Schlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V. PKV-relevante Inhalte
|
|
- Marcus Wagner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V PKV-relevante Inhalte Anhang AB zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zuschlag nach 8 Abs. 3 BPflV bzw. 8 Abs. 3 KHEntgG (Investitionszuschlag) Die Gültigkeit des folgenden Entgeltschlüssels wird zum beendet Zuschlag nach 14 Abs. 3 BPflV oder Abs. 8 BPflV in der am geltenden Fassung (Investitionszuschlag) Vorstationäre Entgelte Einzelleistungsvergütung Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insge- samt Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mit- tels Cinetechnik, eine Serie Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei An- wendung der simultanen Zwei-Ebenen- Technik Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswer- tung gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simu- lators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Be- nutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.b. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie Nachstationäre Entgelte Einzelleistungsvergütung Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insge- samt Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mit- tels Cinetechnik, eine Serie Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei An- wendung der simultanen Zwei-Ebenen- Technik Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitä- ten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare) Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswer- tung gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simu- lators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Be- nutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.b. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie Sonderfälle Entgelt für Aufnahmeuntersuchung: Pflegesatz für besondere Einrichtung ( 13 Abs. 2 Satz 3 BPflV in der am geltenden Fassung): Behandlung von Querschnittsgelähmten mit Zwerchfelllähmung Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und 6 FPV 2015) Unbewertete Zusatzentgelte nach Anlage 4 und 6 FPV ZE Gabe von Granulozytenkonzentraten, Kinder; OPS * Seite 1 von 5
2 ZE Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereich, nur Rekonstruktion; OPS in Verbindung mit OPS ZE Modulare Endoprothesen, titanbeschichtet, Knie; OPS m ZE Gabe von Hämin, parenteral, je 100 mg; OPS * ZE Gabe von Eculizumab, parenteral, je 100 mg; OPS h* ZE Gabe von Temsirolimus, parenteral, je 30 mg; OPS e* ZE Versorgung von Schwerstbehinderten, GdB=100%, Kennzeichen G+H ZE Zellapherese, bei Patienten mit Leukämie, massiver Hyperleukozytose und Zirkulationsstörungen; OPS in Verbindung mit OPS * ZE Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren, Rekombinanter Faktor VIII, Nuwiq, je 250 Einheiten; OPS * ZE Gabe von Blutgerinnungsfaktoren, Rekombinanter Faktor VIII, Nuwiq, je 250 Einheiten; OPS * ZE Individuell nach CAD gefertigte Rekonstruktionsimplantate im Gesichts- und Schädelbereich, Rekonstruktion und implantologische Versorgung; OPS in Verbindung mit OPS ZE Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren, Rekombinanter Faktor IX, Rixubis, je 250 Einheiten; OPS a* ZE Gabe von Blutgerinnungsfaktoren, Rekombinanter Faktor IX, Rixubis, je 250 Einheiten; OPS a* ZE Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteral, Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen, je mg; OPS ZE Gabe von Anti-Human-T-Lymphozyten-Immunglobulin, parenteral, Transfusion von Plasma und anderen Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen, je mg; OPS Unbewertete Zusatzentgelte nach Anlage 4 und 6 FPV ZE C-3 Neuroprothesen, Neurostimulatoren zur Vorderwurzelstimulation oder zur Stimulation des peripheren Nervensystems; OPS Bewertete Zusatzentgelte nach Anlage 2 und 5 FPV Die Gültigkeit des folgenden Entgeltschlüssels wird zum beendet. 76ZE2717 ZE2717 Gabe von Trastuzumab, parenteral, mg und mehr; OPS g Zusatzentgelte nach 6 Abs 2 KHEntgG Tafamidis, je angebrochene 30 mg Daclatasvir, je 60 mg Ibrutinib, je 140 mg Idelalisib, je 150 mg Ramucirumab, je 500 mg Ramucirumab, je 100 mg Siltuximab, je 100 mg Siltuximab, je 400 mg Simeprevir, je 150 mg Macitentan, je 10 mg Antivirale HCV-Therapie mit einer Kombination aus Ledipasvir und Sofosbuvir, je 490 mg Sofosbuvir, je 400 mg Vedolizumab, je 400 mg Riociguat, je 0,5 mg Posaconazol, intravenös, je 300 mg Obinutuzumab, je 1000 mg Riociguat, je 1,5 mg Siltuximab, je 10 mg Teduglutid, je 5 mg Eltrombopag, oral, je 75 mg; OPS Übertragung von virusspezifischen Spender-Immunzellen nach allogener Stammzelltransplantation; OPS Seite 2 von 5
3 Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, 100 mm; OPS oder oder in Verbindung mit OPS x Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, 150 mm; OPS oder oder in Verbindung mit OPS x Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, 250 mm; OPS oder oder in Verbindung mit OPS x Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, 50 mm; OPS oder oder in Verbindung mit OPS x Tocilizumab, subkutan, für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von über 15 Jahren, je 162 mg Fertigspritze; OPS * Vedolizumab, je 300 mg Trastuzumab-Emtansin, je 100 mg; OPS d Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision; OPS oder e in Verbindung mit OPS 8-83b.e1 in Verbindung mit OPS 8-83b.f Riociguat, je 2,5 mg Macitentan, je mg Katheterbasiertes Implantat zur Behandlung linksventrikulärer kardialer Motilitätsstörungen, katheterbasiertes (perkutanes) ventrikuläres Partitionierungsimplantat, zur Behandlung von (chronischer) Herzinsuffizienz aufgrund ischämischer Herzkrankheiten; OPS 5-37a Endovaskuläre Implantation/Reparatur einer Stent-Prothese mittels eines Endo-Staplers, nur Implantation Endovaskuläre Implantation/Reparatur einer Stent-Prothese mittels eines Endo-Staplers, nur Reparatur Riociguat, je Tablette, je 0,5 bis 2,5 mg Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstützung, (LVAD) mit transseptaler, links atrialer Kanüle; OPS a Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstützung, (RVAD) mit 2 Kanülen; OPS a Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision, 2,5 bis 5 cm Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision, 10 cm Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision, 15 cm Posaconazol, intravenös, je 18 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung Adoptiver T-Zelltransfer zur Therapie viraler Infektionen nach allogener Stammzelltransplantation, Gabe von separierten Antigen-spezifischen CD4+ und CD8+ T-Zellen Hämodynamisch wirksames Implantat zur endovaskulären Behandlung peripherer Aneurysmen, Multilayer- Stent für andere periphere Lokalisationen außer Aorta; OPS 8-84b.** Idelalisib, je mg Everolimus bei Neoplasie, je mg bei Gabe einer 2,5 mg-tablette; OPS Endovaskuläre Implantation einer extrakorporalen Zentrifugal-Pumpe zur Kreislaufunterstützung, rechter Ventrikel (RVAD), mit doppellumiger Kanüle; OPS a1 in Verbindung mit OPS a Endobarriere zur Behandlung adipöser Typ-2-Diabetiker Daclatasvir, je 30 mg Künstlicher Kehlkopf nach totaler Laryngektomie Ramucirumab, je 1 mg Siltuximab, je 1 mg Posaconazol, intravenös, je 1 mg Obinutuzumab, je 1 mg Idelalisib, je Tablette zu 100 mg oder 150 mg Übertragung von virusspezifischen Spender-Immunzellen nach allogener Stammzelltransplantation, Verwandte Spender; OPS Übertragung von virusspezifischen Spender-Immunzellen nach allogener Stammzelltransplantation, Dateispender; OPS Idelalisib, je 100 mg Aflibercept, intravenös, je 100 mg; OPS Aflibercept, intravenös, je 50 mg; OPS Riociguat, je Tablette, je 0,5 mg oder 1,0 mg Stammzelltherapie bei pavk und diabetischem Fußsyndrom, je Leistung Radionuklidtherapie mit Lu-177-markiertem prostataspezifischen Membranantigen (PSMA) bei Prostatakarzinom, je Therapie mit 4 GBq; OPS x Seite 3 von 5
4 Radionuklidtherapie mit Lu-177-markiertem prostataspezifischen Membranantigen (PSMA) bei Prostatakarzinom, je Therapie mit 6 GBq; OPS x Carfilzomib, je 60 mg Ereignisrekorder, implantierbar, gemeinsam mit Ablation; OPS in Verbindung mit OPS d in Verbindung mit OPS * Ranibizumab, intravitreal, je 1,65 mg; OPS c Ramucirumab, je 50 mg Dabrafenib, 25 mg, Obinutuzumab, je 100 mg Idelalisib, je 50 mg Gecoverte Endoprothesen mit bioaktiver Oberfläche zur Dialyse-Shunt-Revision, 25 cm Die Gültigkeit des folgenden Entgeltschlüssels wird zum beendet Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und peripherer Bypasschirurgie, für arteriovenöse Shuntchirurgie; OPS gesonderte Zusatzentgelte nach 6 Abs 2a KHEntgG Elektrophysiologie, Kinder, unter 13 Jahren Embolisationstherapie bei angeborenen Gefäßerkrankungen, Patient 35 Jahre und jünger, ICD Q87.2, Q28.8*, Q28.2*, Q82.0, bei Patient älter 35 Jahre nach Einzelfallentscheidung; OPS d in Verbindung mit OPS 8-83b.21 oder 8-83b.22 oder 8-83b.23 Zu- und Abschlag nach 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG Ausbildungsabschlag nach 17a Abs. 6 bzw. 9 KHG Rheinland-Pfalz (für ) Seite 4 von 5
5 Anhang AB zu Anlage 2 Teil III: Entgeltarten nach PEPPV 2015 Entgelte für Modellvorhaben nach 64b Abs. 1 SGB V vollstationär AA AA AA Schlafapnoesyndrom oder kardiorespiratorische Polysomnographie, VWD < 7 Tage, vollstationär (P001Z) Andere psychosomatische Störungen, vollstationär (PA17Z) Keine neuropsychiatrische Neben- oder Hauptdiagnose, vollstationär (PA99Z) teilstationär BA BA BA BA BA Krankheiten des Nervensystems oder zerebrovaskuläre Krankheiten, teilstationär (TA16Z) Andere psychosomatische Störungen, teilstationär (TA17Z) Umschriebene Entwicklungsstörungen oder andere neuropsychiatrische Symptome, teilstationär (TA18Z) Neuropsychiatrische Nebendiagnose ohne neuropsychiatrische Hauptdiagnose, teilstationär (TA98Z) Keine neuropsychiatrische Neben- oder Hauptdiagnose, teilstationär (TA99Z) stationär CA CA CA CA CA CA CA CA CA CA bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung mehr als 6 bis 12 Stunden pro Tag (ET01.01); OPS bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag (ET01.02); OPS bei Erwachsenen, 1:1-Betreuung mehr als 18 pro Tag (ET01.03); OPS Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 3 bis 4 Merkmalen (ET02.01); OPS * Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, bei Patienten mit 5 und mehr Merkmalen (ET02.02); OPS * Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mehr als 18 Stunden pro Tag (ET03.02); OPS und Jugendlichen mehr als 8 bis 12 Stunden pro Tag (ET03.03); OPS und Jugendlichen mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag (ET03.04); OPS und Jugendlichen mehr als 18 Stunden pro Tag (ET03.05); OPS Intensive Beaufsichtigung mit Überwachung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen mehr als 12 bis 18 Stunden pro Tag (ET03.01); OPS Die Gültigkeit der folgenden Entgeltschlüssel wird zum beendet. A Investitionszuschlag bis 2014 [ 8 Abs. 3 BPflV] B Investitionszuschlag bis 2014 [ 8 Abs. 3 BPflV] Die Gültigkeit des folgenden Entgeltschlüssels wird zum beendet. B1TP20Z1 Psychosomatische oder psychiatrische Störungen, teilstationär Seite 5 von 5
Schlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 23.4.2015 zum 30.4.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zuschlag nach 8 Abs. 3 BPflV bzw.
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 23.4.2015 zum 30.4.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zuschlag nach 8 Abs.
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 30.6.2015 zum 7.7.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 28.6.2016 zum 5.7.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 28.6.2016 zum 5.7.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V. -PKV-relevante Inhalte-
Schlüsselfortschreibung vom 13.9.2016 zum 20.9.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V -PKV-relevante Inhalte- Anhang A zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 3.9.2015 zum 10.9.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2017 DONAUISAR Klinikum Deggendorf Landau / PM
Seite 1 von 7 Anhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2017 gültig ab 01.06.2017 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (Anlage 4 FPV 2017) Entgeltschlüssel Kurzbezeichnung Rechnungskürzel Bezeichnung
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2018 DONAUISAR Klinikum Deggendorf Landau / PM
Seite 1 von 7 Anhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2018 Gültig ab 01.01.2018 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (Anlage 4 FPV 2018) 7600003A ZE2018-03A ZE2018-03A ECMO und PECLA 8-852.0*
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V. PKV-relevante Inhalte
Schlüsselfortschreibung vom 2.7.2014 mit Wirkung zum 1.1.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V PKV-relevante Inhalte Anhang A zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs.
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2019 DONAUISAR Klinikum Deggendorf Landau / PM
Seite 1 von 9 Gültig ab 01.01.2019 7600003A ZE2019-03A ECMO und PECLA 8-852.0* 5.012,00 7600003B ZE2019-03B ECMO und PECLA 8-852.2* 3.932,00 7600003C ZE2019-03C ECMO und PECLA 8-852.3* 6.700,00 76000040
Mehrneu 63 Ivacaftor Tablette à 150 mg 382, d Macitentan (pulmonal arterielle 36 Hypertonie) Tablette à 10mg 122,45 vorhanden
VI 62-18c 04-2000 E3.2 Aufstellung der Zusatzentgelte gem. 6 Abs. 2 KHEntgG (e Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) Arzneimittel InEK NR. Zusatzentgelt Einheit/Dosierung Entgelthöhe OPS 2015 nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 2. Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 8.3.2013 mit Wirkung zum 1.1.2013 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 2. Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2019 DONAUISAR Klinikum Deggendorf Landau / PM
Seite 1 von 10 Gültig ab 01.01.2019 7600003A ZE2019-03A ECMO und PECLA 8-852.0* 5.012,00 7600003B ZE2019-03B ECMO und PECLA 8-852.2* 3.932,00 7600003C ZE2019-03C ECMO und PECLA 8-852.3* 6.700,00 76000040
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 10.9.2012 mit Wirkung zum 1.1.2012 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum und zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 26.4.2017 zum 4.5.2017 mit Wirkung zum 1.1.2016 und 1.1.2017 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 26.4.2017 zum 3.5.2017 mit Wirkung zum 1.1.2017 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 2. Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 9.9.2014 mit Wirkung zum 1.1.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3-2. Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2016 DONAUISAR Klinikum Deggendorf / PM
Seite 1 von 6 Anhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2016 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (Anlage 4 FPV 2016) gültig ab 01.01.2016 Entgeltschlüssel Kurzbezeichnung Rechnungskürzel Bezeichnung
MehrAnhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2014 DONAUISAR Klinikum Deggendorf / PM
Seite 1 von 5 Anhang 1 zum DRG-Entgelttarif 2014 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (Anlage 4 FPV 2014) gültig ab 01.01.2014 7600001B ZE2014-01B ZE2014-01B Beckenimplantate 5-785.3d
MehrSchlüsselfortschreibung vom 2.2.2016 zum 2.9.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 2.2.2016 zum 2.9.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs.
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 2.7.2014 mit Wirkung zum 1.1.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und
MehrSchlüsselfortschreibung vom 1.4.2014 mit Wirkung zum 7.4.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 1.4.2014 mit Wirkung zum 7.4.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 2 und
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum bzw
Schlüsselfortschreibung vom 30.6.2011 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V mit Wirkung zum 1.7.2011 bzw. 1.1.2012 Entgeltschlüssel Entgeltbezeichnung Entgeltarten ambulant mit Wirkung zum 1.1.2012 22000040
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 13.9.2016 zum 20.9.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 1. Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 28.2.2014 mit Wirkung zum 1.1.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 1. Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.11.2015 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Entgelte
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 8.3.2013 mit Wirkung zum 1.1.2013 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.11.2018 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV Die Entgelte
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 27.1.2015 zum 3.2.2015 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Schlüsselfortschreibung vom 25.3.2011 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 23.10.2009 mit Wirkung zum 1.4.2011 Nachträge zur Anlage 2 Nachtrag 1 Schlüssel 4: Entgeltarten wird wie folgt geändert:
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2019 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV Die Entgelte
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 24.9.2018 zum 2.10.2018 mit Wirkung zum 1.1.2018 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrUniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar Auflage. PEPP Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar 2015 1. Auflage PEPP Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet für Behandlungsfälle
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2016 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Entgelte
MehrKrankenhausindividuelle Zusatzentgelte für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) 2017/2018
Seite 1 von 8 Anlage E zum Entgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen Krankenhausindividuelle e für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) 2017/2018 Text OPS-Code OPS-Text Betrag NUB
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2018 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV Die Entgelte
MehrPEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2017 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! PEPP-Entgelttarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Die Entgelte
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Schlüsselfortschreibung vom 24.10.2008 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 01.02.2008 mit Wirkung zum 01.11.2008 Nachträge zum Anhang B zur Anlage 2 Zuschlag für Qualitätssicherung nach 137 oder
MehrDRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Klinikum der Stadt Passau (Krankenhausträger) berechnet folgende Entgelte: Gültig
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 2. Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 28.6.2013 mit Wirkung zum 5.7.2013 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - 2. Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrPEPP-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV Die Ökumenische Hainich Klinikum ggmbh berechnet ab dem 1. Juli 2018 folgende
MehrPEPP-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV
PEPP-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 BPflV Die Ökumenische Hainich Klinikum ggmbh berechnet ab dem 1. Januar 2019 folgende
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Schlüsselfortschreibung vom 24.06.2005 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 28.05.2004 mit Wirkung zum 01.07.2005 Anmerkung: Diese Schlüsselfortschreibung umfasst nur Ergänzungen des Entgeltartenschlüssels
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 13.10.2017 zum 19.10.2017 mit Wirkung zum 1.1.2017 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG
MehrDRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
1 Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige
Mehrmit Wirkung zum
Nachtrag vom 03.12.2004 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 28.05.2004 mit Wirkung zum 01.01.2005 Nachträge zur Anlage 1 Nachtrag 1 Verwendung der Segmente wird wie folgt ergänzt: von Krankenhaus
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2016 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.02.2016 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
30-Vereinbarung Schlüsselfortschreibung 5.06.2009 Schlüsselfortschreibung vom 5.06.2009 zur Fortschreibung der 30-Vereinbarung vom 0.02.2008 mit Wirkung zum 0.07.2009 Nachträge zum Anhang B zur Anlage
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.07.2018 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum und zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 12.2.2019 zum 19.2.2019 mit Wirkung zum 1.1.2018 und 1.1.2019 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach
MehrSchlüsselfortschreibung vom 5.12.2014 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - E n t w u r f -
Schlüsselfortschreibung vom 5.12.2014 mit Wirkung zum 1.1.2015 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - E n t w u r f - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 7 Nr. 2 KHEntgG
MehrBehandlungskostentarif 2019
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2019 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif 2019 Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrEntgelttarif des Klinikum Nürnberg und Unterrichtung der Patienten gemäß 8 KHEntgG bzw. 8 Abs. 6 BPflV Gültig ab
1. Fallpauschalen/DRGs gemäß 17b KHG Entgelttarif des Klinikum Nürnberg und Unterrichtung der Patienten gemäß 8 KHEntgG bzw. 8 Abs. 6 BPflV Gültig ab 01.10.2017 Inhaltsverzeichnis 2. Über- und Unterschreiten
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf -
Schlüsselfortschreibung vom 19.4.2016 zum 26.4.2016 mit Wirkung zum 1.1.2016 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V - Entwurf - Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6
MehrDRG Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG Entgelttarif und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Herz und Gefäß Klinik berechnet ab dem 01.03.2016 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 7 Abs.1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt
MehrUniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Oktober Auflage. DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Oktober 2015 1. Auflage DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab 1. Oktober 2015 Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet für Behandlungsfälle
MehrUniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar Auflage. DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar 2015 1. Auflage DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet für Behandlungsfälle
MehrUniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. September Auflage. Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. September 2011 1. Auflage Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab Aufnahmetag 1. September 2011 Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet
MehrDer komplette DRG-Fallpauschalen- und Zusatzentgelte-Katalog liegt zu Ihrer Einsichtnahme in den Patientenaufnahmen aus.
Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet für Behandlungsfälle ab Aufnahmetag 1. Januar 2018 folgende Entgelte: 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 7 Abs. 1 Ziff. 1 KHEntgG Das Entgelt für die allgemeinen
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.10.2017 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2018 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrEntgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Oktober 2006 1. Auflage Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab 1. Oktober 2006 Genehmigt durch Bescheid des Regierungspräsidiums in Karlsruhe,
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 26. November 2012
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 26. November 2012 2303 Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 26. November 2012
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 26. November 2012 2303 Verordnung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr
MehrZusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes - Liste 1)
Anlage 4 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes - Liste 1) Für die nachfolgend aufgeführten Leistungen sind krankenhausindividuelle Entgelte nach 6 Abs. 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes
MehrUniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar Auflage. DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen
UniversitätsKlinikum Heidelberg Stand: 1. Januar 2017 1. Auflage DRG Entgelttarif für stationäre Krankenhausleistungen Gültig ab 1. Januar 2017 Das Universitätsklinikum Heidelberg berechnet für Behandlungsfälle
MehrSchlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 9.9.2013 mit Wirkung zum 13.9.2013 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4
MehrDRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH berechnet ab dem 01.01.2019
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.03.2017 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrDRG-Entgelttarif. 1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 17b KHG
1. Fallpauschalen (DRGs) gem. 17b KHG Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Leistungen der Klinikum Mittelbaden ggmbh richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie des KHEntgG
MehrFb PEPP-Entgelttarif 2018
Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) Das Universitätsklinikum Erlangen (Krankenhaus/Krankenhausträger) berechnet ab dem 01.03.2018 folgende Entgelte: 1. Pauschalisierte
MehrFb PEPP-Entgelttarif 2018
Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 5 Bundespflegesatzverordnung (BPflV) Das Universitätsklinikum Erlangen (Krankenhaus/Krankenhausträger) berechnet ab dem 01.06.2018 folgende Entgelte: 1. Pauschalisierte
MehrBehandlungskostentarif
Anlage 1 zu den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gültig ab 01.01.2017 Dem Patienten bzw. dessen Angehörigen auszuhändigen! Behandlungskostentarif Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG 1. Fallpauschalen
MehrSchlüsselfortschreibung vom zum mit Wirkung zum und zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 14.3.2018 zum 21.3.2018 mit Wirkung zum 1.1.2017 und 1.1.2018 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach
MehrDRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Ev. Diakonissenkrankenhaus Leipzig (Krankenhausträger: Ev. Diakonissenkrankenhaus
MehrDRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Kliniken Eichstätt und Kösching, der Kliniken im Naturpark Altmühltal GmbH,
MehrPEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus. Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs.
PEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das Florence Nightingale Krankenhaus berechnet ab dem 01.09.2018
MehrDRG- und PEPP-Entgelttarif für das Universitätsklinikum Ulm
Stand 06/2017 DRG- und PEPP-Entgelttarif für das Universitätsklinikum Ulm Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Abs. 8 (Krankenhausentgeltgesetz) sowie 8 Abs. 6 BPflV (Bundespflegesatzverordnung)
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Stiftung PIUS-HOSPITAL Oldenburg berechnet ab dem 01.01.2016 folgende Entgelte:
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG für das Krankenhaus Barmherzige Brüder
MehrSchlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum
Schlüsselfortschreibung vom 24.09.2010 zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom 23.10.2009 mit Wirkung zum 01.10.2010 Nachträge zum Anhang B zur Anlage 2 Nachtrag 1 Zusatzentgelte nach 7 Nr. 2 KHEntgG
MehrPEPP-Entgelttarif 2017 im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV
Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh PEPP-Entgelttarif 2017 im Anwendungsbereich der BPflV und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV für das Klinikum Heidenheim Das Klinikum Heidenheim berechnet
MehrDRG- und PEPP-Entgelttarif für das Universitätsklinikum Ulm
Stand 12/2017 DRG- und PEPP-Entgelttarif für das Universitätsklinikum Ulm Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Abs. 8 (Krankenhausentgeltgesetz) sowie 8 Abs. 6 BPflV (Bundespflegesatzverordnung)
MehrPEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus. Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs.
PEPP-Entgelttarif im Anwendungsbereich der BPflV für das Florence Nightingale Krankenhaus Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 6 BPflV Das Florence Nightingale Krankenhaus berechnet ab dem 01.01.2017
Mehr