Beschlüsse des TTVN-Beirats vom 23. Juni 2012

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1 I Bestimmungen für die Mannshaftsmeldung im Punktspielbetrieb 1 Definitionen b Mannshaftsspieler und Ersatzspieler Für alle Sätze dieser Ziffer gilt der Nahwuhsbereih (Jungen und Shüler einerseits bzw. Mädhen und Shülerinnen andererseits) als ein- und dieselbe Altersklasse. Status eines Mannshaftsspielers Jeder Mannshaftsspieler hat zu jedem Zeitpunkt während der Vor- und Rükrunde den eindeutigen Status entweder eines Stammspielers, eines Reservespielers, eines Jugendersatzspielers oder einer Sonderersatzspielerin (letzteres nur in weiblihen Mannshaften). Jeder Mannshaftsspieler hat in seiner Altersklasse entweder den Status eines Stammspielers, Reservespielers, Jugendersatzspielers. Shülerersatzspielers oder einer Sonderersatzspielerin (letzteres nur in weiblihen Mannshaften). 2 Einreihen der Mannshaftsmeldungen a Die Zuordnung der spielberehtigten Spieler zu den einzelnen Mannshaften eines Vereins (Mannshaftsmeldung) ist durh die Vereine sowohl für die Vorrunde als auh für die Rükrunde termingereht (siehe f und g) und vollständig über die Internet-Plattform des TTVN (lik-tt) vorzunehmen. Für jede Altersklasse (Herren, Damen, Jungen, Mädhen, Shüler, Shülerinnen, Shüler B,...) erfolgt eine getrennte Meldung. Dabei sind alle Mannshaften mit allen Stamm- und Reservespielern, Sonderersatzspielerinnen und ggf. Jugendersatzspielern und Shülerersatzspielern aufzuführen. Die Mannshaftsmeldung durh den Verein über die Internet-Plattform des TTVN (lik-tt) entspriht einem Antrag an die genehmigende Stelle. Entsheidend dafür ist der Stand der Mannshaftsmeldung bei Ablauf der Frist. Vorher kann die Mannshaftsmeldung seitens des Vereins beliebig oft verändert werden. b Die Jungen- und Shülermannshaften einerseits und die Mädhen- und Shülerinnenmannshaften andererseits sind jeweils auf einer Mannshaftsmeldung aufzuführen. Dabei sind die Spieler der einzelnen Nahwuhsmannshaften jeweils direkt aufeinanderfolgend (mannshaftsweise zusammenhängend) aufzuführen. Für die Reihenfolge der einzelnen Mannshaften untereinander gilt folgende Reihenfolge: Jugend-Mannshaften der Verbandsebene Shüler-Mannshaften der Verbandsebene Jugend-Mannshaften der Bezirksebene Shüler-Mannshaften der Bezirksebene Jugend-Mannshaften der Kreisebene Shüler-Mannshaften der Kreisebene Demzufolge sind beispielsweise die Spieler einer Shüler-Bezirksklassenmannshaft (Shüler- Bezirksebene) vor denen einer Jugend-Kreisligamannshaft (Jugend-Kreisebene) aufzuführen und die einer Jugend-Kreisklassenmannshaft (Jugend-Kreisebene) vor denen einer Shüler-Kreisligamannshaft (Shüler-Kreisebene). 3 Spielstärke-Reihenfolge a Sämtlihe in den Punktspielen evtl. zum Einsatz kommenden Mannshaftsspieler Stamm- und Reservespieler sowie Sonderersatzspielerinnen müssen entsprehend ihrer Spielstärke-Reihenfolge (Rangfolge vom stärksten Spieler der ersten Mannshaft bis zum shwähsten Spieler der untersten Mannshaft - einzige Ausnahme: I 5) auf in der Mannshaftsmeldung aufgeführt werden, Jugendersatzspieler lediglih entsprehend ihrer Spielstärken-Reihenfolge innerhalb ihrer Damen- oder Herrenmannshaft (siehe dazu auh WO/AB I 5 e). Dabei darf mit geringen Toleranzen von diesem Grundsatz abgewihen werden. Die Toleranzen sind mannshaftsintern geringer als mannshaftsübergreifend. 5 Abweihungen von der Spielstärke-ReihenfolgeFehler! Textmarke niht definiert. f Durh die in WO/AB I 2 b vorgeshriebene Reihenfolge der Platzierung aller männlihen bzw. weiblihen Nahwuhsmannshaften auf jeweils einer Mannshaftsmeldung kann es vorkommen, dass die stärksten Shüler einer Shülermannshaft unterhalb von shwäheren Spielern einer oberen Jugendmannshaft aufgeführt sind. Dies ist im Normalfall zulässig, sofern alle Spieler aus Jugendmannshaften einerseits und alle Spieler aus Shülermannshaften andererseits untereinander jeweils der Spielstärke nah aufgestellt sind. Die spielleitenden Stellen können den betroffenen Shülern jedoh in besonders krassen Fällen einen Sperrvermerk erteilen.

2 6 Genehmigung der Mannshaftsmeldungen d Wird bei der Überprüfung von Mannshaftsmeldungen festgestellt, dass der Verein bei seiner Meldung in einer oberen Mannshaft Spieler mit zu geringer Spielstärke (außer Jugendersatzspieler) bzw. in einer unteren Mannshaft Spieler mit zu großer Spielstärke aufgeführt hat, die nah der Spielstärke-Reihenfolge aller Spieler des Vereins eigentlih zu der zu genehmigenden Mannshaft gehören müssten, ist (insbesondere für die Rükrunde) zunähst zu prüfen, ob diese Mannshaftsmeldung gemäß der Vorshriften von I 3 und I 5 überhaupt zulässig ist (Abweihen vom Gebot der Mannshaftsmeldung nah Spielstärke-Reihenfolge nur in den in I 5 a und e genannten Fällen). Falls das niht der Fall ist, hat der Verein seine Mannshaften so umzumelden, dass in jeder Mannshaft nur Spieler gemeldet sind, die nah I 3 und I 5 dort auh gemeldet werden dürfen. e Sofern die Mannshaftsmeldung nah I 3 und I 5 zwar zulässig ist, aber niht der Spielstärke-Reihenfolge entspriht, erteilt die zuständige Stelle einen Sperrvermerke an alle Spieler der zu genehmigenden Mannshaft, die eine größere Spielstärke als der shwähste Spieler der oberen Mannshaften (Jugendersatzspieler ausgenommen) besitzen, und an alle Spieler der unteren Mannshaften, die eine größere Spielstärke als der shwähste Spieler der zu genehmigenden Mannshaft (Jugendersatzspieler ausgenommen) besitzen. 7 Stammspieler d Wenn ein Spieler als Stammspieler seiner Mannshaft aussheidet, weil er - gestrihen wurde, - in eine obere Mannshaft aufrükt, - durh viermaliges Ersatzspielen in einer oberen Mannshaft die Einsatzberehtigung für die bisherige Mannshaft verliert, - durh fünfmaliges Fehlen in ununterbrohener Reihenfolge bei Meistershaftsspielen seiner Mannshaft im Einzel zum Reservespieler dieser Mannshaft wird, oder - sih aus dem Verein oder als aktiver Spieler abmeldet o.ä., und dadurh seine bisherige Mannshaft niht mehr die nah dem jeweiligen Spielsystem erforderlihe Zahl von Stammspielern umfasst, so rükt am Anfang des Tages nah dem Ereignis mit diesem Zeitpunkt automatish der nähstberehtigte Spieler (gemäß Definition unter I 7 e) auf, der damit zum Stammspieler seiner neuen Mannshaft wird (einzige Ausnahme: zurükgezogene und gestrihene Mannshaften brauhen niht aufgefüllt zu werden). Vor diesem Spieler gemeldete Reservespieler, Sonderersatzspielerinnen, und Jugendersatzspieler und Shülerersatzspieler rüken mit auf. Derart aufgerükte Sonderersatzspielerinnen, und Jugendersatzspieler und Shülerersatzspieler sind dann nur noh in ihrer neuen oder einer höheren Mannshaft einsatzberehtigt. Spieler mit einem Sperrvermerk werden übersprungen. g Zum Aufrüken in eine Jugendmannshaft ist unter Einhaltung der obenstehenden Vorshriften der nähstberehtigte Stammspieler der nähsten unteren Jugendmannshaft verpflihtet und niht etwa ein Spieler aus einer Shülermannshaft, selbst wenn diese Shülermannshaft auf der Mannshaftsmeldung des Nahwuhses oberhalb der nähsten unteren Jugendmannshaft aufgeführt ist. h Analog ist zum Aufrüken in eine Shülermannshaft unter Einhaltung der obenstehenden Vorshriften der nähstberehtigte Stammspieler der nähsten unteren Shülermannshaft verpflihtet und niht etwa ein Spieler aus einer Jugendmannshaft, selbst wenn diese Jugendmannshaft auf der Mannshaftsmeldung des Nahwuhses oberhalb der nähsten unteren Shülermannshaft aufgeführt ist. 11 Shülerersatzspieler a Ein Spieler, der als Stamm- oder Reservespieler in einer Shülermannshaft gemeldet worden ist, kann von seinem Verein zusätzlih als Shülerersatzspieler in einer einzigen Jugendmannshaft gemeldet werden. Jeder Shüler darf nur in einer Jungenmannshaft als Shülerersatzspieler gemeldet werden, jede Shülerin aus einer Shülerinnenmannshaft nur in einer Mädhenmannshaft und jede Shülerin aus einer gemishten Shülermannshaft entweder in einer Jungen- oder in einer Mädhenmannshaft. Der Spieler ist in der spielstärkemäßigen Reihenfolge aller Jugendmannshaften einzuordnen und im Rahmen der Mannshaftsmeldung im Bemerkungsfeld als SLES zu benennen. Die Gesamtzahl der Spieler dieser Jugendmannshaft erhöht sih entsprehend. Die Reihenfolge der Shülerersatzspieler in der Mannshaftsmeldung der Jugend muss niht der Reihenfolge innerhalb der Shülermannshaften entsprehen.

3 b d e Ein Shülerersatzspieler darf pro Halbserie bis zu sehsmal in der Jugendmannshaft Ersatz spielen, in der er als Shülerersatzspieler gemeldet ist. Seine Ersatzspielberehtigung in den Shülermannshaften wird dadurh niht eingeshränkt. Wenn ein Shülerersatzspieler durh Aufrüken oder durh viermaligen Einsatz in einer höheren Shülermannshaft die Einsatzberehtigung für seine bisherige Shülermannshaft verliert, so hat das keinerlei Auswirkungen auf seinen Einsatz als Shülerersatzspieler. Muss aus einer Jugendmannshaft ein Stammspieler in die nähsthöhere Mannshaft aufrüken, der bei der Mannshaftsmeldung hinter einem Shülerersatzspieler aufgeführt ist, so muss dieser Shülerersatzspieler ebenfalls in die nähsthöhere Mannshaft aufrüken. Dieser darf dann auh in der höheren Jugendmannshaft in der laufenden Halbserie bis zu sehsmal Ersatz spielen. Wird ein Shülerersatzspieler in einer Halbserie nah seinen sehs zugelassenen Einsätzen weitere Male in der Jugendmannshaft eingesetzt, in der er als Shülerersatzspieler gemeldet ist, so gilt er für jedes weitere Mal als niht einsatzberehtigt für diese Mannshaft. Für seine Einsatzberehtigung im Shülerbereih hat dies jedoh keine Folgen Einstufung von Spielern bei Zurükziehung oder Streihung a Bis zum Ende der laufenden Halbserie behalten die Spieler einer zurükgezogenen oder gestrihenen Mannshaft ihren Status als Stammspieler, Reservespieler, Sonderersatzspielerin, oder Jugendersatzspieler oder Shülerersatzspieler dieser Mannshaft bei. b Sie rüken ggf. als nähstberehtigte Spieler auf (siehe I 7 d und I 7 e), sofern sie keinen Sperrvermerk haben. Sofern die Zurükziehung/Streihung bis zum Ende der Vorrunde erfolgt ist, können alle Spieler dieser Mannshaft, die keinen Sperrvermerk haben (siehe jedoh I 5 ), in der Rükrunde in einer oberen Mannshaft des Vereins als Stammspieler, Reservespieler, Sonderersatzspielerin, oder Jugendersatzspieler oder Shülerersatzspieler gemeldet werden. Die Sollstärke einer zurükgezogenen oder gestrihenen Mannshaft darf bis zum Ende der Spielzeit untershritten werden (siehe I 7 b). Diese Änderungen treten rükwirkend zum in Kraft.

4 J Bestimmungen für Mannshaftskämpfe 2 Shiedsrihtereinsatz a Jeder Verein, der sih mit mehr als einer Mannshaft am Punktspielbetrieb des TTVN oder seiner Gliederungen beteiligt, muss dem TTVN bis zum 1. Juli der jeweiligen Spielzeit einen geprüften Shiedsrihter mit gültiger Lizenz gemäß TTVN-Shiedsrihterordnung oder einen geprüften WO- Coah als Pflihtshiedsrihter benennen, der Mitglied des Vereins ist. Ein Shiedsrihter bzw. ein WO-Coah kann während einer Spielzeit nur für einen Verein als Pflihtshiedsrihter tätig werden diese Verpflihtung erfüllen. Kommt ein Verein dieser Verpflihtung niht nah, wird pro Spielzeit ein Ordnungsgeld gemäß 1.17 nah der Gebührenordnung zugunsten des jeweiligen Kreisverbandes fällig. Diese Änderung tritt am in Kraft. J Bestimmungen für Mannshaftskämpfe 6 Ersatzspieler 6 Ersatzspieler a Alle Spieler aus unteren Mannshaften dürfen ohne die Einsatzberehtigung für ihre bisherige Mannshaft zu verlieren pro Halbserie in jeder oberen Mannshaft jeweils bis zu dreimal Ersatz spielen, wenn sie keinen Sperrvermerk haben und - falls es sih um weiblihe Akteure aus einer gemishten Mannshaft handelt - in der oberen Mannshaft einsatzberehtigt sind (siehe A 11.7 a). Sie sind beim Ersatzspielen in einer oberen Mannshaft entsprehend der zu Beginn der Halbserie genehmigten Reihenfolge der Mannshaftsmeldung ihres Vereins aufzustellen. b Ein Jugendliher aus einer Jugendmannshaft darf niht in einer Shülermannshaft Ersatz spielen, und zwar auh dann niht, wenn diese Shülermannshaft in der Mannshaftsmeldung des Nahwuhses vor der Jugendmannshaft des Jugendlihen aufgeführt ist. d Shüler aus Jugend- oder Shülermannshaften dürfen pro Halbserie in jeder oberen Jugend- und Shülermannshaft jeweils bis zu dreimal Ersatz spielen, wenn sie keinen Sperrvermerk haben. Am Anfang des Tages nah dem Beginn des Mannshaftskampfes, in dem der vierte Einsatz als Ersatzspieler in einer bestimmten oberen Mannshaft erfolgt, verlieren diese Spieler die Einsatzberehtigung in allen Mannshaften unterhalb dieser oberen Mannshaft für den Rest der laufenden Halbserie und werden zum Reservespieler dieser oberen Mannshaft. Diese Spieler können in der oberen Mannshaft weiterhin eingesetzt werden und rüken ggf. als nähstberehtigte Spieler auf (siehe I 7 e). Am Anfang des Tages nah dem Beginn des Mannshaftskampfes, in dem der vierte Einsatz als Ersatzspieler in einer bestimmten oberen Mannshaft erfolgt, verlieren diese Spieler die Einsatzberehtigung in allen Mannshaften unterhalb dieser oberen Mannshaft für den Rest der laufenden Halbserie und können in der oberen Mannshaft weiterhin eingesetzt werden. Sofern sie keine Jugendersatzspieler, Shülerersatzspieler oder Sonderersatzspielerinnen sind, werden sie zum Reservespieler dieser oberen Mannshaft und rüken ggf. als nähstberehtigte Spieler auf (siehe I 7 e). Jugendersatzspieler, Shülerersatzspieler bzw. Sonderersatzspieler werden zum Jugendersatzspieler, Shülerersatzspieler bzw. Sonderersatzspieler dieser oberen Mannshaft, womit die Zahl der sehs zugelassenen Ersatzeinsätze dann auh für diese Mannshaft gilt. Für die zukünftigen Einsätze aller Spieler, deren Mannshaftszugehörigkeit sih während der Halbserie ändert, gilt bis zum Ende dieser Halbserie weiterhin die zu Beginn der Halbserie genehmigte Reihenfolge der Mannshaftsmeldung ihres Vereins. Diese Änderungen treten rükwirkend zum in Kraft.

5 C Bestimmungen für Veranstaltungen in Turnierform 1.7 Vor der Meldung zur Teilnahme am offiziellen Individualspielbetrieb in ihrem Verbandsgebiet können die Mitgliedsverbände die Erfassung der Personendaten Name, Vorname, Geshleht, Geburtsdatum, Nationalität und Vereinszugehörigkeit in der vom DTTB genutzten Online-Plattform als Voraussetzung festlegen. Spieler, die noh niht in der vom DTTB genutzten Online-Plattform erfasst sind, müssen sih beim DTTB-Generalsekretariat bis zu einem jeweils in der Ausshreibung festgelegten Zeitpunkt registrieren lassen. a Der TTVN legt die Erfassung der Personendaten Name, Vorname, Geshleht, Geburtsdatum, Nationalität und Vereinszugehörigkeit in der vom DTTB genutzten Online-Plattform als Voraussetzung für die Meldung zur Teilnahme an offenen Turnieren in seinem Verbandsgebiet fest. Die Veranstalter dieser Turniere müssen in der Ausshreibung darauf hinweisen und dort einen spätesten Zeitpunkt nennen, bis zu dem die Registrierung abgeshlossen sein muss. Diese Änderung tritt am in Kraft.

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