Amtsblatt. Inhalt. 54. Jahrgang Nr Oktober 2011 Postverlagsort Münster H 1208 B
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- Erwin Böhm
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1 Amtsblatt 54. Jahrgang Nr Oktober 2011 Postverlagsort Münster H 1208 B Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Mittwoch, , Uhr, Festsaal, Rathaus, Prinzipalmarkt 8 9, Münster Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2012/2013 Unterhaltung von Gräbern und Grabmalen Jahresabschluss 2010 der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh Jahresabschluss 2010 der Wohn+Stadtbau Bekanntmachung eines Straßennamens Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichtes 2010 von Münster Marketing Feststellung eines Nachfolgers im Rat der Stadt Münster Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Jahresabschluss zum Aufnahme von Kraftloserklärungen Öffentliche Bekanntmachungen Tagesordnung für die Sitzung des Rates am Mittwoch, , Uhr, Festsaal, Rathaus, Prinzipalmarkt 8 9, Münster Öffentlicher Sitzungsteil 1. Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Aktuelle Stunde 3. Eingänge und Mitteilungen 4. Anregungen gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 5. Anfragen von Ratsmitgliedern 5.1. Gentrifizierung Anfrage von Herrn Ratsherrn Köhn (Fraktion DIE LINKE.) 5.2. Umgesetzte Einsparungen der Organisationsentwicklung Anfrage von Herrn Ratsherrn Kubel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL) 6. Anregungen der Bezirksvertretungen 7. Anregungen des Integrationsrates 8. Anregungen der Kommunalen Seniorenvertretung Münster an den Rat 9. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 10. Personalangelegenheit Wahl eines Beigeordneten für das Dezernat I 11. Personalangelegenheit Wahl eines Beigeordneten für Dezernat II 12. Europäische Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen Aktionsplan Handy-Parken (E-Parking/Mobile-Parking) in Münster 14. Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses für den Löschzug Kinderhaus der Freiwilligen Feuerwehr Münster Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober
2 15. Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster 16. Geschäftsanweisung gemäß 31 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) 17. Managementkontrakt (MMK) mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Münster Marketing (MM) 18. Fortschreibung der UNESCO-Welterbeliste Interessenbekundung Münsters zur Aufnahme des Prinzipalmarkts als Wiederaufbauleistung 19. Städtische Gesamtschule in Münster; Standort option Paul-Gerhardt-Realschule 20. Neuerrichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Roxel 21. Abendgymnasium und Abendrealschule; Errichtungsbeschluss für den Neubau eines Weiterbildungskollegs am Standort des Pascal-Gymnasiums 22. Erhöhung der Aufnahmekapazität der Dreifaltigkeitsschule städtische katholische Grundschule, Friesenring 24, Münster, ab dem Schuljahr 2012/ Änderung der Satzung Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. 46 Abs. 1 Schulgesetz) 24. Investitionsbedarf Schulentwicklungsplanung und Schulgebäudesanierung 25. ProjektHaus Beschulung verhaltensauffälliger Schüler/innen im Bildungsgang Realschule oder Gymnasium 26. Münster auf dem Weg zur Inklusion: 1. Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention/Verfahren zur Erstellung eines Aktionsplans 2. Bisherige Aktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 27. Soziale Stadt Kinderhaus-Brüningheide; Jahresbericht Bauleitplanung Stadtbezirk Münster-Mitte Veränderungssperre Nr. 103 für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 535: Hansaring/Schiller straße/hafenweg/ Dortmunder Straße Stadtbezirk Münster-West Erste Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 100 für den Bereich Nienberge Altenberger Straße (Bebauungsplan Nr. 527: Nienberge Altenberger Straße/ Hägerstraße/Am Baumberger Hof) 29. Anhörung zur Bestellung eines Mitgliedes des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Münster 30. Bestellung von Mitgliedern des Umlegungsausschusses 31. Umbesetzungen in Ausschüssen des Rates und sonstigen Gremien 32. Anträge von Ratsmit gliedern nach 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates (sofortige Beschlussfassung) Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen Antrag der Fraktion DIE LINKE Münster für einheitliche Regelung und Entlastung bei Kita-Gebühren Antrag der Fraktion DIE LINKE u3-betreuung bedarfsgerecht ausbauen Bundes- und Landesförderung sicherstellen Antrag der FDP-Fraktion 33. Anträge von Ratsmitgliedern nach 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates (Verweisung an den Hauptausschuss) Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs Hafen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Mehr emobility für Münster Antrag der CDU-Fraktion Energieeffizienz bei Vergaben verstärkt beachten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Vorlagen standardisieren Vergabeausschuss und Verwaltung entlasten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 34. Verschiedenes Nichtöffentlicher Sitzungsteil 1. Eingänge und Mitteilungen 2. Forderungskorrektur 3. Personalangelegenheit einer städtischen Gesellschaft 4. Verlängerung eines Mietverhältnisses 144 Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober 2011
3 5. Verleihung der Münster-Nadel Ehrung für vorbild lichen bürgerschaft lichen Einsatz 6. Verschiedenes Münster, den 12. Oktober 2011 Markus Lewe Oberbürgermeister Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2012/2013 Die Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2012/2013 werden in der Woche vom Montag, , bis Freitag, , in den Grundschulen angemeldet. Vor diesem Anmeldezeitraum werden Termine an die Eltern der Schulanfänger für die Anmeldewoche vergeben, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Zum Beginn des Schuljahres 2012/13 ( ) werden alle Kinder, die in der Zeit vom bis einschließlich geboren sind und damit bis zum Beginn des das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die nach dem geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres 2012/13 in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Kinder, die bereits zum Schuljahr 2011/12 schulpflichtig waren und vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind erneut bei einer Grundschule anzumelden. Der Rat der Stadt Münster hat für jede Grundschule festgelegt, wie viele Eingangsklassen mit maximal 30 Schülern/-innen je Klasse an der jeweiligen Schule gebildet werden dürfen. Für den Fall, dass mehr Schulanfänger an einer Grundschule angemeldet werden, als aufgenommen werden können, werden von den Schulleitungen folgende Kriterien für die Aufnahmeentscheidung herangezogen: vorrangig aufgenommen werden Kinder, deren Geschwister bereits die jeweilige Grundschule besuchen, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache, Länge des Schulweges, das bedeutet, dass Schüler/-innen mit einem kürzeren Schulweg zur gewünschten Grundschule vor den Schülern/-innen mit einem längeren Schulweg aufgenommen werden. Schülerfahrkosten werden dann übernommen, wenn das Kind an der nächstgelegenen aufnahmefähigen Bekenntnis- oder Gemeinschaftsgrundschule angemeldet wird und der kürzeste Fußweg zu dieser Schule länger als zwei Kilometer ist. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Alle angemeldeten Kinder werden von einer Schulärztin/einem Schularzt untersucht. Das Gesundheitsamt wird den Eltern den Untersuchungstermin zur Schuleingangsuntersuchung schriftlich mitteilen. Eine eigene Kontaktaufnahme der Eltern mit dem Gesundheitsamt wird im Regelfall nicht erforderlich sein. Münster, den 15. August 2011 Der Oberbürgermeister i. V. Helga Bickeböller Stadtkämmerin Unterhaltung von Gräbern und Grabmalen Folgende Grabstätten sind vernachlässigt bzw. nicht ordnungsgemäß hergerichtet: Waldfriedhof Lauheide IV RG VI 1 49 RG VI 1 56 RG VI RG VII RG VII RG VII RG VII RG VII RG IX RG X 720 ET Albachten 3/2/1 RG Angelmodde RG Die Unterhaltspflichtigen sind nicht zu ermitteln. Sie werden hiermit öffentlich aufgefordert, den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen. Geschieht dies nicht bis zum , wird das Grab gemäß 37 und 42 der Satzung für Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober
4 die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom , in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom , abgeräumt und eingeebnet. Münster, den 27. September 2011 Der Oberbürgermeister i. V. Thomas Paal Stadtrat Jahresabschluss 2010 der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh Gem. 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages gibt die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh bekannt, dass die GdW RevisionsAG Berlin den Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2010 erteilt hat. (Anlage 1) Münster, den 28. September 2011 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh Klemens Nottenkemper Geschäftsführer Anlage 1: GdW Revision AG GW G. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom bis der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh, Münster, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh, Münster Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbh, Münster, für das Geschäftsjahr vom bis geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Jahresabschluss 2010 der Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Der Rat der Stadt Münster hat den Jahresabschluss der Wohn+Stadtbau zum festgestellt. Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. Der Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2010 in Höhe von ,10 wird auf die Jahresrechnung 2011 vorgetragen. (Anlage 1, Auszug aus der Niederschrift der Stadt Münster) Gem. 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages gibt die Wohn+Stadtbau be kannt, dass der VdW Rheinland Westfalen den Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2010 erteilt hat. (Anlage 2) Münster, den 28. September 2011 Wohn+Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH Klemens Nottenkemper Geschäftsführer 146 Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober 2011
5 Anlage 1: Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (öffentlicher Sitzungsteil) des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am Punkt 4.5 der Tagesordnung V/0440/2011 Jahresabschluss 2010 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) Die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vertretenen Aufsichtsratsmitglieder nehmen nicht an der Beschlussfassung bezüglich der Entlastung des Aufsichtsrates teil. Ohne Aussprache beschließt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig: I. Sachentscheidung: 1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Aufsichtsrates (Anlage 2) für das Geschäftsjahr 2010 werden zur Kenntnis genommen. 2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der W+S für das Geschäftsjahr 2010 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter dem der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 3. Die Stadt Münster als Alleingesellschafterin trifft folgende Entscheidungen: a) Der Jahresabschluss (Anlage 3) der W+S für das Geschäftsjahr 2010, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit ,27 sowie einem in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenem Bilanzgewinn von ,10 wird festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. c) Der Bilanzgewinn in Höhe von ,10 wird auf die Jahresrechnung 2011 vorgetragen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Frank Möller Schriftführung Anlage 2: VdW Rheinland Westfalen Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Düsseldorf, den 20. Mai 2011 Verband der Wohnungs- und lmmobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. Engbert Wirtschaftsprüfer Sonnhoff Wirtschaftsprüfer Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober
6 Bekanntmachung eines Straßennamens Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat in ihrer Sitzung am beschlossen, dass innerhalb des Bebauungsplans Nr. 492 Handorf Drei Eichen/Dorbaumstraße/Lützowstraße der in Ost-West-Richtung verlaufende Rad- und Fußweg den Straßennamen Karl-Meyer-Weg erhält. Die Straße ist im folgenden Übersichtsplan dargestellt. Der neue Straßenname gehört zur Postleitzahl und erhält den Straßenschlüssel im amtlichen Straßenverzeichnis. und des Lageberichts 2010 sowie der von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom erteilte abschließende Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses zum von Münster Marketing werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Münster, den 4. Oktober 2011 Der Oberbürgermeister Markus Lewe Münster, den 7. Oktober 2011 Der Oberbürgermeister i. V. Schultheiß Stadtdirektor Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichtes 2010 von Münster Marketing Der Rat der Stadt Münster hat am den Jahresabschluss zum und den Lagebericht 2010 von Münster Marketing festgestellt und die Verwendung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 3.350,94 wie folgt beschlossen: Der Jahresfehlbetrag wird aus der Rücklage entnommen. Der Jahresabschluss zum und der Lagebericht 2010 liegen bei Münster Marketing, Klemensstraße 10, Zimmer 204 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum Feststellung eines Nachfolgers im Rat der Stadt Münster Der nach dem Listenwahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) für den Rat der Stadt Münster gewählte Herr Wolfgang Heuer hat mit Ablauf des auf die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Münster verzichtet. Nachfolger nach der Reserveliste (Listenvorschlag) ist Herr Ralf Hubert, Wielandstraße 45, Münster. Gemäß 45 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen, Kommunalwahlgesetz (KWahlG), in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 454/ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 238), habe ich den Nachfolger Herrn Hubert mit Wirkung ab festgestellt und mache dies hiermit öffentlich bekannt. Gegen die Entscheidungen kann gemäß 45 (2) i. V. m. 39 (1) KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtdirektor als Wahlleiter, Stadt Münster (Postanschrift: Münster), zu erklären. Ein Nachtbriefkasten (Fristwahrung) befindet sich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10. Der Einspruch kann auch direkt beim Amt für Bürgerangelegenheiten Wahlamt (Postanschrift: Stadt Münster, Der Oberbürgermeister, Amt für Bürgerangelegenheiten Wahlamt 148 Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober 2011
7 48127 Münster, Hausanschrift: Klemens - straße 10, Münster) erhoben werden. Münster, den 11. Oktober 2011 Stadt Münster Der Stadtdirektor als Wahlleiter Hartwig Schultheiß Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Jahresabschluss zum Die Gesellschafterversammlung hat am beschlossen: 1. Der von der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbh, Nevinghoff 30, Münster, mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum mit einer Bilanzsumme von ,42 und einem Jahresfehlbetrag von ,15 wird festgestellt. 2. Dem Lagebericht wird zugestimmt. 3. Der Jahresfehlbetrag von ,15 wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. 4. Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Münster GmbH wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt. Die Bilanz und der Anhang der Gesellschaft wurden am im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum sowie der Lagebericht liegen bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Steinfurter Straße 60 a, Zimmer 11, während der Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Münster, im Oktober 2011 Wirtschaftsförderung Münster GmbH Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer Aufnahme einer Kraftloserklärung Das aufgebotene Sparkassenbuch Nr ausgestellt von der Sparkasse Münsterland Ost, wird hiermit für kraftlos erklärt. Münster, den 12. Oktober 2011 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand Aufnahme einer Kraftloserklärung Das aufgebotene Sparkassenbuch Nr ausgestellt von der Sparkasse Münsterland Ost, wird hiermit für kraftlos erklärt. Münster, den 12. Oktober 2011 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober
8 Absender: STADT MÜNSTER Presseamt Münster Impressum Herausgegeben von der Stadt Münster Presseamt Stadthaus 1, Klemensstraße 10, Münster Redaktion: Heike Lucht Tel / , Fax 02 51/ Einzelpreis: 1,00, Bezugsgeld jährlich 32,00 Abonnementsbestellungen: Stadt Münster Presseamt Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember für den 1. Januar des folgenden Jahres. Einzelnummern sind in der Münster-Information im Stadthaus 1 erhältlich. Außerdem abrufbar in Münsters Stadtnetz unter Druck: Stadt Münster, Personal- und Organisationsamt, Fachstelle Expedition und Druck, Scheibenstraße 109, Münster, Tel / Amtsblatt Nr. 20 vom 14. Oktober 2011
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