Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
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- Cathrin Hartmann
- vor 7 Jahren
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1 Carolin Schmidt LAWgistic Werkzeuge für Juristen Robinienweg 4, Wipperfürth Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen A. Geschäftsbedingungen I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 2. Die Waren werden ausschließlich in der jeweils aktuellen Version, den angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten und Mindestmengen geliefert. 3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. 4. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, welche bei uns Ware zu einem Zweck bestellen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. II. Vertragsrechtliche Grundlagen 1. LAWgistic Werkzeuge für Juristen / Carolin Schmidt (nachfolgend als LAWgistic bezeichnet) stellt die von ihr betriebene Internet-Seite als Präsentationsplattform für die Programme der Autoren zur Verfügung. Darüber hinaus verkauft LAWgistic die dort präsentierten Programme in Kommission. 2. LAWgistic nimmt hierzu Bestellungen entgegen, liefert die bestellte Ware aus und betreibt das Inkasso. 3. Ferner nimmt LAWgistic Reklamationen entgegen und bearbeitet diese in Zusammenarbeit mit den Autoren. 4. Für die Bestellung, die Auslieferung und die Zahlung gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
2 2 III. Vertragsschluss 1. Die Online-Darstellung unseres Sortiments stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. 2. Der unter Ziff. II geregelte Lizenzvertrag kommt zustande, wenn LAWgistic das Angebot des Kunden bestätigt und diese Bestätigung beim Kunden eingeht. Mit der Bestätigung kann zugleich die Rechnungsstellung erfolgen. 3. Wir werden dem Kunden den Eingang seiner Bestellung unverzüglich bestätigen falls nicht mit einer umgehenden Lieferung zu rechnen ist. Sollten OnlineAngaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, werden wir dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme er frei entscheiden kann. Nehmen wir ein Angebot des Kunden nicht an, teilen wir ihm das mit. 4. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. 5. Übersteigt eine Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir uns eine entsprechende Beschränkung vor. IV. Lieferung und Kosten 1. Für die Versendung von CD s wird eine Versandkostenpauschale erhoben. Diese beträgt für eine CD derzeit 3 EUR. Bei Versendung mehrerer CD s werden die tatsächlichen Kosten eingesetzt. Ab einem Bestellwert von 40 EUR entfällt die Versandkostenpauschale. 2. Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten des Kunden. 3. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Durch Teillieferungen entstehende höhere Kosten trägt LAWgistic. 4. Die Gefahr des Untergangs, des Verlust oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person und auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung. V. Zahlungsbedingungen 1. Wir akzeptieren nur die im Rahmen des Bestellvorgangs jeweils angezeigten Zahlungsarten. 2. Bei größeren Auftragswerten behalten wir uns vor, teilweise oder vollständig Vorauskasse zu verlangen. In diesen Fällen erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Kunden.
3 3 3. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz nach 247 BGB verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor. 4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. VI. Widerrufs- und Rückgaberecht 1. Vorbehaltlich der Regelung in 5 Nr. 2 ist der Kunde berechtigt, seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von 15 Tagen ab Eingang der Waren beim in der Bestellung genannten Empfänger zu widerrufen. Der Widerruf kann durch schriftliche Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 2. Das Widerrufsrecht nach 5 Nr. 1 gilt nicht bei Verträgen - mit Kunden, die keine Verbraucher sind; oder - zur Lieferung von Video- und Audioaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden; oder - zur Lieferung von Zeitungen oder Zeitschriften. 3. Im Übrigen gelten 312d Abs. 4 BGB und 312 Abs. 3 BGB. 4. Die Kosten der Rücksendung von Waren bis zu einem Bestellwert von 75,00 EUR trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten. 5. Bei Verschlechterung oder Untergang der Ware oder anderweitiger Unmöglichkeit der Rücksendung, die vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde uns die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Wir sind berechtigt, diese Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. VII. Transportschäden 1. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Ware Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. 2. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
4 4 VIII. Eigentumsvorbehalt 1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum vollständigen Eingang des Kaufpreises für die jeweilige Ware vor. 2. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Kanzleiortes oder seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Waren offen stehen. B. Lizenzbedingungen Für den Inhalt der Lizenzverträge zwischen dem jeweiligen Autor und LAWgistic gilt zusätzlich folgendes: I. Austauschvertrag Mit dem vorliegenden Vertrag werden Leistungen ausgetauscht. Eine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer wird hierdurch nicht begründet. II. Rangfolge Die vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge: a) Individuelle Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages nach Vertragsschluss b) dieser Vertrag c) Standards und Normen d) gesetzliche Vorschriften. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarungen in zeitlicher Reihenfolge hat die jüngere Vorrang vor der älteren. III. Zustellungen Erklärungen des jeweils anderen Vertragspartners sind an folgende Adresse zu richten: - Lizenzgeber, zustellungsbevollmächtigt: LAWgistic Werkzeuge für Juristen / Carolin Schmidt Robinienweg 4, Wipperfürth - Lizenznehmer: es gilt die in dem Vertragsangebot (Bestellung) enthaltene Adresse. Beide Vertragspartner verpflichten sich, Änderungen der vorgenannten Anschrift/Fax-Nummer bzw. -Adresse dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Eine Rechtshandlung gilt als erfolgt, wenn sie von einem
5 5 Vertragspartner nachweislich an die oben genannte oder eine aktualisierte Adresse/Fax-Nummer oder -Adresse abgesandt wurde und dort nicht zugehen konnte, da sich Adresse/Fax-Nummer oder -Adresse zwischenzeitlich geändert hatte, und eine Mitteilung hierüber auf der o.g. Website unterblieben ist. IV. Übertragung von Rechten und Pflichten Der Lizenzgeber kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen. Die Übertragungen sind ab dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem die übertragende Partei der anderen Seite die schriftliche Mitteilung hierüber zugestellt hat. V. Definitionen - Lizenzprodukt: Das in der Bestellung genannten Softwareprodukt des Lizenzgebers. Zum Lizenzmaterial gehören auch Updates des Lizenzmaterials, die der Lizenzgeber dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieses Vertrages überlässt. - Dokumentation: Die inhaltliche und technische Beschreibung des Lizenzmaterials in elektronischer und/oder gedruckter Form. - Hauptfunktionen: Die in der Dokumentation dargestellten Funktionalitäten des Lizenzmaterials. VI. Leistungen des Lizenzgebers a) Rechtseinräumung Nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht: Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieses Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Lizenzprodukten und der Dokumentation ein. b) Sicherungskopien/Verwendung im Arbeitsspeicher Der Lizenznehmer ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken Kopien des überlassenen Lizenzproduktes herzustellen. Der Lizenzgeber erwirbt an diesen Kopien sämtliche Rechte, sofern sie nicht nach Ziff. VI.a) auf den Lizenznehmer übertragen wurden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Lizenzprodukte im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung auf seiner DV-Anlage zu nutzen, auch wenn hierbei im Arbeitsspeicher Zwischenkopien angefertigt werden. c) Installationsort Eine Installation des Lizenzproduktes darf nur in dem Umfange erfolgen, der in der Dokumentation oder Beschreibung angegeben ist. Vom Installationsort aus darf der Lizenznehmer die Software für sein gesamtes Unternehmen nutzen. Eine Nutzung des Lizenzproduktes an einem anderen Standort als dem Installationsort ist zulässig, falls das Lizenzprodukt vorübergehend am Installationsort nicht einsatzfähig ist. In jedem Fall darf eine Nutzung durch den Lizenznehmer auch an einem Ausweichstandort nur im Rahmen dieses Vertrages erfolgen. d) Lieferung/Installation Der Lizenznehmer erhält eine Lieferkopie des Lizenzproduktes auf Datenträgern oder zum Download über die Internetseite von LAWgistic (
6 6 sowie die Dokumentation in elektronischer Form. Es steht dem Lizenzgeber frei, die Form der Auslieferung zu bestimmen. Die Installation des Lizenzproduktes erfolgt durch den Lizenznehmer. Die Lieferung ist erfolgt, sobald der Lizenznehmer mit dem zur Verfügung gestellten Code die Freischaltung des Programms realisiert hat. e) Weiterentwicklung Der Lizenzgeber ist zu Weiterentwicklungen des Lizenzproduktes nicht verpflichtet VII. Lizenzvergütung Mit Abschluss dieses Vertrages hat der Lizenznehmer an den Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe des in der Beschreibung des Lizenzproduktes angegebenen zu bezahlen. Für die Zahlungsmodalitäten gilt Teil A, Ziff. V dieser Bedingungen. VIII. Rechte am Lizenzprodukt Der Lizenzgeber bleibt Inhaber aller Rechte am Lizenzprodukt, auch wenn der Lizenznehmer das Lizenzprodukt verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. IX. Schutzrechte Dritter Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt frei von Rechten Dritter ist, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich festgelegten Umfang einschränken oder ausschließen. X. Gewährleistung a) Gewährleistungsumfang Der Lizenzgeber steht dafür ein, dass das Lizenzprodukt die Hauptfunktionen im Wesentlichen erfüllt und den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. b) Dauer der Gewährleistungsverpflichtung Die Gewährleistungsfrist des Lizenzgebers beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung nach Teil B, Ziff.VI d). Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt. XI. Haftung Die Haftung des Lizenzgebers im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Sofern der Lizenzgeber fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden
7 beschränkt. Soweit es sich bei dem Lizenzprodukt um Freeware handelt, ist die Haftung generell ausgeschlossen. 7
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