Schlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
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- Artur Bergmann
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1 Schlüsselfortschreibung vom mit Wirkung zum zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 2 und 5 FPV) Korrekturen 76ZED301 76ZED302 76ZED303 Perkutan transluminale Fremdkörperentfernung und Thrombektomie an intrakraniellen Gefäßen unter Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems, Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung: ein Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-System; OPS oder in Verbindung mit OPS 8-83b.80 oder 8-83b.84 Perkutan transluminale Fremdkörperentfernung und Thrombektomie an intrakraniellen Gefäßen unter Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems, Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung: 2 Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systeme; OPS oder in Verbindung mit OPS 8-83b.82 oder 8-83b.85 Perkutan transluminale Fremdkörperentfernung und Thrombektomie an intrakraniellen Gefäßen unter Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems, Zusatzinformationen zu Materialien: Verwendung eines Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systems zur Thrombektomie oder Fremdkörperentfernung: 3 Mikrodrahtretriever- oder Stentretriever-Systeme; OPS oder in Verbindung mit OPS 8-83b.83 oder 8-83b.86 Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 4 und 6 FPV) ZE Gabe von Ofatumumab, parenteral, je mg; OPS * Korrektur ZE Modulare Endoprothesen, Ellenbogen; OPS k oder m Zusatzentgelte nach 6 Abs. 2 KHEntgG Gültigkeit rückwirkend zum Vemurafenib, je 1000 mg Brentuximabvedotin, je 1000 mg Crizotinib, je 1000 mg Pixantrone, je 1000 mg Ivacaftor, je 1000 mg Miglustat, je 1000 mg; OPS Gültigkeit zum Einlage beschichteter (gecoverter) Stents mit bioaktiver Oberfläche für viszerale und supraaortale Gefäße; OPS 8-83b.e Golimumab, je 100 mg Fertigspritze; OPS Pomalidomid, je 1mg Hartkapsel Pomalidomid, je 2mg Hartkapsel Pomalidomid, je 3mg Hartkapsel Dabrafenib, je 50 mg Kapsel Bosutinib, je 100 mg Tablette Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, arteriovenös, 150 mm, je Prothese; OPS h Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und Bypasschirurgie, arteriovenös, 250 mm, je Prothese; OPS h Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinol-Bifurkationsstent, 2 und mehr Stents; OPS v in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Radium-223-Dichlorid Seite 1 von 6
2 Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, 2 Stents; OPS 8-83d.21 oder 8-83d.22 in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Trastuzumab-Emtansin, je mg Chemosaturations-Therapie mittels perkutaner Leberperfusion; OPS Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, 3 Stents; OPS 8-83d.23 oder 8-83d.24 in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, 4 Stents; OPS 8-83d.25 oder 8-83d.26 in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, 5 Stents; OPS 8-83d.27 oder 8-83d.28 in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Einlage beschichteter (gecoverter) Stents mit bioaktiver Oberfläche für periphere Gefäße, 25 bis 50 mm Aflibercept, intravenös, je mg Enzalutamid, je mg Pertuzumab, je mg Lipegfilgrastrim, je mg Regorafenib, je mg Dabrafenib, je mg Bosutinib, je mg Ponatinib, je mg Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, mindestens 6 Stents; OPS 8-83d.29 oder 8-83d.2a in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Nab-Paclitaxel, je 125 mg; OPS d Koronarstent, medikamentenfreisetzend, komplett bioresorbierbar; OPS 8-83d.00 in Verbindung mit OPS 8-83b.0x Koronarstent, selbstexpandierend, nicht medikamente-freisetzend, Nitinolkoronarstent, bei akutem Myokardinfarkt, 2 und mehr Stents Koronarstent, medikamentenfreisetzend, komplett bioresorbierbar, 1 Stent; OPS 8-83d.00 in Verbindung mit OPS 8-83b.0b Koronarstent, medikamentenfreisetzend, komplett bioresorbierbar, 2 Stents in eine oder mehrere Koronararterien; OPS 8-83d.01 oder 8-83d.02 in Verbindung mit OPS 8-83b.0b Implantat zur direkten akustischen Stimulierung der Cochlea (DACI) Koronarstent, selbstexpandierend, medikamente-freisetzend, Bifurkationsstent, 2 und mehr Stents; OPS v in Verbindung mit OPS 8-83b.01 oder 8-83b.08 Besondere Einrichtungen tagesbezogen vollstationär (bundesweit), Gültigkeit zum Besondere Einrichtung für Neurologie (ohne Beatmung) Besondere Einrichtung für Neurologie (mit Beatmung) Seite 2 von 6
3 Anhang B zu Anlage 2 Teil II: Entgeltarten ambulant Hochschulambulanzen nach 117 SGB V Korrekturen Pauschale nach Katalog Lymphozytenspenden Familienspender Zuschlag allgemeiner Zuschlag, Behandlungsfälle der Spezialambulanz, Kinder- und Jugendmedizin allgemeiner Zuschlag, Wegepauschalegelder, Randbereich 2 km bis 5 km, beiam Tage allgemeiner Zuschlag, Wegepauschalegelder, Bbei mehr als 5 km Radius, beiam Tage allgemeiner Zuschlag, Onkologiepauschale allgemeiner Zuschlag, Kernbereich bis zu 2 km Radius, Wegepauschale bis 2 km, am Tag Ambulanzen an Ausbildungsstätten nach 6 PsychThG Abs. 2 SGB V Zuschlag allgemeiner Zuschlag, Wegepauschale bis 2 km, am Tag allgemeiner Zuschlag, Wegepauschale, Randbereich 2 km bis 5 km, am Tag allgemeiner Zuschlag, Wegepauschale, bei mehr als 5 km Radius, am Tag Seite 3 von 6
4 Anhang B zu Anlage 2 Teil III: Entgeltarten nach PEPPV 2014 Entgelte für Modellvorhaben 64b Abs. 1 SGB V AA AA AA AA vollstationär Akutbehandlung, Steuerungsbudget, Allgemeine Psychiatrie, Intensivbehandlung, vollstationär Akutbehandlung, Restbudget, Allgemeine Psychiatrie, Intensivbehandlung, vollstationär Akutbehandlung, Restbudget, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Intensivbehandlung, vollstationär Akutbehandlung, Restbudget, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Belastungserprobungen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Intensivbehandlung, vollstationär BA BA BA teilstationär Stationsersetzend, Steuerungsbudget, Allgemeine Psychiatrie, Regelbehandlung, teilstationär Stationsersetzend, Restbudget, Allgemeine Psychiatrie, Regelbehandlung, teilstationär Stationsersetzend, Restbudget, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Regelbehandlung, teilstationär CV CV CV vorstationär (Einzelleistung für medizinisch technische Großgeräte) Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich - gegebenenfalls ein- schließlich des kraniozervikalen Übergangs Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z.b. Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High- Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375 Zuschlag für computergesteuerte Analyse - einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion B Korrektur Die Gültigkeit des folgenden Entgeltschlüssels wird zum aufgehoben Zuschlag Qualitätssicherung [ 17b Abs. 1 Satz 5 KHG] Seite 4 von 6
5 Anhang D zu Anlage 2 Ziffer Bezeichnung Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen (Cranio-caudal, Medio-lateral-oblique) im Brustkrebs durch Mammographie-Screening Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen (Cranio-caudal, Medio-lateral-oblique) im Brustkrebs durch Mammographie-Screening Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen (Cranio-caudal, Medio-lateral-oblique) im Brustkrebs durch Mammographie-Screening Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen je Frau im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs gemäß den Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen je Frau im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs gemäß den Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen Konsiliarische Beurteilung von Mammographieaufnahmen je Frau im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs gemäß den Richtlinien über die Früherkennung von Krebserkrankungen Abklärungsdiagnostik I gemäß 12 der Anlage Abklärungsdiagnostik I gemäß 12 der Anlage Abklärungsdiagnostik I gemäß 12 der Anlage Abklärungsdiagnostik II gemäß 12 der Anlage Abklärungsdiagnostik II gemäß 12 der Anlage Abklärungsdiagnostik II gemäß 12 der Anlage Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen der Abklärungsdiagnostik gemäß 19 der Anlage 9.2 durch den Arzt, der nicht die Abklärungsdiagnostik nach der Gebührenordnungsposition oder durchführt Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen der Abklärungsdiagnostik gemäß 19 der Anlage 9.2 durch den Arzt, der nicht die Abklärungsdiagnostik nach der Gebührenordnungsposition oder durchführt Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen der Abklärungsdiagnostik gemäß 19 der Anlage 9.2 durch den Arzt, der nicht die Abklärungsdiagnostik nach der Gebührenordnungsposition oder durchführt Histologische Untersuchung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials gemäß 20 der Anlage Histologische Untersuchung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials gemäß 20 der Anlage 9.2 Punkt zahl Betrag Zusatzkennzeichen gültig ab gültig bis Seite 5 von 6
6 Ziffer Bezeichnung Histologische Untersuchung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials gemäß 20 der Anlage Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition für die Aufarbeitung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials der weiblichen Brust im Brustkrebs Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition für die Aufarbeitung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials der weiblichen Brust im Brustkrebs Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition für die Aufarbeitung eines durch eine Biopsie gewonnenen Materials der weiblichen Brust im Brustkrebs Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz gemäß 13 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge, ggf. auch Teilnahme des behandelnden Frauen- und Hausarztes Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz gemäß 13 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge, ggf. auch Teilnahme des behandelnden Frauen- und Hausarztes Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz gemäß 13 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge, ggf. auch Teilnahme des behandelnden Frauen- und Hausarztes Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition oder für Vakuumbiopsie(n) der Mamma gemäß 19 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust nach 135 Abs. 2 SGB V Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition oder für Vakuumbiopsie(n) der Mamma gemäß 19 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust nach 135 Abs. 2 SGB V Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition oder für Vakuumbiopsie(n) der Mamma gemäß 19 der Anlage 9.2 der Bundesmantelverträge und gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Vakuumbiopsie der Brust nach 135 Abs. 2 SGB V Punkt zahl Betrag Zusatzkennzeichen gültig ab gültig bis Seite 6 von 6
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