Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 15 / Wahlperiode. der Abg. Georg Wacker u. a. CDU.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Georg Wacker u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Taschenrechner im Abitur Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie wichtig aus ihrer Sicht das Erlernen des Umgangs mit technischen Hilfsmitteln, speziell von normalen wissenschaftlichen Taschenrechnern, grafikfähigen Taschenrechnern (GTR) und Computeralgebrasystemen (CAS), im Mathematikunterricht an den allgemein bildenden und berufsbildenden Gymnasien, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Hochschulen und Ausbildungsbetriebe, ist; 2. welche dieser technischen Hilfsmittel seit wann, mit welcher Begründung und aufgrund welcher fachlicher und wissenschaftlicher Expertise in Baden-Württemberg im Mathematikunterricht an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien jeweils ab welcher Klassenstufe eingeführt wurden; 3. wann und in welchem Umfang die Nutzung dieser technischen Hilfsmittel nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern eingeführt wurde oder wird; 4. welche dieser technischen Hilfsmittel in welchem Umfang aktuell in den badenwürttembergischen Abiturprüfungen im Fach Mathematik an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien verwendet werden dürfen; 5. in welchem Umfang diese technischen Hilfsmittel nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern in den Abiturprüfungen im Fach Mathematik verwendet werden; 6. mit welcher Begründung sie ab dem Abiturjahrgang 2017 nur noch den normalen wissenschaftlichen Taschenrechner im Abitur zulassen will; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 7. wie sie begründet, dass im Fall der grafikfähigen Taschenrechner (GTR) und Computeralgebrasysteme (CAS) wichtige Fähigkeiten, die im Bildungsplan verankert sind, nicht mehr Teil der in der entsprechenden Abschlussprüfung erfassten Bildungsstandards sein werden; 8. in welchem Umfang und mit welchen Empfehlungen fachliche und wissenschaftliche Expertisen bei dieser Entscheidung eingeholt wurden; 9. wie die bisherige Diskussion und der aktuelle Sachstand in der Kultusministerkonferenz bezüglich der Nutzung von Taschenrechnern in den Abiturprüfungen im Fach Mathematik im Rahmen der gemeinsamen Bildungsstandards ist; 10. ob aus ihrer Sicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit technische Chancengleichheit für alle Schüler geschaffen werden kann, unabhängig davon, ob es sich um normale wissenschaftliche Taschenrechner, grafikfähige Taschenrechner (GTR) oder Computeralgebrasysteme (CAS) handelt Wacker, Dr. Stolz, Röhm, Traub, Wald, Schebesta, Müller, Viktoria Schmid CDU Begründung Der Minister für Kultus, Jugend und Sport hat entschieden, dass vom Abiturjahrgang 2017 an nur noch normale wissenschaftliche Taschenrechner im Abitur eingesetzt werden dürfen. Grafikfähige Taschenrechner (GTR) und Computeralgebrasysteme (CAS) sollen dagegen nicht mehr verwendet werden. Bisher waren sie an den allgemein bildenden Gymnasien für einen Teil der Mathematik-Prüfung und an den beruflichen Gymnasien für die komplette Mathematik-Prüfung zugelassen. So konnten zeitaufwändige Rechnungen schneller gelöst werden und es wurde Zeit für die Lösung komplexerer Probleme geschaffen. Die Einführung der grafikfähigen Taschenrechner und der Computeralgebrasysteme an den Gymnasien wurde damals vom Kultusministerium unter Einbeziehung fachlicher und wissenschaftlicher Expertisen vollzogen. Die Anwendung dieser Fähigkeiten durch die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Abiturprüfung war folgerichtig. Baden-Württemberg ging damit sehr früh einen Weg, der auch in anderen Bundesländern erfolgreich umgesetzt wurde oder aktuell umgesetzt wird. Nun wird scheinbar gegen jede fachliche oder wissenschaftliche Expertise ein Schritt zurückgegangen, anstatt in der Kultusministerkonferenz im Rahmen der Erstellung des Aufgabenpools für die gemeinsamen Bildungsstandards den hohen Anspruch Baden-Württembergs in Bezug auf die heute von Hochschulen und Wirtschaft als Standard verlangten technischen Fähigkeiten zu verteidigen und bundesweit durchzusetzen. Die Hochschulreife verlangt heute den Umgang mit anderen Medien und Hilfsmitteln als noch vor 20 oder 30 Jahren. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. Dezember 2013 Nr /570/1 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie wichtig aus ihrer Sicht das Erlernen des Umgangs mit technischen Hilfsmitteln, speziell von normalen wissenschaftlichen Taschenrechnern, grafikfähigen Taschenrechnern (GTR) und Computeralgebrasystemen (CAS), im Mathematikunterricht an den allgemein bildenden und berufsbildenden Gymnasien, insbesondere mit Blick auf die Anforderungen der Hochschulen und Ausbildungsbetriebe, ist; Das Erlernen des Umgangs mit digitalen Mathematikwerkzeugen gehört zum festen Bestandteil des Mathematikunterrichts an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien. Durch den pädagogisch sinnvollen Einsatz dieser Werkzeuge im Unterricht kann die Entwicklung mathematischer Kompetenzen unterstützt werden. Für den Bereich der dualen Berufsausbildung sind dem Kultusministerium keine Forderungen von Betrieben bekannt, die sich über den normalen wissenschaftlichen Taschenrechner hinaus auf das Erlernen des Umgangs mit speziellen Taschenrechnern wie GTR bzw. Computeralgebrasystemen in der Berufsausbildung beziehen. Auch die Lehrpläne der Berufsschule sehen eine Nutzung solcher Geräte nicht vor. GTR und CAS sind für Berufsschulabschlussprüfungen grundsätzlich weder erforderlich noch zugelassen. In den mathematikaffinen Studiengängen an den Hochschulen spielen digitale Mathematikwerkzeuge vor allem für Studienanfängerinnen und -anfänger kaum eine Rolle; diese kommen nach Angaben von Hochschullehrern in späteren Semestern zum Einsatz. Dabei handelt es sich dann jedoch nicht um die derzeit in Baden- Württemberg in der Schule eingeführten GTR oder CAS. In Hochschulprüfungen sind digitale Mathematikwerkzeuge nach Angaben von Hochschullehrern ganz überwiegend nicht zugelassen oder es kommt ein normaler wissenschaftlicher Taschenrechner zum Einsatz. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hinsichtlich der Bedeutung digitaler Mathematikwerkzeuge im Alltag, in der Berufsausbildung und in der Hochschulausbildung das Erlernen des Umgangs mit einem wissenschaftlichen Taschenrechner eine größere Bedeutung besitzt als das Erlernen des Umgangs mit GTR und CAS. 2. welche dieser technischen Hilfsmittel seit wann, mit welcher Begründung und aufgrund welcher fachlicher und wissenschaftlicher Expertise in Baden-Württemberg im Mathematikunterricht an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien jeweils ab welcher Klassenstufe eingeführt wurden; Die landesweite Einführung grafikfähiger Taschenrechner erfolgte an den allgemein bildenden Gymnasien zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 für die damalige Klassenstufe 11. Im beruflichen Schulwesen wurden beide Geräteklassen, grafikfähige Taschenrechner und Computeralgebrasysteme, erstmalig zum Schuljahr 1999/2000 eingesetzt. Grundlage für diese Einführung waren die Ergebnisse einer bundesweiten Lehrplantagung im November 1998, die Empfehlungen für einen zeitgemäßen Mathematikunterricht aussprach. Hintergrund dieser Tagung waren die Ergebnisse der 3

4 TIMS-Studie, die deutschen Schülerinnen und Schülern zwar gute Ergebnisse bei der Anwendung algorithmischer Rechentechniken bescheinigte, jedoch Bemühungen um eine stärkere Ausprägung der Problemlösefähigkeit als sinnvoll erscheinen ließ. Daraus ergab sich eine Akzentverschiebung im Mathematikunterricht weg von der Mathematik als Produkt hin zur Mathematik als Prozess. Der grafikfähige Taschenrechner sollte dabei im Unterricht Platz schaffen, um anwendungsorientierte Aufgaben zu bearbeiten, die ein besonderes Potenzial zur Stärkung der Problemlösefähigkeit besitzen. 3. wann und in welchem Umfang die Nutzung dieser technischen Hilfsmittel nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern eingeführt wurde oder wird; Nach Kenntnis des Kultusministeriums wird die Zulassung grafikfähiger Taschenrechner und CAS als Hilfsmittel im Unterricht und in der Abiturprüfung in den Ländern unterschiedlich geregelt; es gibt zahlreiche Varianten für den Einsatz elektronischer Hilfsmittel. Beispielsweise wurde im Bundesland Thüringen ein Computeralgebrasystem im Mathematikunterricht und in der Prüfung eingeführt, in Hessen entscheidet sich die jeweilige Schule für eine der drei Technologiekategorien WTR, GTR oder CAS zur Verwendung im Unterricht und in der Prüfung. In Bayern wird bis auf Ausnahmen mit dem wissenschaftlichen Taschenrechner unterrichtet und geprüft. 4. welche dieser technischen Hilfsmittel in welchem Umfang aktuell in den badenwürttembergischen Abiturprüfungen im Fach Mathematik an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien verwendet werden dürfen; Die schriftliche Abiturprüfung der allgemein bildenden Gymnasien Baden-Württembergs ist in zwei Teile gegliedert, in denen derzeit jeweils die gleiche Zahl von Verrechnungspunkten erzielt werden kann. Ein Prüfungsteil ist ohne Hilfsmittel ( Pflichtteil ), ein Prüfungsteil mit Hilfsmitteln ( Wahlteil ) zu bearbeiten. In Letzterem können die Schülerinnen und Schüler neben einer Formelsammlung einen grafikfähigen Taschenrechner oder (an einigen Schulen) ein Computeralgebrasystem einsetzen. Die Aufgaben des Wahlteils gibt es entsprechend als GTRoder CAS-Version. In der Abiturprüfung der beruflichen Gymnasien Baden-Württembergs kann der GTR durchgängig in der Prüfung verwendet werden. Schulen, die am Schulversuch CAS teilnehmen, verwenden statt des GTR in der Prüfung ein CAS. Für die beiden unterschiedlichen elektronischen Geräteklassen gibt es unterschiedliche Prüfungen. Eingeführte Formelsammlungen können verwendet werden. 5. in welchem Umfang diese technischen Hilfsmittel nach ihrer Kenntnis in den anderen Bundesländern in den Abiturprüfungen im Fach Mathematik verwendet werden; Es wird auf die Ausführungen zu Ziffer 3 verwiesen. 6. mit welcher Begründung sie ab dem Abiturjahrgang 2017 nur noch den normalen wissenschaftlichen Taschenrechner im Abitur zulassen will; Das Kultusministerium will mit der neuen Regelung die Grundvoraussetzungen einer landesweit zentral gestellten Prüfung gewährleisten. Dazu gehören in erster Linie Chancengleichheit und Sicherheit der Prüfung wie sie begründet, dass im Fall der grafikfähigen Taschenrechner (GTR) und Computeralgebrasysteme (CAS) wichtige Fähigkeiten, die im Bildungsplan verankert sind, nicht mehr Teil der in der entsprechenden Abschlussprüfung erfassten Bildungsstandards sein werden; Der Bildungsplan 2004 für die allgemein bildenden Gymnasien sowie die Lehrpläne für die beruflichen Gymnasien sehen den Einsatz des GTR vor. Zum Beispiel

5 sind im Bildungsplan 2004 in den Bildungsstandards Mathematik Kursstufe unter der Leitidee Funktionaler Zusammenhang folgende Standards mit GTR-Bezug formuliert: besondere Eigenschaften von Funktionen rechnerisch und mit Hilfe des GTR bestimmen. Die entsprechenden Kompetenzen erwerben die Schülerinnen und Schüler im Unterricht, sie sind auch Grundlage der schriftlichen Abiturprüfung Mathematik. Deshalb bleiben die in den vergangenen Jahren entwickelten Prüfungsaufgabentypen in Pflicht- und Wahlteil am allgemein bildenden Gymnasium bestehen; Format und Zuschnitt werden dabei an die neuen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Hilfsmittel angepasst. Entsprechendes gilt auch für die beruflichen Gymnasien. 8. in welchem Umfang und mit welchen Empfehlungen fachliche und wissenschaftliche Expertisen bei dieser Entscheidung eingeholt wurden; Bei der Entscheidung über die Neuregelung war die Gewährleistung der Grundvoraussetzungen einer landesweit zentral gestellten Prüfung handlungsleitend. Die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre haben gezeigt, dass Leistung und Rechengeschwindigkeit digitaler Hilfsmittel je nach Hersteller und durch ständige Weiterentwicklung in immer kürzeren Abständen variieren. Es ist heute absehbar, dass angesichts dieser Entwicklungen mit den GTR oder den CAS-Rechnern in naher Zukunft nicht mehr garantiert werden kann, dass alle Schülerinnen und Schüler ein Mathematikabitur unter denselben Bedingungen bestreiten. 9. wie die bisherige Diskussion und der aktuelle Sachstand in der Kultusministerkonferenz bezüglich der Nutzung von Taschenrechnern in den Abiturprüfungen im Fach Mathematik im Rahmen der gemeinsamen Bildungsstandards ist; Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober 2012 zu den Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife überlässt die Regelung zum Einsatz von Taschenrechnern in der Prüfung den einzelnen Ländern. Die fachspezifischen Hinweise zur Prüfungsdurchführung im Fach Mathematik sehen nur vor, dass zugelassene Hilfsmittel anzugeben sind. Die in den Bildungsstandards enthaltenen illustrierenden Prüfungsaufgaben für das erhöhte Anforderungsniveau sehen als Hilfsmittel den wissenschaftlichen Taschenrechner vor. 10. ob aus ihrer Sicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit technische Chancengleichheit für alle Schüler geschaffen werden kann, unabhängig davon, ob es sich um normale wissenschaftliche Taschenrechner, grafikfähige Taschenrechner (GTR) oder Computeralgebrasysteme (CAS) handelt. Es wird auf die Ausführungen zu den Ziffern 6 und 8 verwiesen. Stoch Minister für Kultus, Jugend und Sport 5

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