GEMEINDE SENDEN. Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

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1 48308 Senden, Mitglieder des Sozialausschusses Nachrichtlich: Mitglieder des Gemeinderates Zur Sitzung lade ich ein am Dienstag, , Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden. gez. Hues Vorsitzender Tagesordnung: 1. Öffentliche Sitzung 1.1 Prozessgestaltung "Demographische Entwicklung" - Sachstandsbericht 1.2 Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen Frauenförderplanes (FFP) der Gemeinde Sendenaufgrund der bevorstehenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW 1.3 Offene Jugendarbeit; Bericht des Ökumenischen Jugendtreff Senden e.v. Vorlage Nr. 162/13 163/13 164/ Bericht über die Durchführung von Ausschussbeschlüssen 1.5 Mitteilungen der Verwaltung 1.6 Anfragen der Ausschussmitglieder 2. Nichtöffentliche Sitzung 2.1 Miteilungen der Verwaltung 2.2 Anfragen der Ausschussmitglieder 2.3 Veröffentlichungen Gäste: zu TOP 1.3: Frau Konhäuser (Leitung Vivo) und Herr Rust (aufsuchende Sozialarbeit/Betreuung des Treffpunktes für Jugendliche)

2 162/13 Datum: GB Az.: 031 Bezugsvorlagen-N r.: 1ZJ öffentlich TOP 1.1 Prozessgestaltung "Demographische Entwicklung"; Sachstandsbericht In der Sitzung wird die Gleichstellungsbeauftragte Frau Susanne Espenhahn über die bisher erfolgten Verfahrensschritte und die erreichten Ergebnisse zur Gestaltung des demographischen Wandels in der Gemeinde Senden berichten. Daran anschließend wird sie unter Bezug auf diesen Zwischenstand einen Ausblick auf die geplante Fortführung des Demographieprozesses geben.

3 163/13 Datum: GB/FB I Az.: Bezugsvorlagen-Nr.: 1Zl öffentlich TOP 1.2 Verlängerung der Gültigkeit des aktuellen Frauenförderplanes (FFP) der Gemeinde Senden aufgrund der bevorstehenden Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW 1. Antrag: Der Sozialausschuss möge dem Gemeinderat empfehlen, die Verlängerung der Geltungsdauer des derzeit gültigen (bis ), auf der Basis des LGG NRW erstellten, FFP der Gemeinde Senden bis zum lnkrafttreten eines neuen FFP zu beschließen. 2. Begründung: Derzeit arbeitet das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW an einer Novellierung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW- Landesgleichstellungsgesetz (LGG) NRW; ausgegeben am , die voraussichtlich in 2014 dem Landtag NRW zur Verabschiedung vorgelegt werden soll. Vor diesem Hintergrund der landespolitischen Entwicklungen erscheint es geboten, derzeit noch auf eine Fortschreibung zu verzichten. Hintergrund dessen ist die Tatsache, dass die Landesregierung bereits auf der Basis der Koalitionsvereinbarung von 2010 die Überarbeitung des LGG kurzfristig in Aussicht gestellt hatte. Da eine Neufassung aber bisher nicht erfolgte, wurde die Novellierung des LGG erneut im Koalitionsvertrag in entscheidenden Punkten festgeschrieben.

4 -2- Im Koalitionsvertrag heißt es im Kapitel "Gleiche Rechte für Frauen": "Wir werden das LGG NRW novellieren und durch die Stärkung seiner Durchsetzungskraft zu einem effektiven Instrumentarium für eine aktive Frauenförderung ausgestalten. Um die Stellung der GB zu festigen sowie der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und Gremien entgegenzuwirken, müssen auch neue rechtliche Wege beschritten werden. Dabei werden wir rechtliche Spielräume zu verbindlichen Festlegung von Zielquoten sowie zur Verankerung von Sanktionen prüfen. Die Vorgaben für Frauenförderpläne und den Landesgleichstellungsbericht werden wir effizienter ausgestalten. Zur Erhöhung des Anteils von Frauen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst werden wir Maßnahmen und Instrumente im Gesetz festschreiben. Darüber hinaus wollen wir Maßnahmen ergreifen, um den Anteil von Frauen im Landesparlament und den kommunalen Vertretungen zu erhöhen... " Auch die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros/ Gleichstellungsstellen in NRW (LAG) ist intensiv mit der Thematik der Novellierung des LGG befasst und nutzte in Wahrnehmung ihrer Funktion die Möglichkeit, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter eine dezidierte Stellungnahme mit Defizitanalyse und Verbesserungsvorschlägen in Form eines Eckpunktepapiers zur Weiterentwicklung bzw. Novellierung des Gesetzes vorzulegen. Da essentielle Änderungen zu erwarten sind, schlägt die Verwaltung vor, den derzeit gültigen, auf der Basis des LGG NRW erstellten und vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom beschlossenen FFP der Gemeinde Senden in seiner Geltungsdauer zu verlängern. Auf diese Weise könnten die neuen gesetzlichen Regelungen unmittelbar bei der Fortschreibung des FFP berücksichtigt und - soweit notwendig- eingearbeitet werden. Der Personalrat der Gemeinde Senden hat diesem Vorhaben zugestimmt.

5 164/13 Datum: /Soziales Az.: Bezugsvorlagen-Nr.: ~ öffentlich TOP 1.3 Offene Jugendarbeit; Bericht des Ökumenischen Jugendtreff Senden e.v. ln der Sitzung werden Frau Konhäuser (Leiterin Vivo) und Herr Rust (aufsuchende Sozialarbeit und Betreuer des Treffpunktes für Jugendliche) über ihre bisherige Arbeit berichten. Hierbei soll auch auf den veränderten Bedarf der Begleitung der Jugendlichen eingegangen werden.

GEMEINDE SENDEN. Donnerstag, , 18:00 Uhr, Sitzungsraum 102, Rathaus Senden.

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