Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen

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1 Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing sind erniedrigend und ein einschneidendes Erlebnis, weil sie die psychische und physische Integrität des Menschen angreifen. Nicht selten verlieren dadurch Betroffene den Respekt vor sich selber und sehen die Attacken als eine persönliche Niederlage an Selbstvorwürfe quälen und zermürben sie. Sexuelle Belästigung und Mobbing verschlechtern das Arbeitsklima, verunsichern und schüchtern die Betroffenen ein. Sie beeinträchtigen die Arbeitsfreude sowie Leistungsfähigkeit und können berufliche Chancen verbauen. Betroffene fühlen sich unwohl, gedemütigt und ausgeliefert und wissen nicht, wie reagieren und sich dagegen wehren. Oft ist Kündigung ihr letzter Ausweg um sich vor weiteren Zudringlichkeiten und Erniedrigungen zu schützen. Als verantwortungsvolle und sozial engagierte Arbeitgeberin will und kann Siegfried Ltd sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing nicht einfach hinnehmen im Gegenteil, sie ist von Gesetzes wegen verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel kann sie dafür sogar haftbar gemacht werden. Es ist ein ernstes und heikles Thema, dessen Umgang von uns allen viel Respekt und Feingefühl voraussetzt. Wir wollen aufklären und thematisieren und den Betroffenen aufzeigen, wie sie sich wehren können und in welcher Form wir ihnen in unserem Unternehmen Unterstützung und Hilfe bieten. 1

2 Flirt oder sexuelle Belästigung? Eine Gratwanderung, die Folgen haben kann. Sexuelle Belästigung meint nicht Flirt, gegenseitiges Gefallen oder einfach Sympathie, die sich auch einmal mit einer liebevollen Geste oder Umarmung ausdrücken lässt. Unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz versteht man unerwünschtes Verhalten mit erotisch-sexuellem Bezug, das vom Gegenüber als unangenehm und herabsetzend empfunden wird. Wesentlich dabei ist der entwürdigende Beigeschmack einer Handlung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann verschiedene Formen annehmen: anzügliche und peinliche Bemerkungen sexistische Äusserungen und Witze das Zeigen, Aufhängen und Auflegen von pornographischem Material unerwünschte Körperkontakte unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhen von Nachteilen einhergehen Verfolgung innerhalb und ausserhalb des Betriebs Dies einige nicht abschliessende Beispiele ausschlaggebend sind die Wahrnehmung und das Empfinden der Betroffenen. Die Erpressung oder Erzwingung sexueller Beziehungen, sexuelle oder körperliche Übergriffe, Nötigung und Vergewaltigung sind Strafbestände, die strafrechtliche Konsequenzen haben. 2

3 Bagatelle oder Mobbing? Ein Verhalten, das Auswirkungen haben kann. Ein einfacher Streit oder Konflikt, wie er in jeder Arbeitssituation gelegentlich vorkommen kann, ist noch kein Mobbing; solange er offen ausgetragen wird, ist er nichts Aussergewöhnliches. Wenn sich jedoch Streitigkeiten und deren Folgen häufen und das Ganze systematisch wird, ist es schlicht Mobbing. Mobbing steht für die systematische Ausgrenzung und Erniedrigung eines anderen Menschen oder einer Personengruppe, die von einer oder mehreren Personen betrieben wird. Diese feindseligen Handlungen erfolgen wiederholt und über einen längeren Zeitraum. Typische Handlungen von Mobbing sind: die Verbreitung von Gerüchten über eine Person abruptes Beenden von Gesprächen, sobald die Person den Raum betritt das Schlechtmachen von Arbeiten und Leistungen das Lästern über private Angelegenheiten das Ausschliessen der betroffenen Person von eher privaten Aktivitäten innerhalb des Arbeitslebens (z.b. Kaffee- oder Mittagspause) das Vorenthalten wichtiger, arbeitsrelevanter Informationen Dies einige nicht abschliessende Beispiele ausschlaggebend sind die Wahrnehmung und das Empfinden der Betroffenen. 3

4 Ungelöste und schwelende Konflikte können mit zunehmender Dauer Betroffene in ihrem Innersten treffen und ihre Integrität, Stabilität und Arbeitsfreude ins Wanken bringen. Mobbing wird geahndet und kann arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Was tun? Betroffene sind zu respektieren. Es ist für viele Betroffene nicht einfach, mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz oder mit Mobbing umzugehen. Viele meinen, dass sie sich durch Ignorieren aus der Situation befreien können. Oder sie suchen die Schuld bei sich und glauben, die Aufdringlichkeiten seien ihr Problem. Dem ist nicht so! Denn durch Rückzug und Schweigen fühlt sich der Belästiger eher noch bestätigt, sein Handeln fortzusetzen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich bedrängt oder gemobbt fühlen, sollten sich nicht scheuen, darüber bereits in den Anfängen mit einer Vertrauensperson zu reden. Verständnis und moralische Unterstützung sind wertvoll und können helfen, die Situation besser einzuschätzen. Im Weiteren sollten sie der belästigenden Person unmissverständlich in einem Gespräch oder mittels eines Briefes zu verstehen geben, dass sie ihr Verhalten so nicht akzeptieren können und wollen. Gegebenenfalls lohnt es sich, über Vorfälle Buch zu führen und allenfalls Zeugen einzubinden. Siegfried Ltd hat interne Beratungs- und Anlaufstellen mit Vertrauenspersonen aufgebaut und diese im 4

5 Umgang mit Betroffenen geschult. Diese Vertrauenspersonen haben sich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und werden nur mit dem Einverständnis der Betroffenen eingreifen und allfällige Sanktionen in die Wege leiten. Sie finden die Ansprechspersonen im Anhang. Die angesprochene Vertrauensperson führt nach Möglichkeit am gleichen Tag mit dem Betroffenen ein Gespräch. Gemeinsam definieren sie anschliessend das weitere Vorgehen. Sofern von der betroffenen Person akzeptiert, kann sich die Vertrauensperson mit einer weiteren besprechen. Nicht ausgeschlossen ist, dass der/die Vorgesetzte oder eine weitere Person der Personalabteilung informiert werden. Dies trifft insbesondere bei Massnahmen und Sanktionen zu. Wenn nötig, wird den Betroffenen weitere Hilfe (Gespräch/Therapie) angeboten. Je nach Grad der Belästigung ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen: Aktenvermerk im Personaldossier, schriftliche Verwarnung, ordentliche oder fristlose Kündigung. Und auch dies gilt: Wer eine Person wider besseren Wissens der sexuellen Belästigung oder Mobbing beschuldigt, hat mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Zofingen, 20. März 2003 Siegfried Ltd 5

6 Respektvoll und verantwortungsbewusst miteinander umgehen Anhang: Vertrauenspersonen ab 2010 Folgende Vertrauenspersonen stehen für ein klärendes Gespräch zur Verfügung: Daniel Bärtschi Peter Hodel Dr. Karin Knobloch Peter Küng Susanne Niggli Christiane Rheinländer Rebekka Ruf Caroline Sautter Dr. Regina Thiergardt Sandro Wullschleger Bitte wenden Sie sich bei Bedarf für klärende Gespräche an eine der obigen Personen. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich an die externe Stelle Movis AG in Zofingen (Tel ) zu wenden. 6

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