Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

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1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit StMUG - Postfach München Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum München Ihre Nachricht Unser Zeichen Telefon München e-U /1-108 poststelle@stmug.bayern.de PI/G /1300 U Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Biosphärenreservat Rhön Anlagen: 3 Abdrucke dieses Schreibens Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt: 1. Wie viele Hektar Kernzonenflächen, in jeweils welchem Bundesland werden noch benötigt, um das Biosphärenreservat Rhön als solches zu erhalten und wie war die Kernzonenentwicklung in den letzten 12 Monaten? Zur Erhaltung des Prädikats UNESCO-Biosphärenreservat Rhön sind in jedem der drei Länderteile 3 % der Fläche als Kernzone auszuweisen. Recyclingpapier aus 100% Altpapier Standort Rosenkavalierplatz München Öffentliche Verkehrsmittel U4 Arabellapark Telefon/Telefax / poststelle@stmug.bayern.de Internet

2 - 2 - Bayern: Die Behebung des Kernzonendefizits steht auch im Zusammenhang mit den Bemühungen um die Erweiterung des bayerischen Flächenanteils ( ha) am Biosphärenreservat Rhön auf die Grenzen des Naturparks Bayerische Rhön ( ha). Mit der Erweiterung wird sich der Kernzonenbedarf in Bayern von aktuell ha auf künftig ha erhöhen. Die Bayerischen Staatsforsten haben im Oktober 2010 zusätzlich zu den bereits vorhandenen 383 ha Kernzonenflächen weitere ha angeboten. 3 ha werden durch die Wasserwirtschaftsverwaltung eingebracht. Eine Reihe von Gemeinden hat 2012/2013 die Einbringung von insgesamt 409,06 ha Kernzonenflächen beschlossen. Von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt werden außerdem mindestens 53 ha Kernzonenflächen im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Mellrichstadt (heute Nationales Naturerbe) eingebracht. Somit können in Bayern derzeit insgesamt ca ha Kernzonenflächen als gesichert gelten. Die Verhandlungen mit weiteren Städten und Gemeinden sowie mit dem Bund wegen zusätzlicher Kernzonenflächen dauern an. Hessen: Das Kernzonendefizit in Höhe von 390 ha wurde zwischenzeitlich behoben wurden 180 ha aus dem hessischen Landesforst und ha weit überwiegend aus dem Landesforst und zum geringen Teil aus Kommunalwald bereitgestellt. Thüringen: Das Kernzonendefizit von 706 ha wird plangemäß bis zum durch die Bereitstellung von Flächen des Thüringer Landesforstes behoben sein. 2. A) Welche Flächen, in welcher Größe werden die Bayerischen Staatsforsten für die Kernzone des Biosphärenreservats Rhön zur Verfügung stellen? Im Oktober 2010 haben die Bayerischen Staatsforsten zusätzliche Kernzonenflächen im Staatswald im Umfang von ha angeboten. Somit stehen einschließlich der bereits vorhandenen Kernzonenflächen der Bayerischen Staatsforsten in Höhe von 383 ha insgesamt ha Staatswaldflächen für die Kernzone des Biosphärenreservats Rhön zur Verfügung. B) Sind die Bayerischen Staatsforsten bereit, bei kommunalen Kernzonenflächen, die kleinflächig direkt an Staatsforstkernzonen angrenzen, die Verkehrssi-

3 - 3 - cherungspflicht zu übernehmen und welche Bedingungen gelten für eine solche Angliederung und Übernahme? Unternehmenszweck der Bayerischen Staatsforsten ist die Bewirtschaftung des Staatswaldes. Eine Ausdehnung der damit verbundenen Aufgaben auf Waldflächen Dritter ist nicht beabsichtigt. 3. A) Welche Flächen werden von welchen Kommunen, wann und in welcher Größe zur Verfügung gestellt? Bisher haben folgende Kommunen die Einbringung von Kernzonenflächen mit einem Umfang von insgesamt 409,06 ha beschlossen: Stadt Fladungen Stadt Ostheim Stadt Mellrichstadt Stadt Bischofsheim Markt Oberelsbach Markt Oberthulba Gemeinde Hausen 120,00 ha 21,01 ha 113,10 ha 26,42 ha 77,85 ha 41,53 ha 9,15 ha B) Haben private Eigentümer, Verbände, Vereine oder Körperschaften ihre Bereitschaft angekündigt, Flächen für die Kernzonen zur Verfügung zu stellen oder sind sie angefragt worden (bitte ggf. Flächen angeben)? Private Eigentümer, Verbände, Vereine oder Körperschaften des Privatrechts haben bisher keine Angebote für die Bereitstellung von Kernzonenflächen unterbreitet. Sie wurden diesbezüglich auch nicht angefragt. C) Welche Flächen der Wasserwirtschaft sind als Kernzone geeignet und werden diese in das Kernzonenkonzept mit einbezogen? Gewässergrundstücke können grundsätzlich in Kernzonen einbezogen werden, wenn keine Gewässerunterhaltungsmaßnahmen z. B. zum Schutz von Anliegern

4 - 4 - erforderlich sind. Im Falle der in der Antwort zu Frage 1 genannten kommunalen Kernzonen sind einige Hektar Fläche der Wasserwirtschaft mit einbezogen. 4. Inwieweit ist es der Staatsregierung gelungen oder ist definitiv geplant, Flächen von Standortübungsplätzen des Bundes als Kernzonenflächen zu gewinnen? Mit Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit den Auftrag erhalten, auch mit dem Bund Verhandlungen zu führen mit dem Ziel, Kernzonenflächen im Truppenübungsplatz Wildflecken zu gewinnen. Diese Verhandlungen laufen noch. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die grundsätzliche Identifizierung zusätzlicher Kernzonenflächen auf dem Truppenübungsplatz bis Februar 2013 in Aussicht gestellt. Eine endgültige Festlegung erfolgt im Sommer 2013 mit Fertigstellung des Nutzungsplans. Parallel dazu verhandelt der Landkreis Bad Kissingen mit der Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten über einen Ankauf des schon vor Jahren von der Bundeswehr aufgegebenen Standortübungsplatzes Oberwildflecken. Der Landkreis beabsichtigt, den weit überwiegenden Teil der Fläche ca. 118 ha als Kernzone einzubringen. 5. Welche Ausgleichszahlungen werden für 3. und 4. pro Hektar angeboten (bitte um Differenzierung)? Die Ausgleichleistung wird für die Hälfte der zur Verfügung gestellten kommunalen Kernzonenflächen, auf denen in einer Übergangszeit von 10 Jahren noch die Abnutzung von Beständen aus gebietsfremden Baumarten (in erster Linie Fichte) und somit befristet noch eine gewisse Holznutzung möglich sind, 0,20 /m² betragen. Für die Hälfte der kommunalen Kernzonenflächen, auf denen keine Waldumbaumaßnahmen durchgeführt werden und damit auch keine Holznutzung mehr möglich ist, wird die Ausgleichzahlung 0,50 /m² betragen. Die jeweils andere Hälfte der kommunalen Kernzonenflächen wird entschädigungslos zur Verfügung gestellt werden.

5 - 5 - Eine finanzielle Entschädigung des Bundes für die Einbringung von Kernzonenflächen ist nicht vorgesehen. Kernzonenflächen in Privateigentum wurden, wie bereits in der Antwort zur Frage 3. B ausgeführt, nicht angeboten. 6. Wie ist der Stand der Dinge im Planungsprozess und bis wann plant die Staatsregierung die nötigen Veränderungen zum Erhalt des Biosphärenreservats abgeschlossen zu haben? Der Evaluierungsbericht für das UNESCO-Biosphärenreservat Rhön ist bis dem MAB-Nationalkomitee vorzulegen. Die Bayerische Staatsregierung geht davon aus, dass bis dahin die Kernzonenfrage gelöst ist. 7. Gibt es unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten Probleme bei der Findung und Umwandlung der 3 % geforderten Kernzonenflächen und wie sind die Regularien für Kommunen oder andere Anbieter, wenn sie Flächen zur Verfügung stellen? Gemäß den Empfehlungen des deutschen MAB-Nationalkomitees sollen die Kernzonen in Biosphärenreservaten soweit wie möglich große zusammenhängende Flächen bilden. Einzelne Kernzonenflächen auf dem Festland müssen mindestens eine Größe von 50 Hektar aufweisen. Eine Unterschreitung ist in Einzelfällen möglich, wenn eine nachvollziehbare naturschutzfachliche Begründung vorliegt und die Kernzone vollständig von einer Pflegezone umgeben ist. Die Kernzonenflächen sollen grundsätzlich bei den bisherigen Flächeneigentümern verbleiben. Vorgesehen ist, sie als Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate rechtlich zu sichern. Zur Frage des finanziellen Ausgleichs für die Nutzungsaufgabe wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. Grundsätzlich sind im bayerischen Teil des Biosphärenreservates Rhön ausreichend potenzielle Kernzonenflächen vorhanden, die der natürlichen Entwicklung überlassen werden können. Teilweise wurden als Kernzone naturschutzfachlich hochwertige Offenlandflä-

6 - 6 - chen angeboten. Da für deren Erhalt eine regelmäßige Nutzung / Pflege erforderlich ist, sind sie nicht als Kernzone geeignet. Dies gilt insbesondere für Lebensraumtypen des Offenlandes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Eine Aufgabe der Nutzung / Pflege würde den jeweiligen Erhaltungszielen widersprechen. 8. Wann wird die Zonierung des Biosphärenreservats öffentlich vorgestellt und welche Hindernisse gibt es im Moment dafür noch? Es ist davon auszugehen, dass die Kernzonenverhandlungen bis kurz vor Abgabe des Evaluierungsberichts am andauern werden. Eine Veröffentlichung der Zonierung erscheint erst dann sinnvoll, wenn die UNESCO dem Zonierungsvorschlag zugestimmt hat. Dies dürfte voraussichtlich nicht vor 2014 der Fall sein. Mit freundlichen Grüßen Dr. Marcel Huber MdL Staatsminister

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