BETROFFEN?! - WAS TUN? Informationen zu sexueller Belästigung für Studierende und Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Freiburg
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- Volker Neumann
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1 BETROFFEN?! - WAS TUN? Informationen zu sexueller Belästigung für Studierende und Beschäftigte der Pädagogischen Hochschule Freiburg
2 IMPRESSUM Hrsg.: Prof. Dr. Wolfgang Schwark, Rektor Dr. Traudel Günnel, Frauenbeauftragte Text u. Fotos: Doris Schreck, M.A., Frauenreferentin Gestaltung: Dörte Eickhoff, Grafik-Designerin August 2003
3 INHALT Vorwort Was ist sexuelle Belästigung? Für ein respektvolles Miteinander Wer belästigt wen? Betroffen - was tun? - Mut zum Handeln! Rechtliche Grundlagen AnsprechpartnerInnen / Adressen
4 VORWORT N e i n sagen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studentinnen und Studenten: Die gemeinsame Arbeit in Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung sollte von Respekt, Rücksichtnahme und Toleranz geprägt sein. Sexuelle Belästigung steht dem entgegen. Deshalb wird sie an der Pädagogischen Hochschule Freiburg nicht geduldet. Diese Handreichung soll dazu ermutigen, mit dem heiklen Thema sexuelle Belästigung eindeutig und sensibel umzugehen. Sie stellt die dafür notwendigen Informationen bereit und zeigt Möglichkeiten zur Hilfe bei direkter Betroffenheit auf. Wir reden nicht der Schnüffelei das Wort. Uns geht es darum, einvernehmlich Spielregeln zu entwickeln für den unverkrampften Umgang von Frauen und Männern an unserer Hochschule. Erste Schritte sind gemacht - beispielsweise hat der Senat 1999 Richtlinien gegen sexuelle Belästigung verabschiedet -, weitere werden getan; die Herausgabe dieser Broschüre gehört dazu. Prof. Dr. W. Schwark Rektor
5 WAS IST SEXUELLE BELÄSTIGUNG? Sexuelle Belästigung hat vielfältige Ausprägungsformen. Grundsätzlich ist jegliches unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug als sexuelle Belästigung zu verstehen. Selbstverständlich ist nicht jede persönliche Kontaktaufnahme, wie z.b. der gegenseitige Flirt, eine sexuelle Belästigung. Wichtig ist, dass zwischen den Beteiligten eine gleichwertige und freiwillige Handlungsebene besteht. Kennzeichnend für sexuelle Belästigung ist, dass sich die betroffene Person gedemütigt und in ihrer Würde verletzt und herabgesetzt fühlt. Häufig erleben die Betroffenen ein Gefühl der Ohnmacht. Orte sexueller Belästigung sind nicht etwa ausschließlich dunkle Gänge und uneinsehbare Räumlichkeiten. Sexuelle Belästigung kann an Örtlichkeiten und in Situationen des Alltagslebens, wie z. B. in Büro- oder Seminarräumen, bei Betriebsfeiern, Exkursionen, Sprechstunden, Arbeitsbesprechungen oder in der Mensa statt finden.
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7 FÜR EIN RESPEKTVOLLES MITEINANDER Sexuelle Belästigung ist eine Verletzung persönlicher Grenzen und kann für die Betroffenen ernsthafte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Motivation in Studium und Arbeitsleben haben. Im Extremfall kann es zu Krankheit, Studienabruch oder Verlust des Arbeitsplatzes führen. Um sexuelle Belästigung im Arbeits- und Studienalltag auszuschliessen, ist es im Umgang miteinander wichtig, das eigene Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen zu überprüfen. Manchmal besteht Unsicherheit darüber, ob das eigene Verhalten als sexuelle Belästigung gewertet werden könnte. Es ist dann zu überlegen, ob man sich selbst in der Situation der betroffenen Person befinden möchte. Den MitarbeiterInnen, KollegInnen, StudentInnen oder KommilitonInnen sollte eine angemessene Sensibilität entgegen gebracht, auf abweisendes Verhalten und Abwehrreaktionen geachtet und diese entsprechend respektiert werden. Es bedarf innerer Stärke und persönlichen Mutes, um Grenzüberschreitungen zu artikulieren und zu stoppen. Und es bedarf gegenseitiger Aufmerksamkeit und des Respekts, um die Grenzen der Mitmenschen zu erkennen und zu achten.
8 Formen sexueller Belästigung können sein: herabsetzendes, anzügliches Reden über körperliche Merkmale, Aussehen, Kleidung, sowie exibitionistische Verhaltensweisen, unerwünschte Bemerkungen sexuellen Inhalts, diskriminierende Witze oder unerwünschte Geschenke, Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen einhergehen, zweideutige Einladungen, sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte und unerwünschte körperliche Berührungen, Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden, sexuelle Nötigung.
9 WER BELÄSTIGT WEN? Von sexueller Belästigung sind vorwiegend Frauen betroffen, in einigen Fällen auch Männer. 73% der in einer Untersuchung befragten Frauen im öffentlichen Dienst haben in ihrem Arbeitsleben sexuelle Belästigung erfahren (Holzbrecher et al., Stgtt ). Wissenschaftlichen Studien an Hochschulen zufolge sind belästigende Personen in der Regel Männer: in Positionen als Vorgesetzte, Kollegen oder Kommilitonen (Holzbrecher in Bußmann/Lange ). Frauen werden selten als Täterinnen genannt. Bekannt sind auch Fälle, in denen Männer von Männern und Frauen von Frauen sexuell belästigt werden (vgl. Studie Uni Greifswald, 2001). Die Belästigenden befinden sich mehrheitlich in übergeordneten oder gleichrangigen Positionen und in langjähriger Betriebszugehörigkeit. Dagegen sind betroffene Personen häufig in rangniedrigen Positionen und für sie neuen und meist verunsichernden beruflichen (Ausbildungs-) Situationen. Oft besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur belästigenden Person. Sexuelle Belästigung ist nicht unbedingt eine Frage des Geschlechts, sondern ein Missbrauch der persönlichen Machtposition. Sexualisiertes Handeln dient erfahrungsgemäß häufig als Instrument der Verunsicherung und Erniedrigung und insbesondere der eigenen Machtsicherung. Literatur: 1. Holzbrecher et al. (1990): Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. 2. H.Bußmann/K.Lange (Hg.)(1996): Peinlich berührt. Sexuelle Belästigung von Frauen an Hochschulen. 3. Umfrage der Gleichstellungsbeauftragten zu sexueller Belästigung am Studien- und Arbeitsplatz Universität Greifswald (2001).
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11 BETROFFEN - WAS TUN? - MUT ZUM HANDELN! Wenn Sie von sexueller Belästigung betroffen sind, ist es wichtig, dass Sie eindeutig Ihre Grenzen signalisieren. Handeln Sie umgehend und machen Sie deutlich, dass Sie bestimmte Verhaltensweisen ablehnen. Nein zu sagen ist nicht immer einfach, durch Ihr Schweigen verlängern Sie jedoch nur die häufig sehr belastende Situation, die Sie in Ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung hindert. Machen Sie sich keine Selbstvorwürfe, denn Sie tragen für das Fehlverhalten anderer keine Verantwortung. Nehmen Sie keine Rücksicht auf die belästigende Person. Es ist Ihr Recht sich zu schützen und zu wehren. Hilfe und Informationen erhalten Sie bei den AnsprechpartnerInnen der Hochschule oder bei kompetenten Beratungsstellen vor Ort. Suchen Sie sich umgehend eine Vertrauensperson, mit der Sie über die belastenden Vorkommnisse sprechen können und die Sie unterstützt. Die zuständigen AnsprechpartnerInnen stehen unter Schweigepflicht. Wir möchten den Betroffenen signalisieren, dass sie das Problem nicht alleine bewältigen müssen und nicht als einzige betroffen sind. Wir wollen zum Handeln ermutigen. Durch Ihren Mut tragen Sie auch dazu bei, weitere Fälle sexueller Belästigung an der Hochschule zu unterbinden.
12 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Dies bringt das baden-württembergische Gesetz der Pädagogischen Hochschulen (PHG, 70) bzw. das Universitätsgesetz (UG 98, 99 Abs. 2) und andere gesetzliche Grundlagen, die in den vergangenen Jahren geschaffen wurden, unmissverständlich zum Ausdruck. Beide Hochschulgesetze verweisen bei Fällen von sexueller Belästigung auf das Beschäftigtenschutzgesetz (Gleichberechtigungsgesetz 1994, Art.10, BeschSchG 1-7). Für alle Mitglieder sowie für Studierende der Hochschule gilt damit, neben dem Schutz vor sexueller Belästigung, der u.a. vorbeugende Maßnahmen (z.b. Informationsmaterialien) umfasst, das Beschwerderecht der Beschäftigten. Die Hochschule ist zudem zur Beschwerdeprüfung sowie zu arbeits- bzw. studienrechtlichen Maßnahmen (bis hin zu Kündigung, Exmatrikulation) bei Fällen sexueller Belästigung verpflichtet. Im Hochschulgesetz ist der Schutz vor sexueller Belästigung für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen auch als eine Aufgabe der Frauenbeauftragten formuliert (PHG 3a Abs. 4).
13 Weitere Gesetze mit Regelungen zu sexueller Belästigung: Grundgesetz (GG), Art. 1 u. 2 Strafgesetzbuch (StGB) 177, 185 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 611a, 823, 847 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 20 Landespersonalvertretungsgesetz(LPVG) 66 Landesbeamtengesetz Landesdisziplinarordnung Die Gesetze sind größtenteils im Rektorat, beim Personalrat, bei der Frauenvertreterin oder im Büro der Frauenbeauftragten einsehbar.
14 ANSPRECHPARTNERINNEN / ADRESSEN Zögern Sie nicht, nach Hilfe und Unterstützung zu fragen! Ihre Fragen und Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt, die Ansprechpersonen stehen unter Schweigepflicht. AN DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin (zuständig für den nicht-wissenschaftlichen Dienst) KG II 125, Mi 9-11 Uhr u.n.v., Telefon: Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen (zuständig für den wissenschaftlichen Dienst und für StudentInnen) KG II, R 206, Mo-Do Uhr, Telefon: frauenbeauftragte@ph-freiburg.de Rektor / R ektorin Personalrat AStA - Studierenden Vertretung AStA-Pavillon, Höllentalstraße 2 Mo, Di, Do, Uhr, Telefon: und asta@ph-freiburg.de
15 AUßERHALB DER PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULE Frauenhorizonte - Gegen sexuelle Gewalt e.v. Kreuzstr. 4, Freiburg Telefon: (24 Stunden erreichbar) frauenhorizonte@t-online.de (Beratung nur für Frauen) Studentenwerk Freiburg Psychotherapeutische Beratungsstelle Schreiberstraße 12-16, Freiburg Telefon: pbs@studentenwerk.uni-freiburg.de Männerbüro Jacob-Burckhardt-Straße 13 (Hinterhof), Freiburg Mo u. Mi Uhr Telefon (Beratung für betroffene und belästigende Männer) Pro Familia Humboldtstrasse 2, Freiburg Mo-Fr Uhr, Mo-Mi Uhr, Do Uhr, Fr Uhr Telefon freiburg@profamilia.de
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