12. Wahlperiode ob der Feuerbrand in ganz Baden-Württemberg oder nur regional verstärkt
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- Fabian Müller
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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Carmina Brenner u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums Ländlicher Raum Umsetzung und Kontrolle der Feuerbrand-Verordnung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob der Feuerbrand in ganz Baden-Württemberg oder nur regional verstärkt verbreitet ist; 2. wie der Feuerbrand-Befall kontrolliert wird bzw. wie und von wem die Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung gewährleistet wird; 3. ob sich die Kontrollen bzw. die Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung auch auf die sogenannten Wirtspflanzen bezieht und welche dies in Baden-Württemberg hauptsächlich sind; 4. wie mit befallenen Wirtspflanzen in privaten Gärten, im Begleitgrün von Straßen oder in der Feldflur verfahren wird, sodass die Umsetzung von 6 Feuerbrand-Verordnung gesichert ist; 5. ob es bekannte gegen den Feuerbrand widerstandsfähige Obstsorten gibt und ob diese den Obstbaubetrieben zur Verfügung stehen; 6. ob die Initiative zu einem Freilandversuch, die in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses vom 29. April 1998 angekündigt wurde, inzwischen vorbereitet oder bereits am Laufen ist bzw. ob sich schon Ergebnisse abzeichnen; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 7. ob ein Verbot der Neupflanzung von Wirtspflanzen nach 5 Feuerbrand- Verordnung schon einmal erfolgt ist bzw. ob daran gedacht ist, zumindest regional ein solches umzusetzen; 8. ob die Landwirtschaftsämter vor Ort in die Kontrolle und die Beratung bzw. die Durchsetzung von Maßnahmen nach 6 Feuerbrand-Verordnung eingebunden sind und von sich aus aktiv werden; 9. ob eine Schulung von ehrenamtlichen Hilfskräften (z. B. die Baumwarte der Obst- und Gartenbauvereine) regelmäßig erfolgt und ob eine solche verstetigt werden kann; 10. ob eine Information und Schulung von Garten- und Landschaftsarchitekten, Architekten, Kommunen bei der Erstellung von Grünordnungsplänen und Bebauungsplänen über anfällige Pflanzen bzw. Wirtspflanzen erfolgt bzw. ob auf diese Weise ein Verbot der Neupflanzung von Wirtspflanzen durchgesetzt werden kann Dr. Carmina Brenner, Zeiher, Wieser, Hehn, Reddemann, Zimmermann, Traub, Kiefl, Göbel, Hauk CDU Begründung Zur Bekämpfung des Feuerbrandes gilt als gesetzliche Handhabe die Feuerbrand-Verordnung. Diese bezieht sich bei den betroffenen Pflanzen auch auf die sogenannten Wirtspflanzen. Zur Bekämpfung des Feuerbrandes ist nicht nur die Akut-Bekämpfung wichtig, sondern auch die präventive Kontrolle. Diese kann sich nicht nur auf die Anlagen des Erwerbsobstbaus beziehen, sondern muss auch die Kontrolle der befallenen Wirtspflanzen in privaten Gärten, im Begleitgrün von Straßen und in der Feldflur mit einschließen. Ebenso erscheint eine regelmäßige Information von Fachleuten, auch auf ehenamtlicher Ebene, angezeigt. Stellungnahme Mit Schreiben vom 8. Februar 2000 Nr. Z(23) /356 F nimmt das Ministerium Ländlicher Raum zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. ob der Feuerbrand in ganz Baden-Württemberg oder nur regional verstärkt verbreitet ist; Die Feuerbrandkrankheit ist in Baden-Württemberg nahezu flächendeckend verbreitet. Je nach Witterungsbedingungen und Blühverlauf der Wirtspflanzen im Frühjahr tritt der Feuerbrand in den einzelnen Jahren regional in unterschiedlicher Stärke auf. 2. wie der Feuerbrand-Befall kontrolliert wird bzw. wie und von wem die Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung gewährleistet wird; Nach 2 der Feuerbrand-Verordnung sind Verfügungsberechtigte und Besitzer von Wirtspflanzen verpflichtet, der zuständigen Behörde das Auftreten 2
3 und den Verdacht des Auftretens der Feuerbrandkrankheit unverzüglich zu melden. Je nach Auftreten der Feuerbrandkrankheit in den einzelnen Regionen werden Kontrollen durch die Ämter für Landwirtschaft sowie die Spezialberater für Obst- und Gartenbau an den Landratsämtern durchgeführt. Auch die Obst- und Gartenbauvereine werden in den einzelnen Regionen tätig. Für die Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung sind die Regierungspräsidien zuständig. 3. ob sich die Kontrollen bzw. die Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung auch auf die sog. Wirtspflanzen bezieht und welche dies in Baden-Württemberg hauptsächlich sind; Kontrollen und Umsetzung der Feuerbrand-Verordnung insgesamt beziehen sich auch auf alle Wirtspflanzen. Die wichtigsten Wirtspflanzen sind Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Zwergmispel (Cotoneaster), Weiß- und Rotdorn, Feuerdorn, Sorbus-Arten und Stranvaesien. 4. wie mit befallenen Wirtspflanzen in privaten Gärten, im Begleitgrün von Straßen oder in der Feldflur verfahren wird, so dass die Umsetzung von 6 Feuerbrand-Verordnung gesichert ist; Infolge der fast flächendeckenden Verbreitung der Feuerbrandkrankheit, ist eine umfassende Entsorgung aller befallenen Pflanzen bzw. Pflanzenteile nicht zu gewährleisten. In den vergangenen Jahren haben Kommunen in den Regionen, in denen der Feuerbrand besonders stark auftritt, spezielle Sammelplätze für befallenes Pflanzenmaterial eingerichtet bzw. Brandplätze ausgewiesen. Außerhalb geschlossener Ortschaften und vor allem auch in Obstanlagen selbst kann befallenes Material vor Ort verbrannt werden. Über Merkblätter und öffentliche Aufklärung werden die Gartenbesitzer auf die Möglichkeit der Entsorgung von befallenem Pflanzenmaterial hingewiesen. 5. ob es bekannte gegen den Feuerbrand widerstandsfähige Obstsorten gibt und ob diese den Obstbaubetrieben zur Verfügung stehen; Es gibt graduelle Unterschiede in der Feuerbrandanfälligkeit von Obstsorten. Diese kann aber, je nach Witterungsbedingungen und phänologischer Entwicklung der einzelnen Sorten, von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausfallen. Für den Tafelobstanbau gibt es derzeit keine gering anfälligen Sorten, die gleichzeitig den Qualitätsansprüchen des Marktes genügen. Für den Streuobstbau mit anderen Qualitätsansprüchen ermittelt die Landesanstalt für Pflanzenschutz über die Landesgrenzen hinaus solche Obstsorten, die sich auch in starken Befallsjahren als gering anfällig erwiesen haben. Diese Sorten sind in einer vorläufigen Liste zusammengefasst und werden den Anbauern empfohlen, nachdem sie zwischenzeitlich auch von heimischen Baumschulen angeboten werden. Zur langjährigen systematischen Absicherung der Befallsbeobachtungen wurden diese Sorten an mehreren Standorten in Baden-Württemberg angepflanzt. Für eine endgültige Bewertung der Widerstandsfähigkeit dieser Sorten gegen Feuerbrand sind diese speziell zu Versuchszwecken angepflanzten Bäume jedoch noch zu jung. 6. ob die Initiative zu einem Freilandversuch, die in der Sitzung des Landwirtschafts-Ausschusses vom 29. April 1998 angekündigt wurde, inzwischen vorbereitet oder bereits am Laufen ist bzw. ob sich schon Ergebnisse abzeichnen; Freilandversuche mit Hilfe von künstlicher Infektion zur Prüfung von so genannten alternativen Mitteln gegen die Feuerbrandkrankheit werden seit 1997 im Regierungsbezirk Karlsruhe unter Beteiligung der Landesanstalt für Pflanzenschutz und der Biologischen Bundesanstalt jährlich durchgeführt. In 3
4 den bisherigen Versuchen ergab sich, dass keines der geprüften alternativen Mittel (Gesteinsmehle, Pflanzenstärkungsmittel, Wachstumsregler, Antagonisten, Fungizide mit bakterieller Nebenwirkung) eine Alternative zu Plantomycin darstellt. Die Wirkungsgrade dieser Mittel lagen relativ niedrig und zeigten zudem sehr starke Schwankungen. Diese Versuche werden auch in den kommenden Jahren mit weiteren Mitteln, insbesondere mit bakteriellen Gegenspielern, fortgesetzt. 7. ob ein Verbot der Neupflanzung von Wirtspflanzen nach 5 Feuerbrand- Verordnung schon einmal erfolgt ist bzw. ob daran gedacht ist, zumindest regional ein solches umzusetzen; Ein generelles Verbot der Anpflanzung würde dem Ziel des Streuobstanbaus widersprechen, weil zu den Wirtspflanzen auch alle Kernobstarten zählen. Nachdem die Feuerbrandkrankheit nahezu flächendeckend und vor allem auch latent im gesamten Land verbreitet ist, konnte sich eine Einschränkung der Neuanpflanzung von Wirtspflanzen somit nur auf bestimmte Bereiche beziehen. Deshalb wurden bisher Empfehlungen ausgesprochen, wonach vor allem bei Straßenbegleitgrün und im Zuge der Flurneuordnung auf Anpflanzung von feuerbrandgefährdeten Zierpflanzen verzichtet wird. Merkblätter mit Hinweisen zur Anpflanzung im Rahmen der Grünplanung in der freien Landschaft sowie im öffentlichen und privaten Grün wurden über die kommunalen Landesverbände und Fachverbände zur Verfügung gestellt. Auch Baumschulbetriebe wurden darauf hingewiesen, dass möglichst nur wenig anfällige kleinblättrige Cotoneaster vermehrt und angeboten werden sollten. 8. ob die Landwirtschaftsämter vor Ort in die Kontrolle und die Beratung bzw. die Durchsetzung von Maßnahmen nach 6 Feuerbrand-Verordnung eingebunden sind und von sich aus aktiv werden; Die Ämter für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur führen je nach Befallslage Kontrollen und Beratungen durch und werden von sich aus vor allem im Rahmen des Schutzes gefährdeter Objekte wie Erwerbsobstanlagen, Baumschulen und Reiserschnittgärten tätig. 9. ob eine Schulung von ehrenamtlichen Hilfskräften (z.b. die Baumwarte der Obst- und Gartenbauvereine) regelmäßig erfolgt und ob eine solche verstetigt werden kann; Je nach regionaler und jährlicher Befallslage sowie der Verbreitung befallener Wirtspflanzen werden ehrenamtliche Hilfskräfte seit Jahren (z.b. Fachberater der Obst- und Gartenbauvereine, Baumwarte usw.) systematisch geschult. Diese Schulungen werden konsequent fortgesetzt. 10. ob eine Information und Schulung von Garten- und Landschaftsarchitekten, Architekten, Kommunen bei der Erstellung von Grünordnungsplänen und Bebauungsplänen über anfällige Pflanzen bzw. Wirtspflanzen erfolgt bzw. ob auf diese Weise ein Verbot der Neupflanzung von Wirtspflanzen durchgesetzt werden kann. Wie bereits unter Ziff. 7 erwähnt, ist ein amtliches Verbot der Neuanpflanzung von Wirtspflanzen der Feuerbrandkrankheit weder durchführbar noch praxisgerecht. Seit dem erstmaligen sichtbaren Auftreten der Feuerbrandkrankheit 1981 in Baden-Württemberg hat die Landesregierung über die fachlich zuständigen Behörden regelmäßig und umfassend über die Folgen dieser Krankheit und Möglichkeiten zu ihrer Eindämmung informiert. Unter anderem wurden Zehntausende von Merkblättern über die Feuerbrandkrankheit an Interessierte ausgegeben. Diese Merkblätter stehen den Kommunen, den Kleingartenvereinen und allen Interessierten zur Verfügung. Gesonderte 4
5 Schulungen für Garten- und Landschaftsarchitekten versprechen darüber hinaus kaum zusätzliche Wirkung, da dieser Personenkreis auch durch die Fachliteratur über einschlägiges Fachwissen verfügt. So wird bereits in hohem Maße, vor allem von Straßenbauämtern und Ämtern für Flurneuordnung und Landesentwicklung, auf Grund der Empfehlungen der Landwirtschaftsverwaltung bei der Bepflanzung von Begleitgrün weitgehend auf die Anpflanzung von Wirtspflanzen der Feuerbrandkrankheit verzichtet. Gerdi Staiblin Ministerin für den ländlichen Raum 5
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