Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB

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1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die Entsprechenserklärung nach 161 AktG, relevante Angaben zu den über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandten Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der bestehenden Ausschüsse. Entsprechenserklärung nach 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 15. Juli 2013 eine Entsprechenserklärung abgegeben, die wie folgt lautet: Die IVG Immobilien AG entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit nachfolgend genannter Ausnahme. Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 18. September 2012 entsprach die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai Seit dem 10. Juni 2013 (Datum der Bekanntmachung des aktuellen Kodex im elektronischen Bundesanzeiger) entspricht die IVG Immobilien AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013 mit folgender Ausnahme: Öffentliches Zugänglichmachen von Zwischenberichten binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Ziffer Satz 4, 2. Halbsatz): Die Veröffentlichung des Halbjahresberichts zum 30. Juni 2013 wird nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums erfolgen, da Aufstellung und Prüfung des Berichts angesichts der zeitlich parallel laufenden Erarbeitung und Umsetzung eines ganzheitlichen Maßnahmenpakets zur nachhaltigen Finanzierung der Gesellschaft einen längeren Zeitraum als in den Vorjahren in Anspruch nehmen. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist auch auf unserer Internetseite ( einzusehen. Gleiches gilt für die in früheren Jahren abgegebenen Erklärungen. Insolvenzbedingte Änderung des gesetzlichen Rahmens Allgemein wird darauf hingewiesen, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung aufgrund der Insolvenzlage und der insolvenzrechtlichen Vorschriften auch im Falle der angeordneten Eigenverwaltung in den ihnen nach geltendem Aktienrecht jeweils zugewiesenen Aufgaben und

2 Kompetenzen, an die auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex anknüpfen, eingeschränkt waren. Wesentliche Unternehmensführungspraktiken Unsere Grundwerte Rechtstreue, Fairness, Transparenz, Vertraulichkeit, Professionalität und Vermeidung von Interessenkonflikten prägen die Führung des Unternehmens und sind gleichzeitig Basis für das tägliche Handeln aller Mitarbeiter. Corporate Sustainability IVG verfolgt im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einen nachhaltigen und transparenten Wertschöpfungsansatz. Ein Schwerpunkt der damit verbundenen Maßnahmen liegt neben den ökologischen und sozialen Führungsmaßstäben des eigenen Unternehmens in der Förderung externer Organisationen über die IVG Stiftung. Auch im vergangenen Geschäftsjahr hat IVG einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht herausgegeben, der Auskunft über die Dimensionen und Adressaten der unternehmerischen Verantwortung der IVG gibt. Weitere Informationen zum Thema Corporate Sustainability sind auf der Internetseite der IVG Immobilien AG ( unter dem Stichwort Nachhaltigkeit verfügbar. Compliance IVG verfügt über ein umfassendes, den gesamten Konzern umspannendes Compliance-System, welches von Vorstand, Compliance-Officer und Compliance & Risk Committee stetig weiterentwickelt und den sich ändernden Anforderungen angepasst wird. Das Compliance-System der IVG ist mit dem Zertifikat der Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft (ICG) ausgezeichnet worden. IVG gehört zu den ersten Unternehmen, die mit diesem Zertifikat ausgezeichnet wurden. Ein Hauptziel der Compliance-Maßnahmen ist die stetige Weiterentwicklung einer Verantwortungskultur; darüber hinaus sollen Mitarbeiter vor Verstößen gegen Gesetze und darüber hinausgehende Vorgaben bewahrt und dabei unterstützt werden, gesetzliche und konzerninterne Vorgaben richtig anzuwenden. Wichtiger Baustein des Compliance-Systems ist die Implementierung der geltenden Regeln durch Kommunikation. So wird die Compliance-Organisation den Mitarbeitern im In- und Ausland in Form von regelmäßigen Präsenzschulungen vertraut gemacht. Mittels eines darüber hinaus speziell für die Compliance-Organisation der IVG entwickelten E-Learning-Tools vertiefen die Mitarbeiter bereits gewonnene Kenntnisse. Die aktive Beteiligung und das große Interesse sowohl an Präsenzschulungen als auch am E-Learning haben gezeigt, dass dem Thema Compliance auch von Seiten der Mitarbeiter große Bedeutung beigemessen wird. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Regelverstöße unverzüglich anzuzeigen. In Verdachts- und Zweifelsfällen haben die Mitarbeiter die Möglichkeit auf Wunsch auch anonym den Compliance- Officer oder den externen Ombudsmann zu Rate zu ziehen. Interne Revision Aufgabe der internen Revision ist die Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen bzw. unternehmensinternen Regeln und Vorschriften. Sie ist organisatorisch unmittelbar dem Sprecher des Vorstands unterstellt. Berichte werden unabhängig davon an den Gesamtvorstand gerichtet.

3 Überprüfungen erfolgen anhand eines mit dem Audit Committee und dem Compliance & Risk Committee abgestimmten und vom Vorstand genehmigten Prüfungsplans, in den Sachverhalte aus dem laufenden Risikomanagement, Erfahrungen des Compliance- Officers und der internen Revision, Erkenntnisse aus vorangegangenen Prüfungen sowie Hinweise des Vorstands einfließen. Die Aufgaben der internen Revision werden konzernweit bis zum 31.Oktober 2013 durch die BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wahrgenommen. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2013 ist der Vertrag mit der BDO beendet worden. Risikomanagement Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmensführungspraktiken ist der verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken. Konzernübergreifende Berichts- und Kontrollsysteme stellen die Erfassung, Bewertung und Steuerung entsprechender Risiken sicher. Eine fortlaufende Weiterentwicklung der Systeme erfolgt insbesondere unter Beachtung von veränderten Rahmenbedingungen und Ergebnissen von Revisionsüberprüfungen. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Konzernlagebericht*, Kapitel 6, veröffentlicht. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat IVG hat dem deutschen Aktienrecht entsprechend ein duales Führungssystem, in dem Aufgaben und Verantwortung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat klar verteilt sind. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Gremien bildet die Basis für den Erfolg des Unternehmens. Vorstand Zum 31. Oktober 2013 bestand der Vorstand aus vier Mitgliedern. Derzeit besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand führt die Geschäfte im Interesse des Unternehmens, vorrangig mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Sanierungsbemühungen und der Rückkehr der Gesellschaft zu einem erfolgreichen europäischen Immobilienunternehmen. Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen der Geschäftsverteilung eigene Zuständigkeiten. Über wichtige Geschäftsvorgänge sowie über Angelegenheiten grundsätzlicher Art oder von wesentlicher strategischer oder finanzieller Bedeutung berät jedoch stets der Gesamtvorstand. Die konzerninteressenkonforme Führung der einzelnen Geschäfts- und Zentralbereiche wird durch vielfältige Maßnahmen sichergestellt. In den wöchentlich stattfindenden Vorstandssitzungen sowie wöchentlichen Sitzungen mit den Geschäftsführern der Geschäftsbereiche werden alle aktuellen und bedeutsamen Themen und Projekte erörtert. Der Konzernleitungspflicht kommt der Vorstand durch regelmäßige, in der Regel wöchentliche Besprechungen mit den Geschäftsführern der operativen Konzerngesellschaften nach. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Dazu wird der Aufsichtsrat vom Vorstand regelmäßig über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten

4 Themen informiert. Der Vorstand berichtet in jeder Sitzung des Aufsichtsrats auch ausführlich über das laufende Geschäft. Grundlegende Entscheidungen und Geschäfte von besonderer Größe und Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Aufsichtsrat wird durch eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bestimmt. Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß neun Mitglieder an, von denen drei aus dem Kreis der Arbeitnehmer entsendet werden. Dem Aufsichtsrat gehört eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder an, die insbesondere in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnte. Seine eigene Arbeitsweise lässt der Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen im Rahmen von Effizienzprüfungen kontrollieren. Zur Vorbereitung und Ergänzung seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet, die einen wesentlichen Beitrag zur Effizienz der Tätigkeit des Gremiums leisten: Prüfungsausschuss (Audit Committee), Personalausschuss und Nominierungsausschuss. Mit der Eröffnung des Schutzschirmverfahrens sowie der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses und eines vorläufigen Sachwalters durch das Insolvenzgericht am 21. August 2013 sowie durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. November 2013 waren die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats gemäß den Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) modifiziert und eingeschränkt worden. Mit der für Mitte September erwarteten Aufhebung des Insolvenzverfahrens werden die Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats wieder der aktienrechtlichen Normallage entsprechen und der Aufsichtsrat seine Tätigkeit wieder vollumfänglich aufnehmen. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen des Aufsichtsrats bei IVG Prüfungsausschuss (Audit Committee), Personalausschuss und Nominierungsausschuss unterstützen den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Im Einzelnen haben die Ausschüsse folgende Aufgaben und Arbeitsweisen: Prüfungsausschuss (Audit Committee) Das Audit Committee besteht aus drei Mitgliedern, von denen eines den Vertretern der Arbeitnehmer angehört. Das Audit Committee befasst sich schwerpunktmäßig mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier vor allem mit der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, sowie der Compliance. Der Vorsitzende des Audit Committee ist unabhängig und verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.

5 Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird durch eine Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss bestimmt. Personalausschuss Der Personalausschuss bereitet die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor. Er kann dem Aufsichtsratsplenum auch Vorschläge für die Vergütung der Vorstandsmitglieder unterbreiten. Eine eigene Entscheidungskompetenz steht dem Ausschuss hingegen nicht zu. Der Personalausschuss hat drei Mitglieder, wobei eines dem Kreis der Arbeitnehmervertreter entstammt. Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss ist zuständig für die Vorbereitung der Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionärsseite. Dem Nominierungsausschuss gehören drei Mitglieder aus dem Kreis der Aktionärsvertreter an.

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