13. Wahlperiode

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1 13. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Staatsministeriums Rundfunkgebühren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. welchen Stand die Diskussion der Ministerpräsidentenkonferenz über eine neue Struktur der Rundfunkgebühren hat unter Berücksichtigung der Vorschläge, die von der Kommission von ARD und ZDF vorgelegt wurden; 2. wie hoch ggf. die Deckungslücke in Bezug auf das gegenwärtige Rundfunkgebühren-Aufkommen sein würde, und welche Vorschläge es gibt, diese Deckungslücke zu schließen; 3. ob die Landesregierung bei der Einführung einer neuen Erhebungsgrundlage für Rundfunkgebühren ab 2005 anstrebt, das bisherige Gesamtvolumen der Rundfunkgebühren zu erhalten; 4. in welcher Höhe der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Erträge aus Werbung und Sponsoring erwirtschaftet 5.auf welchen Betrag die Rundfunkgebühren steigen müssten, wenn bei Untersagung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Erträge über die Rundfunk-Gebühren kompensiert werden sollten; 6. wie sich der Aufwand für Werbung in den privaten Rundfunk-Medien durch die werbetreibende Wirtschaft in den letzten fünf Jahren entwickelt Eingegangen: / Ausgegeben:

2 7. ob sie die Auffassung der Medienwirtschaft und Vertreter der CDU/CSU teilt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig auf Werbeeinnahmen verzichten müsse und bei der gegenwärtig zu beobachtenden wirtschaftlichen Krise bei den privaten Medien durch eine Anpassung der Rundfunkgebührenerhöhung an die Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten anstatt an der davon abweichenden medien-spezifischen Teuerungsrate künftig finanziell schlechter gestellt werden müsste; II. 1. in der Ministerpräsidentenkonferenz durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass durch eine neue Struktur der Rundfunkgebühren keine finanzielle Verschlechterung der Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender erfolgt; 2. dass Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dem schon bisher im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Rahmen zulässig bleibt Drexler, Kipfer und Fraktion Begründung Internetfähige Telekommunikationsgeräte, mit denen auch Radio- und Fernsehangebote empfangen werden können, sind bis Ende 2004 von der Rundfunkgebühr befreit. Zwischenzeitlich gab es verschiedene Vorschläge, wie künftig in Anbetracht der Konvergenz der Medien die Erhebung der Rundfunkgebühr gestaltet werden könnte. Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben Vorstellungen entwickelt. Bei diesen Überlegungen ist gegenüber dem jetzigen Gebührenaufkommen von einer erheblichen Deckungslücke auszugehen, die durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden müsste, wenn dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht ein nachhaltiger Schaden zugefügt werden soll. Wenn nun außerdem seitens maßgeblicher Mitglieder der CDU/CSU und der privaten Medienwirtschaft vorgeschlagen wird, angesichts der Krise auf dem privaten Mediensektor auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziell zu schwächen, stellt sich die Frage, wie die Landesregierung die Vorschläge insgesamt bewertet, und welche Ziele sie bei der künftigen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verfolgt. 2

3 Stellungnahme*) Die Landesregierung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung (Schreiben des Staatsministeriums Eingang 29. Januar 2003): I. 1. welchen Stand die Diskussion der Ministerpräsidentenkonferenz über eine neue Struktur der Rundfunkgebühren hat unter Berücksichtigung der Vorschläge, die von der Kommission von ARD und ZDF vorgelegt wurden; Bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober 2001 sprachen sich die Regierungschefs der Länder dafür aus, die Rundfunkgebühr unter Einbeziehung des privaten und des nicht privaten Bereichs weiter zu entwickeln. Im Oktober 2002 beauftragten sie die Rundfunkkommission, in Zusammenarbeit mit ARD, ZDF und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine staatsvertragliche Regelung für eine künftige Struktur der Rundfunkgebühr zu entwerfen und bis Herbst 2003 der Ministerpräsidentenkonferenz vorzulegen. Der Vorschlag soll der Konvergenzentwicklung und dem Grundsatz der Gebührengerechtigkeit Rechnung tragen. Derzeit prüft die Rundfunkkommission der Länder das sog. Haushaltsmodell auf seine Praktikabilität und seine Auswirkungen auf das Gebührenaufkommen. Dieses Modell geht von einer Gebührenpflicht pro Haushalt aus. Dadurch wären bestimmte bisher gesondert gebührenpflichtige Geräte, z. B. Rundfunkgeräte junger Erwachsener mit eigenem Einkommen im Haushalt der Eltern, nicht mehr gebührenpflichtig. Einzelheiten hinsichtlich der Durchführung sowie die Ausgestaltung im gewerblichen Bereich befinden sich noch in der Diskussion. I. 2. wie hoch ggf. die Deckungslücke in Bezug auf das gegenwärtige Rundfunkgebühren-Aufkommen sein würde, und welche Vorschläge es gibt, diese Deckungslücke zu schließen; Nach Aussagen der KEF hat eine erste Phasenrechnung für den Zeitraum 2004 bis 2007 eine Unterdeckung von 175 Mio. ergeben; diese Unterdeckung könne sich nach Auskunft der GEZ im ungünstigsten Fall auf fast 490 Mio. erhöhen. Da sich die Diskussion erst im Anfang befindet, liegen konkrete Deckungsvorschläge noch nicht vor. I. 3. ob die Landesregierung bei der Einführung einer neuen Erhebungsgrundlage für Rundfunkgebühren ab 2005 anstrebt, das bisherige Gesamtvolumen der Rundfunkgebühren zu erhalten; Die Landesregierung strebt in erster Linie die Erhaltung eines funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks an. Dieser ist insoweit mit den dafür notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten. I. 4. in welcher Höhe der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren Erträge aus Werbung und Sponsoring erwirtschaftet Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erwirtschaftete in den Jahren 1997 bis 2001 die folgenden Erträge aus Werbung und Sponsoring (in Mio. ; Quellen 1997 bis 2000: KEF; 2001: ZDF bzw. ARD-Jahrbuch 2002): *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt 3

4 Werbung ARD 181,6 177,9 223,9 205,0 220,7* ZDF 154,1 155,9 157,4 176,9 144,8 Gesamt 335,7 333,8 381,3 381,9 365,5 Sponsoring ARD 19,8 23,4 21,4 27,6 ZDF 13,4 21,0 19,8 20,9 18,9 Gesamt 33,2 44,4 41,2 48,5 18,9 Werbung und Sponsoring gesamt 368,9 378,2 422,5 430,4 384,4 * inkl. Erträge aus Sponsoring I. 5. auf welchen Betrag die Rundfunkgebühren steigen müssten, wenn bei Untersagung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk diese Erträge über die Rundfunk-Gebühren kompensiert werden sollten; Nach vorläufigen Berechnungen der KEF wäre eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,55 notwendig, um einen Wegfall der Einnahmen aus Werbung und Sponsoring zu kompensieren. I. 6. wie sich der Aufwand für Werbung in den privaten Rundfunk-Medien durch die werbetreibende Wirtschaft in den letzten fünf Jahren entwickelt Der Aufwand für Werbung in den privaten Rundfunkmedien durch die werbetreibende Wirtschaft hat sich hinsichtlich der Nettowerbeumsätze in Fernsehen und Hörfunk (ohne Produktionskosten) ausweislich des vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft herausgegebenen Jahrbuchs Werbung in Deutschland 2002 in den Jahren wie folgt entwickelt: Die Netto-Werbeumsätze des privaten Fernsehens betrugen: im Jahr ,08 Mio. im Jahr ,11 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 6,14 % im Jahr ,09 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 7,32 % im Jahr ,59 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 9,17 % im Jahr ,53 Mio. Veränderung zum Vorjahr: 4,22 % Die Netto-Werbeumsätze des privaten Hörfunks betrugen: im Jahr ,19 Mio. im Jahr ,52 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 0,86 % im Jahr ,82 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 19,69 % im Jahr ,81 Mio. Veränderung zum Vorjahr: + 7,87 % im Jahr ,95 Mio. Veränderung zum Vorjahr: 4,12 % 4

5 I. 7. ob sie die Auffassung der Medienwirtschaft und Vertreter der CDU/CSU teilt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig auf Werbeeinnahmen verzichten müsse und bei der gegenwärtig zu beobachtenden wirtschaftlichen Krise bei den privaten Medien durch eine Anpassung der Rundfunkgebührenerhöhung an die Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten anstatt an der davon abweichenden medien-spezifischen Teuerungsrate künftig finanziell schlechter gestellt werden müsste. Die Landesregierung sieht die anstehende Gebühren-Reform als Chance, den Umfang von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Aspekten zu diskutieren. Ein vordringliches Ziel bleibt dabei, die Rundfunkgebühren sozialverträglich zu gestalten. II. 1. in der Ministerpräsidentenkonferenz durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass durch eine neue Struktur der Rundfunkgebühren keine finanzielle Verschlechterung der Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender erfolgt; Auf die Ausführungen zu I. Ziff. 3 wird verwiesen. II. 2. dass Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dem schon bisher im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Rahmen zulässig bleibt. Auf die Ausführungen zu I. Ziff. 7 wird verwiesen. Dr. Palmer Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten 5

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