12. Wahlperiode
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- Rudolph Walter
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1 12. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD Stellungnahme des Finanzministeriums Spenden der landesbeteiligten BW-Bank an die CDU Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. ob Presseberichte über Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden zutreffen, nach denen auch die BW-Bank, bei der das Land der größte Gesellschafter ist, an die CDU gespendet hat falls ja, an welche Parteigliederungen diese Spenden gegangen sind; 2. wie viel die BW-Bank insgesamt seit 1991 an welche Parteien gespendet hat; 3. wie sie Parteispenden der BW-Bank vor dem Hintergr der Aussage des Sprechers des Landesrechnungshofs bewertet, dass der Rechnungshof kontinuierlich die Geschäftsberichte aller landesbeteiligten Unternehmen prüfe, sich dabei die Ausgabeposten, unter denen die Spenden verbucht sein müssten, erläutern ließe bei diesen Prüfungen aller landesbeteiligten Unternehmen lediglich im Fall der SWEG Parteispenden gefen habe; 4. wie die BW-Bank die Parteispenden verbucht hat; 5. ob der Landesrechnungshof von den Parteispenden der SWEG durch die kontinuierliche Prüfung des Geschäftsberichtes oder durch die spezielle Sonderprüfung Kenntnis erhalten hat; 6. ob der Ministerpräsident, als er im Plenum des Landtags am 2. Februar 2000 beim Thema Parteispenden landesbeteiligter Unternehmen die oben genannte Aussage des Landesrechnugshofes zitiert hat, von den Parteispenden der BW-Bank gewusst hat; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 7. ob der Ministerpräsident mit seiner Aussage im Landtagsplenum vom 2. Februar 2000 zum Thema Parteispenden von landesbeteiligten Unternehmen, dass weder die alte neue Landeskreditbank, noch die frühere Südwest-LB die Landesgirokasse noch die heutige Landesbank Baden-Württemberg an die CDU gespendet habe, ganz bewusst nur einen Teil seiner Kenntnisse preis gegeben hat, weil er die BW-Bank als einziges landesbeteiligtes Kreditinstitut dabei nicht erwähnt hat; 8. welche Informationen sie darüber hat, ob der Aufsichtsrat der landesbeteiligten BW-Bank, deren Vorsitzender der frühere Stuttgarter CDU-Kreisvorsitzende Finanzminister a.d. ist dem außerdem ein früherer Finanzstaatssekretär aus der CDU sowie der Schatzmeister der Stuttgarter CDU frühere Vorstandssprecher der BW-Bank angehört, Kenntnis von den Spenden der BW-Bank an die CDU gehabt hat; 9. warum der Ministerpräsident im Plenum des Landtags am 2. Februar 2000 zum Thema Parteispenden seine Ausführungen wörtlich mit der Formulierung Ich erkläre hier für den Landesverband der CDU Baden-Württemberg eingeleitet hat, während die Landesregierung alle parlamentarischen Anfragen an den Ministerpräsidenten zu diesem Themenkomplex mit dem Hinweis auf die Nichtzuständigkeit der Landesregierung verweigert hat (vgl. u. a.: Über die inneren Angelegenheiten einer politischen Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist der Herr Ministerpräsident gegenüber dem Landtag nicht auskunftspflichtig. Antwort der Landesregierung, Drs. 12/3762, S. 2) Maurer, Drexler, Bebber, Moser, Birgit Kipfer, Nils Schmid Fraktion Begründung Presseberichten zufolge hat der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion eingeräumt, dass die CDU von der landesbeteiligten BW-Bank Spenden erhalten hat. Dies ist auch deshalb von besonderem Interesse, weil der Ministerpräsident bei seinen Ausführungen zu Parteispenden an die CDU im Landtagsplenum am 2. Februar 2000 auf die BW-Bank nicht eingegangen ist. Auch die besondere personelle Verflechtung von Vorstandspositionen Aufsichtsratsmandaten der BW-Bank mit Funktionsträgern der Landes-CDU macht eine genauere Überprüfung der Spendentätigkeit dieser Bank erforderlich. Es muss außerdem aufgeklärt werden, auf welche Weise dem Rechnungshof, der nach eigener Aussage kontengenaue Prüfungen der Geschäftsberichte aller landesbeteiligten Unternehmen vorgenommen hat, die Spenden der BW- Bank (Landesanteil direkt indirekt rd. 36 Prozent) verborgen geblieben sind, zumal der Ministerpräsident in der genannten Landtagsdebatte den Rechnungshof hierzu entsprechend zitiert hat. 2
3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 10. April 2000 Nr BWB/12 nimmt das Finanzministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium nach Beteiligung des Rechnungshofs zu dem Antrag wie folgt Stellung: Ziffer 1: Ob Presseberichte über Aussagen des CDU-Fraktionsvorsitzenden zutreffen, nach denen auch die BW-Bank, bei der das Land der größte Gesellschafter ist, an die CDU gespendet hat falls ja, an welche Parteigliederungen diese Spenden gegangen sind. Ziffer 2: Wie viel die BW-Bank insgesamt seit 1991 an welche Parteien gespendet hat. Es wird auf die Stellungnahme des Finanzministeriums vom 15. März 2000 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 12/4797 Bezug genommen. Ziffer 3: Wie sie Parteispenden der BW-Bank vor dem Hintergr der Aussage des Sprechers des Landesrechnungshofs bewertet, dass der Rechnungshof kontinuierlich die Geschäftsberichte aller landesbeteiligten Unternehmen prüfe, sich dabei die Ausgabeposten, unter denen die Spenden verbucht sein müssten, erläutern ließe bei diesen Prüfungen aller landesbeteiligten Unternehmen lediglich im Fall der SWEG Parteispenden gefen habe. Der Rechnungshof prüft regelmäßig überschlägig die Unterlagen, die das Finanzministerium nach 69 LHO übersendet (Geschäftsberichte der Unternehmen mit Landesbeteiligung, deren Aufsichtsratsprotokolle die Berichte der Abschlussprüfer). Geprüft wird dabei, ob es Ungereimtheiten, Auffälligkeiten oder erkennbar problematische Entwicklungen gibt. Bei diesen überschlägigen Innendienstprüfungen bestehen nur eingeschränkte Erkenntnismöglichkeiten. Für einen Teil der Unternehmen mit Landesbeteiligung hat der Rechnungshof ein örtliches Unterrichtungsrecht. Auf dieser Grlage führt der Rechnungshof punktuell örtliche Prüfungen durch. Neben einer Vielzahl anderer Buchungsposten kann dabei auch soweit Anlass dazu besteht die Spendenpraxis eines Unternehmens näher betrachtet werden. Bei diesen punktuellen Prüfungen wurden bisher nur in einem Fall Parteispenden festgestellt. Das hat der Sprecher des Rechnungshof auf Anfrage der Presse mitgeteilt. Der Sachverhalt wurde von den Medien in dieser Differenziertheit nicht wiedergegeben. Generelle Rückschlüsse auf die Spendenpraxis anderer oder gar aller Unternehmen mit Landesbeteiligung lässt dies nicht zu. Eine Querschnittprüfung aller oder mehrerer Unternehmen zum Thema Spendenpraxis hat der Rechnungshof nicht durchgeführt. Die Unternehmen, die dem Finanzministerium jetzt bisher nicht bekannte Spenden mitgeteilt haben, wurden in den letzten Jahren nicht örtlich geprüft. Ziffer 4: Wie die BW-Bank die Parteispenden verbucht hat. *) Nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist eingegangen. 3
4 Die BW-Bank hat in der Vergangenheit sämtliche Parteispenden gemäß ihrer Organisationsanweisung auf einem Konto mit der Bezeichnung Spenden verbucht. Ziffer 5: Ob der Landesrechnungshof von den Parteispenden der SWEG durch die kontinuierliche Prüfung des Geschäftsberichtes oder durch die spezielle Sonderprüfung Kenntnis erhalten hat. Der Rechnungshof hat von der Spendenpraxis der SWEG nicht im Rahmen der überschlägigen regelmäßigen Prüfung Kenntnis erhalten, sondern durch eine aus anderem Anlass durchgeführte örtliche Prüfung im Jahr Ziffer 6: Ob der Ministerpräsident, als er im Plenum des Landtags am 2. Februar 2000 beim Thema Parteispenden landesbeteiligter Unternehmen die oben genannte Aussage des Landesrechnungshofs zitiert hat, von den Parteispenden der BW-Bank gewusst hat. Ziffer 7: Ob der Ministerpräsident mit seiner Aussage im Landtagsplenum vom 2. Februar 2000 zum Thema Parteispenden von landesbeteiligten Unternehmen, dass weder die alte neue Landeskreditbank, noch die frühere Südwest-LB die Landesgirokasse noch die heutige Landesbank Baden-Württemberg an die CDU gespendet habe, ganz bewusst nur einen Teil seiner Kenntnisse preisgegeben hat, weil er die BW-Bank als einziges landesbeteiligtes Kreditinstitut dabei nicht erwähnt hat. Ziffer 8: Welche Informationen sie darüber hat, ob der Aufsichtsrat der landesbeteiligten BW-Bank, deren Vorsitzender der frühere Stuttgarter CDU-Kreisvorsitzende Finanzminister a. D. ist dem außerdem ein früherer Finanzstaatssekretär aus der CDU sowie der Schatzmeister der Stuttgarter CDU frühere Vorstandssprecher der BW-Bank angehört, Kenntnis von Spenden der BW-Bank an die CDU gehabt hat. Ziffer 9: Warum der Ministerpräsident im Plenum des Landtags am 2. Februar 2000 zum Thema Parteispenden seine Ausführungen wörtlich mit der Formulierung Ich erkläre hier für den Landesverband der CDU Baden-Württemberg eingeleitet hat, während die Landesregierung alle parlamentarischen Anfragen an den Ministerpräsidenten zu diesem Themenkomplex mit dem Hinweis auf die Nichtzuständigkeit der Landeregierung verweigert hat (vgl. u. a.: Über die inneren Angelegenheiten einer politischen Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist der Herr Ministerpräsident gegenüber dem Landtag nicht auskunftspflichtig. Antwort der Landesregierung, Drs. 12/3762, S. 2). Der Herr Ministerpräsident hat sich im Zusammenhang mit den Vorgängen um die WestLB in Nordrhein-Westfalen am 2. Februar 2000 im Landtag über die Spendenpraxis der öffentlich-rechtlichen Banken in Baden-Württemberg geäußert. Zu diesem Zeitpunkt lag das Ergebnis der Umfrage des Finanzministeriums zu Parteispenden landesbeteiligter Unternehmen einschließlich 4
5 der privaten BW-Bank, an der das Land nur eine Minderheitsbeteiligung hält, noch nicht vor (vgl. Drs. 12/4797). Es gibt keine Informationen darüber, ob der Aufsichtsrat der BW-Bank Kenntnis von den Parteispenden gehabt hat. Bei der Spendenvergabe handelt es sich um ein operatives Geschäft der Bank, für das allein der Vorstand zuständig ist. Über die inneren Angelegenheiten einer politischen Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist der Herr Ministerpräsident als Mitglied der Landesregierung gegenüber dem Landtag im Übrigen nicht auskunftspflichtig. Ungeachtet dessen wird Ministerpräsident Erwin Teufel in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Baden-Württemberg zum Themenbereich der Parteispenden dann Stellung nehmen, wenn er dies für angezeigt hält. In diesem Sinne hat er sich am 2. Februar 2000 im Landtag für den CDU-Landesverband Baden-Württemberg zu Parteispenden geäußert. Mit der unter Ziffer 9 des Antrags wiedergegebenen Äußerung hat der Ministerpräsident entsprechend seinem Amtsverständnis deutlich gemacht, in welcher Eigenschaft er Stellung nimmt. In Vertretung Rückert Staatssekretär 5
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