionsquelle dar. Empfehlenswert ist es, das Häckselgut (wie oben erläutert) erst ein Jahr zwischenzulagern, bevor es unter Wirtspflanzen ausgebracht wird. Auf Wegen und Plätzen kann frisches Material ohne Bedenken verwendet werden
21 SORTEN FÜR NEUANPFLANZUNG Welche Kernobstsorten sind weniger empfindlich gegenüber Feuerbrand und sollten deshalb vermehrt angepflanzt werden? Nach den Beobachtungen der vergangenen Jahre sind einige Sorten bisher weniger von Feuerbrand befallen worden. Sie sollten zunächst in Feuerbrand- Befallsgebieten bei Neupflanzungen berücksichtigt werden. Sorte Verwendungs- Erntezeit möglichkeit Apfel Blauacher Wädenswil Mostsorte Ende September Börtlinger Weinapfel Mostsorte Anfang Oktober Gehrers Rambour Mostsorte Mitte Oktober Blenheim Wirtschaftsapfel Ende September Öhringer Blutstreifling Wirtschaftsapfel Ende Oktober Ontario Wirtschaftsapfel Mitte Oktober Redfree Tafelapfel Anfang September Remo Mostsorte Anfang September Rewena Wirtschaftsapfel Anfang Oktober Bohnapfel Wirtschaftsapfel Mitte Oktober Schweizer Orangen Tafelapfel Mitte Oktober Welschisner Wirtschaftsapfel Mitte Oktober Birne Bayerische Weinbirne Mostsorte Ende Oktober Kirchensaller Mostbirne Mostsorte Mitte September Metzer Bratbirne Mostsorte Mitte Oktober Palmischbirne Mostsorte Anfang September Harrow Sweet Tafelsorte Ende September Quelle: vorläufige Sortenliste der Landesanstalt für Pflanzenschutz, Stuttgart Anm.: von der Bayerischen Weinbirne und der hier nicht erwähnten Schweizer Wasserbirne ist bekannt, daß sie nach massiver Blüteninfektion sehr schnell absterben können. Gleiches kann auch mit den übrigen Sorten geschehen. Harrow Sweet, Remo und Rewena sollen dagegen resistent sein. Als Unterlage für Harrow Sweet kann für den Hausgarten OHF 333 (feuerbrandresistent) empfohlen werden
22 Text, Gestaltung und Inhalt: Günter Plonka Landratsamt Ludwigsburg Bernhard Reisch Landratsamt Enzkreis Johannes Eder Landratsamt Rems Murr Kreis Albert Scholpp Amt für Landwirtschaft, Landschaftsund Bodenkultur Ludwigsburg Rolf Heinzelmann, Landesverband Obstbau, Garten und Landschaft Baden Württemberg e.v. Zeichnungen: Zimmermann, Reisch, Ellwein, Plonka Fachliche Unterstützung: Hans-Günter Michel Landesanstalt für Pflanzenschutz, Stuttgart Dr. Thomas Diehl Regierungspräsidium Stuttgart Stand: Mai
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